REHE ZÜNDEN DEN WALD AN !

hat die Täter erwischt: 

„Bambi“ ist schuld, dass Brandenburgs „Wälder“ noch zu 70 Prozent aus Kiefern bestehen.

Kein Wunder, dass Dummbeutel über die „Lügenpresse“ schimpfen, und Vernünftige den Zeitungen – außer der NZZ Neuen Züricher Zeitung, –  nichts mehr glauben, und dass der Beruf des Journalisten zumindest schillernd, wenn nicht gar weitgehend in Verruf geraten ist.

Bei dem geballten Unsinn, der nicht nur im Radio, TV und Internet, sondern leider auch in Zeitungen Tag für Tag verzapft wird!

Halt, Halt! Mal langsam. Worum geht´s?

Also von vorn bzw. erstmal von hinten:

  1. Braucht Brandenburg ein neues Jagdgesetz?

Dazu haben nicht nur wir in der letzten Zeit allerhand gesagt und wollen das nicht wieder aufwärmen. Wir, und viele andere auch, haben klargestellt, dass die Kampagne des Ministers Vogel und seiner Gefolgsleute unter dem Titel „Wald vor Wild“ einen „Wald ohne Wild“ meint, um eigenes Versagen zu vertuschen, aber dass das nicht nur falsch sondern auch noch rechtswidrig ist.

Geschenkt.

  1. Aber: Journalisten müssen auch leben!

Klar, dummer Hinweis. Was hat das mit dem törichten Schalenwildkrieg in Brandenburg zu tun?

Das illustriert der folgende Fall:

Es gibt Journalisten, die entweder versuchen, so sachlich wie möglich zu schreiben, oder jedenfalls ihre eigene Meinung als solche zu kennzeichnen. Die meisten versuchen, objektiv zu bleiben – was immer das sein mag.

Aber dafür gibt es nicht immer Geld. „Good news are“ meistens uninteressant, „bad news are“ meistens „good news“ – es liebt die Welt, das Strahlende zu schwärzen usw…. – und besonders lukrativ ist es oft, wenn man schreibt, was die politische Klasse, also sagen wir mal der Herr Minister oder so jemand, gern lesen will. Das kommt an und trägt zur Miete bei und zum abendlichen Korn und Bier. Umgangssprachlich wird z. B. ein Journalist, der für seine Schreibe direkt entlohnt wird, gern auch „Mietmaul“ genannt – ein wunderbarer alter Ausdruck, der in der heutigen Jugendsprache auch für den Rechtsanwalt herhalten muss.

So ein „Mietmaul“ ist Uwe Rada nicht!

das isser!

Schön zu wissen – aber, mit Verlaub, wer ist Uwe Rada und was hat er an dieser Stelle zu suchen?

  1. Jetzt kommts: die taz, das Reh, die Kiefer und der Waldbrand.

Uwe Rada ist ein wortmächtiger und vielschreibender, aber erkennbar nicht immer sauber recherchierender, Journalist der taz. Er hat nach unserer überschlägigen Rechnung mindestens 17 Bücher und unzählige Artikel geschrieben, und hat, wohl damit das klappt, mindestens 8 (acht) Stipendien, auch Recherchestipendien, bekommen (also „other peoples money“, sehr angenehm) – aber dafür halt auch munter publiziert und Preise gekriegt und ist öfter für solche nominiert worden – also ein literarisches Wusel vom Feinsten! Das kann man alles in seiner von ihm selbst und der Frau Gemahlin (und dem Herrn Bruder, vielleicht) nicht besonders gut gestalteten aber rumpelvollen website lesen.

„Nix gegen einzuwenden!“

Aber jetzt hat sich der Uwe zum Horst gemacht! Wenn sich jemand „zum Horst macht“, dann meint man damit, dass jemand etwas tut, das ihn blöd dastehen lässt.

Denn der Horst – Verzeihung, will sagen der Uwe – hat in der taz am 31.07.2022 einen Artikel geschrieben mit der schönen Überschrift:

„Schießt doch endlich!“.

Was will uns der Dichter damit sagen?

In Kürze – lest den Schmonzes (jiddisch für albernes Gerede oder Geschwätz) doch selber mal! – Folgendes:

In Brandenburg brennt der Wald an allen Ecken und Enden. Keiner sagt, wer daran schuld ist. „Warum zeigt keiner auf Rehe und Hirsche, die die Triebe der jungen Buchen und Eichen wegfressen und dem Waldumbau den Garaus machen?“ Aber. „Wer von Waldbränden und Waldumbau spricht, darf vom Jagdgesetz also nicht schweigen. Das weiß natürlich auch Axel Vogel…“, (der zuständige Minister), „Wald vor Wild“ war auch der Gedanke der Gesetzesnovelle von Axel Vogel.“
Und weiter: “Denn im Wald zählt jeder Schuss. Die Zeiten, in denen Waldumbauflächen eingezäunt wurden, um sie vor Verbiss zu schützen, sind vorbei. Zu teuer. Je weniger Wild es gibt, desto mehr richtiger Wald kann wachsen, und der brennt dann auch nicht einfach so ab.“

Dass dagegen über 67 Mio EURO für sinnlose ASP-Zäune nicht zu teuer sind, hat Herr Rada nicht gemerkt.

Und mault: “Doch Axel Vogel hat die Rechnung ohne die Jäger und ihre Lobby gemacht. So lautstark war der Protest, dem sich schließlich auch die CDU anschloss, dass Vogel seinen Gesetzentwurf im Mai zurückziehen musste. Auch im Brandenburger Kabinett, weiß man inzwischen, sitzen passionierte Jäger.“
Somit erklärt uns Uwe: “ nur schießen hilft. Sonst bleibt es in Brandenburg beim bisherigen Zustand „Wild vor Wald“. Das gefällt den Jagdpächtern und Trophäensammlern. Und es gefällt den Flammen.“
  1. Zum Inhalt dieses Artikels…

muss man nicht viel sagen. Er ist kein sachlicher Bericht über unterschiedliche Meinungen zu Wild Jagd und Waldbau, sondern ein PR-Artikel für ein bedenkliches Stück Gesetzesinitiative ohne Hintergrundrecherche, ohne „audiatur et altera pars“, ohne intelligente Würdigung, voll von Unsinn!

Ein Stück miserabler Journalismus, halten zu Gnaden!

  1. …und zur Wirkung.

Das ausgerechnet in einer Zeitung, die, ob man sie mag oder nicht, immer erfrischend kritisch mit der politischen Klasse umspringt, in ihrer eigenen Einschätzung vielleicht „das einzige Medium gegen Propaganda-Müll und Verlautbarungs-Dünnsäure“ oder ähnliche Verfallserscheinungen der deutschen öffentlichen Verlautbarungen ist, und sicherlich weder zur „Lügenpresse“ noch zum „Schmuseorgan der Mächtigen“ gemacht oder dafür gehalten werden will. Wie schreibt der taz-Leser  Lutz Ross in seinem Kommentar so schön: „Schade, dass es solche vereinfachten und einseitigen Artikel in die TAZ, Spiegel und andere Medien schaffen.“

Recht hat er, oder, Uwe?.

Dr. Wolfgang Lipps

 

LFE – „Ein Fauler Apfel…

verdirbt den ganzen Korb“ sagt ein altes Sprichwort.

Das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE)

ist eine höchst verdienstvolle und weit über Deutschland hinaus geachtete Forschungseinrichtung. Unter seinen durchweg guten Mitarbeitern gibt es aber auch einen Herrn Forstassessor Torsten Wiebke. Der hat sich, nicht als Privatmann sondern als Vertreter des LFE, als – forstlich gesprochen – Vollpfosten geoutet. Leider nicht nur das, sondern er lässt eine nicht nur rückwärtsgewandte und klischeehafte Wahrnehmung der Wirklichkeit, sondern sogar kriminelle Meinungstendenz erkennen.

Für uns ist damit

Torsten Wiebke der faule Apfel im Korb des LFE!

Diese zugegeben sehr negative Beurteilung eines Mannes, den wir garnicht kennen, müssen wir natürlich begründen. Los geht´s.

Fachgespräch im Landtag

Am 28. Juni veranstaltete die Fraktion DIE LINKE ein Fachgespräch zum Waldumbau in Brandenburg. Für das LFE nahm unsere Zielperson – Verzeihung: Herr Wiebke – teil. Der Landesjagdverband Brandenburg berichtet aus diesem Fachgespräch:

„Zu einem Eklat kam es, als Torsten Wiebke, Mitarbeiter des LFE und Kandidat für die Stadtverordnetenversammlung Eberswalde für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf die Möglichkeit hinwies, die Einregulierung von Wildtierbeständen medikamentös vorzunehmen. Offen ließ er, ob er damit das vergiften der Wildbestände meinte. Er habe die Nase voll von den Jägern in Brandenburg, die weder kompromiss- noch dialogbereit seien und denen es nur um dicke Trophäen ginge und dafür das Wild füttern, so Wiebke.“

Nur dumm oder ungebildet oder parteilich oder rechtsfeindlich?

Es ist eine Tatsache, dass es unter den Jagdfeinden einige Dumme gibt – was ja nicht verboten ist, in unserem Rechtstaat kann sich jeder zum Horst machen, der das möchte. Zudem gibt es auch Etliche, denen noch niemand die Jagd im kulturellen, historischen, ökologischen und ökonomischen Kontext erklärt hat; dem entgegenzuwirken ist eine dauernde Aufgabe für uns Jäger.

Als Förster und Mitarbeiter am LFE in unmittelbarer Zusammenarbeit mit der HNE Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde kann Herr Wiebke jedenfalls zu diesen dummen oder ungebildeten Menschen eigentlich nicht gehören.

Oder?

Nee, glauben wir erstmal nicht!

Wie wir hören, gibt sich Herr Assessor Wiebke als Freund des Herrn Ministers aus. Angesichts seiner Parteizugehörigkeit und vor allem dessen, was wir Jäger von diesem Minister schon erfahren mussten, klingt das nicht ganz unwahrscheinlich. Deshalb könnte es ja sein, dass er glaubt, der unsäglichen Initiative des ministeriellen Parteifreundes mit seiner verqueren Meinung zur Seite springen zu können.

Wär´ blöd, aber denkbar. Oder?

Alles reine Spekulation.

„Rechtsfeindlich“ trifft es ziemlich genau!

Noch hat Herr Wiebke, soweit wir recherchieren konnten, nicht erklärt, was er unter der „medikamentösen“ Einregulierung von Wildbeständen, die er erkennbar für zu hoch hält, versteht.

Aber wer so schwafelt, kann nur eine von zwei (oder gar beide?) Möglichkeiten meinen:

1.     Wild vergiften.

Das Vorbild hier wäre der Kammerjäger, der Rattengift auslegt. Gifte zur Anwendung auf Wild, insbesondere Flugwild, gibt es reichlich, und viel hilft viel – Sauen könnte man auf diese Weise natürlich ausrotten.

Aber gerade die sind ja eigentlich der Freund des Forstmannes. Jedoch mit einiger Organisation kann man auch Rehwild und vor allem Rotwild gerade in Notzeiten schön vergiften – der ausgebildete Forstassessor Wiebke würde das nach seinem Ausbildungsgang sicher gut hinkriegen.

Aber: Torsten! Vergiften ist tierschutzwidrig und damit strafbar.

Nicht gewusst?

Ja, Alter, dumm gelaufen. §§ 17 und 18 TierschG.

Kann er also  nicht gemeint haben, der Torsten. Da können wir ja froh sein. Aber:

2.     Die Pille für das Wildtier

Empfängnisverhütung bei Wildtieren wird in der Tat schon seit Jahren kontrovers diskutiert. Wir wollen und können diese Diskussion hier nicht wiedergeben und nur die tierethischen Bedenken gegen diesen Eingriff in die Natur ebenso erwähnen wie die sicherheitsrelevanten und praktischen Probleme.

Tatsächlich wäre nämlich auch die Pille für Wildtiere rechtswidrig.

Noch gilt in diesem Land das gegenwärtige Landesjagdgesetz. Dessen tragendes Element ist die Hegeverpflichtung: Wild ist nach § 1 ein unverzichtbarer Bestandteil unserer heimischen Natur und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe in seinem Beziehungsgefüge, bei Berücksichtigung der berechtigten und vereinbaren Interessen von Land- und Forstwirtschaft, zu hegen. Das ist eine Aufgabe nicht nur der Jagd, sondern auch der Forstpartie!

Ob Herr Wiebke das weiß?

Offenbar nicht!

Grundlage der Hege und damit der Wildbewirtschaftung sind neben dem Tierschutz die Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Biodiversität – diese sind als übergeordnete Rechtsinstitute dem Zugriff des Landesgesetzgebers – und damit glücklicher Weise auch der Herren Vogel, Leßner und Wiebke entzogen!

Die Antibabypille für Wild kann aber nicht individuell gezielt, sondern nur im Streuverfahren über Lockmittel, Kirrmittel usw. undifferenziert in der Natur verteilt werden. Damit ist eine sinnvolle Hege unmöglich, die Nachkommenschaft nicht nachhaltig planbar, die Artenvielfalt dem Zufall überlassen,  der chaotischen Wildentwicklung Tür und Tor geöffnet. das Aussterben – vulgo: die Ausrottung – von Arten vorhersehbar.

Die Pille ist mithin schlicht rechtswidrig!

Grob unethisch ist sie ohnehin!

Unsere Empfehlungen

1.     Faule Äpfel soll man aus dem Korb nehmen, bevor die anderen guten Äpfel kontaminiert werden. Diese Maßnahme legen wir deshalb der Frau Leiterin des LFE ans Herz. Sie sollte sich von einem Mitarbeiter trennen, der nicht etwa seine eigene Meinung äußert – was er darf, auch wenn sie blöd ist – sondern der alle gebotene Zurückhaltung gegenüber seinem Dienstherrn vermissen lässt und diesen öffentlich diskriminiert!

2.     Dem Herrn Minister empfehlen wir, sich seine Freunde etwas kritischer auszusuchen – Qui couche avec des chiens se lève avec des puces !

3.     Der grünen Partei können wir nur raten, Parteifreunde mit dem Gedankengut des Herrn Wiebke auf keinen Fall in die Stadtverordnetenversammlung Eberswalde zu lassen – das kann für die Partei und die Stadt letztlich nur schädlich sein.

Ihr einigermaßen entsetzter

Dr. Wolfgang Lipps

Unnötig unergiebig entlarvend – das neue Jagdgesetz in der Diskussion

 

Am 22. Juni 2022 fand in der Brandenburgischen Akademie „Schloss Criewen“ eine Veranstaltung statt zum Thema

„Das neue Jagdrecht in Brandenburg – Planungen, Hoffnungen, Befürchtungen“.

Mit 11 Vortragenden und über 60 Besuchern war der heiße und nicht klimatisierte Raum im Schloss bis auf den letzten Stuhl gefüllt. Der LJV Brandenburg war nicht vertreten.

Erwartbarer Vortragsstoff

Ein Blick auf die Liste der Referenten ließ erwarten, dass die Mehrzahl der Vortragenden Befürworter des inakzeptablen Entwurfs eines neuen Landesjagdgesetzes aus dem MLUK (Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und Klimaschutz) sein würden, und so war es denn auch. Nur zwei Vortragende, Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtierstiftung und Prof. Dr. Dr. Sven Herzog, TU Dresden, erläuterten zahlreiche Gründe für Bedenken gegen diesen Gesetzesentwurf.

Auftritt Dr. Leßner

Als Leiter der obersten Jagd- und Forstbehörde kann er mit Fug und Recht als der Vater dieses Entwurfs (hieße demgemäß bei Karl May sicher abu kalam farigh) angesehen werden (farigh heißt übrigens „Unsinn“!). Er hielt demgemäß das „Leit-Referat“:

„Stein des Anstoßes? – Der Referentenentwurf zum neuen Jagdgesetz.“

Er beeilte sich gleich zu Beginn seiner Ausführungen, der allgemein kolportierten Meinung entgegenzutreten, dieser Entwurf sei etwa „verworfen“ oder „zurückgezogen“ worden – im Gegenteil werde er nur überarbeitet und nach der parlamentarischen Sommerpause neu vorgelegt werden; schließlich dränge die Zeit. Ihm zufolge wird es auch im Wesentlichen bei den Grundentscheidungen des bisherigen Entwurfs, die er im Einzelnen kurz aus den veröffentlichten Gründen des Gesetzes erläuterte, bleiben. Die Minibezirke müssten zwar entfallen, aber für die kleinen Waldbesitzer werde natürlich gesorgt.

Ich habe gefragt, ob dieser Entwurf denn vor seiner Veröffentlichung auch juristisch überprüft worden sei. Das, sagte er, sei selbstverständlich geschehen, und das positive  Gutachten eines Verfassungsrechtlers einer renommierten Anwaltskanzlei sei umfangreicher und gehaltvoller als das Gutachten von Prof. Dietlein für den LJV – den Namen des Gutachters wollte er allerdings nicht preisgeben.

Da fragt man sich angesichts unserer Gutachten gegen das Gesetz denn doch glatt: „Was mag dieser Verfassungsrechtler wohl von Beruf sein“?

Der Sekundant

Jeder bedeutende Mensch sollte einen Diener haben. Der von Dr. Leßner hieß in dieser Veranstaltung Eckhard Fuhr – wir hatten schon mal Gelegenheit, ihn vorzustellen; er ist freier Journalist und Mitglied des ÖJV. Er hielt einen Vortrag mit dem schwer verständlichen Titel

„Zurück auf Anfang – warum es heute wichtig ist, sich auf die demokratischen Wurzeln unseres Jagdrechts zu besinnen“.

Seiner etwas verworrenen Ansicht nach ist das heutige Jagdgesetz zwar in der Theorie klar, in der Anwendung aber untauglich. Es sei ein Elitengesetz gegen die bäuerliche Jagd. Die Eigentümer müssten gestärkt und Einrichtungen wie LJV und DJV und dergleichen beseitigt werden. Die (inzwischen längst obsoleten) Minireviere hält Fuhr für einen „bestechend klaren Gedanken“, der „zu Unrecht niedergeschrien“ werde.

Zum übrigen Inhalt des Gesetzes verlor er kein Wort. Wird’s halt nur überflogen und die Argumente der Gegner nicht gelesen haben, wie seine Wortmeldungen nahelegen.

Der übrige Jagdhaufen.

Ziemlich schnell wurde klar: Die meisten Vortragenden waren aus durchsichtigen eigenen Motiven Befürworter der „Kleinrevieridee“ des Entwurfs – sie werden in ihrem Grundbesitz und dem ihrer Mitglieder dadurch begünstigt. Das gilt insbesondere für den Bauernbund Brandenburg, oder für NABU Brandenburg. Dessen 6 Postulate waren teils unverständlich und sind ansonsten mit dem bestehenden Jagdrecht bestens zu erfüllen. Der Waldbesitzerverband Brandenburg verwies auf die Stellungnahmen des Forum Natur. Der Waldbauernverband Brandenburg brach eine leidenschaftliche Lanze für Kleinstreviere.

Mathias Graf von Schwerin, Vorsitzender des ökologischen Jagdvereins Brandenburg, treibt die Sorge um den Wald um – er nennt das „Waldsterben 2.0“. Nach der Landeswaldinventur 2015 seien 53% des Waldes verbissen, von 1952 bis 2014 sei die Schalenwildstrecke um ganze 980% gestiegen. Deshalb könne die natürlich tierschutzgerechte (wie er ganz nebenbei einflocht, was aber mit dem Leßner-Entwurf nicht klappt!) Jagd als der Forstwirtschaft nachrangig nur eine dienende Funktion haben, die Rechte der Jagdpächter sind zu beschneiden, der Grundbesitzer zu stärken. Man diene schließlich 3 Millionen Bürgern und nicht 10.000 organisierten Jägern. Abschusspläne sind unnötig. Aus der Hege muss Jagd werden. Mit Jagd meint er Reduktionsabschuss.

Wie gehabt: aus einem Jagdgesetz soll ein Schädlingsausrottungsgesetz werden, das durch die Forstdienerschaft, die Jäger, exekutiert werden soll.

Schöne neue Welt.

Kritische Stimmen

Wie erwähnt, arbeitete Dr. Kinser im Bezug auf eine Reihe von Vorschriften des Entwurfs die inneren logischen Brüche, Widersprüche und jagdlichen und organisatorischen Bedenken heraus. Prof. Herzog führte das insbesondere mit Hinweisen auf das Eigentumsrecht, die Artenvielfalt und das Gebot der Nachhaltigkeit weiter aus.

Unser Schlusswort auf der Veranstaltung

Wir haben uns gemeldet und bedauert, dass zu dieser Veranstaltung kein Jurist geladen war und wiesen auf die zahlreichen vorprogrammierten Rechtsverstöße und unser Gutachten hin – zu denen müsse sich doch der unbekannte juristische Gutachter des Ministeriums geäußert haben. Wir haben darauf abgehoben, dass alle wesentlichen Rechtsbestimmungen – Tierschutz, Biodiversität, Nachhaltigkeit und Hege – in Bundesrecht, dem Grundgesetz, dem Europarecht und sonstigen Rechtsvorschriften verankert sind.

Die sind dem Zugriff des Landesgesetzgebers entzogen.

Und der Versuch, ein rechtswidriges Gesetz zu basteln, ist jetzt, nachdem die juristischen Bedenken laut werden, wohl ein ziemlicher Verstoß gegen den Amtseid, den die Herren Beamten geleistet haben.

Obwohl Dr. Leßner sich zwischenzeitlich oft zu Wort meldete, nahm er hierzu nicht Stellung. Auch kamen nur wenige Beiträge aus dem Kreis der Zuhörer. Kein einziger Beitrag ging auch nur ansatzweise in die Tiefe oder ins Detail, ausgenommen die Vorträge Kinser und Herzog.

Fazit somit: Außer Spesen nichts gewesen!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 

Exkurs:

Zu den rechtlichen Grundlagen des Jagdrechts und der Jagdkultur habe ich am 18. Juni auf der Jahrestagung des Forum Lebendige Jagdkultur einen Vortrag gehalten, den ich hier beifüge.

Viel Feind viel Ehr? Positionsbestimmung unserer Jagd zwischen Tradition Moderne und Untergang.

 

 

 

 

Entwurf Landesjagdgesetz – aus der Mottenkiste der Geschichte !

MLUK: Wildtiermanagement – Biodiversität – Nachhaltigkeit ?

NIE GEHÖRT !

Das MLUK Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg hat den Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Dieses Gesetz stellt einen völligen Paradigmenwechsel der Jagdgesetzgebung des Landes dar.

Wir haben uns vor kurzem sarkastisch über diesen Gesetzesvorschlag ausgelassen. Aber wir sind ein Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, das in erster Linie wissenschaftlich arbeitet. Also ist etwas Polemik zwar sehr lustig, ersetzt aber natürlich nicht die ernsthafte Befassung mit diesem Entwurf.

Wir haben deshalb ein Gutachten erstellt:

Modernes Wildtiermanagement Brandenburg

Brauchen wir ein

neues Landesjagdgesetz?

Analyse – Rechtsvergleich – Bewertung

Gutachten

JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz GmbH

Auf Seite 27 kommen wir zu folgendem Ergebnis:

Der hier behandelte Entwurf eines Landesjagdgesetzes ist mit Sicherheit immer noch unvollständig und wird in der weiteren Diskussion wahrscheinlich geändert und ergänzt werden. Das dürfte jedoch den Kern dieses Entwurfs, nämlich die bewusste Abkehr von der nachhaltigen Wildbewirtschaftung, nicht beeinträchtigen – er verändert in starkem Maß das bisher geltende Reviersystem, ist um ca. 170 Jahre rückwärtsgewandt, ist weitgehend unvollständig und führt mit Sicherheit zu einer Zersplitterung der Wildbewirtschaftung in Brandenburg mit der Folge, dass Wild in zahlreichen Kleinstrevieren und damit Landübergreifend nicht mehr gehegt werden kann, und offenkundig soll. Er wird in diesem Gutachten sogar für überwiegend und vor allem in seiner Grundentscheidung rechtswidrig angesehen, weil er gerade unter dem Gesichtspunkt der Biodiversität und Nachhaltigkeit und seiner Neubewertung des Tierschutzes in Art. 20a GG und unter Berücksichtigung von § 17 Tierschutzgesetz jedenfalls rechtlich höchst bedenklich erscheint.

Vor allem ist er bewusst und gewollt nicht nachhaltig und vor allem deshalb rechtswidrig. Demgegenüber ist festzustellen, dass die angeblichen Kernanliegen des Entwurfs, nämlich die Wildhege unter Beachtung der vorgängigen Interessen der Land- und Forstwirtschaft, ohne Weiteres und nur durch das geltende Landesjagdgesetz rechtssicher und hinreichend gewahrt sind. Bei jeder Novellierung muss es im Kern immer  bei § 1 bleiben.

Hervorzuheben ist folgendes Zitat aus dem Gutachten:

Von der Grundlage der Nachhaltigkeit in § 1 BJagdG will „der Entwurf nunmehr bewusst und gewollt und jedenfalls eindeutig abrücken und sich aus der Nachhaltigkeit verabschieden. In dieser Abkehr von den allgemein akzeptierten und rechtlich verbindlich festgelegten Postulaten eines nachhaltigenWildtiermanagements liegt der Paradigmenwechsel des Entwurfs. Erkennbar wird das darin, dass der Entwurf sowohl die grundlegenden oben zitierten Vorschriften des Bundesjagdgesetzes als auch insbesondere den § 1 des geltenden Landesjagdgesetzes nicht nur ignoriert, sondern mit seinem neuen § 2 sicherstellt, dass jedenfalls die diesbezüglichen Vorschriften des Bundesjagdgesetzes auch nicht hilfsweise gelten können. Deshalb definiert der Entwurf die Rolle der Jagd im ländlichen Raum so, dass sie „aus heutiger Sicht neben der nachhaltigen Nutzung des Wildes vor allem darin besteht, die Wildbestände derart anzupassen, dass eine land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung ohne erhebliche Beeinträchtigung möglich ist …“. Diese Formulierung reduziert den Wildbestand auf eine möglichst geringe Schädlingsdichte.

Besonders entlarvend ist die Begründung zu § 6 Abs. 3 des Entwurfs, die lautet: „Die hier vorgesehene Regelung soll es mehr Waldbesitzern ermöglichen, die Jagd auf ihren Flächen unmittelbar … zu beeinflussen. Damit wird in Teilen eine Rechtssystematik wiederhergestellt, die zuletzt bis 1850 existierte und am ehesten dem Grundsatz gerecht wird, dass das Jagdrecht untrennbar an Grund und Boden gebunden ist.“ (Fettdruck vom Unterzeichneten).

Deutlicher kann man den Rückschritt in eine Zeit, in der es weder Biodiversität noch Nachhaltigkeit gab, nicht ausdrücken!“

Bewertung:

Dieser Entwurf kann, solange sein Kernanliegen erhalten bleibt, nicht Gesetz werden.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Download:

Gutachten neues Jagdgesetz Bbg

Gutachten neues Jagdgesetz Bbg

 

ASP = Amtsüberheblichkeit + Steuerverschwendung + Patzigkeit

Seit über 2 Jahren leiden wir hier im Barnim in Brandenburg unter – nein, nicht unter der ASP, sondern unter den völlig aus dem Ruder gelaufenen Maßnahmen gegen dieselbe! Gut gemeinter und bis zu einem gewissen Grad notwendiger Seuchenschutz weitet sich allmählich zum Skandal aus.

ASP-Zäune ein Skandal?

Wie das?

Die in den letzten ca. 18 Monaten durch das Land Brandenburg aufgewendeten Beträge des Seuchenschutzes gegen die ASP betrugen per 10.03.2022

          EURO 64.000.000,00

                      VIERUNDSECHZIG MILLIONEN EURO!

Davon verbrauchten allein die Zäune

          EURO 38.700.000,00

                      ACHTUNDDREISSIG MILLIONEN UND SIEBENHUNDERTTAUSEND EURO.

Und das geht weiter!

Die aufgeblasene Gefahr – ASP ist nicht Corona!

Was die ASP ist.

Die afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, die nur Schweine betrifft. Sie tritt, nachdem sie aus Polen in Brandenburg eingeschleppt wurde, nur in Wildschweinbeständen auf und ist deshalb eine Habitatseuche. Sie wandert sehr langsam, tötet aber sehr schnell. Übertragen wird sie von einem Schwein auf das andere Schwein entweder durch unmittelbaren Kontakt der beiden Tiere oder eines der Tiere mit dem Kadaver eines infizierten Tieres (ein Fall, der allerdings zwischen Wildschwein und Hausschwein nie vorkommt und zudem leicht zu verhindern ist), aber auch durch die Aufnahme von infizierten Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen oder durch andere Übertragungswege, zum Beispiel durch Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung und anderes. Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Im Blut hält sich das Virus mehrere Monate.

Bisherige Erkenntnis: Hauptüberträger ist der Mensch!

In allen befallenen Ländern besteht Einigkeit darüber, dass diese Pandemie mit einer Reihe von Maßnahmen bekämpft werden muss. Sehr sinnvoll sind auch laut der European Food Safety Authority doppelte Zäune um Betriebe der Schweinehaltung. Ebenfalls sehr sinnvoll sind alle Maßnahmen, die den Eintrag des Virus in einen Schweinebetrieb verhindern, also Seuchenwannen, Besuchsbeschränkungen, Futtermittelkontrollen. Einige andere Maßnahmen wie zum Beispiel verstärkte Bejagung und Zäune sind weniger wirksam.

Vor allem aber: was die ASP nicht ist!

Die ASP befällt nur Schweine und kein anderes Tier und erst recht nicht den Menschen – für den ist sie völlig harmlos, sogar das Fleisch befallener Schweine kann gefahrlos verzehrt werden. Sie kann zwar zu schweren Verlusten in Schweinebetrieben führen, aber die können sich leicht schützen und damit dafür sorgen, dass ihre betriebliche Existenz und damit die Existenz ihrer Mitarbeiter und Zulieferer nicht gefährdet wird. Für vernünftig geführte Betriebe ist die ASP somit kein Schreckgespenst.

Also: die ASP ist weder Corona noch Ebola noch Vogelgrippe noch gar BSE, sondern eine langsam wandernde aber schnell tötende Schweineseuche – langsam wandernd insbesondere deshalb, weil Wildschweine bekanntlich nicht besonders weit wandern. Deshalb hält im Übrigen die EU-Kommission Zäune auch für nicht besonders wirkungsvoll.

Dennoch hat allein das Land Brandenburg über 38 Millionen € für Zäune ausgegeben, die kreuz und quer durch Wald und Flur geführt werden, Biotope auseinanderreißen, Landwirtschaft und Forstwirtschaft erschweren, in die ordnungsgemäße Jagdausübung eingreifen und viele andere Tiere töten. Das Ganze ist also ein sauteures und höchst bedenkliches Unternehmen!

Und warum dieser Aufwand?

Etikettenschwindel für Lobbyschutz!

Der Kreisveterinär Barnim behauptet natürlich: Die Zäune „dienen der Gefahrenabwehr, hier Tierseuchenbekämpfung, und schützen die Bürger des Landkreises Barnim vor der Ausbreitung der ASP und der (Grammatikfehler im Original, richtig wäre den!) damit verbundenen, rechtlich vorgeschriebenen Einschränkungen.“ Das hat er sich natürlich nicht selbst ausgedacht, sondern alle Beteiligten plappern zum Beispiel den Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Sachsen nach, Bundesrats-Drucks. 386/20 vom 01.07.2020, wo es heißt:

Die wirksame Bekämpfung der Ausbreitung einer Tierseuche ist als im öffentlichen Interesse stehend einzustufen; die Ausbreitung einer Tierseuche betrifft nicht nur den einzelnen Tierhalter, es besteht unzweifelhaft ein den Belangen des Einzelnen übergeordnetes Interesse an einer funktionierenden Viehwirtschaft. Der Ausbruch der ASP in Deutschland hätte massive Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe.“

Und weiter sagt der Antrag:

Wenn dieser Markt (gemeint ist der Exportmarkt von Schweinefleisch) zusammenbrechen würde, entstünde ein volkswirtschaftlicher Schaden in erheblicher Höhe. Hinzu kämen daraus resultierende Folgeschäden.“

(Kleiner Scherz am Rande: die Bundestagsdrucksache rechtfertigt Zäune auch durch den Tierschutz, der in Art. 20a GG Staatsziel ist. Denn die ASP sei eine so schlimme Krankheit, dass man Wildschweine unbedingt vor der Ansteckung durch andere Wildschweine schützen müsse – dümmer geht’s nimmer!)

Klar ist also: alle Maßnahmen gegen die ASP sollen allein den Export von Schweinefleisch durch die Schweinezuchtbetriebe in Deutschland schützen, weiter nichts und niemand, erst recht nicht die „Bürger des Landkreises Barnim“!

Das Ganze ist also ein Lobbyschutz der Schweineindustrie und hat mit dem Schutz der Allgemeinheit oder der Bürger überhaupt nichts zu tun. ASP-Zäune sind somit überwiegend unnötig, schädlich und sogar rechtswidrig!

Also gut, Freunde, langsam hier, seien wir mal fair!

Zäune sollen Wildschweine daran hindern, das Virus ungebremst durch die Landschaft zu tragen. Vielmehr sollen sie in einem betroffenen Gebiet festgehalten werden, wo sie entweder verenden oder in größerer Anzahl erlegt werden können, um die Infektion einzudämmen. Sie können also gelegentlich, gerade als weit gespannte Außenzäune nützlich sein, auch wenn Schweine bekannter Maßen nicht allzuweit laufen, sondern sich in ihren Streifgebieten bewegen, deren ziemlich genaue Größen bekannt sind.

Deswegen erlaubt der Gesetzgeber auch derartige Zäune. Er hat allerdings genau definiert, unter welchen Umständen derartige Zäune nur aufgestellt werden sollen. Die einschlägige Regelung sieht also etwa wie folgt aus:

Die zuständige Behörde kann ferner, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung unerlässlich ist und auf Grund der möglichen Weiterverbreitung des Erregers dringend geboten erscheint, für ein nach Absatz 2 Satz 1 festgelegtes Gebiet oder einen Teil dieses Gebiets Maßnahmen zur Absperrung, insbesondere durch Errichten einer Umzäunung, ergreifen, sofern sich dort Wildschweine aufhalten, 1.  die an der Afrikanischen Schweinepest erkrankt sind, 2.  bei denen der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest besteht oder 3.  bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie das Virus der Afrikanischen Schweinepest aufgenommen haben.“ (Fettdruck von uns).

Das heißt auf gut Deutsch: Zäune sind Ausnahmen und nur in ganz dringenden Fällen als unerlässlich zu errichten.

Was aber machen unsere beamteten Unglücksraben?

Sie parzellieren Wald, Feld und Flur und teilen die Landschaft damit in lauter kleinere oder größere eingezäunte Gebiete auf. Damit greifen sie massiv in den Lebensraum von Wildtieren ein, verhindern notwendige Bewegungen von fast allen diesen Tieren, trennen Elterntiere von den Jungtieren, hindern Tiere daran, ihre Nahrung aufzusuchen oder vor Feinden zu fliehen, uvm. Nur wenige Wildtiere können die Zäune überspringen. Angebliche Lücken für Rehwild sind überwiegend Unsinn, und Möglichkeiten für kleine Tiere, durch die Zäune zu schlüpfen, gibt es weitestgehend nicht.

Ein Tier allerdings stört sich an diesen Zäunen überhaupt nicht und hüpft nach Belieben darüber: der Wolf! An manchen Stellen kriegt sogar der noch eine gemütliche Brücke gebaut.

Und nur der Vollständigkeit halber: jedenfalls im Barnim ist man offenkundig der Ansicht, alle Rechtsregeln für Bauten oder sonstige Maßnahmen im Wald (z. B. Waldgesetz Brandenburg §§ 5 und 6, Brandenburgische Bauordnung § 59 u. a. oder Bundesnaturschutzgesetz §§ 19 und 24 usw. usf.) oder anderswo, die eine Mitwirkung von Behörden oder Betroffenen, vor allem von Trägern öffentlicher Belange, vorsehen, würden natürlich für die Zaunbauer nicht gelten – woher sie diese einigermaßen merkwürdige Rechtsauffassung nehmen, ist nicht erkennbar.

Fazit aber: die meisten Zäune dürften rechtswidrig sein!

Und noch ein Verdacht!

In brandenburgischen Jägerkreisen kursiert der Verdacht, diese Parzellierung gerade des Waldes, wo sie zutrifft, sei eine perfide gemeinsame Intrige von Amtstierarzt und Forstpartie gegen Wild und Jagd. In diesen kleinräumigen Gattern kann die Forstpartie das ungeliebte Schalenwild, die kleinen und die großen braunen Rindenfresser, (Hirsch und Reh und Konsorten!) leichter bejagen – Weidmannsheil zum Weg für einen Wald ohne Wild.

Und die Überschrift? Nur üble Nachrede?

 Wir haben uns in diesem Blog mehrfach zu ASP geäußert. Bereits im Februar 2012 haben wir gesagt, „dass die seit Jahren näher kommende ASP seit kurzer Zeit eine hektische Betriebsamkeit insbesondere bei den Bauernverbänden und in der Politik ausgelöst hat. Diese Betriebsamkeit beruht zu einem großen Teil darauf, dass wesentliche Fakten über die ASP offenkundig nicht bekannt sind oder vernachlässigt werden.“ Im August 2021 haben wir die sinnvollen, die dummerhaften und die Regelungen beschrieben, die schon garnicht gehen. Und am 9. Januar dieses Jahres haben wir dargestellt, wie die ASP-Zäune töten.

Aber „der Hund bellt und die Karawane zieht weiter“ – jedenfalls unser Kreisveterinär gibt auf unsere Meinungen, auf die Meinungen der Jägerschaft, und mit der ganzen Landesverwaltung auch auf die Meinungen der Landwirte keinen Pfifferling! Auch die zuständige Ministerin Nonnemacher, natürlich nicht vom Fach, bleibt bei den Zäunen im Schutzgebiet stur.

Das nennen wir überheblich, genauer:

Amtsüberheblichkeit.

Die kommt schon dann zum Ausdruck, wenn uns schriftlich mitgeteilt wird: „Für Gefahrenabwehrmaßnahmen ist unseres Erachtens kein einschlägiges Bau- oder Waldrecht zuständig. Die rechtlichen Grundlagen können Sie unserer Tierseuchenallgemeinverfügung entnehmen.“ Oder wenn es in einem Schreiben heißt: „alle Jagdbezirke in den Restitutionszonen sind mehr oder minder von Zaunbaumaßnahmen betroffen und müssen….damit zurechtkommen.

Steuerverschwendung!

Leider gibt es bisher im Strafgesetzbuch zwar den Begriff des Amtsmissbrauchs aber nicht einmal den besonderen Tatbestand der Amtsuntreue oder der Haushaltsuntreue – gemeint ist damit der Missbrauch der amtlichen Verfügungsgewalt über öffentliche Mittel. Aber man kann sich füglich fragen, ob nicht die lässige Verschleuderung von 64 Millionen € für überwiegend unsinnige oder rechtswidrige Maßnahmen in einer Weise Steuergeld verplempert, die eigentlich strafbar sein müsste.

Und Patzigkeit

kann man wohl rügen, wenn ein Jagdausübungsberechtigter, auf dessen Jagdrevier die zahlreichen Zäune drumherum massiv einwirken, auf die Bitte nach einer Bekanntgabe des Zaunverlaufs die Antwort des Kreisveterinärs erhält: Ich sehe keine Notwendigkeit, jedem einzelnen Jagdausübungsberechtigten die Zaunverläufe zuzuarbeiten.“

 Na gut, mal ehrlich:

Wir brauchten halt nur drei miese Begriffe für die drei Buchstaben A, S und P. Was Besseres ist uns nicht eingefallen.

Sorry.

Für Verbesserungsvorschläge sind wir natürlich dankbar!

Aber vor allem das Wort

Skandal

ist uns wichtig für den ganzen sauteueren Unsinn, der hier veranstaltet wird. Dem Herrn Präsidenten des Landesbauernverbandes übrigens auch!

Denn der Treppenwitz dieser Geschichte ist:

Dieser ganze ASP-Zirkus soll ja, wie Bundestagsdrucksache zeigt, ausschließlich den Export der deutschen Schweinebetriebe schützen, komme was da wolle und auf wessen Kosten auch immer, letztlich des Steuerzahlers.

Dieser Export aber ist bereits vollständig zusammengebrochen, noch bevor der erste Zaun in Brandenburg gezogen wurde. Insbesondere die Chinesen kaufen nichts aus ASP-Gebieten.

Man hätte mit wahrscheinlich erheblich weniger als 64 Millionen € den Schweinebauern den Verlust des Exportmarktes versüßen können. So gehen die leer aus und sitzen mitten in einem Geflecht von teuren und für sie besonders unnötigen Zäunen.

Dumm gelaufen!

Findet Ihr sehr verärgerter Dr. Wolfgang Lipps

Nachtrag vom 15.03.2022

Peinliche Selbstbeweihräucherung!

Am Tage dieses Blogbeitrags, am 14. März 2022, hat Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir Brandenburg besucht und sich mit der ASP und ihrer Bekämpfung befasst. Das Ergebnis ist eine Pressemitteilung des Ministeriums von Frau Nonnemacher, die der Kenner der Materie nur peinlich finden kann – Selbstlobhudelei vom Feinsten!

Cem Özdemir: „Die ASP bedroht nicht nur die Wildschweinbestände, sondern stellt unsere Landwirtschaft vor enorme wirtschaftliche Probleme.“ JUN.i-Institut: Das versteh´ wer will – die Landwirtschaft merkt von der ASP nur, dass sie von lauter Zäunen behindert wird – nur die Schweinewirtschaft betrifft die ASP, oder?

Ursula Nonnemacher: Seit eineinhalb Jahren sind wir das Bollwerk gegen die weitere Ausbreitung der ASP, denn von dem, was wir hier in Brandenburg im Verbund mit Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern leisten, profitieren alle anderen Länder und Westeuropa.“ JUN.i Institut: Den Erfolg hätte sie mit zwei Zäunen haben können, einem an der Oder – aber rechtzeitig, bevor die ASP aus Polen in Brandenburg ankam (!) und richtig – und allenfalls noch einen weiter westlich. Mehr hätts nicht gebraucht, alles Andere ist so unnötig schädlich und rechtswidrig wie oben beschrieben.

Axel Vogel: „Wir wissen um die schwierige Situation für die Schweinehalter in den ASP-Gebieten, die unter erheblichem wirtschaftlichen Druck stehen.“ JUN.i Institut: davon merken die Schweinehalter nix und klagen deshalb darüber, dass ihnen der Markt weggebrochen ist, die Politik aber nicht hilft; die Zäune sind ihnen letztlich wurscht, stören halt nur.

Aber wir verstehen das natürlich. Wenn Dich schon sonst keiner lobt, dann musst Du Dich eben selbst bebauchpinseln!

WL

„Ist dies auch Schwachsinn hat es doch Methode“

Landesjagdgesetz Brandenburg – ein Entwurf von geradezu umwerfender Dämlichkeit!

Dieser Blog hatte schon öfter Gelegenheit, sich über das brandenburgische Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und Klimaschutz (MLUK) auszulassen – über geballte jahrelange Inkompetenz der politischen Entscheidungsträger bis hin zu bösartigen und rechtsfernen (um nicht zu sagen rechtswidrigen) Maßnahmen dieser Behörde. Denn was die Jagd angeht, so wird die Arbeit dieses Hauses geprägt dadurch, dass der jeweilige Herr Minister, gegenwärtig nach Herrn Vogelsänger der Herr (nur noch) Vogel, erkennbar alles kritiklos absegnet, was sein oberster Jagd- und Forstknecht, Herr Dr. Leßner, ihm vorlegt – und wenn er dazu auf einem Currywurstteller quer durch die Senfreste unterschreiben müsste.

 

Beweis: das dümmste Jagdgesetz seit 174 Jahren

Die beiden erwähnten Herren

haben ein neues Landesjagdgesetz entworfen, das „dem Fass den Boden mitten ins Gesicht schlägt“, will sagen, in rundum mieser Qualität (Satzfehler, Kommafehler, schlechtes Deutsch) geradezu hanebüchene Falschbehauptungen, dumme Legenden und abstruse Vorstellungen zuhauf enthält.

Das Landesjagdgesetz heute

Das heute noch in Brandenburg geltende  Bundesjagdgesetz sagt sehr schön:

„Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.

Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.“

Anerkannter Maßen ist dazu das geltende LJagdG Bbg eines der Besten – sein § 1, das Grundgesetz der ethisch vertretbaren Jagd, lautet schlicht und sehr gut:

„Wild ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Es ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in seinem Beziehungsgefüge zu bewahren. Der Schutz des jagdbaren Wildes und seiner Lebensräume ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Der Entwurf stattdessen: rückwärtsgewandt und undurchführbar.

Das Machwerk beginnt mit einer Einleitung auf insgesamt 7 Seiten, die im Wesentlichen mit weitgehend unbelegter bis falscher Polemik gefüllt sind – historischer Unsinn, irreführende Zahlenspielereien, falsche Gewichtungen, übersehene Fakten usw. usf. – das alles zu behandeln würde den Rahmen dieser Stellungnahme sprengen. Der Landesjagdverband Brandenburg bescheinigt dem MLUK zutreffend, es sei „von jeglichem Sach- und Fachverstand verlassen“ – eine sehr freundliche Umschreibung, fürwahr! Andere gleichermaßen vernichtende Kommentare lassen nicht auf sich warten.

Die Reise in die Vergangenheit.

Die Einleitung erwähnt die bürgerliche Revolution von 1848 und klittert dann gleich mal die Geschichte im Sinne der beiden Verantwortlichen Meister und Schreibknecht. So wird behauptet:

„Die Wildbestände sanken nach 1848 vielerorts in kurzer Zeit auf ein verträgliches Maß. Nur kurze Zeit später setzte sich allerdings die Reaktion aus Adel und Bürgertum durch.“

Tatsächlich wars anders:

„Jeder Grundeigentümer durfte nun auf seinem Besitz jagen, egal wie groß dieser war.

Als Folge der freien Jagd, die es den Bauern erlaubte den Wildschaden auf ihren Äckern und in ihren Wäldern durch Abschüsse zu begrenzen, wurde der Schalenwildbestand insbesondere in gemeindenahen Gebieten stark dezimiert.  Zugleich stieg durch die unreglementierte Jagd die Zahl der Jagdunfälle drastisch an. Die intensive Verfolgung ließ das Rotwild aus manchen Regionen verschwinden.“

Und dann wurde das vernünftige Reviersystem geboren.

Der Entwurf sieht jetzt, neben zahlreichen anderen Sottisen, vor, dass jeder Waldeigentümer, der mehr als 10 ha Land besitzt, dann aus der Jagdgenossenschaft seines gemeinschaftlichen Jagdbezirks austreten und sein Land selbst bejagen kann, wenn darin mindestens 1 ha jagdbare Fläche liegt.

Was für ein hanebüchener Unsinn!

Schon 1848 hat man sehr schnell erkannt, dass solche Flächen nicht bejagbar sind. Heute gilt das noch mehr.

Denn:

Heute hat der Tierschutz – verankert im Jagdrecht, insbesondere in der Hegepflicht und den Grundsätzen deutscher Weidgerechtigkeit – einen ganz anderen und grundgesetzlich geschützten Stellenwert. Dieser und der Natur- und Artenschutz bewahren europaweit, nicht nur in Deutschland und erst recht nicht im „Zwergstaat Brandenburg“, sowohl das Wild als auch seinen Lebensraum. Und heute führen wir Waffen und optische Hilfsmittel, mit denen kleinräumig schon aus Sicherheitsgründen nicht gejagt werden kann.

Mit anderen Worten:

Wir sind 174 Jahre weiter als die Entwurfsväter!

Der Entwurfsverfasser und sein ministerieller Sponsor wollen dem deutschen Kleinwaldbesitzer wieder zum Recht auf Tötung aller „Waldschädlinge“, zu denen Schwarzwild bekanntlich nicht gehört, verhelfen und ihn auf zimmergroßen Flächen rumballern lassen. Und die anderen Jäger sollen so jagen, dass jedenfalls im Wald die natürliche Verjüngung allerorts gewährleistet ist!

Insgesamt atmet das Machwerk das Prinzip:

Wald ohne Wild!

Der Rückschritt in die Vergangenheit wird auch als Nostalgie bezeichnet.

Nostalgie – eine Krankheit?

„Dabei hat die Nostalgie selbst keinen guten Ruf. Der Duden definiert sie als „Gestimmtheit, die sich in der Rückwendung zu einer vergangenen, in der Vorstellung verklärten Zeit äußert“, und die unter anderem von einem Unbehagen an die Gegenwart ausgelöst werden kann. Wird jemand als „Nostalgiker“ bezeichnet, schwingt oft noch der Vorwurf der Wirklichkeitsflucht mit. Der Schweizer Arzt Johannes Hofer, auf den der Begriff zurückgeht, beschrieb Nostalgie zunächst sogar als ein krank machendes Heimweh.“

Die alte gute Zeit

O lernet doch ihr armen Knecht‘ und Wichte,

O lernt doch unseres deutschen Volks Geschichte,

Und preist nicht groß und herrlich jene Zeit,

Die Zeit der niedrigsten Erbärmlichkeit!

Doch nein, ihr bleibt bei eurem dummen Schwätzen,

Ihr wollt der guten Zeit ein Denkmal setzten…

(Hoffmann von Fallersleben, August Heinrich: Unpolitische Lieder, 1.+ 2. Theil, 1. Theil, Hamburg 1841, S. 39-40))

Zum dummen Schwätzen gehört in diesem Entwurf u. a.: die Jäger hegen hohe Wildbestände, missachten die Interessen der kleinen Waldbesitzer, werden dabei von den Landwirten unterstützt, und schützen damit nur das Wild, das es aber nicht nötig hat. Die Jagdbehörden werden getäuscht und sind machtlos usw. Wer das Papier sorgfältig liest, findet noch mehr Unsinn.

Lassen wir´s für heute mal dabei.

Unser abschließendes Postulat:

Herr Minister Vogel sollte zurücktreten.

Herr Dr. Leßner sollte eine Aufgabe erhalten, bei der er keinen Schaden mehr anrichten kann – Parkplatzverwaltung im Behördenzentrum oder so.

Das Landesjagdgesetz bleibt.

Ihr auf Höchste konsternierter

Dr. Wolfgang Lipps

ASP – doch infektiös für Menschen?

Alamy
Wildschwein, Schwein (Sus Scrofa), einen Sprung über einen Zaun, Sep 95, Weikersheim, Baden-Württemberg,

Die ASP ist bekanntlich eine Pandemie – eine Tierseuche, die als sogenannte „Habitat-Seuche“ in Wildschweinen vorkommt und bei nahezu allen befallenen Tieren innerhalb kurzer Zeit zum Tode führt.

Diese Seuche ist natürlich dann eine Katastrophe, wenn sie den Bestand an Hausschweinen bei Züchtern und Haltern oder Veredelungsbetrieben befällt. Zwar breitet sie sich im Gegensatz zu den öffentlichen Verlautbarungen der Behörden und Betroffenen unter Wildschweinen nur langsam aus und befällt keineswegs alle Schweine einer Rotte, die mit einem infizierten Schwein in Berührung kommen. Aber in einem befallenen Hausschweinbetrieb müssen alle Schweine beim Auftreten einer ASP-Infektion gekeult werden.

Bislang wird völlig unbestritten behauptet, das ASP-Virus befalle ausschließlich Schweine. Es sei für andere Tiere völlig ungefährlich, das Wildbret befallener Wildschweine könne unbedenklich verzehrt werden, und das Virus werde durch andere Tiere wie Ratten, Fliegen oder Krähen nicht übertragen. Die bislang nachgewiesenen Übertragungswege gehen alle auf unvorsichtige oder sogar törichte  menschliche Handlungen zurück.

Können Menschen infiziert werden?

Die neuere Entwicklung der ASP legt aber den starken Verdacht nahe, dass diese Seuche jedenfalls für eine ganze Reihe von Menschen doch infektiös ist. Eine Ansteckung, deren Übertragungsweg leider bislang noch nicht gesichert ist, führt erfreulicher Weise nicht zum Tode und nicht einmal zu einer Erkrankung der infizierten Person, aber sie scheint Veränderungen im Gehirn zu erzeugen, die bedenklich stimmen. Gegenwärtig treten – mit dieser Erkenntnis wird man den Übertragungsweg weiterverfolgen können – die Infektionserscheinungen nur bei Personen auf, die beruflich mit der ASP zu tun haben: Verwaltungsbeamte und Verwaltungsangestellte, Kreisveterinäre und Fachpolitiker und dergl.

Symptome

Das Krankheitsgeschehen beginnt damit, dass die befallene Person in mehr oder minder starker Weise vom ASP-Virus besessen scheint. Es werden mehr oder meist minder intelligente Allgemeinverfügungen, Verordnungen, Leitfäden und sonstige Anweisungen in rascher Folge und großer Zahl produziert. Damit werden dann Landwirte, Forstleute, Jäger und jeder andere, der „nicht schnell genug auf den Baum kommt“ überschüttet.

Als nächstes werden mit den zuvor beschriebenen Aktionen Jagdverbote, Tätigkeitsverbote, Betretensverbote und andere Maßnahmen ins Werk gesetzt.

Zugleich wird, ausgehend von einem Kadaver eines erkennbar an ASP verendeten Wildschweins, die nähere und weitere Landschaft mit kilometerlangen Zäunen parzelliert. Diese Zäune sind mindestens 1,20 m hoch und können angeblich, wie zum Beispiel eine Ministerin, obwohl sie von Beruf Ärztin ist, genau weiß, von Rehen, Rotwild und Muffel überfallen (Jägersprache für darüber springen) werden – leider gilt das zum einen nicht für Kitze oder Kälber, und zum anderen wissen das die Rehe und zum großen Teil auch das Rotwild leider nicht. Füchse, Hasen usw. haben bei den Zäunen ohnehin das Nachsehen und sind den Anti-ASP-Aktivisten offenkundig völlig egal!

Richtiger Tierschutz war gestern!

Einen Höhepunkt erreicht das Krankheitsbild der menschlichen ASP-Infektion, wenn allen Ernstes an diesen Wildzäunen, die im Übrigen großes Leid für anderes Schalenwild und Raubwild verursachen, bestimmte Maßnahmen in die Tat umgesetzt werden, die der Laie in verständlicher Fassungslosigkeit nur für ausgesprochen blöd halten kann.

Wolfsschutz ist heute.

In der Lausitz hat oder haben, erkennbar vom ASP-Virus befallen, Mitarbeiter über die ASP-Zäune Überquerungshilfen gebaut.

Wie man der Dokumentation von agrarheute entnehmen kann, sind diese Einrichtungen, mit Verlaub, an Dämlichkeit  kaum zu überbieten. Die verantwortlichen Damen und Herren machen sich nämlich Sorgen um die bei Ihnen vorkommenden Wölfe, die sich ja bekanntlich, wenn auch völlig zu Unrecht, der innigen Liebe von Naturschutz– und Tierschutzorganisationen und sonstigen „Wolfskuschlern“ erfreuen dürfen. Denn die Zäune sollen zwar Wildschweine effektiv stoppen, aber anderes Wild und vor allem die lieben Wölfe in ihrem Bewegungsdrang beim besten Willen nicht behindern.

Diese Gutmenschen wissen nämlich erkennbar nicht, dass wahrscheinlich das einzige Tier, welches diese ASP-Zäune locker überspringt, der Wolf ist. Lieber treibt er zwar das Reh gegen den Zaun, weil er es dann leichter erwischt, aber wenn es hinter dem Zaun ist, oder wenn sich dahinter ein Rotkalb oder vielleicht ein Schaf oder etwas anderes für den Wolf Essbares herumtreibt, federt der Wolf behände über den Zaun!

Aber zugegebenermaßen ist so ein Hopser für den Wolf, der es wie wir natürlich lieber bequemer hat, anstrengender als ein gemütlicher Überweg.

Die dummerhafte Begründung:

Agrarheute hat „nachgefragt, ob diese Passage wirklich für Wölfe gedacht und ob sie mit den Veterinärbehörden vor Ort abgestimmt ist. Franz Graf von Plettenberg vom Bundesforstbetrieb gab agrarheute Auskunft: der Bundesforstbetrieb hat die Rampe errichtet. Die Brücke über den ASP-Zaun soll Wölfe einladen, Schwarzwild aber abhalten, so der Bundesforstbetrieb Lausitz.“ Agrarheute fährt fort: „auch Tierarten wie Hase, Otter, Fuchs und Biber sollen so die ASP-Zäune queren können. „Außerdem bieten die Holzstämme eine Chance, dass Rehkitze und Hirschkälber ihren Müttern folgen können, wenn die die Zäune überspringen“, erklärt von Plettenberg.“

Auf die Frage allerdings, ob dann nicht auch das schlaue Wildschwein über diese wunderbaren kleinen Brücken spazieren könne, meinte der wahrscheinlich auch vom menschlichen ASP-Virus befallene Herr von Plettenberg, Schalenwild könne diese Brücken nicht benutzen. Huftiere sind danach denn doch klar im Nachteil.

Wirres Denken ist also erkennbar auch eines der Krankheitssymptome beim Menschen.

Andere Strategen haben sich weniger über den Wolf Gedanken gemacht, sondern über das Leid der zahllosen an den viel zu reichlichen ASP-Zäunen qualvoll verendeten Rehe und dafür kleine Lückenkonstruktionen erdacht, durch die das Reh mit seinem Rehkitz schlüpfen kann.

Wer etwas von Schwarzwild versteht, weiß, dass das Wildschwein überall dort durchpasst, wo das Haupt (der Kopf) durchpasst – also wahrscheinlich auch dort. Und der Wolf kommt natürlich erst recht durch.

Schwedt, 14.01.2022: So ein Durchlass im ASP-Zaun im Nationalpark soll den Rehen die Flucht vor dem Hochwasser ermöglichen.

Dann kann man sich den Zaun auch sparen.

Da gibt es für uns nur ein Fazit, welches – ob zu Recht oder zu Unrecht lassen wir einmal offen – Herrn Einstein zugeschrieben wird:

Zwei Dinge sind unendlich: das Weltall und die menschliche Dummheit; beim Weltall allerdings bin ich mir nicht so sicher!

Ihr einigermaßen beunruhigter

Dr. Wolfgang Lipps

 

ASP-Zäune töten – da haben wir den Salat!

Wir weisen seit Beginn der ASP-Aufregung immer wieder darauf hin, dass

  • Die Seuche falsch dargestellt wird,

  • Die ASP langsam wandert und rasch tötet,

  • und dass sie nicht so infektiös ist wie gern behauptet;

  • dass die meisten Maßnahmen gegen die ASP unnötig,

  • sogar übertrieben und unverhältnismäßig, und

  • wie das Jagdverbot sogar rechtswidrig sind.

Aber: Der Hund bellt und die Karawane zieht weiter!

Ein großes Problem, bisher nicht erörtert, wird jetzt, dem übertriebenen Zaunbau und der Witterung geschuldet, auf einmal sichtbar:

Die Zäune und ihre kleinräumige und oft unsinnige Platzierung bringt hundertfaches Leid über andere Wildtiere.

Deutlich bringt es dieser Beitrag auf den Punkt:

Nahe der polnischen Grenze

Todesfalle an der Oder – Rehe ertrinken am Schweinepest-Zaun

Die Rehe laufen bis zur Erschöpfung den Schutzzaun auf und ab

 

 

Fotos: Privat.

JOHANNES J. MALINOWSKI

  1. Januar 2022 21:58

Ein Zaun soll verhindern, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) sich aus Polen nach Deutschland ausbreitet. Stattdessen sorgt er für qualvolles Leid der heimischen Wildtiere.

 Leblos liegt das Reh im Schilf. Es hatte keine Chance, als das Wasser der Oder bei Schwedt (Uckermark) zum Jahreswechsel immer höher stieg.

Vor einem Jahr errichtete das Land Brandenburg einen 1,20 Meter hohen Zaun entlang des Sommerdeichs der Oder, um die ASP-Verbreitung einzudämmen. Im vergangenen Herbst folgte etwa 800 Meter westlich ein zweiter Zaun entlang des Winterdeichs an der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße. Rund 5000 Hektar Polderflächen im Nationalpark Unteres Odertal wurden so zu einer Art Gehege eingezäunt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rund 5000 Hektar Polderflächen wurden bei Schwedt eingezäunt (Foto: Charles Yunck)

„Wir haben die letzten Wochen beobachtet, dass das Rehwild den Zaun systematisch hoch- und runtergezogen ist“, sagt Nationalparkleiter Dirk Treichel (53). „Die Tiere haben sich nicht getraut drüberzuspringen.“

Entkräftet standen sie tagelang im Wasser, ehe sie verendeten. Treichel: „Wir haben bislang sechs tote Tiere gefunden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Verwaltung des Nationalparks hat den Bau des Zauns von Anfang an kritisiert. „Er bedeutete eine ökologische Zerschneidung“, sagt der Leiter. „Die Zäune verjüngen sich nach unten, sodass auch Fischotter nicht mehr richtig kreuzen können.“ Der Zaun sei mit dem Schutzzweck des Nationalparks nicht vereinbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Land will verhindern, dass noch mehr Tiere ertrinken. „Die Landkreise sind gebeten worden, kurzfristig Lösungen zu schaffen“, so ein Sprecher des Brandenburger Verbraucherschutzministeriums. „So wird der Landkreis Uckermark die vorhandenen Tore zeitweise öffnen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auch eine Drohne soll eingesetzt werden. „Anschließend werden die Tore wieder geschlossen, um den Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest aufrechtzuerhalten.“

Die erste Hochwasserwelle ist wieder abgeebbt. Nationalparkchef Treichel: „Wenn die Schneeschmelze einsetzt, steht uns die nächste Tragödie bevor.“ Dann könnten viele weitere tote Tiere folgen.

Soweit der Bericht.

Dieser Beitrag ist nicht der Einzige – unter dem Suchbegriff „Tote Rehe am ASP-Zaun“ sind bei Google zahlreiche Pressestimmen erfasst.

Trotzdem soll dieser tierquälerische und unverhältnismäßige Unsinn mindestens 5 Jahre lang weitergehen! Es ist zu hoffen, dass endlich ein Verwaltungsgericht damit befasst wird – hier könnte sich die unselige PETA tatsächlich mal verdient machen – vielleicht handelt sie mal anstatt nur zu rumzumotzen!

Ihr ziemlich entsetzter aber kaum überraschter

Dr. Wolfgang Lipps
gemeinschaftlicher Jagdbezirk Liepe 90, Barnim, in der Sperrzone II (Kernzone)

Beitragsbild: Michael Dietrich

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Märkische Oderzeitung 10.07.2020

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