Gutachten: ASP – Jagdverbot: verfassungswidrig und unlogisch!

Wir, JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz GmbH, liegen seit dem 07.08.2021 in der ASP-Sperrzone II des Landkreises Barnim in Brandenburg und unterliegen seitdem einem vollständigen Jagdverbot, verbunden mit einem Betretensverbot für unser Lehr- und Forschungsrevier und Leinenzwang für unsere Jagdhunde.

Wir halten das für rechtswidrig und haben darüber ein Kurzgutachten erstellt, das wir für alle interessierten Jagdausübungsberechtigten hier wiedergeben.

 

Ergebnis des Gutachtens:

Das Jagdverbot auf alle Wildarten verbunden mit dem Verbot an den Jäger, sein Revier zu betreten und seinen Hund nicht von der Leine zu lassen, ist nicht nur ungeeignet, die Ausbreitung der ASP auf private Betriebe der Schweinezucht zu verhindern. Sondern es ist auch ein unzumutbarer und unverhältnismäßiger Eingriff in die im öffentlichen Interesse liegende Jagdausübung.

Der Einzeljagd (Ansitzjagd) stehen übergeordnete Interessen der privaten Schweinehalter keineswegs entgegen. Auch dem Ziel, Wildschweine möglichst nicht zum Verlassen des gefährdeten Gebiets zu veranlassen, dient das Jagdverbot überhaupt nicht! Das Jagdverbot ist deshalb als unnötig, ineffektiv und unverhältnismäßig aufzuheben.

ASP Kurzgutachten

Afrikanische Schweinepest (ASP) – der sauteure Unsinn!

Sowohl die ASP wie auch Corona sind Pandemien!

Pandemien erzeugen bei der Politischen Klasse und der Verwaltung immer hektische Betriebsamkeit, Überreaktion und Alternativlosigkeit ohne Plan!

Denn: „Weniger gefährlich für Politiker ist es, unter hohem finanziellem Aufwand mehr zu tun als nötig“.

„An die Stelle von Meinungsaustausch, Interessenvermittlung und Kompromissfindung, den Grundmechanismen liberaler Demokratien, tritt dann das Postulat der fundamentalen Alternativlosigkeit, was die von Regierungsseite getroffenen Entscheidungen betrifft, sowie massiver Konformitätsdruck“. 

Der Siegeszug der ASP

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind.

Die Tierseuche breitet sich vor allem über die Wildschweinbestände in vielen Regionen Osteuropas, aber zum Beispiel auch in Belgien und China aus. Inzwischen sind auch viele Hausschweinbestände mit der Afrikanischen Schweinepest infiziert. Der wichtigste Schutz gegen ASP für den eigenen Schweinebestand sind möglichst hohe Biosicherheits-Maßnahmen. Das Virus wird entweder direkt von Tier zu Tier übertragen oder zum Beispiel durch Fleisch und Wurst infizierter Tiere. Für Haus- und Wildschweine gibt es seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Speiseabfällen. Doch auch durch Werkzeug oder Kleidung können sich Schweine mit der Krankheit infizieren, da das Virus sehr lange ansteckungsfähig bleibt.“

In Deutschland sind Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg und Sachsen aufgetreten. Ein erster Fall der für Menschen ungefährlichen Tierseuche war im September 2020 im Landkreis Spree-Neiße bekannt geworden. Weitere Fälle in Brandenburg und Sachsen folgten. Im Juli 2021 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals bei Hausschweinen in Brandenburg amtlich festgestellt.

Weckrufe

Schon früh, am 6. November 2017, hat das brandenburgische Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft eine Allgemeinverfügung „zur befristeten Einschränkung von § 26 Absatz 2 des Jagdgesetzes“ des Landes erlassen, wonach z. B. Lampen bei der Saujagd erlaubt wurden.

„Nette Geste, zeigt Aktivität – und ist jagdlich und seuchenpolitisch Unsinn!.“

In unserem Blogbeitrag “ ASP – geschäftige Ratlosigkeit“ vom 30. November 2017 haben wir darauf hingewiesen, dass die seit Jahren näher kommende ASP seit kurzer Zeit eine hektische Betriebsamkeit insbesondere bei den Bauernverbänden und in der Politik, aber auch in der zuständigen Verwaltung, ausgelöst hat. Diese Betriebsamkeit beruht zu einem großen Teil darauf, dass wesentliche Fakten über die ASP offenkundig nicht bekannt sind oder vernachlässigt werden.

Hektische Betriebsamkeit

Jetzt ist sie also da, die ASP.

Zu erwarten war das allerdings schon seit über 5 Jahren. Immerhin gibt es die bundesgesetzliche SchwPestMonV schon seit dem 09.11.2016. Danach gab es in allen Bundesländern mehr oder weniger geschäftige Ratlosigkeit und großes Gewusel der Gesetz- und Verordnungsgeber und der voraussichtlich betroffenen BehördenEntwürfe gabs, Pläne für einen Zaun gegen Polen gabs, schlaue Broschüren gabs – und dann, reichlich spät, nämlich irgendwann in 2018, eine sehr schöne schicke bunte bebilderte und ziemlich aussagekräftige Broschüre des DJV.

Immerhin schon 2018, nachdem wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, schon am 18.11.2016 über die die neue SchwPestMonV informiert haben und am 30.11.2017 erläutert haben, wie zur ASP allgemein eine geschäftige Ratlosigkeit“ um  sich greift. Am 13.02.2018 haben wir den Popanz Jagddruck“, etliche dummerhafte Vorschläge, im Zuge der ASP geschildert.

Erst danach kam der DJV am 17.09.2020  mit seiner schönen Broschüre „aus´m Knick“.

 Aber weiter ist dann nix passiert. Der Zaun nach Polen wurde nicht gebaut, war ja auch eine unrealistische Idee. In Brandenburg wurden mal kurz Schweine mit Röhrchen und Tupfern für die Jäger verprobt, aber da die im erkennbar gesunden Zustand auf die Schwarte gelegt wurden, schlief das mühselige Geschäft wieder ein. Nur der Jagddruck wurde erhöht, und die Nachtzieltechnik wurde langsam freigegeben – die natürlich nie auf Rehbock oder Hirsch angewendet wird – i wo, aber hallo!

 

Wahnsinn mit Methode

Aber jetzt geht´s los!

Das inzwischen erprobte und gedankenlos kopierte System der SchweinepestVO läuft ab wie folgt:

  • Infizierter Schwarzwildkadaver wird entdeckt;
  • Im Umkreis von vielen (mindestens 3) Kilometern drum herum wird eine Sperrzone errichtet, die sog. „Sperrzone II“, im Gesetz als „Gefährdetes Gebiet“ bezeichnet; in diesem gibt es dann noch das besonders gefährdete Gebiet, die sog. „Kernzone“;
  • Drumherum gilt dann eine in der Karte ausgewiesene Sperrzone I, die sog. „Pufferzone“.

In diesen Zonen wird dann mit Allgemeinverfügung des jeweils zuständigen Amtes geregelt, was jedermann darf und vor allem, was Schweinezüchter, Landwirte, Forstleute und Jäger alles nicht dürfen – wenn sie nicht saftige Bußgelder riskieren wollen, nämlich z. B.:

Sinnvolle Regeln:

  • In der Pufferzone darf Wildbret vom Schwarzwild nur eingeschränkt vermarktet werden;
  • Der Aufbruch von Schwarzwild muss besonders vorschriftsmäßig entsorgt werden;
  • Jedes erlegte Wildschwein ist zu kennzeichnen, zu verproben und bis zum Ergebnis der Untersuchung zu verwahren;
  • Verendete oder kranke Wildschweine sind unverzüglich zu melden,
  • usf.
  • In der Sperrzone II dürfen Wildschweine und deren Wildbret nirgendwohin verbracht werden;
  • Aufbrüche und Reste sind über zentrale Sammelstellen (die extra, oft aber völlig unzulänglich, behördlich eingerichtet werden), zu entsorgen;

Dummerhafte Regeln:

  • In der Pufferzone dürfen erlegte oder verendet aufgefundene Wildschweine oder Teile davon nicht in schweinehaltende Betriebe verbracht werden – das ist doch wohl klar und dümmer gings dann auch nimmer!
  • In der Pufferzone müssen Jagdausübungsberechtigte, insbesondere Revierinhaber, die Kadaversuche durch revierfremde Personen, auch bewaffnet, dulden (!);
  • Und die Wildursprungsscheine sollen sie „vollständig und leserlich“ ausfüllen – sach bloß?
  • In der Pufferzone müssen Hunde Gegenstände und Fahrzeuge, die mit Wildschweinen „in Berührung gekommen sind“, gereinigt und desinfiziert werden;
  • In der Sperrzone II wirken die Veterinärämter darauf hin, dass Kleinsthaltungen (bis 10 Schweine) den Betrieb für mindestens 24 Monate lang aufgeben – dafür gibt’s € 200,00/Schwein;

Höchst bedenklich und verfassungswidrig dürfte sein:

im gefährdeten Bezirk einschließlich des Kerngebiets:

  • Jagdverbot für alle Tierarten;
  • Betretungsverbot für Wald und offene Landschaft;
  • Nutzungsverbot für land- und forstwirtschaftliche Flächen;
  • Im Kerngebiet Verbot frei laufender Hunde.

 Mit anderen Worten:

Der Revierinhaber und seine Jäger dürfen das Revier nicht mehr betreten (können das allenfalls für die Kadaversuche oder Saujagd genehmigt erhalten), haben ihre Hunde angeleint zu führen, und müssen dulden, dass revierfremde Hanseln, womöglich noch mit Waffe, in ihrem Revier rumlaufen. Landwirte müssen ihren Betrieb einstellen, dürfen also weder ernten noch grubbern noch pflügen noch säen – egal, ob das Schäden bis zur Existenzvernichtung mit sich bringt!

Und wozu das alles?

Die ASP ist für Menschen und andere Tiere ungefährlich, das Wildbret ist verzehrtauglich, sie gefährdet nur Schweine.

Und genau das isses!

Durch diesen ganzen sauteuren Aufwand werden nämlich ausschließlich die Schweinehalter geschützt – eine Berufsgruppe, die bislang schon durch unsägliche Methoden der Massentierhaltung unangenehm aufgefallen ist. Und im Übrigen eine Berufsgruppe, die sich an den, wie gesagt sauteueren, Maßnahmen der Behörden und der Jäger und Landwirte mit keinem Eurocent beteiligt – den Aufwand tragen entweder die Betroffenen selbst oder der Steuerzahler!

Wir halten das seit geraumer Zeit für weitestgehenden Unsinn, denn:

Das ASP Virus ist extrem lebensfähig, aber wandert langsam!

Es hält sich zwar wochenlang im Kadaver und übersteht den Verwesungsprozess. Leider aber kann es auch in anderer Umgebung sehr lange leben, so zum Beispiel 399 Tage in Parmaschinken, 140 Tage in Serrano-Schinken, 18 Monate in Blut bei 4 °C und immer noch 11 Tage im Kot bei 20 °C. Andererseits wandert es deshalb sehr langsam, weil nicht alle Tiere mit Infektionskontakt auch erkranken. Die Ansteckungsgefahr ist entgegen der landläufigen Meinung nämlich einigermaßen niedrig, ASP ist also abweichend von der Lehrmeinung keine hochkontagiöse Seuche.

Ein infiziertes Tier hat nur eine Überlebenschance von 5 % und verendet innerhalb von maximal 2 Wochen. Schwer kranke Tiere – und natürlich insbesondere Kadaver – bewegen sich nicht. Um sich anzustecken, müssen gesunde Tiere einen direkten Kontakt zu einem schwer kranken Tier oder zu einem Kadaver haben; es gibt keine Tröpfcheninfektion. Andere Verursacher wie Fliegen sind nicht erwiesen. Fazit: in der Wildschweinpopulation breitet sich die Seuche nur sehr langsam aus.

Nun gibt es insbesondere aus Lettland und Litauen interessante Untersuchungsergebnisse und insbesondere Beobachtungsergebnisse zum Kontaktverhalten nicht infizierter Wildschweine gegenüber einem Kadaver. Eines dieser Untersuchungszyklen zeigt: innerhalb von 3,5 Monaten hatten 40 Wildschweine Kontakt mit einem infizierten Kadaver und es kam, wie der Ansteckungsindex auch zeigt, zu genau 4 Infektionen.

 

Was lernen wir daraus?

Zunächst einmal gibt es so gut wie keine Früherkennung am lebenden Wildschwein. In den ersten Tagen der Infektion ist die ASP beim lebenden Wildschwein durch den Jäger nicht zu sehen. Dann aber verendet das Schwein nach wenigen Tagen. Wenn es also darum geht, infizierte Schweine zu erlegen, dann ist das „vergebliche Liebesmüh“. Denn es ist allemal leichter, ein tot gefundenes Wildschwein zu finden und zu beproben als 45 Wildschweine zu erlegen und zu beproben. Deshalb sieht zum Beispiel das litauische Modell vor, dass bei Totfunden die infizierten Tiere sofort beseitigt werden, das Infektionsgebiet eng umgrenzt wird und gleichzeitig dort die Jagd für 30 Tage ruht.

Insgesamt gilt also:

Die Wildschweindichte sollte zwar in der Tat so gut es geht reduziert werden, aber man muss sich eben dessen bewusst sein, dass wegen der nicht zu vermeidenden Kadaver eine Dichtereduktion natürlich nicht zum Verschwinden der ASP führt, sondern nur einen wenn auch geringen Beitrag zur Verlangsamung der Infektion innerhalb der Wildschweinpopulation leisten kann. Deshalb ist eine intensive Bejagung des Schwarzwildes nur eine, und nicht einmal bedeutende oder die wichtigste, Komponente beim Schutz gegen die ASP. Wichtiger sind gezielte seuchenpolitische Maßnahmen bei den Haltern von Hausschweinen und vor allem strikte Einfuhrkontrollen, dabei vorbeugender Seuchenschutz, die sorgfältige Beseitigung von tot aufgefundenen infizierten Wildschweinen, die sofortige Eingrenzung dieser Fundstellen und dort eben gerade keine Bejagung.

Und vor allem: die wenigsten Infektionen geschehen durch Kontakt von Wildschweinen mit Hausschweinen, wenn überhaupt; der schlimmste Verbreiter ist der Mensch!

Dummerhafte Vorschläge (freihändige Taschenlampe) oder dummerhafte Forderungen (70% aller Wildschweine erlegen) helfen da nicht weiter.

Und die Kadaversuche?

Drohnen mit Wärmebildkameras sind nur sehr bedingt einsetzbar und weitgehend ineffektiv. Der erfahrene Weidmann verlässt sich da besser auf die Beobachtung von Krähen und Raubvögeln. Suchmannschaften brauchen ortskundige Führung und bringen mehr Sauen auf die Läufe als der pirschende oder ansitzende Jäger und Mitgehschützen sind, mit Verlaub, Unsinn! Und teuer ist das allemal, der Jäger eher nicht!

 

Fazit: Die Maßnahmen gegen die ASP sind zum Teil vernünftig, aber teilweise wenig zielführend und teilweise sogar verfassungswidrig!

Was haben wir seit fast 2 Jahren während der Corona-Pandemie alle gelernt? Eingriffe in Grundrechte der Bürger sind eng auszulegen und anzuwenden.

Ein Eingriff in ein Grundrecht ist jedes staatliche Handeln, das dem einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht. Das Bundesverfassungsgericht versteht darunter einen rechtsförmigen Vorgang, „der unmittelbar und gezielt (final) durch ein vom Staat verfügtes, erforderlichenfalls zwangsweise durchzusetzendes Ge- oder Verbot, also imperativ, zu einer Verkürzung grundrechtlicher Freiheiten führt“. Rechtsförmig ist ein Vorgang immer dann, wenn er in Form eines Gesetzes (z. B. eines Seuchenschutzgesetzes), Verwaltungsakts oder einer Gerichtsentscheidung erfolgt.

Die Verfassung setzt aber diesen Einschränkungen selbst Schranken wie das Verhältnismäßigkeitsprinzip, den Gesetzesvorbehalt, das Übermaßverbot, die Wesensgehaltsgarantie, das Zitiergebot und das Verbot des Einzelfallgesetzes.

 Was heißt das genau?

 Eingriffe in die bürgerlichen Freiheiten, insbesondere die Berufsfreiheit, müssen immer mindestens

  • Erforderlich
  • Zumutbar
  • Angemessen

und somit verhältnismäßig sein.

Fehlt es an nur einer dieser Voraussetzungen, dann ist der jeweilige Eingriff verfassungswidrig. Er ist aufzuheben, führt u. U. sogar zu Amtshaftungsansprüchen der Betroffenen gegen die öffentliche Hand, und hält häufig der gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Bei Corona haben die Gerichte oft den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung in einer Abwägung über den Schutz des Einzelnen gegen grundrechtsbeschränkende Eingriffe gestellt. Bei ASP gilt das nicht, denn die gefährdet die menschliche Gesundheit überhaupt nicht!

M. a. W.:

Jagdverbot, Betretensverbote für Jäger und Land- und Forstwirtschaftler in Ausübung ihres Berufes oder ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und Bewirtschaftungsverbote für Land- und Forstwirtschaft sind generell – mit Ausnahme der begleitenden vernünftigen seuchenpolitischen Vorschriften – verfassungswidrig!

Sie sind

  • Unnötig,
  • Unzumutbar,
  • Zu weit gehend,
  • Sonderopfer bestimmter Gruppen zugunsten ebenfalls bestimmter Gruppen

Und damit

  • Unverhältnismäßig.

Da nicht nur die Gerichte, sondern auch die Verwaltung an Recht und Gesetz und vor allem an die Verfassung gebunden sind, heißt das, dass eine ganze Reihe von Regelungen, insbesondere Verbote, zu modifizieren oder aufzuheben sind. Revierinhabern ist die Jagd auf Schwarzwild (mit allen dabei zu beachtenden Beschränkungen und Hygieneverpflichtungen) und vor allem auf alles andere Wild zu gestatten, und Landwirte dürfen ihre notwendigen Arbeiten (ebenfalls mit allen dabei zu beachtenden Beschränkungen und Hygieneverpflichtungen) weiter vornehmen.

Wie würde das Herr Kubicki sagen:

„Die erdrückte Freiheit: Wie ein Virus unseren Rechtsstaat aushebelt“.

Mit besten Grüßen und Weidmannsheil

Ihr persönlich in der Sperrzone II betroffener

(s. die Karte am Anfang!)

Dr. Wolfgang Lipps

 

Nachtrag vom 30. September 2021

ASP – AUFGEBLASENER SAUTEURER POPANZ !

Wir haben bisher dargelegt und nachgewiesen, dass etliche der Maßnahmen gegen die ASP, Afrikanische Schweinepest, unnötig, unverhältnismäßig und damit in Teilen nicht nur rechtswidrig, sondern verfassungswidrig sind. Dennoch werden sie von Politik und Verwaltung mit zum Teil unzutreffenden bis törichten Argumenten in „hämmernder Wiederholung“ gebetsmühlenartig immer wieder verteidigt.

Dass dabei jetzt nicht nur jedes Augenmaß abhanden gekommen ist, sondern auch jedes Rechtsgefühl,

zeigt ein erschreckendes Zitat eines der führenden Veterinärmediziner in der Märkischen Oderzeitung vom 25./26. September 2021, dort S. 21.(Am Ende in voller Länge abgedruckt)

Zunächst atmet man als gebeutelter Jäger im Sperrbezirk II mal auf, wenn es da in der Überschrift heißt: „Tierseuche breitet sich nicht weiter aus“. Und man freut sich über die Mitteilungen: Im Barnim ist es offenbar gelungen, die Afrikanische Schweinepest in Zaum zu haltenund: „Amtstierarzt betrachtet die aktuelle Lage vorsichtig optimistisch.“

 Und dann wird uns Jägern gezeigt, wo der Hammer hängt!

 „Damit wir die Ausbreitung der ASP im Barnim genau im Blick behalten, werden wir über Jahre regelmäßig Fallwildsuchen durchführen müssen“, erklärt ………. . Nur auf Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse können Ausnahmegenehmigungen oder Erleichterungen bei den Maßnahmen in den verschiedenen Restriktionszonen für Land- und Forstwirte, Tierhalter, Jäger sowie einfache Bürger erteilt werden.“

Ein schöner Fall von Amtsmißbrauch.

Rechtswidrigkeit wird Normalität!

Es bleibt nur zu hoffen, dass irgendwann einmal, im „langsamen aber trefflich feinen“ endlosen Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieser unsägliche Zustand beendet und die Exekutive wieder auf den Boden von Vernunft und Recht zurückgeführt wird.

Ob wir das noch erleben?

Ihr einigermaßen entsetzter

Dr. Wolfgang Lipps

Anlage:

MOZ Tierseuche breitet sich nicht weiter aus

 

 

Brandenburg Jagd – der Aprilscherz des MLUK

Ist bleihaltige Büchsenmunition in Brandenburg ab 1. April 2021 verboten?

Unsere vorweggenommene Antwort: Nein!

Das Kuddelmuddel ist weiter nichts als schlampige Arbeit des MLUK!

 Aber mal von vorn:

Das MLUK (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg ) behauptet seit einiger Zeit, in Brandenburg sei ab 1. April 2021 die Jagd mit bleihaltigen Büchsengeschossen verboten, es dürfe nur noch und ausnahmslos mit bleifreier Büchsenmunition gejagt werden.

Der Landesjagdverband Brandenburg bestreitet dies. Es bestehe nur ein Minimierungsgebot für Geschossblei, aber in etlichen bestimmten Fällen dürfe weiter mit bleihaltigen Büchsengeschossen gejagt werden.

Jägerkommentar dazu: „Land Brandenburg versteht die Ausführungen als „Bleiverbot“ die Oberste Jagdbehörde als „Bleiminimierungsgebot“. Der Jäger steht dazwischen und ihm werden auch noch rechtliche Maßnahmen bei Gesetzesübertretung angedroht“. Und jetzt noch der LJV – „Die Jäger in Brandenburg sind verunsichert“.:

Woher kommt dieses Kuddelmuddel?

Beide, MLUK und LJV, berufen sich auf die Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz vom 28. Juni 2019. Da heißt es in § 4 Ziff. 11 (Fettdruck von uns):

Büchsenmunition ist für die Jagd auf Schalenwild nur geeignet, wenn sie eine zuverlässige Tötungswirkung erzielt und eine hinreichende ballistische Präzision gewährleistet. Ferner darf verwendete Büchsenmunition auf der Jagd ab dem Jagdjahr 2021/2022 nicht mehr Blei als nach dem jeweiligen Stand der Technik unter gleichzeitiger Wahrung der Anforderungen des Satzes 1 unvermeidbar an den Wildkörper abgeben.

Das MLUK – das im Begleitschreiben zur DVO Juli 2019 selbst noch von einem Bleiminimierungsgebot ausging – meint, nach heutigem Stand der Technik sei es immer möglich, bleifrei zu jagen. Der Landesjagdverband weist mit Beispielen, die sich noch erweitern ließen, darauf hin, dass es eben Waffen gebe, die nicht bleifrei beschossen werden könnten und deshalb mit der herkömmlichen Munition weiter verwendbar sein müssen.

Welchen Inhalt hat denn die Vorschrift?

4 Ziff. 11 der DVO ist, wie heutzutage bei Gesetzen und Verordnungen leider häufig, schlampig gefasst. Aber selbst ein Jurist schaut sich dann erst einmal an, ob vielleicht der Wortlaut der Vorschrift einigermaßen deutlich erkennen lässt, was der Gesetz- oder Verordnungsgeber eigentlich wollte.

Da ist Satz 1 ja wohl klar; er wiederholt nur einen seit ewigen Zeiten geltenden Grundsatz weidgerechter Munition – ist also in einer DVO völlig überflüssig, aber halt auch nicht schädlich.

Was aber meint Satz 2?

Auf deutsch: der Jäger darf ab 1.4.2021 nur noch die für seine Waffe geeignete Büchsenpatrone laden, die im Augenblick des Schusses nach dann feststellbarer Technik so wenig wie möglich Blei an den Wildkörper abgibt.

Hä? Oder auf gut brandenburgisch: wien jetze?

Wieviel Blei gibt denn die 30.06 Vollmantel bei einem Kammerdurchschuss unvermeidbar an den Wildkörper ab? Wieviel die 9,3×74 TUG? Wieviel die Savage? Wo finde ich denn tagesaktuell gültige technische Angaben zur Bleiabgabe? Und wie ist die Präzision und/oder Tötungswirkung der jeweiligen bleifreien Variante meiner Munition, wenn es die denn gibt?

Usw. usf.

Die Rechtslage

Also eines ist schon mal klar: ein Verbot ist das nicht!

Wie ein Verbot aussieht, weiß der Verordnungsgeber, der Herr Minister, nämlich ganz genau. Die nachfolgende Ziff. 12 des § 4 der DVO sagt zum Schrot:

Bei der Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern ist zum Schutz des Wasser- und des Naturhaushaltes die Verwendung bleihaltiger Schrotmunition verboten.

 Na also, geht doch (auch da ist der nachfolgende Satz wieder schlampig unverständlich – das nur nebenbei, gucken Sie mal nach).

Die Vorschrift ist aber auch sonst nix!

Denn bei der Formulierung von Gesetzen und Verordnungen gilt ein Gebot der Normenklarheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Entscheidungen klargemacht, dass das Erfordernis der Normenklarheit in starker Anlehnung an das Bestimmtheitsgebot dem Rechtsstaatsprinzip zugehört. Es sagt:

„Das Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit […] soll die Betroffenen befähigen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen, damit sie ihr Verhalten danach ausrichten können. Die Bestimmtheitsanforderungen dienen auch dazu, die Verwaltung zu binden und ihr Verhalten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß zu begrenzen sowie, soweit sie zum Schutz anderer tätig wird, den Schutzauftrag näher zu konkretisieren. Zu den Anforderungen gehört es, dass hinreichend klare Maßstäbe für Abwägungsentscheidungen bereitgestellt werden. Je ungenauer die Anforderungen an die dafür maßgebende tatsächliche Ausgangslage gesetzlich umschrieben sind, umso größer ist das Risiko unangemessener Zuordnung von rechtlich erheblichen Belangen“.

 Fazit:

  • 4 Ziff. 11 Satz 2 DVO Bbg LJagdG ist verfassungswidrig und deshalb für den Jäger unbeachtlich. Der Inhalt der Vorschrift ist weder ein Verbot noch gibt es klare Verhaltensregeln für den Jäger und ist deshalb auch kein Gebot im Rechtssinne, weil die Parameter tatsächlicher und rechtlicher Natur (nicht mehr Blei … Stand der (jeweiligen!) Technik … Menge der Abgabe an den Wildkörper usw.) variabel und außerhalb der Wahrnehmung des Jägers sind.

Natürlich können Revierinhaber, wie auch die Forstpartie, bei der Jagd in ihrem Revier bestimmte Munition vorschreiben – ein Fall des „Hausrechts“ sozusagen.

Ansonsten aber gilt:

Weiterjagen wie bisher, bis ein rechtlich einwandfreies Verbot kommt!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Brandenburger Jagdwesen auf tierschutzwidrigem Holzweg

Der Förster – nicht nur Wildfeind sondern auch waldschädlich?

Eine abstruse Frage!

Die Beziehung der Deutschen zum Wald ist besonders: Wälder werden genutzt, geliebt und verehrt. Was macht der Wald mit den Menschen? Warum ist er so wichtig für das Wohlbefinden und die Seele? Viele Sagen und Mythen ranken sich um den oftmals dunklen und undurchdringlichen Wald. Die Römer vermuteten dort einst wilde Tiere wie Einhörner oder Elefanten. In der mittelalterlichen Nibelungensage ist der Wald ein mystischer Ort von Drachen, Helden und Waldwesen. Die Dichter der Romantik dagegen besingen die Natur und glauben, im Wald eine deutsche Identität gefunden zu haben.

  • O schöner, grüner Wald,
  • Du meiner Lust und Wehen
  • Andächtger Aufenthalt!

Und mittendrin der Förster, der das alles hegt und pflegt. Allseits beliebt. Forsthaus Falkenau hat in 25 Jahren über 7 Millionen Fans geworben!

Ist der Herr Förster ebenso ein Mythos wie der deutsche Wald?

Da haben wir mal den von der Forstpartie überhaupt nicht geliebten Förster Peter Wohlleben. Der sagt ganz frech: „Förster gelten ja im Allgemeinen als Naturschützer, als Waldhüter, doch das stimmt nicht. In unserer Forstwirtschaft bestimmt vor allem eine knallhart kalkulierte Holzproduktion die Regeln.  Alle Informationen über den Wald stammen von Förstern, die staatliche Forstverwaltung hat in Deutschland ein Beratungsmonopol. Förster aber sind eine Nutzergruppe, genau wie Landwirte. Und Nutzergruppen sollte man deshalb misstrauen, weil sich in ihren Darstellungen Eigeninteressen und allgemeine Wünsche vermischen.“

Der Fairness halber: die überwiegende Mehrzahl der Förster in den Revieren und Amtsstuben der Forstpartie in Deutschland ist weder wildfeindlich noch geldgierig oder inkompetent. Aber die Forstpartie ist straff organisiert, gewinnorientiert, politikabhängig und wird, ob Bundes- oder Landesforst, von Ministern und oberen Forstbeamten geführt. Und da passierts:

Der Fisch stinkt vom Kopf her.

Unter dem Druck des Klimawandels und nicht zuletzt in Folge jahrzehntelanger falscher Forstpolitik hat eine ungute Entwicklung eingesetzt – wir haben das in diesem Jagdrechtsblog schon oft gegeißelt.

Nun, der Hund bellt und die Karawane zieht weiter. Ob wir was geißeln oder in Hamburg ein Spaten umfällt, interessiert die Forstpartie kein bisschen. Wir bekommen auf Briefe nicht mal Antworten – von unseren Ministern in Brandenburg nicht und von Frau Klöckner – die allerdings erkennbar von Forst und Jagd nun rein garnix versteht – auch nicht.

Aber wir sind nicht allein.

Nachstehend drucken wir einen beeindruckenden Brief ab, den der weit über Brandenburg hinaus bekannte Wildbiologe Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel vor einigen Tagen an den brandenburgischen Ministerpräsidenten gerichtet hat. Wir haben den redigiert, mit Zwischenüberschriften versehen, und Teile fett gedruckt – das Original fügen wir im Anhang bei.

 

Offener Brief von Prof. Dr. Pfannenstiel

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

im letzten Jahrzehnt hat sich das Jagdwesen Brandenburgs in einer Art und Weise verändert, die trotz gegenteiliger Bekundungen eine Abkehr vom Wald als einem Ökosystem im ursprünglichen Sinn des Wortes bedeutet. Ein Ökosystem im wissen- schaftlich-biologischen Sinne ist Lebensraum einer Biozönose. Unter Biozönose wird die Lebensgemeinschaft aller Organismenarten eines Lebensraums verstanden.

Waldbauliche Interessenverbände und unter deren Einfluss zunehmend auch Gesetzgeber und zuständige Teile der Ministerialbürokratie des Bundes und vieler Bundesländer – dazu gehört leider auch Brandenburg – reden zwar vom Wald als Ökosystem und preisen dessen Funktionen für die Gesellschaft, verstehen darunter aber lediglich einen Teil der Waldflora und verfolgen nahezu ausschließlich profitorientierten Waldbau. Insbesondere Wälder der öffentlichen Hand, also Wälder, die allen Menschen unseres Landes gehören, stehen unter großem Druck und sollen nach Ansicht der Finanzminister schwarze Zahlen schreiben und den Steuerzahler kein Geld kosten. Wenn die Finanzminister von der Forstwirtschaft schwarze Zahlen fordern und diese durch Personalabbau und Holzverkauf realisieren wollen, dann müssen den Kosten auch die Gesamtleistungen des Waldes gegenübergestellt werden.

Forst Brandenburg – miserabel organisiert

Hier sind es besonders die Gemeinwohlleistungen des Waldes, die in keiner Art und Weise berücksichtigt werden, weil noch keine geeigneten Methoden zu deren Bewertung zur Verfügung stehen. Ich bin mir sicher, dass die Mehrheit der Steuerzahler sich den Erhalt intakter Waldökosysteme – Wald mit Wild – sehr wohl etwas kosten lassen würde. Die Dauerreform des Landesforstbetriebs mit dem Ziel der Kostenersparnis hat letztlich zu ineffizienten Strukturen geführt. Daran wird auch eine weitere Reform (Evaluation des LFB, „Management-Summary über wesentliche Untersuchungsergebnisse“ vom 18.01.2021 durch BSL Managementberatung) nichts ändern, solange Kostenersparnis um jeden Preis die Maxime bleibt.

Es ist höchste Zeit, hier umzusteuern.

In den letzten Jahren lassen sich Veränderungen zum Nachteil des Wildes im Ökosystem Wald am Wirken einzelner Personen im dafür zuständigen Ministerium Ihrer Regierung festmachen. Hier besteht von Ihrer Seite und von Seiten des zuständigen Fachministers dringender Handlungsbedarf! Mit dieser Aussage weiß ich mich in Übereinstimmung mit der großen Mehrheit der Jägerschaft unseres Bundeslandes.

Waldumbau – bitte richtig!

Die Trockenheit der letzten Jahre und Käferkalamitäten im Zeichen des Klimawandels haben waldbauliche „Sünden“ der Vergangenheit und Gegenwart klarer als früher zu Tage treten lassen. Die betroffenen Flächen stellen allerdings lediglich einen sehr kleinen Anteil unserer Waldfläche dar. Ob der derzeit geradezu zwanghaft propagierte Waldumbau zu „klimastabilen Mischwäldern“ Erfolg haben wird, ist fraglich, da niemand das Klima in 50 Jahren kennt und entsprechend niemand weiß, welche Baumarten dann angepasst sein werden. Und eines muss absolut klar sein. Trockenheit und Borkenkäfer verschwinden nicht, selbst wenn das letzte Reh totgeschossen würde. Auf einigen Brandflächen unseres Landes beginnt die natürliche Sukzession ohne Zutun des Menschen. Es entsteht Wald; Kiefer und Birke machen den Anfang.

Die seit 1995 zu beobachtende Sukzession auf dem ehemaligen Schießpatz Jüterbog zeigt nachdrücklich, dass Wald auch ohne den Menschen und mit Wild entsteht. Ist das nicht der klimastabile Mischwald, den wir uns wünschen, oder ist er der Wald-vor-Wild-Lobby nicht wertvoll genug? Es gibt zudem viele Privatwaldreviere, die das Prinzip Wald mit Wild erfolgreich praktizieren.

Beispiele

Nun möchte ich Ihnen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, einige konkrete Punkte aufzählen, die mich zu diesem Brief an Sie veranlasst haben:

Seit 2014 wird in Brandenburg Rehwild ohne Abschussplan bejagt. Selbst Inhaber des Jagdrechts, also Landeigentümer von Flächen, haben in Gemeinschaftlichen Jagdbezirken keinerlei Einfluss mehr auf die Rehwildbejagung. Damals wurde auch die Bockjagd bis in den Winter verlängert.

Zum Resultat zwei Zitate aus Landesjagdberichten:

Jagdjahr 2014/15:

„Die mancherorts nötige Reduzierung überhöhter Bestände kann nur über den vermehrten Abschuss weiblichen Wildes realisiert werden. Es ist daher zu hoffen, dass die sich abzeichnende Tendenz zu verstärktem Bockabschuss auch durch eine weitere Steigerung des Rickenabschusses ergänzt wird.“

Jagdjahr 2016/17:

„Gegenwärtig muss festgestellt werden, dass die mit den jagdrechtlichen Veränderungen seit 2014 angestrebte Reduzierung des Rehwildbestandes nicht erreicht werden kann, weil landesweit deutlich zu viel männliches Rehwild erlegt wird. Zukünftig muss mehr Gewicht auf die Einhaltung der in der Bewirtschaftungsrichtlinie geforderten Geschlechteranteile gelegt werden, denn die Erhöhung der Gesamt-Rehwildstrecke mittels Erhöhung des Bockabschusses wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die gewünschten Effekte auf die Wildschadenssituation im Wald erzielen.“

Abgesehen davon, dass es nur noch unregelmäßig Landesjagdberichte gibt, sollen dem Vernehmen nach nun solche Analysen (siehe obige Zitate) nicht mehr im Jagdbericht erscheinen. Offenbar gibt es bei der Obersten Jagdbehörde eine gewisse Verweigerung, Fehler der Vergangenheit zu realisieren und zu korrigieren. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass die Abschaffung von Abschussplänen ein Fehler ist, denn nur über diese können die notwendigen Populationsstrukturen erreicht werden.

Zudem verdeutlichen Abschusspläne vielen Jägern die Notwendigkeit, möglicherweise zu hohe Wildbestände zu reduzieren. Mir und vielen anderen Jägern ist völlig unverständlich, weshalb im gesamten Land Rehwild derart rabiat und unbarmherzig bejagt werden soll. Der Anteil des Landeswaldes und einiger privater Waldbesitzer, die sich gleichen Argumenten anschließen, an der Landesfläche beträgt keine 10%. Rehwild kommt auf der gesamten Landesfläche vor und ist in der Agrarlandschaft die bedeutendste Niederwildart, zu deren Erhalt eine Reihe von Maßnahmen notwendig ist.

Der Tierschutz bleibt auf der Strecke

Der Organismus von Reh und Hirsch ist von Mitte Dezember bis März auf Winterruhe mit geringem Äsungsbedarf und wenig Bewegung programmiert. Erzwungene Aktivität durch Bejagung im Januar führt ebenso unweigerlich zu hausgemachten Wildschäden wie Bejagung im April, wenn das Wild auf Offenflächen frisches Grün sucht. Vertreibt man es nämlich von dort, wird es andern Orts zu Schaden gehen. Nur zwei Monate Schonzeit widersprechen dem im Grundgesetz verankerten Tierschutz! Nach unserem Tierschutzgesetz dürfen keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Wird Wild über einen Zeitraum von 10 Monaten bejagt, bedeutet das Leiden für die Tiere. Wildbiologen reden heute von einer „Landschaft der Angst“, in der das bejagte Wild leben muss. Die nochmalige Verlängerung von Jagdzeiten ist wildbiologisch völlig unsinnig, da höhere Wildschäden provoziert werden, und zudem ist sie tierschutzwidrig. Es kommt darauf an, eine gesunde Balance zwischen Tierschutz und Waldumbau zu finden. Davon sind wir noch weit entfernt.

In der DVO von 2019 zum Jagdgesetz, die dem Wild de facto Schädlingscharakter bestätigt, wird mit einem Mindestabschuss operiert, der im Jagdgesetz nicht definiert ist. Der Sinn eines Abschussplans besteht darin, nach Ende der Jagd am 31. Dezember einen Wildbestand zu haben, der an die Landeskultur angepasst und gesund ist, also nach Geschlecht und Altersklassen möglichst naturnah gegliedert ist und entsprechend seiner natürlichen Sozialstruktur leben kann. Wie will man dieses gesetzliche definierte Ziel erreichen, wenn vollkommen beliebig in den Wildbestand eingegriffen wird? In dieser VO wird die Vogelbeere (Sorbus aucuparia) ohne Ermächtigungsgrundlage im Jagdgesetz als eine von sechs Baumarten genannt, die auf einem Hektar ohne Beeinträchtigung durch das Wild hochkommen können muss; falls nicht, ist alles weibliche Wild im sog. Mindestabschuss frei. Der resultierende Wildbestand kann nicht gesund sein! Das ist etwa so, als stelle man ein wohlschmeckendes Mittagsmahl auf den Tisch einer Schar Hungernder und erwarte, dass es nicht angerührt wird.

Das ist allerdings in diesem Fall kein Realitätsverlust der Jagdbehörde.

Das ist Absicht, um Wild erbarmungslos bejagen zu können, weil es angeblich den Wald auffrisst. Einige Daten der Bundeswaldinventur lassen denn doch gewisse Zweifel an den Erzählungen der Wald-vor-Wild-Lobby aufkommen. Durch Anlage von unbejagten Äsungsflächen für Schalenwild im Wald ließe sich die Wildschadensproblematik deutlich entschärfen.

Im Zusammenhang mit der geplanten Jagdrechtsnovelle hat Herr Dr. Leßner (MLUK) in einem Fernsehinterview die Frage gestellt, ob denn nicht jedem Waldbesitzer auf seinen Flächen, und seien sie nur einen Hektar groß, die Jagd ermöglicht werden müsste. Abgesehen vom Aspekt Sicherheit bei der Jagd wäre das ein Rückfall in die Zeit gleich nach der Revolution von 1848. Bevor damals das Jagdausübungsrecht an Mindestflächen gebunden wurde, standen einige Wildarten auf dem Aussterbeetat.

Ist das ein Ziel der Landesregierung?

Unintelligente ASP-Regelung

Bis 31.04.2021 zahlt das Land angesichts des ASP-Ausbruchs Erlegungsprämien für Wildschweine. Der Bezug auf die Schwarzwildstrecke eines bestimmten Referenzjahres war extrem unglücklich, werden dadurch doch Jäger belohnt, die im Referenzjahr nur wenige Sauen erlegt haben. Im Protokoll-Entwurf der 17. (öffentlichen) Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz ist nun Folgendes zu lesen:

„Herr Dr. Leßner (MLUK) beantwortet die Fragen wie folgt: Hinsichtlich der Erlegungsprämie ab 01.04.2021 habe sich das Ministerium mit dem Jagdbeirat darauf verständigt, den Fokus ausschließlich auf weibliche Wildschweine und zwar speziell auf die sogenannten Zuwachsträger (Bachen und Überlaufbachen, Altersklasse 1 und 2) zu legen und ausschließlich für diese eine Prämie auszuloben. Mithin werde es ab 01.04.2001 keine Prämie mehr für Frischlinge und Keiler geben.“

Eine Reihe von Untersuchungen, insbesondere solche der Tierärztlichen Hochschule Hannover (Arbeitsgruppe Prof. Pohlmeyer) zeigen eindeutig, dass Frischlinge und Überläufer bis zu 80 Prozent des Jahreszuwachses bringen können, also die eigentlichen Zuwachsträger darstellen. Mit der Erlegung einer älteren Bache kann man nur noch deren Restreproduktionsleistung verhindern. Frischlinge werden heute wegen der enormen Fraßmengen, die Landwirtschaft und Wald kontinuierlich liefern, meist schon mit fünf Monaten geschlechtsreif. Durch Erlegungsprämien die vorrangige Erlegung erwachsener Bachen der Altersklasse 2 zu stimulieren, wie es Herr Dr. Leßner nach Informationen aus dem Landesjagdbeirat ursprünglich wollte, geht an wildbiologischen Erkenntnissen weit vorbei.

Es ist skandalös, wenn einem hohen Verwaltungsbeamten und seinen Mitarbeitern offenbar elementare und für ihr Ressort notwendige Kenntnisse fehlen.

Das Projekt „Artenreiche Flur Groß Kreutz“ war international bekannt und wurde bereits 1995 vom damaligen Bundespräsidenten ausgezeichnet. Die institutionelle Förderung des Projekts aus Mitteln der Jagdabgabe wurde, kurz nachdem Dr. Leßner Leiter der Obersten Jagdbehörde geworden war, gestrichen. Für die Jägerschaft ist es unerträglich, wenn ein Beamter der Ministerialbürokratie nach Gutsherrenart über die Vergabe von Jagdabgabemitteln verfügt, obwohl die von Jagdscheininhabern aufgebrachten Mittel ausschließlich gruppennützig verwendet werden dürfen.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

sehen Sie bitte nicht weiter zu, wie unter der Prämisse Wald vor Wild Tierschutz mit Füßen getreten wird. Vor allem im Landeswald, Eigentum aller Bürger unseres Landes, darf Waldbau, der eigentlich Vorbildcharakter haben sollte, nicht ausschließlich profitorientiert betrieben werden.

Mit freundlichem Gruß

Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel

Offener Brief Dr. Woidke

Forst Brandenburg – ein „Saftladen“?

Brandenburg liegt an fünfter Stelle der waldreichen Länder der Bundesrepublik. Insgesamt gibt es in Brandenburg rund 1,1 Millionen ha Wald, das entspricht 37% der Landesfläche. 9,7% aller Wälder Deutschlands befinden sich auf Brandenburgischem Grund und Boden. Der private Wald, ca. 57% des gesamten Waldes, gehört ca. 100.000 Waldbesitzern, meist kleine Bestände unter 10 ha.

Die erste Sau rennt durchs Dorf.

Seit nahezu 15 Jahren basteln die Brandenburger an ihrer Forststruktur.

2008 gabs dann ein Gesetz zur Neuorganisation der Forststruktur. Seit 2012 werden hoheitliche bzw. gemeinwohlorientierte und wirtschaftliche Leistungen getrennt und in zwei verschiedenen Oberförsterei-Arten wahrgenommen. Die 14 Landeswaldoberförstereien mit 160 Revieren bewirtschaften die 270.000 Hektar Landeswald. Außerdem sind sie für die jagdlichen Aufgaben im Landeswald zuständig.  Die 30 Oberförstereien mit 208 Revieren sind zuständig für hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben im gesamten brandenburgischen Wald. Sie sind als untere Forstbehörden zuständig für Genehmigungen, für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange und beraten die rund 100.000 Waldbesitzer. Der Waldschutz und die Waldbrandüberwachung gehören ebenso zu ihren Tätigkeiten, wie die Waldpädagogik.

Die Kritik riss nicht ab, und die Forstpolitik in Brandenburg machte bis heute nur selten mal „bella figura“. Deshalb wollte schon der zuständige Minister Vogelsänger – dem wir öfter unterstellt haben, dass er nix vom Fach versteheReformversuche unternehmen, hat die aber nie so richtig durchgekriegt.

Zufrieden ist eigentlich hier in Brandenburg niemand, und seit so richtig klar geworden ist, dass die Forstpartie nicht nur Klimawandel mit Dürre und Borkenkäfer und Co., sondern auch ihre eigenen Fehler der Vergangenheit mit einem Umbau von „Wald ohne Wild“ betreiben will, haben sie es sich auch mit den Jägern verdorben.

Da wird die zweite Sau durchs Dorf getrieben, bevor die erste den Dorfausgang erreicht hat.

Denn unser neuer Minister, Herr Vogel (ein würdiger Nachfolger von Herrn Vogelsängerkein Witz!) hat gerade ein Gutachten vorgestellt (nachstehend abgedruckt), das den harmlosen Titel „Evaluation des LFB“ trägt – des Landesforstbetriebs – aber tatsächlich nicht nur ziemlich krasse Reformvorschläge enthält, sondern zuerst einmal eine vernichtende Darstellung des bisherigen Zustands der Forstpartie in Brandenburg liefert.

Ein niederschmetterndes Urteil!

Denn da lesen wir z. B.:

–       ein Betrieb  wie der LFB mit mehr als 100 Mio Euro Umsatzvolumina muss auf allen Ebenen als ein solcher geführt werden

–       Gelingt kein Konsens über eine Zielstruktur, wird es den LFB in weniger als 10 Jahren de facto nicht mehr geben.

–       Ein unternehmensweites Controlling, welches als Führungsinformationssystem dient und genutzt wird, ist derzeit nicht existent. Mehr als 50 % der in der Kosten- und Leistungsrechnung verbuchten Kosten sind nicht direkt auf die Leistungserstellung geschlüsselt. Eine betriebswirtschaftliche Steuerungsentscheidung ist mit dieser Struktur der quantitativen Daten nur bedingt möglich.

–       Im Landeswald können nicht ausreichend Schlüsse aus den vorliegenden Daten gezogen werden. Auch im Bereich der Leistungen der Oberförstereien und Hoheitsreviere wurden zum Teil erhebliche Defizite festgestellt.

–       Sofern formulierte Ziele vorliegen, können diese – mangels Zahlen – nicht nachgehalten oder deren Einhaltung evaluiert und hinterfragt werden.

–       Es braucht Standards und ein Qualitätsmanagement.

–       Entgegen der Haushaltsordnung des Landes dienen im LFB alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben.

–       Der LFB bekommt rund 60 Mio Euro als Finanzierungsmittel, Zuweisung für die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben und Aufgaben der Gemeinwohlleistung. Eine Spartenrechnung ist nicht existent, daher ist die Trennung zweckgebundene Mittel für beispielsweise die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben nicht möglich.

–       Das hohe Durchschnittsalter der Beschäftigten wirkt sich negativ auf die Produktivität aus.

–       Die Eingruppierung der MitarbeiterInnen in den Hoheits- und Landeswaldrevieren steht nicht im Einklang mit den wahrzunehmenden Aufgaben, den Kompetenzen, der Tragweite und der Verantwortung.

–       Eine strukturelle Fort- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen ist im SFB bislang nicht vorhanden.

–       Ferner ist eine Verzahnung der Fort- und Weiterbildung mit der fachlichen Expertise des Landeskompetenzzentrums Forst Eberswalde in weiten Teilen nicht gegeben.

–       Eine Kostendeckung der Landeswaldbewirtschaftung ist nicht gegeben. Es ist nicht ersichtlich, dass zu schlagende Holzmengen unter Berücksichtigung des erntekostenfreien Erlöses analysiert werden, was dazu führt, dass durch Holzhieb nach Abzug der Erntekosten Verluste entstehen.

–       Der Fahrzeug- und Maschineneinsatz ist nicht geplant und gesteuert. Die Investitionen in den Fahrzeug- und Maschinenpark folgen keiner betriebswirtschaftlichen Logik. Die Auslastung der forstwirtschaftlichen Groß- und Spezialmaschinen rechtfertigt den Bestand an Maschinen nicht.

usw. usf. ….

Genug, genug! Was haben die Verantwortlichen eigentlich seit 2008 getan?

Über die Handlungsempfehlungen dieses Gutachtens muss mit Sicherheit geredet werden, und sie sind sorgfältig zu überdenken. Eines aber zeigt sich jetzt:

so stümperhaft wie bisher sollte der notwendige Waldumbau wirklich nicht mehr betrieben werden.

Neue Förster braucht das Land!

Oder?

Dr. Wolfgang Lipps

Forstreform bbg 2021

 

Auszeichnung 2: JUN.i Institut vergibt jetzt den „Silbernen DüBraZ“

Dieser 2. Preis für den „Dümmsten Brief aller Zeiten“ geht an den ÖJV Sachsen e.V.

Was wir bei unserem vorigen Blogpost noch nicht wussten: um die Ehre, den dümmsten Brief aller Zeiten geschrieben zu haben, herrscht einiges Gedränge. Den 2. Preis räumt der ÖJV Sachsen e. V. ab.

Der hat zur Sitzung des ASP-Krisenstabes einen Brief (am Ende dieses Beitrages abgedruckt) an das zuständige sächsische Ministerium gesandt, der neben den bei diesen Organisationen oft üblichen Deutsch- und Grammatikfehlern Vorschläge enthält, die nicht nur dämlich, sondern dazu auch noch skandalös sind.

Das große Vorbild dieses Vereins, der sich in ÖKjV (Ökologischer Kammerjägerverein) umbenennen sollte – will er doch die „Jagd“ durch „Schädlingsbekämpfung“ ersetzen ! – ist die Tschechische Republik, die nach den Angaben dieser Kammerjäger militärisch gegen das Schwarzwild vorgegangen ist mit dem schönen Ergebnis: „Letztendlich konnten die Schwarzwildbestände damit eliminiert werden“.

Eliminiert“ ist vornehm für „ausgerottet“, oder?

Die tschechischen Methoden schildern die Kammerjäger freudig wie folgt: „Die Erlegung der Sauen wurde von Armee und Polizei mit allen zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmitteln gewährleistet. Dazu wurde das Reviersystem praktisch abgelöst und die Staatsbediensteten beauftragt, die Schwarzwildbestände zu eliminieren. Den Staatsbediensteten stand dazu umfangreiche militärische Wärmebildtechnik sowohl auf der Waffe zum Schießen als auch zum Aufklären (wo sich Schwarzwild aufhält) aus Fahrzeugen, Drohnen und Hubschrauber zur Verfügung“.

Die Möglichkeiten für Sachsen gehen unsere ÖKjV-Leute zunächst etwas bescheidener aber nicht minder grauslich – und de lege lata grob rechtswidrig, ja sogar verfassungswidrig (Art. 20a GG) – an und schlagen vor: „Im Bereich des ASP Ausbruches sollte unverzüglich der Tierschutz ausgesetzt werden. Damit würde § 22 BJagdG zum Schutz der Muttertiere ebenfalls ausgesetzt…. Im restlichen Gebiet des Freistaates Sachsen sollte die fahrlässige Tötung von führenden Bachen zur Ordnungswidrigkeit herab gesetzt werden, welche durch die Unteren Jagdbehörden verfolgt werden kann“.

Und dann, nach der Bitte um hohe Abschussprämien und Wildbretübernahme und einiger Dummerhaftigkeiten mehr, kommts verschämt aber deutlich: „Falls die Abschusszahlen in den von der ASP betroffenen Regionen nicht zügig deutlich ansteigen, sollte auch in Sachsen das Reviersystem aufgehoben werden. Es hat sich bei unseren Nachbarn gezeigt, dass erst professionelle polizeiliche und militärische Unterstützung das Schwarzwildproblem auflösen konnte“.

Also bitte mal ranPolizei, Grenzschutz, Bundeswehr mit Drohnen, Nachtzieltechnik und Automatikwaffen! Da graust es der Sau dann wirklich. Uns aber auch!

Lesen Sie selbst. Jäger schießen angeblich zu schlecht und müssten schärfer ausgebildet werden, bevor sie überhaupt einen Jagdschein erhalten; für die ASP-Bekämpfung taugen sie nichts (ausser den Ökos natürlich!)..

Am Schluss lassen unsere ASP-Experten dann die Katze aus dem Sack:

In die Weiterbildung der Jäger sollte mehr investiert werden…. Hier kann der ÖJV Sachsen mit seinem Partnerverband in Brandenburg unverzüglich Aufgaben mit übernehmen und den Freistaat Sachsen unterstützen…. Wichtig ist hierfür aber eine Förderung zu 100 %. Die bisher vom ÖJV Sachsen angebotenen Kurse und Seminare (Schießtraining, Winterkolloquium, Hundeseminare, Waffentechnik) werden nur zu 80 % gefördert,…

M. a. W.: Die Herren (und Damen) des ÖJV – in Sachsen sind´s ca. 100 Mitglieder dieser Gurkentruppe (!) – möchten gern an die Staatsknete ran!

Dafür sind sie bereit, und empfehlen das sogar ihrem Ministerium, unter Bruch des geltenden Rechts alle Grundsätze der Jagdethik sowie der Tierethik und des Tierschutzes über Bord zu werfen (die sie wahrscheinlich aber schon vorher nicht kannten!).

Nur mal am Rande: Grundsätzlich ist die ASP eine natürliche Auslese einer zu hohen Population, tötet (oder immunisiert) rasch und lokal begrenzt und ist für den Menschen und den menschlichen Verzehr unbedenklich. Der Hauptgrund für ihre strenge Bekämpfung ist der Schutz der heimischen Schweine-Industrie; bei dem Ruf und den oft angewandten Methoden dieses Erwerbszweiges kein sehr hehres Ziel! Und dafür sollen Jäger mit technischen Hilfsmitteln und erhöhtem Einsatz Sonderopfer größeren Ausmaßes bringen und der Steuerzahler auch noch für die staatlichen (und nach dem dämlichen Brief polizeilichen und militärischen) Kosten aufkommen, von denen diejenigen, die am Schweinefleisch verdienen, nix, aber auch garnix, selbst übernehmen.

Etwas mehr Augenmaß und Gelassenheit bitte!!!

Aber die ASP ist halt ein beliebtes Feld für dümmliche und andere Profilierungsversuche. Schön nur, dass sich in unserer freiheitlichen Grundordnung jeder Hanswurst zum Horst machen kann, denn „an ihren Früchten kann man sie erkennen“!

Dr. Wolfgang Lipps

Brief ÖJV Sachsen zur ASP

Auszeichnungen: JUN.i Institut vergibt den „Goldenen DüBraZ“

Der Preis für den „Dümmsten Brief aller Zeiten“ geht in Brandenburg an NABU, BUND, ANW, ÖJV und Waldbauernverband.

 

Dümmer geht’s nimmer

Am 8. Dezember 2020 haben die erwähnten Organisationen einen Brief (am Ende angefügt) an Minister LUK Axel Vogel und an Ausschüsse Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende in Brandenburg gesandt, der den schönen Titel trägt: „Zukunftsfähiges Jagdgesetz – für einen zukunftsfähigen Wald – durch eine zukunftsfähige Jagd“. Darin formulieren die 5 Herren – keine Dame dabei – schlicht „Anforderungen an ein neues Jagdgesetz in Brandenburg“. Und dann jagt gleich eine Dämlichkeit die Andere – die dort gesammelten Sottisen sämtlich zu kommentieren, fehlt in einem Blogpost leider der Platz.

Deshalb nur in aller Kürze das Wichtigste:

In schöner Haltet-den-Dieb-Manier schiebt das Papier die Verantwortung für den gegenwärtigen Zustand des Waldes allein dem Wild zu, insbesondere natürlich dem Schalenwild, und blendet Klima, Zivilisationsdruck, Forstfehler der Vergangenheit und alles andere völlig aus.

Und dann kommts: Das Reviersystem gehört abgeschafft, „jeder Eigentümer/Besitzer muss unabhängig von der Flächengröße bzw. ab 1 ha …auf seinem Eigentum/Besitz jagen dürfen“.

Abgesehen von dem Unsinnswortpaar „Eigentümer/Besitzer“ möchten die 5 Herren also zurück nach 1848. Als Folge der damaligen bürgerlichen Revolution wurde nämlich in ganz Deutschland das Jagdregal des Adels aufgehoben und jedem Bürger die Ausübung der Jagd auf seinem Grundbesitz gestattet. Als Folge der freien Jagd wurde daraufhin der Schalenwildbestand insbesondere in gemeindenahen Gebieten stark dezimiert. Zugleich stieg durch die unreglementierte Jagd die Zahl der Jagdunfälle drastisch an. Die intensive Verfolgung ließ das Rotwild aus manchen Regionen verschwinden.

Damit haben die Briefverfasser die Entwicklung der letzten 170 Jahre schlicht  verpennt!

Denn schon 1713 hatte der Forstmann Hans Carl von Carlowitz das Prinzip der Nachhaltigkeit erkannt, und 1832, 16 Jahre vor der Revolution von 1848, hatte der deutsche Forstmann Emil André die Nachhaltigkeit zum Forstwirtschaftsprinzip erklärt. Schon deshalb konnte die Entscheidung von 1848 nicht lange Bestand behalten.

Außerdem steht dieser kleinstflächigen wirren Bejagung ganz deutlich die Hegepflicht entgegen. Die ist bekanntlich noch älter als 1848, entstand schon im Mittelalter. Die Hege war nämlich schon vorher Bestandteil der Weidgerechtigkeit. 1848 fiel das Jagdrecht einer breiten Schicht der Bevölkerung zu. Diese hatte im Gegensatz zum Adel keine kulturelle Praxis der Weidgerechtigkeit, also eine damit verbundene Selbstbeschränkung und Fürsorgepflicht für das Wild entwickeln können. Infolgedessen wurden viele Wildtierarten durch die Jagd ausgerottet. Aus der Maxime, die Wildtierbestände zu regenerieren, entstanden in der Folge neue Jagdgesetze. Zudem kam ein Wandel im kulturellen Verständnis von Natur, welches sich um die Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert herausbildete, das auch anderen Arten als nur den sogenannten „Nutzwildtieren“ Maßnahmen der Hege zugestand.

Inzwischen hat der Tierschutz Verfassungsrang, und die Hegepflicht ist die vornehmste Seite der Medaille „Jagd“. Die Jagd ist seither nicht Erfüllungsgehilfe von Waldbauern, sondern eine eigene Nachhaltswirtschaft mit der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, in unserer Kulturlandschaft einen gesunden und artenreichen Wildbestand in Übereinstimmung mit dem Biotop und durchaus unter Beachtung vorrangiger Interessen der Forstwirtschaft zu hegen.

Das ist wohl an den 5 Hanseln glatt vorbeigegangen.

Da wunderts einen dann auch nicht, dass diese selbsternannten Waldfreunde das gesamte Jagdrecht abschaffen wollen, insbesondere die Jagdpacht, die Mindestpachtdauern, die Hegegemeinschaften und die Abschusspläne. Das geht so weit, dass sie im Gesetz verankert wissen möchten, dass überjagende Hunde zu dulden sind – was für ein Unsinn! Und natürlich ist der Landesjagdverband durch ein wolkenhaftes Gremium zu ersetzen, das aber jedenfalls die Dummerhaftigkeit der Verfasser vertreten soll. Und nur so am Rande: wer auf Kleinflächen jagen will, muss der Sicherheit wegen überwiegend auf Schusswaffen verzichten. Zurück zur Fallenjagd, Saufängen, Fallgruben? Weidmannsheil dafür!

Letztlich appellieren die Schreiber an die Unterstützung der Jäger*innen im „Dienste der Landwirte und Waldbesitzer“. Dann sollen nämlich wir Jäger unsere „Jagdmöglichkeiten direkt von den Eigentümern bzw. den bewirtschaftenden Betrieben erhalten, die dann in der Lage sind, ihre Ziele unmittelbar den Jäger*innen zu vermitteln“.

Wie gesagt – der dümmste Brief aller Zeiten!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

Der DüBraZ

 

Und hier nun die höchst fundierte und sachliche Antwort der Herren Professoren Dr. Pfannenstiel und Dr. Christoph Stubbe

Brief Pfannenstiel_Stubbe

Wem Gott ein Amt gibt… der DJV

…dem gibt er auch den Verstand.

Das mag auf die zutreffen, die ihr Amt von Gott haben – der DJV-Vorstand gehört, wie wir wissen, nicht dazu. Er gehört vielmehr wohl eher zu denen, denen der Verstand spät, meist zu spät gegeben wird.

Woher weiß man das?

Von den zahlreichen Verlautbarungen des DJV zur ASP, der afrikanischen Schweinepest.

Wie das?

Die ASP ist in Brandenburg angekommen .

In den letzten Tagen wurden, im wesentlichen um Neuzelle herum, 13 infizierte Wildschweine gefunden.

Jetzt ist sie also da, die ASP.

Zu erwarten war das allerdings schon seit über 5 Jahren. Immerhin gibt es die bundesgesetzliche SchwPestMonV schon seit dem 09.11.2016. Danach gab es in allen Bundesländern mehr oder weniger geschäftige Ratlosigkeit und großes Gewusel der Gesetz- und Verordnungsgeber und der voraussichtlich betroffenen Behörden. Entwürfe gabs, Pläne für einen Zaun gegen Polen gabs, schlaue Broschüren gabs – und dann, reichlich spät, nämlich irgendwann in 2018, eine sehr schöne schicke bunte bebilderte und ziemlich aussagekräftige Broschüre des DJV.

Immerhin schon 2018, nachdem wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, schon am 18.11.2916 über die die neue SchwPestMonV informiert haben und am 30.11.2017 erläutert haben, wie zur ASP allgemein eine geschäftige Ratlosigkeit“ um  sich greift. Am 13.02.2018 haben wir den Popanz Jagddruck“, etliche dummerhafte Vorschläge, im Zuge der ASP geschildert.

Erst danach kam der DJV mit seiner schönen Broschüre „aus´m Knick“.

Na ja, 2018 geht ja noch. Aber weiter ist dann nix passiert. Der Zaun nach Polen wurde nicht gebaut, war ja auch eine dummerhafte Idee. In Brandenburg wurden mal kurz Schweine mit Röhrchen und Tupfern für die Jäger verprobt, aber da die im  erkennbar gesunden Zustand auf die Schwarte gelegt wurden, schlief das mühselige Geschäft wieder ein.

Nur der Jagddruck wurde erhöht, und die Nachtzieltechnik wurde langsam freigegeben – die natürlich nie auf Rehbock oder Hirsch angewendet wird – i wo, aber hallo!

„Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt …“

(Schiller, Friedrich, Dramen, Wallenstein, Die Piccolomini, 1. Akt 1. Auftritt)

Denn, siehe da, der DJV kriegt seinen zweiten Wind. Plötzlich haut er am Donnerstag dem 17. September diesen Jahres, also genau vor 3 Tagen, ein sog. „Forderungspapier“ raus mit dem schönen Titel:

„Effektive Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest – Zentrale Forderungen des DJV an Politik und Behörden“.

Darin fordert er nicht nur schicke und populäre (jagdpopulistische etwa?), sondern auch schlicht entweder unmögliche oder jedenfalls in vernünftiger Zeit schlechterdings nicht realisierbare Maßnahmen – wie etwa:

  • –      Übernahme der Trichinenuntersuchungsgebühr durch die Länder sowie Aufwandsentschädigung für ASP-Monitoring und Beprobung von Kadavern.
  • –      Unterstützung bei der Vermarktung von Schwarzwild-Wildbret (genauer: …sollten Bund und Länder den Wildschweinemarkt deutlich stärker aktivieren. Hilfsweise sollten bereits die Rahmenbedingungen für die Schaffung eines Sekundärmarktes geklärt werden (Konserven). Damit Jäger nicht mehr auf die Abnahme des erlegten Wildes durch Wildbrethändler angewiesen sind, müssen Bund und Länder Maßnahmen vorschlagen, um die private oder gemeinschaftliche Wildbretvermarktung zu fördern.)
  • –      Vorgaben des Lebensmittelhygienerechts überprüfen.
  • –      Jagd in befriedeten Gebieten und Schutzgebieten zulassen sowie jagdliche Infrastruktur ausbauen.
  • –      Straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen bei revierübergreifenden Drückjagden (gemeint ist: besser regeln. Das ist natürlich Landes bzw. Kreis- und Kommunalrecht!).
  • –      Ausbildung und Einsatz von Hunden (u.a. Schwarzwildgatter) fördern.
  • –      Nachtzieltechnik und künstliche Lichtquellen (Gemeint ist: Der Einsatz von Nachtzieltechnik (Vor- und Aufsatzgeräte) sollte bundesweit auch mit Infrarot-Aufheller für die Jagd auf Schwarzwild möglich sein.).
  • –      Kleine Kugel für Frischlinge erlauben.
  • –      Bejagungsschneisen unbürokratisch zulassen.
  • –      Aufhebung bzw. Überprüfung von Kirrverboten.
  • –      Und letztlich – ein sehr netter Vorschlag an Behörden und Politik:  Zusammenarbeit vor Ort stärken.

Wie das alles vor Ort, in Kreisbehörden, in Kommunen, in Landesbehörden, mit unzähligen Ämtern, rechtlich einwandfrei, in vernünftiger Zeit auch nur in den Teilen, die ganz wünschenswert wären, umgesetzt werden soll – das bleibt dem geneigten Leser überlassen!

Mit anderen Worten: Augenwischerei!

Vielleicht hält der DJV das für gute PR. Das Volk, und die Jäger, und sicherlich der BUND, und sicher auch NABU  sollen sehen, wie toll die Jägerschaft sich der Probleme annimmt, wenn auch zu spät.

Dem dient wohl auch folgende DJV-Aktion:

Der DJV erzählt der „Bild-Zeitung“ (ein bekannt jagdfreundliches Blatt!), dass „eine Zahl von 856.000 im Jagdjahr 2019/20 in Deutschland erlegten Wildschweinen in der Tat einen neuen Rekord darstellen“ würde. Bei der „Bild-Zeitung“, der die Meldung vorab offenbar exklusiv verkauft worden war, erfuhr „Jagderleben“ allerdings, wie diese zu Stande kam: „Die Hochrechnung basiert auf Zahlen von neun Bundesländern, die Daten der übrigen sieben Bundesländer stehen noch aus.“

Jagderleben“ dazu ganz richtig: „… stellt sich die Frage, was den DJV bewogen hat mit dieser „Spekulation“ an die Öffentlichkeit zu gehen? Offenbar will man damit auf die wichtige Rolle der Jäger bei der ASP-Bekämpfung hinweisen und gleichzeitig Werbung für das Fleisch von Wildschweinen machen. Ob die Rechnung in dieser Kombination aufgeht, bleibt abzuwarten.“

Ich sag`s ja:

das Amt eines Vorstandsmitglieds des Deutschen Jagdverbandes wird erkennbar nicht von Gott vergeben. Aber das Zitat ist sowieso „ein alter Scherz, den man wohl in unsern Zeiten nicht gar für Ernst wird behaupten wollen.“ — Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts

Ihr demnächst schwer ASP-geschädigter

Jagdpächter

Dr. Wolfgang Lipps

 

Der Hund und die Karawane

Der Entwurf der Novelle zum Bundesjagdgesetz des BMEL (unser voriger Blogpost) kommt bisher nicht so gut an – richtig so. Aber wir wissen: Die Hunde bellen und die Karawane aus BMEL, Forstpartie und ÖJV zieht unbeirrt weiter.

Leider.

Das ist deshalb nicht verwunderlich, weil Frau Klöckner, jedenfalls aber ihre maßgebliche Ministerialbürokratie, offensichtlich – und unter grober Verletzung der Neutralität und Objektivität, die ein Ministerium allen Interessengruppen gegenüber an den Tag legen sollte – voll auf der Seite nicht nur der Forstpartie, sondern sogar des Lobbyzwerges ÖJV steht.

Ist das so?

Klar, sieht man deutlich. Denn:

Inzwischen hat Frau Klöckner eine ganze Reihe hochkarätiger „Offener Briefe“ zum Jagdrecht und zur Jagd auf Schalenwild erhalten [1]. Auf keinen dieser Briefe hat sie geantwortet – das ist zwar unhöflich, aber jedenfalls konsequent.

Oder?

Leider nur unhöflich. Denn auf einen (sachlich höchst angreifbaren!)  Brief hat sie geantwortet, und zwar sehr lieb und mit persönlich handschriftlicher Anrede an die „sehr geehrte Frau Bundesvorsitzende, liebe Frau Emmert [2]. Das beweist, wo das BMEL von Frau Klöckner tatsächlich steht.

Man liebt beim BMEL offensichtlich den Ökologischen Jagdverband!

Und wer ist das? 1988 gegründet, seitdem ist Frau Emmert Vorsitzende, und der ganze Trupp hat 2800 Mitglieder – der Deutsche Jagdverband hat demgegenüber 250623 (!) Mitglieder, und das sind immer noch nicht alle Jäger, die in Deutschland insgesamt auf über 383.000 geschätzt werden. /Zum ÖJV auch unser blogpost  „Cervantes: der Don reitet wieder“ vom 23. Mai 2019)

Aber in der Dämmerung werfen eben auch Zwerge große Schatten.

Vielleicht erreichen wir die Frau Ministerin aber mit Poesie über den ÖJV.

  • Waldesstille

  • Kein Rehwild zieht am Waldesrain,
  • die Amseln warnen nur zum Schein.
  • Die Mücken ziehen ihre Runden,
  • sie haben noch kein Tier gefunden.
  • Kein Ast, der unter Schalen bricht,
  • denn tote Stücke wechseln nicht.
  • Von allem Wild das zog im Wald
  • ist lang der der letzte Laut verhallt.
  • Vom Hirsch der schöpfte an der Quelle –
  • nur eine graue Fegestelle.
  • Vom Damwild, das man zahlreich sah
  • ist nicht ein einziges mehr da.
  • Still ruht der Teich im Mondenschein
  • Denn an der Suhle ist kein Schwein.
  • Im Schilf im Bruch auch keine Sau-
  • Ach so –

  • ich bin beim ÖJV.

Aber, liebe Weidgenossen: der Hund bellt und …!

Geschenkt!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

Fussnoten:

[1]          https://www.jawina.de/offener-brief-der-jaegervereinigung-oberhessen-an-          bundesministerin-kloeckner/

https://www.jagderleben.de/sites/default/files/2020-       05/Brief_Bundesministerin_Julia_Klo%CC%88ckner.pdf

https://jagdrechtsblog.com/offener-brief-an-frau-kloeckner-zum-  mindestabschuss/

[2]           Stellungnahme von Bundes-ÖJV und ÖJV Bayern

ÖJVStellungnahmeW2050-BJagdG.pdf

 

Das „Totenklöcknerchen“ läutet für Wild und Jagd

Am 13. Juli hat das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) den „Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes“ vorgelegt (Fundstelle u. a. bei Jawina). Wie der böse Wolf bei Rotkäppchen säuselt diese Arbeit unter anderem: „Das Ziel, eine an den Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung in der Fläche umzusetzen, erfordert eine Anpassung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG), um im Interesse eines angemessenen Ausgleiches zwischen Wald und Wild dort handeln zu können, wo zu hohe Wildbestände eine Naturverjüngung behindern.

Wie lieb!

Wer derartige fachpolitische Verlautbarungen richtig, vor allem zwischen den Zeilen, lesen kann – und von der Materie was versteht – erkennt dann: hier wird nicht nur das Jagdausübungsrecht weiter eingeschränkt, sondern die Axt an die Wurzel der Jagd gelegt!

Wie das?

Bislang sagt das „Grundgesetz unserer Jagd“, § 1 BJagdG (und nahezu gleichlautend alle Landesjagdgesetze), dass die Jagd dazu dient, einen gesunden und artenreichen Wildbestand unter Berücksichtigung der vorrangigen Interessen der Land- und Forstwirtschaft daran, das Wildschäden „möglichst“ vermieden werden sollen, zu hegen. „Möglichst“ heißt dabei: ein gewisser Grad von Wildschaden muss hingenommen werden, wenn ein gesunder und reproduktionsfähiger Wildbestand erhalten werden soll– die Hege dieses Kulturguts ist nämlich „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ (§ 1 LJagdG Bbg).

Jetzt erhält diese Vorschrift eine kleine aber inhaltsschwere Ergänzung:

        „Sie (die Jagd) soll insbesondere eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.“

Das legt tatsächlich die Latte niedriger – nicht nur soll Wildschaden wenn möglich vermieden werden, sondern der Wald soll sich ohne Schutzmaßnahmen verjüngen können. Weg ist die Toleranz des Mindestschadens, und stärkerer Bejagung wird Tür und Tor geöffnet. Das gilt vor allem immer da, wo das Wild gezwungen ist, irgendwie zu Schaden zu gehen, zum Beispiel, weil es im Gebirge immer mehr durch Zivilisation und Sport auch tagsüber in die Schutzwälder getrieben wird.

Schlechtere Aussichten für einen gesunden Wildbestand!

Vor allem aber ist dieser kleine Zusatz – der in § 15(5) 5 BJagdG wiederholt wird – ein subtiler Eingriff in das Verhältnis von Jagd und Forst. Bislang waren Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wildbewirtschaftung – vulgo: Jagd – gleichberechtigte Nachhaltswirtschaften. Jetzt erhält die Jagd eine dienende Funktion der Forstwirtschaft, ist also weiter nichts mehr als ein Erfüllungsgehilfe des Waldbewirtschafters beim sicherlich notwendigen Waldumbau.

Und das ist in dieser Gesetzesnovelle ja noch nicht alles: erst hat man das Rehwild – den kleinen braunen Rindenfresser – aus der Abschussplanung rausgenommen, aber der Jäger konnte das noch hegen. Jetzt muss auch der hegende Jäger sich entweder auf einen Mindestabschuss – eine rundum rechtswidrige Sache – einigen, oder er kriegt dann von der Behörde einen Mindestabschuss vorgesetzt und kann sogar dazu gezwungen werden. Beim Reh fängts an, aber es geht weiter – Brandenburg machts vor!

Auf gut Deutsch: „Wald vor Wild“ bis wenn nötig „Wald ohne Wild“.

War ja klar!

Wenn das Gesetz wird – woran man bei dieser Ministerin kaum zweifeln wird – kann sich die Forstpartie fröhlich auf die Schulter klopfen. Es ist nix so erfolgreich wie der Erfolg!

Quo vadis Jagd – bald nur noch eine rhetorische Frage!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps