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„Wir haben die Erde nicht von unseren Vätern geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen !“

 

Wir befinden uns seit geraumer Zeit in einer tiefgreifenden Umwertung aller Werte. Diese macht auch vor den seit Jahrhunderten weitgehend unveränderten Einstellungen der Gesell­schaft zur Natur und zu unserer Umwelt, zu den natürlichen Ressourcen der Menscheit, zum Tier, insonderheit aber zum Wild und zur Jagd nicht halt. Das ist  jedenfalls infolge der fortschreitenden gesellschaftlichen Wandlungen konsequent.

Die Arbeit unseres Instituts, die erst seit 2010 das Gewicht zunehmend auch auf die gleichberechtigten Belange der Umwelt, insbesondere aber unseren Umgang mit Energie und natürlichen Ressourcen verlagert hat, sah ihre Basis zunächst in der Förderung des Begriffs der Nachhaltigkeit in Jagd und Natur.

Dazu haben wir seit Beginn unserer Arbeit ausgeführt:

Eine erste tiefgreifende Wandlung des jägerischen Bewusstseins hat die Einführung des Begriffs der „Weidgerechtigkeit” gebracht, der erstmals das Wildtier nicht nur als Beute, sondern als Mitgeschöpf begriff. Hand in Hand damit ging die Entde­ckung (oder jedenfalls Ausformulierung) des Begriffs der „Nachhaltigkeit”, die ein grosses Verdienst der deutschen Forstwissenschaft (vor allem in Eberswalde) war und ist. Förster und Jäger haben damit seit weit über zweihundert Jahren schon begriffen, was die Partei der Grünen sehr viel später erst entdeckt und postuliert hat: dass uns die Welt, in der wir leben, nur zu treuen Händen gegeben ist, damit wir sie unversehrt und in ihrer ganzen Vielfalt auf die nächsten Generationen weitergeben; dass wir nur den Überschuss abschöpfen dürfen, mithin säen und ernten, züch­ten und töten, also uns „die Erde untertan machen“ dürfen, aber die Substanz nie zerstören oder unwiderbringlich verändern dürfen. Diese Nachhaltigkeit als übergreifendes Prinzip aber ist eingebettet in eine philosophische und ethische Gesamtschau, die seit Franz Heske und Rolf Hennig als „Organik” bekannt ist — eine Sicht menschlichen Verhaltens gegenüber der Natur, die unsere Umwelt als Kapital betrachtet, von dem wir nur die Zinsen verbrauchen dürfen, und die insgesamt ein höchst bemerkenswertes und anerkennenswertes Gedankengebäude zur Gestaltung unserer Zukunft ist.

Das Prinzip der Nachhaltigkeit (englisch: Sustainability) ist inzwischen für zahlreiche Le­bensbereiche unumstritten und wird in zahllosen Instituten, Vereinigungen, Universitäten und andernorts untersucht, ausgeformt und angewandt. In allen Lebensbereichen wachsen die Erkenntnisse der Notwendigkeit nachhaltiger Betätigung. Spannungsfelder und Konflikte entstehen gerade dort, wo Nachhaltigkeiten (der einzelnen sog. „Nachhaltswirtschaften“) mitein­ander in Wettbewerb treten oder sich auch nur berühren. Zahlreiche insbesondere gegen die Jagd gerichtete Bestrebungen beweisen dies. Das trifft wieder weniger die Landwirtschaft, deren Interessen bisher auch gesetzlich geregelt sind. Es betrifft aber in letzter Zeit vor allem und tatsächlich die Waldbe­sitzer und die Jäger (Wertekonflikt nachhaltige Waldwirtschaft und nachhaltige Wildtierbe­wirtschaftung). Es betrifft aber auch ganz besonders die Art und Weise, in der wir mit den Energiequellen unserer Erde bei der Fortentwicklung unserer oft naturfernen Zivilisation umgehen, und es betrifft somit letztlich die Politik.

Die Forstwirtschaft und die privaten Waldbesitzer haben erhebli­che Verdienste um die Pflege und Erhaltung des deutschen Waldes errungen, und tatsäch­lich ist es die deutsche Forstwissenschaft, die in beispielgebender Weise den Begriff der Nachhaltigkeit herausgearbeitet und entwickelt hat, und es war der preussische „Fideikom­miss”, also die Treuhandschaft für die zukünftigen Generationen am Waldbesitz, der erst­mals die wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Grundlage der forstwirtschaftlichen Nachhaltigkeit bis heute unter Beweis stellte. Dennoch mehren sich in besorgniserregender Weise die Kräfte, die, wie z.B. die früher sehr verdienstvolle ANW (Arbeitsgemeinschaft na­turnahe Waldbewirtschaftung), einen nahezu „wildfreien” Wald propagieren und damit, unter Opferung nicht nur der Weidgerechtigkeit auf dem Altar kurzlebigen Nutzens aus Holzver­käufen, die Nachhaltswirtschaft (jedenfalls der Wildtiere) erstmals erheblich in Frage stellen und beschädigen. Hier zeigen sich eben Spannungsfelder und Konfliktsituationen zwischen z.B. nachhaltiger Waldwirtschaft und nachhaltiger Wildbewirtschaftung, zwischen Tierschutz und Jagd, zwi­schen Naturschutz und Jagd, aber auch letztlich zwischen allen weiteren Mitgliedern der Bi­ozönose „Wald und Feld” einschliesslich der Menschen.

Wertungskonflikte ergeben sich darüberhinaus überall dort, wo menschliche Nachhaltswirtschaften aufeinandertreffen. Das ist zunehmend auf dem weiten Feld der Energiegewinnung und Energienutzung zu beobachten. Hier findet gegenwärtig ein Kampf gegen die Hydra des steigenden Energiebedarfs der bewohnten Erde statt – schlägt man dem Ungeheuer einen Kopf, etwa die Erzeugung der Kernernergie, ab, so wachsen im Zuge der Förderung der erneuerbaren Energie zahlreiche andere Monsterköpfe nach, wie wir an der Landschaftszerstörung durch Windräder, der Bodenverarmung durch Biogasanlagen, dem Bienensterben durch Energiepflanzen, dem Kampf um Land und dem Widerstreit zwischen „Tank und Teller“ u.a.m. zu sehen beginnen.

Die Lösung dieser Wertungskonflikte kann nur über das Recht erfolgen, und hier einerseits  überwie­gend über die Rechtsgebiete Forstrecht, Jagdrecht, Tierschutz- und Tierrecht und andererseits Energierecht und Umwelt­recht im weitesten Sinne. Damit eng verbunden sind Fragen der Jagd- und Tierethik und der Erhaltung von Lebensräumen.

In diesem Spannungsfeld ist die Arbeit des JUN.i Institut für Jagd und Natur, Energie und Umwelt und unseres Netzwerkes, darunter auch der ESC Energie Service Center GmbH, angesiedelt.

Ziel des Jagdrechts ist die Erhaltung und Bewirtschaftung des Wildes und die Or­ganisation der Jagd im landeskulturellen Rahmen. Dabei hat der Landesgesetzgeber nicht nur die Vorgaben und Grenzen des BJagdG, sondern auch anderer übergeordneter Rechts­vorschriften zu beachten, z.B. der Naturschutzgesetze, des Tierschutzes, der BWildSchVO usw. Deshalb sehen die Landesjagdgesetze einerseits den Schutz bedrohter Wildarten und die Erhal­tung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Schaffung und Erhaltung eines artenrei­chen und gesunden Wildbestandes vor. Andererseits sind dabei die Belange der Wald- und Landwirtschaft ebenso zu beachten wie die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes und die genannten sonstigen öffentlichen Belange. Grundsatz der Bejagung ist die Aufgabe, einen gesunden und artenreichen heimischen Wildbestand in Übereinstimmung mit den landeskulturellen Gegebenheiten nachhaltig zu erhalten und zu hegen — die Pflicht zur Hege ist das natürliche Pendant des Rechts zu Ja­gen, und Grundlage alles dessen ist unsere heimische Landschaft.

Der Begriff der Hege ist dabei vielschichtig. In erster Linie wird man heute darunter die Bio­tophege verstehen, also die Pflege, Gestaltung und Sicherung des Lebensraumes des Wil­des; ihr gegenüber tritt die früher sogenannte Hege mit der Büchse zurück, auch deshalb, weil die Wildbiologie lehrt, daß jedenfalls eine individuelle Auslese kaum noch mit der Büch­se erreicht werden kann. Zudem umfaßt die Hege alle ökologischen und ökonomi­schen Erfordernisse der Erhaltung und Eingliederung des Wildes in der heutigen Kulturland­schaft. Dabei bildet die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung nicht, wie oft be­hauptet wird, eine Grenze der Hege, sondern gehört zu ihrem Inhalt. Beispielgebend formuliert das neue Landesjagdgesetz Brandenburg in § 1 das „Grundge­setz” der nachhaltigen gesamtschauenden Wildbewirtschaftung unter anderem als „gesamt­gesellschaftliche Aufgabe” wie folgt:

§1 Gesetzeszweck

(1) Wild ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Es ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in seinem Beziehungsgefüge zu bewahren. Der Schutz des jagdbaren Wildes und seiner Lebensräume ist eine gesamtgesellschaftficheAuf­gabe.

(2) Dieses Gesetz dient dazu,

  1. einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Ver­hältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten;
  2. bedrohte Wildarten zu schützen;
  3. die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern, zu verbessern und so weit wie möglich wiederherzustellen;
  4. die von jagdbaren Tieren verursachten Schäden am Wald und auf land wirt­schaftlichen Kulturen auf ein wirtschaftlich tragbares Maß zu begrenzen;
  5. die jagdlichen mit den sonstigen öffentlichen Belangen, insbesondere mit de­nen des Naturschutzes, des Tierschutzes, der Landschaftspflege sowie der Erholungsnutzung in Einklang zu bringen.

Da erscheint es angebracht, neben den zahlreichen aber nur teilorganisierten Verbänden, Vereinen, Interessengruppen und Institutionen (DJV, LandesJVe, Forum Natur, Silberner Bruch usw.) und denjenigen, die sich gebietsübergreifend mit Fragen der Nachhaltigkeit be­fassen, eine Institution zu schaffen, die mit wenig Aufwand zielgenau an einer Stelle, die be­sondere Wirksamkeit verspricht, mit der Durchdringung, Förderung und Propagierung des oben bezeichneten Systems der gesamtschauenden Nachhaltigkeit im Sinne der Organik befasst ist.

Ziel des Energie- und Umweltrechts muss es sein, einerseits die Nachhaltswirtschaften im besten zivilisatorischen Sinne zu erfassen, zu definieren und gegeneinander zu begrenzen, und dann, Lösungswege aus den selbst geschaffenen Krisen aufzuzeigen oder an solchen Lösungswegen im Sinne der Nachhaltigkeit mitzuwirken. Ein wichtiges Feld dabei ist die Energie-Optimierung, weil wir allein durch die klügere Nutzung von weniger Energie für dieselben oder steigende Aufgaben bereits ein Beitrag zur Nachhaltigkeit unserer Umwelt leisten können.

Hier setzt die vielschichtige Arbeit unseres Instituts an.