Entwurf Landesjagdgesetz – aus der Mottenkiste der Geschichte !

MLUK: Wildtiermanagement – Biodiversität – Nachhaltigkeit ?

NIE GEHÖRT !

Das MLUK Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg hat den Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Dieses Gesetz stellt einen völligen Paradigmenwechsel der Jagdgesetzgebung des Landes dar.

Wir haben uns vor kurzem sarkastisch über diesen Gesetzesvorschlag ausgelassen. Aber wir sind ein Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, das in erster Linie wissenschaftlich arbeitet. Also ist etwas Polemik zwar sehr lustig, ersetzt aber natürlich nicht die ernsthafte Befassung mit diesem Entwurf.

Wir haben deshalb ein Gutachten erstellt:

Modernes Wildtiermanagement Brandenburg

Brauchen wir ein

neues Landesjagdgesetz?

Analyse – Rechtsvergleich – Bewertung

Gutachten

JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz GmbH

Auf Seite 27 kommen wir zu folgendem Ergebnis:

Der hier behandelte Entwurf eines Landesjagdgesetzes ist mit Sicherheit immer noch unvollständig und wird in der weiteren Diskussion wahrscheinlich geändert und ergänzt werden. Das dürfte jedoch den Kern dieses Entwurfs, nämlich die bewusste Abkehr von der nachhaltigen Wildbewirtschaftung, nicht beeinträchtigen – er verändert in starkem Maß das bisher geltende Reviersystem, ist um ca. 170 Jahre rückwärtsgewandt, ist weitgehend unvollständig und führt mit Sicherheit zu einer Zersplitterung der Wildbewirtschaftung in Brandenburg mit der Folge, dass Wild in zahlreichen Kleinstrevieren und damit Landübergreifend nicht mehr gehegt werden kann, und offenkundig soll. Er wird in diesem Gutachten sogar für überwiegend und vor allem in seiner Grundentscheidung rechtswidrig angesehen, weil er gerade unter dem Gesichtspunkt der Biodiversität und Nachhaltigkeit und seiner Neubewertung des Tierschutzes in Art. 20a GG und unter Berücksichtigung von § 17 Tierschutzgesetz jedenfalls rechtlich höchst bedenklich erscheint.

Vor allem ist er bewusst und gewollt nicht nachhaltig und vor allem deshalb rechtswidrig. Demgegenüber ist festzustellen, dass die angeblichen Kernanliegen des Entwurfs, nämlich die Wildhege unter Beachtung der vorgängigen Interessen der Land- und Forstwirtschaft, ohne Weiteres und nur durch das geltende Landesjagdgesetz rechtssicher und hinreichend gewahrt sind. Bei jeder Novellierung muss es im Kern immer  bei § 1 bleiben.

Hervorzuheben ist folgendes Zitat aus dem Gutachten:

Von der Grundlage der Nachhaltigkeit in § 1 BJagdG will „der Entwurf nunmehr bewusst und gewollt und jedenfalls eindeutig abrücken und sich aus der Nachhaltigkeit verabschieden. In dieser Abkehr von den allgemein akzeptierten und rechtlich verbindlich festgelegten Postulaten eines nachhaltigenWildtiermanagements liegt der Paradigmenwechsel des Entwurfs. Erkennbar wird das darin, dass der Entwurf sowohl die grundlegenden oben zitierten Vorschriften des Bundesjagdgesetzes als auch insbesondere den § 1 des geltenden Landesjagdgesetzes nicht nur ignoriert, sondern mit seinem neuen § 2 sicherstellt, dass jedenfalls die diesbezüglichen Vorschriften des Bundesjagdgesetzes auch nicht hilfsweise gelten können. Deshalb definiert der Entwurf die Rolle der Jagd im ländlichen Raum so, dass sie „aus heutiger Sicht neben der nachhaltigen Nutzung des Wildes vor allem darin besteht, die Wildbestände derart anzupassen, dass eine land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung ohne erhebliche Beeinträchtigung möglich ist …“. Diese Formulierung reduziert den Wildbestand auf eine möglichst geringe Schädlingsdichte.

Besonders entlarvend ist die Begründung zu § 6 Abs. 3 des Entwurfs, die lautet: „Die hier vorgesehene Regelung soll es mehr Waldbesitzern ermöglichen, die Jagd auf ihren Flächen unmittelbar … zu beeinflussen. Damit wird in Teilen eine Rechtssystematik wiederhergestellt, die zuletzt bis 1850 existierte und am ehesten dem Grundsatz gerecht wird, dass das Jagdrecht untrennbar an Grund und Boden gebunden ist.“ (Fettdruck vom Unterzeichneten).

Deutlicher kann man den Rückschritt in eine Zeit, in der es weder Biodiversität noch Nachhaltigkeit gab, nicht ausdrücken!“

Bewertung:

Dieser Entwurf kann, solange sein Kernanliegen erhalten bleibt, nicht Gesetz werden.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Download:

Gutachten neues Jagdgesetz Bbg

Gutachten neues Jagdgesetz Bbg

 

ASP = Amtsüberheblichkeit + Steuerverschwendung + Patzigkeit

Seit über 2 Jahren leiden wir hier im Barnim in Brandenburg unter – nein, nicht unter der ASP, sondern unter den völlig aus dem Ruder gelaufenen Maßnahmen gegen dieselbe! Gut gemeinter und bis zu einem gewissen Grad notwendiger Seuchenschutz weitet sich allmählich zum Skandal aus.

ASP-Zäune ein Skandal?

Wie das?

Die in den letzten ca. 18 Monaten durch das Land Brandenburg aufgewendeten Beträge des Seuchenschutzes gegen die ASP betrugen per 10.03.2022

          EURO 64.000.000,00

                      VIERUNDSECHZIG MILLIONEN EURO!

Davon verbrauchten allein die Zäune

          EURO 38.700.000,00

                      ACHTUNDDREISSIG MILLIONEN UND SIEBENHUNDERTTAUSEND EURO.

Und das geht weiter!

Die aufgeblasene Gefahr – ASP ist nicht Corona!

Was die ASP ist.

Die afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, die nur Schweine betrifft. Sie tritt, nachdem sie aus Polen in Brandenburg eingeschleppt wurde, nur in Wildschweinbeständen auf und ist deshalb eine Habitatseuche. Sie wandert sehr langsam, tötet aber sehr schnell. Übertragen wird sie von einem Schwein auf das andere Schwein entweder durch unmittelbaren Kontakt der beiden Tiere oder eines der Tiere mit dem Kadaver eines infizierten Tieres (ein Fall, der allerdings zwischen Wildschwein und Hausschwein nie vorkommt und zudem leicht zu verhindern ist), aber auch durch die Aufnahme von infizierten Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen oder durch andere Übertragungswege, zum Beispiel durch Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung und anderes. Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Im Blut hält sich das Virus mehrere Monate.

Bisherige Erkenntnis: Hauptüberträger ist der Mensch!

In allen befallenen Ländern besteht Einigkeit darüber, dass diese Pandemie mit einer Reihe von Maßnahmen bekämpft werden muss. Sehr sinnvoll sind auch laut der European Food Safety Authority doppelte Zäune um Betriebe der Schweinehaltung. Ebenfalls sehr sinnvoll sind alle Maßnahmen, die den Eintrag des Virus in einen Schweinebetrieb verhindern, also Seuchenwannen, Besuchsbeschränkungen, Futtermittelkontrollen. Einige andere Maßnahmen wie zum Beispiel verstärkte Bejagung und Zäune sind weniger wirksam.

Vor allem aber: was die ASP nicht ist!

Die ASP befällt nur Schweine und kein anderes Tier und erst recht nicht den Menschen – für den ist sie völlig harmlos, sogar das Fleisch befallener Schweine kann gefahrlos verzehrt werden. Sie kann zwar zu schweren Verlusten in Schweinebetrieben führen, aber die können sich leicht schützen und damit dafür sorgen, dass ihre betriebliche Existenz und damit die Existenz ihrer Mitarbeiter und Zulieferer nicht gefährdet wird. Für vernünftig geführte Betriebe ist die ASP somit kein Schreckgespenst.

Also: die ASP ist weder Corona noch Ebola noch Vogelgrippe noch gar BSE, sondern eine langsam wandernde aber schnell tötende Schweineseuche – langsam wandernd insbesondere deshalb, weil Wildschweine bekanntlich nicht besonders weit wandern. Deshalb hält im Übrigen die EU-Kommission Zäune auch für nicht besonders wirkungsvoll.

Dennoch hat allein das Land Brandenburg über 38 Millionen € für Zäune ausgegeben, die kreuz und quer durch Wald und Flur geführt werden, Biotope auseinanderreißen, Landwirtschaft und Forstwirtschaft erschweren, in die ordnungsgemäße Jagdausübung eingreifen und viele andere Tiere töten. Das Ganze ist also ein sauteures und höchst bedenkliches Unternehmen!

Und warum dieser Aufwand?

Etikettenschwindel für Lobbyschutz!

Der Kreisveterinär Barnim behauptet natürlich: Die Zäune „dienen der Gefahrenabwehr, hier Tierseuchenbekämpfung, und schützen die Bürger des Landkreises Barnim vor der Ausbreitung der ASP und der (Grammatikfehler im Original, richtig wäre den!) damit verbundenen, rechtlich vorgeschriebenen Einschränkungen.“ Das hat er sich natürlich nicht selbst ausgedacht, sondern alle Beteiligten plappern zum Beispiel den Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Sachsen nach, Bundesrats-Drucks. 386/20 vom 01.07.2020, wo es heißt:

Die wirksame Bekämpfung der Ausbreitung einer Tierseuche ist als im öffentlichen Interesse stehend einzustufen; die Ausbreitung einer Tierseuche betrifft nicht nur den einzelnen Tierhalter, es besteht unzweifelhaft ein den Belangen des Einzelnen übergeordnetes Interesse an einer funktionierenden Viehwirtschaft. Der Ausbruch der ASP in Deutschland hätte massive Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe.“

Und weiter sagt der Antrag:

Wenn dieser Markt (gemeint ist der Exportmarkt von Schweinefleisch) zusammenbrechen würde, entstünde ein volkswirtschaftlicher Schaden in erheblicher Höhe. Hinzu kämen daraus resultierende Folgeschäden.“

(Kleiner Scherz am Rande: die Bundestagsdrucksache rechtfertigt Zäune auch durch den Tierschutz, der in Art. 20a GG Staatsziel ist. Denn die ASP sei eine so schlimme Krankheit, dass man Wildschweine unbedingt vor der Ansteckung durch andere Wildschweine schützen müsse – dümmer geht’s nimmer!)

Klar ist also: alle Maßnahmen gegen die ASP sollen allein den Export von Schweinefleisch durch die Schweinezuchtbetriebe in Deutschland schützen, weiter nichts und niemand, erst recht nicht die „Bürger des Landkreises Barnim“!

Das Ganze ist also ein Lobbyschutz der Schweineindustrie und hat mit dem Schutz der Allgemeinheit oder der Bürger überhaupt nichts zu tun. ASP-Zäune sind somit überwiegend unnötig, schädlich und sogar rechtswidrig!

Also gut, Freunde, langsam hier, seien wir mal fair!

Zäune sollen Wildschweine daran hindern, das Virus ungebremst durch die Landschaft zu tragen. Vielmehr sollen sie in einem betroffenen Gebiet festgehalten werden, wo sie entweder verenden oder in größerer Anzahl erlegt werden können, um die Infektion einzudämmen. Sie können also gelegentlich, gerade als weit gespannte Außenzäune nützlich sein, auch wenn Schweine bekannter Maßen nicht allzuweit laufen, sondern sich in ihren Streifgebieten bewegen, deren ziemlich genaue Größen bekannt sind.

Deswegen erlaubt der Gesetzgeber auch derartige Zäune. Er hat allerdings genau definiert, unter welchen Umständen derartige Zäune nur aufgestellt werden sollen. Die einschlägige Regelung sieht also etwa wie folgt aus:

Die zuständige Behörde kann ferner, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung unerlässlich ist und auf Grund der möglichen Weiterverbreitung des Erregers dringend geboten erscheint, für ein nach Absatz 2 Satz 1 festgelegtes Gebiet oder einen Teil dieses Gebiets Maßnahmen zur Absperrung, insbesondere durch Errichten einer Umzäunung, ergreifen, sofern sich dort Wildschweine aufhalten, 1.  die an der Afrikanischen Schweinepest erkrankt sind, 2.  bei denen der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest besteht oder 3.  bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie das Virus der Afrikanischen Schweinepest aufgenommen haben.“ (Fettdruck von uns).

Das heißt auf gut Deutsch: Zäune sind Ausnahmen und nur in ganz dringenden Fällen als unerlässlich zu errichten.

Was aber machen unsere beamteten Unglücksraben?

Sie parzellieren Wald, Feld und Flur und teilen die Landschaft damit in lauter kleinere oder größere eingezäunte Gebiete auf. Damit greifen sie massiv in den Lebensraum von Wildtieren ein, verhindern notwendige Bewegungen von fast allen diesen Tieren, trennen Elterntiere von den Jungtieren, hindern Tiere daran, ihre Nahrung aufzusuchen oder vor Feinden zu fliehen, uvm. Nur wenige Wildtiere können die Zäune überspringen. Angebliche Lücken für Rehwild sind überwiegend Unsinn, und Möglichkeiten für kleine Tiere, durch die Zäune zu schlüpfen, gibt es weitestgehend nicht.

Ein Tier allerdings stört sich an diesen Zäunen überhaupt nicht und hüpft nach Belieben darüber: der Wolf! An manchen Stellen kriegt sogar der noch eine gemütliche Brücke gebaut.

Und nur der Vollständigkeit halber: jedenfalls im Barnim ist man offenkundig der Ansicht, alle Rechtsregeln für Bauten oder sonstige Maßnahmen im Wald (z. B. Waldgesetz Brandenburg §§ 5 und 6, Brandenburgische Bauordnung § 59 u. a. oder Bundesnaturschutzgesetz §§ 19 und 24 usw. usf.) oder anderswo, die eine Mitwirkung von Behörden oder Betroffenen, vor allem von Trägern öffentlicher Belange, vorsehen, würden natürlich für die Zaunbauer nicht gelten – woher sie diese einigermaßen merkwürdige Rechtsauffassung nehmen, ist nicht erkennbar.

Fazit aber: die meisten Zäune dürften rechtswidrig sein!

Und noch ein Verdacht!

In brandenburgischen Jägerkreisen kursiert der Verdacht, diese Parzellierung gerade des Waldes, wo sie zutrifft, sei eine perfide gemeinsame Intrige von Amtstierarzt und Forstpartie gegen Wild und Jagd. In diesen kleinräumigen Gattern kann die Forstpartie das ungeliebte Schalenwild, die kleinen und die großen braunen Rindenfresser, (Hirsch und Reh und Konsorten!) leichter bejagen – Weidmannsheil zum Weg für einen Wald ohne Wild.

Und die Überschrift? Nur üble Nachrede?

 Wir haben uns in diesem Blog mehrfach zu ASP geäußert. Bereits im Februar 2012 haben wir gesagt, „dass die seit Jahren näher kommende ASP seit kurzer Zeit eine hektische Betriebsamkeit insbesondere bei den Bauernverbänden und in der Politik ausgelöst hat. Diese Betriebsamkeit beruht zu einem großen Teil darauf, dass wesentliche Fakten über die ASP offenkundig nicht bekannt sind oder vernachlässigt werden.“ Im August 2021 haben wir die sinnvollen, die dummerhaften und die Regelungen beschrieben, die schon garnicht gehen. Und am 9. Januar dieses Jahres haben wir dargestellt, wie die ASP-Zäune töten.

Aber „der Hund bellt und die Karawane zieht weiter“ – jedenfalls unser Kreisveterinär gibt auf unsere Meinungen, auf die Meinungen der Jägerschaft, und mit der ganzen Landesverwaltung auch auf die Meinungen der Landwirte keinen Pfifferling! Auch die zuständige Ministerin Nonnemacher, natürlich nicht vom Fach, bleibt bei den Zäunen im Schutzgebiet stur.

Das nennen wir überheblich, genauer:

Amtsüberheblichkeit.

Die kommt schon dann zum Ausdruck, wenn uns schriftlich mitgeteilt wird: „Für Gefahrenabwehrmaßnahmen ist unseres Erachtens kein einschlägiges Bau- oder Waldrecht zuständig. Die rechtlichen Grundlagen können Sie unserer Tierseuchenallgemeinverfügung entnehmen.“ Oder wenn es in einem Schreiben heißt: „alle Jagdbezirke in den Restitutionszonen sind mehr oder minder von Zaunbaumaßnahmen betroffen und müssen….damit zurechtkommen.

Steuerverschwendung!

Leider gibt es bisher im Strafgesetzbuch zwar den Begriff des Amtsmissbrauchs aber nicht einmal den besonderen Tatbestand der Amtsuntreue oder der Haushaltsuntreue – gemeint ist damit der Missbrauch der amtlichen Verfügungsgewalt über öffentliche Mittel. Aber man kann sich füglich fragen, ob nicht die lässige Verschleuderung von 64 Millionen € für überwiegend unsinnige oder rechtswidrige Maßnahmen in einer Weise Steuergeld verplempert, die eigentlich strafbar sein müsste.

Und Patzigkeit

kann man wohl rügen, wenn ein Jagdausübungsberechtigter, auf dessen Jagdrevier die zahlreichen Zäune drumherum massiv einwirken, auf die Bitte nach einer Bekanntgabe des Zaunverlaufs die Antwort des Kreisveterinärs erhält: Ich sehe keine Notwendigkeit, jedem einzelnen Jagdausübungsberechtigten die Zaunverläufe zuzuarbeiten.“

 Na gut, mal ehrlich:

Wir brauchten halt nur drei miese Begriffe für die drei Buchstaben A, S und P. Was Besseres ist uns nicht eingefallen.

Sorry.

Für Verbesserungsvorschläge sind wir natürlich dankbar!

Aber vor allem das Wort

Skandal

ist uns wichtig für den ganzen sauteueren Unsinn, der hier veranstaltet wird. Dem Herrn Präsidenten des Landesbauernverbandes übrigens auch!

Denn der Treppenwitz dieser Geschichte ist:

Dieser ganze ASP-Zirkus soll ja, wie Bundestagsdrucksache zeigt, ausschließlich den Export der deutschen Schweinebetriebe schützen, komme was da wolle und auf wessen Kosten auch immer, letztlich des Steuerzahlers.

Dieser Export aber ist bereits vollständig zusammengebrochen, noch bevor der erste Zaun in Brandenburg gezogen wurde. Insbesondere die Chinesen kaufen nichts aus ASP-Gebieten.

Man hätte mit wahrscheinlich erheblich weniger als 64 Millionen € den Schweinebauern den Verlust des Exportmarktes versüßen können. So gehen die leer aus und sitzen mitten in einem Geflecht von teuren und für sie besonders unnötigen Zäunen.

Dumm gelaufen!

Findet Ihr sehr verärgerter Dr. Wolfgang Lipps

Nachtrag vom 15.03.2022

Peinliche Selbstbeweihräucherung!

Am Tage dieses Blogbeitrags, am 14. März 2022, hat Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir Brandenburg besucht und sich mit der ASP und ihrer Bekämpfung befasst. Das Ergebnis ist eine Pressemitteilung des Ministeriums von Frau Nonnemacher, die der Kenner der Materie nur peinlich finden kann – Selbstlobhudelei vom Feinsten!

Cem Özdemir: „Die ASP bedroht nicht nur die Wildschweinbestände, sondern stellt unsere Landwirtschaft vor enorme wirtschaftliche Probleme.“ JUN.i-Institut: Das versteh´ wer will – die Landwirtschaft merkt von der ASP nur, dass sie von lauter Zäunen behindert wird – nur die Schweinewirtschaft betrifft die ASP, oder?

Ursula Nonnemacher: Seit eineinhalb Jahren sind wir das Bollwerk gegen die weitere Ausbreitung der ASP, denn von dem, was wir hier in Brandenburg im Verbund mit Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern leisten, profitieren alle anderen Länder und Westeuropa.“ JUN.i Institut: Den Erfolg hätte sie mit zwei Zäunen haben können, einem an der Oder – aber rechtzeitig, bevor die ASP aus Polen in Brandenburg ankam (!) und richtig – und allenfalls noch einen weiter westlich. Mehr hätts nicht gebraucht, alles Andere ist so unnötig schädlich und rechtswidrig wie oben beschrieben.

Axel Vogel: „Wir wissen um die schwierige Situation für die Schweinehalter in den ASP-Gebieten, die unter erheblichem wirtschaftlichen Druck stehen.“ JUN.i Institut: davon merken die Schweinehalter nix und klagen deshalb darüber, dass ihnen der Markt weggebrochen ist, die Politik aber nicht hilft; die Zäune sind ihnen letztlich wurscht, stören halt nur.

Aber wir verstehen das natürlich. Wenn Dich schon sonst keiner lobt, dann musst Du Dich eben selbst bebauchpinseln!

WL