Die afrikanische Schweinepest breitet sich über Polen weiter westwärts aus. Damit gewinnt die Zusammenarbeit von Jägern und Behörden neues Gewicht.
Neue Verordnung
Deshalb wurde die neue Schweinepest-Monitoring-Verordnung – (SchwPestMonV) vom 9. November 2016 am 16. November im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 53 auf der Seite 2518 veröffentlicht.
Sie verpflichtet Jagdausübungsberechtige „nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde“ dazu, Proben zu entnehmen bei verendet aufgefundenen und erlegten Wildschweinen mit erkennbaren krankhaften Auffälligkeiten. Diese sollen mit Angabe zu Erlegungs- oder Fundort und den festgestellten Auffälligkeiten der zuständigen Behörden zugeleitet werden. Im Rahmen des jeweiligen Monitorings können das Tupfer-, Blut- oder Organproben sein.
§ 2 der VO lautet:
§ 2 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
Jagdausübungsberechtigte haben nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde
- Proben
a) zur Untersuchung auf Klassische und Afrikanische Schweinepest von im Rahmen der Ausführung der Jagd
aa) verendet aufgefundenen Wildschweinen und
bb) erlegten Wildschweinen, die klinische oder mit bloßem Auge erkennbare pathologischanatomische Auffälligkeiten zeigen,nach Maßgabe der in § 1 Absatz 2 für die jeweilige Seuche genannten Bestimmungen sowie
b) zur Untersuchung auf Klassische Schweinepest von im Rahmen der Ausübung der Jagd erlegten Wildschweinen, die keine klinischen oder mit bloßem Auge erkennbaren pathologisch-anatomischen Auffälligkeiten zeigen, nach Maßgabe der in § 1 Absatz 2 Nummer 2 genannten Bestimmung zu entnehmen,
2.
der von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung zuzuleiten und
3. mit der Zuleitung nach Nummer 2 Angaben zu
a) dem Abschussort oder dem Fundort des jeweiligen Tieres,
b) dem Datum des Abschusses oder des Fundes und
c) den festgestellten Auffälligkeiten mitzuteilen.
Es gibt zwei Arten der Schweinepest.
Die klassische (europäische) Schweinepest
Die Infektion erfolgt über direkten Kontakt der Tiere oder über kontaminiertes Fraßangebot wie Küchen- und Schlachtabfälle. Nicht alle Individuen, die sich anstecken, erkranken, diese sind aber latente Virusträger und -ausscheider und stellen somit ein großes Gefahrenpotenzial dar.
Erkrankte Schweine bekommen hohes Fieber und suchen deshalb vermehrt Suhlen und Wasserstellen auf, was die Bergung der Kadaver erschwert und weiterer Ansteckung Vorschub leistet. Im Verlauf der Erkrankung treten dann motorische Störungen und Krämpfe auf. Bei erlegten Tieren fallen punktförmige Einblutungen an der Luftröhre, dem Kehlkopfdeckel, den Nierenkapseln und in der Blase auf. Die Lymphknoten sind blutig infiltriert und der Milzrand knotig aufgewölbt.
Die afrikanische Schweinepest
Sie ist eine hochansteckende Virusinfektion, die zu hoher Sterblichkeit in Haus- und Wildschweinpopulationen führt. Die Ansteckung kann wie bei der europäischen Schweinepest durch direkten Kontakt mit infizierten Individuen, als auch indirekt über die Futteraufnahme erfolgen.
Eine Verbreitung von Schweinepestviren durch den Menschen ist durch kontaminierte Kleidung und Schuhe, sowie Gerätschaften möglich.
Dr. Wolfgang Lipps