Das Forum Lebendige Jagdkultur – Resolution 2024 – moderne Jagd!

Resolution

Das Forum Lebendige Jagdkultur

hat sich auf der Jahreshauptversammlung 2024 auch mit neuester Jagdtechnik befasst und sieht mit Sorge, dass insbesondere die, wenn auch bislang noch beschränkte, Freigabe von Nachtzieltechnik für die Jagd erhebliche jagdliche Verwerfungen verursacht:

  •          Die zunehmende Störung zur Nachtzeit führt bei allen Wildarten zu Stress und physiologischen Schäden,
  •          erschwert bei Schwarzwild die Bejagung und führt zur Zunahme von Wildschäden,
  •          begünstigt Fehlabschüsse,
  •          verleitet zu Weitschüssen mit mehr Weidwundschüssen,
  •          und gefährdet, gerade auch in Verbindung mit Mindestabschussplänen, die Hegeverpflichtung.
  •          Darüber hinaus befürchtet das Forum eine Aufweichung des Nachtjagdverbotes.

Das Forum bittet deshalb die Jagdausübenden:

  •          bei der Jagd zur Nachtzeit jedenfalls nur mit Schalldämpfer zu schießen,
  •          Nachtzieltechnik nur bei der Bejagung auf Schadflächen im Feld einzusetzen,
  •          nur auf stehendes Wild zu schießen (beachten: Zeitverschiebungen bei Wärmebildtechnik führt zu Fehlschüssen!),
  •          nur auf kurze Entfernung nach genauem Ansprechen zu schießen,
  •          und insgesamt den Jagdeinsatz zu Nachtzeit nur sehr restriktiv und nur bei hegerischer Notwendigkeit zu wählen.

Das Wild und unsere Jagd insgesamt danken es Ihnen.

Forum Lebendige Jagdkultur e.V. – Der Vorstand

 

Forum Lebendige Jagdkultur e. V.

und die moderne Jagd

 
Das Forum

Das Forum ist ein eingetragener Verein mit dem Ziel, die Jagdkultur im deutschsprachigen Raum zu fördern, schöpferische Beiträge zur Jagdkultur zu unterstützen und in der Öffentlichkeit für die Jagdkultur einzutreten.

 Jagdkultur

Jagdkultur ist die Einbindung der Jagd in eine der allgemeinen Kultur entsprechende Form mit Konzentration auf das seelisch empfundene Jagderlebnis. Zur Jagdkultur gehören moralische Regeln (Weidgerechtigkeit), traditionelle Rituale (Brauchtum) und die mentale Verarbeitung des Jagderlebnisses, dessen Pflege in Literatur, Kunst und Musik in Geschichte und Gegenwart als besondere Aufgabe des Forums verstanden wird. Vereinszweck ist u. a. „die Pflege, Erhaltung, Förderung und Fortentwicklung der deutschen Jagdkultur, wie sie sich in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts in allen ihren rechtlichen, organisatorischen, traditionellen (z. B. sinnvolles Brauchtum u. a. m.), moralischen und jagdethischen Erscheinungsformen herausgebildet hat“.

 Die heutige deutsche Jagdkultur, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts geschaffen wurde, ist ethisch begründet auf den modernen Wertbegriffen des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes. Dabei wird Wild und Landschaft als eine Einheit verstanden, in der funktionale Anforderungen der Zivilisation zwar berücksichtigt, aber auch kritisch gesehen werden.

Die Jagd

 Vor ca. 1,7 Millionen Jahren begann der Frühmensch, der homo erectus, zu jagen, und leitete damit die Evolution ein, die ihn zum homo sapiens und damit zum modernen Menschen werden ließ.

Die „venatorische Revolution“

Das nennen wir die „venatorische“, die jagdbezogene, Revolution. Denn die Jagd auf großes, schnelles und häufig wehrhaftes Wild erforderte die Organisation, Kooperation und Kommunikation großer Jagdgruppen. So entwickelten sich Über- und Unterordnungsverhältnisse, Generalisten und Spezialisten, Signale und Sprache, Einfühlung in Tiere und Mitmenschen und gleichzeitig das „Selbst“-Bewusstsein. Durch den erhöhten Fleischkonsum wuchs das Gehirn und mit ihm wuchsen die kreativen Fähigkeiten, die einerseits zur Entwicklung genialer Werkzeuge und Jagdwaffen (Speerschleuder, Pfeil und Bogen) und andererseits zu beachtlichen kulturellen Leistungen (Höhlenmalereien usw.) führten. Am Anfang der Menschwerdung stand somit die Jagd.

Die „neolithische Revolution“

Später erkannten die Menschen dann, dass man Fleisch auch züchten kann, anstatt es zu jagen, und Pflanzen auch säen, anstatt zu sammeln. Das war die „neolithische Revolution“. Sie ließ allmählich die Bedeutung der Jagd als bevorzugtes Mittel der Fleischbeschaffung abnehmen. Dafür wurde die Jagd Training, Sport, und Freizeitvergnügen, und diente sowohl zur militärischen Ertüchtigung als auch zum Schutz gegen Wildtiere. Noch später wurde sie dann Probe von Mut und Geschicklichkeit, höfisches Vergnügen, und vor allem Privileg der Hochgestellten.

Die „bürgerliche Jagd“

Das änderte sich, als die Jagd nach 1848 bürgerlich wurde. Die schon früher aufscheinende „Weidgerechtigkeit“ wurde jagdethisches Gebot, und heute sind Biodiversität, Nachhaltigkeit und Tierschutz die Grundpfeiler der modernen Jagd. Diese ist unverzichtbarer Bestandteil der Kulturlandschaft, sie verbindet die Jagd auf unser Wild mit dessen Hege und der Hege seiner Lebensumstände, damit auch des Waldes. Denn Wild ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Umwelt.

Die Aufgabe der modernen Jagd – § 1 Bundesjagdgesetz (und § 1 LJagdG Bbg)

  • Wild ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Es ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in seinem Beziehungsgefüge zu bewahren. Der Schutz des jagdbaren Wildes und seiner Lebensräume ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
  • Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
  • Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
  • Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.

Das ist des Jägers Ehrenschild,

dass er beschützt und hegt sein Wild.

Weidmännisch jagt, wie sich´s gehört.

Den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.

*  *  *

Dr. Wolfgang Lipps

Minister Vogel – Rücktritt oder Entlassung überfällig!

 

Vogel der Unglücksrabe: gleich mal rechtswidrig gestartet

Am 20.11.2019 haben wir in Brandenburg, nach Herrn Minister Vogelsänger, einen neuen Minister erhalten, Herrn Vogel (der „Sänger“ ist verschwunden), der jetzt für Forst und Jagd zuständig ist – Gebiete, auf denen er bis zu seinem Amtsantritt (und wie man sieht, bis heute!) keinerlei Sachkenntnis erworben zu haben scheint (Ausbildung11 (!) Jahre Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Fernuniversität Hagen, Abschluss: Dipl. Kfm. Dipl. Ökonom; Berufstätigkeit bislang: grüner Berufspolitiker).

Ins Amt eingeführt hat er sich sofort dadurch, dass er weniger als 2 Monate nach seinem Amtseintritt, damit begann, den Grundsatz „Wald ohne Wild“ mit der Ankündigung grob rechtswidriger Maßnahmen rücksichtslos durchzusetzen – er hat nämlich gleich mal am 17. Januar 2020 eine Presseinformation veröffentlicht, die, wie wir das von seinem Vorgänger Vogelsänger sattsam gewohnt waren, in der ersten Zeile gleich grammatikalisch falsch anfängt – hier ist mal der Akkusativ dem Dativ sein Feind – und die in etwa besagt: bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest mit Drückjagden könnte man alles andere Schalenwild gleich mit abschießen.

Dummerweise hat das zwar ab 16. Januar Schonzeit.

Aber das macht nix!

Diese „Schonzeitenregelung“ verstieß nicht nur gegen den inzwischen im Grundgesetz verankerten Tierschutz und damit eindeutig auch gegen die „anerkannten allgemeinen Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit“ (also gegen § 1 LJagdG und BJagdG), sondern schlicht und einfach, aber gleichzeitig grob, gegen das Landesjagdgesetz.

Kurze Zeit später, am 20. Februar 2020, hat der Unglücksrabe dann noch rechtswidrige Mindestabschusspläne töricht  verteidigt.

Am 18. Januar 2021 wurde von Herrn Vogel dann ein Gutachten vorgestellt, das den harmlosen Titel „Evaluation des LFB“ trägt – des Landesforstbetriebs – aber tatsächlich nicht nur ziemlich krasse Reformvorschläge enthält, sondern zuerst einmal eine vernichtende Darstellung des bisherigen Zustands der Forstpartie in Brandenburg lieferte.

Im April 2021 hat der Minister dann behauptet bzw. behaupten lassen, in Brandenburg sei ab 1. April 2021 die Jagd mit bleihaltigen Büchsengeschossen verboten, es dürfe nur noch und ausnahmslos mit bleifreier Büchsenmunition gejagt werden und berief sich auf die Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz vom 28. Juni 2019.

Aber da steht das so nicht.

Die Rechtslage war unverändert.

Der Pechvogel

Dann, im Februar 2022, hat der Minister aus völlig unerklärlichen Gründen versucht, ein völlig neues Landesjagdgesetz durchzudrücken, das zum Glück in zwei Anläufen krachend gescheitert ist. Der erste Entwurf war von „geradezu umwerfender Dämlichkeit“. Unser Kommentar: Dieser Blog hatte schon öfter Gelegenheit, sich über das brandenburgische Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und Klimaschutz (MLUK) auszulassen – über geballte jahrelange Inkompetenz der politischen Entscheidungsträger bis hin zu bösartigen und rechtsfernen (um nicht zu sagen rechtswidrigenMaßnahmen dieser Behörde. Denn was die Jagd angeht, so wird die Arbeit dieses Hauses geprägt dadurch, dass der jeweilige Herr Minister, gegenwärtig nach Herrn Vogelsänger der Herr (nur noch) Vogel, erkennbar alles kritiklos absegnet, was sein oberster Jagd- und Forstknecht, Herr Dr. Leßner, ihm vorlegt – und wenn er dazu auf einem Currywurstteller quer durch die Senfreste unterschreiben müsste.

Deshalb haben wir am 12. Februar 2022 erstmals der Rücktritt dieses Ministers angeregt.

Der Sturmvogel

Bewirkt hat das nicht nur nix, sondern der Herr Minister hat seine Bemühungen um ein völlig inakzeptables Landesjagdgesetz munter verstärkt. Auch der zweite Entwurf, den inzwischen zwei Gutachten und zahlreiche Stellungnahmen ausnahmslos in der Luft zerrissen, musste politisch scheitern.

Jetzt aber schießt Vogel den Vogel ab!

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg vom 22. Mai 2024, setzt zum 1. Juni 2024 eine Fülle von Regelungen in Kraft, bei denen sich alle Betroffenen – Jäger, Naturschützer, Politiker und Landesjagdverband – erstaunt die Augen reiben. Fast alle wesentlichen Vorschriften dieser VO sind hanebüchener Unsinn, schlecht, dämlich, in Teilen rechtswidrig, und vor allem: mit niemandem abgestimmt. Alle für den Erlass einer derartigen VO vorgesehenen demokratischen Verfahrensweisen sind bewusst ignoriert worden – Herr Vogel regiert „in der Gegend herum“ wie weiland ein Duodezfürst!

Erkennbar agiert dieser Minister somit von Anbeginn an ohne Rücksicht auf  Recht und Gesetz, ohne Rücksprachen mit Organisationen oder Betroffenen, ohne Respekt vor gewählten Interessenwahrern beteiligter Kreise „nach Gutsherrenbart“, undemokratisch und unbelehrbar.

Wie lange kann sich das ein Ministerpräsident eigentlich noch gefallen lassen?

Selbst dem bislang immer noch einigermaßen übertrieben gütigen LJV Brandenburg – den wir oft genug kritisiert haben – platzt jetzt der Kragen. O-Ton: „Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel (B90/ Die Grünen) zeigt permanent ideologische Scheuklappen, ignoriert Beteiligungsprozesse, schwächt den Katastrophenschutz und verschlechtert mit wildtierfeindlicher Verordnung den Tierschutz.

 LJVB fordert sofortigen Rücktritt des Ministers“.

Den unsinnigen Wortlaut der VO geben wir hier nicht wieder – er wird vom LJV kurz skizziert und ist in der VO nachzulesen.

Das JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz

schließt sich dieser Rücktrittsforderung ausdrücklich an.

Da der Herr Minister aber sicherlich nicht zurücktreten wird, richten wir die Bitte an den Herrn Ministerpräsidenten, diesen Minister umgehend seines Amtes zu entheben.

Und da der Herr Ministerpräsident das wahrscheinlich nicht tun wird, bleibt uns nur die Hoffnung, dass wir nach der Landtagswahl Brandenburg am 22. September 2024 jedenfalls diesen Minister hoffentlich an keiner politisch entscheidenden Stelle mehr wiedersehen werden.

Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Dr. Wolfgang Lipps

Nachtrag vom 2. Juni 2024:

Ein oberfauler Kompromiss.

Ein inkompetenter Minister kommt mit einem blauen Auge davon!

Am 30. Mai meldet die Märkische Allgemeine: „Der Konflikt um die umstrittene Jagdverordnung von Grünen-Agrarminister Axel Vogel schwelte lange, war überschattet von einer Rücktrittsforderung und scheint jetzt vorerst beigelegt.“ Die Zeitung meint nämlich, der Hauptgrund des Zerwürfnisses sei der Streit um die Bejagung von Nutria und Biber gewesen, und der sei nun durch ein – zurückruderndes – klärendes Schreiben des Ministeriums weiter zugunsten der Bejagung entschieden.

Strittig sei jetzt nur noch die „Zwischenschonzeit“ für Rehböcke und Hirsche im Sommer. Aber diese Regelung „bleibe erhalten“.

Das ist, mit Verlaub, weitgehend Unsinn!

Was war geschehen?

Nachdem der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) den Rücktritt des Ministers Vogel gefordert hatte – dem wir uns vollumfänglich angeschlossen haben – gab es zunächst heftige Kritik von der CDU Brandenburg. Und „nicht nur Stefan Meyer, der Vorsitzende des Jagdverbands Rathenow, sondern auch sein Nachbar Frank Wilke, der Vorsitzender des Nauener Verbandes ist, sowie Jagdverbandsvertreter aus Ostprignitz-Ruppin kritisieren die jetzt bekanntgewordene neue Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz in Brandenburg“.

Darauf meldet die Pirsch:“ Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel (Grüne) muss nach heftiger Kritik von CDU und dem Landesjagdverband Brandenburg (LJV) seine neue Verordnung zum Jagdgesetz ergänzen“.

Nunmehr erhalten Jäger einen Brief von einer Frau Julia Götze aus dem Ministerium, Abt. 4 Oberste Jagdbehörde, womit „aufgrund vermehrter Anfragen“ (so kann man „alternative Fakten“ auch beschreiben!) die neuen Regelungen zur Schonzeit erläutert werden. Beigefügt ist eine teilweise Neufassung der VO zur VO, die, wie üblich, sowohl verwaltungsrechtlich als auch jagdrechtlich zumindest bedenklich ist.

Jetzt, so das Ministerium und dieser Brief, dürfen Nutria und Biber wie bisher bejagt werden und die „Zwischenschonzeit“ – die sog. „Jagdpause“ – soll für das Jagdjahr 2024/25 ausgesetzt sein für Schmalspießer, Jährlingswidder und Rehböcke. Ansonsten bleibt es bei der VO.

So ein Quatsch!

Wir haben schon mehrmals festgestellt, dass dem Fernlehr-Ökonomen Vogel erkennbar kein Volljurist zur Verfügung steht. Jetzt darf man vermuten, dass es in diesem Ministerium auch niemanden gibt, der mit dem deutschen geltenden Verwaltungsverfahrensrecht so richtig vertraut ist – was mögen die Fachbeamten dort wohl alle von Beruf sein? Wenn eine Schonzeit rechtswirksam festgelegt wird – wovon das Ministerium bei der „Zwischenschonzeit“ ja wohl ausgeht – dann kann die nur nach Maßgabe von § 31 LJagdG Bbg abgeändert werden. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, und das Verfahren ist nicht eingehalten. Aber im Ministerium Vogel gilt offensichtlich:

  • Legal?
  • Illegal?
  • Scheißegal!

Rechtsgrundlagen des deutschen Jagdrechts wie „Hegeverpflichtung“ oder „Nachhaltigkeit“ sind diesem Ministerium ohnehin nicht geläufig.

Mit anderen Worten: es wird ein wenig zurückgerudert und herumgeeiert, anstatt diese törichte VO einfach in wesentlichen Teilen oder ganz aufzuheben!

Ärgerliche Inkonsequenz.

Wenn wir der Presse glauben dürfen, sind der Herr Ministerpräsident, die CDU, der LJVB, die Presse und vor allem der „Ökologische Schädlingsbekämpfungsverein Brandenburg“ unter den Herren Graf von Schwerin und Fuhr mit dem jetzt gefundenen oberfaulen Kompromiss ganz zufrieden.

Wir eher nicht.

Aber bald sind ja Wahlen, und dann ist hoffentlich der Spuk vorbei!

Oder?

Merke:

Inkonsequenz ist ein Phänomen von Überforderung in zweierlei Hinsicht: Viele sind überfordert, weil sie nicht mehr wissen, was wirklich relevant, unter Umständen korrigiert oder repriorisiert werden muss. Und die Organisation ist überfordert, weil sie keinen Überblick mehr über das hat, was alles vereinbart, gefordert oder besprochen wurde und schon gar keine Idee mehr davon hat, was denn nun wirklich wichtig und vor allem richtig ist.  Die süße Versuchung der Inkonsequenz besteht in dem Glauben, den eigenen Erfolg sicherer und schneller zu erreichen, wenn nur zügig alles angeschoben wird, was dazu hilfreich erscheint.

Dr. Wolfgang Lipps

 

Forum Lebendige Jagdkultur – Jahrestagung 2024

Tagungsbericht

Das Forum Lebendige Jagdkultur (www.forum-jagdkultur.de) hielt seine Jahrestagung 2024 im Parkhotel Surenburg in 48477 Hörstel vom 3. bis 5. Mai 2024 ab. Das gut organisierte Tagungshotel liegt inmitten eindrucksvoller Pferdekoppeln, bietet angenehme Zimmer und eine gute Küche.

Die Tagung wurde eingeleitet durch das Sauerländer-Halbmond-Bläsercorps „Horrido“ Attendorn 1956. Der im Verhältnis zu den scharfen Pleßhörnern angenehm weiche und dunkle Ton der aus Kupferblech getriebenen Sauerländer Halbmonde war ein eindrucksvolles Klangerlebnis.

Die Begrüßung und der Einführungsvortrag von Prof. Dr. Johannes Dieberger stimmte die zahlreich erschienenen Teilnehmer des Vereins in gewohnt wissenschaftlich profunder und äußerst detailreicher und mit zahlreichen Abbildungen unterlegter Weise auf den intensiven Verlauf der weiteren Veranstaltung ein.

Tagungsbeiträge

Wildmeister Dieter Bertram, dessen Wirken als langjähriger Berufsjäger deutschlandweit bekannt ist, sprach über die „Jagd im Wandel“ insbesondere im Hinblick auf „gestern, heute und morgen“ und mit einem Rückblick über 70 Jahre seines Wirkens und zugleich einen Ausblick. Angesichts der gegenwärtigen Entwicklung der Jagd, des Jagdrechts und der Jagdkultur in Deutschland ist es nicht verwunderlich, dass in seinem Vortrag einige pessimistische Tendenzen durchaus zutreffend benannt wurden.

Dr. Wolfgang Lipps nahm sich in seinem Vortrag „Jagdtechnik und Weidgerechtigkeit – ziemlich beste Freunde, oder?“ – der rasanten Entwicklung insbesondere der technischen Hilfsmittel für die Jagd an und bezog sich dabei insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf die Nachtzieltechnik und den Einsatz von Drohnen auf der Jagd. Er legte dar, dass man diese Hilfsmittel, die aus dem Jagdgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, unter dem Gesichtspunkt der Weidgerechtigkeit von zwei Seiten her betrachten muss: vom Jagenden her gesehen darf eine feste Grenze (Ortega y Gasset) nicht überschritten werden, und vom Wildtier her gesehen verlangen die Hegeverpflichtung und das Prinzip der Nachhaltigkeit äußerste Zurückhaltung insbesondere zur Nachtzeit.

Für den Verein von zukunftsweisender Bedeutung war, dass Professor Dr Georg Urban die Ergebnisse der vereinsinternen Kompetenzgruppe Digitalisierung erläuterte.

Heinrich Uhde (Jurist, Sachbuchautor und Hundeführer) gab einen außerordentlich detailreichen Überblick über die Geschichte des Jagdgebrauchshundewesens in Deutschland.

Nachdenklich mussten die Betrachtungen von Michael Knitter machen, einem außerordentlich erfahrenen Hundezüchter und vor allem Nachsuchenführer. Er beleuchtete die „Nachsuche als Spiegelbild der jagdlichen Moral“ und musste dabei feststellen, – womit er sich an die Ausführungen von Lipps anschließen konnte -, dass die Verwendung von Nachtzielgeräten in größerem Maße zu Weitschüssen, Weidwundschüssen und zahlreichen Fehlerlegungen führt. Das sind durchaus gewichtige Argumente vielleicht nicht unbedingt gegen den Einsatz von Nachtzielgeräten, aber für ihre außerordentlich sparsame tierschonende und selektive Verwendung.

Den Abschlussvortrag hielt der renommierte Unternehmensberater Dr. Gerd Kalkbrenner. Sein Vortrag stand unter dem zunächst befremdlichen Titel „Jagen im Anthropozän“. Tatsächlich schilderte er in sehr eindrucksvoller Weise und mit zwingenden Folien jagdliche Haltungen und jagdliche Praktiken auf dem Prüfstand nicht nur der Jagdethik und Tierethik, sondern der jagdlich vertretbaren Möglichkeiten überhaupt. Ein Vortrag, der jeden Zuhörer zum Nachdenken zwang.

Ausklang

Den Ausklang des Tagungsteils (vor der vereinsinternen Jahreshauptversammlung)

bildete eine eindrucksvolle Hubertusmesse, die von den Parforcehornbläsern der Jagdhornbläsergruppe Münster-Rüschhaus in bewundernswerter Weise gestaltet wurde.

Dr. Wolfgang Lipps

Schlüssel zum Waffenschrank – ein kurzer Leitfaden 2024

Schusswaffen müssen in Waffenschränken aufbewahrt werden, die im Einzelnen im Waffenrecht genau geregelt sind.[1] Wer Anlass zu dem Verdacht gibt, dass er Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß behandelt oder nicht sorgfältig verwahrt, kann die Jagderlaubnis (den Jagdschein) verlieren [2].

Das Gesetz sagt allerdings nichts dazu, wie man Schlüssel zu Waffenschränken aufbewahren muss. Klar ist jedoch: wenn unbefugte Dritte relativ leicht an den Schlüssel gelangen können, dann verlieren die Waffenschränke ihre Wirksamkeit.

OVG Münster

Das Oberverwaltungsgericht für NRW hat im August 2023 wörtlich rechtskräftig entschieden [3] (Leitsatz 2):

Die Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen, sind, soweit der Waffen- oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über sie nicht ausübt, in Behältnissen aufzubewahren, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen.

Was tun?

Das ist zwar „nur“ ein Urteil eines Gerichts, aber das Urteil ist in sich logisch und vertretbar. Man kann davon ausgehen, dass andere Gerichte sich dieser Rechtsauffassung anschließen werden. Deshalb sollte jeder Waffenbesitzer, insbesondere jede Jägerin und jeder Jäger, sich nach diesem Urteil richten.

Das bedeutet:

  1. Neuen Waffenschrank mit Zahlenschloss kaufen, oder
  2. Kleinen Waffenschrank (Kurzwaffenwürfel) mit Zahlenschloss für die Schlüsselaufbewahrung kaufen – beachten: gleiche Sicherheitsstufe wie Waffenschrank! Oder
  3. Schloss auf Zahlenschloss umrüsten, wo das geht – beachten: entweder vom Hersteller machen lassen oder abnehmen lassen, damit die Zertifizierungsstufe nicht verloren geht!

Bis dahin aber jedenfalls immer:

Tresorschlüssel am eigenen Schlüsselring jederzeit bei sich behalten!

Was bedeutet das?

Das OVG Münster sagt ausdrücklich, dass Aufbewahrungsvorschriften natürlich nur da greifen, „soweit … die tatsächliche Gewalt (über die Waffen) nicht ausgeübt“ wird – s. Zitat oben. Das ist auch richtig. Soweit der befugte Waffeneigner den Schlüssel in der Tasche hat, kann ein Unbefugter nicht darauf zugreifen – hier gilt nichts anderes, als wenn der Befugte mit der Waffe selbst unterwegs ist! Das OVG hat sich dazu in Randziffer 64 seines Urteils ausführlich geäußert.

Problem Zweitschlüssel: entweder wie oben verwahren oder auch in der Tasche haben, allenfalls einem legalen Mitbenutzer [4] überlassen oder sonst in den Waffenschrank selbst einschließen!

Problem Zahlenschloss

Beachten: Wenn unbefugte Dritte eine wenn auch entfernte Möglichkeit haben können, die Zahl des Zahlenschlosses zu kennen oder durch Ausprobieren darauf zu kommen, wird das als fahrlässig und damit als waffenrechtliche Unzuverlässigkeit angesehen werden können. Deshalb: nicht das eigene Geburtsdatum [5] wählen oder das eines Ehepartners, oder eine ähnliche Zahl, auch nicht das umgekehrte [6] Geburtsdatum!

Kleiner Hinweis – behördliches Nachweisverlangen:

Nirgendwo ist gesetzlich vorgesehen, dass Waffenbesitzer der Behörde auf deren, auch noch fristgebundene, Aufforderung hin nachweisen müssen, dass sie die Maßnahmen zur Sicherung der Schlüssel für den Waffenschrank durchgeführt haben. Derartige Verlangen haben letzthin etliche Waffenbehörden versandt. Begründet wird dies mit § 36 WaffG, der in Abs. 3 bestimmt: „Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.“ Allerdings folgen dann Ausnahmen für frühere Waffenschränke.

Die Aufforderungen zur erneuten Nachweisführung halten wir aber für nicht von § 36 (3) gedeckt und deshalb für rechtswidrig und unbeachtlich – das ist allerdings verwaltungsrechtlich vielleicht streitig; denn wenn man eine derartige Aufforderung als Verwaltungsakt ansehen wollte, müsste Widerspruch eingelegt werden – allerdings innerhalb eines Jahres nach Zugang, wenn eine Rechtsmittelbelehrung fehlen sollte. Wir halten diese Aufforderungen mangels gesetzlicher Ermächtigung und im Hinblick darauf, dass es genügt, den Schlüssel ständig bei sich zu tragen, für nichtig.

Dr. Wolfgang Lipps  Februar 2024

Fußnoten:

[1] § 36 WaffG i. V. m. § 13 AWaffV – die detaillierte Regelung in 13 AWaffV gilt auch für Waffenräume. Beachte: Altregelung bis 05.07.2017 für Bestandstresore, danach vereinfachte Regelung je nach Anzahl Waffen, Gewicht des Schrankes, Innentresor oder nicht!

[2] § 5 Abs. 1 Nr. 2b i. V. m. § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG.

[3] Aktenzeichen 20 A 2384/20 vom 30.08.2023 = OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 – 20 A 2384/20 – dejure.org

[4] Gem. § 13 Abs. 8 AWaffV (Allgemeine Waffengesetz Verordnung) ist die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition durch berechtigte Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben (siehe § 13 Abs.8 AWaffV) zulässig – s. dazu https://jagdrecht.de/waffenrecht/waffenaufbewahrung-transport/waffenaufbewahrung-und-zweiter-wohnsitz-gemeinsame-nutzung-eltern-kinder-bestandsschutz-alter-waffenschraenke/

[5] VGH München, Beschluss v. 20.04.2023 – 24 CS 23.495

[6] VG München, Beschluss v. 25.11.2019 – M 7 S 19.4360

 

1.Nachtrag 15. April 2024

Das „Schlüssel-Urteil“ wird nicht angewendet in den Bundesländern Bayern Thüringen und Rheinland-Pfalz, weil weder das WaffG noch die AWaffV noch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften das vorsehen. Das gilt auch für Niedersachsen. Hier genügt es also, die Schlüssel so aufzubewahren, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff haben.

 

2. Nachtrag 20. April 2024

In einem Podcast des „Überläufer“ erläutert Richter Dr. Henning Wetzel Herrn von Bothmer sehr ausführlich und präzise die Einzelheiten des „Schlüsselurteils!; in Ausgabe 03/2024 von „Der Überläufer“ auf S. 52 ff. wird das auch beschrieben.

Ich habe dem „Überläufer“ allerdings dazu ergänzend wie folgt geschrieben:

“ Sehr geehrter Herr von Bothmer,

die detaillierten und sehr präzisen Ausführungen von Dr. Wetzel in Heft 3/2024 Seite 52 ff. lassen, ebenso wie das Urteil des OVG Münster, die Inhaber von „Schlüsselschränken“ jedenfalls für die nächsten Jahre immer noch ziemlich ratlos zurück. Denn die Umrüstung von Schlüsselschlössern auf Zahlenschlösser ist teils nicht möglich, jedenfalls aber teuer und extrem zeitaufwendig; die Anschaffung von kleinen „Schlüsselsafes“ ebenso und darüber hinaus noch in Fällen der „Bestandsschutzschränke“ rechtlich unsicher (worauf Wetzel richtig hinweist). Und ein Safeschlüssel in der Schlafanzughose ist zumindest höchst unbequem, um mal die sonstigen Probleme im Schlafzimmer noch unerwähnt zu lassen.

Das Urteil ist zunächst einmal nur ein Urteil eines Gerichts und kein Gesetz, wenn auch sehr logisch und wahrscheinlich für nachfolgende Gerichte höchst verführerisch. Es ist rechtlich keineswegs unbedenklich – auch das erwähnt Dr. Wetzel zu Recht -, weil das Gesetz in § 13 WaffG i. V. m. der AWaffV eben keine Gesetzeslücke enthält, sondern die Entscheidung, welche Maßnahme zur Verhinderung eines unberechtigten Zugangs zur Waffe „erforderlich“ ist, bewusst dem Waffeneigentümer überlässt!

Deshalb haben einige Bundesländer, so z. B. Bayern, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, schon erklärt, ihre Behörden würden das Urteil nicht anwenden.

Akut wird das Problem erst, wenn eine Behörde eine – zulässige – anlasslose Kontrolle des Waffenschranks vornimmt. Wenn dann der Waffeneigentümer den Schlüssel aus der Tasche zieht, ist alles in Ordnung. Die Frage des Kontrolleurs, wo der denn den Schlüssel nachts aufbewahrt, muss er – dazu sagt Wetzel leider nichts – m. E. nicht beantworten. Denn das WaffG gibt der Kontrollbehörde nicht das Recht zu Verhören (oder zu zu weitgehenden schriftlichen Anfragen!), sondern nur zur Überprüfung des gegenwärtigen Verwahrzustandes. Auf eine derartige Frage wäre die richtige Antwort also allenfalls: „da machen Sie sich mal keine Sorge“. Und mehr nicht. Aber ich weiß, das ist viel verlangt – „Männermut vor Königsthronen…“ und so.

Die, natürlich selbst unglaublich schlau versteckte, Keksdose hat also m. E. noch gewisse Chancen. Schwer haben´s aber erst mal die Leute in NRW.

 Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil“

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

3. Nachtrag 19. Mai 2024

Auch in Baden-Württemberg wird das „Schlüsselurteil“ nicht angewendet.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat in einem Schreiben an Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann im April 2024 klargestellt, dass zwar „der Waffenschrankschlüssel als Teil der Waffenaufbewahrung anzusehen“ ist und das deshalb durch die Waffenbehörden „als Teil der Waffenaufbewahrung im Rahmen der Aufbewahrungskontrolle zu prüfen“ ist. Da es aber keine gesetzliche Regelung hierfür gibt, sind jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.

Fazit:

es genügt, den Schlüssel so zu verwahren, auch in Verstecken, dass unbefugte Dritte ihn nicht finden können – die erforderliche Sorgfalt ist dem Einzelnen überlassen, muss aber gegebenenfalls die prüfende Jagdbehörde zufriedenstellen.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

4. Nachtrag 27. Mai 2024

Inzwischen steht fest, dass die Behörden aller Bundesländer (mit Ausnahme von Berlin und Rheinland-Pfalz, die noch nicht rechtzeitig Stellung genommen haben) das Urteil nicht anwenden.

Dr. Wolfgang Lipps

5. Nachtrag 08. Juni 2024

Neues Schlüsselurteil: Gerichte haben Gesetze nicht zu ersetzen!

Das neue Urteil vom OVG Niedersachsen in Lüneburg (AZ: 11 LB 508/23) bestätigt die nunmehr herrschende Rechtsauffassung, die sowohl wir von Anbeginn vertreten haben, als auch der Justiziar des Verbandes der Büchsenmacher, RA Teppe, und andere: es fällt nicht in die Zuständigkeit der Gerichte, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die eine gesetzlich vorhandene Regelung ersetzen sollen. Das aber hat das berühmte „Schlüsselurteil“ des OVG NRW getan.

Es ist mithin unbeachtlich.

Dr. Wolfgang Lipps

Brandenburg: Jagd und Forst aufs Abstellgleis!

Wir haben seit geraumer Zeit darauf hinweisen müssen, dass der für Jagd zuständige Landesminister in Brandenburg, Herr Axel Vogel, nicht nur von Jagd nichts versteht, sondern sie auch bis zur Unkenntlichkeit verstümmeln möchte.

Stattdessen, so glaubten wir, hätte er ein Herz für Wald und Forst, obwohl er auch davon erkennbar nichts versteht. Muss er ja als Kaufmann und Ökonom (Fernuniversität Hagen) auch nicht – dafür hat man als Minister seine Fachleute.

Oder hat sie nicht!

Aber jetzt, Anfang Januar 2024, überrascht er uns mit der Erkenntnis, dass er offenkundig vom Forst genau so wenig hält wie von der Jagd: ohne Absprache mit den Betroffenen hat er das Referat „Wald und Forstwirtschaft und Oberste Jagdbehörde“ aus der Abteilung 3 Landwirtschaft seines Ministeriums in die Abteilung 4 „Naturschutz“ verschoben, die jetzt folgerichtig heißt: Naturschutz und Forsten.

Die einigermaßen törichte Begründung: die Probleme der Landwirtschaft seien so groß, dass der Abteilungsleiter sich nicht auch noch um Forst und Jagd kümmern könne.

Ein ärgerlicher Vorgang

Wahrscheinlich hält man das im Ministerium für nichts weiter als eine kleine arbeitstechnische Korrektur. Denn schon bisher hat der Leiter des Referats, Dr. Leßner, alles getan, um die Wildbewirtschaftung (ergo: die Jagd) in unserem wald- und wildreichen Land zur Bedeutungslosigkeit eines forstlichen Hilfsdienstes herunterschrumpfen zu können – Versuche allerdings, die richtiger Weise krachend gescheitert sind.

Tatsächlich aber ist dieser Vorgang symptomatisch für die negative Haltung des Ministers und lässt demgemäß weiterhin insbesondere für die Jagd nichts Gutes erwarten. Denn Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wildbewirtschaftung sind sog. „Nachhaltswirtschaften“ – also Wirtschaftsbereiche, in denen nachhaltig gewirtschaftet werden muss: Immerhin ist es die Forstwirtschaft, die das tragende Prinzip der Nachhaltigkeit als Erste herausgearbeitet und zur Maxime erhoben hat. Verschiebt man Wirtschaftsbereiche wie Forst und Jagd wie jetzt geschehen, dann ist das die Unterordnung des Wirtschaftens unter die Belange des Natur- und Artenschutzes, der mit „Wirtschaften“ nicht das Allergeringste zu tun hat.

Als Waldeigentümer in diesem Land legen wir Wert darauf, dass die Experten des Landesbetriebes Forst Brandenburg und des Landeskompetenzzentrums Forst Eberswald die fachlichen Partner beim Waldumbau bleiben, nicht das fachfremde Landesumweltamt“, betont Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes Brandenburg. Und Rudolf Hammerschmidt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg, sagt: „Land- und Forstwirtschaft tragen das Wirtschaften in Ihrem Namen. Sie gehören unbedingt zusammen. Wer sie auseinanderdividiert, führt anderes im Schilde.

Abteilung 6: „Wald und Forsten, Jagd, Nachhaltigkeit“.

Das wäre eine neue Abteilung des Ministeriums, die der Bedeutung der Nachhaltswirtschaften Forst und Jagd die richtige Basis bieten würde.

Aber das werden wir wohl nie erleben – im Gegenteil!

Dr. Wolfgang Lipps

GUTE WÜNSCHE

JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz GmbH

JUN.iConsult

wünschen allen Freunden, Jagdfreunden, Geschäftsfreunden

und den Besuchern unserer beiden Webseiten

    und

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Geschäftsführer

Walderneuerung – Umweltverbände legen sich mit Privatwald und Jägern an

Waldumbau ist wichtig – aber nicht auf Kosten der Wildbewirtschaftung.

„Gerade im Wald werden die Folgen der Klimakrise sichtbar. Gleichzeitig ist er für das Erreichen unserer Klimaschutzziele unerlässlich. Durch einen gezielten Waldumbau müssen artenreiche und klimaresiliente Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten geschaffen werden. Die Waldbewirtschaftung spielt dabei eine wichtige Rolle. Entsprechend dieser Ziele novellieren wir das Waldgesetz“.

So steht es im Koalitionsvertrag der Ampelparteien für 2021 bis 2025.

Deshalb werkelt man im BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) an einem neuen Bundeswaldgesetz herum. Wahrscheinlich mit Blick auf das Fiasko des Wirtschaftsministers mit dem Heizungsgesetz hält man allerdings den Entwurf bislang noch geheim. Aber „Deutschlands Wälder leiden unter dem Klimawandel. Die Biodiversität schwindet, doch der Wald bleibt ein Schlüssel im Klimaschutz. Nur ein Fünftel der Bäume in deutschen Wäldern sind gesund, das war das Ergebnis der letzten Waldzustandserhebung für das Jahr 2022“.

In verständlicher Ungeduld haben deshalb vor kurzem 4 Umweltverbände einen eigenen Gesetzentwurf für die Novellierung des BWaldG vorgelegt – NABU, DNR Deutscher Naturschutzring, Deutsche Umwelthilfe und WWF.

„Die Umweltverbände fordern, dass das neue Gesetz den Erhalt und die Stärkung des Ökosystems Wald ins Zentrum rücken soll. Nur so können die natürliche Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit unserer Wälder gegen Klimafolgen gestärkt werden. Auch wichtige Funktionen des Waldes, etwa die Versorgung mit sauberem Wasser und reiner Luft, der Schutz vor Erosion und Fluten, sowie seine Funktion als Kohlenstoffspeicher, Naherholungsort und Lebensraum unzähliger Arten werden so gesichert.

Die forstliche Waldbewirtschaftung würde dadurch mit dem in der Verfassung festgeschriebenen Erhalt der Lebensgrundlagen befriedet und in Zeiten hoher naturräumlicher Risiken langfristig gesichert.

Insbesondere der schwammige Begriff der „guten fachlichen Praxis“ muss dafür durch zeitgemäße, konkrete und rechtssicher formulierte Anforderungen für die private und öffentliche Waldbewirtschaftung ersetzt werden.

Notwendig sind hierfür unmissverständliche Anforderungen an ein zukunftsfähiges Waldmanagement, klare Definitionen erklärter Ziele und erwünschter „guter Zustände“ des Waldes sowie wirksame Regelungen für den Vollzug des neuen Gesetzes“.

Gleich mal dagegen: die Privatwaldbesitzer.

Die Eigentümerverbände „Familienbetriebe Land und Forst“ (FABLF) und die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände“ (AGDWlehnen den Vorstoß der Umweltverbände ab.

Diesen Vorschlag eines neuen Bundeswaldgesetzes, der die grundgesetzlich geschützte Eigentümerautonomie und Bewirtschaftungsfreiheit missachtet, weisen die Waldbesitzer auf das Schärfste zurück. Wir sind allerdings zuversichtlich, dass das BMEL diese Vorschläge ebenfalls als schlichtweg ungeeignet bewerten wird“, erklärte die AGDW.

Die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Eigentümern, die mit ihren Betrieben für gut 50.000 Unternehmer, Mitarbeiter und Familienmitglieder stehen. Ihre Mitgliedsbetriebe tragen Verantwortung für rund 5 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Sie bewirtschaften ihre Flächen nachhaltig und denken in Generationen. Die FABLF kritisieren außerdem  die Rolle des Bundesumweltministeriums, das die Veröffentlichung eines finalen Gesetzesentwurfs durch das BMEL seit einem halben Jahr blockieren würde.

Zudem würden die von den Verbänden vorgeschlagenen Nutzungseinschränkungen wiederum der Holzbauinitiative der Bundesregierung entgegenstehen.

Listig: die Rolle der Jagd

Wir erinnern uns: in Brandenburg wurde jüngst mit großem Aufwand und verschwindend geringem Sachverstand versucht, mit einem neuen und ziemlich törichten Landesjagdgesetz die Jagd zu einer reinen Dienerin der Forstwirtschaft herunterzustufen.

Das ist krachend gescheitert.

Zu Recht. Denn im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien in Brandenburg ab Zeile 3827 steht zwar einerseits: “Zur allgemeinen Stärkung der naturnahen forstlichen Produktion und der Inwertsetzung des öffentlichen, kommunalen und privaten Waldeigentums wird die Koalition das Waldgesetz des Landes novellieren. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf Klimaschutz und Ökologie“.

Aber gleich danach heißt es ab Zeile 3837 – wenngleich auch später als reines Lippenbekenntnis entlarvt: „Jägerinnen und Jäger sind wichtige Partner beim Waldumbau im Klimawandel. Ein funktionierendes und wertgeschätztes Jagdwesen ist eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Kulturlandschaft in Wald und Flur“.

Nix gelernt!

Gleichwohl beschränkt sich der Entwurf der 4 Verbände für ein novelliertes Bundeswaldgesetz wieder allein auf die dienende Rolle der Jagd für den Waldumbau. Auch hier finden wir natürlich Lippenbekenntnisse zu Hauf – so soll in §1(1) „die biologische Vielfalt im Wald flächig erhalten und verbessert“ werden, weil gem. § 2 das Gesetz natürlich auch für die Fauna des Waldes gilt. In § 4a (1) heißt es wohlwollend: Waldeigentum verpflichtet zum Schutz von Biodiversität und Klima. Dies gilt im besonderen Maße für den Staats- und Körperschaftswald“. Das wird in § 5 elaborat beschrieben.

§ 5c verlangt noch sehr nett, „Die Tierwelt des Waldes und ihre Diversität sind zu schützen, zu erhalten und ein guter Erhaltungszustand wiederherzustellen. Die Populationen sind durch geeignete Maßnahmen zu vernetzen und unverhältnismäßige, trennende Maßnahmen verboten (allgemeiner Grundsatz)“.

Dann aber lesen wir, systematisch falsch weil vor 5c, in § 5b Schutz und Behandlung der Flora (Neu) in Abs. 1 Satz 4:

„Durch Schutz und Management des jagdbaren Wildes sind die Ziele im Sinne dieses Gesetzes in ein Gleichgewicht zu bringen, um den Erhalt des Waldes aus sich selbst heraus durch natürliche Verjüngung und in der Regel ohne passiven Wildschutz zu gewährleisten (allgemeiner Grundsatz)“.

Abs. 4 vervollständigt das:

„Das für Wald zuständige Bundesministerium wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz durch Verordnung für Wildschaden, der durch Schalenwild im Waldökosystem, insbesondere durch das Ausbleiben von Verjüngung durch Verbiss entsteht, Maßnahmen und (Pauschal) Beträge festzusetzen“.

Die unseligen Minireviere.

Das gescheiterte Landesjagdgesetz in Brandenburg und ein ähnlicher Versuch der Novelle des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz wollten zurück zu 1848 und Waldbesitzern die Jagd auf ihren Flächen auch dann zuschanzen, wenn diese Minireviere wären – ein hanebüchener Unsinn.

Der Entwurf der 4 Waldrevoluzzer enthält diesen Unsinn so direkt nicht. Aber er enthält einige Bestimmungen, die man mit einigem Misstrauen betrachten und in ihnen schon mal den Anfangsverdacht ähnlicher Bestrebungen vermuten kann.

So heißen die bisherigen Forstbetriebsgemeinschaften hier „Waldmanagementgemeinschaften“. Die können unter anderem gem. § 19 Abs. 1 Ziff. 7 beinhalten:

„Aufgaben, die sich auf Schalenwildmanagement beziehen, wie die stellvertretende Wahrnehmung von Rechten der Mitglieder, die sich aus dem Jagdrecht ergeben oder mit dem Jagdausübungsrecht in Zusammenhang stehen, insbesondere die Vertretung der Mitglieder in den Jagd- und Angliederungsgenossenschaften sowie in Wildschadensangelegenheiten“.

Präziser wird dann § 20 Abs. 4:

„Sofern eine Waldmanagementgemeinschaft satzungsgemäß zur Wahrnehmung von Aufgaben, die sich auf Schalenwildmanagement beziehen durch ihre Mitglieder befähigt ist, ist ihre Fläche oder Teile davon auf ihren Antrag hin von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Jagdbezirk anzuerkennen. Ihr Jagdbezirk hat mindestens die Rechte und Pflichten, die nach Landesrecht Eigenjagdbezirken zukommen“.

Minireviere durch die Hintertür?

Sieht ganz so aus.

Oder?

Was schließen wir Jäger daraus?

Wir, vor allem unsere Landesjagdverbände und der DJV, sollten diese Waldrevoluzzer, einschließlich der zuständigen Minister Özdemir Eder und Vogel und andere, bei ihren Bemühungen um neue Waldgesetze aufmerksam im Auge behalten.

Wehret den Anfängen“!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

Wolfsmanagement – mit Großmutter Lemke und Jägersmann Vogel klappt das noch lange nicht!

Als ob wir heutzutage nicht andere und nicht zuletzt drängendere Probleme hätten, ist seit Wochen wieder der Wolf landauf landab in aller Munde. Das ist schon deshalb verständlich, weil der Wolf

  • gekommen ist, um dauerhaft zu bleiben,
  • sich fröhlich, jährlich etwa um 30%, vermehrt, und
  • Kalbslende und Lammkeule genauso gern frisst wie der Mensch –

weswegen er sich, weil er ein geschickter und furchtloser Jäger ist, diese und andere saftige Stücke auch von mit hohen Zäunen gesicherten Weiden und sogar aus dem Stall holt. Was u. a. zu dem, einigermaßen blöden aber nicht ganz grundlosen Spruch führt:

„Erst die Rinder, dann die Kinder!“

Schlagzeilen

Immerhin haben wir in Deutschland inzwischen über 2000 Wölfe, die einen erheblichen zum Teil existenzgefährdenden Schaden verursachen.

Deshalb lesen wir unter anderem:

  • Dem Bauernverband reicht es beim Thema Wolf.
  • Bauern und Jäger: Umweltministerium muss realistische Zahlen zum Wolf weitermelden
  • Dialogforum Wolf trifft sich: Das sind die Ergebnisse
  • „Der Wolf gewöhnte sich an Menschenfleisch“
  • Ein Wolfsexperte spricht Klartext: „Die Jagd auf Wölfe ist alternativlos“
  • Aktives Wolfsmanagement ist europarechtskonform
  • Landwirt zweifelt an Nachweisen zum Wolf: „Wir werden von der Politik verarscht“
  • Abschuss von Wölfen: Bund Naturschutz ohne Bedenken
  • Österreich: Abschüsse senken Wolfsbestand und Risse.

Aber auch:

  • Wolfspolitik: BUND stellt sich gegen vereinfachten Wolfsabschuss
  • Beispiel Frankreich: Wölfe schießen bringt nicht das gewünschte Ergebnis.

Wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz dachten, wir hätten schon das Wesentliche gesagt:

Und einiges mehr.

Deshalb ist klar: Wenn man in einer besiedelten Kulturlandschaft mit einem gefährlichen klugen und im Rudel jagenden Raubtier zusammenleben will, muss es klare Regeln und eine strikte Organisation geben. So wie bisher gehts nicht weiter.

Aber wie? So jedenfalls sicher nicht!

Der neueste Unsinn: Steffi Lemke und der Wolf

Am 12.10.2023 hat nach langem Drängen die zuständige Ministerin, die Frau Diplom-Agraringenieurin Fachrichtung Tierproduktion „Steffi“-so-heißt-sie-wirklich-Lemke eine Pressekonferenz gegeben mit dem schönen Titel

 „Schnellabschüsse möglich machen, Artenschutz wahren“.

Die Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums beschreibt das wie folgt:

„Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat heute in Berlin ihre Vorschläge vorgestellt, wie Wölfe nach Rissen schneller geschossen werden können. Das Verfahren steht im Einklang mit dem europäischen Artenschutz. Es sieht vor, dass 21 Tage lang auf einen Wolf geschossen werden darf, der sich im Umkreis von 1.000 Metern von der Rissstelle aufhält. Anders als im bisherigen Verfahren muss hierfür nicht das Ergebnis einer DNA-Analyse abgewartet werden. Die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss kann von den Behörden erteilt werden, nachdem ein Wolf zumutbare Herdenschutzmaßnahmen in zuvor festgelegten Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen überwunden und Weidetiere gerissen hat.“

Wenig verwunderlich meldet dazu die Presse:

„Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel (Grüne) befürwortete die vorgeschlagene Regelung für leichtere Wolfsabschüsse.“

Dazu aber Prof. Dr. Pfannenstiel:

“Wer diesen Vorschlag genau anschaut und mit dem deutschen Reviersystem, der Jagdausübung und der Biologie des Wolfs vertraut ist, merkt sofort, dass dieser Vorschlag das Problem nicht lösen kann.“

Und zutreffend weiter:

„Wer in den letzten Jahren beobachtet hat, welche inhaltlichen und zeitlichen Probleme die Bundesländer bei der Erarbeitung ihrer landesspezifischen Wolfsmanagementpläne hatten bzw. haben, kann sich leicht vorstellen, wie lange es dauert, bis „Regionen mit erhöhtem Rissaufkommen“ rechtssicher festgestellt werden. 1000 m Umkreis um eine Weide bedeuten knapp über 314 Hektar. Man kann also davon ausgehen, dass in vielen Fällen mehr als ein Gemeinschaftlicher Jagdbezirk bzw. eine Eigenjagd Flächen in diesen 314 Hektar Umkreis haben. Wird dann der Wolfsabschuss allen anliegenden Revieren freigegeben? Muss dann ein Meldewesen ähnlich demjenigen in Hegegemeinschaften mit Gruppenschuss installiert werden? Wird nur ein Wolf freigegeben, oder alle Wölfe innerhalb des 1000 m-Umkreises? Wie stellt man beim Ansitz nachts konkret fest, ob der Wolf oder die Wölfe innerhalb dieses Umkreises sind? Man muss keine seherischen Fähigkeiten haben, um zu erkennen, wie wenig der Lemke-Vorschlag zur Lösung des Problems der Weidetierhalter beitragen wird.“

(Die Stellungnahme von Prof. Pfannenstiel ist am Ende beigefügt.)

Wir haben zudem rechtliche Bedenken

Die EU-Kommission hat bereits zu erkennen gegeben, dass der Schutzstatus des Wolfs im Gemeinschaftsrecht überarbeitet und geändert werden soll. Wir Jäger fordern bekanntlich schon seit längerem, dass der Wolf aus Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FHH-RL) in den flexibleren Anhang V überführt wird. Anstatt das irrigerweise für nicht möglich zu halten, wäre es die Pflicht von Frau Ministerin Lemke, sich in Brüssel sofort dafür einzusetzen; bei anderen Ländern geht’s ja auch.

So, wie Frau Lemke die Neuregelung gegenwärtig vorgestellt hat, halten wir sie in Teilen für europarechtlich bedenklich.

Eine bessere Lösung wäre machbar!

„In einem Gutachten von Prof. Dr. Michael Brenner, Verfassungsrechtler an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, das die FDP beauftragte, zeigte der Rechtsexperte auf, dass eine aktive Bestandsregulierung von Beutegreifern auch unter den derzeitigen EU-rechtlichen und nationalen Rahmenbedingungen grundsätzlich möglich ist.“

Prof. Brenner zeigt in diesem Gutachten zwei Wege einer Neuregelung auf, die bereits jetzt gegangen werden könnten – wenn auch mit erheblichem Aufwand. Er sieht eine naturschutzrechtliche und eine jagdrechtliche Variante, letztere allerdings wegen der Abweichungsoption der Länder im Jagdrecht mit erheblichen Schwierigkeiten.

Bei der naturschutzrechtlichen Variante springt das Gutachten zudem zu kurz – sie muss nämlich ebenfalls um jagdrechtliche Regelungen ergänzt werden. Denn eine „Entnahme“ von Wölfen kann letztlich immer nur der Jägerschaft übertragen werden.

Das Gutachten weist darauf hin, dass das Ministerium von Frau Lemke den „günstigen Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation anders definiert, als dies unionsrechtlich begründet ist, und sagt dazu: „Daher handelt es sich bei dieser Interpretation um die Sicht der Dinge eines Ministeriums, der indes Rechtsverbindlichkeit nicht zukommt.“ Da verwundert es dann nicht, dass der Wolfsbeauftragte des Landesbauernverbandes Brandenburg sich wie folgt äußert: “Im Umweltministerium wird schon lange eine Politik gemacht, wie Naturschutzorganisationen sie wollen. Grünen Politikern ist das nur recht. Mit der Realität im ländlichen Raum hat das nichts zu tun.“

Und weiter:

„Jemand aus Berlin-Mitte muss mir nicht sagen, dass ich mit dem Wolf leben kann, der ist nicht betroffen“.

Also, meine Damen und Herren Ministerinnen und Minister:

Statt Gelaber jetzt bitte mal gemeinsam ein vernünftiges Wolfsbestandsmanagement in Angriff nehmen.

Prof. Brenner hat dazu klare Vorgaben geliefert:

Ein Managementplan bzw. ein Bestandspflegeplan, wie er der Entscheidung des EuGH zugrunde lag, der Voraussetzung und zugleich Grundlage für ein effektives Wolfsmanagement sein würde, wäre dann sowohl auf regionaler als auch auf Bundesebene aufzustellen; er müsste die konkreten Vorgaben enthalten, die der EuGH für die einzelne Entnahme aufgestellt hat. Dies bedeutet, dass in dem Managementplan die klar und bestimmt formulierte Zielerreichung – mithin die durch konkrete und punktuelle Entnahmen bewirkte Verwirklichung des Akzeptanzkorridors, unabhängig davon, ob dieser ein Zahlen- oder Quotenkorridor ist – an folgende Kriterien angebunden sein müsste:

–         Klarheit über den günstigen Erhaltungszustand,

–         keine negativen Auswirkungen auf die Struktur der betreffenden Populationen,

–         Konkretisierung zu entnehmender Exemplare im Hinblick auf Ort, Zeit, Anzahl und Typ der Individuen, sowie

–         strenge Kontrolle der Einhaltung der Entnahmebedingungen.

Denn

„Es ist besser nicht zu regieren, als falsch zu regieren. Auf Wiedersehen.“

Dr. Wolfgang Lipps

Grünkäppchen und der Wolf

WALD-SATIRE

Scherz Satire und Ironie mit Bode und von Schwerin

Bislang dachten wir beim Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, der Ökologische Jagdverein ÖJV sei ein Verein zur Schädlingsbekämpfung, der sich listig hinter einem jagdlichen Titel versteckt. Was wir nicht wussten, aber durch Zufall entdeckt haben, ist, dass dieser Verein auch für Lustiges und Scherzhaftes herhalten kann und dabei über Talente verfügt, von denen Dieter Nuhr durchaus noch was lernen kann.

Woher wissen wir das? Aus dem Internet.

Hier findet sich ein Interview der zwei Satiredarsteller Bode und Graf von Schwerin über die „Jagd für die Dauerwaldüberführung“ – was immer diese verquere Formulierung bedeuten soll.

Das Interview wird, und bereits da darf man, was sage ich, muss man herzlich lachen, eingeleitet mit einer leicht säuselnd vorgetragenen kleinen Märchenstunde für die lieben Kleinen zwischen 3 und 6 Jahren wie folgt (Fettdruck von uns):

Und Sie wissen auch…, dass der Hauptübeltäter das schöne zierliche Reh ist, das wir alle so gerne haben.

 Und wissen Sie das Geheimnis des Rehs?

 Es mag am allerliebsten die Keimlinge, das heißt, die gerade frisch eben im Mai spätestens im Juni gekeimten Keimlinge, die aus der Saat des vorherigen Herbstes aufgegangen sind.

 Ja, und wenn das Rehwild dann diese Keimlinge frisst, dann finden Sie anschließend als Waldbesitzer im Waldboden   –   nichts, garnichts! Sie sehen nicht, dass dort ein Keimling gewesen ist, denn das Reh hat ihn gezupft und mit Haut und Haaren verspeist.

 Und da meinen viele Jäger: „es ist ja nichts da, wieso soll das Reh überhaupt schaden?“

 Ja, Flötepfeifen, sagt man bei uns in Westfalen. Das Reh war längst da, natürlich nachts, und es hat keine Spuren hinterlassen.

Sind ja wie die Kinder, die Rehlein!

Zupfen doch den Eichenkeimling, den gekeimten, mit Haut und Haar!

Mit Haut und Haar?

Klar doch, sagt Herr Bode, und das auch noch heimlich des Nachts.

Und der blöde Jäger?

Und erst recht der arme Kleinwaldbesitzer?

Die gucken teils dumm aus der Wäsche, teils dumm rum.

Denn da ist kein gekeimter Keimling.

Weil das böse Reh schon da war.

Ja, Flötepfeifen nochmal, sowas aber auch!

Waldumbau und Rehwildjagd

Nachdem der geneigte Zuschauer sich von seinem Lachanfall erholt hat, kommt Graf Schwerin zu Wort. Obwohl er das eigentlich nicht nötig hat, und in Wirklichkeit erheblich intelligenter argumentieren kann als sein Interviewpartner, begibt er sich schlau und geschickt auf dessen Niveau und erzählt erst einmal, wie er, gelernter Kaufmann und nicht Forstmann, beim Erwerb seines Waldes den bekannten Waldbesitzer Freiherrn von Rotenhan gefragt hat, wie man einen schönen lukrativen Wald hinkriegt.

Und da hat der gesagt:

„Für einen guten Wald gibt’s es zwei Regeln: oben licht machen und unten Rehe schießen!“

 Daraufhin guckt der Graf ernsthaft in die Kamera und sagt den bedeutungsschweren Satz:

So einfach ist es.

Und damit auch wir einfachen nicht beim ÖJV organisierten Weidgesellen kapieren, „wie der Hase läuft“, schiebt der Herr Graf ebenso ernsthaft hinterher:

„Die Weidgerechtigkeit, dieser unklare und verquaste Begriff, spielt bei uns keine Rolle. Nur der Tierschutz.“

Im nachfolgenden Gespräch, mit dem wir Sie jetzt nicht weiter langweilen wollen – man könnte sich‘s ja im Internet anhören, sollte es sich aber eigentlich eher nicht antun – erläutert Graf Schwerin dann, wie gut sich sein Wald entwickelt und das Rehwild obendrein, und der Herr Bode, der aber erkennbar nicht so alles verstanden hat, stimmt dem fröhlich zu. Und wir können das auch, denn jedenfalls für das Rehwild wissen auch wir – die nicht im ÖJV Erleuchteten – dass natürlich immer dann, wenn der Wald sich erholt, das Reh schwerer zu bejagen ist und man es deshalb auch mit der Methode Hirschfelde natürlich nicht ausrotten kann (das erhofft die Forstpartie dann vom Wolf!). Insofern halten auch wir eine vernünftige Bejagung des Rehwildes mit Augenmaß und rechtlich einwandfrei für gut.

Dass das nicht 1 zu 1 auf Rotwild oder Damwild zu übertragen ist, halten wir mehrheitlich für richtig, der Graf und seine ökologischen  Mannen eher nicht.

Aber das weiß man ja!

Das leider nicht mehr komische Kleinrevier.

Wie vorher abgesprochen, meldet sich ab Minute 20 der 33,3 Minuten des Interviews jetzt der Stooge, will sagen der Herr Bode, mit der pfiffigen Bemerkung zu Wort, der Graf sei doch richtiger Weise auch mit dem sehr wichtigen Vorhaben eines neuen Landesjagdgesetzes in Brandenburg befasst, in welchem unbedingt ein Paradigmenwechsel stattfinden müsse.

Dankbar nimmt der Graf dies auf mit den bedeutungsschweren Worten:

 „wir müssen dazu kommen, dass wir dem Eigentümer wieder die Rechte und Pflichten seines Eigentums übertragen.“

Damit auch jeder Zuschauer versteht, was der Graf damit sagen wollte, sekundiert Herr Bode ihm höchst intelligent mit folgender Bestätigung:

„Ja, es geht darum, den Eigentümer wieder in sein Eigentum zu versetzen, so wie es 3 Jahre lang zwischen 1848 und 1851 gegolten hat.“

Und dann plaudern die beiden über die unsäglichen Minireviere, zu denen nicht nur wir, sondern auch viele andere vernünftige Leute eigentlich alles gesagt haben. Letztlich bringt Graf Schwerin die Diskussion auf folgenden einigermaßen überraschenden Punkt:

„Jedem Waldbesitzer werden jedes Jahr 200 € Wertzuwachs weggefressen. Die Alternative ist: geht es darum, dass wir unseren Wald und seine Lebensgrundlagen sichern, oder geht es darum, dass wir tagaktives Rotwild haben?“

Das nehmen wir nun mal kopfschüttelnd zur Kenntnis mit dem Vorsatz, es rasch zu vergessen. Und das sollten Sie auch tun!

Die Satire kehrt zurück, denn dann zündet das Reh noch den Wald an!

Wie jeder Kabarettist weiß, muss man dem Publikum zum Ende einer Darbietung noch etwas besonders Lustiges bieten, damit er die Vorstellung fröhlich gestimmt verlässt. Das lässt sich Herr Bode natürlich nicht nehmen und fragt:

„Eine letzte Frage – in Brandenburg hat es gebrannt und es wird noch weiter brennen. Es gibt schon dieses Jahr mehr Waldbrände als in allen Jahren zuvor. Brandenburg ist ja deshalb der hotspot der Waldbrandgefahr, weil Brandenburg das Hauptverbreitungsgebiet der Kiefernmonokulturen ist.

 Was würden Sie jetzt der Landesregierung gegen die Waldbrandgefahr empfehlen?“

 Und in wirklich bewundernswerter Weise nimmt Graf Schwerin diesen Ball auf und erwidert ernsthaft (oder vielleicht auch nur scherzhaft?):

„Als erstes das Jagdgesetz ändern, damit die Eigentümer entscheiden können, wie auf ihrer Fläche gejagt wird“.

Herzhaft lachend schalten wir den Computer aus.

Die Welt ist wieder in Ordnung.

Das Schalenwild zündet den Wald an, aber der Kleinwaldbesitzer fällt ihm in den Vorderlauf, nimmt ihm das Feuerzeug weg, und erschießt es, damit es, wenn es den keimenden Keimling schon nicht verbrennen kann, diesen auch nicht mit Haut und Haar verspeist.

Noch Fragen?

Ihr mit diesem Interview blendend unterhaltener

Dr. Wolfgang Lipps

 

 

MLUK Brandenburg – Management nach Newtons Gesetzen!

Minister Vogel handelt streng gesetzestreu und verdient die Kritik nicht!

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) ist auch für Forst und Jagd zuständig. Geleitet wird es seit Ende 2019 von dem 1956 geborenen Grünen Axel Vogel – einem Berufspolitiker, der sich nach 11-jährigem berufsbegleitendem Studium an der Fernuniversität Hagen Diplom-Kaufmann und Diplom-Ökonom nennen darf. Die website des Ministeriums weist gerade mal 3 Reden und einen Beitrag, aber keine eigene Veröffentlichung, aus. Offensichtlich versteht er was von Großschutzgebieten.

Erkennbar weniger versteht er von Forst und Jagd; niemand hat ihm bisher besondere Kompetenz oder gar politischen Erfolg auf diesen Gebieten vorgeworfen, und deshalb scheint er seit seinem Amtsantritt nicht nur mit dem Forst- und Jagdrecht, sondern gelegentlich auch mit dem allgemeinen deutschen Recht auf Kriegsfuß zu stehen.

Was nicht mal in erster Linie ein Vorwurf gegen ihn selbst ist, sondern nahelegt, dass sein Ministerium nur sehr unzureichend mit Juristen bestückt ist – um es mal nett auszudrücken – und sich auch von außen keinen Rechtsrat einholt.

Deshalb wohl reißt die Kritik an seinem Ministerium von Anbeginn an nicht ab. Wir haben ihm letztlich sogar vorgeworfen: „Dass in Deutschland nach Art. 20 Abs. 3 GG die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist, hat sich erkennbar bis zu diesem Ministerium immer noch nicht rumgesprochen.“

Unfaire Kritik?

Wenn man sich, wie wir, die Politik der letzten ziemlich genau dreieinhalb Jahre dieses Ministers ansieht, dann erkennt man, dass die Kritik, der Minister nehme es mit Recht und Gesetz nicht so genau, vielleicht unfair, jedenfalls aber oberflächlich ist.

Denn tatsächlich arbeitet das Ministerium streng nach genau drei Gesetzen. Das sind nämlich

Newtons Gesetze

Die gelten seit über 300 Jahren, denn im Jahr 1687 erschien Isaac Newtons Werk Philosophiae Naturalis Principia Mathematica (lat.; ‚Mathematische Prinzipien der Naturphilosophie‘), in dem Newton drei Grundsätze formuliert, die als die Newtonschen Axiome, Grundgesetze der Bewegung, Newtonsche Prinzipien oder auch Newtonsche Gesetze bekannt sind.

Sie lassen sich anhand der Politik unseres Ministers wunderbar verdeutlichen.

1. Newtonsches Gesetz (Trägheitsgesetz): Ein Körper der in Ruhe ist will auch in Ruhe bleiben!

(Genauer: Das erste Newtonsche Axiom ist das Trägheitsprinzip, auch das Trägheitsgesetz , Inertialgesetz oder „lex prima“ genannt. Es besagt: „Jeder Körper behält seine Geschwindigkeit nach Betrag und Richtung so lange bei, bis er durch äußere Kräfte gezwungen wird, seinen Bewegungszustand zu ändern.“ Original: Corpus omne perseverare in statu suo quiescendi vel movendi uniformiter in directum, nisi quatenus illud a viribus impressis cogitur statum suum mutare = ein Körper verharrt im Zustand der Ruhe oder der gleichförmig geradlinigen Bewegung, sofern jener nicht durch einwirkende Kräfte zur Änderung seines Zustands gezwungen wird).

Nach diesem Grundsatz verfährt das Ministerium zum Beispiel beim Wolf.

Brandenburg hat eine Wolfsverordnung, die nichts taugt. Von Wolfsmanagement kann nicht die Rede sein, und die Entschädigungspraxis betroffener Land- und Viehwirte ist beklagenswert. Auf die mehrfache Bitte nicht nur des Landesjagdverbandes, sondern auch anderer Verbände, den Wolf in vernünftiger Weise ins Jagdrecht aufzunehmen, antwortet das Ministerium in bewundernswerter intellektueller Schlichtheit, der

Koalitionsvertrag sehe eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht nicht vor.

Auch die Tatsache, dass immer noch, Monate nach dem letzten Fall von afrikanischer Schweinepest, die kreuz und quer in dümmster, aber sauteurer, Weise gezogenen Zäune nicht zumindest aufgemacht, besser aber beseitigt werden, lässt sich nicht logisch begründen.

Das liegt am Newtonschen Trägheitsgesetz.

Die Beispiele ließen sich vermehren, aber wir gehen schnell mal zum

2. Newtonsches Gesetz (Aktionsgesetz) – wird auf einen Körper Druck ausgeübt, dann bewegt er sich!

(Genauer: Das zweite Newtonsche Axiom wird auch als Aktionsprinzip oder „lex secunda“ bezeichnet und lautet: „Wirkt auf einen Körper eine Kraft, so wird er in Richtung der Kraft beschleunigt. Die Beschleunigung ist dabei direkt proportional zur Kraft und indirekt proportional zur Masse des Körpers.“ Original: Mutationem motus proportionalem esse vi motrici impressae, et fieri secundum lineam rectam qua vis illa imprimitur = Die Änderung der Bewegung ist der Einwirkung der bewegenden Kraft proportional und geschieht nach der Richtung derjenigen geraden Linie, nach welcher jene Kraft wirkt.)

Es ist ja nicht so, dass das Ministerium garnichts täte – nein, es wird von Zeit zu Zeit aktiv und erlässt zum Beispiel merkwürdige Verordnungen oder andere in der Regel kritikwürdige Verlautbarungen – zur Schonzeit oder zur Bejagung oder zu irgendwas.

Ein schönes Bespiel für das Wirken des Newtonschen Aktionsgesetzes ist die sog. Forstreform.

Wir erinnern uns: Ein von dem Vorgänger von Herrn Vogel, Herrn Vogelsänger (kein Wortspiel!) bestelltes Gutachten hat ergeben, dass die brandenburgische Forstpartie in einem höchst beklagenswerten Zustand ist. Wir haben seinerzeit dazu geschrieben, das sei ein

Gutachten, das den harmlosen Titel „Evaluation des LFB“ trägt – des Landesforstbetriebs – aber tatsächlich nicht nur ziemlich krasse Reformvorschläge enthält, sondern zuerst einmal eine vernichtende Darstellung des bisherigen Zustands der Forstpartie in Brandenburg liefert.“

Deshalb haben wir in der Überschrift unseres blogpost gefragt, ob demnach der Forst in Brandenburg ein Saftladen sei.

2 Jahre und 4 Monate danach stellte Minister Vogel mit unverständlich fröhlicher Genugtuung ein Vorhaben einer Forstreform vor – wie Newton zeigt, braucht es etwas Druck, damit die Sache, wenn auch langsam, in Bewegung kommt. Natürlich werden die Vorgaben des Gutachtens nicht umgesetzt, sondern es passiert weniger, und das langsam und einigermaßen ungewiss. Aber Newton hat auch das in seinem Gesetz berücksichtigt – die Bewegung des Körpers, der ja eigentlich in Ruhe bleiben möchte, hängt halt von der Kraft ab und von der zu bewegenden Masse.

Und die bremst schon ganz schön.

Aber hier und mit vielen anderen Beispielen lässt sich das Wirken des Newtonschen Aktionsgesetzes auf Herrn Minister Vogel sehr schön darstellen.

Ganz besonders wichtig im Politikbetrieb, und schmerzhaft für den Herrn Minister, ist ein

3. Newtonsches Gesetz (Reaktionsgesetz) – Druck erzeugt Gegendruck!

(Genauer:  Das auch als Reaktionsprinzip, Wechselwirkungsprinzip, Gegenwirkungsprinzip oder als lex tertia bezeichnete Gesetz besagt: „Besteht zwischen zwei Körpern 1 und 2 eine Kraftwirkung, so ist die Kraft, die Körper 1 auf Körper 2 bewirkt, gleich der Kraft, die Körper 2 auf Körper 1 bewirkt.“ Original: Actioni contrariam semper et aequalem esse reactionem: sive corporum duorum actiones in se mutuo semper esse aequales et in partes contrarias dirigi = Kräfte treten immer paarweise auf. Übt ein Körper A auf einen anderen Körper B eine Kraft aus (actio), so wirkt eine gleich große, aber entgegen gerichtete Kraft von Körper B auf Körper A (reactio). Auf gut Deutsch: actio gleich reactio.)

Was gibt es Besseres, um die Wirkung dieses Gesetzes auf unserer liebstes Ministerium zu beschreiben, als die unglückliche „actio“ eines versuchten neuen Jagdgesetzes für Brandenburg.

Da können wir uns, der Aktualität wegen, kurz fassen. Wir haben letzthin geschrieben:

„Brandenburg hat bekanntlich im vergangenen Jahr versucht, ein neues Landesjagdgesetz zu schaffen. Der erste Entwurf war unbrauchbar und in wesentlichen Teilen rechtswidrig.

Der zweite erweiterte Entwurf war grottenschlecht und ebenfalls rechtswidrig. Es mangelte durchweg an notwendiger Kooperation, an jagdlichem und jagdrechtlichem Sach- und an allgemein juristischem Fachverstand. Das verdiente Ende: politisch krachend gescheitert!“ 

Actio gleich Reactio!

„Aber der zuständige Minister Vogel (Grüne) kanns nicht lassen – jetzt liegt ein Minientwurf vor, der wieder neben wenig Richtigem viel Unnötiges und Bedenkliches enthält“.

Auch der wird nicht so durchgehen, wie er geplant ist – dem steht das Newtonsche Reaktionsgesetz entgegen.

Ergebnis

Wer somit etwa – wie z. B. wir bisher – denkt, das MLUK wurstele inkompetent und ohne Rechtskenntnisse töricht vor sich hin, wird erkennen, dass das unfair ist, wenn man das Wirken dieses Ministeriums anhand der Newtonschen Gesetze analysiert.

Passt schon !

Dr. Wolfgang Lipps