Walderneuerung – Umweltverbände legen sich mit Privatwald und Jägern an

Waldumbau ist wichtig – aber nicht auf Kosten der Wildbewirtschaftung.

„Gerade im Wald werden die Folgen der Klimakrise sichtbar. Gleichzeitig ist er für das Erreichen unserer Klimaschutzziele unerlässlich. Durch einen gezielten Waldumbau müssen artenreiche und klimaresiliente Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten geschaffen werden. Die Waldbewirtschaftung spielt dabei eine wichtige Rolle. Entsprechend dieser Ziele novellieren wir das Waldgesetz“.

So steht es im Koalitionsvertrag der Ampelparteien für 2021 bis 2025.

Deshalb werkelt man im BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) an einem neuen Bundeswaldgesetz herum. Wahrscheinlich mit Blick auf das Fiasko des Wirtschaftsministers mit dem Heizungsgesetz hält man allerdings den Entwurf bislang noch geheim. Aber „Deutschlands Wälder leiden unter dem Klimawandel. Die Biodiversität schwindet, doch der Wald bleibt ein Schlüssel im Klimaschutz. Nur ein Fünftel der Bäume in deutschen Wäldern sind gesund, das war das Ergebnis der letzten Waldzustandserhebung für das Jahr 2022“.

In verständlicher Ungeduld haben deshalb vor kurzem 4 Umweltverbände einen eigenen Gesetzentwurf für die Novellierung des BWaldG vorgelegt – NABU, DNR Deutscher Naturschutzring, Deutsche Umwelthilfe und WWF.

„Die Umweltverbände fordern, dass das neue Gesetz den Erhalt und die Stärkung des Ökosystems Wald ins Zentrum rücken soll. Nur so können die natürliche Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit unserer Wälder gegen Klimafolgen gestärkt werden. Auch wichtige Funktionen des Waldes, etwa die Versorgung mit sauberem Wasser und reiner Luft, der Schutz vor Erosion und Fluten, sowie seine Funktion als Kohlenstoffspeicher, Naherholungsort und Lebensraum unzähliger Arten werden so gesichert.

Die forstliche Waldbewirtschaftung würde dadurch mit dem in der Verfassung festgeschriebenen Erhalt der Lebensgrundlagen befriedet und in Zeiten hoher naturräumlicher Risiken langfristig gesichert.

Insbesondere der schwammige Begriff der „guten fachlichen Praxis“ muss dafür durch zeitgemäße, konkrete und rechtssicher formulierte Anforderungen für die private und öffentliche Waldbewirtschaftung ersetzt werden.

Notwendig sind hierfür unmissverständliche Anforderungen an ein zukunftsfähiges Waldmanagement, klare Definitionen erklärter Ziele und erwünschter „guter Zustände“ des Waldes sowie wirksame Regelungen für den Vollzug des neuen Gesetzes“.

Gleich mal dagegen: die Privatwaldbesitzer.

Die Eigentümerverbände „Familienbetriebe Land und Forst“ (FABLF) und die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände“ (AGDWlehnen den Vorstoß der Umweltverbände ab.

Diesen Vorschlag eines neuen Bundeswaldgesetzes, der die grundgesetzlich geschützte Eigentümerautonomie und Bewirtschaftungsfreiheit missachtet, weisen die Waldbesitzer auf das Schärfste zurück. Wir sind allerdings zuversichtlich, dass das BMEL diese Vorschläge ebenfalls als schlichtweg ungeeignet bewerten wird“, erklärte die AGDW.

Die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Eigentümern, die mit ihren Betrieben für gut 50.000 Unternehmer, Mitarbeiter und Familienmitglieder stehen. Ihre Mitgliedsbetriebe tragen Verantwortung für rund 5 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Sie bewirtschaften ihre Flächen nachhaltig und denken in Generationen. Die FABLF kritisieren außerdem  die Rolle des Bundesumweltministeriums, das die Veröffentlichung eines finalen Gesetzesentwurfs durch das BMEL seit einem halben Jahr blockieren würde.

Zudem würden die von den Verbänden vorgeschlagenen Nutzungseinschränkungen wiederum der Holzbauinitiative der Bundesregierung entgegenstehen.

Listig: die Rolle der Jagd

Wir erinnern uns: in Brandenburg wurde jüngst mit großem Aufwand und verschwindend geringem Sachverstand versucht, mit einem neuen und ziemlich törichten Landesjagdgesetz die Jagd zu einer reinen Dienerin der Forstwirtschaft herunterzustufen.

Das ist krachend gescheitert.

Zu Recht. Denn im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien in Brandenburg ab Zeile 3827 steht zwar einerseits: “Zur allgemeinen Stärkung der naturnahen forstlichen Produktion und der Inwertsetzung des öffentlichen, kommunalen und privaten Waldeigentums wird die Koalition das Waldgesetz des Landes novellieren. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf Klimaschutz und Ökologie“.

Aber gleich danach heißt es ab Zeile 3837 – wenngleich auch später als reines Lippenbekenntnis entlarvt: „Jägerinnen und Jäger sind wichtige Partner beim Waldumbau im Klimawandel. Ein funktionierendes und wertgeschätztes Jagdwesen ist eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Kulturlandschaft in Wald und Flur“.

Nix gelernt!

Gleichwohl beschränkt sich der Entwurf der 4 Verbände für ein novelliertes Bundeswaldgesetz wieder allein auf die dienende Rolle der Jagd für den Waldumbau. Auch hier finden wir natürlich Lippenbekenntnisse zu Hauf – so soll in §1(1) „die biologische Vielfalt im Wald flächig erhalten und verbessert“ werden, weil gem. § 2 das Gesetz natürlich auch für die Fauna des Waldes gilt. In § 4a (1) heißt es wohlwollend: Waldeigentum verpflichtet zum Schutz von Biodiversität und Klima. Dies gilt im besonderen Maße für den Staats- und Körperschaftswald“. Das wird in § 5 elaborat beschrieben.

§ 5c verlangt noch sehr nett, „Die Tierwelt des Waldes und ihre Diversität sind zu schützen, zu erhalten und ein guter Erhaltungszustand wiederherzustellen. Die Populationen sind durch geeignete Maßnahmen zu vernetzen und unverhältnismäßige, trennende Maßnahmen verboten (allgemeiner Grundsatz)“.

Dann aber lesen wir, systematisch falsch weil vor 5c, in § 5b Schutz und Behandlung der Flora (Neu) in Abs. 1 Satz 4:

„Durch Schutz und Management des jagdbaren Wildes sind die Ziele im Sinne dieses Gesetzes in ein Gleichgewicht zu bringen, um den Erhalt des Waldes aus sich selbst heraus durch natürliche Verjüngung und in der Regel ohne passiven Wildschutz zu gewährleisten (allgemeiner Grundsatz)“.

Abs. 4 vervollständigt das:

„Das für Wald zuständige Bundesministerium wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz durch Verordnung für Wildschaden, der durch Schalenwild im Waldökosystem, insbesondere durch das Ausbleiben von Verjüngung durch Verbiss entsteht, Maßnahmen und (Pauschal) Beträge festzusetzen“.

Die unseligen Minireviere.

Das gescheiterte Landesjagdgesetz in Brandenburg und ein ähnlicher Versuch der Novelle des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz wollten zurück zu 1848 und Waldbesitzern die Jagd auf ihren Flächen auch dann zuschanzen, wenn diese Minireviere wären – ein hanebüchener Unsinn.

Der Entwurf der 4 Waldrevoluzzer enthält diesen Unsinn so direkt nicht. Aber er enthält einige Bestimmungen, die man mit einigem Misstrauen betrachten und in ihnen schon mal den Anfangsverdacht ähnlicher Bestrebungen vermuten kann.

So heißen die bisherigen Forstbetriebsgemeinschaften hier „Waldmanagementgemeinschaften“. Die können unter anderem gem. § 19 Abs. 1 Ziff. 7 beinhalten:

„Aufgaben, die sich auf Schalenwildmanagement beziehen, wie die stellvertretende Wahrnehmung von Rechten der Mitglieder, die sich aus dem Jagdrecht ergeben oder mit dem Jagdausübungsrecht in Zusammenhang stehen, insbesondere die Vertretung der Mitglieder in den Jagd- und Angliederungsgenossenschaften sowie in Wildschadensangelegenheiten“.

Präziser wird dann § 20 Abs. 4:

„Sofern eine Waldmanagementgemeinschaft satzungsgemäß zur Wahrnehmung von Aufgaben, die sich auf Schalenwildmanagement beziehen durch ihre Mitglieder befähigt ist, ist ihre Fläche oder Teile davon auf ihren Antrag hin von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Jagdbezirk anzuerkennen. Ihr Jagdbezirk hat mindestens die Rechte und Pflichten, die nach Landesrecht Eigenjagdbezirken zukommen“.

Minireviere durch die Hintertür?

Sieht ganz so aus.

Oder?

Was schließen wir Jäger daraus?

Wir, vor allem unsere Landesjagdverbände und der DJV, sollten diese Waldrevoluzzer, einschließlich der zuständigen Minister Özdemir Eder und Vogel und andere, bei ihren Bemühungen um neue Waldgesetze aufmerksam im Auge behalten.

Wehret den Anfängen“!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

Die Rechtfertigung der Jagd – heute wichtiger denn je!

CIC LogoAm 28. Februar 2016 fand in Berlin ein außerordentlich erhellendes Symposium statt zum Thema: „Jagd in Deutschland – wie wird sie in 30 Jahren aussehen?“. Veranstalter war die Young Opinion (YO) des CIC, des (auf deutsch) „Internationalen Rates zur Erhaltung der Jagd und des Wildes“ (Info dazu bei Wikipedia unter diesem Stichwort). Thematisiert wurden, unter anderem, die Themen „Jagd und Eigentum“, „Jagd und Presse“, „Jagd und Naturschutz“ und „Jagd und Politik“.

Wie nicht anders zu erwarten, konnte natürlich die Jagd im Jahre 2046 nicht so recht dargestellt werden, aber die ausgezeichneten Redebeiträge und die Diskussion machten sehr gut deutlich,

  1. Wo die Jagd heute steht,
  2. welchen wachsenden Problemen sie sich in der Zukunft ausgesetzt sieht,
  3. wer diese Probleme aufwirft und
  4. wie sich die heutige Jagd dazu verhalten sollte.

Zu Punkt 2 und 3 wurde klar, dass es eine breite und gut aufgestellte und vor allem finanzkräftige Szene aus Naturschutz und Politik – i.e. z. B. BUND, NABU, die Grünen usw. – gibt, die der Jagd, wie sie gegenwärtig ausgeübt, vertreten und dargestellt wird, mit ganz erheblicher Kritik wenn nicht gar schlicht jagdfeindlich (wie es etwa dem Unterzeichneten erscheint) entgegentritt und ihren Bestand gefährdet. Die Meinung gewinnt an Boden, man brauche keine Jäger, sondern „Wildmanager“ wie in Genf, und die Ableitung des Jagdrechts aus dem Eigentum sei überholt.

Zu Punkt 4 wurde deutlich, dass wir Jäger heute zwei Aufgaben erheblich mehr Aufmerksamkeit schenken müssen als bisher:

–        Wir haben Veranlassung, unsere Jagd und einzelne Jagdmethoden und Erscheinungsformen gerade im Lichte der Kritik offen und durchaus reformwillig zu betrachten, ohne aber das Ganze aus dem Blick zu verlieren; und

–        Wir müssen jetzt wirklich einmal mit Ernst und Nachdruck an der Darstellung dessen, was wir tun, und an seiner Rechtfertigung gegenüber insbesondere auch der „urbanen“ Bevölkerung arbeiten; unsere Öffentlichkeitsarbeit ist, mit Verlaub, mit wenigen Ausnahmen ein Graus.

Dabei nur mal: die Rechtfertigung.

Das Argument, „ohne Jagd kein Wild“, kommt überhaupt nicht an; es ist erklärungsbedürftig und überfordert den naturfernen Bürger.

Das Argument, wir müssten Wildbestände regulieren, wird zunehmend angegriffen und stößt zudem weitgehend auf Unverständnis oder Ablehnung. Zum einen nämlich erzählen Naturschützer dem, wie gesagt, gerade im städtischen Bereich oft naturfernen Bürger, Wildbestände würden sich selbst regulieren – ein, wie wir Jäger wissen, überwiegend törichtes Argument. Zum anderen reißen die Schiesser und Trophäenjäger und kommunikations-unwilligen Mitglieder unserer Zunft unter Mithilfe einer willigen und zumeist auch uninformierten Presse durch ihr Verhalten vielerorts und oft das „mit dem Hintern wieder ein“, was wir ansonsten (u. a. mit so hervorragenden aber zu seltenen Aktionen wie „Lernort Natur“) aufbauen. Außerdem fallen viele auf das Argument herein, ein angestellter „Wildmanager“ sei professioneller und damit besser als der „Sonntagsjäger“; dass das zum einen falsch, zum zweiten großräumig nicht machbar und zum dritten extrem teuer ist, bringen wir erkennbar nicht rüber.

Sozialbindung des Eigentums

Ein drittes Argument hört man leider nie. Dabei ist es unserer Meinung nach eines der schlagendsten und zudem leicht vermittelbar: die Jagd ist ein direkter Ausdruck der Sozialbindung des Grundeigentums in unserer Verfassung. Der Jäger „dient dem Wohle der Allgemeinheit“ nach Art. 14 GG, wenn er „einen gesunden und artenreichen Wildbestand unseres heimischen Wildes, das ein unverzichtbarer Teil unserer Kulturlandschaft ist, im Einklang mit dem jeweiligen Biotop und unter Berücksichtigung der Belange der Land- und Forstwirtschaft hegt und erhält“.

Mit diesem Argument kann man sicher vielen der partiellen Angriffe gegen Teile der Jagd (Baujagd, Fallenjagd, Liste der jagdbaren Arten, Wolfsmanagement usw.) nur zum Teil begegnen. Aber der Kern unserer Jagd kann  damit erfolgreich und, wie wir jedenfalls meinen, dauerhaft verteidigt werden.

Also, Freunde der Jagd, jetzt mal Schluss mit der Klage des Dorfpolizisten: „Ich hab´ sie alle verhaftet, aber es ist keiner mitgegangen!“. Packen wir es endlich an – dass es geht, hat das Symposium der YO des CIC soeben unter Beweis gestellt.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Jagdgatter – weidgerechte Jagd oder Schießkino?

Otto vonIm Juni 1871 schenkte Kaiser Wilhelm I seinem Reichskanzler Otto von Bismarck den Sachsenwald nahe Reinbek in Schleswig-Holstein, eines der größten (und schönsten) zusammenhängenden Waldgebiete Norddeutschlands. Seitdem wird darin gejagt, und zwar in einem eingezäunten Gebiet, einem Jagdgatter. Alljährlich können zahlreiche Jagdgäste auf eigens angesetzten Drückjagden dort auf Rothirsch, Damhirsch und Sau weidwerken.

Der Kampf um die Gatterjagd

Allerdings ist das seit spätestens dem 28. Oktober 2014 rechtswidrig, denn das Landesjagdgesetz Schleswig-Holsteins schaffte die Gatterjagd 1999 ab und beschränkte den Bestandsschutz für „Altgatter“ bis zu diesem Datum.

Graf Bismarck

Das jedoch will sich Fürst Gregor von Bismarck (rechts im Bild) nicht gefallen lassen. Was 140 Jahre lang rechtens war, will er sich nicht einfach nehmen lassen, er will prozessieren. Ob er damit Erfolg haben wird, kann man nicht voraussagen.

Relativ erfolgreich war dagegen die Freiherr von Spoerken GmbH – nicht zuletzt, weil sie von RA Asche vertreten wurde, der bekanntlich nicht nur vom Jagen, Sex und Tiere essen, sondern auch vom Jagdrecht besonders viel versteht. Die GmbH sitzt mit ihrem Jagdgatter, das kommerziell bejagt wird, in Lüdersburg bei Lüneburg und lässt dort jedes Jahr an 7 Teichen ca. 2000 Enten schießen, die zuvor eingesetzt werden. Der Vorsitzende vom NABU Lüneburg leistete detektivische Arbeit und schwärzte dann den Betreiber an, weil die Enten die Teiche verschmutzten – zunächst erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht hob allerdings die Verbotsverfügung der Jagd- und Umweltbehörde, der zuvor der grüne Landwirtschaftsminister Meyer mutig den Rücken gestärkt hatte, wieder auf – sie war grob fehlerhaft.

Sowas kommt von sowas.

Der gräflich Ortenburg´schen Verwaltung in Oberfranken ist sowas noch nicht passiert; sie führt in jedem Jahr in einem etwa 450 ha großen Jagdgatter auf Rot- Dam-, Muffel- und Schwarzwild Gästejagden durch.

Das sind keine Ausnahmen. Die genaue Zahl von bestehenden Jagdgattern in Deutschland ist zwar nicht bekannt, aber man schätzt sie auf ca. 6000 mit ca. 100.000 Wildtieren. Der NABU nennt Jagdgatter, in der ihm eigenen unsachlichen Verschlagwortung, „Jagdbordelle“ – eine sprachlich und inhaltlich höchst verunglückte Metapher.

Die Rechtslage

Jagdgatter LüdersburgJagdgatter (im Bild: Lüdersdorf) sind abgeschlossene Bereiche, in denen Wild sich zwar frei bewegen kann – sonst wären das keine „Wildtiere“ im Sinne des Jagdrechts mehr – aber eben den eingezäunten Bereich nicht verlassen kann, und in denen das Wild bejagt werden soll; sie dienen ausschließlich der Jagd. Das Bundesjagdgesetz sagt dazu so gut wie nichts, geht aber davon aus, dass es solche Wildgehege landesrechtlich geben kann (§§ 20(2), 28(1) und 30). Ebenfalls keinerlei Regelungen dazu enthalten die Landesjagdgesetze von Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.

Ausdrücklich erlaubt, aber genehmigungspflichtig, sind Jagdgatter in Bayern (Art. 23 LJagdG). Ausdrücklich verboten sind sie in Brandenburg (§ 20(1)), Mecklenburg-Vorpommern (§ 31), im Saarland (§ 29) und in Sachsen-Anhalt (§ 25).

Jagdgatter, die vor dem Inkrafttreten der jeweiligen Landesjagdgesetze bereits bestanden, haben Bestandsschutz, wenn auch mit einzelnen Einschränkungen, ebenfalls in Bayern, sodann aber auch in Niedersachsen (§ 41(3)), NRW (§ 21(4) und (7)), Rheinland-Pfalz (§ 54(3)) und eben Schleswig-Holstein gem. § 39 bis zum 28.10.2014.

Da lassen sich natürlich lustige Fälle bilden, wenn z. B. jemand seine Eigenjagd, sofern das möglich ist (Straßen usw.) fest einzäunt (Baugenehmigung im Außenbereich beachten) und dann darin jagt – je nachdem, in welchem Bundesland er sitzt, und was die Behörden so sagen, und wie der NABU dort aufgestellt ist, kann  es vom Shitstorm über Hauen und Stechen bis zur lukrativen Kommerzjagd alles geben!

Und die Weidgerechtigkeit?

Schwierige Gewissensfrage. Mit Schlagworten wie „alte Feudaljagd“ oder „Jagdbordell“ oder „Schießkino“ kommt man der Frage nicht wirklich näher. Denn zum einen gehen ja etliche Landesgesetzgeber davon aus, dass so eine Jagd rechtens ist – dann kann man sie zunächst mal nicht direkt diskriminieren. Zum anderen kommt es auf viele wichtige Parameter an. So ist u. E. Rotwild als große weit ziehende Schalenwildart auch in großen Jagdgattern – den spanischen Gattern vergleichbare Größen gibt es bei uns nicht annähernd – in tierschutzwidriger Weise eingeengt. Die Größe ist so mitentscheidend, und da finden wir 450 ha nicht so doll und 200 ha erheblich zu wenig. Natürlich kommt´s auch auf das Biotop an und dann auf die Wilddichte. Wenn die grob überhöht ist, haben wir ein Schießkino. Auch die Art der Bejagung und die Anzahl der Schützen ist entscheidend. Wir zitieren dazu TopAgrar: „Forstbeamten wird vorgeworfen, bei einer Gatterjagd am 20. Dezember 2014 im staatlichen Revier Gut Burghof (Kreis Paderborn) in einer faktisch lückenlosen Einzäunung zusammen mit einer unverhältnismäßig hohen Anzahl anderer Jäger gezielt an zwei Durchlässen das Rotwild geschossen zu haben. Dieses habe keine Fluchtmöglichkeit gehabt. Für den Jagdverband ist die von den Behörden als „Effizienzjagd“ bezeichnete Methode nichts anderes als eine „höfische Feudaljagd“ der Beamten von Forstminister Johannes Remmel (Grüne). Mit dabei gewesen sein soll auch Remmels Parteifreund Andreas Wiebe, der Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz NRW“.

Wir meinen:

Jagd ist nicht nur und nicht einmal in erster Linie „Beute machen“ und erst recht kein Schießsport, sondern eine verantwortungsvolle Aufgabe im Dienste der Nachhaltigkeit, nämlich der Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes in Übereinstimmung mit dem Biotop und der Land- und Forstwirtschaft (so exemplarisch § 1 BJagdG). Da passen Jagdgatter nicht mehr in die Zeit.

Merke: Wir haben die Erde nicht von unseren Vätern geschenkt bekommen, sondern von unseren Kindern geborgt!

Jäger Zinnfigur

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Bald steppt der Bär – die Volksverdummung geht weiter.

GrussbärEigentlich müsste es spätestens jetzt beim Wolf jeder gemerkt haben: die Naturschützer, die Tierschützer und die Politik verkaufen uns für dumm. Sie wollen unbedingt die „großen Raubtiere“ wieder in Deutschland einführen.

Es geht um Luchs, Wolf und – jetzt wird’s buntkariert – um den Braunbären.

Die großen Drei

Die sogenannte FFH-Richtlinie der Europäischen Union stellt die drei unter vollständigen Schutz. Das ist beim Luchs unbedenklich, denn der besiedelt nur bestimmte Lebensräume, jagt eher Rehe als Nutztiere, ist scheu und selten und wird dem Menschen niemals gefährlich. Er ist eine echte Faunenbereicherung. Beim Wolf ist das schon erheblich problematischer, wie die zunehmende Diskussion der letzten Monate beweist; er besiedelt alle Lebensräume der Kulturlandschaft, jagt als kluger und ökonomischer Jäger gern Nutztiere, vermehrt sich kräftig und kann dem Menschen gefährlich werden. Und der Bär ist in einer Kulturlandschaft erst recht ein Problem, mit Sicherheit das größte.Bär_4

Wer braucht Großraubtiere?

In erster Linie der „gemeine Naturschützer“ und der „Umweltaktivist“ und der Hannes Jaenicke und deren zahlenmäßig eher geringer Anhang – der Bürger eher nicht, und unsere Natur eigentlich auch nicht. Allenfalls die Förster und Waldbesitzer, die mit der Parole „Wald vor Wild“ den Sinn der Nachhaltigkeit noch nicht kapiert haben. Jedenfalls aber WWF und NABU und BUND und Lupus und, aus eher miesen Gründen, Peta und dergleichen, die brauchen Großraubtiere. Mit denen lässt sich nämlich unmittelbar (durch Subventionen und Zuwendungen) und mittelbar (durch Mitgliederwerbung usw.) ein schönes Geld verdienen! Und die Speerspitzen dieser Bewegung sind, in Teilen, die Landesminister für Umwelt und Naturschutz, vor allem aber ein Laden namens BfN – Bundesamt für Naturschutz!

Dessen trickreiche Selbstdarstellung beginnt schon auf seiner Web-Seite über seine Aufgaben. Da heißt es, sehr nett: „Naturschutz ist auf Dauer nur dann erfolgreich, wenn er auf einer breiten gesellschaftlichen Basis gründet. Daher steht das BfN in ständigem Dialog mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und den Medien mit dem Ziel, die unterschiedlichen Instrumente des Naturschutzes einer sich immer wieder verändernden Gesellschaft anzupassen“.

Leider ist der Bürger nicht dumm!

Will heißen, leider glaubt er nicht alles. Denn es hat dieses liebe Amt – das eine Behörde beim Ministerium von Frau Hendricks ist (s. unseren Beitrag vom 06.09.2015) – im Gegensatz zu seiner Selbstdarstellung in einem seiner Skripten – wahrscheinlich versehentlich, echt dumm gelaufen – mitgeteilt, wie es wirklich arbeitet. Wir haben das in unserem Blogbeitrag vom 24. Juli 2015 „Wölfe in Deutschland – die grosse Volksverdummung?“ (fälschlicher Weise mit einem Fragezeichen – das nehmen wir hiermit zurück) zitiert. Weil es so unglaublich ist, wiederholen wir das verkürzt hier nochmals:

„Für eine Aufnahme in die politische Agenda ist eine sich selbst tragende öffentliche Thematisierung bereits vor der Programmformulierung notwendig. Der Ruf nach der Hilfe durch den Naturschutz muss von außen öffentlich an diesen herangetragen werden.

Zu einem frühen Zeitpunkt, an dem die Konkurrenz um die Aufmerksamkeit zu diesem Thema noch gering ist, muss der Naturschutz seine Diskursmacht ausbauen. Diskurslinien und -schwerpunkte sind in dieser Phase noch nicht verfestigt und daher formbar. Zur Initiierung eines … Diskurses sind Sachinformationen nicht zielführend.  (Fettdruck von mir).

Auf gut Deutsch: Ja nicht auf Sachdiskussionen einlassen, Problem emotionalisieren, Schwierigkeiten verharmlosen, und dafür dann letztlich Meinungsumfragen türken, Gegenmeinungen schlecht machen und politischen Druck „unter der Decke“ nutzen. Demagogie und Volksverdummung eben. Damit haben wir uns das Problem der wachsenden Wolfspopulation eingehandelt – Verzeihung: einschwenken lassen!

Und jetzt: DER BÄR!

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Der gehört bekanntlich in die Reihe der „Big Carnivores“, der großen Fleischfresser. Weil die FFH-Richtlinie und die genannten Akteure den gern ebenfalls wieder einbürgern wollen (dazu nur mal facebook: Wolf und Bär in Niedersachsen), hat das BfN schon frühzeitig, nämlich 2009, eine schöne Schrift verfasst: „Monitoring von Großraubtieren in Deutschland“. Sinn dieser Arbeit – das meint hier „Monitoring“ – ist die Definition der Parameter, die einen „günstigen Erhaltungszustand“ aller drei Großraubtiere zur Folge haben; oder genauer: wie kriegen wir es hin, dass die sich bei uns wohlfühlen? Oder noch genauer: wie kriegen wir es hin, dass die Bevölkerung meint, dass die sich hier wieder wohlfühlen sollten? Oder am genauesten: wie fegen wir auch die vernünftigsten Gegenargumente untern Teppich?

Mit anderen Worten: nach dem Wolf sollen bald, spätestens 2018, auch Bären wieder in Deutschland eingebürgert werden. Zuerst nur im Alpenraum, der dafür angeblich – es gibt ernsthafte Gegenvorstellungen – günstig sein soll. Deshalb gibt es tatsächlich einen bayrischen Managementplan „Braunbären in Bayern, Stufe 1“ von 2007, der den Alpenraum für bärengeeignet hält. In schöner Beachtung der Handlungsanweisung des BfN zur Täuschung des Bürgers meint ein Herr Prof. Max Krott von der Georg-August-Uni in Göttingen: „wir wissen sowieso, dass die Mehrheit gegen den Bären ist, ein Referendum wäre vollkommen überflüssig“. Schon hört man den Bären trapsen – er steht vor der Alm, erstmal.

Lange Rede kurzer – oder gar kein? – Sinn:

Wir haben in Deutschland zwar wahrlich drängendere Probleme als Luchs und Wolf und vor allem Bär. Aber: Deutschland wird bereits allen Ernstes als Bärenerwartungsland bezeichnet. Das zeigt: hinter den Kulissen wird von den üblichen Verdächtigen munter an der vorsichtigen Wiedereinführung des Braunbären gearbeitet.

Oder wie es im „Dschungelbuch“ so schön von Yogi gesungen wird: „the bear necessities will come to you!“

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Das jedenfalls fürchtet ganz ernsthaft

Ihr

Dr. Lipps

 

 

 

 

 

 

NABU, Forsa und der Wolf – die Trickserei geht weiter!

Wolf 1 BildDer Sinn von Meinungsumfragen

Meinungsumfragen sind etwas Feines, wenn man, z. B. als Politiker oder Naturschutzbund, den eigenen Standpunkt vermitteln will. Das hat auch der NABU natürlich schon früh erkannt. Denn wenn eine große „repräsentative“ Mehrheit der deutschen Bevölkerung erkennbar die Behauptungen des NABU über, zum Beispiel, den Wolf oder den Biber, teilt, dann muss der ja richtig sein! Und dann kann man sich differenzierte Argumente in der Sache sparen. Denn die sind, wie auch das Bundesumweltamt weiß, eher hinderlich.

Aber die Sache mit dem Wolf scheint nicht so einfach zu sein, wie sich das NABU und Co. gedacht haben. Unliebsame Vorfälle nehmen zu. Kritische Stimmen mehren sich. Das Wolfsmanagement klappt nicht so richtig. Die Politik beginnt zurück zu rudern. Sachliche Argumente und vernünftige Handlungsempfehlungen sind nicht so recht zur Hand!Karikatur Wölfe

Befreiungsschlag

Da ist es mal wieder Zeit für einen Befreiungsschlag – denn schließlich ist der Wolf in Deutschland ja nicht nur ein höchst interessantes Projekt, sondern auch sehr lukrativ. Da soll möglichst nix nach hinten losgehen.

Also hat der NABU bei forsa wieder eine schöne „repräsentative Umfrage“ in Auftrag gegeben. Die stammt vom 31.08.2015 und unterstützt – oh Wunder – in geradezu begeisternder Weise die „überwältigende Zustimmung“, von der der NABU gern möchte, dass sie in der Bevölkerung vorhanden sei. Denn danach gilt angeblich:

–      54% aller Deutschen haben gegenüber dem Wolf „sehr positive Gefühle“, die 18 bis 29 jährigen Bürger sogar zu 61%,

–   89% aller Befragten glauben, dass Wölfe aus Nachbarländern zugewandert sind; ulkigerweise sind aber 17% der Meinung, die wären von Naturschützern ausgesetzt worden – da haben wir dann insgesamt 106%; das wird mit  Mehrfachnennungen erklärt; aber wie Wölfe gleichzeitig einerseits allein angestiefelt kommen und andererseits ausgesetzt werden können, ist eher schwer verständlich.

–           80% der Bundesbürger finden die Rückkehr des Wolfs erfreulich und 40% behaupten sogar angeblich, „ohne Wölfe in der Natur würde mir persönlich etwas fehlen“ (!).

und mehr dergleichen wundersame – und weitgehend unglaubwürdige – Behauptungen.kuschelwolf_1

 Forsa und die Meinungsmanipulation

Nachdem wir dem Gespann NABU/forsa schon mal Trickserei und Täuschung nachgewiesen haben (unser Blogbeitrag vom 24. März 2015), gehen wir angesichts des jetzt veröffentlichten Ergebnisses davon aus, dass auch in dieser Umfrage wieder getrickst und getäuscht wird. Denn forsa (und NABU und Co.) sind ja bekanntlich über Manipulationen von Umfragen keineswegs erhaben. Wir müssen das, nach eigenen leidvollen Erfahrungen, nicht weiter erläutern – geben Sie doch bei Google einfach mal ein „Manipulation mit Meinungsumfragen“ – da gibt’s 26500 Treffer – oder „forsa manipuliert mit Meinungsumfragen“ – da gibt’s sogar 76700 Treffer. Und wikipedia weiß zu letzterem Stichwort:

Generell gilt jedoch in den Augen vieler Branchenkenner: Umfragen von Forsa sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Sehr häufig liegen sie weit weg von dem, was die meisten anderen Meinungsforschungsinstitute messen“.

Der NABU weiß das natürlich, findet es wahrscheinlich auch ganz prima. Gleichzeitig aber hat er versucht, sich mit einem Trick „vom Acker zu machen“: Er lässt nämlich forsa fragen, aufgrund welcher Informationen die befragten Bürger ihre Meinung abgegeben haben. Und da erfahren wir, dass die meisten von ihnen garnicht vom bösen NABU beeinflußt wurden, sondern: „Drei von vier Bundesbürgern (75%) haben die Informationen … aus der aktuellen Medienberichterstattung und 70% … aus Natursendungen im Fernsehen.“

Dass sowohl das Fernsehen wie auch gerade die Medienberichterstattung randvoll mit gezielten Informationen von NABU und Co. sind, wird natürlich schamhaft verschwiegen. Stattdessen haben angeblich 27% der Befragten, also mehr als ein Viertel, ihre Kenntnisse aus „Zoo oder Tierpark“ – wer´s glaubt! – und nur 24% haben ihre Meinung von Naturschutzverbänden.

Und dann schnell noch den Jägern, dem Lieblingsgegner von NABU, „ein vor´n Latz geknallt“: nur 7% haben ihre Kenntnisse von Jagdverbänden!

Gucke da!

Fazit

Klar ist – der Wolf ist da, und wir werden von nun an mit diesem großen intelligenten lernfähigen und effizienten Raubtier in unserer Kulturlandschaft leben müssen. Und wir können nur hoffen, dass sich die „Wolfseuphorie“, die nahezu ausschließlich von NABU und Co. geschürt, gefördert und durchgesetzt wurde, nicht später als schwerer Fehler erweist.

Was leicht passieren könnte!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 wolfgang wolf

 

 

 

 

 

 

WOLFSTOURISMUS – dümmer geht’s nimmer !

wolf_2Die Zahl der Wölfe und Wolfsrudel in Deutschland steigt stetig. Noch im Mai 2015 meinte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen, es lebten etwa 25 Rudel, 8 Paare und 3 residente Einzelwölfe in Deutschland – das deckt sich allerdings nicht im Geringsten mit den weit höheren Bestandszahlen, die in einzelnen Ländern festgestellt wurden; allein in Brandenburg wurden ja schon mehr Wölfe gezählt. Inzwischen merken auch die „Wolfsfreunde“, nicht nur bei NABU, WWF und PETA, sondern auch in der Politik, dass man mit der erlaubten Ansiedlung von Wölfen eine Entwicklung losgetreten hat, die unbeherrschbar zu werden droht.

Das Zauberlehrling-Syndrom

Das ist halt das „Zauberlehrling-Syndrom“ unserer selbsternannten Naturschützer: Der Zauberlehrling macht aus einem Besen einen Wasserträger, der läuft aus dem Ruder und überflutet das Haus, daraufhin zerhackt er den mit einem Beil mit der Folge, dass nun zwei Wasserträger noch mehr Unheil anrichten, bis der Meister dem Spuk ein Ende setzt.

Goethe beschreibt in seinem Gedichtaufbau ganz hervorragend, auf was sich Menschen immer wieder einlassen, denn das Geschehen nimmt, wie die Bemühungen um die Wiederansiedelung des Wolfs, bekanntlich folgenden Verlauf:

  1. Überheblichkeit und Wichtigtuerei („Willkommen Wolf!“)
  2. Umsetzung des Vorhabens (Mehrfacher Schutz des Wolfs)
  3. Machtrausch („Wir sind die Wolfsexperten“)
  4. Angst und Verzweiflung (Nutztierrisse und erste Wolfsbedrohungen)
  5. Hilfloses Schimpfen (meist auf die Vernünftigen)
  6. Verzweiflungstat (Die Politik beginnt allerorten zurückzurudern)
  7. Hilferuf (Wölfe, die die Menschenscheu verlieren, müssen beseitigt werden)

und im Gedicht, wahrscheinlich aber weniger im Leben:

  1. Rettung durch den Zaubermeister (irgendwer, vielleicht die Jäger, solls richten)

wolfsfreund3Und jetzt: Wolfstourismus?

Am 12./13.06.2015 berichtet jetzt die Märkische Oderzeitung, dass tatsächlich ernsthaft versucht wird, den Wolf touristisch zu vermarkten – nicht in einem Wildgehege, sondern in freier Natur, eine höchst ungewöhnliche Idee, um es mal nett auszudrücken. Steffen Butzeck, Wildbiologe im Landesumweltamt Brandenburg, hat der Zeitung berichtet, in Sachsen werde das Thema Wolf touristisch viel offensiver vermarktet – als in Brandenburg, meint er damit. Rund um Rietschen gebe es einen Wolfsradweg und Wanderwege. Und tatsächlich, bei Namakanka lesen wir im Internet: Ganz bequem lässt sich die Wolfsregion Lausitz mit dem Rad erkunden. Der 35 Kilometer lange Wolfsradweg führt vom Findlingspark in Nochten über die Erlichthofsiedlung in Rietschen zum Naturschutzzentrum im Schloss Niederspree durch eine reizende offene Landschaft die von Kiefernwäldern, Teichen und Flüssen geprägt ist. Wer dem Wolf auf Tuchfühlung gehen möchte kann auf geführten Wanderungen den Lebensraum des Raubtieres erkundschaften und dabei lernen wie man Spuren liest. Tieferes Wissen zum Wolf und dem Verhältnis zum Menschen erlangen oder entspannt ein Wochenende auf den Spuren des Wolfes wandeln, das kann man bei organisierten Wolfstouren in der Lausitzer Wildnis. Scinexx, eine website, die sich bescheiden als „das Wissensmagazin“ bezeichnet, schildert, wie NABU-Wolfsscouts Wölfe fährten, damit man die in freier Wildbahn antreffen kann, und erzählt dann treuherzig: Doch was tun die Wolfsscouts, wenn es endlich zu der Begegnung mit Isegrim kommt? Sie machen vor allem eins: Sie bleiben ruhig. Die Wolfsbeobachter bleiben in einigem Abstand still stehen und sprechen den Wolf mit ruhiger Stimme an. Danach dauert der magische Augenblick selten länger als eine Sekunde und ist doch oft der Beginn einer langen Sehnsucht bis zur nächsten Begegnung.“ Zeit-Online findet Wolfstourismus bei Jüterbog und um Spremberg „zum Heulen schön“ – sehr lustiges Wortspiel, ohne Zweifel!

Das und ähnliches befürwortet Steffen Butzeck erkennbar auch für Brandenburg.

Dümmer geht’s nicht!

Wir, und nicht nur wir, sondern zahlreiche vernünftige Jäger, halten das, freundlich ausgedrückt, für gefährlichen Unsinn. Denn da wird geradezu dazu eingeladen, so unverantwortlich mit Wölfen umzugehen, wie dies z. B. in Berlin mit der Fütterung von Wildschweinen (die selbst der NABU anprangert) oder allerorts mit der unsinnigen Fütterung von Tauben geschieht. Auf dem Truppenübungsplatz bei Munster stehen bekanntlich Soldaten im Verdacht, die sie bei Nachtmärschen wiederholt begleitenden Wölfe anzukirren – das soll jedenfalls untersucht und abgestellt werden, wie topagrar.com berichtet.

Die Chance, auf einem Radwanderweg einem Wolf zu begegnen, wird sicherlich größer, wenn der Wolf mitkriegt, dass hier immer wieder Leberwurstbrote „verloren“ werden!

Mit Rotkäppchens Körbchen voller Leckereien fängt es an und bei der toten Oma kanns aufhören – Märchen sind vielleicht garnicht so blöd, wie die „Wolfsfreunde“ meinen.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

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NABU – Täuschung und Trickserei mit Meinungsumfragen?

MeinungsumfrageVor kurzem wurde im Internet mehrfach, so auch von ProPlanta (unten Anm. 1) am 19.03.2015 berichtet: „Bundesweit 84 Prozent und 83 Prozent der Befragten in Baden-Württemberg sprachen sich Mitte März für eine Stärkung des Natur- und Tierschutzes im Jagdrecht der Länder aus, wie eine vom Naturschutzbund Nabu in Auftrag gegebene Umfrage ergab. «Die überwiegende Mehrheit im Ländle will mehr Naturschutz und mehr Tierschutz im Jagdrecht», sagte Nabu-Landeschef Andre Baumann am Mittwoch in Stuttgart“. Die Pressemeldung des NABU (unten Anm. 2) veröffentlicht auch Stefan Fügner im Jagdblog.blogspot.com am 22.03.

Als Jagdrechtsexperten hat mich dieses detaillierte Ergebnis sehr verwundert und erweckt hohe Zweifel an seiner Glaubwürdigkei. Denn wir haben in Deutschland 17 Jagdgesetze und unzählige Verordnungen und etliche Richtlinien dazu, und die kennen selbst die Jäger nur zum Teil, meist gar nicht, geschweige denn der sog. „Mann auf der Straße“. Wie können also die angeblich 1000 Befragten, darunter (nur!) 204 in Baden-Württemberg, überhaupt wissen, ob und wie die verschiedenen Jagdgesetze die „Aspekte des Natur- und Tierschutzes“ überhaupt enthalten und wie und wieso die denn dann „gestärkt werden“ sollten?

Wie muss man Umfragen gestalten?forsa

Nun kommt es bekanntlich bei Meinungsumfragen entscheidend auf drei Kriterien an:

–       Was genau wird gefragt,

–       Wie wird gefragt, und

–       Wer wird gefragt.

Wenn also 1000 x-beliebige Leute gefragt werden: „Halten Sie es für sehr wichtig – wichtig – weniger wichtig oder unwichtig, dass die Aspekte des Natur- und Tierschutzes durch die Jagdgesetze gestärkt werden?“ – und das soll ja nach der Behauptung des NABU Baden-Württemberg so gewesen sein, dann

–       müssten alle, die die Jagdgesetze nicht kennen – und das dürften von den 1000 Leuten ungefähr 996 sein – antworten: keine Ahnung;

–       und die, die ein Jagdgesetz kennen – das dürften einige Jäger unter den 1000 Leuten sein, also vielleicht 30 – teils „ja“ und teils „nee, m. E. nicht“ und einige „weiß nicht“ geantwortet haben.

Mit Sicherheit hat diese Umfrage nicht einen einzigen Befragten erwischt, der alle Jagdgesetze – nach denen aber gefragt wurde – so gut kennt, dass er die Frage vernünftig beantworten kann.forsa jagdumfrage

Unsere bohrenden Nachfragen…

lassen nur einen Schluß zu: hier wird die Öffentlichkeit massiv irre geführt, getäuscht, wahrscheinlich sogar bewusst belogen! Das wollten wir aber erstmal nachprüfen. Unsere Fragen

nabu bw…beantwortet der NABU allen Ernstes …

So: … wir haben uns sofort bei FORSA, dem beauftragten Meinungsforschungs-Institut, nach den Fragen, Fragebögen und vorbereitenden einleitenden Bemerkungen gegenüber den Befragten und nach der Auswahl der Befragten erkundigt.

Antwort: da müssen Sie unseren Auftraggeber NABU BW fragen.

Das haben wir getan. Darauf teilt uns ein Herr Huber, Pressesprecher & Leiter Kommunikation des  NABU BW, mit:

„danke für Ihr Interesse. Die Unterlagen finden Sie unter (unten Anm. 2). Diesem Papier können Sie auch die Frage entnehmen, die Forsa in unserem Auftrag gestellt hat.

Auf unseren Hinweis, diese Zahlen hätten wir schon, aber wüssten gern, wie die zustandegekommen seien, bekommen wir zu unserem nicht geringen Erstaunen eine Antwort

mit dieser Frechheit:

Hallo Herr Lipps,

um es nochmal deutlich zu sagen: Sie haben die vollständigen Unterlagen zu der von uns veröffentlichten Sache. Und darin ist die vollständige Frage enthalten.

Wie FORSA die Befragten auswählt, weiß ich nicht, die haben das wie immer gemacht: repräsentativ. Wir haben in die Auswahl selbstverständlich nicht eingegriffen.

Wiederholte Nachfragen Ihrerseits ändern daran nichts. Ich bitte um Verständnis, dass ich zu diesem Thema nicht mehr zu sagen habe und Ihre Anfrage damit als erledigt betrachte.

Beste Grüße   Hannes Huber

Deshalb unsere Schlussfolgerung:

Hier ist – weil die Haltung des NABU gänzlich unglaubwürdig ist und für einen Leiter Presse und Kommunikation auch noch einigermaßen dümmlich – nur der Schluss möglich, dass diese Umfrage allen Gesetzen der Durchführung ernsthafter Umfragen Hohn spricht und eine, wie oben gesagt, massive Täuschung der Öffentlichkeit ist – ein Armutszeugnis für ein renommiertes Meinungsinstitut und ein schönes Beispiel rücksichtsloser Meinungsmanipulation einer an sich verdienten Umweltorganisation. Mit dem erkennbaren Ziel, die öffentliche Meinung für die miesen Novellierungsversuche des Jagdrechts in NRW, BW und andernorts zu beeinflussen.

Kann man ja mal versuchen. Aber man sollte sich nicht erwischen lassen! Oder uns das Gegenteil beweisen, und vielleicht mal die Leitung Presse und Kommunikation  auswechseln!

Rät denen ein sehr verärgerter, aber nicht wirklich erstaunter

Dr. Wolfgang Lipps

Geschäftsführer JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz UG

 ……….

 Anm. 1: http://www.proplanta.de/Agrar-Nachrichten/Wald-Forst/Deutsche-fuer-mehr-Naturschutz-im-Jagdrecht_article1426750598.html

 Anm. 2 : https://www.nabu.de/downloads/jagd/NABU-forsa-Umfrage_Deutsche-wollen-oekologischere-Jagdgesetze_2015-03-17.pdf

 

Schädlingsbekämpfung statt Bejagung, Wildbret wird Abfall! Quo vadis Jagd?

OLYMPUS DIGITAL CAMERADas neue Jahr 2015 wird wieder und verstärkt Angriffe gegen die Jagd in Deutschland mit sich bringen. Grüne und selbsternannte Natur- und Tierschützer, viele mit höchst zweifelhaftem Wissen aber bemerkenswerter Intoleranz, nehmen immer mehr Einfluss auf die Gesellschaft und vor allem die Politik, s. Baden-Württemberg, s. NRW. Ganz vorn dabei immer: der NABU.

NABU: Jagd als „fixe Idee“?

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) ist eine verdienstvolle Organisation, die eine Gemengelage von vielen guten Initiativen und etlichen schlechten und vielen guten Ideen mit wiederum reichlich viel Unsinn anbietet – wie das eben so ist, wenn eine große Organisation so ziemlich alle Arten von Leuten, vom (durchaus öfter vorkommenden) Fachmann bis zum (in großer Zahl feststellbaren) Dummbeutel, hinter sich vereint.

Etwas allerdings ist beim NABU zur fixen Idee geworden: die Jagd. Pausenlos und ständig, zuletzt mit einem erneuten Positionspapier zur Ausrichtung der Jagd in Deutschland“ im Dezember 2014, wird das geneigte Publikum, zumeist in „brutaler Vereinfachung und hämmernder Wiederholung“ (dem Erfolgsrezept populistischer Überzeugungsrethorik), mit den „Reformgedanken“ des NABU zur Jagd gelangweilt. Die muss angeblich unbedingt reformiert werden, was – ohne dass das so deutlich gesagt wird – letztlich zu ihrer Abschaffung führen soll.

Die Vorstellungen des NABU zur Jagd enthalten so viel Falsches, dass wir das hier nicht wiederholen müssen – es wurde schon oft gesagt. Auch das ist bei einer fixen Idde gemeinhin so.

Denn was ist eine fixe Idee?

Wikipedia definiert das in Kürze treffend wie folgt:

Eine fixe Idee (lateinisch idea fixa „unveränderliche Idee“), auch überwertige Idee genannt, ist ein Symptom aus dem Bereich der klinischen Psychologie und der Psychiatrie. Überwertige Ideen sind eine gravierende Denkstörung, die Wahngedanken ähnelt…. Häufig gehen überwertige Ideen mit anderen Denkstörungen einher und können schwere Störungen der sozialen Beziehungen zur Folge haben. Bei einer fixen Idee konzentrieren sich alle Gedanken auf ein Kernthema. Abgesehen davon denken die Betroffenen ansonsten logisch, so dass sie für vernünftig gehalten werden, wenn das kritische Gebiet nicht berührt wird.Nabu

Abschaffung der Jagd?

Nun hat ja bekanntlich jedermann ein Recht darauf, dumme Ideen zu haben und die zu verbreiten, für sie zu werben und auch, für die auf die Strasse zu gehen. Das gehört nun mal zur freiheitlich demokratischen Ordnung unseres Gemeinwesens. Allerdings muss man, will sagen müssen zuerst die, die die Idee haben, aber dann vor allem auch die, die es unmittelbar betrifft, darauf achten, dass dumme Ideen keinen Schaden anrichten – erst recht keinen solchen, der viele Unbeteiligte trifft.

Das aber wäre die Abschaffung der Jagd.

Damit wollen wir jetzt keineswegs den Schaden verharmlosen, der schon durch die zahlreichen erfolgreichen Angriffe auf die Jagd angerichtet wird, von dem einigermaßen bedenklichen (um es nett auszudrücken) Urteil des Europäischen Menschrechtsgerichtshofes zur Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen bis hin zu den zahlreichen Sottisen der (u. a. NABU-gesteuerten) neueren Jagdgesetze etwa in Baden-Württemberg und NRW. Aber einen ernsthaften und nachhaltigen Schaden würde letztlich die Abschaffung der Jagd verursachen. Denn die führt zu Auswirkungen auf unsere Natur, unsere Tierwelt, unsere Gesellschaft und unsere Tierethik, die massiv und katastrophal wären.

Ein trauriges Beispiel dafür ist unser Nachbar Holland.

Jagdverbot in den Niederlanden

Seit 2002 ist die Jagd in den Niederlanden weitgehend verboten (deshalb jagen unsere holländischen Weidgenossen jetzt z. B. vermehrt bei uns – und wenn sie ein gelbes Nummernschild haben, sind sie zuhause durch die Führerscheinprüfung gefallen – oder? ok, ein Scherz!). Das Naturschutzgesetz „Flora- und Faunawet“ hat den Katalog der seinerzeit 96 jagdbaren Tiere auf sechs verkürzt, von denen eines, das Rebhuhn, auch noch ganzjährig geschützt ist – bleiben Hase, Fasan, Kaninchen, Stockente und Ringeltaube. Wildtiere können nur noch in besonderen Fällen mit besonderen Lizenzen geschossen werden; das ist die sog. „Wildschadenskontrolle“. Das Flora- und Faunagesetz hat für diese Ausnahmeregelungen drei Bedingungen festgelegt: Erstens darf es keine andere Lösung geben, d. h. alle anderen Lösungen müssen ausgeschöpft sein, zweitens darf die Tierart nicht vom Aussterben bedroht sein und drittens muss es sich um beträchtliche Schäden an Gewächsen oder Vieh handeln.

Zu was das führen kann, zeigen Beispiele aus Holland:

Zunächst besteht inzwischen Einigkeit darüber, dass das ursprüngliche als Schutzgesetz für Tiere gedachte Flora- und Faunawet aus guten Gründen (Schutz der Landwirtschaft, Seuchenvermeidung usw.) so vieleAusnahmen zulässt und erlaubt hat, dass der Schutz für Tiere nicht nur nicht verstärkt wird, sondern die Ausnahmen überwiegen. Allerdings sind diese Tötungen dann weder „weidgerecht“ noch „nachhaltig“ noch „tierschutzgerecht“, sondern schiere ökonomische Sachzwangentscheidungen.

Es geht aber noch weiter. Als die Füchse überhand nahmen, wuchs der Druck auf Ausnahmegenehmigungen. „Seit dem 12. April 2006 dürfen nun selbst säugende Fähen getötet, Jungfüchse mit Knüppeln erschlagen und Füchse im Dunkel der Nacht mit Lampen geblendet werden, damit sie leichter zu erschießen sind (Dag Frommholt).“ Und das, obwohl eingehende wissenschaftliche Untersuchungen ergeben haben, dass der Einfluss des Fuchses auf Wiesenvögel mit maximal 5%  äusserst gering ist. Den weidgerechten Jäger graust es!

Die Zahl der überwinternden Wildgänse hat in Holland von ca. 130.000 im Jahre 2005 so zugenommen, dass bis 2018 mit einer Zahl von 1,3 Millionen gerechnet wird, dazu kommen noch jeden Winter die Gäste mit geschätzten bald 2,2 Millionen. Zwar gibt es Sondererlaubnisse zum Abschuss bei großen Schäden, aber zuvor muss versucht werden, die Gänse zu verjagen (!). Da sie inzwischen als Plage angesehen werden, hat eine Kommission allen Ernstes Maßnahmen wie das Zusammentreiben und Vergasen einerseits und das Eierschütteln andererseits vorgeschlagen (nach einer Stellungsnahme des KNJV, des Dachverbandes der niederländischen Jäger). Und so ist bereits gehandelt worden: am Flughafen Schiphol wurden 2000 Gänse zusammengetrieben, begast, getötet und – Sie lesen richtig“ – einer Organisation zur Verfügung gestellt, die Arme mit Essen versorgt.

Wie pervers ist das denn? 

Im Gebiet Oostvaardersplassen sind Rothirsche Heckrinder und Wildpferde in großer Zahl abgekommen und verhungert, weil die natürlichen Lebensgrundlagen der Überpopulation nicht gewachsen waren, sich der Bestand aber natürlich – trotz des bei Tierschützern weit verbreiteten gegenteiligen Kinderglaubens – nicht selbst reguliert hat; meinen wir, aber das halten die niederländischen Jagdgegner gerade für den richtigen Regulierungsmechnismus. Denn die Partei für Tierrechte – die gibt’s wirklich! – meint dazu lapidar: Das Leid der Tiere sei immer noch besser als Jagd“.

Nochmal: wie pervers ist das?

Jagdverbot im Kanton Genf

Das ZDF hat diesem Jagdverbot eine – leider ziemlich falsche und tendenziöse – Sendung gewidmet und darin behauptet, durch das behördliche Wildtiermanagement unter Ausschluss der Jäger – will heißen der privaten oder „Hobby“-Jäger – habe sich der Wildbestand erholt, reguliere sich selbst, und alles sei wunderbar. Leider hat der Präsident des Genfer Jagdverbandes „ La St. Hubert“, Eric Schweizer, das in einem Interview mit dem DJV am 24.02.2014 in allen Einzelheiten widerlegt.

Gerade dort zeigt sich: Wildtiermanagement durch Behörden ist möglich, aber teuer und schlecht. Die öffentliche Hand zahlt, während wir Revierpächter selbst bezahlen. Die Wildtierverwaltung ist schon personell gar nicht in der Lage, die vielfältigen Aufgaben zu erfüllen, denen sich der Revierpächter, der als Hobbyjäger verunglimpfte Jäger, stellt, wenn er sich z. B. nächtelang abmüht, den Wildschaden durch Schwarzwild im erträglichen Rahmen zu halten, andernfalls er Wildschadensersatz leistet. Welcher Förster oder städtischer Jagdbeauftragte wäre wohl so idealistisch?

Der Sinn der Jagd

Trotz allem Gemaule gegen die heutige Jagd: „Jäger haben heute neben der eigentlichen Jagdausübung zahlreiche Aufgaben übernommen. Zum Beispiel die Förderung und Erhaltung von Biodiversität, Naturschutzmaßnahmen, Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen, Wildschadensverhütungsmaßnahmen, Seuchenbekämpfung, Bergung und Entsorgung von Unfallwild“ (zitiert nach AG Jagd der Piratenpartei). Sie tun dies unter finanziellen und persönlichen Opfern, aus Liebe zur Natur und zum Tier, in Verantwortung für unsere Umwelt, die wir bekanntlich nicht „von unseren Eltern geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen“ haben – wohl die beste Definition von Nachhaltigkeit und zugleich die Grundlage der Weidgerechtigkeit. Selbst die, die nicht so denken und nicht auf dieser ethischen Grundlage jagen, dienen ihr, weil das Recht sie dazu anhält.

Fazit: Unsere Jagd ist in mannigfacher Weise reform- und verbesserungswürdig; aber sie muss als Kulturgut so erhalten werden, wie sie heute im Wesentlichen ist!

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Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Neues Jagdgesetz NRW – vermintes Gelände!

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Der Präsident des Landesjagdverbandes NRW, Ralph Müller-Schallenberg, meinte gerade erleichtert angesichts des jetzt vorliegenden Entwurfs eines „ökologischen Jagdgesetzes“, immerhin werde „in NRW die Jagd nicht abgeschafft; dafür gebe es weder eine politische noch eine rechtliche Grundlage“.

Wenn er sich da mal nicht irrt!

Denn die Sammlung von „bedenklichen, akzeptablen und nicht hinnehmbaren“ Regelungen und die schönrednerisch-beschwichtigenden Ausführungen des Ministers Remmel beim Landesjägertag 2014 in Köln ebenso wie die schöne Einleitung zum Gesetzentwurf und dessen offizielle Begründung kleistern die Probleme eher zu.

Klar ist nämlich bei der Lektüre dieses Werkes: neben in der Tat akzeptablen und natürlich auch bedenklichen Regelungen, die noch genügend Stoff für die jetzt beginnenden Anhörungen bieten, enthält der Entwurf einige richtige „Korken“, die der Minister und seine Paladine sicherlich mit Zähnen und Nägeln verteidigen werden – decken sie sich doch weitgehend mit der „Resolution für ein ökologisches Jagdgesetz in NRW“, das unter dem schönen dicken Titel „JAGDREFORM JETZT!“ einherkam und dazu geführt hat, dass das neue Jagdgesetz auch tatsächlich ökologisch heißen soll; Verfasser sind die üblichen Verdächtigen wie NABU, BUND, BMT, ETN und natürlich, neben noch anderen, PETA.

Ob man sich über die neuen Verbote aufregen soll, kann man noch gelassen diskutieren, betreffen sie doch zunächst mal „nur“ bleihaltige Munition und Totschlagfallen, aber auch komplexere Themen wie die Baujagd, die Abrichtung von Jagdhunden an der lebenden Ente und den Jagdschutz gegen wildernde Katzen. Bedenklicher sind da schon Vegetationsgutachten und der Verzicht auf den Abschußplan beim Rehwild, den allerdings der weidgerechte und verantwortungsvolle Revierinhaber in der Tat nicht braucht.

Die Absenkung der Mindestpachtdauer auf fünf Jahre halten wir, mit Verlaub, für Unsinn, die amtliche Begründung für äußerst schwach. Noch größerer Unsinn ist die geplante Wiedereinführung der – entgegen der Rechtsprechung tatsächlich (wie der Deutsche Jagdrechtstag nachgewiesen hat!) verfassungswidrigen – Jagdsteuer. Und die Verlängerung der Jagdzeit auf Rehböcke bis zum 15. Januar werten wir als einen Kotau vor Schlumpschützen und weiter nix; ob die durch den geplanten Schießnachweis für Bewegungsjagden dafür etwas „ausgedünnt“ werden, kann man füglich bezweifeln.

Der erwähnte Korken aber steckt sicherlich in der Neufassung des § 4. Dessen schwer leserlicher Absatz 3 sagt:

Grundflächen im Eigentum einer juristischen Person in gemeinschaftlichen Jagdbezirken können zu befriedeten Bezirken erklärt werden, wenn die juristische Person glaubhaft macht, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt.

Der § 6a BJagdG gilt zwar „sinngemäß“ dazu weiter und erschwert die Sache ein wenig, aber natürlich nicht sehr, denn „ethische Skrupel“ einer juristischen Person lassen sich selbstredend allein schon durch Satzungsbestimmungen und ähnliches trefflich erzeugen – und dass die zuvor erwähnten Protagonisten der Resolution „JAGDREFORM JETZT!“ sämtlich aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, hat sich bestimmt auch schon bis zu Minister Remmel rumgesprochen. Dass diese juristischen Personen auch munter dem Landerwerb, häufig mit öffentlicher Förderung, zugetan sind, ist sicherlich hilfreich bei der so geplanten Eindämmung der Jagd.

Dass sich das aus dem ohnehin schon bedenklichen Urteil des EuGH so nicht ableiten lässt, stört die Gesetzesverfasser erkennbar nicht.

Ja, lieber Müller-Schallenberg, „presse den Helm ins Haar, gürt um Dein lichtblau Schwert, schnall an Dein schärfstes Sporenpaar und sattle Dein schnellstes Pferd…“  usw. (frei nach Moritz Graf von Strachwitz) – da kommt ganz schön was auf den LJV und die Jägerschaft zu.

Dr. Wolfgang Lipps