Neues Jagdgesetz NRW – vermintes Gelände!

remmel

Der Präsident des Landesjagdverbandes NRW, Ralph Müller-Schallenberg, meinte gerade erleichtert angesichts des jetzt vorliegenden Entwurfs eines „ökologischen Jagdgesetzes“, immerhin werde „in NRW die Jagd nicht abgeschafft; dafür gebe es weder eine politische noch eine rechtliche Grundlage“.

Wenn er sich da mal nicht irrt!

Denn die Sammlung von „bedenklichen, akzeptablen und nicht hinnehmbaren“ Regelungen und die schönrednerisch-beschwichtigenden Ausführungen des Ministers Remmel beim Landesjägertag 2014 in Köln ebenso wie die schöne Einleitung zum Gesetzentwurf und dessen offizielle Begründung kleistern die Probleme eher zu.

Klar ist nämlich bei der Lektüre dieses Werkes: neben in der Tat akzeptablen und natürlich auch bedenklichen Regelungen, die noch genügend Stoff für die jetzt beginnenden Anhörungen bieten, enthält der Entwurf einige richtige „Korken“, die der Minister und seine Paladine sicherlich mit Zähnen und Nägeln verteidigen werden – decken sie sich doch weitgehend mit der „Resolution für ein ökologisches Jagdgesetz in NRW“, das unter dem schönen dicken Titel „JAGDREFORM JETZT!“ einherkam und dazu geführt hat, dass das neue Jagdgesetz auch tatsächlich ökologisch heißen soll; Verfasser sind die üblichen Verdächtigen wie NABU, BUND, BMT, ETN und natürlich, neben noch anderen, PETA.

Ob man sich über die neuen Verbote aufregen soll, kann man noch gelassen diskutieren, betreffen sie doch zunächst mal „nur“ bleihaltige Munition und Totschlagfallen, aber auch komplexere Themen wie die Baujagd, die Abrichtung von Jagdhunden an der lebenden Ente und den Jagdschutz gegen wildernde Katzen. Bedenklicher sind da schon Vegetationsgutachten und der Verzicht auf den Abschußplan beim Rehwild, den allerdings der weidgerechte und verantwortungsvolle Revierinhaber in der Tat nicht braucht.

Die Absenkung der Mindestpachtdauer auf fünf Jahre halten wir, mit Verlaub, für Unsinn, die amtliche Begründung für äußerst schwach. Noch größerer Unsinn ist die geplante Wiedereinführung der – entgegen der Rechtsprechung tatsächlich (wie der Deutsche Jagdrechtstag nachgewiesen hat!) verfassungswidrigen – Jagdsteuer. Und die Verlängerung der Jagdzeit auf Rehböcke bis zum 15. Januar werten wir als einen Kotau vor Schlumpschützen und weiter nix; ob die durch den geplanten Schießnachweis für Bewegungsjagden dafür etwas „ausgedünnt“ werden, kann man füglich bezweifeln.

Der erwähnte Korken aber steckt sicherlich in der Neufassung des § 4. Dessen schwer leserlicher Absatz 3 sagt:

Grundflächen im Eigentum einer juristischen Person in gemeinschaftlichen Jagdbezirken können zu befriedeten Bezirken erklärt werden, wenn die juristische Person glaubhaft macht, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt.

Der § 6a BJagdG gilt zwar „sinngemäß“ dazu weiter und erschwert die Sache ein wenig, aber natürlich nicht sehr, denn „ethische Skrupel“ einer juristischen Person lassen sich selbstredend allein schon durch Satzungsbestimmungen und ähnliches trefflich erzeugen – und dass die zuvor erwähnten Protagonisten der Resolution „JAGDREFORM JETZT!“ sämtlich aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, hat sich bestimmt auch schon bis zu Minister Remmel rumgesprochen. Dass diese juristischen Personen auch munter dem Landerwerb, häufig mit öffentlicher Förderung, zugetan sind, ist sicherlich hilfreich bei der so geplanten Eindämmung der Jagd.

Dass sich das aus dem ohnehin schon bedenklichen Urteil des EuGH so nicht ableiten lässt, stört die Gesetzesverfasser erkennbar nicht.

Ja, lieber Müller-Schallenberg, „presse den Helm ins Haar, gürt um Dein lichtblau Schwert, schnall an Dein schärfstes Sporenpaar und sattle Dein schnellstes Pferd…“  usw. (frei nach Moritz Graf von Strachwitz) – da kommt ganz schön was auf den LJV und die Jägerschaft zu.

Dr. Wolfgang Lipps