Wolfsverordnung Brandenburg – der Unsinn geht weiter!

 

Am 21. Dezember 2017 hat der brandenburgische Umweltminister Jörg Vogelsänger als Teil des Wolfsmanagementplanes die „Brandenburger Wolfsverordnung“ (BbgWolfV) unterzeichnet, die Anfang Januar 2018 in Kraft treten wird. Darin wird beschrieben, wann wer wie mit wessen Mitwirkung „Problemwölfe“ vergrämen, betäuben oder schießen darf und was es dafür alles für Voraussetzungen gibt und Umstände zu bedenken sind.

Minister Vogelsänger ist ganz stolz auf dieses Elaborat und meint, die anderen Bundesländer warteten schon darauf. Wenn das stimmt, werden sie es nach der Lektüre wegschmeissen.

Wir vom Instititut für Jagd Umwelt und Naturschutz haben die VO sorgfältig gelesen und halten sie, mit Verlaub und nett ausgedrückt, für ziemlich unbrauchbar!

„Der Dativ ist dem Genitiv sein Feind“.

Zuerst nehmen wir mal zu Gunsten des Herrn Ministers an, dass er das, was er da unterschrieben hat, nicht gelesen hat. Denn das Machwerk enthält ziemlich viele grammatikalische und mindestens einen Kommafehler, und an einigen Stellen falsches bzw. unzureichendes Deutsch. Das ist zwar peinlich, aber angesichts dessen, dass diese Verordnung ohnehin nix taugt, nicht so schlimm!

Unklare Regelungsinhalte

Es würde zu weit führen, diese elaborate und labernde Verordnung im Rahmen eines Blogbeitrags umfassend darzustellen. Sie verwendet ungebräuchliche Begriffe wie „aus der Natur entnehmen“, was nicht „Töten“ meint, sondern das nur „auch“. Sie verwendet völlig unbestimmte (Rechts)begriffe wie „auffälliges Verhalten“ oder wiederholte Annäherung an Menschen bis auf „wenige Meter“ – außer wenn das ein Wolfswelpe (?) tut (was eigentlich dann? Streicheln? Mitnehmen? Totschlagen? Behörde melden?) – oder „problematisches Verhalten“ oder „drohende erhebliche  landwirtschaftliche Schäden“ und anderes mehr.

Vor allem aber stehen alle Maßnahmen der Verordnung unter der Voraussetzung, dass zum einen die „Erhaltungsziele des jeweiligen Gebietes“ bezüglich der Wolfspopulation nicht beeinträchtigt werden (§ 6 Ziff 12 der VO, was immer die sein mögen), oder „dass es durch die mit dieser Verordnung zugelassenen Ausnahmen weder zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der Populationen des Wolfs kommt noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands des Wolfs in der kontinentalen Region Deutschlands behindert wird.

Kontinentale Region Deutschland! Geht´s auch etwas kleiner? Verwirrung komplett.

Organisation

Wie so oft in Deutschland gibt´s auch in dieser Verordnung gleich mal Vorgehensweisen, die sicher dafür sorgen, dass damit kaum ein Wolf aus der Wildbahn genommen wird. So heißt es z. B.

  • 2 Ziff. 2: Maßnahmen nach Absatz 1 sind nur zulässig, wenn das Landesamt für Umwelt als Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege zuvor bestätigt hat, dass ein auffälliges Verhalten vorliegt.
  • 3 Ziff. 4 Satz 2: Ein für den Menschen problematisches Verhalten liegt vor, wenn die Vergrämung eines nach § 2 Absatz 2 Satz 2 auffälligen Wolfes nach Einschätzung der Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege nicht möglich ist oder die Vergrämung erfolglos bleibt.
  • 3 Ziff. 6: Wölfe dürfen in besonderen Fällen auch ohne Vergrämung geschossen werden, wenn die Polizei – noch ´ne Behörde – einverstanden ist.
  • Für Wolfshybriden braucht man das „Monitoring der Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege – noch ein weiterer Verwaltungsvorgang -,

und außerdem braucht man gegebenenfalls noch Tierärzte und/oder den Herrn Minister selbst.

Aber der „Problemwolf“ muß halt warten, bis alle Behördengänge erledigt sind, und dann muss die Behörde jemanden bestellt haben, der „im Rahmen der ihm auferlegten zeitlichen (? – nur abends oder wie?) und örtlichen (meist gerade nicht da, wo der Wolf ist, oder?) Regelungen (§ 7 Ziff. 14 Satz 2)“ zum Eingriff in die Wolfspopulation fähig geeignet und willens ist.

Na dann mal viel Spaß!

Fazit:

Man muss diese lange Verordnung mit ihrem elaboraten Anhang über die Vergrämungs- und Verhütungs- und sonstigen Maßnahmen und Vorschriften nur mal gelesen haben, um zu wissen: so wird das nix! Vor allem die Tierhalter, die die ausgeklügelten und etwas merkwürdigen Bestimmungen der Anlage zur Verordnung nicht einhalten können oder wollen (Zaun hoch, aber mit 2 Herdenschutzhunden etwas niedriger – warum das denn? Und was dergleichen Unsinn mehr ist), gucken in die Röhre und stehen schlechter da als jetzt!

Für diese Verordnung gilt mithin der schwäbische Satz:

Hätte mer aach kenne bleibe losse!“.

Ihr

Wolfgang Lipps

 

 

 

Die Rechtfertigung der Jagd – heute wichtiger denn je!

CIC LogoAm 28. Februar 2016 fand in Berlin ein außerordentlich erhellendes Symposium statt zum Thema: „Jagd in Deutschland – wie wird sie in 30 Jahren aussehen?“. Veranstalter war die Young Opinion (YO) des CIC, des (auf deutsch) „Internationalen Rates zur Erhaltung der Jagd und des Wildes“ (Info dazu bei Wikipedia unter diesem Stichwort). Thematisiert wurden, unter anderem, die Themen „Jagd und Eigentum“, „Jagd und Presse“, „Jagd und Naturschutz“ und „Jagd und Politik“.

Wie nicht anders zu erwarten, konnte natürlich die Jagd im Jahre 2046 nicht so recht dargestellt werden, aber die ausgezeichneten Redebeiträge und die Diskussion machten sehr gut deutlich,

  1. Wo die Jagd heute steht,
  2. welchen wachsenden Problemen sie sich in der Zukunft ausgesetzt sieht,
  3. wer diese Probleme aufwirft und
  4. wie sich die heutige Jagd dazu verhalten sollte.

Zu Punkt 2 und 3 wurde klar, dass es eine breite und gut aufgestellte und vor allem finanzkräftige Szene aus Naturschutz und Politik – i.e. z. B. BUND, NABU, die Grünen usw. – gibt, die der Jagd, wie sie gegenwärtig ausgeübt, vertreten und dargestellt wird, mit ganz erheblicher Kritik wenn nicht gar schlicht jagdfeindlich (wie es etwa dem Unterzeichneten erscheint) entgegentritt und ihren Bestand gefährdet. Die Meinung gewinnt an Boden, man brauche keine Jäger, sondern „Wildmanager“ wie in Genf, und die Ableitung des Jagdrechts aus dem Eigentum sei überholt.

Zu Punkt 4 wurde deutlich, dass wir Jäger heute zwei Aufgaben erheblich mehr Aufmerksamkeit schenken müssen als bisher:

–        Wir haben Veranlassung, unsere Jagd und einzelne Jagdmethoden und Erscheinungsformen gerade im Lichte der Kritik offen und durchaus reformwillig zu betrachten, ohne aber das Ganze aus dem Blick zu verlieren; und

–        Wir müssen jetzt wirklich einmal mit Ernst und Nachdruck an der Darstellung dessen, was wir tun, und an seiner Rechtfertigung gegenüber insbesondere auch der „urbanen“ Bevölkerung arbeiten; unsere Öffentlichkeitsarbeit ist, mit Verlaub, mit wenigen Ausnahmen ein Graus.

Dabei nur mal: die Rechtfertigung.

Das Argument, „ohne Jagd kein Wild“, kommt überhaupt nicht an; es ist erklärungsbedürftig und überfordert den naturfernen Bürger.

Das Argument, wir müssten Wildbestände regulieren, wird zunehmend angegriffen und stößt zudem weitgehend auf Unverständnis oder Ablehnung. Zum einen nämlich erzählen Naturschützer dem, wie gesagt, gerade im städtischen Bereich oft naturfernen Bürger, Wildbestände würden sich selbst regulieren – ein, wie wir Jäger wissen, überwiegend törichtes Argument. Zum anderen reißen die Schiesser und Trophäenjäger und kommunikations-unwilligen Mitglieder unserer Zunft unter Mithilfe einer willigen und zumeist auch uninformierten Presse durch ihr Verhalten vielerorts und oft das „mit dem Hintern wieder ein“, was wir ansonsten (u. a. mit so hervorragenden aber zu seltenen Aktionen wie „Lernort Natur“) aufbauen. Außerdem fallen viele auf das Argument herein, ein angestellter „Wildmanager“ sei professioneller und damit besser als der „Sonntagsjäger“; dass das zum einen falsch, zum zweiten großräumig nicht machbar und zum dritten extrem teuer ist, bringen wir erkennbar nicht rüber.

Sozialbindung des Eigentums

Ein drittes Argument hört man leider nie. Dabei ist es unserer Meinung nach eines der schlagendsten und zudem leicht vermittelbar: die Jagd ist ein direkter Ausdruck der Sozialbindung des Grundeigentums in unserer Verfassung. Der Jäger „dient dem Wohle der Allgemeinheit“ nach Art. 14 GG, wenn er „einen gesunden und artenreichen Wildbestand unseres heimischen Wildes, das ein unverzichtbarer Teil unserer Kulturlandschaft ist, im Einklang mit dem jeweiligen Biotop und unter Berücksichtigung der Belange der Land- und Forstwirtschaft hegt und erhält“.

Mit diesem Argument kann man sicher vielen der partiellen Angriffe gegen Teile der Jagd (Baujagd, Fallenjagd, Liste der jagdbaren Arten, Wolfsmanagement usw.) nur zum Teil begegnen. Aber der Kern unserer Jagd kann  damit erfolgreich und, wie wir jedenfalls meinen, dauerhaft verteidigt werden.

Also, Freunde der Jagd, jetzt mal Schluss mit der Klage des Dorfpolizisten: „Ich hab´ sie alle verhaftet, aber es ist keiner mitgegangen!“. Packen wir es endlich an – dass es geht, hat das Symposium der YO des CIC soeben unter Beweis gestellt.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Bald steppt der Bär – die Volksverdummung geht weiter.

GrussbärEigentlich müsste es spätestens jetzt beim Wolf jeder gemerkt haben: die Naturschützer, die Tierschützer und die Politik verkaufen uns für dumm. Sie wollen unbedingt die „großen Raubtiere“ wieder in Deutschland einführen.

Es geht um Luchs, Wolf und – jetzt wird’s buntkariert – um den Braunbären.

Die großen Drei

Die sogenannte FFH-Richtlinie der Europäischen Union stellt die drei unter vollständigen Schutz. Das ist beim Luchs unbedenklich, denn der besiedelt nur bestimmte Lebensräume, jagt eher Rehe als Nutztiere, ist scheu und selten und wird dem Menschen niemals gefährlich. Er ist eine echte Faunenbereicherung. Beim Wolf ist das schon erheblich problematischer, wie die zunehmende Diskussion der letzten Monate beweist; er besiedelt alle Lebensräume der Kulturlandschaft, jagt als kluger und ökonomischer Jäger gern Nutztiere, vermehrt sich kräftig und kann dem Menschen gefährlich werden. Und der Bär ist in einer Kulturlandschaft erst recht ein Problem, mit Sicherheit das größte.Bär_4

Wer braucht Großraubtiere?

In erster Linie der „gemeine Naturschützer“ und der „Umweltaktivist“ und der Hannes Jaenicke und deren zahlenmäßig eher geringer Anhang – der Bürger eher nicht, und unsere Natur eigentlich auch nicht. Allenfalls die Förster und Waldbesitzer, die mit der Parole „Wald vor Wild“ den Sinn der Nachhaltigkeit noch nicht kapiert haben. Jedenfalls aber WWF und NABU und BUND und Lupus und, aus eher miesen Gründen, Peta und dergleichen, die brauchen Großraubtiere. Mit denen lässt sich nämlich unmittelbar (durch Subventionen und Zuwendungen) und mittelbar (durch Mitgliederwerbung usw.) ein schönes Geld verdienen! Und die Speerspitzen dieser Bewegung sind, in Teilen, die Landesminister für Umwelt und Naturschutz, vor allem aber ein Laden namens BfN – Bundesamt für Naturschutz!

Dessen trickreiche Selbstdarstellung beginnt schon auf seiner Web-Seite über seine Aufgaben. Da heißt es, sehr nett: „Naturschutz ist auf Dauer nur dann erfolgreich, wenn er auf einer breiten gesellschaftlichen Basis gründet. Daher steht das BfN in ständigem Dialog mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und den Medien mit dem Ziel, die unterschiedlichen Instrumente des Naturschutzes einer sich immer wieder verändernden Gesellschaft anzupassen“.

Leider ist der Bürger nicht dumm!

Will heißen, leider glaubt er nicht alles. Denn es hat dieses liebe Amt – das eine Behörde beim Ministerium von Frau Hendricks ist (s. unseren Beitrag vom 06.09.2015) – im Gegensatz zu seiner Selbstdarstellung in einem seiner Skripten – wahrscheinlich versehentlich, echt dumm gelaufen – mitgeteilt, wie es wirklich arbeitet. Wir haben das in unserem Blogbeitrag vom 24. Juli 2015 „Wölfe in Deutschland – die grosse Volksverdummung?“ (fälschlicher Weise mit einem Fragezeichen – das nehmen wir hiermit zurück) zitiert. Weil es so unglaublich ist, wiederholen wir das verkürzt hier nochmals:

„Für eine Aufnahme in die politische Agenda ist eine sich selbst tragende öffentliche Thematisierung bereits vor der Programmformulierung notwendig. Der Ruf nach der Hilfe durch den Naturschutz muss von außen öffentlich an diesen herangetragen werden.

Zu einem frühen Zeitpunkt, an dem die Konkurrenz um die Aufmerksamkeit zu diesem Thema noch gering ist, muss der Naturschutz seine Diskursmacht ausbauen. Diskurslinien und -schwerpunkte sind in dieser Phase noch nicht verfestigt und daher formbar. Zur Initiierung eines … Diskurses sind Sachinformationen nicht zielführend.  (Fettdruck von mir).

Auf gut Deutsch: Ja nicht auf Sachdiskussionen einlassen, Problem emotionalisieren, Schwierigkeiten verharmlosen, und dafür dann letztlich Meinungsumfragen türken, Gegenmeinungen schlecht machen und politischen Druck „unter der Decke“ nutzen. Demagogie und Volksverdummung eben. Damit haben wir uns das Problem der wachsenden Wolfspopulation eingehandelt – Verzeihung: einschwenken lassen!

Und jetzt: DER BÄR!

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Der gehört bekanntlich in die Reihe der „Big Carnivores“, der großen Fleischfresser. Weil die FFH-Richtlinie und die genannten Akteure den gern ebenfalls wieder einbürgern wollen (dazu nur mal facebook: Wolf und Bär in Niedersachsen), hat das BfN schon frühzeitig, nämlich 2009, eine schöne Schrift verfasst: „Monitoring von Großraubtieren in Deutschland“. Sinn dieser Arbeit – das meint hier „Monitoring“ – ist die Definition der Parameter, die einen „günstigen Erhaltungszustand“ aller drei Großraubtiere zur Folge haben; oder genauer: wie kriegen wir es hin, dass die sich bei uns wohlfühlen? Oder noch genauer: wie kriegen wir es hin, dass die Bevölkerung meint, dass die sich hier wieder wohlfühlen sollten? Oder am genauesten: wie fegen wir auch die vernünftigsten Gegenargumente untern Teppich?

Mit anderen Worten: nach dem Wolf sollen bald, spätestens 2018, auch Bären wieder in Deutschland eingebürgert werden. Zuerst nur im Alpenraum, der dafür angeblich – es gibt ernsthafte Gegenvorstellungen – günstig sein soll. Deshalb gibt es tatsächlich einen bayrischen Managementplan „Braunbären in Bayern, Stufe 1“ von 2007, der den Alpenraum für bärengeeignet hält. In schöner Beachtung der Handlungsanweisung des BfN zur Täuschung des Bürgers meint ein Herr Prof. Max Krott von der Georg-August-Uni in Göttingen: „wir wissen sowieso, dass die Mehrheit gegen den Bären ist, ein Referendum wäre vollkommen überflüssig“. Schon hört man den Bären trapsen – er steht vor der Alm, erstmal.

Lange Rede kurzer – oder gar kein? – Sinn:

Wir haben in Deutschland zwar wahrlich drängendere Probleme als Luchs und Wolf und vor allem Bär. Aber: Deutschland wird bereits allen Ernstes als Bärenerwartungsland bezeichnet. Das zeigt: hinter den Kulissen wird von den üblichen Verdächtigen munter an der vorsichtigen Wiedereinführung des Braunbären gearbeitet.

Oder wie es im „Dschungelbuch“ so schön von Yogi gesungen wird: „the bear necessities will come to you!“

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Das jedenfalls fürchtet ganz ernsthaft

Ihr

Dr. Lipps

 

 

 

 

 

 

Neues Jagdgesetz NRW – vermintes Gelände!

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Der Präsident des Landesjagdverbandes NRW, Ralph Müller-Schallenberg, meinte gerade erleichtert angesichts des jetzt vorliegenden Entwurfs eines „ökologischen Jagdgesetzes“, immerhin werde „in NRW die Jagd nicht abgeschafft; dafür gebe es weder eine politische noch eine rechtliche Grundlage“.

Wenn er sich da mal nicht irrt!

Denn die Sammlung von „bedenklichen, akzeptablen und nicht hinnehmbaren“ Regelungen und die schönrednerisch-beschwichtigenden Ausführungen des Ministers Remmel beim Landesjägertag 2014 in Köln ebenso wie die schöne Einleitung zum Gesetzentwurf und dessen offizielle Begründung kleistern die Probleme eher zu.

Klar ist nämlich bei der Lektüre dieses Werkes: neben in der Tat akzeptablen und natürlich auch bedenklichen Regelungen, die noch genügend Stoff für die jetzt beginnenden Anhörungen bieten, enthält der Entwurf einige richtige „Korken“, die der Minister und seine Paladine sicherlich mit Zähnen und Nägeln verteidigen werden – decken sie sich doch weitgehend mit der „Resolution für ein ökologisches Jagdgesetz in NRW“, das unter dem schönen dicken Titel „JAGDREFORM JETZT!“ einherkam und dazu geführt hat, dass das neue Jagdgesetz auch tatsächlich ökologisch heißen soll; Verfasser sind die üblichen Verdächtigen wie NABU, BUND, BMT, ETN und natürlich, neben noch anderen, PETA.

Ob man sich über die neuen Verbote aufregen soll, kann man noch gelassen diskutieren, betreffen sie doch zunächst mal „nur“ bleihaltige Munition und Totschlagfallen, aber auch komplexere Themen wie die Baujagd, die Abrichtung von Jagdhunden an der lebenden Ente und den Jagdschutz gegen wildernde Katzen. Bedenklicher sind da schon Vegetationsgutachten und der Verzicht auf den Abschußplan beim Rehwild, den allerdings der weidgerechte und verantwortungsvolle Revierinhaber in der Tat nicht braucht.

Die Absenkung der Mindestpachtdauer auf fünf Jahre halten wir, mit Verlaub, für Unsinn, die amtliche Begründung für äußerst schwach. Noch größerer Unsinn ist die geplante Wiedereinführung der – entgegen der Rechtsprechung tatsächlich (wie der Deutsche Jagdrechtstag nachgewiesen hat!) verfassungswidrigen – Jagdsteuer. Und die Verlängerung der Jagdzeit auf Rehböcke bis zum 15. Januar werten wir als einen Kotau vor Schlumpschützen und weiter nix; ob die durch den geplanten Schießnachweis für Bewegungsjagden dafür etwas „ausgedünnt“ werden, kann man füglich bezweifeln.

Der erwähnte Korken aber steckt sicherlich in der Neufassung des § 4. Dessen schwer leserlicher Absatz 3 sagt:

Grundflächen im Eigentum einer juristischen Person in gemeinschaftlichen Jagdbezirken können zu befriedeten Bezirken erklärt werden, wenn die juristische Person glaubhaft macht, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt.

Der § 6a BJagdG gilt zwar „sinngemäß“ dazu weiter und erschwert die Sache ein wenig, aber natürlich nicht sehr, denn „ethische Skrupel“ einer juristischen Person lassen sich selbstredend allein schon durch Satzungsbestimmungen und ähnliches trefflich erzeugen – und dass die zuvor erwähnten Protagonisten der Resolution „JAGDREFORM JETZT!“ sämtlich aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, hat sich bestimmt auch schon bis zu Minister Remmel rumgesprochen. Dass diese juristischen Personen auch munter dem Landerwerb, häufig mit öffentlicher Förderung, zugetan sind, ist sicherlich hilfreich bei der so geplanten Eindämmung der Jagd.

Dass sich das aus dem ohnehin schon bedenklichen Urteil des EuGH so nicht ableiten lässt, stört die Gesetzesverfasser erkennbar nicht.

Ja, lieber Müller-Schallenberg, „presse den Helm ins Haar, gürt um Dein lichtblau Schwert, schnall an Dein schärfstes Sporenpaar und sattle Dein schnellstes Pferd…“  usw. (frei nach Moritz Graf von Strachwitz) – da kommt ganz schön was auf den LJV und die Jägerschaft zu.

Dr. Wolfgang Lipps