Bald steppt der Bär – die Volksverdummung geht weiter.

GrussbärEigentlich müsste es spätestens jetzt beim Wolf jeder gemerkt haben: die Naturschützer, die Tierschützer und die Politik verkaufen uns für dumm. Sie wollen unbedingt die „großen Raubtiere“ wieder in Deutschland einführen.

Es geht um Luchs, Wolf und – jetzt wird’s buntkariert – um den Braunbären.

Die großen Drei

Die sogenannte FFH-Richtlinie der Europäischen Union stellt die drei unter vollständigen Schutz. Das ist beim Luchs unbedenklich, denn der besiedelt nur bestimmte Lebensräume, jagt eher Rehe als Nutztiere, ist scheu und selten und wird dem Menschen niemals gefährlich. Er ist eine echte Faunenbereicherung. Beim Wolf ist das schon erheblich problematischer, wie die zunehmende Diskussion der letzten Monate beweist; er besiedelt alle Lebensräume der Kulturlandschaft, jagt als kluger und ökonomischer Jäger gern Nutztiere, vermehrt sich kräftig und kann dem Menschen gefährlich werden. Und der Bär ist in einer Kulturlandschaft erst recht ein Problem, mit Sicherheit das größte.Bär_4

Wer braucht Großraubtiere?

In erster Linie der „gemeine Naturschützer“ und der „Umweltaktivist“ und der Hannes Jaenicke und deren zahlenmäßig eher geringer Anhang – der Bürger eher nicht, und unsere Natur eigentlich auch nicht. Allenfalls die Förster und Waldbesitzer, die mit der Parole „Wald vor Wild“ den Sinn der Nachhaltigkeit noch nicht kapiert haben. Jedenfalls aber WWF und NABU und BUND und Lupus und, aus eher miesen Gründen, Peta und dergleichen, die brauchen Großraubtiere. Mit denen lässt sich nämlich unmittelbar (durch Subventionen und Zuwendungen) und mittelbar (durch Mitgliederwerbung usw.) ein schönes Geld verdienen! Und die Speerspitzen dieser Bewegung sind, in Teilen, die Landesminister für Umwelt und Naturschutz, vor allem aber ein Laden namens BfN – Bundesamt für Naturschutz!

Dessen trickreiche Selbstdarstellung beginnt schon auf seiner Web-Seite über seine Aufgaben. Da heißt es, sehr nett: „Naturschutz ist auf Dauer nur dann erfolgreich, wenn er auf einer breiten gesellschaftlichen Basis gründet. Daher steht das BfN in ständigem Dialog mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und den Medien mit dem Ziel, die unterschiedlichen Instrumente des Naturschutzes einer sich immer wieder verändernden Gesellschaft anzupassen“.

Leider ist der Bürger nicht dumm!

Will heißen, leider glaubt er nicht alles. Denn es hat dieses liebe Amt – das eine Behörde beim Ministerium von Frau Hendricks ist (s. unseren Beitrag vom 06.09.2015) – im Gegensatz zu seiner Selbstdarstellung in einem seiner Skripten – wahrscheinlich versehentlich, echt dumm gelaufen – mitgeteilt, wie es wirklich arbeitet. Wir haben das in unserem Blogbeitrag vom 24. Juli 2015 „Wölfe in Deutschland – die grosse Volksverdummung?“ (fälschlicher Weise mit einem Fragezeichen – das nehmen wir hiermit zurück) zitiert. Weil es so unglaublich ist, wiederholen wir das verkürzt hier nochmals:

„Für eine Aufnahme in die politische Agenda ist eine sich selbst tragende öffentliche Thematisierung bereits vor der Programmformulierung notwendig. Der Ruf nach der Hilfe durch den Naturschutz muss von außen öffentlich an diesen herangetragen werden.

Zu einem frühen Zeitpunkt, an dem die Konkurrenz um die Aufmerksamkeit zu diesem Thema noch gering ist, muss der Naturschutz seine Diskursmacht ausbauen. Diskurslinien und -schwerpunkte sind in dieser Phase noch nicht verfestigt und daher formbar. Zur Initiierung eines … Diskurses sind Sachinformationen nicht zielführend.  (Fettdruck von mir).

Auf gut Deutsch: Ja nicht auf Sachdiskussionen einlassen, Problem emotionalisieren, Schwierigkeiten verharmlosen, und dafür dann letztlich Meinungsumfragen türken, Gegenmeinungen schlecht machen und politischen Druck „unter der Decke“ nutzen. Demagogie und Volksverdummung eben. Damit haben wir uns das Problem der wachsenden Wolfspopulation eingehandelt – Verzeihung: einschwenken lassen!

Und jetzt: DER BÄR!

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Der gehört bekanntlich in die Reihe der „Big Carnivores“, der großen Fleischfresser. Weil die FFH-Richtlinie und die genannten Akteure den gern ebenfalls wieder einbürgern wollen (dazu nur mal facebook: Wolf und Bär in Niedersachsen), hat das BfN schon frühzeitig, nämlich 2009, eine schöne Schrift verfasst: „Monitoring von Großraubtieren in Deutschland“. Sinn dieser Arbeit – das meint hier „Monitoring“ – ist die Definition der Parameter, die einen „günstigen Erhaltungszustand“ aller drei Großraubtiere zur Folge haben; oder genauer: wie kriegen wir es hin, dass die sich bei uns wohlfühlen? Oder noch genauer: wie kriegen wir es hin, dass die Bevölkerung meint, dass die sich hier wieder wohlfühlen sollten? Oder am genauesten: wie fegen wir auch die vernünftigsten Gegenargumente untern Teppich?

Mit anderen Worten: nach dem Wolf sollen bald, spätestens 2018, auch Bären wieder in Deutschland eingebürgert werden. Zuerst nur im Alpenraum, der dafür angeblich – es gibt ernsthafte Gegenvorstellungen – günstig sein soll. Deshalb gibt es tatsächlich einen bayrischen Managementplan „Braunbären in Bayern, Stufe 1“ von 2007, der den Alpenraum für bärengeeignet hält. In schöner Beachtung der Handlungsanweisung des BfN zur Täuschung des Bürgers meint ein Herr Prof. Max Krott von der Georg-August-Uni in Göttingen: „wir wissen sowieso, dass die Mehrheit gegen den Bären ist, ein Referendum wäre vollkommen überflüssig“. Schon hört man den Bären trapsen – er steht vor der Alm, erstmal.

Lange Rede kurzer – oder gar kein? – Sinn:

Wir haben in Deutschland zwar wahrlich drängendere Probleme als Luchs und Wolf und vor allem Bär. Aber: Deutschland wird bereits allen Ernstes als Bärenerwartungsland bezeichnet. Das zeigt: hinter den Kulissen wird von den üblichen Verdächtigen munter an der vorsichtigen Wiedereinführung des Braunbären gearbeitet.

Oder wie es im „Dschungelbuch“ so schön von Yogi gesungen wird: „the bear necessities will come to you!“

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Das jedenfalls fürchtet ganz ernsthaft

Ihr

Dr. Lipps

 

 

 

 

 

 

WOLFSTOURISMUS – dümmer geht’s nimmer !

wolf_2Die Zahl der Wölfe und Wolfsrudel in Deutschland steigt stetig. Noch im Mai 2015 meinte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen, es lebten etwa 25 Rudel, 8 Paare und 3 residente Einzelwölfe in Deutschland – das deckt sich allerdings nicht im Geringsten mit den weit höheren Bestandszahlen, die in einzelnen Ländern festgestellt wurden; allein in Brandenburg wurden ja schon mehr Wölfe gezählt. Inzwischen merken auch die „Wolfsfreunde“, nicht nur bei NABU, WWF und PETA, sondern auch in der Politik, dass man mit der erlaubten Ansiedlung von Wölfen eine Entwicklung losgetreten hat, die unbeherrschbar zu werden droht.

Das Zauberlehrling-Syndrom

Das ist halt das „Zauberlehrling-Syndrom“ unserer selbsternannten Naturschützer: Der Zauberlehrling macht aus einem Besen einen Wasserträger, der läuft aus dem Ruder und überflutet das Haus, daraufhin zerhackt er den mit einem Beil mit der Folge, dass nun zwei Wasserträger noch mehr Unheil anrichten, bis der Meister dem Spuk ein Ende setzt.

Goethe beschreibt in seinem Gedichtaufbau ganz hervorragend, auf was sich Menschen immer wieder einlassen, denn das Geschehen nimmt, wie die Bemühungen um die Wiederansiedelung des Wolfs, bekanntlich folgenden Verlauf:

  1. Überheblichkeit und Wichtigtuerei („Willkommen Wolf!“)
  2. Umsetzung des Vorhabens (Mehrfacher Schutz des Wolfs)
  3. Machtrausch („Wir sind die Wolfsexperten“)
  4. Angst und Verzweiflung (Nutztierrisse und erste Wolfsbedrohungen)
  5. Hilfloses Schimpfen (meist auf die Vernünftigen)
  6. Verzweiflungstat (Die Politik beginnt allerorten zurückzurudern)
  7. Hilferuf (Wölfe, die die Menschenscheu verlieren, müssen beseitigt werden)

und im Gedicht, wahrscheinlich aber weniger im Leben:

  1. Rettung durch den Zaubermeister (irgendwer, vielleicht die Jäger, solls richten)

wolfsfreund3Und jetzt: Wolfstourismus?

Am 12./13.06.2015 berichtet jetzt die Märkische Oderzeitung, dass tatsächlich ernsthaft versucht wird, den Wolf touristisch zu vermarkten – nicht in einem Wildgehege, sondern in freier Natur, eine höchst ungewöhnliche Idee, um es mal nett auszudrücken. Steffen Butzeck, Wildbiologe im Landesumweltamt Brandenburg, hat der Zeitung berichtet, in Sachsen werde das Thema Wolf touristisch viel offensiver vermarktet – als in Brandenburg, meint er damit. Rund um Rietschen gebe es einen Wolfsradweg und Wanderwege. Und tatsächlich, bei Namakanka lesen wir im Internet: Ganz bequem lässt sich die Wolfsregion Lausitz mit dem Rad erkunden. Der 35 Kilometer lange Wolfsradweg führt vom Findlingspark in Nochten über die Erlichthofsiedlung in Rietschen zum Naturschutzzentrum im Schloss Niederspree durch eine reizende offene Landschaft die von Kiefernwäldern, Teichen und Flüssen geprägt ist. Wer dem Wolf auf Tuchfühlung gehen möchte kann auf geführten Wanderungen den Lebensraum des Raubtieres erkundschaften und dabei lernen wie man Spuren liest. Tieferes Wissen zum Wolf und dem Verhältnis zum Menschen erlangen oder entspannt ein Wochenende auf den Spuren des Wolfes wandeln, das kann man bei organisierten Wolfstouren in der Lausitzer Wildnis. Scinexx, eine website, die sich bescheiden als „das Wissensmagazin“ bezeichnet, schildert, wie NABU-Wolfsscouts Wölfe fährten, damit man die in freier Wildbahn antreffen kann, und erzählt dann treuherzig: Doch was tun die Wolfsscouts, wenn es endlich zu der Begegnung mit Isegrim kommt? Sie machen vor allem eins: Sie bleiben ruhig. Die Wolfsbeobachter bleiben in einigem Abstand still stehen und sprechen den Wolf mit ruhiger Stimme an. Danach dauert der magische Augenblick selten länger als eine Sekunde und ist doch oft der Beginn einer langen Sehnsucht bis zur nächsten Begegnung.“ Zeit-Online findet Wolfstourismus bei Jüterbog und um Spremberg „zum Heulen schön“ – sehr lustiges Wortspiel, ohne Zweifel!

Das und ähnliches befürwortet Steffen Butzeck erkennbar auch für Brandenburg.

Dümmer geht’s nicht!

Wir, und nicht nur wir, sondern zahlreiche vernünftige Jäger, halten das, freundlich ausgedrückt, für gefährlichen Unsinn. Denn da wird geradezu dazu eingeladen, so unverantwortlich mit Wölfen umzugehen, wie dies z. B. in Berlin mit der Fütterung von Wildschweinen (die selbst der NABU anprangert) oder allerorts mit der unsinnigen Fütterung von Tauben geschieht. Auf dem Truppenübungsplatz bei Munster stehen bekanntlich Soldaten im Verdacht, die sie bei Nachtmärschen wiederholt begleitenden Wölfe anzukirren – das soll jedenfalls untersucht und abgestellt werden, wie topagrar.com berichtet.

Die Chance, auf einem Radwanderweg einem Wolf zu begegnen, wird sicherlich größer, wenn der Wolf mitkriegt, dass hier immer wieder Leberwurstbrote „verloren“ werden!

Mit Rotkäppchens Körbchen voller Leckereien fängt es an und bei der toten Oma kanns aufhören – Märchen sind vielleicht garnicht so blöd, wie die „Wolfsfreunde“ meinen.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

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Neues Jagdgesetz NRW – vermintes Gelände!

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Der Präsident des Landesjagdverbandes NRW, Ralph Müller-Schallenberg, meinte gerade erleichtert angesichts des jetzt vorliegenden Entwurfs eines „ökologischen Jagdgesetzes“, immerhin werde „in NRW die Jagd nicht abgeschafft; dafür gebe es weder eine politische noch eine rechtliche Grundlage“.

Wenn er sich da mal nicht irrt!

Denn die Sammlung von „bedenklichen, akzeptablen und nicht hinnehmbaren“ Regelungen und die schönrednerisch-beschwichtigenden Ausführungen des Ministers Remmel beim Landesjägertag 2014 in Köln ebenso wie die schöne Einleitung zum Gesetzentwurf und dessen offizielle Begründung kleistern die Probleme eher zu.

Klar ist nämlich bei der Lektüre dieses Werkes: neben in der Tat akzeptablen und natürlich auch bedenklichen Regelungen, die noch genügend Stoff für die jetzt beginnenden Anhörungen bieten, enthält der Entwurf einige richtige „Korken“, die der Minister und seine Paladine sicherlich mit Zähnen und Nägeln verteidigen werden – decken sie sich doch weitgehend mit der „Resolution für ein ökologisches Jagdgesetz in NRW“, das unter dem schönen dicken Titel „JAGDREFORM JETZT!“ einherkam und dazu geführt hat, dass das neue Jagdgesetz auch tatsächlich ökologisch heißen soll; Verfasser sind die üblichen Verdächtigen wie NABU, BUND, BMT, ETN und natürlich, neben noch anderen, PETA.

Ob man sich über die neuen Verbote aufregen soll, kann man noch gelassen diskutieren, betreffen sie doch zunächst mal „nur“ bleihaltige Munition und Totschlagfallen, aber auch komplexere Themen wie die Baujagd, die Abrichtung von Jagdhunden an der lebenden Ente und den Jagdschutz gegen wildernde Katzen. Bedenklicher sind da schon Vegetationsgutachten und der Verzicht auf den Abschußplan beim Rehwild, den allerdings der weidgerechte und verantwortungsvolle Revierinhaber in der Tat nicht braucht.

Die Absenkung der Mindestpachtdauer auf fünf Jahre halten wir, mit Verlaub, für Unsinn, die amtliche Begründung für äußerst schwach. Noch größerer Unsinn ist die geplante Wiedereinführung der – entgegen der Rechtsprechung tatsächlich (wie der Deutsche Jagdrechtstag nachgewiesen hat!) verfassungswidrigen – Jagdsteuer. Und die Verlängerung der Jagdzeit auf Rehböcke bis zum 15. Januar werten wir als einen Kotau vor Schlumpschützen und weiter nix; ob die durch den geplanten Schießnachweis für Bewegungsjagden dafür etwas „ausgedünnt“ werden, kann man füglich bezweifeln.

Der erwähnte Korken aber steckt sicherlich in der Neufassung des § 4. Dessen schwer leserlicher Absatz 3 sagt:

Grundflächen im Eigentum einer juristischen Person in gemeinschaftlichen Jagdbezirken können zu befriedeten Bezirken erklärt werden, wenn die juristische Person glaubhaft macht, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt.

Der § 6a BJagdG gilt zwar „sinngemäß“ dazu weiter und erschwert die Sache ein wenig, aber natürlich nicht sehr, denn „ethische Skrupel“ einer juristischen Person lassen sich selbstredend allein schon durch Satzungsbestimmungen und ähnliches trefflich erzeugen – und dass die zuvor erwähnten Protagonisten der Resolution „JAGDREFORM JETZT!“ sämtlich aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, hat sich bestimmt auch schon bis zu Minister Remmel rumgesprochen. Dass diese juristischen Personen auch munter dem Landerwerb, häufig mit öffentlicher Förderung, zugetan sind, ist sicherlich hilfreich bei der so geplanten Eindämmung der Jagd.

Dass sich das aus dem ohnehin schon bedenklichen Urteil des EuGH so nicht ableiten lässt, stört die Gesetzesverfasser erkennbar nicht.

Ja, lieber Müller-Schallenberg, „presse den Helm ins Haar, gürt um Dein lichtblau Schwert, schnall an Dein schärfstes Sporenpaar und sattle Dein schnellstes Pferd…“  usw. (frei nach Moritz Graf von Strachwitz) – da kommt ganz schön was auf den LJV und die Jägerschaft zu.

Dr. Wolfgang Lipps