Wolfsmanagement – mit Großmutter Lemke und Jägersmann Vogel klappt das noch lange nicht!

Als ob wir heutzutage nicht andere und nicht zuletzt drängendere Probleme hätten, ist seit Wochen wieder der Wolf landauf landab in aller Munde. Das ist schon deshalb verständlich, weil der Wolf

  • gekommen ist, um dauerhaft zu bleiben,
  • sich fröhlich, jährlich etwa um 30%, vermehrt, und
  • Kalbslende und Lammkeule genauso gern frisst wie der Mensch –

weswegen er sich, weil er ein geschickter und furchtloser Jäger ist, diese und andere saftige Stücke auch von mit hohen Zäunen gesicherten Weiden und sogar aus dem Stall holt. Was u. a. zu dem, einigermaßen blöden aber nicht ganz grundlosen Spruch führt:

„Erst die Rinder, dann die Kinder!“

Schlagzeilen

Immerhin haben wir in Deutschland inzwischen über 2000 Wölfe, die einen erheblichen zum Teil existenzgefährdenden Schaden verursachen.

Deshalb lesen wir unter anderem:

  • Dem Bauernverband reicht es beim Thema Wolf.
  • Bauern und Jäger: Umweltministerium muss realistische Zahlen zum Wolf weitermelden
  • Dialogforum Wolf trifft sich: Das sind die Ergebnisse
  • „Der Wolf gewöhnte sich an Menschenfleisch“
  • Ein Wolfsexperte spricht Klartext: „Die Jagd auf Wölfe ist alternativlos“
  • Aktives Wolfsmanagement ist europarechtskonform
  • Landwirt zweifelt an Nachweisen zum Wolf: „Wir werden von der Politik verarscht“
  • Abschuss von Wölfen: Bund Naturschutz ohne Bedenken
  • Österreich: Abschüsse senken Wolfsbestand und Risse.

Aber auch:

  • Wolfspolitik: BUND stellt sich gegen vereinfachten Wolfsabschuss
  • Beispiel Frankreich: Wölfe schießen bringt nicht das gewünschte Ergebnis.

Wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz dachten, wir hätten schon das Wesentliche gesagt:

Und einiges mehr.

Deshalb ist klar: Wenn man in einer besiedelten Kulturlandschaft mit einem gefährlichen klugen und im Rudel jagenden Raubtier zusammenleben will, muss es klare Regeln und eine strikte Organisation geben. So wie bisher gehts nicht weiter.

Aber wie? So jedenfalls sicher nicht!

Der neueste Unsinn: Steffi Lemke und der Wolf

Am 12.10.2023 hat nach langem Drängen die zuständige Ministerin, die Frau Diplom-Agraringenieurin Fachrichtung Tierproduktion „Steffi“-so-heißt-sie-wirklich-Lemke eine Pressekonferenz gegeben mit dem schönen Titel

 „Schnellabschüsse möglich machen, Artenschutz wahren“.

Die Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums beschreibt das wie folgt:

„Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat heute in Berlin ihre Vorschläge vorgestellt, wie Wölfe nach Rissen schneller geschossen werden können. Das Verfahren steht im Einklang mit dem europäischen Artenschutz. Es sieht vor, dass 21 Tage lang auf einen Wolf geschossen werden darf, der sich im Umkreis von 1.000 Metern von der Rissstelle aufhält. Anders als im bisherigen Verfahren muss hierfür nicht das Ergebnis einer DNA-Analyse abgewartet werden. Die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss kann von den Behörden erteilt werden, nachdem ein Wolf zumutbare Herdenschutzmaßnahmen in zuvor festgelegten Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen überwunden und Weidetiere gerissen hat.“

Wenig verwunderlich meldet dazu die Presse:

„Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel (Grüne) befürwortete die vorgeschlagene Regelung für leichtere Wolfsabschüsse.“

Dazu aber Prof. Dr. Pfannenstiel:

“Wer diesen Vorschlag genau anschaut und mit dem deutschen Reviersystem, der Jagdausübung und der Biologie des Wolfs vertraut ist, merkt sofort, dass dieser Vorschlag das Problem nicht lösen kann.“

Und zutreffend weiter:

„Wer in den letzten Jahren beobachtet hat, welche inhaltlichen und zeitlichen Probleme die Bundesländer bei der Erarbeitung ihrer landesspezifischen Wolfsmanagementpläne hatten bzw. haben, kann sich leicht vorstellen, wie lange es dauert, bis „Regionen mit erhöhtem Rissaufkommen“ rechtssicher festgestellt werden. 1000 m Umkreis um eine Weide bedeuten knapp über 314 Hektar. Man kann also davon ausgehen, dass in vielen Fällen mehr als ein Gemeinschaftlicher Jagdbezirk bzw. eine Eigenjagd Flächen in diesen 314 Hektar Umkreis haben. Wird dann der Wolfsabschuss allen anliegenden Revieren freigegeben? Muss dann ein Meldewesen ähnlich demjenigen in Hegegemeinschaften mit Gruppenschuss installiert werden? Wird nur ein Wolf freigegeben, oder alle Wölfe innerhalb des 1000 m-Umkreises? Wie stellt man beim Ansitz nachts konkret fest, ob der Wolf oder die Wölfe innerhalb dieses Umkreises sind? Man muss keine seherischen Fähigkeiten haben, um zu erkennen, wie wenig der Lemke-Vorschlag zur Lösung des Problems der Weidetierhalter beitragen wird.“

(Die Stellungnahme von Prof. Pfannenstiel ist am Ende beigefügt.)

Wir haben zudem rechtliche Bedenken

Die EU-Kommission hat bereits zu erkennen gegeben, dass der Schutzstatus des Wolfs im Gemeinschaftsrecht überarbeitet und geändert werden soll. Wir Jäger fordern bekanntlich schon seit längerem, dass der Wolf aus Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FHH-RL) in den flexibleren Anhang V überführt wird. Anstatt das irrigerweise für nicht möglich zu halten, wäre es die Pflicht von Frau Ministerin Lemke, sich in Brüssel sofort dafür einzusetzen; bei anderen Ländern geht’s ja auch.

So, wie Frau Lemke die Neuregelung gegenwärtig vorgestellt hat, halten wir sie in Teilen für europarechtlich bedenklich.

Eine bessere Lösung wäre machbar!

„In einem Gutachten von Prof. Dr. Michael Brenner, Verfassungsrechtler an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, das die FDP beauftragte, zeigte der Rechtsexperte auf, dass eine aktive Bestandsregulierung von Beutegreifern auch unter den derzeitigen EU-rechtlichen und nationalen Rahmenbedingungen grundsätzlich möglich ist.“

Prof. Brenner zeigt in diesem Gutachten zwei Wege einer Neuregelung auf, die bereits jetzt gegangen werden könnten – wenn auch mit erheblichem Aufwand. Er sieht eine naturschutzrechtliche und eine jagdrechtliche Variante, letztere allerdings wegen der Abweichungsoption der Länder im Jagdrecht mit erheblichen Schwierigkeiten.

Bei der naturschutzrechtlichen Variante springt das Gutachten zudem zu kurz – sie muss nämlich ebenfalls um jagdrechtliche Regelungen ergänzt werden. Denn eine „Entnahme“ von Wölfen kann letztlich immer nur der Jägerschaft übertragen werden.

Das Gutachten weist darauf hin, dass das Ministerium von Frau Lemke den „günstigen Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation anders definiert, als dies unionsrechtlich begründet ist, und sagt dazu: „Daher handelt es sich bei dieser Interpretation um die Sicht der Dinge eines Ministeriums, der indes Rechtsverbindlichkeit nicht zukommt.“ Da verwundert es dann nicht, dass der Wolfsbeauftragte des Landesbauernverbandes Brandenburg sich wie folgt äußert: “Im Umweltministerium wird schon lange eine Politik gemacht, wie Naturschutzorganisationen sie wollen. Grünen Politikern ist das nur recht. Mit der Realität im ländlichen Raum hat das nichts zu tun.“

Und weiter:

„Jemand aus Berlin-Mitte muss mir nicht sagen, dass ich mit dem Wolf leben kann, der ist nicht betroffen“.

Also, meine Damen und Herren Ministerinnen und Minister:

Statt Gelaber jetzt bitte mal gemeinsam ein vernünftiges Wolfsbestandsmanagement in Angriff nehmen.

Prof. Brenner hat dazu klare Vorgaben geliefert:

Ein Managementplan bzw. ein Bestandspflegeplan, wie er der Entscheidung des EuGH zugrunde lag, der Voraussetzung und zugleich Grundlage für ein effektives Wolfsmanagement sein würde, wäre dann sowohl auf regionaler als auch auf Bundesebene aufzustellen; er müsste die konkreten Vorgaben enthalten, die der EuGH für die einzelne Entnahme aufgestellt hat. Dies bedeutet, dass in dem Managementplan die klar und bestimmt formulierte Zielerreichung – mithin die durch konkrete und punktuelle Entnahmen bewirkte Verwirklichung des Akzeptanzkorridors, unabhängig davon, ob dieser ein Zahlen- oder Quotenkorridor ist – an folgende Kriterien angebunden sein müsste:

–         Klarheit über den günstigen Erhaltungszustand,

–         keine negativen Auswirkungen auf die Struktur der betreffenden Populationen,

–         Konkretisierung zu entnehmender Exemplare im Hinblick auf Ort, Zeit, Anzahl und Typ der Individuen, sowie

–         strenge Kontrolle der Einhaltung der Entnahmebedingungen.

Denn

„Es ist besser nicht zu regieren, als falsch zu regieren. Auf Wiedersehen.“

Dr. Wolfgang Lipps

Grünkäppchen und der Wolf

MLUK Brandenburg – Management nach Newtons Gesetzen!

Minister Vogel handelt streng gesetzestreu und verdient die Kritik nicht!

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) ist auch für Forst und Jagd zuständig. Geleitet wird es seit Ende 2019 von dem 1956 geborenen Grünen Axel Vogel – einem Berufspolitiker, der sich nach 11-jährigem berufsbegleitendem Studium an der Fernuniversität Hagen Diplom-Kaufmann und Diplom-Ökonom nennen darf. Die website des Ministeriums weist gerade mal 3 Reden und einen Beitrag, aber keine eigene Veröffentlichung, aus. Offensichtlich versteht er was von Großschutzgebieten.

Erkennbar weniger versteht er von Forst und Jagd; niemand hat ihm bisher besondere Kompetenz oder gar politischen Erfolg auf diesen Gebieten vorgeworfen, und deshalb scheint er seit seinem Amtsantritt nicht nur mit dem Forst- und Jagdrecht, sondern gelegentlich auch mit dem allgemeinen deutschen Recht auf Kriegsfuß zu stehen.

Was nicht mal in erster Linie ein Vorwurf gegen ihn selbst ist, sondern nahelegt, dass sein Ministerium nur sehr unzureichend mit Juristen bestückt ist – um es mal nett auszudrücken – und sich auch von außen keinen Rechtsrat einholt.

Deshalb wohl reißt die Kritik an seinem Ministerium von Anbeginn an nicht ab. Wir haben ihm letztlich sogar vorgeworfen: „Dass in Deutschland nach Art. 20 Abs. 3 GG die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist, hat sich erkennbar bis zu diesem Ministerium immer noch nicht rumgesprochen.“

Unfaire Kritik?

Wenn man sich, wie wir, die Politik der letzten ziemlich genau dreieinhalb Jahre dieses Ministers ansieht, dann erkennt man, dass die Kritik, der Minister nehme es mit Recht und Gesetz nicht so genau, vielleicht unfair, jedenfalls aber oberflächlich ist.

Denn tatsächlich arbeitet das Ministerium streng nach genau drei Gesetzen. Das sind nämlich

Newtons Gesetze

Die gelten seit über 300 Jahren, denn im Jahr 1687 erschien Isaac Newtons Werk Philosophiae Naturalis Principia Mathematica (lat.; ‚Mathematische Prinzipien der Naturphilosophie‘), in dem Newton drei Grundsätze formuliert, die als die Newtonschen Axiome, Grundgesetze der Bewegung, Newtonsche Prinzipien oder auch Newtonsche Gesetze bekannt sind.

Sie lassen sich anhand der Politik unseres Ministers wunderbar verdeutlichen.

1. Newtonsches Gesetz (Trägheitsgesetz): Ein Körper der in Ruhe ist will auch in Ruhe bleiben!

(Genauer: Das erste Newtonsche Axiom ist das Trägheitsprinzip, auch das Trägheitsgesetz , Inertialgesetz oder „lex prima“ genannt. Es besagt: „Jeder Körper behält seine Geschwindigkeit nach Betrag und Richtung so lange bei, bis er durch äußere Kräfte gezwungen wird, seinen Bewegungszustand zu ändern.“ Original: Corpus omne perseverare in statu suo quiescendi vel movendi uniformiter in directum, nisi quatenus illud a viribus impressis cogitur statum suum mutare = ein Körper verharrt im Zustand der Ruhe oder der gleichförmig geradlinigen Bewegung, sofern jener nicht durch einwirkende Kräfte zur Änderung seines Zustands gezwungen wird).

Nach diesem Grundsatz verfährt das Ministerium zum Beispiel beim Wolf.

Brandenburg hat eine Wolfsverordnung, die nichts taugt. Von Wolfsmanagement kann nicht die Rede sein, und die Entschädigungspraxis betroffener Land- und Viehwirte ist beklagenswert. Auf die mehrfache Bitte nicht nur des Landesjagdverbandes, sondern auch anderer Verbände, den Wolf in vernünftiger Weise ins Jagdrecht aufzunehmen, antwortet das Ministerium in bewundernswerter intellektueller Schlichtheit, der

Koalitionsvertrag sehe eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht nicht vor.

Auch die Tatsache, dass immer noch, Monate nach dem letzten Fall von afrikanischer Schweinepest, die kreuz und quer in dümmster, aber sauteurer, Weise gezogenen Zäune nicht zumindest aufgemacht, besser aber beseitigt werden, lässt sich nicht logisch begründen.

Das liegt am Newtonschen Trägheitsgesetz.

Die Beispiele ließen sich vermehren, aber wir gehen schnell mal zum

2. Newtonsches Gesetz (Aktionsgesetz) – wird auf einen Körper Druck ausgeübt, dann bewegt er sich!

(Genauer: Das zweite Newtonsche Axiom wird auch als Aktionsprinzip oder „lex secunda“ bezeichnet und lautet: „Wirkt auf einen Körper eine Kraft, so wird er in Richtung der Kraft beschleunigt. Die Beschleunigung ist dabei direkt proportional zur Kraft und indirekt proportional zur Masse des Körpers.“ Original: Mutationem motus proportionalem esse vi motrici impressae, et fieri secundum lineam rectam qua vis illa imprimitur = Die Änderung der Bewegung ist der Einwirkung der bewegenden Kraft proportional und geschieht nach der Richtung derjenigen geraden Linie, nach welcher jene Kraft wirkt.)

Es ist ja nicht so, dass das Ministerium garnichts täte – nein, es wird von Zeit zu Zeit aktiv und erlässt zum Beispiel merkwürdige Verordnungen oder andere in der Regel kritikwürdige Verlautbarungen – zur Schonzeit oder zur Bejagung oder zu irgendwas.

Ein schönes Bespiel für das Wirken des Newtonschen Aktionsgesetzes ist die sog. Forstreform.

Wir erinnern uns: Ein von dem Vorgänger von Herrn Vogel, Herrn Vogelsänger (kein Wortspiel!) bestelltes Gutachten hat ergeben, dass die brandenburgische Forstpartie in einem höchst beklagenswerten Zustand ist. Wir haben seinerzeit dazu geschrieben, das sei ein

Gutachten, das den harmlosen Titel „Evaluation des LFB“ trägt – des Landesforstbetriebs – aber tatsächlich nicht nur ziemlich krasse Reformvorschläge enthält, sondern zuerst einmal eine vernichtende Darstellung des bisherigen Zustands der Forstpartie in Brandenburg liefert.“

Deshalb haben wir in der Überschrift unseres blogpost gefragt, ob demnach der Forst in Brandenburg ein Saftladen sei.

2 Jahre und 4 Monate danach stellte Minister Vogel mit unverständlich fröhlicher Genugtuung ein Vorhaben einer Forstreform vor – wie Newton zeigt, braucht es etwas Druck, damit die Sache, wenn auch langsam, in Bewegung kommt. Natürlich werden die Vorgaben des Gutachtens nicht umgesetzt, sondern es passiert weniger, und das langsam und einigermaßen ungewiss. Aber Newton hat auch das in seinem Gesetz berücksichtigt – die Bewegung des Körpers, der ja eigentlich in Ruhe bleiben möchte, hängt halt von der Kraft ab und von der zu bewegenden Masse.

Und die bremst schon ganz schön.

Aber hier und mit vielen anderen Beispielen lässt sich das Wirken des Newtonschen Aktionsgesetzes auf Herrn Minister Vogel sehr schön darstellen.

Ganz besonders wichtig im Politikbetrieb, und schmerzhaft für den Herrn Minister, ist ein

3. Newtonsches Gesetz (Reaktionsgesetz) – Druck erzeugt Gegendruck!

(Genauer:  Das auch als Reaktionsprinzip, Wechselwirkungsprinzip, Gegenwirkungsprinzip oder als lex tertia bezeichnete Gesetz besagt: „Besteht zwischen zwei Körpern 1 und 2 eine Kraftwirkung, so ist die Kraft, die Körper 1 auf Körper 2 bewirkt, gleich der Kraft, die Körper 2 auf Körper 1 bewirkt.“ Original: Actioni contrariam semper et aequalem esse reactionem: sive corporum duorum actiones in se mutuo semper esse aequales et in partes contrarias dirigi = Kräfte treten immer paarweise auf. Übt ein Körper A auf einen anderen Körper B eine Kraft aus (actio), so wirkt eine gleich große, aber entgegen gerichtete Kraft von Körper B auf Körper A (reactio). Auf gut Deutsch: actio gleich reactio.)

Was gibt es Besseres, um die Wirkung dieses Gesetzes auf unserer liebstes Ministerium zu beschreiben, als die unglückliche „actio“ eines versuchten neuen Jagdgesetzes für Brandenburg.

Da können wir uns, der Aktualität wegen, kurz fassen. Wir haben letzthin geschrieben:

„Brandenburg hat bekanntlich im vergangenen Jahr versucht, ein neues Landesjagdgesetz zu schaffen. Der erste Entwurf war unbrauchbar und in wesentlichen Teilen rechtswidrig.

Der zweite erweiterte Entwurf war grottenschlecht und ebenfalls rechtswidrig. Es mangelte durchweg an notwendiger Kooperation, an jagdlichem und jagdrechtlichem Sach- und an allgemein juristischem Fachverstand. Das verdiente Ende: politisch krachend gescheitert!“ 

Actio gleich Reactio!

„Aber der zuständige Minister Vogel (Grüne) kanns nicht lassen – jetzt liegt ein Minientwurf vor, der wieder neben wenig Richtigem viel Unnötiges und Bedenkliches enthält“.

Auch der wird nicht so durchgehen, wie er geplant ist – dem steht das Newtonsche Reaktionsgesetz entgegen.

Ergebnis

Wer somit etwa – wie z. B. wir bisher – denkt, das MLUK wurstele inkompetent und ohne Rechtskenntnisse töricht vor sich hin, wird erkennen, dass das unfair ist, wenn man das Wirken dieses Ministeriums anhand der Newtonschen Gesetze analysiert.

Passt schon !

Dr. Wolfgang Lipps

ASP – doch infektiös für Menschen?

Alamy
Wildschwein, Schwein (Sus Scrofa), einen Sprung über einen Zaun, Sep 95, Weikersheim, Baden-Württemberg,

Die ASP ist bekanntlich eine Pandemie – eine Tierseuche, die als sogenannte „Habitat-Seuche“ in Wildschweinen vorkommt und bei nahezu allen befallenen Tieren innerhalb kurzer Zeit zum Tode führt.

Diese Seuche ist natürlich dann eine Katastrophe, wenn sie den Bestand an Hausschweinen bei Züchtern und Haltern oder Veredelungsbetrieben befällt. Zwar breitet sie sich im Gegensatz zu den öffentlichen Verlautbarungen der Behörden und Betroffenen unter Wildschweinen nur langsam aus und befällt keineswegs alle Schweine einer Rotte, die mit einem infizierten Schwein in Berührung kommen. Aber in einem befallenen Hausschweinbetrieb müssen alle Schweine beim Auftreten einer ASP-Infektion gekeult werden.

Bislang wird völlig unbestritten behauptet, das ASP-Virus befalle ausschließlich Schweine. Es sei für andere Tiere völlig ungefährlich, das Wildbret befallener Wildschweine könne unbedenklich verzehrt werden, und das Virus werde durch andere Tiere wie Ratten, Fliegen oder Krähen nicht übertragen. Die bislang nachgewiesenen Übertragungswege gehen alle auf unvorsichtige oder sogar törichte  menschliche Handlungen zurück.

Können Menschen infiziert werden?

Die neuere Entwicklung der ASP legt aber den starken Verdacht nahe, dass diese Seuche jedenfalls für eine ganze Reihe von Menschen doch infektiös ist. Eine Ansteckung, deren Übertragungsweg leider bislang noch nicht gesichert ist, führt erfreulicher Weise nicht zum Tode und nicht einmal zu einer Erkrankung der infizierten Person, aber sie scheint Veränderungen im Gehirn zu erzeugen, die bedenklich stimmen. Gegenwärtig treten – mit dieser Erkenntnis wird man den Übertragungsweg weiterverfolgen können – die Infektionserscheinungen nur bei Personen auf, die beruflich mit der ASP zu tun haben: Verwaltungsbeamte und Verwaltungsangestellte, Kreisveterinäre und Fachpolitiker und dergl.

Symptome

Das Krankheitsgeschehen beginnt damit, dass die befallene Person in mehr oder minder starker Weise vom ASP-Virus besessen scheint. Es werden mehr oder meist minder intelligente Allgemeinverfügungen, Verordnungen, Leitfäden und sonstige Anweisungen in rascher Folge und großer Zahl produziert. Damit werden dann Landwirte, Forstleute, Jäger und jeder andere, der „nicht schnell genug auf den Baum kommt“ überschüttet.

Als nächstes werden mit den zuvor beschriebenen Aktionen Jagdverbote, Tätigkeitsverbote, Betretensverbote und andere Maßnahmen ins Werk gesetzt.

Zugleich wird, ausgehend von einem Kadaver eines erkennbar an ASP verendeten Wildschweins, die nähere und weitere Landschaft mit kilometerlangen Zäunen parzelliert. Diese Zäune sind mindestens 1,20 m hoch und können angeblich, wie zum Beispiel eine Ministerin, obwohl sie von Beruf Ärztin ist, genau weiß, von Rehen, Rotwild und Muffel überfallen (Jägersprache für darüber springen) werden – leider gilt das zum einen nicht für Kitze oder Kälber, und zum anderen wissen das die Rehe und zum großen Teil auch das Rotwild leider nicht. Füchse, Hasen usw. haben bei den Zäunen ohnehin das Nachsehen und sind den Anti-ASP-Aktivisten offenkundig völlig egal!

Richtiger Tierschutz war gestern!

Einen Höhepunkt erreicht das Krankheitsbild der menschlichen ASP-Infektion, wenn allen Ernstes an diesen Wildzäunen, die im Übrigen großes Leid für anderes Schalenwild und Raubwild verursachen, bestimmte Maßnahmen in die Tat umgesetzt werden, die der Laie in verständlicher Fassungslosigkeit nur für ausgesprochen blöd halten kann.

Wolfsschutz ist heute.

In der Lausitz hat oder haben, erkennbar vom ASP-Virus befallen, Mitarbeiter über die ASP-Zäune Überquerungshilfen gebaut.

Wie man der Dokumentation von agrarheute entnehmen kann, sind diese Einrichtungen, mit Verlaub, an Dämlichkeit  kaum zu überbieten. Die verantwortlichen Damen und Herren machen sich nämlich Sorgen um die bei Ihnen vorkommenden Wölfe, die sich ja bekanntlich, wenn auch völlig zu Unrecht, der innigen Liebe von Naturschutz– und Tierschutzorganisationen und sonstigen „Wolfskuschlern“ erfreuen dürfen. Denn die Zäune sollen zwar Wildschweine effektiv stoppen, aber anderes Wild und vor allem die lieben Wölfe in ihrem Bewegungsdrang beim besten Willen nicht behindern.

Diese Gutmenschen wissen nämlich erkennbar nicht, dass wahrscheinlich das einzige Tier, welches diese ASP-Zäune locker überspringt, der Wolf ist. Lieber treibt er zwar das Reh gegen den Zaun, weil er es dann leichter erwischt, aber wenn es hinter dem Zaun ist, oder wenn sich dahinter ein Rotkalb oder vielleicht ein Schaf oder etwas anderes für den Wolf Essbares herumtreibt, federt der Wolf behände über den Zaun!

Aber zugegebenermaßen ist so ein Hopser für den Wolf, der es wie wir natürlich lieber bequemer hat, anstrengender als ein gemütlicher Überweg.

Die dummerhafte Begründung:

Agrarheute hat „nachgefragt, ob diese Passage wirklich für Wölfe gedacht und ob sie mit den Veterinärbehörden vor Ort abgestimmt ist. Franz Graf von Plettenberg vom Bundesforstbetrieb gab agrarheute Auskunft: der Bundesforstbetrieb hat die Rampe errichtet. Die Brücke über den ASP-Zaun soll Wölfe einladen, Schwarzwild aber abhalten, so der Bundesforstbetrieb Lausitz.“ Agrarheute fährt fort: „auch Tierarten wie Hase, Otter, Fuchs und Biber sollen so die ASP-Zäune queren können. „Außerdem bieten die Holzstämme eine Chance, dass Rehkitze und Hirschkälber ihren Müttern folgen können, wenn die die Zäune überspringen“, erklärt von Plettenberg.“

Auf die Frage allerdings, ob dann nicht auch das schlaue Wildschwein über diese wunderbaren kleinen Brücken spazieren könne, meinte der wahrscheinlich auch vom menschlichen ASP-Virus befallene Herr von Plettenberg, Schalenwild könne diese Brücken nicht benutzen. Huftiere sind danach denn doch klar im Nachteil.

Wirres Denken ist also erkennbar auch eines der Krankheitssymptome beim Menschen.

Andere Strategen haben sich weniger über den Wolf Gedanken gemacht, sondern über das Leid der zahllosen an den viel zu reichlichen ASP-Zäunen qualvoll verendeten Rehe und dafür kleine Lückenkonstruktionen erdacht, durch die das Reh mit seinem Rehkitz schlüpfen kann.

Wer etwas von Schwarzwild versteht, weiß, dass das Wildschwein überall dort durchpasst, wo das Haupt (der Kopf) durchpasst – also wahrscheinlich auch dort. Und der Wolf kommt natürlich erst recht durch.

Schwedt, 14.01.2022: So ein Durchlass im ASP-Zaun im Nationalpark soll den Rehen die Flucht vor dem Hochwasser ermöglichen.

Dann kann man sich den Zaun auch sparen.

Da gibt es für uns nur ein Fazit, welches – ob zu Recht oder zu Unrecht lassen wir einmal offen – Herrn Einstein zugeschrieben wird:

Zwei Dinge sind unendlich: das Weltall und die menschliche Dummheit; beim Weltall allerdings bin ich mir nicht so sicher!

Ihr einigermaßen beunruhigter

Dr. Wolfgang Lipps

 

Wolfsverordnung Brandenburg – der Unsinn geht weiter!

 

Am 21. Dezember 2017 hat der brandenburgische Umweltminister Jörg Vogelsänger als Teil des Wolfsmanagementplanes die „Brandenburger Wolfsverordnung“ (BbgWolfV) unterzeichnet, die Anfang Januar 2018 in Kraft treten wird. Darin wird beschrieben, wann wer wie mit wessen Mitwirkung „Problemwölfe“ vergrämen, betäuben oder schießen darf und was es dafür alles für Voraussetzungen gibt und Umstände zu bedenken sind.

Minister Vogelsänger ist ganz stolz auf dieses Elaborat und meint, die anderen Bundesländer warteten schon darauf. Wenn das stimmt, werden sie es nach der Lektüre wegschmeissen.

Wir vom Instititut für Jagd Umwelt und Naturschutz haben die VO sorgfältig gelesen und halten sie, mit Verlaub und nett ausgedrückt, für ziemlich unbrauchbar!

„Der Dativ ist dem Genitiv sein Feind“.

Zuerst nehmen wir mal zu Gunsten des Herrn Ministers an, dass er das, was er da unterschrieben hat, nicht gelesen hat. Denn das Machwerk enthält ziemlich viele grammatikalische und mindestens einen Kommafehler, und an einigen Stellen falsches bzw. unzureichendes Deutsch. Das ist zwar peinlich, aber angesichts dessen, dass diese Verordnung ohnehin nix taugt, nicht so schlimm!

Unklare Regelungsinhalte

Es würde zu weit führen, diese elaborate und labernde Verordnung im Rahmen eines Blogbeitrags umfassend darzustellen. Sie verwendet ungebräuchliche Begriffe wie „aus der Natur entnehmen“, was nicht „Töten“ meint, sondern das nur „auch“. Sie verwendet völlig unbestimmte (Rechts)begriffe wie „auffälliges Verhalten“ oder wiederholte Annäherung an Menschen bis auf „wenige Meter“ – außer wenn das ein Wolfswelpe (?) tut (was eigentlich dann? Streicheln? Mitnehmen? Totschlagen? Behörde melden?) – oder „problematisches Verhalten“ oder „drohende erhebliche  landwirtschaftliche Schäden“ und anderes mehr.

Vor allem aber stehen alle Maßnahmen der Verordnung unter der Voraussetzung, dass zum einen die „Erhaltungsziele des jeweiligen Gebietes“ bezüglich der Wolfspopulation nicht beeinträchtigt werden (§ 6 Ziff 12 der VO, was immer die sein mögen), oder „dass es durch die mit dieser Verordnung zugelassenen Ausnahmen weder zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der Populationen des Wolfs kommt noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands des Wolfs in der kontinentalen Region Deutschlands behindert wird.

Kontinentale Region Deutschland! Geht´s auch etwas kleiner? Verwirrung komplett.

Organisation

Wie so oft in Deutschland gibt´s auch in dieser Verordnung gleich mal Vorgehensweisen, die sicher dafür sorgen, dass damit kaum ein Wolf aus der Wildbahn genommen wird. So heißt es z. B.

  • 2 Ziff. 2: Maßnahmen nach Absatz 1 sind nur zulässig, wenn das Landesamt für Umwelt als Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege zuvor bestätigt hat, dass ein auffälliges Verhalten vorliegt.
  • 3 Ziff. 4 Satz 2: Ein für den Menschen problematisches Verhalten liegt vor, wenn die Vergrämung eines nach § 2 Absatz 2 Satz 2 auffälligen Wolfes nach Einschätzung der Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege nicht möglich ist oder die Vergrämung erfolglos bleibt.
  • 3 Ziff. 6: Wölfe dürfen in besonderen Fällen auch ohne Vergrämung geschossen werden, wenn die Polizei – noch ´ne Behörde – einverstanden ist.
  • Für Wolfshybriden braucht man das „Monitoring der Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege – noch ein weiterer Verwaltungsvorgang -,

und außerdem braucht man gegebenenfalls noch Tierärzte und/oder den Herrn Minister selbst.

Aber der „Problemwolf“ muß halt warten, bis alle Behördengänge erledigt sind, und dann muss die Behörde jemanden bestellt haben, der „im Rahmen der ihm auferlegten zeitlichen (? – nur abends oder wie?) und örtlichen (meist gerade nicht da, wo der Wolf ist, oder?) Regelungen (§ 7 Ziff. 14 Satz 2)“ zum Eingriff in die Wolfspopulation fähig geeignet und willens ist.

Na dann mal viel Spaß!

Fazit:

Man muss diese lange Verordnung mit ihrem elaboraten Anhang über die Vergrämungs- und Verhütungs- und sonstigen Maßnahmen und Vorschriften nur mal gelesen haben, um zu wissen: so wird das nix! Vor allem die Tierhalter, die die ausgeklügelten und etwas merkwürdigen Bestimmungen der Anlage zur Verordnung nicht einhalten können oder wollen (Zaun hoch, aber mit 2 Herdenschutzhunden etwas niedriger – warum das denn? Und was dergleichen Unsinn mehr ist), gucken in die Röhre und stehen schlechter da als jetzt!

Für diese Verordnung gilt mithin der schwäbische Satz:

Hätte mer aach kenne bleibe losse!“.

Ihr

Wolfgang Lipps

 

 

 

NABU, Forsa und der Wolf – die Trickserei geht weiter!

Wolf 1 BildDer Sinn von Meinungsumfragen

Meinungsumfragen sind etwas Feines, wenn man, z. B. als Politiker oder Naturschutzbund, den eigenen Standpunkt vermitteln will. Das hat auch der NABU natürlich schon früh erkannt. Denn wenn eine große „repräsentative“ Mehrheit der deutschen Bevölkerung erkennbar die Behauptungen des NABU über, zum Beispiel, den Wolf oder den Biber, teilt, dann muss der ja richtig sein! Und dann kann man sich differenzierte Argumente in der Sache sparen. Denn die sind, wie auch das Bundesumweltamt weiß, eher hinderlich.

Aber die Sache mit dem Wolf scheint nicht so einfach zu sein, wie sich das NABU und Co. gedacht haben. Unliebsame Vorfälle nehmen zu. Kritische Stimmen mehren sich. Das Wolfsmanagement klappt nicht so richtig. Die Politik beginnt zurück zu rudern. Sachliche Argumente und vernünftige Handlungsempfehlungen sind nicht so recht zur Hand!Karikatur Wölfe

Befreiungsschlag

Da ist es mal wieder Zeit für einen Befreiungsschlag – denn schließlich ist der Wolf in Deutschland ja nicht nur ein höchst interessantes Projekt, sondern auch sehr lukrativ. Da soll möglichst nix nach hinten losgehen.

Also hat der NABU bei forsa wieder eine schöne „repräsentative Umfrage“ in Auftrag gegeben. Die stammt vom 31.08.2015 und unterstützt – oh Wunder – in geradezu begeisternder Weise die „überwältigende Zustimmung“, von der der NABU gern möchte, dass sie in der Bevölkerung vorhanden sei. Denn danach gilt angeblich:

–      54% aller Deutschen haben gegenüber dem Wolf „sehr positive Gefühle“, die 18 bis 29 jährigen Bürger sogar zu 61%,

–   89% aller Befragten glauben, dass Wölfe aus Nachbarländern zugewandert sind; ulkigerweise sind aber 17% der Meinung, die wären von Naturschützern ausgesetzt worden – da haben wir dann insgesamt 106%; das wird mit  Mehrfachnennungen erklärt; aber wie Wölfe gleichzeitig einerseits allein angestiefelt kommen und andererseits ausgesetzt werden können, ist eher schwer verständlich.

–           80% der Bundesbürger finden die Rückkehr des Wolfs erfreulich und 40% behaupten sogar angeblich, „ohne Wölfe in der Natur würde mir persönlich etwas fehlen“ (!).

und mehr dergleichen wundersame – und weitgehend unglaubwürdige – Behauptungen.kuschelwolf_1

 Forsa und die Meinungsmanipulation

Nachdem wir dem Gespann NABU/forsa schon mal Trickserei und Täuschung nachgewiesen haben (unser Blogbeitrag vom 24. März 2015), gehen wir angesichts des jetzt veröffentlichten Ergebnisses davon aus, dass auch in dieser Umfrage wieder getrickst und getäuscht wird. Denn forsa (und NABU und Co.) sind ja bekanntlich über Manipulationen von Umfragen keineswegs erhaben. Wir müssen das, nach eigenen leidvollen Erfahrungen, nicht weiter erläutern – geben Sie doch bei Google einfach mal ein „Manipulation mit Meinungsumfragen“ – da gibt’s 26500 Treffer – oder „forsa manipuliert mit Meinungsumfragen“ – da gibt’s sogar 76700 Treffer. Und wikipedia weiß zu letzterem Stichwort:

Generell gilt jedoch in den Augen vieler Branchenkenner: Umfragen von Forsa sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Sehr häufig liegen sie weit weg von dem, was die meisten anderen Meinungsforschungsinstitute messen“.

Der NABU weiß das natürlich, findet es wahrscheinlich auch ganz prima. Gleichzeitig aber hat er versucht, sich mit einem Trick „vom Acker zu machen“: Er lässt nämlich forsa fragen, aufgrund welcher Informationen die befragten Bürger ihre Meinung abgegeben haben. Und da erfahren wir, dass die meisten von ihnen garnicht vom bösen NABU beeinflußt wurden, sondern: „Drei von vier Bundesbürgern (75%) haben die Informationen … aus der aktuellen Medienberichterstattung und 70% … aus Natursendungen im Fernsehen.“

Dass sowohl das Fernsehen wie auch gerade die Medienberichterstattung randvoll mit gezielten Informationen von NABU und Co. sind, wird natürlich schamhaft verschwiegen. Stattdessen haben angeblich 27% der Befragten, also mehr als ein Viertel, ihre Kenntnisse aus „Zoo oder Tierpark“ – wer´s glaubt! – und nur 24% haben ihre Meinung von Naturschutzverbänden.

Und dann schnell noch den Jägern, dem Lieblingsgegner von NABU, „ein vor´n Latz geknallt“: nur 7% haben ihre Kenntnisse von Jagdverbänden!

Gucke da!

Fazit

Klar ist – der Wolf ist da, und wir werden von nun an mit diesem großen intelligenten lernfähigen und effizienten Raubtier in unserer Kulturlandschaft leben müssen. Und wir können nur hoffen, dass sich die „Wolfseuphorie“, die nahezu ausschließlich von NABU und Co. geschürt, gefördert und durchgesetzt wurde, nicht später als schwerer Fehler erweist.

Was leicht passieren könnte!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 wolfgang wolf

 

 

 

 

 

 

WÖLFE IN DEUTSCHLAND – DIE GROSSE VOLKSVERDUMMUNG ?

Abwehr der WölfeWenn´s um den Wolf in Deutschland geht, werden wir, die gesamte Öffentlichkeit, systematisch hinter´s Licht geführt. Das macht sich an 2 Punkten besonders fest:

Warum begründet niemand die Rückkehr der Wölfe?

In meinem Vortrag „Rotkäppchens Oma…“ habe ich erwähnt, dass man auf die Frage, weshalb wir eigentlich den Wolf in unserer dafür höchst ungeeigneten Kulturlandschaft brauchen, auch von den „Wolfsfreunden“ keine vernünftige Antwort bekommt. Ich habe das nicht weiter vertieft, aber kann das natürlich beantworten: weil es dafür keinen vernünftigen Grund gibt, aber einige Leute das, auch aus höchst lukrativen Gründen, gern wollen!  

Beweise?  

Lesen Sie mal im Bericht des BfN Bundesamtes für Naturschutz, BfN-Skripten 2013 / 2007 „Grundlagen für die Entwicklung einer nationalen Strategie gegen invasive gebietsfremde Arten“ (die für, nicht gegen den Wolf verwendet wird!) die Strategieempfehlung 33 (auf S. 23) für die nationale Politik (Link am Ende dieses Blogbeitrags). Da heißt es allen Ernstes und höchst entlarvend:  

„Für eine Aufnahme in die politische Agenda ist eine sich selbst tragende öffentliche Thematisierung bereits vor der Programmformulierung notwendig. Der Ruf nach der Hilfe durch den Naturschutz muss von außen öffentlich an diesen herangetragen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist das Problembewusstsein der verschiedenen Teilöffentlichkeiten strategisch vorzubereiten. Der Einsatz von Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit ist dabei unerlässlich.

Zu einem frühen Zeitpunkt, an dem die Konkurrenz um die Aufmerksamkeit zu diesem Thema noch gering ist, muss der Naturschutz seine Diskursmacht ausbauen. Diskurslinien und -schwerpunkte sind in dieser Phase noch nicht verfestigt und daher formbar. Zur Initiierung eines IAS Diskurses sind Sachinformationen nicht zielführend. Zur Erzeugung von Aufmerksamkeit gilt es, das Thema IAS zu emotionalisieren. (Fettdruck von mir).

Die gewonnene Deutungsmacht muss dazu genutzt werden, die eigenen Kompetenzen als Helfer herauszustellen. Eine Koalition mit Partnern, die die gleichen Interessen verfolgen, wird diese Position stärken.“

Das, liebe Besucher dieser website, ist der Hammer! Oder mit den Worten von Lothar Schneider (vielen von Ihnen noch aus der Suhler Jagdhütte von Kettner als, u. a., erstklassiger Weidmann bekannt):

„Das dumme Volk muss eben nur ein wenig manipuliert werden, dann lässt es sich doch gern von Wölfen fressen, zumal das dann ökologisch vollkommen gerechtfertigt wäre, oder?

Um es klar zu sagen: In Deutschland läuft eine organisierte Pro- Wolf Propaganda, die einer kleinen Interessengruppe dient und keinerlei wissenschaftlichen Studien standhält. Die Politik macht das mit, weil diese auf Wählerstimmen hofft, aber fachlich keine Ahnung hat. Das wird sich mit zunehmenden Problemen sicher ändern, weil wolfsgeschädigte Wahlkreise weg- brechen. Nicht das angebliche „Rotkäppchensyndrom“ ist ein Märchen, sondern die Mär vom angeblich harmlosen Wolf. Keines der von der Wolfslobby angeführten verharmlosenden Argumente pro Wolf hält einer wissenschaftlichen und historischen Analyse stand. Natürlich hat der Wolf keine genetisch angeborene Angst vor dem Menschen. Das ist wissenschaftlich unhaltbar. Er vermeidet potenzielle Beute nur, wenn diese nicht zu erlangen ist.

In Deutschland lernt er gegenwärtig, der Mensch ist leichte Beute, wehrt sich ja nicht. Die Resterfahrungen der einwandernden Wölfe aus Gebieten, wo sie bejagt werden, der Mensch ist gefährlich, nehmen von Generation zu Generation ab. Testangriffe und dann reale Attacken auf Menschen sind vorprogrammiert.“

Wird die Gefährlichkeit des Wolfs bewusst verharmlost?

Dazu habe ich in meinem Vortrag schon viel gesagt. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang ein Blick über unsere Grenzen dorthin, woher etliche unserer Wölfe kommen dürften, nach Russland. Hier hat Lothar Schneider aus eigener fundierter Erfahrung in einem interessanten Aufsatz (Link am Ende dieses Blogbeitrags) unter anderem auf Folgendes hingewiesen:  

  • Die Eindämmung der stetig wachsenden Wolfsbestände in Russland ist trotz scharfer Bejagung gescheitert. Es ist vorauszusehen, dass es in Deutschland, wenn vielleicht auch weniger dynamisch, zu einer gleichgearteten Entwicklung kommen wird.

  • Jagdhunde, dann aber natürlich auch andere Hunde, sind extrem gefährdet.

  • Der Wolf hat keine natürliche Scheu vor dem Menschen, der Vollschutz ist höchst gefährlich.

Der Aufsatz ist lesenswert.  

Ich kann deshalb nur immer wieder betonen: Der Wolf gehört ins Jagdrecht, der Vollschutz ist einzuschränken, Wolfsbestände sind streng zu regulieren, und: Schluss mit der Volksverdummung und die Fakten auf den Tisch!  

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps  

BfN-Skripten: https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/service/skript213.pdf

Aufsatz Schneider: https://www.dropbox.com/s/6f4sdj7xmsineak/EinsatzvonJagdhundeninWolfsgebieten.doc.docx?dl=0  

Bildnachweis: Abwehr der Wölfe, Öl/Lw./Holz, 31,5 x 52 cm, r. u. sign. Stanislaw Wolski. – Polnischer Landschafts- u. Historienmaler, studierte in Warschau bei W. Gerson, an der Kunstschule Krakau bei J. Matejko sowie an der Münchner Akademie. – Lit.: Thieme-Becker, Bénézit u.a.    

Rotkäppchens Oma lässt grüßen: DER WOLF IST WIEDER DA !

Wolf_BrehmDies ist der Titel eines Vortrags, den ich am 11.Juli vor der Versammlung der Brandenburgischen bestätigten Jagdaufseher gehalten habe (Link am Ende dieses Blogbeitrags). Ich habe hier darüber berichtet, wie die Wolfspopulation gegenwärtig in Deutschland aussieht, warum der Wolf hier ist, woher er kommt, und wie die gegenwärtige Rechtslage in Bezug auf den Wolf ist.

Ich halte den Wolf, ein beeindruckendes Tier, zwar für eine Faunenbereicherung, aber bin gleichzeitig der Meinung, dass die geduldete, geförderte, wenn nicht gar absichtlich herbeigeführte Wiedereinbürgerung dieses Raubtiers viel Verantwortungslosigkeit und Unvernunft deutlich macht; die Bevölkerung und die Politik wurden mit (durchaus lukrativer) Ideologie überrumpelt. Die Folge ist, dass erst allmählich klar wird, welche Probleme die zunehmende Anwesenheit des nach dem Bären größten und vor allem klugen und lernfähigen Landraubtiers in unserer Kulturlandschaft mit sich bringt.

Der Hauptgrund aller Probleme ist der absolute Vollschutz des Wolfs, der dazu führt, dass der Wolf, da vom Menschen erkennbar keine Gefahr ausgeht, den einzigen Schutzmechanismus einbüßt, der den Wolf vor dem Menschen, vor allem aber den Menschen vor dem Wolf schützt: die Scheu!

Ich bin ferner der Meinung, dass es schon heute nur ein ungenügendes und zersplittertes Monitoring von Wölfen gibt und dieser Zustand sich eher verschlechtern wird. Deshalb helfen auch alle gut gemeinten Managementpläne gegenwärtig nichts. Ich belege das im Vortrag mit einer Fülle von Quellen.

Ich stelle in meinem Vortrag eine Reihe von Forderungen an die europäische und deutsche Politik, insbesondere die Rechtspolitik, die über die bisherigen Resolutionen hinausgehen. Wir Jäger sind aufgerufen, unseren gesamten Sachverstand einzubringen, bevor die Dinge aus dem Ruder laufen.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Download-Link zum Vortrag:

https://www.dropbox.com/s/re6guuizsqkje86/DER%20WOLF%20IST%20WIEDER%20DA.pdf?dl=0

WOLFSTOURISMUS – dümmer geht’s nimmer !

wolf_2Die Zahl der Wölfe und Wolfsrudel in Deutschland steigt stetig. Noch im Mai 2015 meinte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen, es lebten etwa 25 Rudel, 8 Paare und 3 residente Einzelwölfe in Deutschland – das deckt sich allerdings nicht im Geringsten mit den weit höheren Bestandszahlen, die in einzelnen Ländern festgestellt wurden; allein in Brandenburg wurden ja schon mehr Wölfe gezählt. Inzwischen merken auch die „Wolfsfreunde“, nicht nur bei NABU, WWF und PETA, sondern auch in der Politik, dass man mit der erlaubten Ansiedlung von Wölfen eine Entwicklung losgetreten hat, die unbeherrschbar zu werden droht.

Das Zauberlehrling-Syndrom

Das ist halt das „Zauberlehrling-Syndrom“ unserer selbsternannten Naturschützer: Der Zauberlehrling macht aus einem Besen einen Wasserträger, der läuft aus dem Ruder und überflutet das Haus, daraufhin zerhackt er den mit einem Beil mit der Folge, dass nun zwei Wasserträger noch mehr Unheil anrichten, bis der Meister dem Spuk ein Ende setzt.

Goethe beschreibt in seinem Gedichtaufbau ganz hervorragend, auf was sich Menschen immer wieder einlassen, denn das Geschehen nimmt, wie die Bemühungen um die Wiederansiedelung des Wolfs, bekanntlich folgenden Verlauf:

  1. Überheblichkeit und Wichtigtuerei („Willkommen Wolf!“)
  2. Umsetzung des Vorhabens (Mehrfacher Schutz des Wolfs)
  3. Machtrausch („Wir sind die Wolfsexperten“)
  4. Angst und Verzweiflung (Nutztierrisse und erste Wolfsbedrohungen)
  5. Hilfloses Schimpfen (meist auf die Vernünftigen)
  6. Verzweiflungstat (Die Politik beginnt allerorten zurückzurudern)
  7. Hilferuf (Wölfe, die die Menschenscheu verlieren, müssen beseitigt werden)

und im Gedicht, wahrscheinlich aber weniger im Leben:

  1. Rettung durch den Zaubermeister (irgendwer, vielleicht die Jäger, solls richten)

wolfsfreund3Und jetzt: Wolfstourismus?

Am 12./13.06.2015 berichtet jetzt die Märkische Oderzeitung, dass tatsächlich ernsthaft versucht wird, den Wolf touristisch zu vermarkten – nicht in einem Wildgehege, sondern in freier Natur, eine höchst ungewöhnliche Idee, um es mal nett auszudrücken. Steffen Butzeck, Wildbiologe im Landesumweltamt Brandenburg, hat der Zeitung berichtet, in Sachsen werde das Thema Wolf touristisch viel offensiver vermarktet – als in Brandenburg, meint er damit. Rund um Rietschen gebe es einen Wolfsradweg und Wanderwege. Und tatsächlich, bei Namakanka lesen wir im Internet: Ganz bequem lässt sich die Wolfsregion Lausitz mit dem Rad erkunden. Der 35 Kilometer lange Wolfsradweg führt vom Findlingspark in Nochten über die Erlichthofsiedlung in Rietschen zum Naturschutzzentrum im Schloss Niederspree durch eine reizende offene Landschaft die von Kiefernwäldern, Teichen und Flüssen geprägt ist. Wer dem Wolf auf Tuchfühlung gehen möchte kann auf geführten Wanderungen den Lebensraum des Raubtieres erkundschaften und dabei lernen wie man Spuren liest. Tieferes Wissen zum Wolf und dem Verhältnis zum Menschen erlangen oder entspannt ein Wochenende auf den Spuren des Wolfes wandeln, das kann man bei organisierten Wolfstouren in der Lausitzer Wildnis. Scinexx, eine website, die sich bescheiden als „das Wissensmagazin“ bezeichnet, schildert, wie NABU-Wolfsscouts Wölfe fährten, damit man die in freier Wildbahn antreffen kann, und erzählt dann treuherzig: Doch was tun die Wolfsscouts, wenn es endlich zu der Begegnung mit Isegrim kommt? Sie machen vor allem eins: Sie bleiben ruhig. Die Wolfsbeobachter bleiben in einigem Abstand still stehen und sprechen den Wolf mit ruhiger Stimme an. Danach dauert der magische Augenblick selten länger als eine Sekunde und ist doch oft der Beginn einer langen Sehnsucht bis zur nächsten Begegnung.“ Zeit-Online findet Wolfstourismus bei Jüterbog und um Spremberg „zum Heulen schön“ – sehr lustiges Wortspiel, ohne Zweifel!

Das und ähnliches befürwortet Steffen Butzeck erkennbar auch für Brandenburg.

Dümmer geht’s nicht!

Wir, und nicht nur wir, sondern zahlreiche vernünftige Jäger, halten das, freundlich ausgedrückt, für gefährlichen Unsinn. Denn da wird geradezu dazu eingeladen, so unverantwortlich mit Wölfen umzugehen, wie dies z. B. in Berlin mit der Fütterung von Wildschweinen (die selbst der NABU anprangert) oder allerorts mit der unsinnigen Fütterung von Tauben geschieht. Auf dem Truppenübungsplatz bei Munster stehen bekanntlich Soldaten im Verdacht, die sie bei Nachtmärschen wiederholt begleitenden Wölfe anzukirren – das soll jedenfalls untersucht und abgestellt werden, wie topagrar.com berichtet.

Die Chance, auf einem Radwanderweg einem Wolf zu begegnen, wird sicherlich größer, wenn der Wolf mitkriegt, dass hier immer wieder Leberwurstbrote „verloren“ werden!

Mit Rotkäppchens Körbchen voller Leckereien fängt es an und bei der toten Oma kanns aufhören – Märchen sind vielleicht garnicht so blöd, wie die „Wolfsfreunde“ meinen.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 wolf_mensch_karikatur