Wir, JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz GmbH, liegen seit dem 07.08.2021 in der ASP-Sperrzone II des Landkreises Barnim in Brandenburg und unterliegen seitdem einem vollständigen Jagdverbot, verbunden mit einem Betretensverbot für unser Lehr- und Forschungsrevier und Leinenzwang für unsere Jagdhunde.

Wir halten das für rechtswidrig und haben darüber ein Kurzgutachten erstellt, das wir für alle interessierten Jagdausübungsberechtigten hier wiedergeben.

 

Ergebnis des Gutachtens:

Das Jagdverbot auf alle Wildarten verbunden mit dem Verbot an den Jäger, sein Revier zu betreten und seinen Hund nicht von der Leine zu lassen, ist nicht nur ungeeignet, die Ausbreitung der ASP auf private Betriebe der Schweinezucht zu verhindern. Sondern es ist auch ein unzumutbarer und unverhältnismäßiger Eingriff in die im öffentlichen Interesse liegende Jagdausübung.

Der Einzeljagd (Ansitzjagd) stehen übergeordnete Interessen der privaten Schweinehalter keineswegs entgegen. Auch dem Ziel, Wildschweine möglichst nicht zum Verlassen des gefährdeten Gebiets zu veranlassen, dient das Jagdverbot überhaupt nicht! Das Jagdverbot ist deshalb als unnötig, ineffektiv und unverhältnismäßig aufzuheben.

ASP Kurzgutachten

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