Da sich die Wölfe in Deutschland, und natürlich auch gerade in Brandenburg, munter vermehren und weitere Gebiete besiedeln, wurstelt auch die Politik mit zunehmender Intensität immer weiter. Der bisherige wenig effiziente Wolfs-Managementplan in Brandenburg ist 2017 ausgelaufen. Deshalb legt das zuständige Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft nun den Entwurf des neuen Wolfsmanagement Plans 2018 (Stand 08.08.18) vor (Fundstelle s. u.). Er besteht aus einem Prosateil (10 Seiten) und im Wesentlichen aber aus 6 Anlagen (auf 30 Seiten). Liest man sich das Konvolut durch – was wir zumindest jedem Weidetierhalter dringend ans Herz legen –, so stellt man fest, dass man es hier wiederum mit einem bürokratischen Ungetüm voller unbestimmter Rechtsbegriffe zu tun hat.
Insgesamt ist dieses Werk vor allem für die Betroffenen höchst unbefriedigend.
Der Wolf gehört zu Deutschland.
Natürlich wird zunächst behauptet, es gehe darum, den Wolf, der selbstredend “zu Deutschland gehört“, so zu behandeln, dass auch Betroffene, Jäger, Naturschützer und das allgemeine Publikum damit genauso zufrieden sein können wie natürlich der Wolf selbst. Tatsächlich aber ist der Plan ein Ausdruck einigermaßen stark ausgeprägter Hilflosigkeit.
Herdenschutz – schön bürokratisch.
Den potentiellen Betroffenen werden zunächst elaborate, mühselige und teure Herdenschutzmaßnahmen vorgeschrieben, wenn sie für Wolfsrisse entschädigt werden wollen. Diese Vorschriften sind aber keineswegs abschließend, denn sie können insbesondere für Rinder und Pferde immer dann, wenn in der Zukunft tatsächlich ein Wolfsriss auftritt, erweitert und präzisiert werden. Schon die mechanischen Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere also Zaunanlagen, sind mit Sicherheit teuer und arbeitsintensiv – und ihre Wirkung ist erfahrungsgemäß äußerst fraglich -, wobei die diesbezüglichen Investitionen nur zum Teil nach beträchtlichem bürokratischen Aufwand und zeitlicher Verzögerung entschädigt werden.
Rechtlich und bürokratisch, aber insbesondere tatsächlich schwierig ist der Einsatz von Herdenschutzhunden. Der größte Teil der Kosten bleibt beim Hundebesitzer hängen, und wir brauchen nicht mehr im Einzelnen auszuführen, welche erheblichen Probleme diese auch für Dritte gefährlichen Hunde aufwerfen. Ihr Einsatz – für den ein Sachkundenachweis gefordert wird – wird sicherlich nur in Ausnahmefällen möglich und praktisch sein.
Entschädigung – mühselig ungewiss und nicht ausreichend.
Auch die Entschädigung für tatsächliche Wolfsrisse ist verwaltungstechnisch kompliziert, von zahlreichen Bedingungen abhängig, höchst ungewiss und deckt vor allem letztlich niemals den gesamten Schaden ab. Der Tierhalter trägt also ein beachtliches Restrisiko und bringt damit ein Sonderopfer, das nach unserem Dafürhalten nicht zu rechtfertigen ist.
Letztlich feiert, wie könnte es in Brandenburg anders sein, die törichte Wolfsverordnung – s. unseren Blogbeitrag vom 26.12.17 „Wolfsverordnung Brandenburg – der Unsinn geht weiter“ – auch in diesem Entwurf wieder fröhliche Urständ.
Fazit:
Solange die FFH-Richtlinie und ihr folgend das Bundesnaturschutzgesetz nicht effektiv so geändert werden, dass ein effektives Wildtiermanagement mit wolfsfreien Gebieten, Obergrenzen und letztlich Bejagungsrichtlinien (wofür der Wolf unseres Erachtens ins Jagdrecht gehört) möglich werden, sind alle Managementpläne, Richtlinien, Hinweise und Verhaltensempfehlungen letztlich nur Gewurstel.
https://mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/Wolfsmanagementplan-2018-Entwurf.pdf
Ihr Dr. Wolfgang Lipps