Grüne Schulmeister – Enteignung für Naturschutz?

Der Problembär: Vernässung von Wiesen im Niederoderbruch.

Seit einiger Zeit gibt´s in unserem Land einen neuen Volkssport: Grünen-Bashing! Als ob es keine würdigeren Gegner gäbe – , Putin-Versteher, Rechtsextremisten, Islamisten, Bürokratiemonster oder Pandemien und anderes mehr. Aber es ist in Mode gekommen, so zu tun, als ob der Feind in erster Linie DIE GRÜNEN wären. Herr Söder haut auf den Putz, Herr Merz erklärt das ebenso,, und genervte Autofahrer nehmen für die höchst lästigen Dummerhaftigkeiten der „letzten Generation“ halt zu Recht die ideologisch übertreibenden Umwelt- und Naturschützer und damit dann wieder die GRÜNEN in Haftung.

Dabei ist viel Zutreffendes, wenn auch viel Übertriebenes.

Aber nach Heizungsgesetz, Migrationsgedusel und Veggie-Day und anderen Sottisen können sich die GRÜNEN nicht so recht beschweren – sind eben auch selbst nicht ganz unschuldig an ihrem Ruf!

Der wird noch weiter dadurch ruiniert, dass man bei vielen Projekten den Eindruck haben kann – wir haben den schon erwähnt – dass gerade bestimmte Organisationen wie WWF, NABU, BUND usw. Projekte danach erfinden, wieviel Spendenmittel und vor allem Staatsknete sie damit in ihre Taschen schaufeln können, um davon Miete, Strom, Heizung, aber auch Gehälter und Unternehmungen zu finanzieren.

Ein Beispiel: Schicksal des Niederoderbruchs

Hier habe ich im Frieden eine Provinz erobert„, soll Preußens König Friedrich II. – der „Große“ – gesagt haben, als seine Männer im Jahre 1753 die Trockenlegung des Oderbruchs beendeten und neues, fruchtbares Land gewonnen war. Ein großes Werk war vollendet. Vor seiner Trockenlegung war das Oderbruch, wie Theodor Fontane schrieb, eine „wüste und wilde Fläche„.

Danach aber war eine sehr eindrucksvolle Kulturlandschaft entstanden. 20,3 Kilometer neuer Flusslauf, 32.500 Hektar Land sind gewonnen, bis 1761 werden 33 neue Dörfer gegründet. Das Niederoderbruch, ein etwa 863 ha großes Naturschutzgebiet, ist Bestandteil des Oderbruchs. Es umfasst einen Abschnitt des Oder-Havel-Kanals und den Oderberger See sowie eine weiträumige Niederungslandschaft mit Auwald- und Altarmresten. Die Landschaft ist als Lebensraum für Biber und Fischotter, zahlreiche Vogelarten und die Rotbauchunke sowie zahlreiche andere Tiere und seltene Pflanzen von besonderer Bedeutung. Das Gebiet wurde 1990 als NSG Niederoderbruch festgesetzt und im Jahr 2000 als FFH-Gebiet Nr. 138 Niederoderbruch (EU-Nr. DE 3149-302) festgelegt. Im Rahmen der Biotopkartierung wurden knapp 200 Pflanzenarten im Gebiet nachgewiesen, davon sind 13 Arten auf den Roten Listen Brandenburgs und/oder Deutschlands in den Kategorien 1-3 aufgeführt.

Für die Stiftungsflächen des Naturschutzfonds Brandenburg im FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet der EU) gelten u. a. folgende Leitbilder und Ziele:

  • –        Erhaltung und Entwicklung der Feucht- und Auen-Wälder (u.a. FFH-LRT 91E0) ohne forstliche Nutzung
  • –        Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerstruktur (FFH-LRT 3150, 3260)
  • –        Natürliche Sukzession der Moore, Staudenfluren, Schilfröhrichte, Gebüschbereiche, Feldgehölze, Brachen (in Teilbereichen) sowie der Laubholzforsten
  • –        Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum sowie potenzielles Wiederausbreitungszentrum wild lebender Tierarten, insbesondere für Amphibien und wiesenbrütende Vogelarten
  • –        Erhaltung und Entwicklung der Feuchtgrünländer durch Fortführung bzw. Optimierung der extensiven Nutzung durch Mahd und/oder Beweidung
  • –        Entwicklung der Brachen (in Teilbereichen) zu artenreichen Wiesen oder Weiden durch Einbeziehung in eine extensive Nutzung Umwandlung der z.T. artenarmen Frisch- und Fettweiden in extensiv genutztes Grünland
  • –        Extensivierung der ackerbaulichen Nutzung, ggf. Umwandlung in Extensivgrünland. Soweit möglich Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes

Jetzt aber: Die Wiedervernässung

Bekanntlich starren Naturschützer und Klimafreunde auf die Entstehung von CO2 – Kohlendioxyd – in der Natur wie das sprichwörtliche „Kaninchen auf die Schlange“. Die Verringerung dieses Ausstoßes ist ihr Lieblingskind, und ein schöner Vorwand, um Maßnahmen zu erfinden, die dem dienen und Geld in die Taschen spülen sollen.

Da kommt ein Plan gerade recht: die Wiedervernässung früherer Sumpfflächen.

Das Niederoderbruch zwischen Bralitz, Oderberg, Liepe, Niederfinow und Bad Freienwalde ist angeblich ein trockengelegtes Moor, bei dessen Wiedervernässung durch Anhebung des Grundwasserspiegels und andere Maßnahmen, so wird behauptet, der CO2-Ausstoß dieser Flächen erheblich – belastbare und nachprüfbare Zahlen gibt es natürlich nicht – gesenkt werden könnte. Die Träger – in erster Linie WWF und NABU – veranschlagen dafür 30 Mio EURO aus Steuermitteln; 3 Mio € für die Planungsphase und 27 Mio für die Umsetzungsphase – in diesen Mitteln sind auch Entschädigungen (!) eingeplant.

Da gibt es nun viele Fragen und Meinungen und Bedenken und Wünsche, und es „wallt und wogt der Hader“. Grundsätzlich sind Moore etwas Gutes, und die Wiederversumpfung früherer Moore keineswegs schlecht – wenn, ja wenn da mal ein Moor war, und wenn die Maßnahme nicht mehr Schaden als Nutzen anrichtet, und wenn der Eigentümer einverstanden ist usw. usf. – alles zumindest zweifelhaft wenn nicht gar unwahr! Schließlich leben und arbeiten hier viele Menschen und Betriebe und Handwerker, und weiden viele Tiere, und werden andere Tiere gehalten und wird Landwirtschaft betrieben – eine Kulturlandschaft mit Geschichte eben.

Lesen Sie dazu unbedingt Ohler: „Die Gleichung des Lebens“ – ein wunderbares Buch, sogar ein Kriminalroman, über die Gewinnung des Oderbruchs!.

Es gibt somit zahlreiche und gewichtige Gründe gegen eine Wiedervernässung des Gebietes und von Gebietsteilen, und viele von denen wurden bislang noch nicht hinreichend geprüft und erörtert. Ein Teil der Maßnahmen wird in einem Managementplan dargestellt.

Gewichtige Gegenargumente in beachtlicher Zahl kommen von der Interessengemeinschaft zum Erhalt des Niederoderbruchs, zu der sich Kommunalpolitiker, Landwirte, Flächeneigentümer, örtliche Unternehmen und Naturschützer zusammengefunden haben.

Völlig unmöglich: Enteignung

Die Sorge der Interessengemeinschaft – und die muss man ernst nehmen – ist, dass angesichts der weitreichenden Ablehnung der gegenwärtig bekannten Pläne diese durch die Obrigkeit mit Enteignungen vorangetrieben werden könnten.

Ist diese Sorge berechtigt?

Zunächst einmal ist eingetreten, was schon zu erwarten war: die GRÜNEN sind bei der Neuwahl aus dem brandenburgischen Landtag geflogen. Es ist mithin sicher, dass das auch zuständige Landwirtschaftsministerium, das in den letzten Legislaturperioden durch 2 Minister vertreten war, deren Kompetenz auch wir, und nicht nur wir, weithin stark angezweifelt haben, jedenfalls demnächst nicht mehr grün geführt werden wird – vielleicht kehrt ja dann dort Sachverstand und Rechtskenntnis ein.

Aber grundsätzlich besteht die rechtliche Möglichkeit, auch für Belange des Naturschutzes Enteignungen vorzunehmen. Die wären gerade im Naturschutzgebiet wegen der dort geringen Sachwerte und demzufolge geringen gesetzlichen Entschädigungen sicherlich stark existenzgefährdend.

§ 68 Abs. 3 BNatSchG sieht vor:

Die Enteignung von Grundstücken zum Wohl der Allgemeinheit aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richtet sich nach Landesrecht.

Dazu bestimmt § 27 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz – BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013:

Enteignung (zu § 68 Absatz 3 BNatSchG)

(1) Nach diesem Gesetz können Grundstücke enteignet werden,

  • die in Nationalparks oder Naturschutzgebieten liegen, und
  • um Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund dieses Gesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes durchzuführen.

Allerdings gilt:

Die Enteignung ist nur zulässig, wenn sie aus Gründen des Naturschutzes, der Landschaftspflege oder der Erholungsvorsorge erforderlich ist, die entsprechende Nutzung durch den Eigentümer nicht gewährleistet und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann.

Das wird unterstützt durch das hier allein geltende Enteignungsgesetz des Landes Brandenburg (EntGBbg) vom 19. Oktober 1992, und das bestimmt in § 4:

Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung

(1) Die Enteignung ist im einzelnen Fall nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann.

(2) Die Enteignung setzt voraus, daß der Antragsteller sich ernsthaft um den freihändigen Erwerb des zu enteignenden Grundstücks zu angemessenen Bedingungen, unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 und 3 unter Angebot geeigneten anderen Landes, vergeblich bemüht hat. Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, daß das Grundstück innerhalb angemessener Frist zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden wird.

Rechtslage: ungenügend.

Eine Enteignung ist mithin nur zulässig, wenn sie aus Gemeinwohlgründen erforderlich ist. Aber das ist so unbestimmt, und die von Klimaaktivisten geförderte Panikstimmung inzwischen auch in Politik und sogar Rechtsprechung so verbreitet, dass Enteignungen jedenfalls nicht ausgeschlossen sind. Zumindest drohen langwierige und ungewisse, und vor allem leider auch kostenträchtige, juristische und auch gerichtliche Auseinandersetzungen.

Das kann den betroffenen Bürgern nicht zugemutet werden.

Mithin ist ein verbindlicher Verzicht der Politik auf jegliche Enteignung mit Bezug auf Maßnahmen im Niederoderbruch unumgänglich!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 ist ein verbindlicher Verzicht der Politik auf jegliche Enteignung mit Bezug auf Maßnahmen im Niederoderbruch unumgänglich!

 

 

Walderneuerung – Umweltverbände legen sich mit Privatwald und Jägern an

Waldumbau ist wichtig – aber nicht auf Kosten der Wildbewirtschaftung.

„Gerade im Wald werden die Folgen der Klimakrise sichtbar. Gleichzeitig ist er für das Erreichen unserer Klimaschutzziele unerlässlich. Durch einen gezielten Waldumbau müssen artenreiche und klimaresiliente Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten geschaffen werden. Die Waldbewirtschaftung spielt dabei eine wichtige Rolle. Entsprechend dieser Ziele novellieren wir das Waldgesetz“.

So steht es im Koalitionsvertrag der Ampelparteien für 2021 bis 2025.

Deshalb werkelt man im BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) an einem neuen Bundeswaldgesetz herum. Wahrscheinlich mit Blick auf das Fiasko des Wirtschaftsministers mit dem Heizungsgesetz hält man allerdings den Entwurf bislang noch geheim. Aber „Deutschlands Wälder leiden unter dem Klimawandel. Die Biodiversität schwindet, doch der Wald bleibt ein Schlüssel im Klimaschutz. Nur ein Fünftel der Bäume in deutschen Wäldern sind gesund, das war das Ergebnis der letzten Waldzustandserhebung für das Jahr 2022“.

In verständlicher Ungeduld haben deshalb vor kurzem 4 Umweltverbände einen eigenen Gesetzentwurf für die Novellierung des BWaldG vorgelegt – NABU, DNR Deutscher Naturschutzring, Deutsche Umwelthilfe und WWF.

„Die Umweltverbände fordern, dass das neue Gesetz den Erhalt und die Stärkung des Ökosystems Wald ins Zentrum rücken soll. Nur so können die natürliche Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit unserer Wälder gegen Klimafolgen gestärkt werden. Auch wichtige Funktionen des Waldes, etwa die Versorgung mit sauberem Wasser und reiner Luft, der Schutz vor Erosion und Fluten, sowie seine Funktion als Kohlenstoffspeicher, Naherholungsort und Lebensraum unzähliger Arten werden so gesichert.

Die forstliche Waldbewirtschaftung würde dadurch mit dem in der Verfassung festgeschriebenen Erhalt der Lebensgrundlagen befriedet und in Zeiten hoher naturräumlicher Risiken langfristig gesichert.

Insbesondere der schwammige Begriff der „guten fachlichen Praxis“ muss dafür durch zeitgemäße, konkrete und rechtssicher formulierte Anforderungen für die private und öffentliche Waldbewirtschaftung ersetzt werden.

Notwendig sind hierfür unmissverständliche Anforderungen an ein zukunftsfähiges Waldmanagement, klare Definitionen erklärter Ziele und erwünschter „guter Zustände“ des Waldes sowie wirksame Regelungen für den Vollzug des neuen Gesetzes“.

Gleich mal dagegen: die Privatwaldbesitzer.

Die Eigentümerverbände „Familienbetriebe Land und Forst“ (FABLF) und die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände“ (AGDWlehnen den Vorstoß der Umweltverbände ab.

Diesen Vorschlag eines neuen Bundeswaldgesetzes, der die grundgesetzlich geschützte Eigentümerautonomie und Bewirtschaftungsfreiheit missachtet, weisen die Waldbesitzer auf das Schärfste zurück. Wir sind allerdings zuversichtlich, dass das BMEL diese Vorschläge ebenfalls als schlichtweg ungeeignet bewerten wird“, erklärte die AGDW.

Die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Eigentümern, die mit ihren Betrieben für gut 50.000 Unternehmer, Mitarbeiter und Familienmitglieder stehen. Ihre Mitgliedsbetriebe tragen Verantwortung für rund 5 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Sie bewirtschaften ihre Flächen nachhaltig und denken in Generationen. Die FABLF kritisieren außerdem  die Rolle des Bundesumweltministeriums, das die Veröffentlichung eines finalen Gesetzesentwurfs durch das BMEL seit einem halben Jahr blockieren würde.

Zudem würden die von den Verbänden vorgeschlagenen Nutzungseinschränkungen wiederum der Holzbauinitiative der Bundesregierung entgegenstehen.

Listig: die Rolle der Jagd

Wir erinnern uns: in Brandenburg wurde jüngst mit großem Aufwand und verschwindend geringem Sachverstand versucht, mit einem neuen und ziemlich törichten Landesjagdgesetz die Jagd zu einer reinen Dienerin der Forstwirtschaft herunterzustufen.

Das ist krachend gescheitert.

Zu Recht. Denn im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien in Brandenburg ab Zeile 3827 steht zwar einerseits: “Zur allgemeinen Stärkung der naturnahen forstlichen Produktion und der Inwertsetzung des öffentlichen, kommunalen und privaten Waldeigentums wird die Koalition das Waldgesetz des Landes novellieren. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf Klimaschutz und Ökologie“.

Aber gleich danach heißt es ab Zeile 3837 – wenngleich auch später als reines Lippenbekenntnis entlarvt: „Jägerinnen und Jäger sind wichtige Partner beim Waldumbau im Klimawandel. Ein funktionierendes und wertgeschätztes Jagdwesen ist eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Kulturlandschaft in Wald und Flur“.

Nix gelernt!

Gleichwohl beschränkt sich der Entwurf der 4 Verbände für ein novelliertes Bundeswaldgesetz wieder allein auf die dienende Rolle der Jagd für den Waldumbau. Auch hier finden wir natürlich Lippenbekenntnisse zu Hauf – so soll in §1(1) „die biologische Vielfalt im Wald flächig erhalten und verbessert“ werden, weil gem. § 2 das Gesetz natürlich auch für die Fauna des Waldes gilt. In § 4a (1) heißt es wohlwollend: Waldeigentum verpflichtet zum Schutz von Biodiversität und Klima. Dies gilt im besonderen Maße für den Staats- und Körperschaftswald“. Das wird in § 5 elaborat beschrieben.

§ 5c verlangt noch sehr nett, „Die Tierwelt des Waldes und ihre Diversität sind zu schützen, zu erhalten und ein guter Erhaltungszustand wiederherzustellen. Die Populationen sind durch geeignete Maßnahmen zu vernetzen und unverhältnismäßige, trennende Maßnahmen verboten (allgemeiner Grundsatz)“.

Dann aber lesen wir, systematisch falsch weil vor 5c, in § 5b Schutz und Behandlung der Flora (Neu) in Abs. 1 Satz 4:

„Durch Schutz und Management des jagdbaren Wildes sind die Ziele im Sinne dieses Gesetzes in ein Gleichgewicht zu bringen, um den Erhalt des Waldes aus sich selbst heraus durch natürliche Verjüngung und in der Regel ohne passiven Wildschutz zu gewährleisten (allgemeiner Grundsatz)“.

Abs. 4 vervollständigt das:

„Das für Wald zuständige Bundesministerium wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz durch Verordnung für Wildschaden, der durch Schalenwild im Waldökosystem, insbesondere durch das Ausbleiben von Verjüngung durch Verbiss entsteht, Maßnahmen und (Pauschal) Beträge festzusetzen“.

Die unseligen Minireviere.

Das gescheiterte Landesjagdgesetz in Brandenburg und ein ähnlicher Versuch der Novelle des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz wollten zurück zu 1848 und Waldbesitzern die Jagd auf ihren Flächen auch dann zuschanzen, wenn diese Minireviere wären – ein hanebüchener Unsinn.

Der Entwurf der 4 Waldrevoluzzer enthält diesen Unsinn so direkt nicht. Aber er enthält einige Bestimmungen, die man mit einigem Misstrauen betrachten und in ihnen schon mal den Anfangsverdacht ähnlicher Bestrebungen vermuten kann.

So heißen die bisherigen Forstbetriebsgemeinschaften hier „Waldmanagementgemeinschaften“. Die können unter anderem gem. § 19 Abs. 1 Ziff. 7 beinhalten:

„Aufgaben, die sich auf Schalenwildmanagement beziehen, wie die stellvertretende Wahrnehmung von Rechten der Mitglieder, die sich aus dem Jagdrecht ergeben oder mit dem Jagdausübungsrecht in Zusammenhang stehen, insbesondere die Vertretung der Mitglieder in den Jagd- und Angliederungsgenossenschaften sowie in Wildschadensangelegenheiten“.

Präziser wird dann § 20 Abs. 4:

„Sofern eine Waldmanagementgemeinschaft satzungsgemäß zur Wahrnehmung von Aufgaben, die sich auf Schalenwildmanagement beziehen durch ihre Mitglieder befähigt ist, ist ihre Fläche oder Teile davon auf ihren Antrag hin von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Jagdbezirk anzuerkennen. Ihr Jagdbezirk hat mindestens die Rechte und Pflichten, die nach Landesrecht Eigenjagdbezirken zukommen“.

Minireviere durch die Hintertür?

Sieht ganz so aus.

Oder?

Was schließen wir Jäger daraus?

Wir, vor allem unsere Landesjagdverbände und der DJV, sollten diese Waldrevoluzzer, einschließlich der zuständigen Minister Özdemir Eder und Vogel und andere, bei ihren Bemühungen um neue Waldgesetze aufmerksam im Auge behalten.

Wehret den Anfängen“!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

WOLFSTOURISMUS – dümmer geht’s nimmer !

wolf_2Die Zahl der Wölfe und Wolfsrudel in Deutschland steigt stetig. Noch im Mai 2015 meinte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen, es lebten etwa 25 Rudel, 8 Paare und 3 residente Einzelwölfe in Deutschland – das deckt sich allerdings nicht im Geringsten mit den weit höheren Bestandszahlen, die in einzelnen Ländern festgestellt wurden; allein in Brandenburg wurden ja schon mehr Wölfe gezählt. Inzwischen merken auch die „Wolfsfreunde“, nicht nur bei NABU, WWF und PETA, sondern auch in der Politik, dass man mit der erlaubten Ansiedlung von Wölfen eine Entwicklung losgetreten hat, die unbeherrschbar zu werden droht.

Das Zauberlehrling-Syndrom

Das ist halt das „Zauberlehrling-Syndrom“ unserer selbsternannten Naturschützer: Der Zauberlehrling macht aus einem Besen einen Wasserträger, der läuft aus dem Ruder und überflutet das Haus, daraufhin zerhackt er den mit einem Beil mit der Folge, dass nun zwei Wasserträger noch mehr Unheil anrichten, bis der Meister dem Spuk ein Ende setzt.

Goethe beschreibt in seinem Gedichtaufbau ganz hervorragend, auf was sich Menschen immer wieder einlassen, denn das Geschehen nimmt, wie die Bemühungen um die Wiederansiedelung des Wolfs, bekanntlich folgenden Verlauf:

  1. Überheblichkeit und Wichtigtuerei („Willkommen Wolf!“)
  2. Umsetzung des Vorhabens (Mehrfacher Schutz des Wolfs)
  3. Machtrausch („Wir sind die Wolfsexperten“)
  4. Angst und Verzweiflung (Nutztierrisse und erste Wolfsbedrohungen)
  5. Hilfloses Schimpfen (meist auf die Vernünftigen)
  6. Verzweiflungstat (Die Politik beginnt allerorten zurückzurudern)
  7. Hilferuf (Wölfe, die die Menschenscheu verlieren, müssen beseitigt werden)

und im Gedicht, wahrscheinlich aber weniger im Leben:

  1. Rettung durch den Zaubermeister (irgendwer, vielleicht die Jäger, solls richten)

wolfsfreund3Und jetzt: Wolfstourismus?

Am 12./13.06.2015 berichtet jetzt die Märkische Oderzeitung, dass tatsächlich ernsthaft versucht wird, den Wolf touristisch zu vermarkten – nicht in einem Wildgehege, sondern in freier Natur, eine höchst ungewöhnliche Idee, um es mal nett auszudrücken. Steffen Butzeck, Wildbiologe im Landesumweltamt Brandenburg, hat der Zeitung berichtet, in Sachsen werde das Thema Wolf touristisch viel offensiver vermarktet – als in Brandenburg, meint er damit. Rund um Rietschen gebe es einen Wolfsradweg und Wanderwege. Und tatsächlich, bei Namakanka lesen wir im Internet: Ganz bequem lässt sich die Wolfsregion Lausitz mit dem Rad erkunden. Der 35 Kilometer lange Wolfsradweg führt vom Findlingspark in Nochten über die Erlichthofsiedlung in Rietschen zum Naturschutzzentrum im Schloss Niederspree durch eine reizende offene Landschaft die von Kiefernwäldern, Teichen und Flüssen geprägt ist. Wer dem Wolf auf Tuchfühlung gehen möchte kann auf geführten Wanderungen den Lebensraum des Raubtieres erkundschaften und dabei lernen wie man Spuren liest. Tieferes Wissen zum Wolf und dem Verhältnis zum Menschen erlangen oder entspannt ein Wochenende auf den Spuren des Wolfes wandeln, das kann man bei organisierten Wolfstouren in der Lausitzer Wildnis. Scinexx, eine website, die sich bescheiden als „das Wissensmagazin“ bezeichnet, schildert, wie NABU-Wolfsscouts Wölfe fährten, damit man die in freier Wildbahn antreffen kann, und erzählt dann treuherzig: Doch was tun die Wolfsscouts, wenn es endlich zu der Begegnung mit Isegrim kommt? Sie machen vor allem eins: Sie bleiben ruhig. Die Wolfsbeobachter bleiben in einigem Abstand still stehen und sprechen den Wolf mit ruhiger Stimme an. Danach dauert der magische Augenblick selten länger als eine Sekunde und ist doch oft der Beginn einer langen Sehnsucht bis zur nächsten Begegnung.“ Zeit-Online findet Wolfstourismus bei Jüterbog und um Spremberg „zum Heulen schön“ – sehr lustiges Wortspiel, ohne Zweifel!

Das und ähnliches befürwortet Steffen Butzeck erkennbar auch für Brandenburg.

Dümmer geht’s nicht!

Wir, und nicht nur wir, sondern zahlreiche vernünftige Jäger, halten das, freundlich ausgedrückt, für gefährlichen Unsinn. Denn da wird geradezu dazu eingeladen, so unverantwortlich mit Wölfen umzugehen, wie dies z. B. in Berlin mit der Fütterung von Wildschweinen (die selbst der NABU anprangert) oder allerorts mit der unsinnigen Fütterung von Tauben geschieht. Auf dem Truppenübungsplatz bei Munster stehen bekanntlich Soldaten im Verdacht, die sie bei Nachtmärschen wiederholt begleitenden Wölfe anzukirren – das soll jedenfalls untersucht und abgestellt werden, wie topagrar.com berichtet.

Die Chance, auf einem Radwanderweg einem Wolf zu begegnen, wird sicherlich größer, wenn der Wolf mitkriegt, dass hier immer wieder Leberwurstbrote „verloren“ werden!

Mit Rotkäppchens Körbchen voller Leckereien fängt es an und bei der toten Oma kanns aufhören – Märchen sind vielleicht garnicht so blöd, wie die „Wolfsfreunde“ meinen.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

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