Walderneuerung – Umweltverbände legen sich mit Privatwald und Jägern an

Waldumbau ist wichtig – aber nicht auf Kosten der Wildbewirtschaftung.

„Gerade im Wald werden die Folgen der Klimakrise sichtbar. Gleichzeitig ist er für das Erreichen unserer Klimaschutzziele unerlässlich. Durch einen gezielten Waldumbau müssen artenreiche und klimaresiliente Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten geschaffen werden. Die Waldbewirtschaftung spielt dabei eine wichtige Rolle. Entsprechend dieser Ziele novellieren wir das Waldgesetz“.

So steht es im Koalitionsvertrag der Ampelparteien für 2021 bis 2025.

Deshalb werkelt man im BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) an einem neuen Bundeswaldgesetz herum. Wahrscheinlich mit Blick auf das Fiasko des Wirtschaftsministers mit dem Heizungsgesetz hält man allerdings den Entwurf bislang noch geheim. Aber „Deutschlands Wälder leiden unter dem Klimawandel. Die Biodiversität schwindet, doch der Wald bleibt ein Schlüssel im Klimaschutz. Nur ein Fünftel der Bäume in deutschen Wäldern sind gesund, das war das Ergebnis der letzten Waldzustandserhebung für das Jahr 2022“.

In verständlicher Ungeduld haben deshalb vor kurzem 4 Umweltverbände einen eigenen Gesetzentwurf für die Novellierung des BWaldG vorgelegt – NABU, DNR Deutscher Naturschutzring, Deutsche Umwelthilfe und WWF.

„Die Umweltverbände fordern, dass das neue Gesetz den Erhalt und die Stärkung des Ökosystems Wald ins Zentrum rücken soll. Nur so können die natürliche Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit unserer Wälder gegen Klimafolgen gestärkt werden. Auch wichtige Funktionen des Waldes, etwa die Versorgung mit sauberem Wasser und reiner Luft, der Schutz vor Erosion und Fluten, sowie seine Funktion als Kohlenstoffspeicher, Naherholungsort und Lebensraum unzähliger Arten werden so gesichert.

Die forstliche Waldbewirtschaftung würde dadurch mit dem in der Verfassung festgeschriebenen Erhalt der Lebensgrundlagen befriedet und in Zeiten hoher naturräumlicher Risiken langfristig gesichert.

Insbesondere der schwammige Begriff der „guten fachlichen Praxis“ muss dafür durch zeitgemäße, konkrete und rechtssicher formulierte Anforderungen für die private und öffentliche Waldbewirtschaftung ersetzt werden.

Notwendig sind hierfür unmissverständliche Anforderungen an ein zukunftsfähiges Waldmanagement, klare Definitionen erklärter Ziele und erwünschter „guter Zustände“ des Waldes sowie wirksame Regelungen für den Vollzug des neuen Gesetzes“.

Gleich mal dagegen: die Privatwaldbesitzer.

Die Eigentümerverbände „Familienbetriebe Land und Forst“ (FABLF) und die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände“ (AGDWlehnen den Vorstoß der Umweltverbände ab.

Diesen Vorschlag eines neuen Bundeswaldgesetzes, der die grundgesetzlich geschützte Eigentümerautonomie und Bewirtschaftungsfreiheit missachtet, weisen die Waldbesitzer auf das Schärfste zurück. Wir sind allerdings zuversichtlich, dass das BMEL diese Vorschläge ebenfalls als schlichtweg ungeeignet bewerten wird“, erklärte die AGDW.

Die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Eigentümern, die mit ihren Betrieben für gut 50.000 Unternehmer, Mitarbeiter und Familienmitglieder stehen. Ihre Mitgliedsbetriebe tragen Verantwortung für rund 5 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Sie bewirtschaften ihre Flächen nachhaltig und denken in Generationen. Die FABLF kritisieren außerdem  die Rolle des Bundesumweltministeriums, das die Veröffentlichung eines finalen Gesetzesentwurfs durch das BMEL seit einem halben Jahr blockieren würde.

Zudem würden die von den Verbänden vorgeschlagenen Nutzungseinschränkungen wiederum der Holzbauinitiative der Bundesregierung entgegenstehen.

Listig: die Rolle der Jagd

Wir erinnern uns: in Brandenburg wurde jüngst mit großem Aufwand und verschwindend geringem Sachverstand versucht, mit einem neuen und ziemlich törichten Landesjagdgesetz die Jagd zu einer reinen Dienerin der Forstwirtschaft herunterzustufen.

Das ist krachend gescheitert.

Zu Recht. Denn im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien in Brandenburg ab Zeile 3827 steht zwar einerseits: “Zur allgemeinen Stärkung der naturnahen forstlichen Produktion und der Inwertsetzung des öffentlichen, kommunalen und privaten Waldeigentums wird die Koalition das Waldgesetz des Landes novellieren. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf Klimaschutz und Ökologie“.

Aber gleich danach heißt es ab Zeile 3837 – wenngleich auch später als reines Lippenbekenntnis entlarvt: „Jägerinnen und Jäger sind wichtige Partner beim Waldumbau im Klimawandel. Ein funktionierendes und wertgeschätztes Jagdwesen ist eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Kulturlandschaft in Wald und Flur“.

Nix gelernt!

Gleichwohl beschränkt sich der Entwurf der 4 Verbände für ein novelliertes Bundeswaldgesetz wieder allein auf die dienende Rolle der Jagd für den Waldumbau. Auch hier finden wir natürlich Lippenbekenntnisse zu Hauf – so soll in §1(1) „die biologische Vielfalt im Wald flächig erhalten und verbessert“ werden, weil gem. § 2 das Gesetz natürlich auch für die Fauna des Waldes gilt. In § 4a (1) heißt es wohlwollend: Waldeigentum verpflichtet zum Schutz von Biodiversität und Klima. Dies gilt im besonderen Maße für den Staats- und Körperschaftswald“. Das wird in § 5 elaborat beschrieben.

§ 5c verlangt noch sehr nett, „Die Tierwelt des Waldes und ihre Diversität sind zu schützen, zu erhalten und ein guter Erhaltungszustand wiederherzustellen. Die Populationen sind durch geeignete Maßnahmen zu vernetzen und unverhältnismäßige, trennende Maßnahmen verboten (allgemeiner Grundsatz)“.

Dann aber lesen wir, systematisch falsch weil vor 5c, in § 5b Schutz und Behandlung der Flora (Neu) in Abs. 1 Satz 4:

„Durch Schutz und Management des jagdbaren Wildes sind die Ziele im Sinne dieses Gesetzes in ein Gleichgewicht zu bringen, um den Erhalt des Waldes aus sich selbst heraus durch natürliche Verjüngung und in der Regel ohne passiven Wildschutz zu gewährleisten (allgemeiner Grundsatz)“.

Abs. 4 vervollständigt das:

„Das für Wald zuständige Bundesministerium wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz durch Verordnung für Wildschaden, der durch Schalenwild im Waldökosystem, insbesondere durch das Ausbleiben von Verjüngung durch Verbiss entsteht, Maßnahmen und (Pauschal) Beträge festzusetzen“.

Die unseligen Minireviere.

Das gescheiterte Landesjagdgesetz in Brandenburg und ein ähnlicher Versuch der Novelle des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz wollten zurück zu 1848 und Waldbesitzern die Jagd auf ihren Flächen auch dann zuschanzen, wenn diese Minireviere wären – ein hanebüchener Unsinn.

Der Entwurf der 4 Waldrevoluzzer enthält diesen Unsinn so direkt nicht. Aber er enthält einige Bestimmungen, die man mit einigem Misstrauen betrachten und in ihnen schon mal den Anfangsverdacht ähnlicher Bestrebungen vermuten kann.

So heißen die bisherigen Forstbetriebsgemeinschaften hier „Waldmanagementgemeinschaften“. Die können unter anderem gem. § 19 Abs. 1 Ziff. 7 beinhalten:

„Aufgaben, die sich auf Schalenwildmanagement beziehen, wie die stellvertretende Wahrnehmung von Rechten der Mitglieder, die sich aus dem Jagdrecht ergeben oder mit dem Jagdausübungsrecht in Zusammenhang stehen, insbesondere die Vertretung der Mitglieder in den Jagd- und Angliederungsgenossenschaften sowie in Wildschadensangelegenheiten“.

Präziser wird dann § 20 Abs. 4:

„Sofern eine Waldmanagementgemeinschaft satzungsgemäß zur Wahrnehmung von Aufgaben, die sich auf Schalenwildmanagement beziehen durch ihre Mitglieder befähigt ist, ist ihre Fläche oder Teile davon auf ihren Antrag hin von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Jagdbezirk anzuerkennen. Ihr Jagdbezirk hat mindestens die Rechte und Pflichten, die nach Landesrecht Eigenjagdbezirken zukommen“.

Minireviere durch die Hintertür?

Sieht ganz so aus.

Oder?

Was schließen wir Jäger daraus?

Wir, vor allem unsere Landesjagdverbände und der DJV, sollten diese Waldrevoluzzer, einschließlich der zuständigen Minister Özdemir Eder und Vogel und andere, bei ihren Bemühungen um neue Waldgesetze aufmerksam im Auge behalten.

Wehret den Anfängen“!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

Brandenburger Jagdwesen auf tierschutzwidrigem Holzweg

Der Förster – nicht nur Wildfeind sondern auch waldschädlich?

Eine abstruse Frage!

Die Beziehung der Deutschen zum Wald ist besonders: Wälder werden genutzt, geliebt und verehrt. Was macht der Wald mit den Menschen? Warum ist er so wichtig für das Wohlbefinden und die Seele? Viele Sagen und Mythen ranken sich um den oftmals dunklen und undurchdringlichen Wald. Die Römer vermuteten dort einst wilde Tiere wie Einhörner oder Elefanten. In der mittelalterlichen Nibelungensage ist der Wald ein mystischer Ort von Drachen, Helden und Waldwesen. Die Dichter der Romantik dagegen besingen die Natur und glauben, im Wald eine deutsche Identität gefunden zu haben.

  • O schöner, grüner Wald,
  • Du meiner Lust und Wehen
  • Andächtger Aufenthalt!

Und mittendrin der Förster, der das alles hegt und pflegt. Allseits beliebt. Forsthaus Falkenau hat in 25 Jahren über 7 Millionen Fans geworben!

Ist der Herr Förster ebenso ein Mythos wie der deutsche Wald?

Da haben wir mal den von der Forstpartie überhaupt nicht geliebten Förster Peter Wohlleben. Der sagt ganz frech: „Förster gelten ja im Allgemeinen als Naturschützer, als Waldhüter, doch das stimmt nicht. In unserer Forstwirtschaft bestimmt vor allem eine knallhart kalkulierte Holzproduktion die Regeln.  Alle Informationen über den Wald stammen von Förstern, die staatliche Forstverwaltung hat in Deutschland ein Beratungsmonopol. Förster aber sind eine Nutzergruppe, genau wie Landwirte. Und Nutzergruppen sollte man deshalb misstrauen, weil sich in ihren Darstellungen Eigeninteressen und allgemeine Wünsche vermischen.“

Der Fairness halber: die überwiegende Mehrzahl der Förster in den Revieren und Amtsstuben der Forstpartie in Deutschland ist weder wildfeindlich noch geldgierig oder inkompetent. Aber die Forstpartie ist straff organisiert, gewinnorientiert, politikabhängig und wird, ob Bundes- oder Landesforst, von Ministern und oberen Forstbeamten geführt. Und da passierts:

Der Fisch stinkt vom Kopf her.

Unter dem Druck des Klimawandels und nicht zuletzt in Folge jahrzehntelanger falscher Forstpolitik hat eine ungute Entwicklung eingesetzt – wir haben das in diesem Jagdrechtsblog schon oft gegeißelt.

Nun, der Hund bellt und die Karawane zieht weiter. Ob wir was geißeln oder in Hamburg ein Spaten umfällt, interessiert die Forstpartie kein bisschen. Wir bekommen auf Briefe nicht mal Antworten – von unseren Ministern in Brandenburg nicht und von Frau Klöckner – die allerdings erkennbar von Forst und Jagd nun rein garnix versteht – auch nicht.

Aber wir sind nicht allein.

Nachstehend drucken wir einen beeindruckenden Brief ab, den der weit über Brandenburg hinaus bekannte Wildbiologe Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel vor einigen Tagen an den brandenburgischen Ministerpräsidenten gerichtet hat. Wir haben den redigiert, mit Zwischenüberschriften versehen, und Teile fett gedruckt – das Original fügen wir im Anhang bei.

 

Offener Brief von Prof. Dr. Pfannenstiel

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

im letzten Jahrzehnt hat sich das Jagdwesen Brandenburgs in einer Art und Weise verändert, die trotz gegenteiliger Bekundungen eine Abkehr vom Wald als einem Ökosystem im ursprünglichen Sinn des Wortes bedeutet. Ein Ökosystem im wissen- schaftlich-biologischen Sinne ist Lebensraum einer Biozönose. Unter Biozönose wird die Lebensgemeinschaft aller Organismenarten eines Lebensraums verstanden.

Waldbauliche Interessenverbände und unter deren Einfluss zunehmend auch Gesetzgeber und zuständige Teile der Ministerialbürokratie des Bundes und vieler Bundesländer – dazu gehört leider auch Brandenburg – reden zwar vom Wald als Ökosystem und preisen dessen Funktionen für die Gesellschaft, verstehen darunter aber lediglich einen Teil der Waldflora und verfolgen nahezu ausschließlich profitorientierten Waldbau. Insbesondere Wälder der öffentlichen Hand, also Wälder, die allen Menschen unseres Landes gehören, stehen unter großem Druck und sollen nach Ansicht der Finanzminister schwarze Zahlen schreiben und den Steuerzahler kein Geld kosten. Wenn die Finanzminister von der Forstwirtschaft schwarze Zahlen fordern und diese durch Personalabbau und Holzverkauf realisieren wollen, dann müssen den Kosten auch die Gesamtleistungen des Waldes gegenübergestellt werden.

Forst Brandenburg – miserabel organisiert

Hier sind es besonders die Gemeinwohlleistungen des Waldes, die in keiner Art und Weise berücksichtigt werden, weil noch keine geeigneten Methoden zu deren Bewertung zur Verfügung stehen. Ich bin mir sicher, dass die Mehrheit der Steuerzahler sich den Erhalt intakter Waldökosysteme – Wald mit Wild – sehr wohl etwas kosten lassen würde. Die Dauerreform des Landesforstbetriebs mit dem Ziel der Kostenersparnis hat letztlich zu ineffizienten Strukturen geführt. Daran wird auch eine weitere Reform (Evaluation des LFB, „Management-Summary über wesentliche Untersuchungsergebnisse“ vom 18.01.2021 durch BSL Managementberatung) nichts ändern, solange Kostenersparnis um jeden Preis die Maxime bleibt.

Es ist höchste Zeit, hier umzusteuern.

In den letzten Jahren lassen sich Veränderungen zum Nachteil des Wildes im Ökosystem Wald am Wirken einzelner Personen im dafür zuständigen Ministerium Ihrer Regierung festmachen. Hier besteht von Ihrer Seite und von Seiten des zuständigen Fachministers dringender Handlungsbedarf! Mit dieser Aussage weiß ich mich in Übereinstimmung mit der großen Mehrheit der Jägerschaft unseres Bundeslandes.

Waldumbau – bitte richtig!

Die Trockenheit der letzten Jahre und Käferkalamitäten im Zeichen des Klimawandels haben waldbauliche „Sünden“ der Vergangenheit und Gegenwart klarer als früher zu Tage treten lassen. Die betroffenen Flächen stellen allerdings lediglich einen sehr kleinen Anteil unserer Waldfläche dar. Ob der derzeit geradezu zwanghaft propagierte Waldumbau zu „klimastabilen Mischwäldern“ Erfolg haben wird, ist fraglich, da niemand das Klima in 50 Jahren kennt und entsprechend niemand weiß, welche Baumarten dann angepasst sein werden. Und eines muss absolut klar sein. Trockenheit und Borkenkäfer verschwinden nicht, selbst wenn das letzte Reh totgeschossen würde. Auf einigen Brandflächen unseres Landes beginnt die natürliche Sukzession ohne Zutun des Menschen. Es entsteht Wald; Kiefer und Birke machen den Anfang.

Die seit 1995 zu beobachtende Sukzession auf dem ehemaligen Schießpatz Jüterbog zeigt nachdrücklich, dass Wald auch ohne den Menschen und mit Wild entsteht. Ist das nicht der klimastabile Mischwald, den wir uns wünschen, oder ist er der Wald-vor-Wild-Lobby nicht wertvoll genug? Es gibt zudem viele Privatwaldreviere, die das Prinzip Wald mit Wild erfolgreich praktizieren.

Beispiele

Nun möchte ich Ihnen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, einige konkrete Punkte aufzählen, die mich zu diesem Brief an Sie veranlasst haben:

Seit 2014 wird in Brandenburg Rehwild ohne Abschussplan bejagt. Selbst Inhaber des Jagdrechts, also Landeigentümer von Flächen, haben in Gemeinschaftlichen Jagdbezirken keinerlei Einfluss mehr auf die Rehwildbejagung. Damals wurde auch die Bockjagd bis in den Winter verlängert.

Zum Resultat zwei Zitate aus Landesjagdberichten:

Jagdjahr 2014/15:

„Die mancherorts nötige Reduzierung überhöhter Bestände kann nur über den vermehrten Abschuss weiblichen Wildes realisiert werden. Es ist daher zu hoffen, dass die sich abzeichnende Tendenz zu verstärktem Bockabschuss auch durch eine weitere Steigerung des Rickenabschusses ergänzt wird.“

Jagdjahr 2016/17:

„Gegenwärtig muss festgestellt werden, dass die mit den jagdrechtlichen Veränderungen seit 2014 angestrebte Reduzierung des Rehwildbestandes nicht erreicht werden kann, weil landesweit deutlich zu viel männliches Rehwild erlegt wird. Zukünftig muss mehr Gewicht auf die Einhaltung der in der Bewirtschaftungsrichtlinie geforderten Geschlechteranteile gelegt werden, denn die Erhöhung der Gesamt-Rehwildstrecke mittels Erhöhung des Bockabschusses wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die gewünschten Effekte auf die Wildschadenssituation im Wald erzielen.“

Abgesehen davon, dass es nur noch unregelmäßig Landesjagdberichte gibt, sollen dem Vernehmen nach nun solche Analysen (siehe obige Zitate) nicht mehr im Jagdbericht erscheinen. Offenbar gibt es bei der Obersten Jagdbehörde eine gewisse Verweigerung, Fehler der Vergangenheit zu realisieren und zu korrigieren. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass die Abschaffung von Abschussplänen ein Fehler ist, denn nur über diese können die notwendigen Populationsstrukturen erreicht werden.

Zudem verdeutlichen Abschusspläne vielen Jägern die Notwendigkeit, möglicherweise zu hohe Wildbestände zu reduzieren. Mir und vielen anderen Jägern ist völlig unverständlich, weshalb im gesamten Land Rehwild derart rabiat und unbarmherzig bejagt werden soll. Der Anteil des Landeswaldes und einiger privater Waldbesitzer, die sich gleichen Argumenten anschließen, an der Landesfläche beträgt keine 10%. Rehwild kommt auf der gesamten Landesfläche vor und ist in der Agrarlandschaft die bedeutendste Niederwildart, zu deren Erhalt eine Reihe von Maßnahmen notwendig ist.

Der Tierschutz bleibt auf der Strecke

Der Organismus von Reh und Hirsch ist von Mitte Dezember bis März auf Winterruhe mit geringem Äsungsbedarf und wenig Bewegung programmiert. Erzwungene Aktivität durch Bejagung im Januar führt ebenso unweigerlich zu hausgemachten Wildschäden wie Bejagung im April, wenn das Wild auf Offenflächen frisches Grün sucht. Vertreibt man es nämlich von dort, wird es andern Orts zu Schaden gehen. Nur zwei Monate Schonzeit widersprechen dem im Grundgesetz verankerten Tierschutz! Nach unserem Tierschutzgesetz dürfen keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Wird Wild über einen Zeitraum von 10 Monaten bejagt, bedeutet das Leiden für die Tiere. Wildbiologen reden heute von einer „Landschaft der Angst“, in der das bejagte Wild leben muss. Die nochmalige Verlängerung von Jagdzeiten ist wildbiologisch völlig unsinnig, da höhere Wildschäden provoziert werden, und zudem ist sie tierschutzwidrig. Es kommt darauf an, eine gesunde Balance zwischen Tierschutz und Waldumbau zu finden. Davon sind wir noch weit entfernt.

In der DVO von 2019 zum Jagdgesetz, die dem Wild de facto Schädlingscharakter bestätigt, wird mit einem Mindestabschuss operiert, der im Jagdgesetz nicht definiert ist. Der Sinn eines Abschussplans besteht darin, nach Ende der Jagd am 31. Dezember einen Wildbestand zu haben, der an die Landeskultur angepasst und gesund ist, also nach Geschlecht und Altersklassen möglichst naturnah gegliedert ist und entsprechend seiner natürlichen Sozialstruktur leben kann. Wie will man dieses gesetzliche definierte Ziel erreichen, wenn vollkommen beliebig in den Wildbestand eingegriffen wird? In dieser VO wird die Vogelbeere (Sorbus aucuparia) ohne Ermächtigungsgrundlage im Jagdgesetz als eine von sechs Baumarten genannt, die auf einem Hektar ohne Beeinträchtigung durch das Wild hochkommen können muss; falls nicht, ist alles weibliche Wild im sog. Mindestabschuss frei. Der resultierende Wildbestand kann nicht gesund sein! Das ist etwa so, als stelle man ein wohlschmeckendes Mittagsmahl auf den Tisch einer Schar Hungernder und erwarte, dass es nicht angerührt wird.

Das ist allerdings in diesem Fall kein Realitätsverlust der Jagdbehörde.

Das ist Absicht, um Wild erbarmungslos bejagen zu können, weil es angeblich den Wald auffrisst. Einige Daten der Bundeswaldinventur lassen denn doch gewisse Zweifel an den Erzählungen der Wald-vor-Wild-Lobby aufkommen. Durch Anlage von unbejagten Äsungsflächen für Schalenwild im Wald ließe sich die Wildschadensproblematik deutlich entschärfen.

Im Zusammenhang mit der geplanten Jagdrechtsnovelle hat Herr Dr. Leßner (MLUK) in einem Fernsehinterview die Frage gestellt, ob denn nicht jedem Waldbesitzer auf seinen Flächen, und seien sie nur einen Hektar groß, die Jagd ermöglicht werden müsste. Abgesehen vom Aspekt Sicherheit bei der Jagd wäre das ein Rückfall in die Zeit gleich nach der Revolution von 1848. Bevor damals das Jagdausübungsrecht an Mindestflächen gebunden wurde, standen einige Wildarten auf dem Aussterbeetat.

Ist das ein Ziel der Landesregierung?

Unintelligente ASP-Regelung

Bis 31.04.2021 zahlt das Land angesichts des ASP-Ausbruchs Erlegungsprämien für Wildschweine. Der Bezug auf die Schwarzwildstrecke eines bestimmten Referenzjahres war extrem unglücklich, werden dadurch doch Jäger belohnt, die im Referenzjahr nur wenige Sauen erlegt haben. Im Protokoll-Entwurf der 17. (öffentlichen) Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz ist nun Folgendes zu lesen:

„Herr Dr. Leßner (MLUK) beantwortet die Fragen wie folgt: Hinsichtlich der Erlegungsprämie ab 01.04.2021 habe sich das Ministerium mit dem Jagdbeirat darauf verständigt, den Fokus ausschließlich auf weibliche Wildschweine und zwar speziell auf die sogenannten Zuwachsträger (Bachen und Überlaufbachen, Altersklasse 1 und 2) zu legen und ausschließlich für diese eine Prämie auszuloben. Mithin werde es ab 01.04.2001 keine Prämie mehr für Frischlinge und Keiler geben.“

Eine Reihe von Untersuchungen, insbesondere solche der Tierärztlichen Hochschule Hannover (Arbeitsgruppe Prof. Pohlmeyer) zeigen eindeutig, dass Frischlinge und Überläufer bis zu 80 Prozent des Jahreszuwachses bringen können, also die eigentlichen Zuwachsträger darstellen. Mit der Erlegung einer älteren Bache kann man nur noch deren Restreproduktionsleistung verhindern. Frischlinge werden heute wegen der enormen Fraßmengen, die Landwirtschaft und Wald kontinuierlich liefern, meist schon mit fünf Monaten geschlechtsreif. Durch Erlegungsprämien die vorrangige Erlegung erwachsener Bachen der Altersklasse 2 zu stimulieren, wie es Herr Dr. Leßner nach Informationen aus dem Landesjagdbeirat ursprünglich wollte, geht an wildbiologischen Erkenntnissen weit vorbei.

Es ist skandalös, wenn einem hohen Verwaltungsbeamten und seinen Mitarbeitern offenbar elementare und für ihr Ressort notwendige Kenntnisse fehlen.

Das Projekt „Artenreiche Flur Groß Kreutz“ war international bekannt und wurde bereits 1995 vom damaligen Bundespräsidenten ausgezeichnet. Die institutionelle Förderung des Projekts aus Mitteln der Jagdabgabe wurde, kurz nachdem Dr. Leßner Leiter der Obersten Jagdbehörde geworden war, gestrichen. Für die Jägerschaft ist es unerträglich, wenn ein Beamter der Ministerialbürokratie nach Gutsherrenart über die Vergabe von Jagdabgabemitteln verfügt, obwohl die von Jagdscheininhabern aufgebrachten Mittel ausschließlich gruppennützig verwendet werden dürfen.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

sehen Sie bitte nicht weiter zu, wie unter der Prämisse Wald vor Wild Tierschutz mit Füßen getreten wird. Vor allem im Landeswald, Eigentum aller Bürger unseres Landes, darf Waldbau, der eigentlich Vorbildcharakter haben sollte, nicht ausschließlich profitorientiert betrieben werden.

Mit freundlichem Gruß

Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel

Offener Brief Dr. Woidke

Auszeichnungen: JUN.i Institut vergibt den „Goldenen DüBraZ“

Der Preis für den „Dümmsten Brief aller Zeiten“ geht in Brandenburg an NABU, BUND, ANW, ÖJV und Waldbauernverband.

 

Dümmer geht’s nimmer

Am 8. Dezember 2020 haben die erwähnten Organisationen einen Brief (am Ende angefügt) an Minister LUK Axel Vogel und an Ausschüsse Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende in Brandenburg gesandt, der den schönen Titel trägt: „Zukunftsfähiges Jagdgesetz – für einen zukunftsfähigen Wald – durch eine zukunftsfähige Jagd“. Darin formulieren die 5 Herren – keine Dame dabei – schlicht „Anforderungen an ein neues Jagdgesetz in Brandenburg“. Und dann jagt gleich eine Dämlichkeit die Andere – die dort gesammelten Sottisen sämtlich zu kommentieren, fehlt in einem Blogpost leider der Platz.

Deshalb nur in aller Kürze das Wichtigste:

In schöner Haltet-den-Dieb-Manier schiebt das Papier die Verantwortung für den gegenwärtigen Zustand des Waldes allein dem Wild zu, insbesondere natürlich dem Schalenwild, und blendet Klima, Zivilisationsdruck, Forstfehler der Vergangenheit und alles andere völlig aus.

Und dann kommts: Das Reviersystem gehört abgeschafft, „jeder Eigentümer/Besitzer muss unabhängig von der Flächengröße bzw. ab 1 ha …auf seinem Eigentum/Besitz jagen dürfen“.

Abgesehen von dem Unsinnswortpaar „Eigentümer/Besitzer“ möchten die 5 Herren also zurück nach 1848. Als Folge der damaligen bürgerlichen Revolution wurde nämlich in ganz Deutschland das Jagdregal des Adels aufgehoben und jedem Bürger die Ausübung der Jagd auf seinem Grundbesitz gestattet. Als Folge der freien Jagd wurde daraufhin der Schalenwildbestand insbesondere in gemeindenahen Gebieten stark dezimiert. Zugleich stieg durch die unreglementierte Jagd die Zahl der Jagdunfälle drastisch an. Die intensive Verfolgung ließ das Rotwild aus manchen Regionen verschwinden.

Damit haben die Briefverfasser die Entwicklung der letzten 170 Jahre schlicht  verpennt!

Denn schon 1713 hatte der Forstmann Hans Carl von Carlowitz das Prinzip der Nachhaltigkeit erkannt, und 1832, 16 Jahre vor der Revolution von 1848, hatte der deutsche Forstmann Emil André die Nachhaltigkeit zum Forstwirtschaftsprinzip erklärt. Schon deshalb konnte die Entscheidung von 1848 nicht lange Bestand behalten.

Außerdem steht dieser kleinstflächigen wirren Bejagung ganz deutlich die Hegepflicht entgegen. Die ist bekanntlich noch älter als 1848, entstand schon im Mittelalter. Die Hege war nämlich schon vorher Bestandteil der Weidgerechtigkeit. 1848 fiel das Jagdrecht einer breiten Schicht der Bevölkerung zu. Diese hatte im Gegensatz zum Adel keine kulturelle Praxis der Weidgerechtigkeit, also eine damit verbundene Selbstbeschränkung und Fürsorgepflicht für das Wild entwickeln können. Infolgedessen wurden viele Wildtierarten durch die Jagd ausgerottet. Aus der Maxime, die Wildtierbestände zu regenerieren, entstanden in der Folge neue Jagdgesetze. Zudem kam ein Wandel im kulturellen Verständnis von Natur, welches sich um die Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert herausbildete, das auch anderen Arten als nur den sogenannten „Nutzwildtieren“ Maßnahmen der Hege zugestand.

Inzwischen hat der Tierschutz Verfassungsrang, und die Hegepflicht ist die vornehmste Seite der Medaille „Jagd“. Die Jagd ist seither nicht Erfüllungsgehilfe von Waldbauern, sondern eine eigene Nachhaltswirtschaft mit der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, in unserer Kulturlandschaft einen gesunden und artenreichen Wildbestand in Übereinstimmung mit dem Biotop und durchaus unter Beachtung vorrangiger Interessen der Forstwirtschaft zu hegen.

Das ist wohl an den 5 Hanseln glatt vorbeigegangen.

Da wunderts einen dann auch nicht, dass diese selbsternannten Waldfreunde das gesamte Jagdrecht abschaffen wollen, insbesondere die Jagdpacht, die Mindestpachtdauern, die Hegegemeinschaften und die Abschusspläne. Das geht so weit, dass sie im Gesetz verankert wissen möchten, dass überjagende Hunde zu dulden sind – was für ein Unsinn! Und natürlich ist der Landesjagdverband durch ein wolkenhaftes Gremium zu ersetzen, das aber jedenfalls die Dummerhaftigkeit der Verfasser vertreten soll. Und nur so am Rande: wer auf Kleinflächen jagen will, muss der Sicherheit wegen überwiegend auf Schusswaffen verzichten. Zurück zur Fallenjagd, Saufängen, Fallgruben? Weidmannsheil dafür!

Letztlich appellieren die Schreiber an die Unterstützung der Jäger*innen im „Dienste der Landwirte und Waldbesitzer“. Dann sollen nämlich wir Jäger unsere „Jagdmöglichkeiten direkt von den Eigentümern bzw. den bewirtschaftenden Betrieben erhalten, die dann in der Lage sind, ihre Ziele unmittelbar den Jäger*innen zu vermitteln“.

Wie gesagt – der dümmste Brief aller Zeiten!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

Der DüBraZ

 

Und hier nun die höchst fundierte und sachliche Antwort der Herren Professoren Dr. Pfannenstiel und Dr. Christoph Stubbe

Brief Pfannenstiel_Stubbe

Jagd und Wild in Brandenburg – vom Regen in die Traufe !

Der Kenia-Koalitionsvertrag.

 In den Zeilen 3837 bis 3843 haben die Koalitionäre, in eigentlich ziemlich nichtssagenden Worten, klargestellt, wie sich Jagd und Waldumbau zueinander verhalten – die Jagd soll forstlichen Zwecken dienen, weiter nichts.

*(Fettdruck nachfolgend immer von mir).:

Jägerinnen und Jäger sind wichtige Partner beim Waldumbau im Klimawandel.

 Die Koalition will das Brandenburger Jagdgesetz novellieren, um die Biodiversität, den Tier- und Artenschutz sowie die Lebensräume des Wildes angemessen zu berücksichtigen und zu verbessern. Ein flächendeckendes Schadensmonitoring bildet die Grundlage für die Festsetzung der Abschusspläne. Vordringliches Ziel muss die Minimierung der Wildschäden sein.“

Was bedeutet das tatsächlich?

Die Frage beantwortet Prof. Dr. Pfannenstiehl kurz und leider treffend wie folgt:

„Majestix hätte gesagt: „Der Himmel ist uns auf den Kopf gefallen“. Wir Jäger sollen nach dem Willen der Koalitionäre, die allesamt von praktischer Erfahrung an der jagdlichen Front Brandenburgs gänzlich unbeleckt sind, „wichtige Partner beim Waldumbau im Klimawandel“ werden. Das Jagdwesen soll der Bewirtschaftung von Wald und Flur dienen. Von der Bewirtschaftung von Wildbeständen und der Nutzung des Lebensmittels Wildbret steht da kein Wort. Das jetzige Jagdgesetz berücksichtigt nach Ansicht der jagdlichen Laienspielgruppe der Koalitionäre Biodiversität, Tier- und Artenschutz und Lebensräume des Wildes nicht angemessen. Wenn man das ernst meinte, müsste das Erneuerbare Energiegesetz gestrichen oder zumindest gravierend geändert werden. Insbesondere die Chlorophyllpartei weigert sich konstant die extrem negativen Folgen von Windkraftanlagen und von für Biogasanlagen bewirtschaftete Flächen auf die Biodiversität wahrzunehmen. Die durch die sog. Energiewende verursachten Verluste an Insekten, Vögeln, Niederwild und Pflanzenarten werden einfach ausgeblendet. Ich hatte den Politologen Benjamin Raschke von der Chlorophyllpartei in diesem Sommer eingeladen, sich bei mir im Revier die Flächen anzusehen, auf denen gerade grüner Roggen für die Biogasanlage gehäckselt worden war. Der Herr hatte keine Zeit. Wahlkampf und Postengeschacher sind ihm wichtiger.

Als vordringliches Ziel werden nicht gesunde Wildbestände (Jagdgesetz!) genannt, sondern die Minimierung von Wildschäden. Ein Blick in die offizielle Wildschadensstatistik offenbart die totale Inkompetenz der Verfasser dieses Teil des Koalitionsvertrages. Das Wild ist weder für Klimawandel und Trockenheit verantwortlich, noch für Kiefernmonokulturen. Und keine der bisher gültigen jagdlichen Rechtsvorgaben hindern jemand daran, Wildbestände an waldbauliche und landwirtschaftliche Zielvorstellungen anzupassen.

Jagdabgabemittel für Projekte der grünen Spielwiese vorzusehen, ist denn doch ein starkes Stück. Ich habe, nebenbei gesagt, bereits vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gegen die Erhebung der Jagdabgabe geklagt, um die Spielwiese des Herrn Dr. Lessner kurz zu halten. Kann mir einer der Koalitionäre erklären, woran ich einen „Problemwolf“ erkenne? Der Eiertanz um die Einordnung des Wolfs in die Anhänge der FFH-Richtlinie muss doch nun endlich ein Ende haben. Isegrim gehört in Deutschland in Anhang V und ins Jagdrecht und muss planmäßig bejagt werden, um ihm beizubringen, dass er sich von Menschen, von menschlichen Ansiedlungen und von Weidevieh fern zu halten hat! Für wir blöde sollen wir eigentlich von fachlich nicht qualifizierten Politikern noch verkauft werden, und für wie blöde lassen wir uns weiter verkaufen?“

Was sagen wir?

An gleicher Stelle haben wir kommentiert:

„Die Ausführungen von Prof. Pfannenstiel sind absolut zutreffend. Es war zu befürchten, dass dann, wenn ein “Grüner” das Ressort Forst übernimmt, die bisherige Inkompetenz in diesem Amt von einer ideologisch geprägten Haltung abgelöst werden würde, die sich letztlich gegen die Jagd richtet. So kommt es erkennbar auch. Wenn Herr Raschke das Ministerium übernimmt, müssen wir ihn nachdrücklich daran erinnern, dass er auch, jedenfalls nach seiner website, Rechtswissenschaft studiert hat!

Wir Jäger haben volles Verständnis für einen notwendigen Waldumbau. Wir haben auch Verständnis für Reduktionsabschüsse, wo sie nötig sind (solange ein gesunder reproduktionsfähiger Wildbestand verbleibt!). Aber es ist grob rechtswidrig, und selbstverständlich auch generell verwerflich, wenn man das Wild als angeblich bedeutenden “Waldschädling” dadurch “unter dem Radar des Verfassungsrechts und des Jagdrechts”durch Herausnahme aus der Abschussplanung (s. Rehwild), durch angeordneten Totalabschuss und durch die unsäglichen “Mindestabschusspläne” ausrotten will. Besonders dreist ist es, uns Jäger auch noch zu Erfüllungsgehilfen dieser jagd- und wildfeindlichen Maßnahmen machen zu wollen – und das alles, während der Wolf sich ungeteilter politischer Liebkosung erfreut.

Ich bin mal gespannt, ob und wie sich unser Landesjagdverband, der sich bisher als Totalausfall erwiesen hat, vielleicht doch endlich mal in die Gänge kommt und das tut, was seine eigentliche Aufgabe ist: kraftvoll und intelligent (!) für Jagd Wild und Jäger politisch einzutreten!“

How! Wir haben gesprochen!

Ihr besorgter

Dr. Wolfgang Lipps