Jagdethik, Weidgerechtigkeit – weg damit!

Das „edle deutsche Weidwerk“ verkommt langsam einerseits zum Sport und andererseits zum forstlichen Hilfsdienst!

Die Weidgerechtigkeit, dieser unklare und verquaste Begriff, spielt bei uns keine Rolle“ – so wörtlich Mathias Graf v. Schwerin, ehemals Vorstand des ÖJV Brandenburg-Berlin, in einem Interview mit dem „Dauerwaldpapst“ Wilhelm Bode 2023.

Das deutsche Weidwerk – Grundlagen.

Seit etwas mehr als 175 Jahren, nämlich der „bürgerlichen Revolution“ von 1848, betreiben wir die „deutsche bürgerliche Jagd“. Sie ist eine eigene nachhaltig ausgeübte Tätigkeit von hohem kulturellem Wert, also eine „Nachhaltswirtschaft“ wie die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft, mit denen sie eng verbunden ist. Ihr wesentlicher Inhalt ist die Bejagung und Hege des heimischen Wildes in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Biotop und in Beachtung vorrangiger Interessen der Land- und Forstwirtschaft; Ziel dieser Bejagung ist die Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes als gesamtgesellschaftliche landeskulturelle Aufgabe. Dabei sind kraft gesetzlicher Vorschrift die „allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit“ zu beachten.

Die drei tragenden Säulen unserer Jagd sind mithin Nachhaltigkeit, Biodiversität und Tierschutz – letzterer hat sogar Verfassungsrang. Wir hegen und bejagen also Mitgeschöpfe, die ein wesentlicher Teil unserer natürlichen Umwelt sind und unserer verantwortungsvollen und gesetzlich geregelten Pflege und Rücksicht anheimgegeben sind.

Wir haben nämlich die Erde mit all ihren Pflanzen und Tieren nicht von unseren Vorfahren geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen!

Weidgerechtigkeit – was ist das?

Was Graf Schwerin „unklar und verquast“ nennt, bezeichnet der Jurist als „unbestimmten Rechtsbegriff“, und der ist weder unklar noch verquast, sondern ein wichtiges Rechtsinstrument im menschlichen Leben. Derartige Begriffe gibt es im Recht öfter, und sie sind immer wichtig, wie z. B. „Treu und Glauben“ oder das „Gemeinwohl“ oder die „guten Sitten“. Denn der Gesetzgeber, also unser Parlament, hat einerseits die Möglichkeit, Gesetze sehr präzise für ganz bestimmte Sachverhalte zu fassen, wofür er „bestimmte Rechtsbegriffe“ wählt. Aber es gibt auch Lebenssachverhalte, in denen eine Wertung stattfinden muss oder bei denen die Entwicklung nicht zu sehr eingeschränkt werden soll, und die regelt man dann eben mit Begriffen, die auslegungsfähig und interpretierbar sind, im Zweifel durch die Gerichte.

So ein unbestimmter Rechtsbegriff ist die Weidgerechtigkeit. Zu ihr zählen alle Grundsätze der guten fachlichen Jagdpraxis oder, wie es das Landesjagdgesetz von Baden-Württemberg in § 8 Abs. 1 sagt, alle „geschriebenen oder ungeschriebenen Regelungen und gesellschaftlichen Normen zur Ausübung der Jagd, insbesondere im Hinblick auf den Tierschutz, die Tiergesundheit, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, das Verhalten gegenüber anderen Inhaberinnen und Inhabern des Jagdrechts, jagdausübungsberechtigten Personen und der Bevölkerung sowie im Hinblick auf die Jagdethik“.

Jagdethik – weg damit?

Damit landen wir bei „noch so einem unnötigen Begriff“ – der Jagdethik. Sie beschreibt den ethischen Umgang mit Wildtieren bei der Jagdausübung, umfasst die Verantwortung gegenüber dem Wild und die Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen an den Jäger. Sie verlangt ferner die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie die kontinuierliche Weiterbildung und Selbstreflexion des Jägers. M. a. W.: das alles und noch einiges mehr macht auch den Inhalt von Weidgerechtigkeit aus.

Ist das alles überflüssig?

Es sieht ganz so aus.

Denn der Eindruck drängt sich auf, dass wir auf dem besten Weg sind, die Jagd einerseits zum Beute-effizienten Schießsport zu machen, und andererseits als Jäger und Jägerinnen nur noch zu Hilfsorganen der Forstpartie degradiert zu werden.

 

Die schlimmen Indizien:

Seit geraumer Zeit beobachten wir Vorgänge, die auf Jagdethik und Weidgerechtigkeit keine Rücksicht mehr zu nehmen scheinen – eine ungute Entwicklung. Das können wir etwa an Folgendem festmachen:

 

Mindestabschusspläne

Die Abschussplanungen etlicher Bundesländer sehen immer wieder sog. „Mindestabschusspläne“ vor. Wir haben „ein Rechtsgutachten erstellt, das auf 30 Seiten nachweist, dass der brandenburgische Mindestabschuss rechtswidrig ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis: § 4 Abs. 4 und 6 der DVO zum Landesjagdgesetz Brandenburg verstößt gegen die in Paragraf 1 Abs. 1 und 2 Bundesjagdgesetzes und im Landesjagdgesetz enthaltene Hegepflicht und damit auch gegen die Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit. Die Vorschrift verstößt darüber hinaus gegen das Tierschutzrecht. Sie ist nichtig und aufzuheben. Zugleich ergibt sich: Der Slogan „Wald vor Wild“ ist unvertretbar – das Jagdrecht fordert insbesondere durch die Bedeutung der Hegepflicht eindeutig ein aktives Bekenntnis zu „Wald und Wild“.

Aber „der Hund bellt und die Karawane zieht weiter“.

 

Wald ohne Wild

Der glücklicherweise krachend gescheiterte Versuch in Brandenburg, mit einer Jagdgesetznovelle die Jagd zu einer reinen Hilfstätigkeit für den Waldbau zu degradieren, ist immer noch in unguter Erinnerung. Da schickt sich jetzt Rheinland-Pfalz an, ein „jagdfeindliches“ Landesjagdgesetz im „Schweinsgalopp“ durchzuwinken. Damit sollen die Jäger zu reinen Waldgehilfen gemacht werden, die auch noch mit Verwaltungszwang kujoniert werden können. Dam- und Muffelwild soll in „Duldungsgebiete“ – was für ein übles Wort! – zurückgedrängt werden, und mehr als 50-mal wird im Gesetz auf die Regelung der zuständigen Behörde verwiesen, die somit allein und ohne parlamentarische oder sonstige Kontrolle entscheiden kann, was ihr passt und was nicht.

Von Weidgerechtigkeit oder Jagdethik sieht man da nix!

 

Nachtzieltechnik

Schon im Mai 2019 haben wir die Nachtzieltechnik als eine Erosion der Weidgerechtigkeit beschimpft.

Im Mai 2024 hat das Forum Lebendige Jagdkultur in einem Aufruf um zurückhaltende Verwendung der Nachtzieltechnik gebeten, und in Beiträge zur Jagd- und Wildforschung Bd. 49 (2024) S. 249-254 habe ich mich zur Nachtzieltechnik abwertend geäußert. Jetzt aber wurde im Bundesrat am 22. Mai 2025 der Vorstoß Hessens zur Freigabe von Nachtzieltechnik beraten. Der Bundesrat begrüßte den Vorschlag, offensichtlich, ohne sich jemals Gedanken zu den Vorteilen, vor allem aber den evidenten Nachteilen der Nachtzieltechnik gemacht zu haben.

Hessen schiebt natürlich – unintelligenter geht es kaum – die ASP für die Förderung der Nachtzieltechnik vor. Und weil wir schon dabei sind – außerdem „strebt der Minister an, das waffenrechtliche Verbot der Montage von Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen Lichtquellen an Waffen aufzuheben. Bereits jetzt finden in mehreren Ländern künstliche Lichtquellen, insbesondere bei der Bejagung von Schwarzwild, Anwendung. Allerdings ist es nach geltendem Waffenrecht verboten, die Lichtquelle an der Jagdwaffe zu montieren. Auch diese Unterscheidung ist für viele Jäger schwer nachvollziehbar, da eine Montage die Handhabung erleichtern und damit für einen sicheren Schuss sowie eine tierschutzgerechte Erlegung sorgen würde, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt.

Auch der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Bundesratsinitiative Hessens und fordert auch noch, dass die Vorschläge aus Hessen nun ihren Weg in das neue Waffengesetz finden – da hoffen wir doch mal ganz fest darauf, dass der Landesjagdverband Brandenburg endlich aus diesem unnötigen Jagdverband austreten möge!

Und der Bundesverband Zivile Legalwaffen BZL hat den Vorstoß Hessens erstmal begrüßt, ihn aber auch detailliert kritisiert, um seine Kritik einige Tage später mit törichter Begründung zurückzuziehen – auch ein höchst brauchbarer Streiter für die Weidgerechtigkeit.

 

Rehwildbejagung.

So richtig an den Kragen geht es jetzt dem Hirsch des kleinen Mannes, dem Rehbock. Der wird schon gelegentlich am Tage mit der Drohne im Einstand beäugt, und demnächst mit der Nachtzieltechnik in „des Waldes Duster“ erlegt, und in Baden-Württemberg möchte der zuständige Minister Peter Hauk (CDU) den Aufgang der Rehwildjagd auf den 1. April datieren – dies sei, so offensichtlich die dümmliche Begründung, die „logische Konsequenz“ auf die sich verändernden Umweltbedingungen. „Vom 16. Juni bis 15. Juli soll dann eine Jagdruhe herrschen. Das Ende der Jagdzeit auf capreolus capreolus läge dann auf dem 15. Januar, anstelle bislang zum 31. Januar.

 Allerdings hat das Ministerium sich hier ein Hintertürchen offen gelassen: auf Antrag darf in Baden-Württemberg in den letzten beiden Januarwochen Rehwild auf Bewegungsjagden erlegt werden.

 Beim LJV sorgt das für Kopfschütteln. Denn nach dem Ende der äsungsarmen Wintermonate ist das Rehwild per se auf Flächen wie Wiesen, Feldern und an Waldrändern unterwegs.“

 

Fazit

Wir erleben leider zunehmend eine Erosion der Jagdethik und damit der Weidgerechtigkeit. Dabei bleiben allerdings die Folgen weitgehend unberücksichtigt. Beim Rehwild machen sich mancherorts die Folgen der ASP-Zäune und der zunehmenden Wolfsbesiedlung stark bemerkbar. Sauen reagieren empfindlich auf die gesteigerte Nachtjagd und nehmen oft Kirrungen nicht mehr an. Beim Rotwild sind starke Trophäenträger schon mal um Mitternacht gefallen –  honni soit … usw.

Das eben ist der Fluch der bösen Tat,
dass sie fortzeugend Böses muss gebären.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Forum Lebendige Jagdkultur e. V. – Jahrestagung 2023

Am 17. und 18. Juni dieses Jahres fand die Jahrestagung des „Forum Lebendige Jagdkultur“ auf der Burg Falkenstein, nicht weit von Regensburg, statt. Die aus dem 11. Jahrhundert stammende Burg, die in den letzten Jahren aufwendig und mit Gefühl restauriert worden ist, und deren Burgschänke über eine kleine aber gute Speisekarte verfügt, ist ein sehr schöner Tagungsort.

Außerhalb des Sitzungssaales konnte man während des gesamten Wochenendes eine eindrucksvolle Ausstellung der Bilder von Ulf-Peter Schwarz betrachten.

Das Forum ist, wie in Jägerkreisen allgemein bekannt, zunächst von Jagdmalern, Schriftstellern und Musikern gegründet worden, um die reiche Jagdkultur in ihren verschiedenen Facetten zusammenzuführen. In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass Sinn und Aufgabe des Forum erweitert werden sollten. Unsere Jagd, wie wir sie in Deutschland ausüben, und wie sie eben ihren schönsten Ausdruck in Bildern, Schriften und in der jagdlichen Musik insbesondere der Jagdhornbläser findet, ruht auf einer jagdethischen Grundlage, die mit den Vorschriften des § 1 unseres Bundesjagdgesetzes (der sich in etlichen Landesjagdgesetzen wiederfindet), insbesondere der Hegeverpflichtung, dem Art. 20 a Grundgesetz, den anerkannten Grundsätzen der deutschen Weidgerechtigkeit und somit den Prinzipien von Nachhaltigkeit und Biodiversität weitgehend umschrieben ist.

Wir können nicht übersehen, dass die Bestrebungen, diese Grundsätze zu negieren oder gar auszuhebeln, in den letzten Jahren zugenommen haben. Deshalb fühlen wir uns berufen, über unsere anfänglichen Grundsätze hinaus unser Wirken auch auf die Weidgerechtigkeit und die Jagdethik auszudehnen.

Demzufolge war die Tagung wiederum Anlass für höchst interessante Vorträge wie folgt:

  • Prof. Dr. Johannes Dieberger
    • „Die historische Entwicklung des jagdlichen Brauchtums“
  • Josef Hiebeler
    • „Prozess zur Aufnahme der österreichischen Falknerei in das Kulturelle Welterbe der UNESCO“
  • Dr. Wolfgang Lipps
    • „ASP – Tod der Jagdethik?“
  • Bernd Ergert
    • „Die Jagd in Mythos und Aberglaube“
  • Prof. Dr. Markus Moling
    • „Ethische Überlegungen im Umgang mit Wildtieren. Wie wir jagen wollen“
  • Dr. Rolf D. Baldus
    • „Auslandsjagd zwischen Naturschutz, Jagdkultur und Ethik“
  • Prof. Dr. Georg Urban
    • „Jagdkultur in der Praxis“ – Was ist das? Stand heute, wie zu verbessern?

Und zudem gab uns Dr. Proske, ein ganz hervorragender Hornbläser und Mitglied der Oberpfälzer Parforcehornbläser, eine sehr ausführliche Einführung in die Musik der einfachen Naturhörner durch die Zeiten mit eindrucksvollen Klangbeispielen.

Am Sonntag wurde für uns eine Hubertusmesse in der 1994 renovierten Pfarrkirche St. Sebastian zelebriert – in der erstaunlicher Weise das zentrale Altarbild den heiligen Sebastian zeigt, der gerade von zwei heidnischen Bogenschützen ermordet wird; ein höchst ungewöhnliches Altarbild.

Die Messe wurde von den Oberpfälzer Parforcehornbläsern, immerhin 11mal bayerische Meister im Parforcehornblasen in Es, in wirklich ganz wunderbarer Perfektion musikalisch begleitet.

Mit den Beschlüssen der anschließenden Mitgliederversammlung ist das Forum Lebendige Jagdkultur jetzt weiter auf einem guten Weg als Anwalt der Jagdkultur.

Dr. Wolfgang Lipps

PS:

Den Vortrag „ASP – Tod der Jagdethik?“ kann man hier herunterladen.

Manuskript

Jagdgatter – weidgerechte Jagd oder Schießkino?

Otto vonIm Juni 1871 schenkte Kaiser Wilhelm I seinem Reichskanzler Otto von Bismarck den Sachsenwald nahe Reinbek in Schleswig-Holstein, eines der größten (und schönsten) zusammenhängenden Waldgebiete Norddeutschlands. Seitdem wird darin gejagt, und zwar in einem eingezäunten Gebiet, einem Jagdgatter. Alljährlich können zahlreiche Jagdgäste auf eigens angesetzten Drückjagden dort auf Rothirsch, Damhirsch und Sau weidwerken.

Der Kampf um die Gatterjagd

Allerdings ist das seit spätestens dem 28. Oktober 2014 rechtswidrig, denn das Landesjagdgesetz Schleswig-Holsteins schaffte die Gatterjagd 1999 ab und beschränkte den Bestandsschutz für „Altgatter“ bis zu diesem Datum.

Graf Bismarck

Das jedoch will sich Fürst Gregor von Bismarck (rechts im Bild) nicht gefallen lassen. Was 140 Jahre lang rechtens war, will er sich nicht einfach nehmen lassen, er will prozessieren. Ob er damit Erfolg haben wird, kann man nicht voraussagen.

Relativ erfolgreich war dagegen die Freiherr von Spoerken GmbH – nicht zuletzt, weil sie von RA Asche vertreten wurde, der bekanntlich nicht nur vom Jagen, Sex und Tiere essen, sondern auch vom Jagdrecht besonders viel versteht. Die GmbH sitzt mit ihrem Jagdgatter, das kommerziell bejagt wird, in Lüdersburg bei Lüneburg und lässt dort jedes Jahr an 7 Teichen ca. 2000 Enten schießen, die zuvor eingesetzt werden. Der Vorsitzende vom NABU Lüneburg leistete detektivische Arbeit und schwärzte dann den Betreiber an, weil die Enten die Teiche verschmutzten – zunächst erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht hob allerdings die Verbotsverfügung der Jagd- und Umweltbehörde, der zuvor der grüne Landwirtschaftsminister Meyer mutig den Rücken gestärkt hatte, wieder auf – sie war grob fehlerhaft.

Sowas kommt von sowas.

Der gräflich Ortenburg´schen Verwaltung in Oberfranken ist sowas noch nicht passiert; sie führt in jedem Jahr in einem etwa 450 ha großen Jagdgatter auf Rot- Dam-, Muffel- und Schwarzwild Gästejagden durch.

Das sind keine Ausnahmen. Die genaue Zahl von bestehenden Jagdgattern in Deutschland ist zwar nicht bekannt, aber man schätzt sie auf ca. 6000 mit ca. 100.000 Wildtieren. Der NABU nennt Jagdgatter, in der ihm eigenen unsachlichen Verschlagwortung, „Jagdbordelle“ – eine sprachlich und inhaltlich höchst verunglückte Metapher.

Die Rechtslage

Jagdgatter LüdersburgJagdgatter (im Bild: Lüdersdorf) sind abgeschlossene Bereiche, in denen Wild sich zwar frei bewegen kann – sonst wären das keine „Wildtiere“ im Sinne des Jagdrechts mehr – aber eben den eingezäunten Bereich nicht verlassen kann, und in denen das Wild bejagt werden soll; sie dienen ausschließlich der Jagd. Das Bundesjagdgesetz sagt dazu so gut wie nichts, geht aber davon aus, dass es solche Wildgehege landesrechtlich geben kann (§§ 20(2), 28(1) und 30). Ebenfalls keinerlei Regelungen dazu enthalten die Landesjagdgesetze von Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.

Ausdrücklich erlaubt, aber genehmigungspflichtig, sind Jagdgatter in Bayern (Art. 23 LJagdG). Ausdrücklich verboten sind sie in Brandenburg (§ 20(1)), Mecklenburg-Vorpommern (§ 31), im Saarland (§ 29) und in Sachsen-Anhalt (§ 25).

Jagdgatter, die vor dem Inkrafttreten der jeweiligen Landesjagdgesetze bereits bestanden, haben Bestandsschutz, wenn auch mit einzelnen Einschränkungen, ebenfalls in Bayern, sodann aber auch in Niedersachsen (§ 41(3)), NRW (§ 21(4) und (7)), Rheinland-Pfalz (§ 54(3)) und eben Schleswig-Holstein gem. § 39 bis zum 28.10.2014.

Da lassen sich natürlich lustige Fälle bilden, wenn z. B. jemand seine Eigenjagd, sofern das möglich ist (Straßen usw.) fest einzäunt (Baugenehmigung im Außenbereich beachten) und dann darin jagt – je nachdem, in welchem Bundesland er sitzt, und was die Behörden so sagen, und wie der NABU dort aufgestellt ist, kann  es vom Shitstorm über Hauen und Stechen bis zur lukrativen Kommerzjagd alles geben!

Und die Weidgerechtigkeit?

Schwierige Gewissensfrage. Mit Schlagworten wie „alte Feudaljagd“ oder „Jagdbordell“ oder „Schießkino“ kommt man der Frage nicht wirklich näher. Denn zum einen gehen ja etliche Landesgesetzgeber davon aus, dass so eine Jagd rechtens ist – dann kann man sie zunächst mal nicht direkt diskriminieren. Zum anderen kommt es auf viele wichtige Parameter an. So ist u. E. Rotwild als große weit ziehende Schalenwildart auch in großen Jagdgattern – den spanischen Gattern vergleichbare Größen gibt es bei uns nicht annähernd – in tierschutzwidriger Weise eingeengt. Die Größe ist so mitentscheidend, und da finden wir 450 ha nicht so doll und 200 ha erheblich zu wenig. Natürlich kommt´s auch auf das Biotop an und dann auf die Wilddichte. Wenn die grob überhöht ist, haben wir ein Schießkino. Auch die Art der Bejagung und die Anzahl der Schützen ist entscheidend. Wir zitieren dazu TopAgrar: „Forstbeamten wird vorgeworfen, bei einer Gatterjagd am 20. Dezember 2014 im staatlichen Revier Gut Burghof (Kreis Paderborn) in einer faktisch lückenlosen Einzäunung zusammen mit einer unverhältnismäßig hohen Anzahl anderer Jäger gezielt an zwei Durchlässen das Rotwild geschossen zu haben. Dieses habe keine Fluchtmöglichkeit gehabt. Für den Jagdverband ist die von den Behörden als „Effizienzjagd“ bezeichnete Methode nichts anderes als eine „höfische Feudaljagd“ der Beamten von Forstminister Johannes Remmel (Grüne). Mit dabei gewesen sein soll auch Remmels Parteifreund Andreas Wiebe, der Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz NRW“.

Wir meinen:

Jagd ist nicht nur und nicht einmal in erster Linie „Beute machen“ und erst recht kein Schießsport, sondern eine verantwortungsvolle Aufgabe im Dienste der Nachhaltigkeit, nämlich der Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes in Übereinstimmung mit dem Biotop und der Land- und Forstwirtschaft (so exemplarisch § 1 BJagdG). Da passen Jagdgatter nicht mehr in die Zeit.

Merke: Wir haben die Erde nicht von unseren Vätern geschenkt bekommen, sondern von unseren Kindern geborgt!

Jäger Zinnfigur

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Heizen mit Holz – noch mehr Probleme !

PelletfeuerIn meinem Blogbeitrag am 04. Februar habe ich auf den „Schweinezyklus“ beim Heizen mit Holz hingewiesen; will sagen – was so umweltfreundlich und preiswert daherkommt, unterliegt leider auch den Marktgesetzen von Angebot und Nachfrage, mit wechselnden Preisen.

Leider gilt mit den Marktgesetzen auch: wer kann, besorgt sich die Ware billig und verscherbelt sie teuer, guten Vorsätzen und Umwelt und Nachhaltigkeit zum Trotz. Und wenn man den Verbraucher nicht so richtig doll aufklären muss, ist das auch recht!

Pellets aus Übersee?

Matthias Brake macht uns in Telepolis am 12.06.2013 darauf aufmerksam, dass zum einen auch die großen Energieerzeuger – RWE, Vattenfall und andere – Pellets als Energiequelle entdeckt haben und in großem Umfang nachfragen, was ja nun für den kleinen Verbraucher nicht so günstig ist, und dass diese Nachfrage zu Umweltproblemen führt, die man gerade vermeiden wollte.

So werden in den USA zunehmend große Wälder gerodet. Deshalb unterhält RWE ein eigenes Pelletierwerk in Georgia mit ca. 1.500.000 Tonnen Jahresproduktion, um unter anderem sein Kohlekraftwerk Tilbury zum weltweit größten Biomassekraftwerk umzurüsten. German Pellets presst 500.000 Tonnen Pellets in Texas und baut in Louisiana ein Werk mit einer Kapazität von 1 Million Tonnen pro Jahr. Kraftwerksbesitzer in Polen streben nach Anerkennung der Mitverbrennung von Holz in Kohlekraftwerken als Ökostromerzeugung. Vattenfall denkt in die gleiche Richtung und wollte sogar zunächst Tropenholz in Klingenberg verfeuern – das ist zwar aufgegeben, aber man sucht für Moabit und Lichtenberg Pellets aus USA und Kanada, die in zwei neuen Biomasse-Kraftwerksblöcken verfeuert werden sollen.

Und die Folge ?

Das alles führt nicht nur zwangsläufig zu einer Verteuerung dieser Biomasse für den „Häuslebesitzer“, sondern leider auch zur Abholzung von Wäldern überall auf der Welt. Und dort gelten weithin eben gerade nicht die europäischen Vorschriften, insbesondere nicht in den USA, mit denen verhindert werden soll, dass Energiepflanzennutzung auf Flächen mit großer biologischer Vielfalt wie Sümpfen und Mooren stattfindet.

Wie Brake richtig feststellt: „Das Bild vom CO2-neutralen Brennstoff aus Holzresten einer nachhaltigen Forstwirtschaft entpuppt sich als Greenwashing“, was ein schöner ökologischer Ausdruck ist für „Augenwischerei“.

So hat halt jedes Ding seine zwei Seiten – die schöne und die, sagen wir mal, die weniger schöne!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps (Geschäftsführer)

Nachhaltigkeit – Sinn, Unsinn, oder gar Blödsinn?

Die Arbeit unseres Instituts ruht auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit, siehe „wir über uns“. Wir haben das verinnerlicht, wir sind damit zufrieden, wir leiten daraus unser Weltbild ab und demgemäss unsere Anleitungen zum Handeln. Und niemand hat uns bislang widersprochen oder gar vorgeworfen, wir seien Dummbeutel und erkennbar auf dem falschen Wege.

 Deshalb lesen wir mit grossem Erstaunen, und grosser Nachdenklichkeit, den brilliant geschriebenen Artikel von Dirk Maxeiner am 13.05.2011 in der WELT. „Formel zur Erlösung“ heisst er und haut den Begriff der Nachhaltigkeit elegant aber unerbittlich in die Pfanne!

 Hat er etwa Recht?

 1.       Der WELT-Artikel

 Nach der tollen Einleitung: „Scharlatane haben sich zu allen Zeiten hinter Wort-Ungetümen versteckt“ – sozusagen die Sizilianische Eröffnung in der Botwinnik-Variante – nimmt sich Dirk Maxeiner den Bericht „Welt im Wandel“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) vor, der mit allerlei schwülstigen Erklärungen, die Maxeiner sehr schön zitiert, dazu geführt hat, dass die Bundeskanzlerin die Nachhaltigkeit bezeichnet als „Leitprinzip der Bundesregierung“ und demgemäss die Deutschen auffordert, „über alle Lebensbereiche hinweg den Nachhaltigkeitsgedanken zu verinnerlichen“.

 Bis dahin, Freunde, sind wir, obwohl wir uns sicherlich besser und verständlicher ausgedrückt hätten, im Prinzip noch dabei.

 Jetzt fragt sich Dirk Maxeiner allerdings, was denn Nachhaltigkeit eigentlich sei, und zitiert allerlei Unsinn wie z. B. den erwähnten WBGU, der offensichtlich meint, Nachhaltigkeit sei nicht zuletzt Fantasie (?). Und Hubert Markl, der ehemalige Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, hielt nach Maxeiner den Begriff für unklar genug, dass sich alle darauf einigen könnten. Die Brundtland-Kommission definierte danach die Nachhaltigkeit so: „dass sie die Bedürfnisse der gegenwärtig lebenden Menschen befriedigt, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen in Frage zu stellen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen“.

 Maxeiner darauf: „Nachhaltigkeit ist demnach eine Art Welterlösungsformel. Problematisch wird es erst, wenn der Kellner die Rechnung bringt: welche Bedürfnisse dürfen es denn noch konkret sein?“ und dann führt er allerlei auf, eine Mahlzeit pro Tag oder drei, Wohnung, Altbau oder Platte, Urlaub, wenn ja mit Flugzeug, und wer entscheidet das?

 Na ja, polemisch ganz eindrucksvoll.

Aber was, wenn überhaupt, will der Dichter uns damit genau sagen?

 Maxeiner läuft nämlich dann – so meinen wir jetzt mal – einigermassen aus dem Ruder, wenn auch immer noch auf der Woge eindrucksvoller Logik. Das macht eben den intelligenten Debattenbeitrag aus, beste englische Tradition!  Denn jetzt führt er Nachhaltigkeit mal schnell rhetorisch ad absurdum – wollte man vielleicht früher nachhaltige Pferdekutschen? Petroleumlampen? Raddampfer? Frühere Generationen trieb nicht der Gedanke an die Nachwelt, sondern die wollten ihren gegenwärtigen Wohlstand mehren, weiter nix.

 Auch die Vorstellung, die Nachhaltigkeit sei ein Naturgesetz, hält Maxeiner für, halten zu Gnaden, Blödsinn. Die Forstverwaltung, die dieses „Gesetz“ er- oder besser gefunden habe, sei nicht an einem Weltbild interessiert gewesen, sondern an ökonomischer Nutzenmehrung.

 Die Natur aber sei Anarchie, Revolution, Katastrophe. Letztlich Evolution durch Anpassung an Veränderung. „Hätte sich die Natur vor ein paar Millionen Jahren entschieden, nachhaltig zu sein, dann dominierten heute noch die Dinosaurier den Planeten“.

 2.       Hat er Recht?

 Mit seiner beissenden Kritik an dümmlichen Redewendungen, an pseudo-wissenschaftlichen Definitionen und an aufgeblasener Rhetorik hat er Recht. Mit seiner ziemlich deutlich gewordenen Meinung, die Nachhaltigkeit als eine Art Handlungsanweisung sei, mit Verlaub, Blödsinn, hat er nicht Recht.

 Ganz im Gegenteil, auch wenn er das vielleicht nicht glaubt. Aber wahrscheinlich ist er intelligent genug, seinen eigenen Beitrag heimlich grinsend in Frage zu stellen – er muss es ja nicht zugeben!

 Denn Nachhaltigkeit in dem Sinne, in dem wir sie meinen, anwenden und propagieren, meint natürlich nicht, dass die Welt bleiben soll wie sie ist und dass Saurier in alle Ewigkeit überleben sollen, auch menschliche Saurier nicht. Wir lassen nun wirklich keine Ritterrüstung mehr rumlaufen, aus der der Ritter seit 300 Jahren rausgefault ist. Aber für uns ist Natur keineswegs „Revolution, Chaos, Katastrophe“, auch wenn das immer wieder stattfindet, sondern, wie Maxeiner so nebenbei konzediert, Evolution.

 Und die verlangt, dass wir die Erde als Treuhandgut behandeln, mit allen Veränderungen, wohlgemerkt, mit allen evolutionären Entwicklungen und Verwerfungen, als eine Erde, die wir nicht von unseren Vätern geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen haben. Wir dürfen säen und ernten, Zuwachs abschöpfen und Nachkommendes dezimieren, aber wir dürfen den Kernbestand nicht eliminieren. Natürlich sind ohne unser Zutun unzählige Arten ausgestorben, aber wir sollen das geschehen lassen, ohne uns anzumassen, Arten auszurotten.

 Jede unserer Teilwirtschaften, z. B. Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Jagd, ist eine Nachhaltswirtschaft, die dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet ist, wie wir sie sehen, die aber natürlich andere Nachhaltswirtschaften überschneidet, und dabei Zielkonflikten begegnet, die gelöst werden müssen, auch gelegentlich, oder fast stets, durch Eingriffe in die reine Lehre.

 Na und? So ist das Leben.

 Deshalb denken wir, dass wir ein ganzes Stück weiter sind als Sie, lieber Dirk Maxeiner. Nix für ungut!

Dr. Wolfgang Lipps

Sparpläne – blöd und an der falschen Stelle ?

Das Sparpaket der Regierung steht – angeblich. 80 Milliarden in drei Jahren, davon 11 Milliarden im nächsten Jahr. Das ist eine einigermassen gute Nachricht, zumal das ganz ohne Steuererhöhungen gehen soll. Dass SPD und Gewerkschaften schon draufhauen, bevor Einzelheiten bekannt sind, ist der bekannte Pawlow´sche Reflex des Politgeschäfts und nicht weiter aufregend.

Allerdings wird ein gut Teil der Einsparungen aus dem sozialen Netz genommen, mit Einschnitten beim Kindergeld, beim Wohngeld, beim Elterngeld und bei Hartz IV. Ob das gerecht ist, kann man füglich bezweifeln.

Richtig ist, dass man auch an die Bundeswehr, die Atomindustrie und die Banken rangeht – obwohl das, was man bislang davon hört, eher moderat klingt; die haben ja auch eine mächtige Lobby. Noch richtiger ist, dass man auch die Subventionen auf den Prüfstand stellt.

Und da beginnt man sich zu fragen, ob nicht blöd und an der falschen Stelle gespart werden soll.

Denn sogar das Bundesumweltamt selbst, sicherlich kein Hort der Opposition, hat neuerdings festgestellt, dass zahlreiche Subventionen des Bundes den Zielen von Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz zuwiderlaufen. Da werden allein rund 48 Milliarden ausgegeben, wobei die Ländersubventionen noch ebenso unberücksichtigt bleiben wie die ständig steigende Tendenz. Mit 24 Milliarden werden fossile Energieträger (Steinkohle etc.) gefördert, womit der Klimaschutz konterkariert wird. Dabei wird bewusst verheimlicht, dass die Kohlesubventionen nicht 1,9 Milliarden EURO ausmachen, wie die Bundesregierung im Subventionsbericht behauptet, sondern tatsächlich 12,8 Milliarden. Immer noch aufgepäppelt werden der Flugverkehr (Steuerbefreiung für Kerosin und Wegfall der Mehrwertsteuer auf internationalen Flügen), was allein 11,5 Milliarden EURO im Jahre 2008 ausmachte. Die Bundesrepublik missachtet sowohl das Kyoto-Protokoll als auch das G-20-Abkommen von Pittsburgh 2009.

Das Umweltbundesamt fordert deshalb einen Nachhaltigkeits-Check für neue Gesetze.

Das fordern wir auch. Mit dem Streichen von nur einem Teil dieser schädlichen Subventionen könnte man das soziale Netz entlasten, die Sparziele elegant erreichen, und noch Geld für Umwelt und Naturschutz sowie für Bildung, Innovationen und einen gerechten Umbau des Steuersystems, auch ohne Steuersenkungen, übrigbehalten!

Dr. Wolfgang Lipps
JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz

Von der Forstakademie zur „Hochschule für Nachhaltigkeit“ – Glückwunsch!

Über dem Portal des Gebäudes in Eberswalde, in das im Jahre 1830 die Höhere Preussische Forstlehranstalt einzog, stehen die heute noch gültigen Worte: „Den Wald zu pflegen bringt allen Segen“. Hier wurde die forstliche Lehre und Forschung, die schon vorher begonnen hatte, weiterentwickelt – hier steht die Wiege der Entdeckung und Ausformulierung des Begriffs der Nachhaltigkeit, die heute alle Bereiche unseres Lebens beherrscht (oder jedenfalls beherrschen sollte). So wurde die alte Forstakademie zu Eberswalde die bedeutendste und wichtigste Forsthochschule Europas, bis sie 1963 von den Machthabern der DDR aus politischen Gründen geschlossen wurde. Aber schon 1992 nahm sie als Fachhochschule Eberswalde den Lehrbetrieb insbesondere in den Forstwissenschaften wieder auf und setzte die Tradition der von Pfeil, Ratzeburg, Schneider und vielen anderen begründeten Lehre und Forschung fort.
Ich hatte das Privileg, einige Jahre lang an dieser Hochschule das deutsche Jagdrecht zu lehren. Deshalb freue ich mich ganz besonders, dass die Fachhochschule – kein sehr fetziger Name – am Freitag dem 19. März 2010 umbenannt wurde in „Hochschule für nachhaltige Entwicklung.
Glückwunsch!
Was dieser Begriff bedeutet, lesen Sie in dieser website im Abschnitt „wir über uns“, dort „Nachhaltigkeit“.

Ihr
Dr. Wolfgang Lipps
Rechtsanwalt
Geschäftsführer JUN.i Institut für Jagd, Umwelt und Naturschutz
(Liepe bei Eberswalde!)