Ethik der Jagd – Sprachlosigkeit der Jagdverbände!

Die moderne deutsche Jagd erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Im Jahre 2024 durften ca. 471000 Menschen, 90000 mehr als noch 10 Jahre zuvor, bewaffnet in Wald und Feld umherstreifen, und haben in dem Jahr auch, neben anderem Getier, ca. 1,3 Millionen Rehe und ca. 550.000 Wildschweine erlegt.

Aber weil die Jagd eben Wildtiere tötet, wird sie von sehr vielen Menschen abgelehnt – ihre Zahl nimmt zu, und sie organisieren sich immer mehr im Internet und auf der politischen Ebene und nehmen an Wirksamkeit zu. Gleichzeitig wird die deutsche Jagd auch durch innere Vorgänge immer mehr verändert und sogar in Frage gestellt.

Umso verwunderlicher ist es, wie weitgehend sprachlos die Jägerinnen und Jäger, insbesondere aber die Organisationen der Jägerschaft, sind, wenn es um die Erklärung und Rechtfertigung der Jagd geht – wenn man sich die Podiumsdiskussion über „Leben nehmen – Verantwortung tragen“ auf dem Bundesjägertrag 2025  des Deutschen Jagdverbandes (DJV) anhört, dann hat man nach einer Stunde viel gehört und nichts mitgenommen. Andere Diskussionen erschöpfen sich in wenig sachkundigen Plattitüden und wohlfeilen Leerformeln.

Jagdethik v. Tierethik

Wie jedes menschliche Handeln in einer zivilisierten Gesellschaft unterliegt die Jagd auf Wildtiere nicht nur strengen Rechtsregeln, sondern muss auch ethisch vertretbar sein – schließlich ist das Tier nicht mehr nur eine Sache, sondern ein Mitgeschöpf. Ethik ist bekanntlich die philosophische Betrachtung von moralischem Handeln, von Werten und Normen, um Kriterien für gutes, gerechtes und verantwortungsvolles Verhalten zu begründen. Die Jagdethik, die zu einem großen Teil seit längerer Zeit schon in den tradierten „Grundsätzen der deutschen Weidgerechtigkeit“ enthalten war, enthält die Grundsätze, wie der jagende Mensch sich gegenüber dem Mitgeschöpf Wildtier, das er u. a. tötet, zu verhalten hat; darüber hinaus gelten ethische Postulate für den Jäger in Bezug auf seine Umwelt, das Biotop, in dem die Wildtiere leben, sonstige Lebensbedingungen des Wildes, und das Verhalten anderen Menschen gegenüber.

Damit im Konflikt steht die Tierethik, die sich mit der Frage befasst, was das Tier ist, welche Bedürfnisse und Rechte es hat, und wie moralisch (oder unmoralisch) es eigentlich ist, das Mitgeschöpf Tier zu Zwecken des Menschen zu töten. Während also die Jagdethik die Bedingungen, Grenzen und Rechtfertigungen für das Töten auf der Jagd zur Verfügung stellt, hinterfragt die Tierethik die Berechtigung des Tötens an sich. Die Jagdethik legitimiert sich somit innerhalb enger und komplexer Grenzen und Lebensbedingungen selbst, während die Tierethik, in der extremen Form der Tierrechtsbewegung, die Berechtigung des Tötens als Verstoß gegen das Recht des Tieres auf Leben in Frage stellt.

Am Anfang der Menschwerdung stand die Jagd

Vor ca. 1,7 Millionen Jahren begann der Frühmensch zu jagen und leitete damit die Evolution ein, die ihn zum homo sapiens und damit zum modernen Menschen werden ließ. Das nennen wir die „venatorische“, die jagdbezogene, Revolution. Denn die Jagd auf großes, schnelles und häufig wehrhaftes Wild erforderte die Organisation, Kooperation und Kommunikation großer Jagdgruppen. So entwickelten sich Über- und Unterordnungsverhältnisse, Generalisten und Spezialisten, Signale und Sprache, Einfühlung in Tiere und Mitmenschen und gleichzeitig das „Selbst“-Bewusstsein. Durch den erhöhten Fleischkonsum wuchs das Gehirn und mit ihm wuchsen die kreativen Fähigkeiten, die einerseits zur Entwicklung genialer Werkzeuge und Jagdwaffen (Speerschleuder, Pfeil und Bogen) und andererseits zu beachtlichen kulturellen Leistungen (Höhlenmalereien usw.) führten. Etliche Fachdisziplinen haben zwar die Man the Hunter-Theorie kritisiert oder bezweifelt, doch sie beeinflusste die populären und wissenschaftlichen Vorstellungen der Menschwerdung nachhaltig und hat das Argument der historischen Plausibilität für sich.

Später, in der sog. neolithischen Revolution, wurde die Jagd dann weitgehend von Ackerbau und Viehzucht abgelöst, und wurde dann Training, Sport, und Freizeitvergnügen, wurde höfisches Vergnügen und Privileg der Hochgestellten, und diente sowohl zur militärischen Ertüchtigung als auch zum Schutz gegen Wildtiere.

Noch später aber, mit der insoweit erfolgreichen Revolution von 1848, kehrte die Jagd zurück in die Mitte der bürgerlichen Gesellschaft. Sie wurde – wieder – Allgemeingut und offen für alle Stände, und damit gesamtgesellschaftlich. Die „Weidgerechtigkeit“ wurde jagdethisches Gebot, und heute sind Biodiversität, Nachhaltigkeit und Tierschutz die Grundpfeiler der modernen Jagd. Diese ist unverzichtbarer Bestandteil der Kulturlandschaft, sie verbindet die Jagd auf unser Wild mit dessen Hege und der Hege seiner Lebensumstände.

Die Jagd ist heute also Kulturgut. Und da sie untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden ist, genießt sie sogar den Schutz unserer Verfassung.

Also: warum jagen wir?

Es dürfte inzwischen unter Anthropologen und Evolutionsforschern nicht mehr streitig sein, dass in jedenfalls einen geringen Anteil der Bevölkerung immer noch ein genetisch veranlagter Jagdtrieb aus grauer Vorzeit überkommen ist – er hat mit der venatorischen Revolution dazu geführt, dass wir uns aus dem frühen Hominiden zum Homo sapiens mit mächtigem Gehirn entwickeln konnten. Der Jagdtrieb geht dabei über den Trieb zur Erlegung von Tieren hinaus. Er kann nicht die Jagd an sich in der heutigen Zeit allein oder überwiegend legitimieren, aber er erklärt, warum es Menschen gibt, die gern jagen. Ebenso berechtigt sind die Menschen, die das nicht wollen – so ist das „Gesetz, nach dem wir angetreten“, jeder für sich. Das damit zusammenhängende Ur-Prinzip des „Fressen und Gefressen werden“ ist gleichermaßen erhellend. Denn es war ja nicht der Mensch, der dem gesamten Leben auf dieser Welt genau dieses Prinzip verschrieben hat – dieses „Stirb und Werde“, nach welchem das gesamte Leben auf diesem Planeten abläuft, und zwar schon immer. Und nachdem der Mensch große Bereiche dieser Welt in die sog. „Kulturlandschaften“ verwandelt hat, muss er diese ordnen, managen und weiterentwickeln; dazu gehört die Jagd als Instrument, Aufgabe und Verantwortung.

Die Nutzung ist somit ein Grundprinzip der Natur und damit auch eine „ethisch obligate Ur-Legitimation der Jagd“.

Ein weiteres Argument hört man leider nie. Dabei ist es schlagend und zudem leicht vermittelbar: die heutige bürgerliche Jagd ist ein direkter Ausdruck der Sozialbindung des Grundeigentums in unserer Verfassung. Die Tiere, und unter diesen natürlich auch das Wild, sind in der Verfassung nach Art. 20a GG geschützt, sie sind ein Kulturgut, ohne das die Kulturlandschaft nicht sein kann. Das Jagdrecht ist seit der bürgerlichen Revolution von 1848 ein wesentlicher Bestandteil des Eigentums an land- forst- oder fischereirechtlich nutzbaren Grundstücken, mit diesem untrennbar verbunden, und kann deshalb nicht Gegenstand eigener Rechte sein. Damit nimmt das Jagdrecht, mit ihm das Jagdausübungsrecht, und mithin auch die Jagd selbst am Grundrechtsschutz des Art. 14 GG teil. Der Jäger „dient dem Wohle der Allgemeinheit“ nach Art. 14 GG, wenn er „einen gesunden und artenreichen Wildbestand unseres heimischen Wildes, das ein unverzichtbarer Teil unserer Kulturlandschaft ist, im Einklang mit dem jeweiligen Biotop und unter Berücksichtigung der Belange der Land- und Forstwirtschaft hegt und erhält“.

Auch heute noch ist die bürgerliche Jagd ein beachtlicher Wirtschaftsfaktor. Ohne dass der öffentlichen Hand, und damit dem Steuerzahler, über die Jagdverwaltung hinaus spürbare Kosten entstehen, investieren Jäger und Jägerinnen in Deutschland jährlich zusammen in alle Aufwendungen Kosten und Leistungen ca. 2 Milliarden EURO.  Zudem spielt Wildbret (das Fleisch von freilebenden dem Jagdrecht unterstellten Tieren wie Reh, Wildschwein, Rotwild) in der deutschen Volkswirtschaft eine zunehmend wichtige Rolle als nachhaltiges regionales Lebensmittel. In der Jagdsaison 2023/24 wurden in Deutschland rund 26.951 Tonnen einheimisches Wildfleisch vermarktet.

Der DJV und die Jagdethik

Am 9. Februar 2026 hat der DJV die Präsidenten und Geschäftsführer der Landesjagdverbände zu einem zweitägigen WorkshopEthik in der Jagd“ am 7. und 8. März in das Schloss Rattey eingeladen. Grundlage sollte ein „Basispapier“ zur Jagdethik des Bundesjägertages 2025 sein – gemeint ist wohl das Diskussionspapier vom 4.6.2025, das sich allerdings in allgemeiner Weise äußert, die Tierrechtsbewegung überbetont, aber gleichzeitig erkennbar die dazu bereits geleistet Arbeit nicht kennt.

Erarbeitet werden soll ein Basispapier für den Bundesjägertag 2026.

Dieses Papier muss es inzwischen geben, aber es ist erkennbar geheimer als die Verteidigungsstrategie der Bundeswehr – man darf gespannt sein. Denn was man bislang so sieht und hört – s. youtube – macht nicht besonders hoffnungsfroh. Herr Rechtsanwalt Dr. Asche, Autor der Einladung und des Impulsvortrags auf dem workshop, hat auf unsere freundlichen Hinweise auf die Positionen und Veröffentlichungen des „Forum Lebendige Jagdkultur“ zu Jagdethik und Tierethik bislang nicht einmal geantwortet.

Aber beredtes Schweigen sind wir ja schon gewohnt.

Das Forum Lebendige Jagdkultur

Nun sind allerdings die Jagdkultur und mit ihr die Jagdethik und Tierethik im Forum schon seit langem wesentlicher Teil der Arbeit und der Publikationen. Erst kürzlich ist ein beachtliches Buch „Ethik für Jäger“ des ehemaligen 1. Vorsitzenden des Forum erschienen.

In der vor wenigen Tagen zuende gegangenen Jahrestagung 2026 des Forum standen wieder Fragen der Jagdkultur und der Jagdethik im Fokus. Wir haben referiert mit dem Beitrag

Wildmanagement, Hobbyjagd oder Jagdverbot – Argumente auf dem Prüfstand

(Ist die moderne deutsche Jagd noch zeitgemäß, muss sie verändert werden, oder gehört sie abgeschafft?)

Download:

Vortrag 2026

Wir sind gespannt, wie sich der DJV auf dem Bundesjägertag am 3. und 4. Juli 2026 in Suhl dazu äußern wird.

Es kann eigentlich nur besser werden.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 

Jagdethik, Weidgerechtigkeit – weg damit!

Das „edle deutsche Weidwerk“ verkommt langsam einerseits zum Sport und andererseits zum forstlichen Hilfsdienst!

Die Weidgerechtigkeit, dieser unklare und verquaste Begriff, spielt bei uns keine Rolle“ – so wörtlich Mathias Graf v. Schwerin, ehemals Vorstand des ÖJV Brandenburg-Berlin, in einem Interview mit dem „Dauerwaldpapst“ Wilhelm Bode 2023.

Das deutsche Weidwerk – Grundlagen.

Seit etwas mehr als 175 Jahren, nämlich der „bürgerlichen Revolution“ von 1848, betreiben wir die „deutsche bürgerliche Jagd“. Sie ist eine eigene nachhaltig ausgeübte Tätigkeit von hohem kulturellem Wert, also eine „Nachhaltswirtschaft“ wie die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft, mit denen sie eng verbunden ist. Ihr wesentlicher Inhalt ist die Bejagung und Hege des heimischen Wildes in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Biotop und in Beachtung vorrangiger Interessen der Land- und Forstwirtschaft; Ziel dieser Bejagung ist die Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes als gesamtgesellschaftliche landeskulturelle Aufgabe. Dabei sind kraft gesetzlicher Vorschrift die „allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit“ zu beachten.

Die drei tragenden Säulen unserer Jagd sind mithin Nachhaltigkeit, Biodiversität und Tierschutz – letzterer hat sogar Verfassungsrang. Wir hegen und bejagen also Mitgeschöpfe, die ein wesentlicher Teil unserer natürlichen Umwelt sind und unserer verantwortungsvollen und gesetzlich geregelten Pflege und Rücksicht anheimgegeben sind.

Wir haben nämlich die Erde mit all ihren Pflanzen und Tieren nicht von unseren Vorfahren geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen!

Weidgerechtigkeit – was ist das?

Was Graf Schwerin „unklar und verquast“ nennt, bezeichnet der Jurist als „unbestimmten Rechtsbegriff“, und der ist weder unklar noch verquast, sondern ein wichtiges Rechtsinstrument im menschlichen Leben. Derartige Begriffe gibt es im Recht öfter, und sie sind immer wichtig, wie z. B. „Treu und Glauben“ oder das „Gemeinwohl“ oder die „guten Sitten“. Denn der Gesetzgeber, also unser Parlament, hat einerseits die Möglichkeit, Gesetze sehr präzise für ganz bestimmte Sachverhalte zu fassen, wofür er „bestimmte Rechtsbegriffe“ wählt. Aber es gibt auch Lebenssachverhalte, in denen eine Wertung stattfinden muss oder bei denen die Entwicklung nicht zu sehr eingeschränkt werden soll, und die regelt man dann eben mit Begriffen, die auslegungsfähig und interpretierbar sind, im Zweifel durch die Gerichte.

So ein unbestimmter Rechtsbegriff ist die Weidgerechtigkeit. Zu ihr zählen alle Grundsätze der guten fachlichen Jagdpraxis oder, wie es das Landesjagdgesetz von Baden-Württemberg in § 8 Abs. 1 sagt, alle „geschriebenen oder ungeschriebenen Regelungen und gesellschaftlichen Normen zur Ausübung der Jagd, insbesondere im Hinblick auf den Tierschutz, die Tiergesundheit, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, das Verhalten gegenüber anderen Inhaberinnen und Inhabern des Jagdrechts, jagdausübungsberechtigten Personen und der Bevölkerung sowie im Hinblick auf die Jagdethik“.

Jagdethik – weg damit?

Damit landen wir bei „noch so einem unnötigen Begriff“ – der Jagdethik. Sie beschreibt den ethischen Umgang mit Wildtieren bei der Jagdausübung, umfasst die Verantwortung gegenüber dem Wild und die Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen an den Jäger. Sie verlangt ferner die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie die kontinuierliche Weiterbildung und Selbstreflexion des Jägers. M. a. W.: das alles und noch einiges mehr macht auch den Inhalt von Weidgerechtigkeit aus.

Ist das alles überflüssig?

Es sieht ganz so aus.

Denn der Eindruck drängt sich auf, dass wir auf dem besten Weg sind, die Jagd einerseits zum Beute-effizienten Schießsport zu machen, und andererseits als Jäger und Jägerinnen nur noch zu Hilfsorganen der Forstpartie degradiert zu werden.

Die schlimmen Indizien:

Seit geraumer Zeit beobachten wir Vorgänge, die auf Jagdethik und Weidgerechtigkeit keine Rücksicht mehr zu nehmen scheinen – eine ungute Entwicklung. Das können wir etwa an Folgendem festmachen:

Mindestabschusspläne

Die Abschussplanungen etlicher Bundesländer sehen immer wieder sog. „Mindestabschusspläne“ vor. Wir haben „ein Rechtsgutachten erstellt, das auf 30 Seiten nachweist, dass der brandenburgische Mindestabschuss rechtswidrig ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis: § 4 Abs. 4 und 6 der DVO zum Landesjagdgesetz Brandenburg verstößt gegen die in Paragraf 1 Abs. 1 und 2 Bundesjagdgesetzes und im Landesjagdgesetz enthaltene Hegepflicht und damit auch gegen die Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit. Die Vorschrift verstößt darüber hinaus gegen das Tierschutzrecht. Sie ist nichtig und aufzuheben. Zugleich ergibt sich: Der Slogan „Wald vor Wild“ ist unvertretbar – das Jagdrecht fordert insbesondere durch die Bedeutung der Hegepflicht eindeutig ein aktives Bekenntnis zu „Wald und Wild“.

Aber „der Hund bellt und die Karawane zieht weiter“.

Wald ohne Wild

Der glücklicherweise krachend gescheiterte Versuch in Brandenburg, mit einer Jagdgesetznovelle die Jagd zu einer reinen Hilfstätigkeit für den Waldbau zu degradieren, ist immer noch in unguter Erinnerung. Da schickt sich jetzt Rheinland-Pfalz an, ein „jagdfeindliches“ Landesjagdgesetz im „Schweinsgalopp“ durchzuwinken. Damit sollen die Jäger zu reinen Waldgehilfen gemacht werden, die auch noch mit Verwaltungszwang kujoniert werden können. Dam- und Muffelwild soll in „Duldungsgebiete“ – was für ein übles Wort! – zurückgedrängt werden, und mehr als 50-mal wird im Gesetz auf die Regelung der zuständigen Behörde verwiesen, die somit allein und ohne parlamentarische oder sonstige Kontrolle entscheiden kann, was ihr passt und was nicht.

Von Weidgerechtigkeit oder Jagdethik sieht man da nix!

Nachtzieltechnik

Schon im Mai 2019 haben wir die Nachtzieltechnik als eine Erosion der Weidgerechtigkeit beschimpft.

Im Mai 2024 hat das Forum Lebendige Jagdkultur in einem Aufruf um zurückhaltende Verwendung der Nachtzieltechnik gebeten, und in Beiträge zur Jagd- und Wildforschung Bd. 49 (2024) S. 249-254 habe ich mich zur Nachtzieltechnik abwertend geäußert. Jetzt aber wurde im Bundesrat am 22. Mai 2025 der Vorstoß Hessens zur Freigabe von Nachtzieltechnik beraten. Der Bundesrat begrüßte den Vorschlag, offensichtlich, ohne sich jemals Gedanken zu den Vorteilen, vor allem aber den evidenten Nachteilen der Nachtzieltechnik gemacht zu haben.

Hessen schiebt natürlich – unintelligenter geht es kaum – die ASP für die Förderung der Nachtzieltechnik vor. Und weil wir schon dabei sind – außerdem „strebt der Minister an, das waffenrechtliche Verbot der Montage von Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen Lichtquellen an Waffen aufzuheben. Bereits jetzt finden in mehreren Ländern künstliche Lichtquellen, insbesondere bei der Bejagung von Schwarzwild, Anwendung. Allerdings ist es nach geltendem Waffenrecht verboten, die Lichtquelle an der Jagdwaffe zu montieren. Auch diese Unterscheidung ist für viele Jäger schwer nachvollziehbar, da eine Montage die Handhabung erleichtern und damit für einen sicheren Schuss sowie eine tierschutzgerechte Erlegung sorgen würde, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt.

Auch der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Bundesratsinitiative Hessens und fordert auch noch, dass die Vorschläge aus Hessen nun ihren Weg in das neue Waffengesetz finden – da hoffen wir doch mal ganz fest darauf, dass der Landesjagdverband Brandenburg endlich aus diesem unnötigen Jagdverband austreten möge!

Und der Bundesverband Zivile Legalwaffen BZL hat den Vorstoß Hessens erstmal begrüßt, ihn aber auch detailliert kritisiert, um seine Kritik einige Tage später mit törichter Begründung zurückzuziehen – auch ein höchst brauchbarer Streiter für die Weidgerechtigkeit.

Rehwildbejagung.

So richtig an den Kragen geht es jetzt dem Hirsch des kleinen Mannes, dem Rehbock. Der wird schon gelegentlich am Tage mit der Drohne im Einstand beäugt, und demnächst mit der Nachtzieltechnik in „des Waldes Duster“ erlegt, und in Baden-Württemberg möchte der zuständige Minister Peter Hauk (CDU) den Aufgang der Rehwildjagd auf den 1. April datieren – dies sei, so offensichtlich die dümmliche Begründung, die „logische Konsequenz“ auf die sich verändernden Umweltbedingungen. „Vom 16. Juni bis 15. Juli soll dann eine Jagdruhe herrschen. Das Ende der Jagdzeit auf capreolus capreolus läge dann auf dem 15. Januar, anstelle bislang zum 31. Januar.

 Allerdings hat das Ministerium sich hier ein Hintertürchen offen gelassen: auf Antrag darf in Baden-Württemberg in den letzten beiden Januarwochen Rehwild auf Bewegungsjagden erlegt werden.

 Beim LJV sorgt das für Kopfschütteln. Denn nach dem Ende der äsungsarmen Wintermonate ist das Rehwild per se auf Flächen wie Wiesen, Feldern und an Waldrändern unterwegs.“

Fazit

Wir erleben leider zunehmend eine Erosion der Jagdethik und damit der Weidgerechtigkeit. Dabei bleiben allerdings die Folgen weitgehend unberücksichtigt. Beim Rehwild machen sich mancherorts die Folgen der ASP-Zäune und der zunehmenden Wolfsbesiedlung stark bemerkbar. Sauen reagieren empfindlich auf die gesteigerte Nachtjagd und nehmen oft Kirrungen nicht mehr an. Beim Rotwild sind starke Trophäenträger schon mal um Mitternacht gefallen –  honni soit … usw.

Das eben ist der Fluch der bösen Tat,
dass sie fortzeugend Böses muss gebären.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Forum Lebendige Jagdkultur e. V. – Jahrestagung 2023

Am 17. und 18. Juni dieses Jahres fand die Jahrestagung des „Forum Lebendige Jagdkultur“ auf der Burg Falkenstein, nicht weit von Regensburg, statt. Die aus dem 11. Jahrhundert stammende Burg, die in den letzten Jahren aufwendig und mit Gefühl restauriert worden ist, und deren Burgschänke über eine kleine aber gute Speisekarte verfügt, ist ein sehr schöner Tagungsort.

Außerhalb des Sitzungssaales konnte man während des gesamten Wochenendes eine eindrucksvolle Ausstellung der Bilder von Ulf-Peter Schwarz betrachten.

Das Forum ist, wie in Jägerkreisen allgemein bekannt, zunächst von Jagdmalern, Schriftstellern und Musikern gegründet worden, um die reiche Jagdkultur in ihren verschiedenen Facetten zusammenzuführen. In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass Sinn und Aufgabe des Forum erweitert werden sollten. Unsere Jagd, wie wir sie in Deutschland ausüben, und wie sie eben ihren schönsten Ausdruck in Bildern, Schriften und in der jagdlichen Musik insbesondere der Jagdhornbläser findet, ruht auf einer jagdethischen Grundlage, die mit den Vorschriften des § 1 unseres Bundesjagdgesetzes (der sich in etlichen Landesjagdgesetzen wiederfindet), insbesondere der Hegeverpflichtung, dem Art. 20 a Grundgesetz, den anerkannten Grundsätzen der deutschen Weidgerechtigkeit und somit den Prinzipien von Nachhaltigkeit und Biodiversität weitgehend umschrieben ist.

Wir können nicht übersehen, dass die Bestrebungen, diese Grundsätze zu negieren oder gar auszuhebeln, in den letzten Jahren zugenommen haben. Deshalb fühlen wir uns berufen, über unsere anfänglichen Grundsätze hinaus unser Wirken auch auf die Weidgerechtigkeit und die Jagdethik auszudehnen.

Demzufolge war die Tagung wiederum Anlass für höchst interessante Vorträge wie folgt:

  • Prof. Dr. Johannes Dieberger
    • „Die historische Entwicklung des jagdlichen Brauchtums“
  • Josef Hiebeler
    • „Prozess zur Aufnahme der österreichischen Falknerei in das Kulturelle Welterbe der UNESCO“
  • Dr. Wolfgang Lipps
    • „ASP – Tod der Jagdethik?“
  • Bernd Ergert
    • „Die Jagd in Mythos und Aberglaube“
  • Prof. Dr. Markus Moling
    • „Ethische Überlegungen im Umgang mit Wildtieren. Wie wir jagen wollen“
  • Dr. Rolf D. Baldus
    • „Auslandsjagd zwischen Naturschutz, Jagdkultur und Ethik“
  • Prof. Dr. Georg Urban
    • „Jagdkultur in der Praxis“ – Was ist das? Stand heute, wie zu verbessern?

Und zudem gab uns Dr. Proske, ein ganz hervorragender Hornbläser und Mitglied der Oberpfälzer Parforcehornbläser, eine sehr ausführliche Einführung in die Musik der einfachen Naturhörner durch die Zeiten mit eindrucksvollen Klangbeispielen.

Am Sonntag wurde für uns eine Hubertusmesse in der 1994 renovierten Pfarrkirche St. Sebastian zelebriert – in der erstaunlicher Weise das zentrale Altarbild den heiligen Sebastian zeigt, der gerade von zwei heidnischen Bogenschützen ermordet wird; ein höchst ungewöhnliches Altarbild.

Die Messe wurde von den Oberpfälzer Parforcehornbläsern, immerhin 11mal bayerische Meister im Parforcehornblasen in Es, in wirklich ganz wunderbarer Perfektion musikalisch begleitet.

Mit den Beschlüssen der anschließenden Mitgliederversammlung ist das Forum Lebendige Jagdkultur jetzt weiter auf einem guten Weg als Anwalt der Jagdkultur.

Dr. Wolfgang Lipps

PS:

Den Vortrag „ASP – Tod der Jagdethik?“ kann man hier herunterladen.

Manuskript