WALD-SATIRE

Scherz Satire und Ironie mit Bode und von Schwerin

Bislang dachten wir beim Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, der Ökologische Jagdverein ÖJV sei ein Verein zur Schädlingsbekämpfung, der sich listig hinter einem jagdlichen Titel versteckt. Was wir nicht wussten, aber durch Zufall entdeckt haben, ist, dass dieser Verein auch für Lustiges und Scherzhaftes herhalten kann und dabei über Talente verfügt, von denen Dieter Nuhr durchaus noch was lernen kann.

Woher wissen wir das? Aus dem Internet.

Hier findet sich ein Interview der zwei Satiredarsteller Bode und Graf von Schwerin über die „Jagd für die Dauerwaldüberführung“ – was immer diese verquere Formulierung bedeuten soll.

Das Interview wird, und bereits da darf man, was sage ich, muss man herzlich lachen, eingeleitet mit einer leicht säuselnd vorgetragenen kleinen Märchenstunde für die lieben Kleinen zwischen 3 und 6 Jahren wie folgt (Fettdruck von uns):

Und Sie wissen auch…, dass der Hauptübeltäter das schöne zierliche Reh ist, das wir alle so gerne haben.

 Und wissen Sie das Geheimnis des Rehs?

 Es mag am allerliebsten die Keimlinge, das heißt, die gerade frisch eben im Mai spätestens im Juni gekeimten Keimlinge, die aus der Saat des vorherigen Herbstes aufgegangen sind.

 Ja, und wenn das Rehwild dann diese Keimlinge frisst, dann finden Sie anschließend als Waldbesitzer im Waldboden   –   nichts, garnichts! Sie sehen nicht, dass dort ein Keimling gewesen ist, denn das Reh hat ihn gezupft und mit Haut und Haaren verspeist.

 Und da meinen viele Jäger: „es ist ja nichts da, wieso soll das Reh überhaupt schaden?“

 Ja, Flötepfeifen, sagt man bei uns in Westfalen. Das Reh war längst da, natürlich nachts, und es hat keine Spuren hinterlassen.

Sind ja wie die Kinder, die Rehlein!

Zupfen doch den Eichenkeimling, den gekeimten, mit Haut und Haar!

Mit Haut und Haar?

Klar doch, sagt Herr Bode, und das auch noch heimlich des Nachts.

Und der blöde Jäger?

Und erst recht der arme Kleinwaldbesitzer?

Die gucken teils dumm aus der Wäsche, teils dumm rum.

Denn da ist kein gekeimter Keimling.

Weil das böse Reh schon da war.

Ja, Flötepfeifen nochmal, sowas aber auch!

Waldumbau und Rehwildjagd

Nachdem der geneigte Zuschauer sich von seinem Lachanfall erholt hat, kommt Graf Schwerin zu Wort. Obwohl er das eigentlich nicht nötig hat, und in Wirklichkeit erheblich intelligenter argumentieren kann als sein Interviewpartner, begibt er sich schlau und geschickt auf dessen Niveau und erzählt erst einmal, wie er, gelernter Kaufmann und nicht Forstmann, beim Erwerb seines Waldes den bekannten Waldbesitzer Freiherrn von Rotenhan gefragt hat, wie man einen schönen lukrativen Wald hinkriegt.

Und da hat der gesagt:

„Für einen guten Wald gibt’s es zwei Regeln: oben licht machen und unten Rehe schießen!“

 Daraufhin guckt der Graf ernsthaft in die Kamera und sagt den bedeutungsschweren Satz:

So einfach ist es.

Und damit auch wir einfachen nicht beim ÖJV organisierten Weidgesellen kapieren, „wie der Hase läuft“, schiebt der Herr Graf ebenso ernsthaft hinterher:

„Die Weidgerechtigkeit, dieser unklare und verquaste Begriff, spielt bei uns keine Rolle. Nur der Tierschutz.“

Im nachfolgenden Gespräch, mit dem wir Sie jetzt nicht weiter langweilen wollen – man könnte sich‘s ja im Internet anhören, sollte es sich aber eigentlich eher nicht antun – erläutert Graf Schwerin dann, wie gut sich sein Wald entwickelt und das Rehwild obendrein, und der Herr Bode, der aber erkennbar nicht so alles verstanden hat, stimmt dem fröhlich zu. Und wir können das auch, denn jedenfalls für das Rehwild wissen auch wir – die nicht im ÖJV Erleuchteten – dass natürlich immer dann, wenn der Wald sich erholt, das Reh schwerer zu bejagen ist und man es deshalb auch mit der Methode Hirschfelde natürlich nicht ausrotten kann (das erhofft die Forstpartie dann vom Wolf!). Insofern halten auch wir eine vernünftige Bejagung des Rehwildes mit Augenmaß und rechtlich einwandfrei für gut.

Dass das nicht 1 zu 1 auf Rotwild oder Damwild zu übertragen ist, halten wir mehrheitlich für richtig, der Graf und seine ökologischen  Mannen eher nicht.

Aber das weiß man ja!

Das leider nicht mehr komische Kleinrevier.

Wie vorher abgesprochen, meldet sich ab Minute 20 der 33,3 Minuten des Interviews jetzt der Stooge, will sagen der Herr Bode, mit der pfiffigen Bemerkung zu Wort, der Graf sei doch richtiger Weise auch mit dem sehr wichtigen Vorhaben eines neuen Landesjagdgesetzes in Brandenburg befasst, in welchem unbedingt ein Paradigmenwechsel stattfinden müsse.

Dankbar nimmt der Graf dies auf mit den bedeutungsschweren Worten:

 „wir müssen dazu kommen, dass wir dem Eigentümer wieder die Rechte und Pflichten seines Eigentums übertragen.“

Damit auch jeder Zuschauer versteht, was der Graf damit sagen wollte, sekundiert Herr Bode ihm höchst intelligent mit folgender Bestätigung:

„Ja, es geht darum, den Eigentümer wieder in sein Eigentum zu versetzen, so wie es 3 Jahre lang zwischen 1848 und 1851 gegolten hat.“

Und dann plaudern die beiden über die unsäglichen Minireviere, zu denen nicht nur wir, sondern auch viele andere vernünftige Leute eigentlich alles gesagt haben. Letztlich bringt Graf Schwerin die Diskussion auf folgenden einigermaßen überraschenden Punkt:

„Jedem Waldbesitzer werden jedes Jahr 200 € Wertzuwachs weggefressen. Die Alternative ist: geht es darum, dass wir unseren Wald und seine Lebensgrundlagen sichern, oder geht es darum, dass wir tagaktives Rotwild haben?“

Das nehmen wir nun mal kopfschüttelnd zur Kenntnis mit dem Vorsatz, es rasch zu vergessen. Und das sollten Sie auch tun!

Die Satire kehrt zurück, denn dann zündet das Reh noch den Wald an!

Wie jeder Kabarettist weiß, muss man dem Publikum zum Ende einer Darbietung noch etwas besonders Lustiges bieten, damit er die Vorstellung fröhlich gestimmt verlässt. Das lässt sich Herr Bode natürlich nicht nehmen und fragt:

„Eine letzte Frage – in Brandenburg hat es gebrannt und es wird noch weiter brennen. Es gibt schon dieses Jahr mehr Waldbrände als in allen Jahren zuvor. Brandenburg ist ja deshalb der hotspot der Waldbrandgefahr, weil Brandenburg das Hauptverbreitungsgebiet der Kiefernmonokulturen ist.

 Was würden Sie jetzt der Landesregierung gegen die Waldbrandgefahr empfehlen?“

 Und in wirklich bewundernswerter Weise nimmt Graf Schwerin diesen Ball auf und erwidert ernsthaft (oder vielleicht auch nur scherzhaft?):

„Als erstes das Jagdgesetz ändern, damit die Eigentümer entscheiden können, wie auf ihrer Fläche gejagt wird“.

Herzhaft lachend schalten wir den Computer aus.

Die Welt ist wieder in Ordnung.

Das Schalenwild zündet den Wald an, aber der Kleinwaldbesitzer fällt ihm in den Vorderlauf, nimmt ihm das Feuerzeug weg, und erschießt es, damit es, wenn es den keimenden Keimling schon nicht verbrennen kann, diesen auch nicht mit Haut und Haar verspeist.

Noch Fragen?

Ihr mit diesem Interview blendend unterhaltener

Dr. Wolfgang Lipps

 

 

Der Mindestabschussplan – Perversion der Jagdethik und des Jagdrechts

 
Der Schalenwild-Krieg
Seit Jahren führt die Forstpartie, und mit ihr etliche private Waldbesitzer, einen Krieg gegen unser Schalenwild. Das Ziel ist letztlich seine Ausrottung, und jedenfalls in Brandenburg sind sie diesem Ziel ziemlich nah; wenn jetzt nicht drastisch gegengehalten wird, werden Wild und Jäger verlieren!

Denn die haben, jedenfalls in Brandenburg, keinen Fürsprecher mehr. Vor kurzem hat sich die Forstverwaltung für das Referat 35 unter Carsten Leßner, das für Wald- und Forstwirtschaft zuständig ist, auch die Oberste Jagdbehörde „unter den Nagel gerissen“. Damit verlieren Jäger und Wild „ihre“ Behörde. Ihnen bleibt nur noch der Landesjagdverband.

Aber auch der erweist sich als Totalausfall.

Sein Präsident – andere Vorstandsmitglieder scheint es nicht mehr zu geben – eiert rum zwischen markigen Worten und törichtem Geschwätz, zwischen Aufrufen zum Widerstand und Einknicken vor der Forstpolitik. Das hat beim LJV leider Tradition – man erinnere sich an das Rotwildmassaker 2003, bei dem sich der LJV rasch „vom Acker gemacht hat“ (s. Titelbild!).

Da mag Prof. Pfannstiel wutentbrannt aus dem LJV austreten, da mögen Jägerschaften wie der Jagdverband Brandenburg/Havel ihr Misstrauen ausdrücken, da schreiben wir in diesem Blog seit Jahren, was Sache ist:

„Der Hund bellt und die Karawane zieht weiter“!

Was ist ein Abchussplan?

Das BJagdG verlangt für den Abschuss von Schalenwild einen Plan, mit dem ein artenreicher und gesunder und dem Biotop angepasster Wildbestand unter Berücksichtigung der Belange der Land- und Forstwirtschaft erhalten werden soll. Das verlangt das LJagdG Brandenburg auch und sagt insbesondere (Fettdruck von mir):

(1) Wild ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Es ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in seinem Beziehungsgefüge zu bewahren. Der Schutz des jagdbaren Wildes und seiner Lebensräume ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

 (2) Dieses Gesetz dient dazu,

  1. einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten;
  2. bedrohte Wildarten zu schützen;
  3. die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern, zu verbessern und so weit wie möglich wiederherzustellen;
  4. die von jagdbaren Tieren verursachten Schäden am Wald und auf landwirtschaftlichen Kulturen auf ein wirtschaftlich tragbares Maß zu begrenzen;
  5. die jagdlichen mit den sonstigen öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen des Naturschutzes, des Tierschutzes, der Landschaftspflege sowie der Erholungsnutzung in Einklang zu bringen;
  6. die Jagdausübung und die Jagdorganisation zu regeln;
  7. eine biotopgerechte Wildbewirtschaftung durchzusetzen.

Das ist das Grundgesetz der Jagd, das „Gesetz, nach dem wir angetreten“ (Goethe, Urworte). Auch unter Vorrang von Land- und Forstwirtschaft muss immer ein gesunder artenreicher und angepasster und wirtschaftlich tragbarer (!) Wildbestand erhalten, also gehegt werden. Das bedeutet: Wild darf weder über Gebühr dezimiert noch gar ausgerottet werden.

Was ist demgegenüber ein „Mindestabschussplan“?

Der ist kein Plan, sondern nur eine Lizenz zum Töten!

Schon in unserem Blogbeitrag vom 12.03.2015 haben wir ausgeführt:

: ein Mindestabschussplan ist überhaupt kein „Plan“. Denn der muss eine detaillierte Vorstellung von der Art und Weise vorsehen, in der ein bestimmtes Ziel erreicht werden soll (Duden) und bestimmte Planungsprämissen enthalten; die übliche Abschussplanung berücksichtigt z. B. den Istbestand, die Strecke, den vorgesehenen und behördlich anerkannten Zielbestand, das Geschlechterverhältnis und den Altersaufbau einer Wildart – das ist ein Plan. Die Festlegung, mindestens 5 aber vielleicht auch 10 oder 124 Stück einer Wildart zu erlegen, ohne Rücksicht zunächst auf alle anderen Parameter, ist dem gegenüber gerade kein Plan.  

Der miese Trick also, die Hegeverpflichtung, die weiter Gesetz bleibt, tatsächlich zu unterlaufen, ist der sog. Mindestabschuss. Der wird für alle Altersklassen verfügt, wie wir in unserem Blogbeitrag vom 20.05.2019 („Brandenburg rottet das Schalenwild aus!“) belegt haben. Damit wird dann zuerst die Jugendklasse ausgerottet, die nächsten Klassen wahrscheinlich auch, und wenn man eine Wildart zufällig im Jagdjahr nicht ganz erwischt, dann stirbt sie bei dieser Bejagung nach einigen Jahren aus.

Legal?

Illegal?

Scheißegal!

Ist der Mindestabschussplan rechtswidrig oder nur ein Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit?

Ganz klar beides.

Die Hegepflicht ist eine Säule, in der Tat die neben der Wildschadensbegrenzung einzige heute tragfähige Rechtfertigung der Jagd. Sie ist der Garant der Nachhaltigkeit. Ein Gesetz- oder Verordnungsgeber, der sie unterläuft, verletzt die Grundsätze der Weidgerechtigkeit.

Er handelt vor allem aber rechtswidrig, denn seine Art der Abschussregelung über einen Mindestabschuss ohne Obergrenzen verstößt gegen seine eigenen verbindlichen Rechtsgrundsätze in § 1 des Gesetzes und damit gegen das Recht – genau das nennt man rechtswidrig!

Nun gibt es Urteile, die Mindestabschüsse ausdrücklich für rechtens erklären. Was ist mit denen?

Gute Frage.

Tatsächlich sind sie falsch.

Das hat einen erklärbaren Grund: die Gerichte sind nie vor die Frage gestellt worden, ob der im Einzelfall verordnete Mindestabschuss überhaupt rechtmäßig ist. Am 13.10.2016 haben wir das bereits wie folgt erläutert:

…Die Gerichte … halten Mindestabschusspläne unter bestimmten Voraussetzungen – vorherige Bestandserfassung, Interessenabwägung und nachvollziehbarer Rahmen – für rechtlich zulässig und verfassungsgemäß. Liest man sich die Urteile allerdings genauer durch, dann stellt man fest, dass sie sich zwar lang und breit mit der Erfassung des Wildbestandes, den Schäden und der bisherigen Abschussplanung befassen, aber gleichzeitig davon ausgehen, dass ein Mindestabschussplan mit dem BJagdG vereinbar sei. Typisch sind da die langen und sorgfältigen Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz (11.02.2015 – 8 A 10875/14.OVG)…,

 Fazit:

Mindestabschusspläne sind keine Pläne, sondern, jedenfalls ohne hegerische Obergrenze aller Altersklassen, Instrumente einer rechtswidrigen Reduzierung von Wildbeständen, ein Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit, und damit, in den Worten von Pfannenstiel, eine „Katastrophe für die Wildbestände“.

Dem Jäger wird maßgeblich selbst die Möglichkeit gegeben, zu entscheiden, wann und wie er jagt“, sagt Leßner der RUNDSCHAU.

So geht Verdummung!

Das mag gerade noch für einen Teil der privaten Jägerschaft gelten, aber für den Forstbetrieb und seine Bediensteten erkennbar gerade nicht. Vor allem: wenn der Jagdgesetzgeber das gewollt hätte, dann hätten wir so gut wie kein Jagdrecht und keine Jagdgesetze.

Kann wohl so nicht stimmen!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Geschäftsführer

Jagdgatter – weidgerechte Jagd oder Schießkino?

Otto vonIm Juni 1871 schenkte Kaiser Wilhelm I seinem Reichskanzler Otto von Bismarck den Sachsenwald nahe Reinbek in Schleswig-Holstein, eines der größten (und schönsten) zusammenhängenden Waldgebiete Norddeutschlands. Seitdem wird darin gejagt, und zwar in einem eingezäunten Gebiet, einem Jagdgatter. Alljährlich können zahlreiche Jagdgäste auf eigens angesetzten Drückjagden dort auf Rothirsch, Damhirsch und Sau weidwerken.

Der Kampf um die Gatterjagd

Allerdings ist das seit spätestens dem 28. Oktober 2014 rechtswidrig, denn das Landesjagdgesetz Schleswig-Holsteins schaffte die Gatterjagd 1999 ab und beschränkte den Bestandsschutz für „Altgatter“ bis zu diesem Datum.

Graf Bismarck

Das jedoch will sich Fürst Gregor von Bismarck (rechts im Bild) nicht gefallen lassen. Was 140 Jahre lang rechtens war, will er sich nicht einfach nehmen lassen, er will prozessieren. Ob er damit Erfolg haben wird, kann man nicht voraussagen.

Relativ erfolgreich war dagegen die Freiherr von Spoerken GmbH – nicht zuletzt, weil sie von RA Asche vertreten wurde, der bekanntlich nicht nur vom Jagen, Sex und Tiere essen, sondern auch vom Jagdrecht besonders viel versteht. Die GmbH sitzt mit ihrem Jagdgatter, das kommerziell bejagt wird, in Lüdersburg bei Lüneburg und lässt dort jedes Jahr an 7 Teichen ca. 2000 Enten schießen, die zuvor eingesetzt werden. Der Vorsitzende vom NABU Lüneburg leistete detektivische Arbeit und schwärzte dann den Betreiber an, weil die Enten die Teiche verschmutzten – zunächst erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht hob allerdings die Verbotsverfügung der Jagd- und Umweltbehörde, der zuvor der grüne Landwirtschaftsminister Meyer mutig den Rücken gestärkt hatte, wieder auf – sie war grob fehlerhaft.

Sowas kommt von sowas.

Der gräflich Ortenburg´schen Verwaltung in Oberfranken ist sowas noch nicht passiert; sie führt in jedem Jahr in einem etwa 450 ha großen Jagdgatter auf Rot- Dam-, Muffel- und Schwarzwild Gästejagden durch.

Das sind keine Ausnahmen. Die genaue Zahl von bestehenden Jagdgattern in Deutschland ist zwar nicht bekannt, aber man schätzt sie auf ca. 6000 mit ca. 100.000 Wildtieren. Der NABU nennt Jagdgatter, in der ihm eigenen unsachlichen Verschlagwortung, „Jagdbordelle“ – eine sprachlich und inhaltlich höchst verunglückte Metapher.

Die Rechtslage

Jagdgatter LüdersburgJagdgatter (im Bild: Lüdersdorf) sind abgeschlossene Bereiche, in denen Wild sich zwar frei bewegen kann – sonst wären das keine „Wildtiere“ im Sinne des Jagdrechts mehr – aber eben den eingezäunten Bereich nicht verlassen kann, und in denen das Wild bejagt werden soll; sie dienen ausschließlich der Jagd. Das Bundesjagdgesetz sagt dazu so gut wie nichts, geht aber davon aus, dass es solche Wildgehege landesrechtlich geben kann (§§ 20(2), 28(1) und 30). Ebenfalls keinerlei Regelungen dazu enthalten die Landesjagdgesetze von Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.

Ausdrücklich erlaubt, aber genehmigungspflichtig, sind Jagdgatter in Bayern (Art. 23 LJagdG). Ausdrücklich verboten sind sie in Brandenburg (§ 20(1)), Mecklenburg-Vorpommern (§ 31), im Saarland (§ 29) und in Sachsen-Anhalt (§ 25).

Jagdgatter, die vor dem Inkrafttreten der jeweiligen Landesjagdgesetze bereits bestanden, haben Bestandsschutz, wenn auch mit einzelnen Einschränkungen, ebenfalls in Bayern, sodann aber auch in Niedersachsen (§ 41(3)), NRW (§ 21(4) und (7)), Rheinland-Pfalz (§ 54(3)) und eben Schleswig-Holstein gem. § 39 bis zum 28.10.2014.

Da lassen sich natürlich lustige Fälle bilden, wenn z. B. jemand seine Eigenjagd, sofern das möglich ist (Straßen usw.) fest einzäunt (Baugenehmigung im Außenbereich beachten) und dann darin jagt – je nachdem, in welchem Bundesland er sitzt, und was die Behörden so sagen, und wie der NABU dort aufgestellt ist, kann  es vom Shitstorm über Hauen und Stechen bis zur lukrativen Kommerzjagd alles geben!

Und die Weidgerechtigkeit?

Schwierige Gewissensfrage. Mit Schlagworten wie „alte Feudaljagd“ oder „Jagdbordell“ oder „Schießkino“ kommt man der Frage nicht wirklich näher. Denn zum einen gehen ja etliche Landesgesetzgeber davon aus, dass so eine Jagd rechtens ist – dann kann man sie zunächst mal nicht direkt diskriminieren. Zum anderen kommt es auf viele wichtige Parameter an. So ist u. E. Rotwild als große weit ziehende Schalenwildart auch in großen Jagdgattern – den spanischen Gattern vergleichbare Größen gibt es bei uns nicht annähernd – in tierschutzwidriger Weise eingeengt. Die Größe ist so mitentscheidend, und da finden wir 450 ha nicht so doll und 200 ha erheblich zu wenig. Natürlich kommt´s auch auf das Biotop an und dann auf die Wilddichte. Wenn die grob überhöht ist, haben wir ein Schießkino. Auch die Art der Bejagung und die Anzahl der Schützen ist entscheidend. Wir zitieren dazu TopAgrar: „Forstbeamten wird vorgeworfen, bei einer Gatterjagd am 20. Dezember 2014 im staatlichen Revier Gut Burghof (Kreis Paderborn) in einer faktisch lückenlosen Einzäunung zusammen mit einer unverhältnismäßig hohen Anzahl anderer Jäger gezielt an zwei Durchlässen das Rotwild geschossen zu haben. Dieses habe keine Fluchtmöglichkeit gehabt. Für den Jagdverband ist die von den Behörden als „Effizienzjagd“ bezeichnete Methode nichts anderes als eine „höfische Feudaljagd“ der Beamten von Forstminister Johannes Remmel (Grüne). Mit dabei gewesen sein soll auch Remmels Parteifreund Andreas Wiebe, der Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz NRW“.

Wir meinen:

Jagd ist nicht nur und nicht einmal in erster Linie „Beute machen“ und erst recht kein Schießsport, sondern eine verantwortungsvolle Aufgabe im Dienste der Nachhaltigkeit, nämlich der Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes in Übereinstimmung mit dem Biotop und der Land- und Forstwirtschaft (so exemplarisch § 1 BJagdG). Da passen Jagdgatter nicht mehr in die Zeit.

Merke: Wir haben die Erde nicht von unseren Vätern geschenkt bekommen, sondern von unseren Kindern geborgt!

Jäger Zinnfigur

Ihr Dr. Wolfgang Lipps