Der „Pawlow´sche Reflex“ im deutschen Waffenrecht

Sie, liebe Leser, kennen alle die Versuche des berühmten russischen Physiologen Iwan Pawlow. Dieser hatte immer eine Glocke geläutet, wenn seine Laborhunde gefüttert wurden ­ mit dem Ergebnis, dass die Tiere beim Klang der Glocke auch dann zu sabbern begannen, wenn gar kein Futter in Sicht war.

Das funktioniert vielfach. So beginnen deutsche Politiker, aber auch viele Medien, immer nach „Waffenrechtsverschärfungen“ zu sabbern, wenn es zu einer Straftat mit Waffen kommt – wobei es ulkiger Weise keinen Unterschied macht, ob die Waffe legal oder illegal im Besitz des Täters war. Die Verschärfung der Waffengesetze trifft zwar nur die legalen Waffenbesitzer, die illegalen gerade nicht! Aber diese Feinheit wird gern ignoriert.

Das kommt daher, dass ganz überwiegend gerade die nach einer Verschärfung der Waffengesetze rufen, die von der Materie erkennbar nichts verstehenFachleute, wie z. B. der Vorsitzende des Forum Waffenrecht oder die Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft oder des Beamtenbundes sind da erheblich objektiver. Und weder fachkundig noch intelligent ist das Postulat von Markus Feldenkirchen vom SPIEGEL, legale Waffenbesitzer sollten ihre Waffen nie mehr zuhause haben dürfen, sondern irgendwo anders auslagern müssen. Wie blöd ist das denn?

Wann und wie wird gesabbert?

Das ist leicht vorherzusagen.

Wenn eine Straftat mit einer automatischen Schusswaffe begangen wird, sollten die gleich mal verboten werden. Darüber kann man zwar reden, aber sollte wissen:  „Halbautomatische Waffen werden in allen Schießsportverbänden, national wie international, verwendet und auch von Jägern gerne genutzt“. Ist der Täter des Rechtsextremismus verdächtig, wird versucht, den Zugang von Rechtsextremen zu Waffen zu erschweren – das ist zwar sinnvoll, stößt aber auf erhebliche praktische Schwierigkeiten und führt zu einem gerade für die legalen Waffenbesitzer äußerst lästigen Verwaltungswirrwarr.

Besonders wohlfeil wird’s dann, wenn der Täter, wie der ehemalige Zeuge Jehovas in Hamburg, erkennbar psychisch gestört zu sein scheint. Hier will die Politik gleich mal die nächste Sau durchs Dorf treiben – jeder Antragsteller auf Waffenbesitz soll zuerst psychiatrisch untersucht werden.

Wie das organisatorisch zu schaffen sein soll, kann man füglich fragen. Aber viel schwerer wiegt: auf psychiatrische Gutachten ist kein Verlass! Jeder Rechtsanwalt, der mit derartigen Gutachten zu tun hatte, weiß, wie unglaublich fehleranfällig die sind. Ich selbst habe in meiner anwaltlichen Praxis Gutachten erlebt, die schon an Scharlatanerie grenzten.

Psychiatrische Gutachten – unbrauchbar!

Aber auf derartige praktische Erfahrungen von Rechtsanwendern muss man garnicht abheben – die Branche selbst gibt zu, dass derartige Gutachten – die bekanntlich mit einem einzigen Gespräch keineswegs seriös begründet werden können – eine gewaltige Fehlerquote beinhalten. So wird eingeräumt, dass bei der Prognose der möglichen Rückfälligkeit von Straftätern „sehr viel schief läuft“. Bei einer Nachuntersuchung von 113 Straftätern waren 38,1% rückfällig geworden.

Das Handbuch „Prognosen für die forensiche Psychiatrie“ stellt fest: „Aus den Daten folgt: so kann es nicht weitergehen: die traditionelle psychiatrische Rückfall-Prognose-Methode muss schnellstmöglich abgeschafft werden, denn über 80% falsch positive psychiatrische Rückfall-Prognosen sind eine unerträgliche Katastrophe für eine anspruchsmäßig wissenschaftlich fundierte Prognostik“.

Erinnern wir uns an Gustl Mollath oder Anders Breivik: „Im ersten Strafverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth war für den Gerichtsgutachter klar: Mollath ist psychisch schwer krank und weiterhin gefährlich. Ein anderer Psychiater sprach von einer „groben Falschbegutachtung“ und sah weder Anzeichen einer psychischen Erkrankung noch der Gemeingefährlichkeit. Solche eklatanten Widersprüche zwischen Gutachtern sind eher die Regel als die Ausnahme. Auch den rechtsradikalen Norweger Anders Breivik hielten die einen Ärzte für schizophren, die anderen für voll zurechnungsfähig„.

Und den Messerstecher im Regionalzug bei Brockstedt im Januar 2023 hatte man aus der Untersuchungshaft entlassen „nach einer psychiatrischen Begutachtung, die unauffällig ausfiel“; wenige Tage danach hat er zwei Menschen getötet! „Ein Psychiater hat kurz vor der Entlassung keine Fremd- und Selbstgefährdung festgestellt“, hatte eine Sprecherin der JVA Billstedt erklärt.

Jetzt also: derartige „Gutachten“ bei jedem Waffenantrag? Schneller und treffsicherer wäre Würfeln!

Das Waffenrecht

Klar ist: nichts ist vollkommen, alles kann immer verbessert werden. Das gilt natürlich auch für das deutsche Waffenrecht, das zwar eines der besten, aber auch leider der kompliziertesten der Welt ist. Aber die Betonung muss dann auf dem Wort „Verbesserung“ liegen. Es besteht jedoch der Verdacht, Frau Faeser wolle im  Waffenrecht nur deshalb herumpfuschen, um den Eindruck zu erwecken, sie sei als Innenpolitikerin schnell und gut; darauf kann die Gesellschaft gern verzichten.

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände stellen sich gegen willkürliche Gesetzesverschärfungen ohne faktenbasierte Grundlage und jeden Sicherheitsgewinn. Nach ihrer Ansicht rechtfertigt z. B. auch das Geschehen in der Silvesternacht keine Verschärfung des Waffenrechts. „Alles, was dort passiert ist, ist bereits jetzt verboten und steht unter Strafe. Die Gesetze müssen nur konsequent durchgesetzt werden, ansonsten helfen auch weitere Verbote nichts“. Leider werden Rufe nach einer Verschärfung des Waffenrechts oft reflexartig geäußert, ohne vorher zu prüfen, welche Maßnahmen tatsächlich sinnvoll und erforderlich sind. Einer sinnvollen Änderung des Waffengesetzes stellen sich die Verbände nicht entgegen, dies wurde dem BMI gegenüber deutlich gemacht. Die vorgesehenen Änderungen – soweit bekannt – sind jedoch sachlich nicht begründet.

Letztlich ist es eine gesicherte Erkenntnis:

Wissenschaftler aus dem In- und Ausland belegten anhand von Studien und Statistiken, dass Waffenverbote keinen positiven Effekt auf die Gewaltkriminalität haben. Gesetzestreue Bürger werden durch den Besitz von Waffen nicht zur Gewalt verführtRechtsbrecher kümmern sich nicht um Verbote; sie besorgen sich ihr Tatmittel illegal oder ersetzen es, z.B. durch Messer, Brenn- oder Explosivstoffen.

Und übrigens:

Im Jahr 2014 wurden gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt 6.082.064 Straftaten registriert. Lediglich in 0,2% der Fälle waren Schusswaffen involviert. Im Zusammenhang mit Straftaten wurden insgesamt 443 Waffen an Tatorten sichergestellt, wovon 75,7% (335) erlaubnisfrei und 24,3% erlaubnispflichtig waren. Nur 5 erlaubnispflichtige Schusswaffen (4,9%) waren legal besessen, dagegen über 95% in illegalem Besitz. (Quelle Bundeskriminalamt, Wiesbaden)

Also:

Viel Lärm um Nichts – aber Nichts wird sicher dabei herauskommen.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

ASP-Zäune – Dienstaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrte Frau Ministerin Nonnenmacher,

hiermit erhebe ich, der unterzeichnete

Dr. Wolfgang Lipps

Dienstaufsichtsbeschwerde

 gegen

die für die Maßnahmen gegen die ASP, insbesondere den Zaunbau und die Zaunverwaltung, zuständigen Beamten und sonstigen Mitarbeiter Ihres Hauses.

mit folgender

Begründung:

Kennzeichnung – Beschwer kurzgefasst

Das von mir vertretene Institut hat bei Ihnen zunächst beantragt:

Die im Zuge der Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest in Brandenburg errichteten Zäune mit Ausnahme des Grenzzauns zu Polen werden

 Unverzüglich im Bereich aller Tore und zwischen den Toren immer dort, wo sie Wechsel des Schalenwildes kreuzen oder Einstände des Schalenwildes durchqueren, mit sofortiger Wirkung geöffnet und

  • Bis zum März 2023 vollständig beseitigt.

Ich habe daraufhin mit Schreiben an Ihr Ministerium, Referat 32, diesen Antrag übernommen und damit persönlich gestellt wie folgt:

Ich schließe mich dem Antrag der von mir alleinvertretungsberechtigt vertretenen GmbH hiermit ausdrücklich persönlich an. Ich bin Jagdausübungsberechtigter im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Liepe.

 Ich habe den Rechtsanspruch auf eine Entscheidung durch rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt wie folgt begründet:

 Die Jagdausübungsberechtigung ist Ausfluss des Grundeigentums und gemäß § 1 Landesjagdgesetz eine Aufgabe im öffentlichen gesamtgesellschaftlichen Interesse. Die Zäune zur Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest greifen in subjektive öffentliche Rechte von Jagdausübungsberechtigten und damit unmittelbar in meine Rechte ein. Damit ist die Anspruchsgrundlage für den Erlass der mit dem in Bezug genommenen Antrag verlangten begünstigenden Verwaltungsakte gegeben.

 Somit besteht eine Verpflichtung Ihres Ministeriums, diese Anträge auf Beseitigung der Zäune, jedenfalls soweit sie für mich persönlich als Jagdausübungsberechtigten gestellt werden, durch Verwaltungsakt rechtsmittelfähig zu bescheiden.

Ich bin auf diesen Antrag bislang ohne jede Antwort.

  1. Zur Beseitigung des überwiegenden Teils der ASP-Zäune

Der größte Teil der Zäune im Barnim, die bei ihrer Errichtung die Ausbreitung der ASP durch eine Unterbindung von Wanderungsbewegungen von Wildschweinen verhindern sollten, ist unverzüglich aus folgenden Gründen zu beseitigen:

  • Teile dieser Zäune wurden weitgehend ohne Zustimmung dazu bestimmter Träger öffentlicher Belange oder ohne vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung errichtet und sind deshalb rechtswidrig.
  • Alle sogenannten Innenzäune, also diejenigen Zäune, die das ursprünglich befallene Gebiet des Kreises Barnim weder nach Polen noch nach Westen und damit nach aussen absperren, sind weitgehend unnötig, weil sie
    • Schon ihrer Natur nach nicht dicht sind, und weil sie
    • Gebiete umschließen, in denen seit Monaten kein Fall von ASP mehr aufgetreten ist, und/oder weil sie
    • Gebiete umschließen, in denen die ASP nie aufgetreten ist, oder weil sie
    • Gebiete umschließen, in denen es keine Betriebe der privaten, bäuerlichen oder quasi-industriellen Schweinehaltung von Hausschweinen jemals gab oder nicht oder nicht mehr gibt.
  • Die Zäune behindern eine ungestörte Land- und Forstwirtschaft und die ungestörte und gesetzmäßig notwendige Jagdausübung einschließlich der durch sie bewirkten Wildschadensverhütung und Seuchenbekämpfung und sind damit unverhältnismäßig;
  • und diese Zäune hindern andere Wildtiere, insbesondere Schalenwild (dort vor allem Rehwild, aber auch Jungtiere anderer Schalenwildarten) und kleinere Wildtiere wie Füchse und Dachse oder Hasen u. a. m. an ihrer natürlichen Bewegung (Aufsuchen von Äsung, Aufsuchen sicherer Plätze, Flucht vor Gefahren usw. usf.) und verursachen dadurch und ihre oft völlig unsachgemäße Aufstellung erhebliches quälerisches Tierleid.
  1. Rechtliche Folgerungen

Die vorbezeichnet definierten Zäune sind unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Angesichts der zuvor aufgezählten Fakten fehlt es ihnen an der gesetzlichen Grundlage.

  1. Zuständigkeiten

Der Kreisveterinär Dr. Mielke erklärt Ihr Ministerium für zuständig und sich selbst für unzuständig. Ich teile seine Auffassung, allerdings ohne tiefergehende rechtliche Prüfung, nicht. Ich halte es für wichtig, Ihnen den wesentlichen Teil meiner Argumente gegenüber dem Kreisveterinär in einer mail an ihn vom 08.03.2022 wiederzugeben (lassen Sie sich u. U. seine mail, die meine Antwort veranlasst hat, übersenden); sie enthalten zahlreiche rechtliche Argumente gegen die Aufrechterhaltung der meisten im Barnim errichteten Zäune. Ich bitte gegebenenfalls, den Kreisveterinär zu den hier beantragten Maßnahmen anzuweisen.

Unsere Ausführungen lauten auszugsweise wie folgt (Fettdruck nachträglich von mir vorgenommen):

Sehr geehrter Herr Dr. Mielke,
 Ich lese Ihre letzte Mail mit äußerstem Erstaunen, um nicht zu sagen einiger Verärgerung. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mit mir sachlich richtig korrespondieren würden und meine Fragen und Meinungen einigermaßen ernst nehmen würden. Erkennbar ist das nämlich nicht der Fall.
 Lassen Sie mich zu Ihrem kurzen Schreiben nur folgendes anmerken:
 Sie schreiben allen Ernstes, die Zäune seien nur temporär und nicht auf Dauer angelegt. „Vor Tische las man’s anders“ – nicht nur Sie, sondern jeder mit der ASP Befasste behauptet, die Zäune müssten mindestens 5 Jahre lang stehen bleiben. Was ist hier also die Wahrheit? 
  1. Sie schreiben allen Ernstes, die Zäune „schützen die Bürger des Landkreises Barnim vor der Ausbreitung der ASP“. Das ist, mit Verlaub, barer Unsinn, und das wissen Sie auch ganz genau. Warum also wiederholen Sie diese Leerformel in nahezu jeder Ihrer Stellungnahmen? Sie wissen ganz genau, dass die ASP überhaupt keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere ist, dass sie sich langsam ausbreitet, dass sie nur einen Teil derjenigen Wildschweine oder auch Hausschweine infiziert, die unmittelbar mit einer Infektionsquelle in Kontakt kommen, und dass deshalb tatsächlich die ASP-Zäune keineswegs „dringend geboten“ sind. 
  1. Sie behaupten ferner, dass für die Gefahrenabwehr durch Zäune kein einschlägiges Bau- oder Waldrecht zuständig sei, die rechtlichen Grundlagen fänden sich in der Tierseuchenallgemeinverfügung. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich als Volljurist mit einer fast 50-jährigen Praxis als Anwalt und als Spezialist für Jagdrecht und Naturschutz und ehemaliger Dozent an der Hochschule in Eberswalde einigermaßen beleidigt bin, wenn man in einer Weise mit mir diskutiert, aus der ersichtlich ist, dass man mich für einen Dummkopf hält. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das bei einer vielleicht stattfindenden weiteren Korrespondenz unterlassen würden.
 Ungeachtet der Tatsache, dass wir hier eine ganze Reihe europäischer Vorgaben und nachgeordneter Rechtsregeln haben, empfehle ich Ihnen die Lektüre des Tiergesundheitsgesetzes und der Schweinepest VO. Der Leitfaden des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Bejagungsstrategie im Rahmen der ASP-Bekämpfung in Brandenburg vom 6. August 2021 verweist mit Recht darauf, dass bei Auftreten einer Tierseuche die zuständige Behörde nach § 24 des Bundesjagdgesetzes die erforderlichen Anweisungen zur Bekämpfung der Seuche auf der Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Schweinepestverordnung erlässt. Das ist, wie Sie sehen werden, ein wörtliches Zitat.
 Die gesetzliche Formulierung für danach mögliche Absperrungen lautet wie folgt:
 „Die zuständige Behörde kann ferner, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung unerlässlich ist und auf Grund der möglichen Weiterverbreitung des Erregers dringend geboten erscheint, für ein nach Absatz 2 Satz 1 festgelegtes Gebiet oder einen Teil dieses Gebiets Maßnahmen zur Absperrung, insbesondere durch Errichten einer Umzäunung, ergreifen, sofern sich dort Wildschweine aufhalten, 1.  die an der Afrikanischen Schweinepest erkrankt sind, 2.  bei denen der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest besteht oder 3.  bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie das Virus der Afrikanischen Schweinepest aufgenommen haben.“
 Nirgendwo in dem gesamten für Ihre Maßnahmen wesentlichen Regelwerk steht irgendetwas davon, dass für derartige Zäune alle diejenigen Bestimmungen, die zum Beispiel im Bundesnaturschutzgesetz oder den entsprechenden Landesgesetzen oder im Waldgesetz oder im Baurecht oder in Biosphärenbestimmungen verbindlich vorgeschrieben sind, außer Kraft gesetzt seien und deshalb nicht gelten würden. Kilometerlange feste Zäune mit Toren sind in aller Regel Bauwerke, die natürlich nicht, wie Sie dies erstmals behaupten, vorübergehend erstellt worden sind, sondern die auf eine längere Dauer angelegt sind und vor allem erhebliche Auswirkungen auf Wald und Natur und damit auf Wild und sonstige Tiere haben. Damit erfordern sie die Mitwirkung einer ganzen Reihe von Trägern öffentlicher Belange und sie erfordern vor allem eine präzise substantiierte schriftliche Antragstellung, mit der dargelegt wird, dass und warum diese Einrichtungen zum Beispiel im Wald oder in einem Naturschutzgebiet mit den damit verbundenen erheblichen Störungen der Fauna ausnahmsweise dringend erforderlich und nötig sind. Die pauschale Behauptung, die ASP diene dem Schutz von Menschen und mache derartiges deshalb notwendig, ist, wie gesagt, nicht nur Unsinn, sondern außerdem auch noch rechtlich falsch. Im Naturschutzgebiet erfordern derartige Einrichtungen sogar Prüfungen der Verträglichkeit. Die Behörden haben in Brandenburg inzwischen schon zugegeben, dass diese Verträglichkeitsprüfungen in keinem Fall erfolgt sind, und Ihrem Schreiben kann ich entnehmen, dass Sie keinerlei Träger öffentlicher Belange in Ihren Zaunbau eingeschaltet haben und demzufolge alle rechtlich verpflichtenden Maßnahmen von Ihnen ignoriert worden sind.
 Sie sollten mal prüfen lassen, ob Ihre Zaunbauten und Ihre Rechtsauffassung vielleicht, z. B. unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes und anderer Auswirkungen, nicht strafbar oder jedenfalls bußgeldbewehrt sind! Sie können diese Prüfung natürlich auch der möglicherweise irgendwann einmal eingeschalteten Staatsanwaltschaft überlassen! 
  1. Zum Jagdverbot haben wir schon hinreichend korrespondiert, es ist unverhältnismäßig und rechtswidrig. Ich habe das in einem Gutachten hinreichend juristisch begründet und kann deshalb Ihren Gegenvorstellungen, die jedenfalls rechtlich nicht belegbar sind, keine Bedeutung beimessen. Die Rechtsgrundlagen des Zaunbaus erlauben zwar für geeignete Fälle – die es bei der Ansitzjagd nicht gibt – ein sorgfältig zu begründendes Jagdverbot, aber sie verlangen es nicht zwingend, sodass auch dann, wenn keine Zäune vorhanden wären, ein „komplettes Jagdverbot“ keineswegs geboten erscheint, sondern unlogisch und unnötig. 
  1. Was ich besonders vorwerfbar finde, ist die Tatsache, dass Sie allen Ernstes die schweren Schäden, die anderes Schalenwild, aber auch Raubwild und sonstige Tiere durch diese Zäune landesweit, soweit es sie gibt, erleiden, kleinreden bzw. klein schreiben wollen. Diese Zäune haben nicht nur „Auswirkungen auf die Lebensräume anderer Tierarten“, sondern sie töten Wildtiere in einer erschreckenden Zahl. Sie müssten das am besten wissen, denn es gibt ganze Gruppen von Beauftragten, die diese Zäune abfahren und die verendeten Tiere entnehmen. Ich bin sicher, dass es bei Ihnen eine genaue und tagaktuelle Statistik dieser Vorfälle gibt, die aber natürlich aus verständlichen Gründen nicht nur von Ihnen, sondern auch von anderen damit befassten Behörden schlicht totgeschwiegen und dem Bürger nicht bekannt gegeben wird – schon, um Prozesse zu vermeiden. Wir haben allerdings reichlich Meldungen und fotografische Belege dafür.
 Verständlich, wenn man diese Ihre Meinung liest, aber ebenso vorwerfbar ist Ihre Behauptung, die Zäune könnten von größeren Wildarten überwunden werden und für kleinere Tiere seien Durchlässe  angelegt. Erwachsenes Rotwild kann einen der üblichen ASP Zäune überfallen, junges Rotwild eher nicht. Erwachsenes Rehwild kann theoretisch diese Zäune überfallen – Kitze natürlich nicht –, aber dafür müssen die Voraussetzungen richtig sein (keine Zäune auf Grabenkanten, keine Zäune auf feuchtem Boden usw.) und das Rehwild muss in Ruhe einen Anlass haben, den Zaun zu überspringen. Vom Wolf gehetztes Rehwild oder durch Fußgänger oder Hunde auf die Läufe gebrachtes Rehwild überspringt derartige Zäune eher selten. Die zwischenzeitlich in einigen Zäunen meist an falschen Stellen angebrachten schmalen Durchlässe sind überwiegend Unsinn. Die Behauptung, Wildkameras würden beweisen, dass Rehe diese Öffnungen annehmen, halten wir für unwahr; das schließen wir  auch daraus, dass eine Reihe von Tierschützern die Behörde gebeten hat, derartige Fotos zu veröffentlichen, dieser Bitte aber in keinem Fall auch nur eine Antwort zuteil geworden ist. Diese Fotos wird’s also wohl nicht geben! 
  1. Interessant ist ihre Bemerkung: dass Sie keine Notwendigkeit sehen, jedem einzelnen Jagdausübungsberechtigten die Zaunverläufe zuzuarbeiten. Nach meinem Dafürhalten sind Sie dazu verpflichtet. Denn diese Zäune greifen natürlich auch dann, wenn sie sich außerhalb eines Jagdreviers befinden, ernsthaft in die Streifgebiete und Wanderungswege des Wildes ein und betreffen damit unmittelbar die Jagdausübung. Diese ist nach § 1 des immer noch geltenden brandenburgischen Landesjagdgesetzes eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe im öffentlichen Interesse. Wie Sie also ernsthaft der Ansicht sein können, Sie seien zur Bekanntgabe des Zaunverlaufs nicht verpflichtet, ist bei einem „Staatsdiener“ gerade gegenüber den Bürgern, die mit ihren Steuermitteln sein Gehalt bezahlen, bemerkenswert! Hinzu kommt, dass wir keine Zuarbeit verlangen, sondern einfach eine Kopie der bei Ihnen ohnehin detailliert vorhandenen Pläne. Wenn dadurch Kosten entstehen, tragen wir diese selbstverständlich. Außerdem behaupten Sie, den Naturschutzbehörden lägen den Zaunpläne vor – was hindert Sie also daran, mir gegen Kostenerstattung eine Kopie zuzuleiten? Erkennbar nichts außer ihrer Meinung, störende Frager wie mich könne man „abtropfen lassen“.
 Ebenso bedenklich finde ich es, dass Sie letztlich meine Mitteilungen gar nicht ordentlich zur Kenntnis nehmen. Ich habe ihnen mitgeteilt, warum die Unterlagen der UJB für mich völlig unbrauchbar sind. Sie jedoch berufen sich darauf, dass ich diese erhalten hätte, und finden es mithin erkennbar hinreichend, dass ich mit unbrauchbaren Unterlagen abgespeist werde.
 Die beiden letzten Sätze Ihrer Mail lasse ich aus Höflichkeit unkommentiert – ihr Ton und Inhalt sprechen für sich.

 

  1. Weiterführende Ausführungen

Das von mir geleitete Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz hat sich in zahlreichen Stellungnahmen zur ASP und insbesondere zu Rechtsfragen der Bekämpfungsmaßnahmen der ASP geäußert.

Ich verweise demzufolge auf diese links:

und zum Jagdverbot

Zum Tierleid haben wir uns geäußert unter

und dann haben wir uns noch über die Anti-ASP-Aktivisten lustig gemacht unter

Dass dem hier begründeten Antrag nunmehr stattgegeben werden sollte, haben nwir ausgeführt in

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dr. Wolfgang Lipps

Nachtrag vom 24. September 2023:

Da Frau Nonnenmacher es ebenso wie vorher die Verwaltung es nicht einmal für nötig gehalten hat, auf diee Dienstaufsichtsbeschwerde auch nur zu antworten, geschweige denn etwas zu unternehmen (was schon an sich rechtswidrig ist – Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz), habe ich an den Herrn Ministerpräsidenten geschrieben wie folgt:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

hiermit bitte ich Sie, im Wege der Dienstaufsicht das Verhalten Ihrer oben bezeichneten Ministerin zu rügen und diese zu veranlassen, meinen Antrag, den ich im Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ASP-Maßnahmen ihres Hauses an sie gerichtet habe, ordnungsgemäß und rechtsmittelfähig zu bescheiden.

Um Sie bzw. Ihre sicherlich hiermit zu befassenden Mitarbeiter in diesem Schreiben nicht mit längeren Ausführungen langweilen zu müssen, verweise ich auf die vollständige Begründung dieser Beschwerde im Internet an folgender Fundstelle:

https://jagdrechtsblog.com/asp-zaeune-dienstaufsichtsbeschwerde/

Angesichts der Bedeutung der ASP-Zäune einerseits und der schlechten Erfahrung, die wir Jäger bislang mit diesem Problem und seiner Behandlung durch Ihre Verwaltung machen mussten, werden Sie verstehen, dass ich mir für den Eingang Ihrer Antwort auf diese Beschwerde eine Frist bis zum

10.Oktober 2023

vormerke.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dr. Wolfgang Lipps

Nun bin ich ja mal gespannt, ob wenigstens hierbei etwas herauskommt – die Zäune stehen immer noch, werden weiter geschlossen gehalten, und ich vermute mal, dass die Verwaltung für ihren Abbau einfach kein Geld mehr hat. Diese Zäune sind z. T. von Anfang an rechtswidrig, und jetzt nach dem Wegfall der Pandemie erst recht. Sie 5 Jahre stehen lassen zu wollen, wie dies verlautbart wurde, entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Aber das ignoriert die Verwaltung und verhält sich dem Bürger gegenüber in unerträglicher Arroganz. Wenn der dann aber seinen Protest bei undemokratischen Parteien ablädt, schreit die politische Klasse auf – dabei muss sie sich eigentlich nicht wundern.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Nachtrag vom 5. Oktober 2023

Das Bürgerbüro des Herrn Ministerpräsidenten erklärt mir:

„Die Bearbeitung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde ist seitens der Staatskanzlei mangels Zuständigkeit nicht möglich“. Denn der Ministerpräsident ist zwar der politische Chef der Minister, nicht aber der Dienstherr. Deshalb kann er sich nicht mal mit der Sache befassen.

So habe ich mir das zwar schon gedacht, aber gehofft, der Herr Ministerpräsident würde der Frau Ministerin mal so nebenbei sagen: „Das geht jetzt aber nicht, dass Du berechtigte Anliegen der Bürger einfach arrogant ignorierst. Schreib dem doch mal was!“ – oder so.

Macht er aber nicht.

Es bleibt halt bei Frau Nonnenmachers Arroganz.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

ASP-Zäune: ENDLICH WEG DAMIT !

Nochmal: seit über 3 Jahren leiden wir hier im Barnim in Brandenburg unter – nein, nicht unter der ASP, sondern unter den völlig aus dem Ruder gelaufenen Maßnahmen gegen dieselbe! Gut gemeinter und bis zu einem gewissen Grad notwendiger Seuchenschutz weitete sich inzwischen zum Skandal aus.

Die aufgeblasene Gefahr – ASP ist nicht Corona!

Was die ASP ist.

 Die afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, die nur Schweine betrifft. Sie wandert sehr langsamtötet aber sehr schnellÜbertragen wird sie von einem Schwein auf das andere Schwein entweder durch unmittelbaren Kontakt der beiden Tiere oder eines der Tiere mit dem Kadaver eines infizierten Tieres (ein Fall, der allerdings zwischen Wildschwein und Hausschwein nie vorkommt und zudem leicht zu verhindern ist), aber auch durch die Aufnahme von infizierten Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen oder durch andere Übertragungswege, zum Beispiel durch Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung und anderes. Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Im Blut hält sich das Virus mehrere Monate.

Bisherige Erkenntnis: Hauptüberträger ist der Mensch!

In allen befallenen Ländern besteht Einigkeit darüber, dass diese Pandemie mit einer Reihe von Maßnahmen bekämpft werden muss. Sehr sinnvoll sind auch laut der European Food Safety Authority doppelte Zäune um Betriebe der Schweinehaltung. Ebenfalls sehr sinnvoll sind alle Maßnahmen, die den Eintrag des Virus in einen Schweinebetrieb verhindern, also: SeuchenwannenBesuchsbeschränkungenFuttermittelkontrollen.

Dazu soll man ruhig auch öffentliche Mittel bereitstellen.

Einige andere Maßnahmen wie zum Beispiel verstärkte Bejagung und Zäune sind weniger wirksam. Deshalb hält im Übrigen die EU-Kommission Zäune auch für nicht besonders wirkungsvoll.

Vor allem aber: was die ASP nicht ist!

 Die ASP befällt nur Schweine und kein anderes Tier und erst recht nicht den Menschen – für den ist sie völlig harmlos, sogar das Fleisch befallener Schweine kann gefahrlos verzehrt werden. Für vernünftig geführte Betriebe der „Schweine-Industrie“, die sich selbst am besten schützen können  ist die ASP somit kein Schreckgespenst.

Der Skandal

Dennoch hat allein das Land Brandenburg über 38 Millionen € für Zäune ausgegeben, die kreuz und quer durch Wald und Flur geführt werden, Biotope auseinanderreißen, Landwirtschaft und Forstwirtschaft erschweren, in die ordnungsgemäße Jagdausübung eingreifen und viele andere Tiere töten. Das Ganze ist also, mit insgesamt sogar über 80 Millionen EURO (!), ein sauteures und höchst bedenkliches Unternehmen!

Tatsache aber ist: alle Maßnahmen gegen die ASP sollen allein den Export von Schweinefleisch durch die Schweinezuchtbetriebe in Deutschland schützen, weiter nichts und niemand, erst recht nicht die „Bürger des Landkreises Barnim“!

Etikettenschwindel

Das Ganze ist also ein Lobbyschutz der Schweineindustrie und hat mit dem Schutz der Allgemeinheit oder der Bürger überhaupt nichts zu tun. ASP-Zäune sind somit überwiegend unnötig, schädlich und sogar rechtswidrig!

Vor allem: die Zäune!

Die zuständige Behörde kann ferner, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung unerlässlich ist und auf Grund der möglichen Weiterverbreitung des Erregers dringend geboten erscheint, für ein nach Absatz 2 Satz 1 festgelegtes Gebiet oder einen Teil dieses Gebiets Maßnahmen zur Absperrung, insbesondere durch Errichten einer Umzäunung, ergreifen, sofern sich dort Wildschweine aufhalten, 1.  die an der Afrikanischen Schweinepest erkrankt sind, 2.  bei denen der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest besteht oder 3.  bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie das Virus der Afrikanischen Schweinepest aufgenommen haben.“ (Fettdruck von uns).

Das heißt auf gut Deutsch: Zäune sind Ausnahmen und nur in ganz dringenden Fällen als unerlässlich zu errichten.

Was aber machten unsere beamteten Unglücksraben?

Sie parzellierten Wald, Feld und Flur und teilen die Landschaft damit in lauter kleinere oder größere eingezäunte Gebiete auf. Damit greifen sie massiv in den Lebensraum von Wildtieren ein, verhindern notwendige Bewegungen von fast allen diesen Tieren, trennen Elterntiere von den Jungtieren, hindern Tiere daran, ihre Nahrung aufzusuchen oder vor Feinden zu fliehen, u.v.m. Nur wenige Wildtiere können die Zäune überspringen. Angebliche Lücken für Rehwild sind überwiegend Unsinn, und Möglichkeiten für kleine Tiere, durch die Zäune zu schlüpfen, gibt es weitestgehend nicht.

Die Zäune haben bisher schon für hundertfaches Tierleid gesorgt – das allerdings behördlicherseits totgeschwiegen wird!

Ein Tier jedoch stört sich an diesen Zäunen überhaupt nicht und hüpft nach Belieben darüber: der Wolf! An manchen Stellen kriegt sogar der noch eine gemütliche Brücke gebaut.

DIE ZÄUNE MÜSSEN JETZT WEG !

Jedenfalls alle Binnenzäune – also solche, die das ganze Gebiet nicht nach aussen schützen. Das meint auch der NABU-Präsident, und ist damit nicht allein.

Warum?

Die gesetzlichen Grundlagen sehen eine befristete Dauer dieser Zäune nicht vor. Der Landkreis Barnim behauptet allerdings: Eine Aufhebung der Restriktionen und Maßnahmen, insbesondere der Kerngebiete, ist jedoch frühestens nach 12 Monaten ohne positive Nachweise möglich.

Er teilt zudem gleichzeitig mit: „Im Kerngebiet des Landkreises Barnim ist seit dem 28. Januar 2022 kein positiver Fall mehr nachgewiesen worden.“

Gleich anschließend kommt aber gleich am 14 Juni 2022 das fröhliche „April April“ des Kreisveterinärs wie folgt:

„Bedauerlicherweise wurde jetzt im Juni in dem Teil unseres Kerngebietes, der zum Landkreis Märkisch Oderland gehört, ein positiver Fall gemeldet“, erklärt Dr. Volker Mielke, Leiter des Barnimer Veterinäramtes. „Damit wird auch unsere ASP Zeitrechnung faktisch wieder auf Null gestellt.

Mit anderen Worten: weil man jetzt, nachdem Monate lang kein krankes Schwein mehr vorkam, weil ja inzwischen auch massenhaft Wildschweine getötet wurden – unter anderem in den unsäglichen Saufängen! – reicht ein infiziertes Schwein aus, um die gesamte skandalöse ASP-Veranstaltung weiter zu betreiben?

Das kanns ja wohl nicht sein.

Das ist unverhältnismäßig und damit rechtswidrig!

Fazit:

Die ASP ist, wenn überhaupt, allenfalls noch endemisch. Für eine Aufrechterhaltung des gerade jetzt völlig übertriebenen „Pestregimes“ besteht im Barnim kein vernünftiger Grund mehr.

Die Zäune, jedenfalls im Inneren des Gesamtgebietes, sind unverzüglich abzubauen!

Oder hat man dafür etwa kein Geld mehr?

Dr. Wolfgang Lipps

Geschäftsführer

Schlimmer geht´s nimmer!

Das Land, insbesondere unser Land Brandenburg, steckt tief in mehreren Krisen. Wir laufen gerade in eine massive Rezession und Deindustrialisierung hinein. Alle Minister und Staatsdiener der Landesregierung sind aufgerufen, sich mit den Folgen dieser Krisen für ihre Bürgerinnen und Bürger zu befassen und allen sonstigen Verwaltungsunsinn mal hintanzustellen.

Nur das MLUK nicht?

Es verplempert mit anderen über 70 Millionen EURO für unnötige und sogar schädliche ASP-Maßnahmen, und es verplempert Gehirnschmalz Manpower und natürlich auch Geld für ein neu entworfenes

Landesjagdgesetz Brandenburg

(Fettdruck, auch in Zitaten, immer von uns)

„Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat den zweiten Jagdgesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis90/ Die Grünen) musste seinen ersten Entwurf nach Protesten zurücknehmen und wurde beauftragt, diesen grundlegend zu überarbeiten“.

„Der nun vorliegende zweite Entwurf ist jedoch ebenfalls unbrauchbar. Er fokussiert allein auf forstwirtschaftliche Interessen. Belange des Artenschutzes, des Tierschutzes und der Landwirtschaft werden weiterhin ignoriert. Die seit Jahrzehnten erfolgreich gelebte Selbstverwaltung der Jagdausübung durch die Jagdgenossenschaften als Vertreter der Flächeneigentümer soll gezielt torpediert werden“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg.

Der Minister hatte zugesagt, den ersten Entwurf nach zahlreichen Protesten unter Berücksichtigung der vorliegenden Kommentare und Stellungnahmen gründlich zu überarbeiten.

Das ist nicht geschehen, zahlreiche Stellungnahmen, wie die des Forum Natur oder unser Gutachten und mehr, wurden (und werden) schlicht ignoriert. Das Ministerium ist sogar – welch unerträgliche Arroganz – der Ansicht, eine weitere Anhörung Betroffener sei nicht mehr nötig.

„Anfang September wurde dem Landesjagdverband mitgeteilt, dass der zweite Entwurf bereits der Staatskanzlei zugestellt und entgegen allen Absprachen, den Verbänden sowie den betroffenen Behörden vorenthalten wurde. Am vergangenen Donnerstag wurde der Forstausschuss des Landes Brandenburg, durch den Leiter der Obersten Jagd- und Forstbehörde, Dr. Carsten Leßner, darüber informiert: Dass es, wie bei anderen Gesetzesvorhaben der Vergangenheit auch, zu keiner weiteren Verbändebeteiligung seitens der Verwaltung kommen wird. Die Verbändebeteiligung zum Jagdgesetz ist mit dem Prozedere zu Beginn des Jahres abgearbeitet worden.“

 Das Peter-Prinzip

Es besagtIn jeder Hierarchie werden Beschäftigte so lange befördert, bis sie auf einen Posten gelangen, auf dem sie inkompetent sind.

Der Versuch, das Landesjagdgesetz Brandenburg zu novellieren, könnte als Musterbeispiel für die Richtigkeit dieses Prinzips in die Rechtsgeschichte eingehen. Denn ein Gesetz verlangt ja nicht nur, dass sein Inhalt richtig, notwendig, anwendbar und verhältnismäßig sei, sondern dass es auch unter rechtlichen Gesichtspunkten Bestand hat.

Nun kann man fairerweise weder vom zuständigen Minister Axel Vogel noch Herrn Dr. Leßner erwarten, dass sie im öffentlichen Recht bewandert sind – dafür gibt es Juristen. Wenn sie, wie man annehmen darf, im Ministerium oder der Landesregierung nicht zu finden sind, gibt es hervorragende Professoren und Anwälte. Dass die den Gesetzentwurf gesehen und gutgeheißen haben, jedenfalls einer von ihnen, wird von Leßner zwar behauptet, von uns aber nicht geglaubt – warum denn sonst wird er bis zur Stunde geheim gehalten?

Leider müssen wir auch annehmen, dass die Beteiligten Beamten auch andere Parameter, die für ein Landesjagdgesetz wichtig sind, nicht kennen.

Das entnehmen wir folgendem Vorgang:

Es gab im Landesparlament zwei Kleine Anfragen des Landtagsabgeordneten Julian Brüning (CDU) zum Entwurf des Landesjagdgesetzes und zu Fragen des Waldumbaus. Die Antworten lassen erschreckende Wissenslücken und eine erstaunliche Unwilligkeit sachlicher Behandlung seitens des Ministeriums erkennen.

„Die Antworten auf die beiden kleinen Anfragen offenbaren auch, dass das MLUK bei vielen relevanten Aspekten der Jagd keine Angaben machen kann, scheinbar frei von Wissen und Expertise über genau jene Sachverhalte ist, die in der Jagdgesetznovellierung aufgegriffen werden sollen.

Anzahl der Jagdscheininhaber?, Organisation der Jägerschaft in Verbänden?, Anzahl und Organisation der Jagdgenossenschaften?, Fälle von unsachgemäßem Gebrauch von Kirrmaterial?, Zusammenhang zwischen wachsendem Nutzungsdruck auf die Wälder und den Problemen beim Waldumbau?, Wildschäden im Wald und auf landwirtschaftlichen Flächen? – dazu liegen dem MLUK keine Informationen vor, heißt es immer wieder.

„Es drängt sich der Verdacht auf, dass im MLUK das Verständnis für ein gesundes Waldökosystem abhandengekommen ist und der Kompass auf dem Weg zu mehr Biodiversität und Artenvielfallt dringend nachjustiert werden muss. Umso wichtiger wäre ein moderierter Dialogprozess zur Anpassung des Landesjagdgesetztes an die aktuellen Erfordernisse, bei dem auch Fachleute mit Praxisbezug ihre Expertise einbringen können.“

Mit anderen Worten: Der Inhalt des Gesetzentwurfs einschließlich seiner Einleitung, seiner Begründung und der einzelnen Erläuterungen ist, wie schon mehrfach beanstandet wurde, weitgehend inakzeptabel.

Grundsätzliches zur Rechtswidrigkeit

Wir haben uns, noch vor dem Gutachten für den Landesjagdverband und mit anderen Schwerpunkten, als Einzige mit den rechtswidrigen Vorschriften des Entwurfs befasst. Wir haben fundiert gutachterlich und in unserem Blog belegt, dass der Entwurf gegen übergeordnetes Recht verstößt. Das darf der Landesgesetzgeber nicht, und das macht die betroffenen Bestimmungen des Gesetzes rechtsunwirksam. Übergeordnete Rechtsinstitute sind Tierschutz (Verfassungsrang), Artenvielfalt (europäisches und Bundesnaturschutzrecht) und Nachhaltigkeit (Bundesrecht) – alle sind die Grundlage der Hege, die untrennbar mit der Jagd verbunden und damit ein eigener Rechtsbefehl ist!

Der Entwurf lehnt Hege und Hegeverpflichtung ab und sieht die einzige Aufgabe der Jagd darin, soviel Wild abzuschießen, dass „die Wildbestände dem jeweiligen Lebensraum angepasst werden“ (§ 3 /3) Satz § Entwurf), sodass „keine bedeutenden Schäden mehr entstehen“ und „im Wald die Verjüngung … an jeder Stelle aufwachsen und sich zu stabilen und klimaangepassten Wäldern entwickeln kann“. Der Jäger ist dabei weiter nichts als der Vollzugsgehilfe dieser Schädlingsbekämpfung.

Allein diese Zielstellung und ihre Ausprägung ist schon rechtswidrig.

Neue Rechtsverstöße

Die Neufassung des Entwurfs geht darüber noch hinaus – nix gelernt! Denn die Verfasser wollen nicht hinnehmen, dass ihnen die unsäglichen Minireviere genommen wurden, die beim besten Willen nicht konsensfähig sind. Sie haben sich jetzt allerlei ausgedacht, das genauso wirkt, nämlich den „Waldbesitzer-Begehungsschein“ in § 10, den sie mit einer Pachtrechtsbeschränkung in § 6 (5) auf 5 Jahre mit Verlängerungsverbot und Zwangsabrundung in § 9 (3) flankieren.

a. Der Waldbesitzer-Begehungsschein (WBS).

Wer im Wald mindestens 3 ha besitzt, kann für die vollen Flurstücke, auf denen die liegen, einen Begehungsschein ausstellen. Der dort Jagdausübungsberechtigte muss diese Jagdausübung dulden, haftet dort dann nicht für Wildschäden und wird entschädigt; das erlegte Wild steht dem WBS-Inhaber zu, er hat im Übrigen das volle Jagdausübungsrecht in diesem Minirevier.

Also: Dasselbe in Grün wie bisher!

Dass das jagdlich, wildbiologisch, insbesondere aber auch hegerisch (im Hinblick auf den Erhalt der Artenvielfalt und den Tierschutz und die nachhaltige Regulation gesunder reproduktionsfähiger Wildpopulationen) hanebüchener Unsinn ist, muss hier nicht besonders betont werden. Damit ist es rechtswidrig.

Es greift außerdem, wenn diese Miniberechtigung nach Abschluss des darüber liegenden Pachtvertrages geltend gemacht wird, in die Vertragsfreiheit des Jagdpächters und der Jagdgenossenschaft ein. Denn die haben zunächst einmal einen Jagdpachtvertrag auch über die Flächen geschlossen, die dann mit dem Begehungsschein dem Jagdpächter entzogen werden.

Der Begehungsschein ist damit ein Vertrag zu Lasten Dritter.

Denn ein unzulässiger und deshalb unwirksamer Vertrag zu Lasten Dritter liegt immer dann vor, wenn durch ihn unmittelbar eine Rechtspflicht eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten – ohne seine Autorisierung – entstehen soll (BGH, Urteil vom 29. Juni 2004 – VI ZR 211/03, NJW 2004, 3326 unter II 2 mwN). Hier entsteht für den Jagdpächter die Pflicht, die Jagdausübung des WBS-Inhabers zu dulden, er verliert das Aneignungsrecht an dem von diesem geschossenen Wild, er ist zwangsweise belastet.

Das aber ist allgemeines Zivilrecht und damit Bundesrecht. Es ist dem Zugriff des Landesgesetzgebers entzogen.

Damit ist der Waldbesitzer-Begehungsschein rechtswidrig!

b. Die Höchstpachtdauer.

Nach dem Entwurf – § 6 (5) – darf ein Jagdpachtvertrag nur für höchstens 5 Jahre abgeschlossen werden. Seine Verlängerung während der Pachtzeit ist unzulässig. Das Jagdausübungsrecht kann nicht vererbt werden. Wird ein Jagdbezirk abgerundet, sind die Beteiligten nicht einverstanden, und besteht noch ein Pachtvertrag mit längerer Restdauer als 5 Jahre, dann wird die Abrundung zwangsweise nach dem fünften Jahr wirksam. Sie greift also in den Bestand eines laufenden Pachtvertrages ein und verändert dessen Pachtfläche, die immer ein wesentlicher Vertragsbestandteil ist.

Auch diese Bestimmung ist ein Eingriff in die Vertragsfreiheit der Vertragsschließenden Parteien des Jagdpachtvertrages.

Die Vertragsfreiheit gestattet es dem Einzelnen, Verträge abzuschließen oder auch nicht und dabei den Vertragsgegenstand und den Vertragspartner frei zu bestimmen. Der Vertrag darf allerdings nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und Wertungen wie z.B. gegen die guten Sitten verstoßen. Diese Regelung beruht auf Art. 2 (1) des Grundgesetzes, hat also Verfassungsrang.

Zwar steht sie unter Gesetzesvorbehalt; der Landesgesetzgeber könnte also in den Fällen, in denen ihm, wie im Jagdrecht, die Gesetzgebungskompetenz zusteht, die Vertragsfreiheit durch ein förmliches Gesetz, damit auch ein Landesjagdgesetz, einschränken. Darauf spekuliert wohl der Entwurf, wenn die Verfasser trotz des Peter-Prinzips überhaupt so weit gedacht haben.

Aber:

Wie jeder Eingriff in verfassungsrechtlich gewährte Rechte muss das die Vertragsfreiheit einschränkende Gesetz

  • einen legitimen Zweck verfolgen,
  • für diesen Zweck geeignet sein,
  • dafür auch erforderlich und vor allem
  • verhältnismäßig sein.

Der erklärte Zweck des Entwurfs ist es, die Bildung klimastabiler Wälder zu ermöglichen. Dafür ist es völlig unerheblich, wie lange ein Jagdpachtvertrag gilt, wann er verlängert werden kann, und dass er nicht länger als 5 Jahre bestehen darf. Es fehlt diesen Bestimmungen damit am legitimen Zweck, und somit ist die Einschränkung der Vertragsfreiheit unverhältnismäßig und rechtswidrig. Dagegen steht gegebenenfalls nach Art. 19 GG der Verfassungsrechtsweg offen.

Auch diese Pachtrechtsbeschränkungen können damit rechtlich keinen Bestand behalten.

Zusammenfassung

Der Entwurf stößt nicht nur auf breite und weitreichend fundierte Ablehnung, sondern er ist sogar in wesentlichen Teilen grob rechtswidrig. Das haben wir schon zum ersten Entwurf festgestellt, und nicht wir allein.

Es ist völlig unverständlich, was das Ministerium und die beteiligten Personen eigentlich „reitet“, mit einer schon an Sturheit grenzenden Intensität eine völlig unnötige Gesetzesinitiative voranzutreiben. Die durchaus legitimen waldbaulichen Ziele der Forstpartie lassen sich mit der geltenden Rechtslage und den Möglichkeiten der Verwaltung zum Erlass weiterführender und präzisierender Verordnungen – z. B. unter Berücksichtigung der Vorschläge des Forum Natur, des Landesjagdverbandes und dieses Instituts, um nur einige zu nennen – ohne Mühe erreichen.

Ein Wald ohne Wild gehört jedenfalls nicht dazu!

 Dr. Wolfgang Lipps

Wald-Wild-Konflikt 2.0 – und Brandenburg wieder ganz vorn!

Ein unverständlicher, unnötiger und ziemlich dummer Bruderzwist!

Seit vielen Jahren haben es insbesondere wir Jäger mit dem sogenannten Wald-Wild-Konflikt zu tun. Der ist aber tatsächlich ein „Forst-Jagd-Konflikt“, also eigentlich ein Bruderzwist. Und damit nicht nur unnötig und dumm, sondern auch einigermaßen unverständlich.

Geschichtlich ist nämlich der Försterstand aus der Jägerschaft heraus entstanden. Im Mittelalter waren der Forst- und der Jagdbetrieb dann erst einmal streng getrennt. Die Jagd war damals ein beliebter Zeitvertreib der Könige und Fürsten. Für die Jagd existierte deswegen eine eigene Jagdverwaltung. Die Forstverwaltung hatte der Jagd zu dienen! Die Jagdbediensteten genossen ein sehr viel höheres Ansehen als die Förster.

Erst spät im 18. Jahrhundert stieg das Ansehen der Forstbediensteten über das der Jagdbediensteten.

Schon im 17. Jahrhundert kam es zu einer Vereinigung der Berufsgruppen der Förster und Jäger. Die Forstverwaltung wurde in die Jagdverwaltung eingegliedert. Der Oberjagdmeister war gleichzeitig der Oberforstmeister. Die Jagd hatte natürlich auch ein Interesse daran den Wald zu erhalten (das gilt übrigens – man soll´s nicht glauben, – auch heute noch!).

Um 1750 setzte in Deutschland eine große Holznot ein. Außerdem prägte der Merkantilismus das Berufsverständnis der höfischen Beamten. Der Wald wurde dank des Rohstoffes Holz zunehmend als wichtige Einnahmequelle erkannt. Die Förster sorgten zunehmend für Einnahmen, während die Jagd nur Geld verschlang. Jagd- und Forstverwaltung wurden wieder getrennt. 

Und heute ist unser Wald wieder in Gefahr, aber jedenfalls nicht durch Wild oder gar die Jagd! In der Trennung der beiden Berufsgruppen setzte jedoch eine zunehmende Schärfe ein, die das Wild jedenfalls in den Augen der Forstpartie immer mehr als Waldschädling sieht. Die gemeinsame Wurzel ist in Vergessenheit geraten, und unnötiger Weise setzt eine zunehmende Feindseligkeit ein – leider besonders in Brandenburg.

Lippenbekenntnis einerseits

und Realität andererseits.

Der Direktor der Landesforstverwaltung Brandenburg, Herr Hubertus (richtiger Vorname für die Berufswahl!) Kraut, hat vor kurzem auf der Website des Landesbetriebes Forst Brandenburg eine als „Klarstellung“ bezeichnete „Gegendarstellung“ – die aber presserechtlich eine solche nicht ist – veröffentlicht, in der es heißt:

Der Landesforstbetrieb und seine Mitarbeitenden messen der Jagd eine große Bedeutung für die Entwicklung von Wald und Wild an und suchen regelmäßig den Dialog mit der Jägerschaft und weiteren betroffenen Interessengruppen. ….. Der LFB ….. achten die Leistungen der Jägerinnen und Jäger für den Brandenburger Wald und betonen ihr Engagement für eine gemeinsame Erarbeitung tragfähige Lösungsstrategien.

Mal ganz abgesehen von den zwei Fehlern in diesem kurzen Abschnitt ist das doch eine sehr schöne und erfreuliche Behauptung.

Schade nur, dass sie unwahr ist!

In Wirklichkeit nämlich kann man die Haltung der brandenburgischen Forstpartie – wir trennen jetzt mal nicht zwischen Leitungsebene Landesforst einerseits und Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und Klimaschutz MLUK andererseits – eigentlich ohne Übertreibung schon als jagdfeindlich bezeichnen.

Dafür nur einige Beispiele:

  1. Im Juni 2022 veranstaltete die Fraktion DIE LINKE ein Fachgespräch zum Waldumbau in Brandenburg. Für das LFE Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde nahm Herr Forstassessor Wiebke teil. Der Landesjagdverband Brandenburg berichtet aus diesem Fachgespräch, Herr Wienke habe sich u. a. wie folgt geäußert:

„Er habe die Nase voll von den Jägern in Brandenburg, die weder kompromiss- noch dialogbereit seien und denen es nur um dicke Trophäen ginge und dafür das Wild füttern.“

Da diese Äußerungen nie ordentlich dementiert wurden, gehen wir davon aus, dass sie so gefallen sind. Das ist sicherlich nicht die Meinung aller Forstbediensteten in Brandenburg, aber erkennbar auch keine Einzelmeinung.

  1. Bereits Anfang 2019 sorgte der Alleingang der Obersten Jagdbehörde und die Durchsetzung einer neuen Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz Brandenburg für Diskussionen. Die DVO ist, neben dem Landesjagdgesetz, eine der wichtigsten Grundlagen für die Ausübung der Jagd. Nach einer Klage des Brandenburger Jägers Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wurde die Durchführungsverordnung aus dem Jahr 2019 in Teilen für rechtswidrig und unwirksam erklärt!

Das ist nicht verwunderlich. Auch wir haben diese VO schon, insbesondere wegen der Mindestabschussregelung, für rechtswidrig gehalten. Auf die Jäger wurde schon bei ihrem Erlass natürlich nicht gehört.

  1. Brandenburg hat eine hohe Wolfsdichte, nach bislang unwidersprochenen Meldungen sogar die „höchste Wolfsdichte der Welt“. Am 21. Dezember 2017 hat der brandenburgische Umweltminister Jörg Vogelsänger als Teil des Wolfsmanagementplanes die „Brandenburger Wolfsverordung“(BbgWolfV) unterzeichnet, die Anfang Januar 2018 in Kraft getreten ist. Schon damals haben wir geschrieben:

Minister Vogelsänger ist ganz stolz auf dieses Elaborat und meint, die anderen Bundesländer warteten schon darauf. Wenn das stimmt, werden sie es nach der Lektüre wegschmeißen. Wir vom Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz haben die VO sorgfältig gelesen und halten sie, mit Verlaub und nett ausgedrückt, für ziemlich unbrauchbar!

Inzwischen ist jetzt, im September 2022, die überarbeitete Wolfsverordnung in Kraft getreten. Sie ist genau so wenig brauchbar wie die vorherige Fassung und negiert fröhlich und unbekümmert alle Fachvorschläge insbesondere des Landesjagdverbandes.

Vor allem ist bei ihrem Entwurf zwar jeder gefragt worden, der nicht schnell genug auf einen Baum kam – nur der Landesjagdverband nicht. Und auch nicht das Forum Natur, dem der LJV auch angehört! Dabei sind es doch gerade wir Jäger, auf die das Problem Wolfsmanagement mit Sicherheit zukommt!

Soviel zur Kraut´schen Kooperation mit den Jägern.

  1. Der Hammer aber ist, wieder einmal, der Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes.

Wir haben uns in diesem Blog und gutachterlich dazu geäußert, und nicht nur wir, sondern der Landesjagdverband und das Forum Natur und zahlreiche Jäger und Jagdwissenschaftler und Experten im öffentlichen Recht. Das nahezu einhellige Urteil – mit interessanten Ausnahmen wie zum Beispiel dem ökologischen Jagdverein – zu diesem Gesetzentwurf ist vernichtend.

Das Ministerium hat versprochen, den Entwurf unter Auswertung aller dazu ergangenen Kommentare und Meinungen sorgfältig zu überarbeiten. Jetzt erfährt der Landesjagdverband im September 2022, dass der redigierte Entwurf vorliegt und demnächst dem Landtag zugeleitet wird.

Auch hier sind angeblich wieder etliche Anhörungen erfolgt, aber wer nicht dazu gehört wurde, ist der Landesjagdverband. Und auch nicht das Forum Natur.

So viel zum – O-Ton Hubertus Kraut: – regelmäßigen Dialog mit der Jägerschaftund zur gemeinsamen Erarbeitung tragfähiger Lösungsstrategien“. 

  1. Und letztlich: was die Forstpartie von den Jägern hält, kann man deutlich an der Begründung des geplanten neuen Jagdgesetzes erkennen, wo es z. B. für den ersten Entwurf hieß (Fettdruck von uns):
    • Hier wiegt der Wildverbiss daher umso schwerer. Die Ursachen hierfür liegen im Jagdrechtssystem.
    •  Das ist bis heute so gesetzlich festgeschrieben mit der Folge, dass es der überwiegenden Mehrheit der Waldbesitzer bis heute nicht erlaubt ist, auf ihren eigenen Flächen zu jagen. Stattdessen jagen dort Menschen, für die die Jagd ein Hobby oder Prestige ist.
    •  Die Jagdpächter sind an hohen Wildbeständen interessiert.
    •  Die Jagd spielt sich im Verborgenen ab. Zeugen gibt es für das Tun oder Handeln der Jäger keine.
    •  Die Jägerinnen und Jäger schießen immer so viel Wild, wie sie es für richtig halten.
    •  Dabei ist es fraglich, ob es um die Interessen des Wildes oder vielmehr um die der pachtenden Jäger geht, die an jagdlich interessanten Wilddichten und Trophäen interessiert sind.
    •  Jagd um des Jagens Willen ist nicht Zweck der Jagdausübung

und was dergleichen Sottisen mehr sind. Denn dieser Entwurf macht allein das Wild und die es angeblich rücksichtslos hegenden Jäger, zu denen leider die kleinen Waldbesitzer angeblich nicht gehören und denen die angeblich nichts zu sagen haben, für den Zustand des Waldes verantwortlich. Klima, Klimawandel und die massiven Fehler der Forstpartie selbst in der Vergangenheit werden freundlicherweise ausgeblendet!

Über die ASP wollen wir hier mal den Mantel des allerdings höchst missmutigen Schweigens breiten. Da sind wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, zwar selbst mit dem LJV nicht einig – den wir gebeten haben, sich doch mal unserer gut begründeten Ansicht zumindest dem Grunde nach anzuschließen. Aber grundsätzlich werden wir Jäger und unsere fachlich qualifizierten Ansichten ebenso wie unsere berechtigten Interessen von zwei Ministerien, allen Kreisveterinären und der Forstpartie schlicht ignoriert – blasierte beamtete Missachtung!

Nochmals zum Forst-Jagd-Konflikt: was muss jetzt geschehen?

Wir meinen, dass dieser Konflikt, den leider ausschließlich die brandenburgische Forstpartie befeuert, nicht nur dumm und unnötig, sondern auch schädlich ist – für uns Jäger, für das Wild, aber vor allem auch für unser aller Sorgenkind, den Wald! Dabei haben die Jäger schon seit geraumer Zeit die Hand zu einer Verständigung ausgestreckt – der DJV hat im Anschluss an eine derartige Fachtagung im April 2020  eine 40seitige BroschüreLösungsansätze im Forst-Jagd-Konflikt“ veröffentlicht, andere Stimmen sind ebenfalls ausgewogen, wenn man zwar einerseits liest:

Das ideale Bild von Förstern ist ein Wald komplett ohne Wild“, sagt die Wildtierökologin Ilse Storch. „Es ist die Frage, ob man das als Ökologie verkauft. Aus meiner Sicht ist ein solcher Forst nicht naturnah, sondern ökologisch verarmt.“

Aber wie es andererseits so schön in der website „Forstwirtschaft in Deutschland“ des Deutschen Forstwirtschaftsrats und seiner Partner heißt:

„Der Wald ist wichtiger Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Hier sind Wild und Wald untrennbar miteinander verbunden. Das Ziel der Forstwirtschaft ist es, die Vielfalt an wildlebenden Tieren und heimischen Pflanzenarten im Wald zu erhalten und den Lebensraum des Wildes zu fördern und zu schützen.

 Die Jagd dient dem Schutz des natürlichen Ökosystems Wald, dem Erhalt gesunder Wildbestände sowie den Interessen der Forstwirtschaft. Dazu fördern Förster den Aufbau baumartenreicher Waldbestände und streben gleichzeitig an, Wildschäden zu vermeiden.“

Auf dieser simplen Basis und vor allem gestützt auf § 1 unseres geltenden Jagdgesetzes, wonach Wild mit Wald ein kulturelles Gut und seine Hege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, könnten auch in Brandenburg Forst und Jagd hervorragend harmonieren.

Dafür müssten sich das MLUK und seine Helfer und der Landesforst nur mal bequemen!

Die Aussicht dazu ist leider gering!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

Gegendarstellung – „allein mir fehlt der Glaube“.

In unserem Blog vom 17. Juli 2022 „LFE – „Ein Fauler Apfel…“ haben wir Herrn Forstassessor Torsten Wiebke als „Vollpfosten“ und „faulen Apfel im Korb des LFE“ bezeichnet, weil er angeblich in einem von der Linksfraktion veranstalteten Fachgespräch am 28. Juni als Vertreter des LFE (Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde)

„auf die Möglichkeit hinwies, die Einregulierung von Wildtierbeständen medikamentös vorzunehmen. Er habe die Nase voll von den Jägern in Brandenburg, die weder kompromiss- noch dialogbereit seien und denen es nur um dicke Trophäen ginge und dafür das Wild füttern,“

Das hat zu allerlei Bewegung und Schriftwechsel im Internet und daneben geführt und vor allem zu allgemeiner Entrüstung über Herrn Wiebke. Jetzt, nämlich am 2. September 2022, beehrt uns der Landesbetrieb Forst Brandenburg durch seinen Direktor Kraut mit einer „Gegendarstellung“, die allerdings presserechtlich eine solche nicht ist, sondern ein Erklärungsversuch.

Zuckerbrot und Peitsche

Der Brief von Herrn Kraut endet auf S. 4 mit der Hoffnung auf einen „künftig fachlich konstruktiven kollegialen Austausch“ mit uns und enthält deshalb den Satz: „… verzichte ich derzeit diesbezüglich auf die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte“.

Das ist das Zuckerbrot.

Am Anfang des Briefes allerdings teilt uns Herr Kraut mit: „ich werde die Äußerungen auf Strafbarkeit prüfen lassen“.

Das ist die Peitsche.

Mit diesem „fachlich konstruktiven kollegialen Austausch“ über seine Meinung des Verhältnisses von Beleidigung und Meinungsfreiheit verbindet Herr Kraut das Verlangen:

ich fordere Sie hiermit zu einer Korrektur ihrer Veröffentlichung und zur Veröffentlichung einer die folgenden Ausführungen berücksichtigende (Endungsfehler im Original)  Gegendarstellung auf.

Dann folgt ein Text, der in erweiteter Form nunmehr auch unter dem, wie gesagt nicht ganz korrekten (und auch grammatikalisch nicht durchweg fehlerfreien) Titel „Gegendarstellung“ in der Website der Landesforst eingestellt ist. Im Gegensatz zu dem an uns gerichteten Schreiben ist dort neben Herrn Kraut auch Herr Wiebke als Unterzeichner angegeben.

Na endlich!

Die „Richtigstellung“ der „Gegendarstellung“.

Wir, und nicht nur wir allein, haben Herrn Wiebke vorgeworfen, nicht nur über medikamentöse Lösungen geschwafelt zu haben, sondern auch die Jäger beschimpft zu haben. Das wird nicht dementiert – damit kann man davon ausgehen, dass Herr Wiebke diese törichten jagdfeindlichen Äußerungen tatsächlich getan hat.

Dann wär´ das ja schon mal geklärt!

Herr Kraut behauptet ferner in seinem Brief an uns:

Auf die Nachfrage zu Lösungsmöglichkeiten legte Herr Wiebke dar, dass nach der zuerst notwendigen Klärung der Ziele des Waldumbaus verschiedene Möglichkeiten aus einer Palette theoretisch denkbarer Maßnahmen wie die Errichtung von Zäunen, medikamentösen Lösungen oder die Durchführung der Jagd diskutiert werden könnten. Herr Wiebke betonte, dass bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen zu berücksichtigen ist, welche Methoden zulässig sowie gesellschaftlich und wirtschaftlich vertretbar sind und, dass in der Regel die Jagd die zulässige, anerkannte und effiziente Maßnahme ist.

Mit anderen Worten: es soll anlässlich dieser Veranstaltung ein ausführliches und tief gehendes Gespräch mit Herrn Wiebke gegeben haben, in welchem dieser sich insbesondere auch ausdrücklich gegen eine medikamentöse Lösung ausgesprochen und die Jagd als einzige vernünftige Lösung angegeben habe.

Das ist neu und erstaunlich. Aber eine Gegendarstellung muss ja nicht wahr sein.

Eine Binsenwahrheit.

Es ist allgemein bekannt und eine Binsenwahrheit, dass Menschen, denen zu beanstandende Äußerungen vorgeworfen werden, fast immer auf zweierlei Weise reagieren:

1. Version: das habe ich nicht gesagt.

2. Version: das habe ich so nicht gesagt.

Der Unterschied es klar: bei der 1. Version muss man dem Betroffenen nachweisen, was genau er gesagt hat.

Bei der 2. Version steht schon mal fest, dass der Betroffene irgend so etwas gesagt hat, aber er meint, er habe es anders gesagt, oder sei missverstanden worden, oder er habe es nicht so gemeint.

Die Schilderung von Herrn Kraut gehört zur 2. Version, und deshalb wollen wir mal untersuchen, wie glaubwürdig sie ist.

Zur Glaubwürdigkeit

Um die neue und erstaunliche Version seiner Äußerungen, die für Herrn Wiebke (oder von Herrn Wiebke?) durch den Landesbetrieb Forst nunmehr verbreitet wird, zu bewerten und einem Faktencheck zu unterziehen, schauen wir uns mal den bisherigen Verlauf der Diskussion an. Der ist interessant.

Der Ablauf:

4. Juli:

Der LJV schreibt: Eklat im Landtag: Fachgespräch zum Waldumbau offenbart Wildfeindlichkeit.

Kein Dementi von Herrn Wiebke!

4. Juli:

„unsere jagd“ im Internet: Grünen Politiker und Mitarbeiter der LFE zieht medikamentöse Einregulierung von Wildtierbeständen in Erwägung. Wissenschaftliches Verbiss-Monitoring absichtlich negativ gegen Wildtiere ausgelegt.

Kein Dementi von Herrn Wiebke!

16. Juli:

Wir bitten die Fraktion Die Linke, Veranstalterin des Fachgesprächs, unter Hinweis auf die Äußerungen von Herrn Wiebke um ein Protokoll.

Keine Antwort! Kein Dementi.

17. Juli:

Wir schreiben unseren Blogbeitrag: LFE – Ein Fauler Apfel…

Kein Dementi von Herrn Wiebke!

22. Juli:

Wir bekommen den ersten Brief von Herrn Kraut mit der Bitte: „dass Sie Inhalte aus fachlichen Beratungen nicht ungeprüft „vom Hörensagen“ einseitig darstellen und gehe dementsprechend davon aus, dass Sie die hier gegenständlichen Inhalte aus dem Jagdrechtsblog entfernen.“

Kein Dementi von Herrn Kraut, keines von Herrn Wiebke!

24. Juli:

Die PIRSCH schreibt: „Auf Anfrage der Redaktion an Wiebke, welche konkreten Sachverhalte er vorbringen könne, die solche Aussagen rechtfertigen würden, äußerste sich eine Pressesprecherin des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK), dem der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) und damit ferner das LFE untergeordnet ist. Diese gab an, dass im „Fachgespräch der Fraktion Die Linke […] diese Frage nicht Thema mit dem wissenschaftlichen Leiter der Fachverfahren Waldinventur und Fernerkundung“, Torsten Wiebke, gewesen sei.“

Kein Dementi von Herrn Wiebke!

25. Juli:

Frau Dr. Hagemann Vorstand LFE schreibt an uns, rügt Ton und Stil, aber:

Kein Dementi des LFE, kein Dementi von Herrn Wiebke!

Unsere Schlussfolgerung:

Die steht bereits in unserer Antwort auf den ersten Brief von Herrn Kraut an uns:

„Der Verursacher des ganzen Schlamassels, Herr Forstassessor Torsten Wiebke, hüllt sich total in Schweigen. Auf die an ihn gerichtete Anfrage hat das MLUK geantwortet, nicht etwa er. Auf unseren Blogbeitrag hat das LFE geantwortet, nicht etwa er. Weder zu dem Bericht des LJV noch unserem Blogbeitrag noch einem Editoral von „unsere Jagd“ noch zum Beitrag der Pirsch hat sich Herr Wiebke geäussert – unsere harten persönlichen Anwürfe lässt er unerwidert.

Deshalb sagt mir meine Erfahrung im Hinblick auf diese eindeutige Lage: es dürfte mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit feststehen, dass Herr Wiebke genau das gesagt hat, was ihm vorgeworfen wird!“

Dafür sprechen die Zeugen des LJV. Herr Kraut benennt Gegenzeugen. Einer davon ist Herr Wiebke selbst und deshalb als Zeuge unbrauchbar.  Der andere ist der forstpolitische Sprecher der Linksfraktion Thomas Domres, der uns allerdings schrieb: „Die Tatsache, dass eine medikamentöse Behandlung von Wildtieren diskutiert wird, wurde von Herrn Wiebke am Rande erwähnt, aber diese weder gefordert noch befürwortet. Das Thema hat auch in der Diskussion in der Veranstaltung keinerlei Rolle gespielt.“

Als Gegenbeweis ebenfalls ziemlich dünn, um es mal nett auszudrücken.

Fazit:

Nach alledem gehen wir davon aus, dass Herr Wiebke genau das gesagt hat, was ihm vorgeworfen wird. Seine Jägerbeschimpfung hat er nicht dementiert. Seine – wenn es denn seine ist – neue Schilderung ist nicht sehr glaubwürdig.

Apropos Jagdfeindlichkeit

Herr Kraut ist in der sog. „Gegendarstellung“ bemüht, das Verhältnis von Forst und Jagd nett darzustellen. Wenn man sich allerdings die Begründung zum Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes und die darin enthaltenen Anwürfe gegen die Jäger ansieht, hört man auch hier die Botschaft wohl, allein es fehlt der Glaube.

Schlusswort:

Das war´s, liebe Leser. Wir bleiben bei unserer Meinung in der Sache!

Mehr ist nicht zu sagen und auch nicht mehr zu schreiben.

„Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen den Vorhang zu und alle Fragen offen.“ (Bertolt Brecht).

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 

REHE ZÜNDEN DEN WALD AN !

hat die Täter erwischt: 

„Bambi“ ist schuld, dass Brandenburgs „Wälder“ noch zu 70 Prozent aus Kiefern bestehen.

Kein Wunder, dass Dummbeutel über die „Lügenpresse“ schimpfen, und Vernünftige den Zeitungen – außer der NZZ Neuen Züricher Zeitung, –  nichts mehr glauben, und dass der Beruf des Journalisten zumindest schillernd, wenn nicht gar weitgehend in Verruf geraten ist.

Bei dem geballten Unsinn, der nicht nur im Radio, TV und Internet, sondern leider auch in Zeitungen Tag für Tag verzapft wird!

Halt, Halt! Mal langsam. Worum geht´s?

Also von vorn bzw. erstmal von hinten:

  1. Braucht Brandenburg ein neues Jagdgesetz?

Dazu haben nicht nur wir in der letzten Zeit allerhand gesagt und wollen das nicht wieder aufwärmen. Wir, und viele andere auch, haben klargestellt, dass die Kampagne des Ministers Vogel und seiner Gefolgsleute unter dem Titel „Wald vor Wild“ einen „Wald ohne Wild“ meint, um eigenes Versagen zu vertuschen, aber dass das nicht nur falsch sondern auch noch rechtswidrig ist.

Geschenkt.

  1. Aber: Journalisten müssen auch leben!

Klar, dummer Hinweis. Was hat das mit dem törichten Schalenwildkrieg in Brandenburg zu tun?

Das illustriert der folgende Fall:

Es gibt Journalisten, die entweder versuchen, so sachlich wie möglich zu schreiben, oder jedenfalls ihre eigene Meinung als solche zu kennzeichnen. Die meisten versuchen, objektiv zu bleiben – was immer das sein mag.

Aber dafür gibt es nicht immer Geld. „Good news are“ meistens uninteressant, „bad news are“ meistens „good news“ – es liebt die Welt, das Strahlende zu schwärzen usw…. – und besonders lukrativ ist es oft, wenn man schreibt, was die politische Klasse, also sagen wir mal der Herr Minister oder so jemand, gern lesen will. Das kommt an und trägt zur Miete bei und zum abendlichen Korn und Bier. Umgangssprachlich wird z. B. ein Journalist, der für seine Schreibe direkt entlohnt wird, gern auch „Mietmaul“ genannt – ein wunderbarer alter Ausdruck, der in der heutigen Jugendsprache auch für den Rechtsanwalt herhalten muss.

So ein „Mietmaul“ ist Uwe Rada nicht!

das isser!

Schön zu wissen – aber, mit Verlaub, wer ist Uwe Rada und was hat er an dieser Stelle zu suchen?

  1. Jetzt kommts: die taz, das Reh, die Kiefer und der Waldbrand.

Uwe Rada ist ein wortmächtiger und vielschreibender, aber erkennbar nicht immer sauber recherchierender, Journalist der taz. Er hat nach unserer überschlägigen Rechnung mindestens 17 Bücher und unzählige Artikel geschrieben, und hat, wohl damit das klappt, mindestens 8 (acht) Stipendien, auch Recherchestipendien, bekommen (also „other peoples money“, sehr angenehm) – aber dafür halt auch munter publiziert und Preise gekriegt und ist öfter für solche nominiert worden – also ein literarisches Wusel vom Feinsten! Das kann man alles in seiner von ihm selbst und der Frau Gemahlin (und dem Herrn Bruder, vielleicht) nicht besonders gut gestalteten aber rumpelvollen website lesen.

„Nix gegen einzuwenden!“

Aber jetzt hat sich der Uwe zum Horst gemacht! Wenn sich jemand „zum Horst macht“, dann meint man damit, dass jemand etwas tut, das ihn blöd dastehen lässt.

Denn der Horst – Verzeihung, will sagen der Uwe – hat in der taz am 31.07.2022 einen Artikel geschrieben mit der schönen Überschrift:

„Schießt doch endlich!“.

Was will uns der Dichter damit sagen?

In Kürze – lest den Schmonzes (jiddisch für albernes Gerede oder Geschwätz) doch selber mal! – Folgendes:

In Brandenburg brennt der Wald an allen Ecken und Enden. Keiner sagt, wer daran schuld ist. „Warum zeigt keiner auf Rehe und Hirsche, die die Triebe der jungen Buchen und Eichen wegfressen und dem Waldumbau den Garaus machen?“ Aber. „Wer von Waldbränden und Waldumbau spricht, darf vom Jagdgesetz also nicht schweigen. Das weiß natürlich auch Axel Vogel…“, (der zuständige Minister), „Wald vor Wild“ war auch der Gedanke der Gesetzesnovelle von Axel Vogel.“
Und weiter: “Denn im Wald zählt jeder Schuss. Die Zeiten, in denen Waldumbauflächen eingezäunt wurden, um sie vor Verbiss zu schützen, sind vorbei. Zu teuer. Je weniger Wild es gibt, desto mehr richtiger Wald kann wachsen, und der brennt dann auch nicht einfach so ab.“

Dass dagegen über 67 Mio EURO für sinnlose ASP-Zäune nicht zu teuer sind, hat Herr Rada nicht gemerkt.

Und mault: “Doch Axel Vogel hat die Rechnung ohne die Jäger und ihre Lobby gemacht. So lautstark war der Protest, dem sich schließlich auch die CDU anschloss, dass Vogel seinen Gesetzentwurf im Mai zurückziehen musste. Auch im Brandenburger Kabinett, weiß man inzwischen, sitzen passionierte Jäger.“
Somit erklärt uns Uwe: “ nur schießen hilft. Sonst bleibt es in Brandenburg beim bisherigen Zustand „Wild vor Wald“. Das gefällt den Jagdpächtern und Trophäensammlern. Und es gefällt den Flammen.“
  1. Zum Inhalt dieses Artikels…

muss man nicht viel sagen. Er ist kein sachlicher Bericht über unterschiedliche Meinungen zu Wild Jagd und Waldbau, sondern ein PR-Artikel für ein bedenkliches Stück Gesetzesinitiative ohne Hintergrundrecherche, ohne „audiatur et altera pars“, ohne intelligente Würdigung, voll von Unsinn!

Ein Stück miserabler Journalismus, halten zu Gnaden!

  1. …und zur Wirkung.

Das ausgerechnet in einer Zeitung, die, ob man sie mag oder nicht, immer erfrischend kritisch mit der politischen Klasse umspringt, in ihrer eigenen Einschätzung vielleicht „das einzige Medium gegen Propaganda-Müll und Verlautbarungs-Dünnsäure“ oder ähnliche Verfallserscheinungen der deutschen öffentlichen Verlautbarungen ist, und sicherlich weder zur „Lügenpresse“ noch zum „Schmuseorgan der Mächtigen“ gemacht oder dafür gehalten werden will. Wie schreibt der taz-Leser  Lutz Ross in seinem Kommentar so schön: „Schade, dass es solche vereinfachten und einseitigen Artikel in die TAZ, Spiegel und andere Medien schaffen.“

Recht hat er, oder, Uwe?.

Dr. Wolfgang Lipps

 

LFE – „Ein Fauler Apfel…

verdirbt den ganzen Korb“ sagt ein altes Sprichwort.

Das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE)

ist eine höchst verdienstvolle und weit über Deutschland hinaus geachtete Forschungseinrichtung. Unter seinen durchweg guten Mitarbeitern gibt es aber auch einen Herrn Forstassessor Torsten Wiebke. Der hat sich, nicht als Privatmann sondern als Vertreter des LFE, als – forstlich gesprochen – Vollpfosten geoutet. Leider nicht nur das, sondern er lässt eine nicht nur rückwärtsgewandte und klischeehafte Wahrnehmung der Wirklichkeit, sondern sogar kriminelle Meinungstendenz erkennen.

Für uns ist damit

Torsten Wiebke der faule Apfel im Korb des LFE!

Diese zugegeben sehr negative Beurteilung eines Mannes, den wir garnicht kennen, müssen wir natürlich begründen. Los geht´s.

Fachgespräch im Landtag

Am 28. Juni veranstaltete die Fraktion DIE LINKE ein Fachgespräch zum Waldumbau in Brandenburg. Für das LFE nahm unsere Zielperson – Verzeihung: Herr Wiebke – teil. Der Landesjagdverband Brandenburg berichtet aus diesem Fachgespräch:

„Zu einem Eklat kam es, als Torsten Wiebke, Mitarbeiter des LFE und Kandidat für die Stadtverordnetenversammlung Eberswalde für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf die Möglichkeit hinwies, die Einregulierung von Wildtierbeständen medikamentös vorzunehmen. Offen ließ er, ob er damit das vergiften der Wildbestände meinte. Er habe die Nase voll von den Jägern in Brandenburg, die weder kompromiss- noch dialogbereit seien und denen es nur um dicke Trophäen ginge und dafür das Wild füttern, so Wiebke.“

Nur dumm oder ungebildet oder parteilich oder rechtsfeindlich?

Es ist eine Tatsache, dass es unter den Jagdfeinden einige Dumme gibt – was ja nicht verboten ist, in unserem Rechtstaat kann sich jeder zum Horst machen, der das möchte. Zudem gibt es auch Etliche, denen noch niemand die Jagd im kulturellen, historischen, ökologischen und ökonomischen Kontext erklärt hat; dem entgegenzuwirken ist eine dauernde Aufgabe für uns Jäger.

Als Förster und Mitarbeiter am LFE in unmittelbarer Zusammenarbeit mit der HNE Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde kann Herr Wiebke jedenfalls zu diesen dummen oder ungebildeten Menschen eigentlich nicht gehören.

Oder?

Nee, glauben wir erstmal nicht!

Wie wir hören, gibt sich Herr Assessor Wiebke als Freund des Herrn Ministers aus. Angesichts seiner Parteizugehörigkeit und vor allem dessen, was wir Jäger von diesem Minister schon erfahren mussten, klingt das nicht ganz unwahrscheinlich. Deshalb könnte es ja sein, dass er glaubt, der unsäglichen Initiative des ministeriellen Parteifreundes mit seiner verqueren Meinung zur Seite springen zu können.

Wär´ blöd, aber denkbar. Oder?

Alles reine Spekulation.

„Rechtsfeindlich“ trifft es ziemlich genau!

Noch hat Herr Wiebke, soweit wir recherchieren konnten, nicht erklärt, was er unter der „medikamentösen“ Einregulierung von Wildbeständen, die er erkennbar für zu hoch hält, versteht.

Aber wer so schwafelt, kann nur eine von zwei (oder gar beide?) Möglichkeiten meinen:

1.     Wild vergiften.

Das Vorbild hier wäre der Kammerjäger, der Rattengift auslegt. Gifte zur Anwendung auf Wild, insbesondere Flugwild, gibt es reichlich, und viel hilft viel – Sauen könnte man auf diese Weise natürlich ausrotten.

Aber gerade die sind ja eigentlich der Freund des Forstmannes. Jedoch mit einiger Organisation kann man auch Rehwild und vor allem Rotwild gerade in Notzeiten schön vergiften – der ausgebildete Forstassessor Wiebke würde das nach seinem Ausbildungsgang sicher gut hinkriegen.

Aber: Torsten! Vergiften ist tierschutzwidrig und damit strafbar.

Nicht gewusst?

Ja, Alter, dumm gelaufen. §§ 17 und 18 TierschG.

Kann er also  nicht gemeint haben, der Torsten. Da können wir ja froh sein. Aber:

2.     Die Pille für das Wildtier

Empfängnisverhütung bei Wildtieren wird in der Tat schon seit Jahren kontrovers diskutiert. Wir wollen und können diese Diskussion hier nicht wiedergeben und nur die tierethischen Bedenken gegen diesen Eingriff in die Natur ebenso erwähnen wie die sicherheitsrelevanten und praktischen Probleme.

Tatsächlich wäre nämlich auch die Pille für Wildtiere rechtswidrig.

Noch gilt in diesem Land das gegenwärtige Landesjagdgesetz. Dessen tragendes Element ist die Hegeverpflichtung: Wild ist nach § 1 ein unverzichtbarer Bestandteil unserer heimischen Natur und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe in seinem Beziehungsgefüge, bei Berücksichtigung der berechtigten und vereinbaren Interessen von Land- und Forstwirtschaft, zu hegen. Das ist eine Aufgabe nicht nur der Jagd, sondern auch der Forstpartie!

Ob Herr Wiebke das weiß?

Offenbar nicht!

Grundlage der Hege und damit der Wildbewirtschaftung sind neben dem Tierschutz die Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Biodiversität – diese sind als übergeordnete Rechtsinstitute dem Zugriff des Landesgesetzgebers – und damit glücklicher Weise auch der Herren Vogel, Leßner und Wiebke entzogen!

Die Antibabypille für Wild kann aber nicht individuell gezielt, sondern nur im Streuverfahren über Lockmittel, Kirrmittel usw. undifferenziert in der Natur verteilt werden. Damit ist eine sinnvolle Hege unmöglich, die Nachkommenschaft nicht nachhaltig planbar, die Artenvielfalt dem Zufall überlassen,  der chaotischen Wildentwicklung Tür und Tor geöffnet. das Aussterben – vulgo: die Ausrottung – von Arten vorhersehbar.

Die Pille ist mithin schlicht rechtswidrig!

Grob unethisch ist sie ohnehin!

Unsere Empfehlungen

1.     Faule Äpfel soll man aus dem Korb nehmen, bevor die anderen guten Äpfel kontaminiert werden. Diese Maßnahme legen wir deshalb der Frau Leiterin des LFE ans Herz. Sie sollte sich von einem Mitarbeiter trennen, der nicht etwa seine eigene Meinung äußert – was er darf, auch wenn sie blöd ist – sondern der alle gebotene Zurückhaltung gegenüber seinem Dienstherrn vermissen lässt und diesen öffentlich diskriminiert!

2.     Dem Herrn Minister empfehlen wir, sich seine Freunde etwas kritischer auszusuchen – Qui couche avec des chiens se lève avec des puces !

3.     Der grünen Partei können wir nur raten, Parteifreunde mit dem Gedankengut des Herrn Wiebke auf keinen Fall in die Stadtverordnetenversammlung Eberswalde zu lassen – das kann für die Partei und die Stadt letztlich nur schädlich sein.

Ihr einigermaßen entsetzter

Dr. Wolfgang Lipps

Unnötig unergiebig entlarvend – das neue Jagdgesetz in der Diskussion

 

Am 22. Juni 2022 fand in der Brandenburgischen Akademie „Schloss Criewen“ eine Veranstaltung statt zum Thema

„Das neue Jagdrecht in Brandenburg – Planungen, Hoffnungen, Befürchtungen“.

Mit 11 Vortragenden und über 60 Besuchern war der heiße und nicht klimatisierte Raum im Schloss bis auf den letzten Stuhl gefüllt. Der LJV Brandenburg war nicht vertreten.

Erwartbarer Vortragsstoff

Ein Blick auf die Liste der Referenten ließ erwarten, dass die Mehrzahl der Vortragenden Befürworter des inakzeptablen Entwurfs eines neuen Landesjagdgesetzes aus dem MLUK (Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und Klimaschutz) sein würden, und so war es denn auch. Nur zwei Vortragende, Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtierstiftung und Prof. Dr. Dr. Sven Herzog, TU Dresden, erläuterten zahlreiche Gründe für Bedenken gegen diesen Gesetzesentwurf.

Auftritt Dr. Leßner

Als Leiter der obersten Jagd- und Forstbehörde kann er mit Fug und Recht als der Vater dieses Entwurfs (hieße demgemäß bei Karl May sicher abu kalam farigh) angesehen werden (farigh heißt übrigens „Unsinn“!). Er hielt demgemäß das „Leit-Referat“:

„Stein des Anstoßes? – Der Referentenentwurf zum neuen Jagdgesetz.“

Er beeilte sich gleich zu Beginn seiner Ausführungen, der allgemein kolportierten Meinung entgegenzutreten, dieser Entwurf sei etwa „verworfen“ oder „zurückgezogen“ worden – im Gegenteil werde er nur überarbeitet und nach der parlamentarischen Sommerpause neu vorgelegt werden; schließlich dränge die Zeit. Ihm zufolge wird es auch im Wesentlichen bei den Grundentscheidungen des bisherigen Entwurfs, die er im Einzelnen kurz aus den veröffentlichten Gründen des Gesetzes erläuterte, bleiben. Die Minibezirke müssten zwar entfallen, aber für die kleinen Waldbesitzer werde natürlich gesorgt.

Ich habe gefragt, ob dieser Entwurf denn vor seiner Veröffentlichung auch juristisch überprüft worden sei. Das, sagte er, sei selbstverständlich geschehen, und das positive  Gutachten eines Verfassungsrechtlers einer renommierten Anwaltskanzlei sei umfangreicher und gehaltvoller als das Gutachten von Prof. Dietlein für den LJV – den Namen des Gutachters wollte er allerdings nicht preisgeben.

Da fragt man sich angesichts unserer Gutachten gegen das Gesetz denn doch glatt: „Was mag dieser Verfassungsrechtler wohl von Beruf sein“?

Der Sekundant

Jeder bedeutende Mensch sollte einen Diener haben. Der von Dr. Leßner hieß in dieser Veranstaltung Eckhard Fuhr – wir hatten schon mal Gelegenheit, ihn vorzustellen; er ist freier Journalist und Mitglied des ÖJV. Er hielt einen Vortrag mit dem schwer verständlichen Titel

„Zurück auf Anfang – warum es heute wichtig ist, sich auf die demokratischen Wurzeln unseres Jagdrechts zu besinnen“.

Seiner etwas verworrenen Ansicht nach ist das heutige Jagdgesetz zwar in der Theorie klar, in der Anwendung aber untauglich. Es sei ein Elitengesetz gegen die bäuerliche Jagd. Die Eigentümer müssten gestärkt und Einrichtungen wie LJV und DJV und dergleichen beseitigt werden. Die (inzwischen längst obsoleten) Minireviere hält Fuhr für einen „bestechend klaren Gedanken“, der „zu Unrecht niedergeschrien“ werde.

Zum übrigen Inhalt des Gesetzes verlor er kein Wort. Wird’s halt nur überflogen und die Argumente der Gegner nicht gelesen haben, wie seine Wortmeldungen nahelegen.

Der übrige Jagdhaufen.

Ziemlich schnell wurde klar: Die meisten Vortragenden waren aus durchsichtigen eigenen Motiven Befürworter der „Kleinrevieridee“ des Entwurfs – sie werden in ihrem Grundbesitz und dem ihrer Mitglieder dadurch begünstigt. Das gilt insbesondere für den Bauernbund Brandenburg, oder für NABU Brandenburg. Dessen 6 Postulate waren teils unverständlich und sind ansonsten mit dem bestehenden Jagdrecht bestens zu erfüllen. Der Waldbesitzerverband Brandenburg verwies auf die Stellungnahmen des Forum Natur. Der Waldbauernverband Brandenburg brach eine leidenschaftliche Lanze für Kleinstreviere.

Mathias Graf von Schwerin, Vorsitzender des ökologischen Jagdvereins Brandenburg, treibt die Sorge um den Wald um – er nennt das „Waldsterben 2.0“. Nach der Landeswaldinventur 2015 seien 53% des Waldes verbissen, von 1952 bis 2014 sei die Schalenwildstrecke um ganze 980% gestiegen. Deshalb könne die natürlich tierschutzgerechte (wie er ganz nebenbei einflocht, was aber mit dem Leßner-Entwurf nicht klappt!) Jagd als der Forstwirtschaft nachrangig nur eine dienende Funktion haben, die Rechte der Jagdpächter sind zu beschneiden, der Grundbesitzer zu stärken. Man diene schließlich 3 Millionen Bürgern und nicht 10.000 organisierten Jägern. Abschusspläne sind unnötig. Aus der Hege muss Jagd werden. Mit Jagd meint er Reduktionsabschuss.

Wie gehabt: aus einem Jagdgesetz soll ein Schädlingsausrottungsgesetz werden, das durch die Forstdienerschaft, die Jäger, exekutiert werden soll.

Schöne neue Welt.

Kritische Stimmen

Wie erwähnt, arbeitete Dr. Kinser im Bezug auf eine Reihe von Vorschriften des Entwurfs die inneren logischen Brüche, Widersprüche und jagdlichen und organisatorischen Bedenken heraus. Prof. Herzog führte das insbesondere mit Hinweisen auf das Eigentumsrecht, die Artenvielfalt und das Gebot der Nachhaltigkeit weiter aus.

Unser Schlusswort auf der Veranstaltung

Wir haben uns gemeldet und bedauert, dass zu dieser Veranstaltung kein Jurist geladen war und wiesen auf die zahlreichen vorprogrammierten Rechtsverstöße und unser Gutachten hin – zu denen müsse sich doch der unbekannte juristische Gutachter des Ministeriums geäußert haben. Wir haben darauf abgehoben, dass alle wesentlichen Rechtsbestimmungen – Tierschutz, Biodiversität, Nachhaltigkeit und Hege – in Bundesrecht, dem Grundgesetz, dem Europarecht und sonstigen Rechtsvorschriften verankert sind.

Die sind dem Zugriff des Landesgesetzgebers entzogen.

Und der Versuch, ein rechtswidriges Gesetz zu basteln, ist jetzt, nachdem die juristischen Bedenken laut werden, wohl ein ziemlicher Verstoß gegen den Amtseid, den die Herren Beamten geleistet haben.

Obwohl Dr. Leßner sich zwischenzeitlich oft zu Wort meldete, nahm er hierzu nicht Stellung. Auch kamen nur wenige Beiträge aus dem Kreis der Zuhörer. Kein einziger Beitrag ging auch nur ansatzweise in die Tiefe oder ins Detail, ausgenommen die Vorträge Kinser und Herzog.

Fazit somit: Außer Spesen nichts gewesen!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 

Exkurs:

Zu den rechtlichen Grundlagen des Jagdrechts und der Jagdkultur habe ich am 18. Juni auf der Jahrestagung des Forum Lebendige Jagdkultur einen Vortrag gehalten, den ich hier beifüge.

Viel Feind viel Ehr? Positionsbestimmung unserer Jagd zwischen Tradition Moderne und Untergang.