JUN.i – Wunschliste: Jagd in Brandenburg

Für die Jagd in Brandenburg brechen mit der neuen Legislaturperiode ab 2025 erkennbar gänzlich neue Zeiten an – ob die besser werden, wird man sehen. Schlechter als bisher können sie nicht mehr werden.

Denn die Grünen sind aus dem Landtag verschwunden, abgewählt, und das mit Recht. Zumindest auf dem in Brandenburg so wichtigen Bereich der Land- und Forstwirtschaft und der Jagd haben wir mit zwei inkompetenten grünen Ministern 8 magere Jahre hinter uns.

Wir, das JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, hoffen – nein, besser: verlangen – dass jetzt in dem für uns Jäger wichtigen Ministerium endlich jagdlicher und vor allem jagdrechtlicher Sachverstand einkehren möge!

Aus der Fülle dessen, was in den nächsten Jahren nötig ist, greifen wir heute nur wenige Punkte heraus, in denen wir uns im Übrigen mit dem Forum Natur Brandenburg und seinen 14 Mitgliedern einig sind – das ist unsere kleine

Wunschliste des Instituts:

  • Beendigung der Personalunion von Leitung der Forstabteilung und Oberster Jagdbehörde

    Leider haben wir in Brandenburg eine ebenso unnötige wie törichte Konfliktsituation zwischen den „grünen“ und den „grauen“ Jägern. Das ist bei den zu Recht gescheiterten unsäglichen Bemühungen der Forstabteilung des Ministeriums um ein neues Landesjagdgesetz so recht deutlich geworden.

Solange das nicht überwunden ist, kann die Jagdbehörde nicht Teil der Forstverwaltung bleiben.

  • Vergabe der Verantwortung nicht nur für das Agrar- und Umweltressort, sondern für das Forst- und insbesondere das Jagdressort nach Fachkompetenz. Wir hatten in der Vergangenheit gelegentlich Veranlassung, die Forstpartie zu kritisieren; besonders negativ aber ist uns immer wieder aufgefallen, wie wenig rechtliche Fachkompetenz für Jagd und Jagdwesen im Ministerium zu erkennen war. Das ist dringend zu ändern.

Der oft beklagte „Fachkräftemangel“ ist in Politik und Verwaltung mindestens ebenso schmerzlich wie in der Wirtschaft.

  •  Es wird höchste Zeit, dass das Management der Wolfspopulation aktualisiert wird.
    Der Wolf gehört, mit sorgfältigen Regelungen, ins Jagdrecht, um die Bestandsregulierung mit Augenmaß zu ermöglichen.
  • Die Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes vom 22.05.2024 ist aufzuheben. Das bedeutet, die Sommerschonzeit im Juni und Juli auf Rot-, Dam- und Rehschmalwild sowie auf Rehböcke auf landwirtschaftlichen Flächen wird gestrichen, weil sie unnötig ist und die Regulierung von Wildschäden erschwert. Die Jagd auf Blässgänse auf gefährdeten Ackerkulturen ist wieder zuzulassen. Das Verbot sog. Totschlagfallen wird aufgehoben.
  • Die Jagdabgabe muss in Zukunft, wenn sie überhaupt weiter erhoben werden soll, ausschließlich im Sinne der Jägerschaft eingesetzt werden, und die Anträge sind dann aber auch zügig zu bearbeiten.

Nicht folgen können wir dem Forum Natur bei seiner Forderung, das Brandenburger Jagdrechtin konstruktiver Zusammenarbeit mit den Flächeneigentümern und –bewirtschaftern“ weiter zu novellieren. Wir haben bereits mehrfach in der Vergangenheit dargelegt, dass das LJagdG Bbg eines der besten Landesjagdgesetze der Bundesrepublik war und ist. Das Gesetz zu novellieren bedeutet heutzutage leider immer wieder, unerwünschten Reformbestrebungen die Möglichkeit der Einflussnahme zu gewähren.

Es spricht nichts dagegen, einzelne Punkte insbesondere z. B. der Zusammenarbeit zwischen Jagd und Privatwald auf dem Verordnungsweg zu präzisieren und damit zu gestalten.

Wir sind äußerst gespannt auf die Absichten, aber vor allem auch die Fähigkeit einer Koalition aus SPD und BSW, die drängenden Probleme von Forst und Jagd in den Griff zu bekommen.

„Die Hoffnung stirbt zuletzt“

(Cicero: Dum spiro spero – solange ich atme, hoffe ich – in seinen „Epistulae ad Atticum“, 68 – 44 v.Ch.)

Ihr Dr. Wolfgang Lipps