Minister Vogel – Rücktritt oder Entlassung überfällig!

 

Vogel der Unglücksrabe: gleich mal rechtswidrig gestartet

Am 20.11.2019 haben wir in Brandenburg, nach Herrn Minister Vogelsänger, einen neuen Minister erhalten, Herrn Vogel (der „Sänger“ ist verschwunden), der jetzt für Forst und Jagd zuständig ist – Gebiete, auf denen er bis zu seinem Amtsantritt (und wie man sieht, bis heute!) keinerlei Sachkenntnis erworben zu haben scheint (Ausbildung11 (!) Jahre Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Fernuniversität Hagen, Abschluss: Dipl. Kfm. Dipl. Ökonom; Berufstätigkeit bislang: grüner Berufspolitiker).

Ins Amt eingeführt hat er sich sofort dadurch, dass er weniger als 2 Monate nach seinem Amtseintritt, damit begann, den Grundsatz „Wald ohne Wild“ mit der Ankündigung grob rechtswidriger Maßnahmen rücksichtslos durchzusetzen – er hat nämlich gleich mal am 17. Januar 2020 eine Presseinformation veröffentlicht, die, wie wir das von seinem Vorgänger Vogelsänger sattsam gewohnt waren, in der ersten Zeile gleich grammatikalisch falsch anfängt – hier ist mal der Akkusativ dem Dativ sein Feind – und die in etwa besagt: bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest mit Drückjagden könnte man alles andere Schalenwild gleich mit abschießen.

Dummerweise hat das zwar ab 16. Januar Schonzeit.

Aber das macht nix!

Diese „Schonzeitenregelung“ verstieß nicht nur gegen den inzwischen im Grundgesetz verankerten Tierschutz und damit eindeutig auch gegen die „anerkannten allgemeinen Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit“ (also gegen § 1 LJagdG und BJagdG), sondern schlicht und einfach, aber gleichzeitig grob, gegen das Landesjagdgesetz.

Kurze Zeit später, am 20. Februar 2020, hat der Unglücksrabe dann noch rechtswidrige Mindestabschusspläne töricht  verteidigt.

Am 18. Januar 2021 wurde von Herrn Vogel dann ein Gutachten vorgestellt, das den harmlosen Titel „Evaluation des LFB“ trägt – des Landesforstbetriebs – aber tatsächlich nicht nur ziemlich krasse Reformvorschläge enthält, sondern zuerst einmal eine vernichtende Darstellung des bisherigen Zustands der Forstpartie in Brandenburg lieferte.

Im April 2021 hat der Minister dann behauptet bzw. behaupten lassen, in Brandenburg sei ab 1. April 2021 die Jagd mit bleihaltigen Büchsengeschossen verboten, es dürfe nur noch und ausnahmslos mit bleifreier Büchsenmunition gejagt werden und berief sich auf die Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz vom 28. Juni 2019.

Aber da steht das so nicht.

Die Rechtslage war unverändert.

Der Pechvogel

Dann, im Februar 2022, hat der Minister aus völlig unerklärlichen Gründen versucht, ein völlig neues Landesjagdgesetz durchzudrücken, das zum Glück in zwei Anläufen krachend gescheitert ist. Der erste Entwurf war von „geradezu umwerfender Dämlichkeit“. Unser Kommentar: Dieser Blog hatte schon öfter Gelegenheit, sich über das brandenburgische Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und Klimaschutz (MLUK) auszulassen – über geballte jahrelange Inkompetenz der politischen Entscheidungsträger bis hin zu bösartigen und rechtsfernen (um nicht zu sagen rechtswidrigenMaßnahmen dieser Behörde. Denn was die Jagd angeht, so wird die Arbeit dieses Hauses geprägt dadurch, dass der jeweilige Herr Minister, gegenwärtig nach Herrn Vogelsänger der Herr (nur noch) Vogel, erkennbar alles kritiklos absegnet, was sein oberster Jagd- und Forstknecht, Herr Dr. Leßner, ihm vorlegt – und wenn er dazu auf einem Currywurstteller quer durch die Senfreste unterschreiben müsste.

Deshalb haben wir am 12. Februar 2022 erstmals der Rücktritt dieses Ministers angeregt.

Der Sturmvogel

Bewirkt hat das nicht nur nix, sondern der Herr Minister hat seine Bemühungen um ein völlig inakzeptables Landesjagdgesetz munter verstärkt. Auch der zweite Entwurf, den inzwischen zwei Gutachten und zahlreiche Stellungnahmen ausnahmslos in der Luft zerrissen, musste politisch scheitern.

Jetzt aber schießt Vogel den Vogel ab!

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg vom 22. Mai 2024, setzt zum 1. Juni 2024 eine Fülle von Regelungen in Kraft, bei denen sich alle Betroffenen – Jäger, Naturschützer, Politiker und Landesjagdverband – erstaunt die Augen reiben. Fast alle wesentlichen Vorschriften dieser VO sind hanebüchener Unsinn, schlecht, dämlich, in Teilen rechtswidrig, und vor allem: mit niemandem abgestimmt. Alle für den Erlass einer derartigen VO vorgesehenen demokratischen Verfahrensweisen sind bewusst ignoriert worden – Herr Vogel regiert „in der Gegend herum“ wie weiland ein Duodezfürst!

Erkennbar agiert dieser Minister somit von Anbeginn an ohne Rücksicht auf  Recht und Gesetz, ohne Rücksprachen mit Organisationen oder Betroffenen, ohne Respekt vor gewählten Interessenwahrern beteiligter Kreise „nach Gutsherrenbart“, undemokratisch und unbelehrbar.

Wie lange kann sich das ein Ministerpräsident eigentlich noch gefallen lassen?

Selbst dem bislang immer noch einigermaßen übertrieben gütigen LJV Brandenburg – den wir oft genug kritisiert haben – platzt jetzt der Kragen. O-Ton: „Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel (B90/ Die Grünen) zeigt permanent ideologische Scheuklappen, ignoriert Beteiligungsprozesse, schwächt den Katastrophenschutz und verschlechtert mit wildtierfeindlicher Verordnung den Tierschutz.

 LJVB fordert sofortigen Rücktritt des Ministers“.

Den unsinnigen Wortlaut der VO geben wir hier nicht wieder – er wird vom LJV kurz skizziert und ist in der VO nachzulesen.

Das JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz

schließt sich dieser Rücktrittsforderung ausdrücklich an.

Da der Herr Minister aber sicherlich nicht zurücktreten wird, richten wir die Bitte an den Herrn Ministerpräsidenten, diesen Minister umgehend seines Amtes zu entheben.

Und da der Herr Ministerpräsident das wahrscheinlich nicht tun wird, bleibt uns nur die Hoffnung, dass wir nach der Landtagswahl Brandenburg am 22. September 2024 jedenfalls diesen Minister hoffentlich an keiner politisch entscheidenden Stelle mehr wiedersehen werden.

Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Dr. Wolfgang Lipps

Nachtrag vom 2. Juni 2024:

Ein oberfauler Kompromiss.

Ein inkompetenter Minister kommt mit einem blauen Auge davon!

Am 30. Mai meldet die Märkische Allgemeine: „Der Konflikt um die umstrittene Jagdverordnung von Grünen-Agrarminister Axel Vogel schwelte lange, war überschattet von einer Rücktrittsforderung und scheint jetzt vorerst beigelegt.“ Die Zeitung meint nämlich, der Hauptgrund des Zerwürfnisses sei der Streit um die Bejagung von Nutria und Biber gewesen, und der sei nun durch ein – zurückruderndes – klärendes Schreiben des Ministeriums weiter zugunsten der Bejagung entschieden.

Strittig sei jetzt nur noch die „Zwischenschonzeit“ für Rehböcke und Hirsche im Sommer. Aber diese Regelung „bleibe erhalten“.

Das ist, mit Verlaub, weitgehend Unsinn!

Was war geschehen?

Nachdem der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) den Rücktritt des Ministers Vogel gefordert hatte – dem wir uns vollumfänglich angeschlossen haben – gab es zunächst heftige Kritik von der CDU Brandenburg. Und „nicht nur Stefan Meyer, der Vorsitzende des Jagdverbands Rathenow, sondern auch sein Nachbar Frank Wilke, der Vorsitzender des Nauener Verbandes ist, sowie Jagdverbandsvertreter aus Ostprignitz-Ruppin kritisieren die jetzt bekanntgewordene neue Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz in Brandenburg“.

Darauf meldet die Pirsch:“ Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel (Grüne) muss nach heftiger Kritik von CDU und dem Landesjagdverband Brandenburg (LJV) seine neue Verordnung zum Jagdgesetz ergänzen“.

Nunmehr erhalten Jäger einen Brief von einer Frau Julia Götze aus dem Ministerium, Abt. 4 Oberste Jagdbehörde, womit „aufgrund vermehrter Anfragen“ (so kann man „alternative Fakten“ auch beschreiben!) die neuen Regelungen zur Schonzeit erläutert werden. Beigefügt ist eine teilweise Neufassung der VO zur VO, die, wie üblich, sowohl verwaltungsrechtlich als auch jagdrechtlich zumindest bedenklich ist.

Jetzt, so das Ministerium und dieser Brief, dürfen Nutria und Biber wie bisher bejagt werden und die „Zwischenschonzeit“ – die sog. „Jagdpause“ – soll für das Jagdjahr 2024/25 ausgesetzt sein für Schmalspießer, Jährlingswidder und Rehböcke. Ansonsten bleibt es bei der VO.

So ein Quatsch!

Wir haben schon mehrmals festgestellt, dass dem Fernlehr-Ökonomen Vogel erkennbar kein Volljurist zur Verfügung steht. Jetzt darf man vermuten, dass es in diesem Ministerium auch niemanden gibt, der mit dem deutschen geltenden Verwaltungsverfahrensrecht so richtig vertraut ist – was mögen die Fachbeamten dort wohl alle von Beruf sein? Wenn eine Schonzeit rechtswirksam festgelegt wird – wovon das Ministerium bei der „Zwischenschonzeit“ ja wohl ausgeht – dann kann die nur nach Maßgabe von § 31 LJagdG Bbg abgeändert werden. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, und das Verfahren ist nicht eingehalten. Aber im Ministerium Vogel gilt offensichtlich:

  • Legal?
  • Illegal?
  • Scheißegal!

Rechtsgrundlagen des deutschen Jagdrechts wie „Hegeverpflichtung“ oder „Nachhaltigkeit“ sind diesem Ministerium ohnehin nicht geläufig.

Mit anderen Worten: es wird ein wenig zurückgerudert und herumgeeiert, anstatt diese törichte VO einfach in wesentlichen Teilen oder ganz aufzuheben!

Ärgerliche Inkonsequenz.

Wenn wir der Presse glauben dürfen, sind der Herr Ministerpräsident, die CDU, der LJVB, die Presse und vor allem der „Ökologische Schädlingsbekämpfungsverein Brandenburg“ unter den Herren Graf von Schwerin und Fuhr mit dem jetzt gefundenen oberfaulen Kompromiss ganz zufrieden.

Wir eher nicht.

Aber bald sind ja Wahlen, und dann ist hoffentlich der Spuk vorbei!

Oder?

Merke:

Inkonsequenz ist ein Phänomen von Überforderung in zweierlei Hinsicht: Viele sind überfordert, weil sie nicht mehr wissen, was wirklich relevant, unter Umständen korrigiert oder repriorisiert werden muss. Und die Organisation ist überfordert, weil sie keinen Überblick mehr über das hat, was alles vereinbart, gefordert oder besprochen wurde und schon gar keine Idee mehr davon hat, was denn nun wirklich wichtig und vor allem richtig ist.  Die süße Versuchung der Inkonsequenz besteht in dem Glauben, den eigenen Erfolg sicherer und schneller zu erreichen, wenn nur zügig alles angeschoben wird, was dazu hilfreich erscheint.

Dr. Wolfgang Lipps