tresorkaputt2Mitten in der Debatte um Gewalt und innere und äußere Sicherheit fällt der Bundesregierung nicht sehr viel mehr ein, als erneut an der Waffenrechtsschraube zu drehen, seit 2003 zum dritten Mal. Diesmal erwischt es wieder mal den legalen Waffenbesitzer und seinen Waffenschrank – zur Beruhigung der Bevölkerung und zum Nutzen der Hersteller. Am 25. Januar wurde der „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ vorgelegt und dürfte demnächst alle Gremien durchlaufen haben (Fundstelle am Ende dieses Blogbeitrages).

Erneut hebt das neue Gesetz die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition an. Das Ziel: weniger Waffen sollen abhanden kommen. Das ist, wie inzwischen sattsam bekannt ist, eine höchst schlampige Begründung für ein Gesetz. Denn legale Waffen sind nur ein Bruchteil der insgesamt in Deutschland vorhandenen Waffen. Die wenigen Todesfälle durch legale Waffen betreffen überwiegend Familiendramen, und einige Personen starben durch polizeilichen Waffengebrauch. In beiden Fällen ist die Aufbewahrung völlig ohne Belang. Amokläufe mit legalen Waffen zeigen, dass dabei fast immer die Vorschriften über die Aufbewahrung durch den Waffenbesitzer verletzt worden waren.

Wenn also demnächst zahlreiche Waffenbesitzer sich einen neuen Waffenschrank kaufen müssen, dann hat das andere Gründe – die Politik will dem unbedarften Bürger mit einer wohlfeilen Alibi-Veranstaltung  Strenge und Engagement vorgaukeln, und dafür eignet sich der überwiegend rechtstreue legale Waffenbesitzer natürlich besser als der Verbrecher oder gar die bedrohlich organisierten Banden und Familien mit ihren Unmengen illegaler Waffen!

Was ist neu?

Jäger besitzen überwiegend Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B bzw. S1 und S2. Die sind in Zukunft bei Neuanschaffungen nicht mehr zulässig, sondern die Verwahrung erwerbs- und besitzerlaubnispflichtiger Waffen wird zukünftig nur noch in Behältnissen mit den Widerstandsgraden 0 und 1 nach DIN/EN 1143-1 erlaubt sein. Dabei gibt es dann 3 Schrankarten und dazu passende Waffenmengen: Schrank Widerstandsgrad 0 und Gewicht geringer als 200 kg berechtigt zur Aufbewahrung von Langwaffen in unbegrenzter Anzahl und 5 Kurzwaffen, Schrank Widerstandsgrad 0 und schwerer als 200 Kg fünf Kurzwaffen mehr, und bei Widerstandsgrad 1 sind Lang- und Kurzwaffen in unbegrenzter Anzahl erlaubt.

Besitzstand?

Nun muss niemand befürchten, dass er jetzt den alten Waffenschrank aus dem Keller wuchten und einen neuen kaufen muss. Zunächst mal darf jeder seinen Waffenschrank der bisherigen zulässigen Normen behalten und nutzen.

Aber – und jetzt wird´s möglicherweise verworren:

Einige Waffenbehörden stellen sich auf den Standpunkt, der Besitzschutz gelte nur für vorhandene Schränke und vorhandene Waffen – kaufe man sich also nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung eine neue (auch zusätzliche) Waffe, so braucht man einen neuen Schrank.

Das wird u. E. vom neuen Gesetz nicht gedeckt. Der Bestandsschutz gilt nur für das Behältnis, egal was noch hinzukommt.

Wer allerdings einen Schrank der alten Normen hat, aber jetzt erstmals eine waffenrechtliche Erlaubnis erwirbt, muss u. E. einen neuen Schrank kaufen. Dasselbe gilt für Erben von Waffen und es gilt wahrscheinlich (so ganz klar ist die Neuregelung nämlich nicht!) auch für die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen, wenn z.B. einer der Partner im gemeinsamen Haushalt seine WBK erst nach Gültigkeit des neuen Gesetzes erhält. Auch der darf seine Waffen nur in einem neuen Schrank 0 oder1 aufbewahren, keinesfalls gemeinsam in einem der Bestandsschränke A oder B oder S1 oder S2 seines Partners, auch wenn das  ja erlaubt wäre.

Wie bewertet der Gesetzgeber das neue Recht?

Der Entwurf hat das schön ausgerechnet und wird deshalb hier zitiert:

„Unter der Annahme, dass die Anzahl der Waffenbesitzer in den nächsten Jahrzehnten annähernd konstant bleibt und unter Zugrundelegung des 18. Lebensjahres für den erstmaligen Erwerb und Besitz von Waffen sowie des 80. Lebensjahres als Beendigung des Waffenbesitzes, ist der Austausch von Sicherheitsbehältnissen unterhalb des Standards der DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 nach 62 Jahren abgeschlossen. Bei derzeit 977 262 Waffenbesitzern entfällt nach diesen Annahmen jährlich bei rd. 15 000 Waffenbesitzern der Bestandsschutz für im Besitz befindliche Sicherheitsbehältnisse infolge Tod oder altersbedingtem Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses. Durch neu hinzukommende Waffenbesitzer müssen jährlich rd. 15 000 Sicherheitsbehältnisse nach der DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher erworben werden, deren Preis rd. 300 Euro über dem Preis für ein Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 liegt. Hierfür entstehen jährliche Mehrkosten von 4 500 000 Euro.“

Das gibt ja dann wieder allerlei Diskussionen mit den Waffenbehörden und Auseinandersetzungen bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Fundstelle des Gesetzesentwurfs:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/entwurf-aenderung-waffengesetz.pdf

Tresor kaputt

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