Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, der heute von der CDU in´s Netz gestellt wurde, enthält eine überwältigende Fülle schöner Prosa. Über vieles hat man sich geeinigt, wenn auch überwiegend mit Vorbehalten, Fragezeichen, Bedingungen und Einschränkungen. Vieles, dessen Bearbeitung man sich gewünscht hätte, ist unter den Tisch gefallen.
Ein schönes Beispiel dafür ist das Kapitel „Landwirtschaft und ländlicher Raum“. Liest sich euphorisch, klingt prima – Probleme werden nicht benannt! Kein Wort über die Zerstörung ländlicher Räume und der Tierwelt durch Energiepflanzenanbau, kein Wort zum Bienensterben, nichts über die Zulassung von bedenklichen Pflanzenschutzmitteln, und auch „Landgrabbing“ kommt nicht vor.
Wir werden ja sehen, was wirklich geschieht. Unsere Meinung: Nix, oder jedenfalls nicht viel!
Lesen Sie selbst:
Auszug aus dem Koalitionsvertrag:
Landwirtschaft und ländlicher Raum
Wir würdigen die Leistungen der Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland für
die Sicherung einer gesunden Ernährung und den Erhalt vielfältiger Kulturlandschaften. Unser Ziel ist eine multifunktional ausgerichtete, bäuerlich unternehmerische Landwirtschaft, die ressourcen- und umweltschonend produziert, die Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit miteinander verbindet. Leitbild ist eine von Familien betriebene, regional verankerte, flächendeckende Landwirtschaft unterschiedlicher Strukturen und Produktionsweisen. Sie trägt zur Wertschöpfung, gut bezahlter Arbeit und sicheren Einkommen in den ländlichen Räumen bei.
Umsetzung der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Entwicklung ländlicher Räume.
Mit der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden wir besonders
die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung ländlicher Räume fördern.
Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wird zu einer „Gemein-
schaftsaufgabe ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt. Die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) sollen umfassend genutzt werden. Für eine integrierte Entwicklung ländlicher Räume ist es notwendig, Ressortzuständigkeiten besser zu koordinieren. Innerhalb der Bundesregierung wird ein Schwerpunkt für ländliche Räume, Demografie und Daseinsvorsorge gebildet.
Wertschöpfung und Innovation
Wir wollen die Agrarforschung besser verzahnen und in den Bereichen Tierwohl,
nachhaltige Pflanzenschutzverfahren, Eiweißstrategie und klimaschonende Land-
wirtschaft stärken. Die Arbeit der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) wird un
terstützt und verstetigt. Das Themenspektrum der Fachagentur für Nachwachsende Zusammenhalt der Gesellschaft Rohstoffe (FNR) wird um den Bereich Nachhaltigkeit erweitert. Wir werden europäische Forschungsförderungsprogramme in Deutschland zielgerichteter koordinieren. Das Bundesprogramm „Ökolandbau und andere nachhaltige Formen der Landwirtschaft“ wird verstetigt.
Die deutschen Milcherzeuger leisten einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung in
ländlichen Räumen und zum Erhalt der Kulturlandschaft. Wir setzen den Kurs der
Marktausrichtung in der Milchwirtschaft fort. Wir setzen weiterhin auf ein wirksames
und verlässliches Sicherheitsnetz der EU.
Die bestehenden Potenziale zur Energieeinsparung im Gartenbau sollen stärker ge-
nutzt werden.
Der deutsche Weinbau hat eine wichtige Rolle für die Erhaltung einer typischen Kul-
turlandschaft. Wir unterstützen die deutschen Winzer bei ihrer Ausrichtung auf erfolgreiche Qualitätserzeugnisse.
Wir werden die Umsetzung der Waldstrategie 2020 vorantreiben und dabei verstärkt
auf die Schutzziele der Biodiversitätsstrategie setzen. Der Klein- und Kleinstprivat-
wald wird mit geeigneten Mitteln in die Entwicklung einbezogen. Länderspezifische
Konzepte zur Zielerreichung bleiben unberührt. Der Waldklimafonds wird angemes-
sen finanziell ausgestattet.
Im Rahmen der Neuordnung des europäischen Saatgutrechts treten wir dafür ein,
dass die Saatgutvielfalt garantiert wird, die Interessen des nicht kommerziellen Be-
reichs gewahrt werden und der Zugang zu alten und regionalen Sorten nicht be-
schränkt wird. Wir setzen uns dafür ein, dass es im Rahmen des Nachbaus keine
weiteren Einschränkungen für Landwirte und mittelständische Pflanzenzüchter gibt.
Wir wollen die traditionelle, arbeitsintensive Küstenfischerei unterstützen sowie die
Binnenfischerei und die Aquakultur stärken. Die Reform der Gemeinsamen Fische-
reipolitik wird im Sinne der Ressourcenschonung und des Erhalts der Wettbewerbs-
fähigkeit der Fischerei umgesetzt. Besonderen Wert legt die Koalition auf den Schutz der Meeresböden und Bestände sowie die Weiterentwicklung der Fangtechnik und Fangmethoden mit dem Ziel der Beifangminderung. Die Koalition wird sich weiterhin für ein konsequentes Verbot des Walfangs sowie ein Handelsverbot mit Walfleisch einsetzen.
Die Vermarktung regionaler Produkte wird ausgebaut. Das bundesweit einheitliche
„Regionalfenster“ zur Kennzeichnung regionaler Produkte wird evaluiert. Auf dieser
Grundlage werden gegebenenfalls verbindliche Kriterien festgelegt. Um die behördli
che Überprüfung der agrarwirtschaftlichen Exporte hinsichtlich Einhaltung der inter-
nationalen Standards sowie spezieller Anforderungen einzelner Drittstaaten zu ver-
bessern, wird dem Bund eine koordinierende Funktion zugewiesen. Die Exportkom-
petenz des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz wird gestärkt.
Beim Abschluss bi- und multilateraler Handelsabkommen ist die verbindliche Einhal
tung der hohen europäischen Standards in den Bereichen Verbraucher-, Tier- und
Umweltschutz von zentraler Bedeutung.