Die afrikanische Schweinepest (ASP)
kommt näher (s. unseren Blogbeitrag vom 18.11.2016). „Seit dem ersten Auftreten der ASP in Georgien 2007 hat sich die Seuche sprunghaft in Richtung Westen und Norden nach Estland, Lettland, Litauen und Polen ausgebreitet. Im Juni 2017 wurden die ersten Fälle in Tschechien und ein Fall bei Hausschweinen in Rumänien gemeldet. Es ist daher für die Allgemeinheit geboten, alle jagdrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um einem möglichen Eintrag der ASP in die Wildschweinpopulation entgegenzuwirken, da die Dichte der Wildtierpopulation als maßgeblicher Risikofaktor bei der Verbreitung von Seuchen gilt.“
Was tun?
Es ist seit ca. 10 Jahren somit klar, dass hier etwas getan werden muss. Anstatt aber sogleich zu agieren, wird seit eben dieser Zeit – wie könnte es anders sein – vornehmlich geredet und geschrieben und angeregt und vorgeschlagen und diskutiert und und und.
Man kennt das ja.
Erste konkrete Vorschläge beginnen sich jetzt zu materialisieren – richtig vernünftig, um es mal nett zu sagen, ist keiner.
Ministerium Brandenburg
Hier wird immerhin gehandelt. Am 6. November 2017 hat das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft eine Allgemeinverfügung „zur befristeten Einschränkung von § 26 Absatz 2 des Jagdgesetzes“ des Landes erlassen; seit dem 30.11.2017 bis zum 31.März 2021 dürfen „allgemein gebräuchliche Taschenlampen oder Handscheinwerfer“ bei der Erlegung von Schwarzwild verwendet werden. Nachtzielgeräte und Verbindungen der Lampe mit der Waffe bleiben verboten, der Elternschutz gilt weiterhin (Amtsblatt für Bbg 48/2017 S. 1106).
Nette Geste, zeigt Aktivität – und ist jagdlich und seuchenpolitisch Unsinn!.
Jeder Jäger, der sich über unser Land hinaus mit Jagd beschäftigt hat, weiß: das klappt nicht! Da muss man die Lampe eng an den Lauf halten, mit einer Hand anknipsen, schnell auf einen Frischling richten und abdrücken. Manchmal trifft man, oft nicht. Das macht man bei einer Rotte maximal zwei Mal – dann stiebt die Rotte nach dem ersten Lichtschein auseinander und ward an der Kirrung nicht mehr gesehen. Also: nicht nur unweidmännisch, sondern auch noch ineffektiv!
LJagdV Brandenburg
Dem ist dazu eingefallen, Bachen als nicht mehr führend zu betrachten, wenn die Frischlinge die Streifen verloren haben, also nach etwa 3 Monaten. Das soll wohl heißen, dass man dann straflos die Bache vor den Frischlingen schießen darf (oder etwa zur Verhinderung der ASP sollte?) – jetzt auch noch mit ´ner Taschenlampe.
Das ist – wir haben es in unserem Blogbeitrag vom 01.06.17 bereits besprochen – nicht nur unweidmännisch und wildbiologisch falsch, sondern seuchenpolitisch auch noch besonders blöd: kümmernde Frischlinge sind die ersten, die eine Krankheit kriegen und verbreiten!
Saufänge
Der Amtstierarzt der Stadt Brandenburg plädiert, wie Outfox World am 23.11.17 berichtet, für Saufänge.
Das hört sich erstmal gut an, denn damit kann man gleich mehrere Bachen mitsamt ihren Frischlingen fangen, wenn man es richtig anstellt.
Aber, liebe Weidgenossen, dann können wir gleich im Schlachthof arbeiten. So effektiv das auch sein mag, es ist für jeden Jäger, der sein Wild liebt, eine herzzerreissende Zumutung. Denn dann gehen Sie den Saufang morgens an, die gefangenen Schwarzkittel kriegen Panik, die wütenden und angstgetriebenen Bachen müssen Sie zuerst erschießen, und dann drücken sich die Frischlinge angsterfüllt und mit großen Augen in der Ecke zusammen, und sie müssen da einfach reinhalten, schießen und verwunden und töten, bis alle erlegt sind.
Jäger, die das schon mal gemacht haben, träumen bisweilen heute noch davon! Ich mach´ das nicht, dann lass´ ich der Natur ihren Lauf.
Die Lösung!
Deshalb gibt es für uns nur eins: vertrauenswürdigen Jägern mit Einzelverfügung den Gebrauch von Nachtzielgeräten erlauben, möglichst noch mit Schalldämpfern. Das ist effektiv und schont dennoch das überlebende Wild.
Ihr besorgter
Dr. Wolfgang Lipps
Saufang