Nach schwierigen Verhandlungen haben sich Jäger und Waldbesitzer in Brandenburg auf ein einheitliches Verfahren zur Bewertung von Wildschäden im Wald geeinigt – veröffentlicht am 23.11.2016. Das Ergebnis ist eine Durchführungsanleitung zur Wildschadensbewertung, der Empfehlungen zur Wildschadensvorbeugung vorangestellt werden. Das Ganze ist in einer 42-seitigen Drucksache des Ministeriums für ländliche Entwicklung Umwelt und Landwirtschaft enthalten, die man im Internet herunterladen kann; auf dieser Seite kann man auch Waldschäden mit einigen Angaben online bewerten.
(Fundstelle: http://forst.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.465746.de.)
Vorbeugung
Die ersten 14 Seiten dieser Anleitung enthalten die Empfehlungen zur Vorbeugung von Wildschäden. Sie sind vernünftig und ausgewogen und legen insbesondere Wert auf die enge Zusammenarbeit von Jägern und Waldbesitzern und dabei auf die Gestattung jagdlicher Einrichtungen. Die törichte Formel von den „grundsätzlich überhöhten Schalenwildbeständen“, die immer wieder als wohlfeiles Argument auftaucht, fehlt glücklicher Weise völlig. Stattdessen wird auf die zahlreichen Faktoren der örtlich oder regional festzustellenden Bedingungen für hohes (oder auch niedriges) Schalenwildvorkommen abgehoben.
Schadensbewertung
Die Seiten 15 bis 21 enthalten dann die Durchführungsanleitung der Bewertung von Verbiss-, Fege- und Schlagschäden und die Seiten 22-27 von Schälschäden. Von S. 28 bis S. 42 werden Ertragsklassen für Kiefer, Eiche, Buche Douglasie und Fichte ermittelt.
Insgesamt stützt sich der Leitfaden stark auf die „Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald“ des DFWR vom Januar 2013.
Unser Urteil
Wir haben uns mit unserem Blogbeitrag „Wer nicht schießt, muss zahlen – Schadenstabelle pro Baum?“ schon im Januar 2014 eingehend mit den Grundlagen und der Vorarbeit zu dem nun vorliegenden Leitfaden beschäftigt. Die Märkische Oderzeitung MOZ – die bekanntlich forstliche und jagdliche Themen grundsätzlich fehlerhaft darstellt, obwohl sie mitten im waldreichsten Bundesland beheimatet ist – hatte mit dieser falschen Schlagzeile aufgemacht. Auch jetzt hat´s sie es wieder nicht kapiert und meldet am 22.11.2016: „Brandenburger Jäger und Waldbesitzer haben einen Kompromiss gefunden, wer für Wildschäden an Jungbäumen aufkommt“ – genau darum geht es natürlich nicht!
Der Leitfaden ist vielmehr eine ausgewogene und gut begründete Grundlage für die gütliche Einigung bei Wildschäden im Wald. Sie ist hilfreich und sachlich, was nicht zuletzt daran liegen dürfte, dass dem Autorenkollektiv eben auch die HNE (Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde), die Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg und nicht zuletzt der Landesjagdverband Brandenburg e. V. angehört haben.
Nach wie vor gilt allerdings das deutsche Schadensersatzrecht. Dazu haben wir seinerzeit im Blogbeitrag festgestellt: „Vor allem: das deutsche Schadensersatzrecht kennt noch einen miesen Ausweg für den Ersatzpflichtigen: ihm darf nämlich nie die Möglichkeit abgeschnitten werden, einen anderen als den hypothetischen Schadensverlauf zu beweisen! Und das verbietet eine formelhafte oder tabellarische festgelegte Schadenshöhe!“
Im Streitfall also ist dieser Leitfaden zwar eine gute Argumentationshilfe für den Geschädigten, aber mehr auch nicht. Und mehr soll er wohl auch nicht sein – für eine gütliche Einigung ist er sicherlich höchst hilfreich und deshalb verdienstvoll.
Dr. Wolfgang Lipps