Infografik-Woran-erkennt-man-einen-WolfDas schweizerische Bundesamt für Umwelt BFU hat vor kurzem, am 16. Januar 2016, eine „Vollzugshilfe“ für das Wolfsmanagement „Konzept Wolf Schweiz“ herausgegeben, die für die Probleme in der Bundesrepublik höchst lesenswert ist – Fundstelle am Ende dieses Beitrags.

Auch in der Schweiz hat der Wolf keine Jagdzeit, aber die Konzepte zur Regulierung von Wildtierbeständen finden sich in der Schweizerischen Jagdverordnung, in der die entsprechenden Aufträge an das BAFU genau beschrieben sind – auch das ist lesenswert (Fundstelle am Ende dieses Beitrags). Das Konzept geht, wie die EU-Regelung und ihr folgend das deutsche Recht, von einem umfassenden Vollschutz des Wolfs aus, enthält aber gleichzeitig vernünftige Vorschläge zum Monitoring und vor allem zur Regulierung von Wolfsbeständen im Lichte der eindeutigen Gefahr für die Nutztierhaltung und nicht zuletzt auch den Menschen.

Damit zeigt dieses Konzept, wie mit der Tatsache, dass der Wolf aus unserer Kulturlandschaft nicht mehr verschwinden, sondern sich vermehren wird, sachlich und interessegerecht umgegangen werden kann. Den deutschen Naturschutzverbänden, insbesondere aber der Umwelt- und Jagdpolitik der Bundesländer, kann die Lektüre dieses Konzepts nur nachdrücklich empfohlen werden.

Fundstellen:

Jagdverordnung:

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19880042/201507150000/922.01.pdf

Konzept Wolf bei BAFU:

http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01836/index.html?lang=de&show_kat=/publikationen

Download dort:

Konzept Wolf Schweiz – Vollzugshilfe
19.01.2016 | 1496 KB | PDF

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Jäger Zinnfigur

 

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