Multitools, die sich einhändig öffnen und arretieren lassen, dürfen nur in gesetzlichen Ausnahmefällen nach § 42a WaffG geführt werden. Sie sind Einhandmesser. Bussgeld bis 10.000 €
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Schlagwort: Einhandmesser
Multitools, die sich einhändig öffnen und arretieren lassen, dürfen nur in gesetzlichen Ausnahmefällen nach § 42a WaffG geführt werden. Sie sind Einhandmesser. Bussgeld bis 10.000 €
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