Wald OHNE Wild – Brandenburg rottet das Schalenwild aus!

Am 15. Mai 2019 berichtet JAWINA über eine geplante Jagdverordnung Brandenburgs mit der Schlagzeile: „Ökologisches Jagdgesetz per Verordnung“. Was der Verfasser von dem Entwurf hält, sagt er mit den schönen Worten: „Dass ein SPD-Minister einen solchen Entwurf passieren lässt, ohne ihn den verantwortlichen Mitarbeitern um die Ohren zu hauen und sie für ihre erwiesene Verachtung und Geringschätzung demokratischer und rechtsstaatlicher Gepflogenheiten ins Archiv zu versetzen, ist ein Skandal…“.

Wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, haben in diesem Blog schon seit vielen Jahren immer wieder Veranlassung gehabt, uns zur Jagdpolitik in Brandenburg zu äußern. Was Herrn Minister Vogelsänger (vorstehend abgelichtet) und die überwiegend kläglichen Produkte seines Hauses angeht, so teilen wir die abschätzige Meinung von JAWINA.

In einem wesentlichen Punkt allerdings widersprechen wir: die geplante Verordnung lässt nicht nur allerlei befürchten, sondern der Skandal ist bereits seit Jahren offenkundig und mit der Novellierung der bestehenden Verordnung seit 2014 zumindest angelegt und wird kontinuierlich vollzogen.

Schalenwildjagd als Schädlingsbekämpfung. 
 

Seit einigen Jahren wird die Forstpartie, und ihr folgend die Landesgesetzgebung und vor allem ein Minister wie Herr Vogelsänger immer „schalenwildfeindlicher“. Hieß es nach der Wende in Brandenburg zunächst noch „Wald UND Wild“, so wurde alsbald daraus „Wald VOR Wild“, und heute sind wir bei „Wald OHNE Wild“ gelandet. Seit Jahren wird für Schwarzwild nur ein Mindestabschuss erlaubt. Seit November 2014 ist unser Rehwild vogelfrei. In der Durchführungsverordnung zum brandenburgischen Landesjagdgesetz (BbgJagdDV)) von 2004 enthält die Fassung vom September 2014 in § 4 Abs. 3 die Regelung, dass unter bestimmten Umständen Mindestabschusspläne für Rotwild, Damwild und Muffelwild zulässig sind. Voraussetzung soll u. a. sein, dass die zuständige Hegegemeinschaft überhöhte Wildbestände feststellt oder dass erhöhte Wildschäden auftreten.

Diese Voraussetzungen sind Augenwischerei, und die geplante neue Verordnung soll das offenkundig nur noch deutlicher machen und unser Wild vollständig in die Hände der Forstpartie geben.

Pseudolegale Trickserei.
 

JAWINA sieht mit Recht in der Genehmigung von Nachtzielgeräten eine Methode, unserem Schalenwild zu Leibe zu rücken. Diese Bejagungshilfen verstoßen nicht nur gegen das Waffenrecht – was dem brandenburgischen Verordnungsgeber aus dem Hause Vogelsänger offenkundig ziemlich wurscht ist – sondern ebenso gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit und gegen die §§ 1 des Landesjagdgesetzes Brandenburg und des Bundesjagdgesetzes.

Eine Reihe anderer Maßnahmen fügen sich nahtlos in die jagdfeindlichen Bestrebungen des Ministeriums ein. Der Landesjagdverband hat darauf in einem offenen Brief hingewiesen – siehe unseren Blogbeitrag vom 7. März. Die Unterordnung der obersten Jagdbehörde unter die oberste Forstbehörde dient erkennbar dem starken Eingriff in die Schalenwildbestände.

Auch die Forstpartie kann sich natürlich der Erkenntnis nicht verschließen, dass Wild ein, wie § 1 unseres Landesjagdgesetzes richtig sagt, wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur ist und seine Hege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der miese Trick, die Hege durch Totalabschuss zu unterlaufen, ist der sogenannte Mindestabschussplan. Bereits in unserem Blogbeitrag vom März 2015 haben wir darauf hingewiesen, dass Mindestabschusspläne überhaupt keine Abschusspläne sind. Ein Mindestabschussplan sagt weiter nichts als: „Du kannst alles totschießen, was Dir vor die Büchse kommt, mindestens aber 30 Stück.“ Das ist kein „Plan“, sondern eine „Lizenz zum Töten“, weiter nichts!

Beispiel: Abschussplan der Oberförsterei Chorin:
 

die Hegegemeinschaft, der der Unterzeichnete angehörte, musste aufgelöst werden, weil die zuständige Oberförsterei als größter Flächenbesitzer ausgetreten ist. Sie wird dadurch ersetzt, dass wir uns in die Abschussplanung der Oberförsterei einbringen dürfen.

Diese sieht für das Jagdjahr 2019/2020 wie folgt auszugsweise aus:

RotwildPlan: 138Genehmigt: 138Mindestabschuß
DamwildPlan: 120Genehmigt: 120Mindestabschuß
MuffelwildPlan:   14Genehmigt:   10Mindestabschuß

Wer das für einen Plan hält, hat seit der Volksschule nicht mehr aufgepasst. Vorgeschrieben ist aber ein Plan – die Berücksichtigung von Belangen der Land- und Forstwirtschaft steht ebenfalls unter dem Gebot der Hege – die hat zum Ziel einen gesunden und artenreichen Wildbestand. Und dafür ist ein Mindestabschuss nicht nur untauglich, sondern abartig und rechtswidrig!

Quo vadis Jagd?

In unserem Blogbeitrag vom 13.10.2016 haben wir schon beklagt, dass angebliche Mindestabschusspläne nicht nur behördlich verordnet, sondern sogar gerichtlich abgesegnet wurden.

Da können wir mit – angeblich – Albert Einstein zunächst mal nur feststellen: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“  Aber das alleine ist es ja nicht – wir haben es hier sicherlich nicht, oder nicht nur, mit Dummheit zu tun, sondern leider mit einer geplanten und mit Tricks und Täuschung kontinuierlich durchgesetzten Gegnerschaft gegen Jagd und Wild.

Ihr sehr besorgter

Dr. Wolfgang Lipp