Fraktionszwang und grüne Gentechnik

genmais_2In unserem Blogbeitrag vom 3. Dezember haben wir darauf hingewiesen, dass sich die Große Koalition auf S. 84 des Koalitionsvertrages einen eigenen Koalitionszwang gebastelt hat. Dort heißt es:

Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.

Wir haben das als einen Skandal bezeichnet und gemeint, hier vereinbarten die Koalitionäre „frech und gottesfürchtig einen vertraglich fixierten Große-Koalitions-Fraktions-Zwang und verstoßen damit nicht nur vorsätzlich und öffentlich gegen die Verfassung, sondern machen die Opposition, bei allem auch im Vertrag geäußerten Kooperationswillen, so richtig „zum Affen“!“

Wie recht wir haben, zeigt jetzt die Stimmenthaltungs-Posse der Bundesrepublik um die Genehmigung der Genmaissorte 1507 in der EU. Der Koalitionsvertrag enthält bekanntlich auch den Satz: „Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik an“. Mit anderen Worten: die Deutschen sind mehrheitlich gegen genmanipulierte Pflanzen! Das ist auch vernünftig, denn unbestreitbaren Vorteilen der grünen Gentechnik stehen erhebliche und noch keineswegs vollumfänglich erkannte, geschweige denn beherrschbare Risiken gegenüber. Bei einer derartig unsicheren Lage aber sollte man Gott lieber nicht ins Handwerk pfuschen!

Also konnte sich innerhalb der Bundesregierung keine einheitliche Meinung bilden, und da sieht die Geschäftsordnung, wie es schon so schön im Koalitionsvertrag vorgegeben ist, eben vor: Enthaltung.friedrich ratlos

Und so haben wir die schizophrene Situation, dass der zuständige Minister Friedrich den Mais in Deutschland verbieten will, dem er in Brüssel den Weg geebnet hat.

So was kommt von so was!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 

Verfassungswidrige Klauseln im Koalitionsvertrag !

GrundgesetzWem, wie uns, Natur und Naturschutz, Umwelt und Energie am Herzen liegen, findet im Koalitionsvertrag zur GroKo nur wenig Erfreuliches. Ein Skandal ist es allerdings, dass auch jetzt noch die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten unserer Abgeordneten so beschnitten werden (sollen), dass wir uns nicht einmal mehr an diese wenden können, wenn uns irgendetwas gegen den Strich läuft.

 Bekanntlich bestimmt das Grundgesetz, unsere Verfassung, in Art. 38 Abs. 1, dass die Abgeordneten nicht nur in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden, sondern es steht da, ganz deutlich:

 „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

 Nun haben aber offensichtlich die Großkoalitionäre Merkel, Seehofer, Gabriel und ihre Truppenteile große Angst davor, dass im Laufe der nächsten vier Jahre immer wieder Abgeordnete aus der Reihe tanzen und aus eigenem Antrieb oder weil man es ihnen vielleicht intern so ein bisschen nahegelegt hat oder in Verfolg irgendwelcher listiger Schachzüge gegen den Koalitionspartner anders abstimmen, als die eine oder andere Fraktion das gerne möchte. .

 Deshalb enthält der Koalitionsvertrag auf S. 84 , und das ist der Skandal, Misstrauen auf hohem Niveau, denn unter „8. Arbeitsweise der Koalition“ enthält er folgende interessante Vereinbarung der drei Parteien:

 Kooperation der Fraktionen

 Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.

 Nun gibt es zwar im deutschen Parlament seit jeher den Begriff der „Fraktionsdisziplin“, die ja gelegentlich ganz nützlich ist und mit subtilen Druckmitteln durch die Fraktionsführer auch gern herbeigeführt wird. Aber auch die Verhandlungsführer der CDU, CSU und SPD wissen natürlich, das ein „Fraktionszwang“ in Deutschland (wie in Österreich und der Schweiz) absolut verfassungswidrig ist. Das schon bei der einzelnen Fraktion.

 Und hier nun vereinbaren sie frech und gottesfürchtig einen vertraglich fixierten Große-Koalitions-Fraktions-Zwang und verstoßen damit nicht nur vorsätzlich und öffentlich gegen die Verfassung, sondern machen die Opposition, bei allem auch im Vertrag geäußerten Kooperationswillen, so richtig „zum Affen“!

Schiefe Justitia

 Lupenreine Demokratie nach Gutsherrenart – schöne Bescherung zum Fest!

 Ihr Dr. Wolfgang Lipps