„Ist dies auch Schwachsinn hat es doch Methode“

Landesjagdgesetz Brandenburg – ein Entwurf von geradezu umwerfender Dämlichkeit!

Dieser Blog hatte schon öfter Gelegenheit, sich über das brandenburgische Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und Klimaschutz (MLUK) auszulassen – über geballte jahrelange Inkompetenz der politischen Entscheidungsträger bis hin zu bösartigen und rechtsfernen (um nicht zu sagen rechtswidrigen) Maßnahmen dieser Behörde. Denn was die Jagd angeht, so wird die Arbeit dieses Hauses geprägt dadurch, dass der jeweilige Herr Minister, gegenwärtig nach Herrn Vogelsänger der Herr (nur noch) Vogel, erkennbar alles kritiklos absegnet, was sein oberster Jagd- und Forstknecht, Herr Dr. Leßner, ihm vorlegt – und wenn er dazu auf einem Currywurstteller quer durch die Senfreste unterschreiben müsste.

 

Beweis: das dümmste Jagdgesetz seit 174 Jahren

Die beiden erwähnten Herren

haben ein neues Landesjagdgesetz entworfen, das „dem Fass den Boden mitten ins Gesicht schlägt“, will sagen, in rundum mieser Qualität (Satzfehler, Kommafehler, schlechtes Deutsch) geradezu hanebüchene Falschbehauptungen, dumme Legenden und abstruse Vorstellungen zuhauf enthält.

Das Landesjagdgesetz heute

Das heute noch in Brandenburg geltende  Bundesjagdgesetz sagt sehr schön:

„Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.

Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.“

Anerkannter Maßen ist dazu das geltende LJagdG Bbg eines der Besten – sein § 1, das Grundgesetz der ethisch vertretbaren Jagd, lautet schlicht und sehr gut:

„Wild ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Es ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in seinem Beziehungsgefüge zu bewahren. Der Schutz des jagdbaren Wildes und seiner Lebensräume ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Der Entwurf stattdessen: rückwärtsgewandt und undurchführbar.

Das Machwerk beginnt mit einer Einleitung auf insgesamt 7 Seiten, die im Wesentlichen mit weitgehend unbelegter bis falscher Polemik gefüllt sind – historischer Unsinn, irreführende Zahlenspielereien, falsche Gewichtungen, übersehene Fakten usw. usf. – das alles zu behandeln würde den Rahmen dieser Stellungnahme sprengen. Der Landesjagdverband Brandenburg bescheinigt dem MLUK zutreffend, es sei „von jeglichem Sach- und Fachverstand verlassen“ – eine sehr freundliche Umschreibung, fürwahr! Andere gleichermaßen vernichtende Kommentare lassen nicht auf sich warten.

Die Reise in die Vergangenheit.

Die Einleitung erwähnt die bürgerliche Revolution von 1848 und klittert dann gleich mal die Geschichte im Sinne der beiden Verantwortlichen Meister und Schreibknecht. So wird behauptet:

„Die Wildbestände sanken nach 1848 vielerorts in kurzer Zeit auf ein verträgliches Maß. Nur kurze Zeit später setzte sich allerdings die Reaktion aus Adel und Bürgertum durch.“

Tatsächlich wars anders:

„Jeder Grundeigentümer durfte nun auf seinem Besitz jagen, egal wie groß dieser war.

Als Folge der freien Jagd, die es den Bauern erlaubte den Wildschaden auf ihren Äckern und in ihren Wäldern durch Abschüsse zu begrenzen, wurde der Schalenwildbestand insbesondere in gemeindenahen Gebieten stark dezimiert.  Zugleich stieg durch die unreglementierte Jagd die Zahl der Jagdunfälle drastisch an. Die intensive Verfolgung ließ das Rotwild aus manchen Regionen verschwinden.“

Und dann wurde das vernünftige Reviersystem geboren.

Der Entwurf sieht jetzt, neben zahlreichen anderen Sottisen, vor, dass jeder Waldeigentümer, der mehr als 10 ha Land besitzt, dann aus der Jagdgenossenschaft seines gemeinschaftlichen Jagdbezirks austreten und sein Land selbst bejagen kann, wenn darin mindestens 1 ha jagdbare Fläche liegt.

Was für ein hanebüchener Unsinn!

Schon 1848 hat man sehr schnell erkannt, dass solche Flächen nicht bejagbar sind. Heute gilt das noch mehr.

Denn:

Heute hat der Tierschutz – verankert im Jagdrecht, insbesondere in der Hegepflicht und den Grundsätzen deutscher Weidgerechtigkeit – einen ganz anderen und grundgesetzlich geschützten Stellenwert. Dieser und der Natur- und Artenschutz bewahren europaweit, nicht nur in Deutschland und erst recht nicht im „Zwergstaat Brandenburg“, sowohl das Wild als auch seinen Lebensraum. Und heute führen wir Waffen und optische Hilfsmittel, mit denen kleinräumig schon aus Sicherheitsgründen nicht gejagt werden kann.

Mit anderen Worten:

Wir sind 174 Jahre weiter als die Entwurfsväter!

Der Entwurfsverfasser und sein ministerieller Sponsor wollen dem deutschen Kleinwaldbesitzer wieder zum Recht auf Tötung aller „Waldschädlinge“, zu denen Schwarzwild bekanntlich nicht gehört, verhelfen und ihn auf zimmergroßen Flächen rumballern lassen. Und die anderen Jäger sollen so jagen, dass jedenfalls im Wald die natürliche Verjüngung allerorts gewährleistet ist!

Insgesamt atmet das Machwerk das Prinzip:

Wald ohne Wild!

Der Rückschritt in die Vergangenheit wird auch als Nostalgie bezeichnet.

Nostalgie – eine Krankheit?

„Dabei hat die Nostalgie selbst keinen guten Ruf. Der Duden definiert sie als „Gestimmtheit, die sich in der Rückwendung zu einer vergangenen, in der Vorstellung verklärten Zeit äußert“, und die unter anderem von einem Unbehagen an die Gegenwart ausgelöst werden kann. Wird jemand als „Nostalgiker“ bezeichnet, schwingt oft noch der Vorwurf der Wirklichkeitsflucht mit. Der Schweizer Arzt Johannes Hofer, auf den der Begriff zurückgeht, beschrieb Nostalgie zunächst sogar als ein krank machendes Heimweh.“

Die alte gute Zeit

O lernet doch ihr armen Knecht‘ und Wichte,

O lernt doch unseres deutschen Volks Geschichte,

Und preist nicht groß und herrlich jene Zeit,

Die Zeit der niedrigsten Erbärmlichkeit!

Doch nein, ihr bleibt bei eurem dummen Schwätzen,

Ihr wollt der guten Zeit ein Denkmal setzten…

(Hoffmann von Fallersleben, August Heinrich: Unpolitische Lieder, 1.+ 2. Theil, 1. Theil, Hamburg 1841, S. 39-40))

Zum dummen Schwätzen gehört in diesem Entwurf u. a.: die Jäger hegen hohe Wildbestände, missachten die Interessen der kleinen Waldbesitzer, werden dabei von den Landwirten unterstützt, und schützen damit nur das Wild, das es aber nicht nötig hat. Die Jagdbehörden werden getäuscht und sind machtlos usw. Wer das Papier sorgfältig liest, findet noch mehr Unsinn.

Lassen wir´s für heute mal dabei.

Unser abschließendes Postulat:

Herr Minister Vogel sollte zurücktreten.

Herr Dr. Leßner sollte eine Aufgabe erhalten, bei der er keinen Schaden mehr anrichten kann – Parkplatzverwaltung im Behördenzentrum oder so.

Das Landesjagdgesetz bleibt.

Ihr auf Höchste konsternierter

Dr. Wolfgang Lipps

ASP – doch infektiös für Menschen?

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Wildschwein, Schwein (Sus Scrofa), einen Sprung über einen Zaun, Sep 95, Weikersheim, Baden-Württemberg,

Die ASP ist bekanntlich eine Pandemie – eine Tierseuche, die als sogenannte „Habitat-Seuche“ in Wildschweinen vorkommt und bei nahezu allen befallenen Tieren innerhalb kurzer Zeit zum Tode führt.

Diese Seuche ist natürlich dann eine Katastrophe, wenn sie den Bestand an Hausschweinen bei Züchtern und Haltern oder Veredelungsbetrieben befällt. Zwar breitet sie sich im Gegensatz zu den öffentlichen Verlautbarungen der Behörden und Betroffenen unter Wildschweinen nur langsam aus und befällt keineswegs alle Schweine einer Rotte, die mit einem infizierten Schwein in Berührung kommen. Aber in einem befallenen Hausschweinbetrieb müssen alle Schweine beim Auftreten einer ASP-Infektion gekeult werden.

Bislang wird völlig unbestritten behauptet, das ASP-Virus befalle ausschließlich Schweine. Es sei für andere Tiere völlig ungefährlich, das Wildbret befallener Wildschweine könne unbedenklich verzehrt werden, und das Virus werde durch andere Tiere wie Ratten, Fliegen oder Krähen nicht übertragen. Die bislang nachgewiesenen Übertragungswege gehen alle auf unvorsichtige oder sogar törichte  menschliche Handlungen zurück.

Können Menschen infiziert werden?

Die neuere Entwicklung der ASP legt aber den starken Verdacht nahe, dass diese Seuche jedenfalls für eine ganze Reihe von Menschen doch infektiös ist. Eine Ansteckung, deren Übertragungsweg leider bislang noch nicht gesichert ist, führt erfreulicher Weise nicht zum Tode und nicht einmal zu einer Erkrankung der infizierten Person, aber sie scheint Veränderungen im Gehirn zu erzeugen, die bedenklich stimmen. Gegenwärtig treten – mit dieser Erkenntnis wird man den Übertragungsweg weiterverfolgen können – die Infektionserscheinungen nur bei Personen auf, die beruflich mit der ASP zu tun haben: Verwaltungsbeamte und Verwaltungsangestellte, Kreisveterinäre und Fachpolitiker und dergl.

Symptome

Das Krankheitsgeschehen beginnt damit, dass die befallene Person in mehr oder minder starker Weise vom ASP-Virus besessen scheint. Es werden mehr oder meist minder intelligente Allgemeinverfügungen, Verordnungen, Leitfäden und sonstige Anweisungen in rascher Folge und großer Zahl produziert. Damit werden dann Landwirte, Forstleute, Jäger und jeder andere, der „nicht schnell genug auf den Baum kommt“ überschüttet.

Als nächstes werden mit den zuvor beschriebenen Aktionen Jagdverbote, Tätigkeitsverbote, Betretensverbote und andere Maßnahmen ins Werk gesetzt.

Zugleich wird, ausgehend von einem Kadaver eines erkennbar an ASP verendeten Wildschweins, die nähere und weitere Landschaft mit kilometerlangen Zäunen parzelliert. Diese Zäune sind mindestens 1,20 m hoch und können angeblich, wie zum Beispiel eine Ministerin, obwohl sie von Beruf Ärztin ist, genau weiß, von Rehen, Rotwild und Muffel überfallen (Jägersprache für darüber springen) werden – leider gilt das zum einen nicht für Kitze oder Kälber, und zum anderen wissen das die Rehe und zum großen Teil auch das Rotwild leider nicht. Füchse, Hasen usw. haben bei den Zäunen ohnehin das Nachsehen und sind den Anti-ASP-Aktivisten offenkundig völlig egal!

Richtiger Tierschutz war gestern!

Einen Höhepunkt erreicht das Krankheitsbild der menschlichen ASP-Infektion, wenn allen Ernstes an diesen Wildzäunen, die im Übrigen großes Leid für anderes Schalenwild und Raubwild verursachen, bestimmte Maßnahmen in die Tat umgesetzt werden, die der Laie in verständlicher Fassungslosigkeit nur für ausgesprochen blöd halten kann.

Wolfsschutz ist heute.

In der Lausitz hat oder haben, erkennbar vom ASP-Virus befallen, Mitarbeiter über die ASP-Zäune Überquerungshilfen gebaut.

Wie man der Dokumentation von agrarheute entnehmen kann, sind diese Einrichtungen, mit Verlaub, an Dämlichkeit  kaum zu überbieten. Die verantwortlichen Damen und Herren machen sich nämlich Sorgen um die bei Ihnen vorkommenden Wölfe, die sich ja bekanntlich, wenn auch völlig zu Unrecht, der innigen Liebe von Naturschutz– und Tierschutzorganisationen und sonstigen „Wolfskuschlern“ erfreuen dürfen. Denn die Zäune sollen zwar Wildschweine effektiv stoppen, aber anderes Wild und vor allem die lieben Wölfe in ihrem Bewegungsdrang beim besten Willen nicht behindern.

Diese Gutmenschen wissen nämlich erkennbar nicht, dass wahrscheinlich das einzige Tier, welches diese ASP-Zäune locker überspringt, der Wolf ist. Lieber treibt er zwar das Reh gegen den Zaun, weil er es dann leichter erwischt, aber wenn es hinter dem Zaun ist, oder wenn sich dahinter ein Rotkalb oder vielleicht ein Schaf oder etwas anderes für den Wolf Essbares herumtreibt, federt der Wolf behände über den Zaun!

Aber zugegebenermaßen ist so ein Hopser für den Wolf, der es wie wir natürlich lieber bequemer hat, anstrengender als ein gemütlicher Überweg.

Die dummerhafte Begründung:

Agrarheute hat „nachgefragt, ob diese Passage wirklich für Wölfe gedacht und ob sie mit den Veterinärbehörden vor Ort abgestimmt ist. Franz Graf von Plettenberg vom Bundesforstbetrieb gab agrarheute Auskunft: der Bundesforstbetrieb hat die Rampe errichtet. Die Brücke über den ASP-Zaun soll Wölfe einladen, Schwarzwild aber abhalten, so der Bundesforstbetrieb Lausitz.“ Agrarheute fährt fort: „auch Tierarten wie Hase, Otter, Fuchs und Biber sollen so die ASP-Zäune queren können. „Außerdem bieten die Holzstämme eine Chance, dass Rehkitze und Hirschkälber ihren Müttern folgen können, wenn die die Zäune überspringen“, erklärt von Plettenberg.“

Auf die Frage allerdings, ob dann nicht auch das schlaue Wildschwein über diese wunderbaren kleinen Brücken spazieren könne, meinte der wahrscheinlich auch vom menschlichen ASP-Virus befallene Herr von Plettenberg, Schalenwild könne diese Brücken nicht benutzen. Huftiere sind danach denn doch klar im Nachteil.

Wirres Denken ist also erkennbar auch eines der Krankheitssymptome beim Menschen.

Andere Strategen haben sich weniger über den Wolf Gedanken gemacht, sondern über das Leid der zahllosen an den viel zu reichlichen ASP-Zäunen qualvoll verendeten Rehe und dafür kleine Lückenkonstruktionen erdacht, durch die das Reh mit seinem Rehkitz schlüpfen kann.

Wer etwas von Schwarzwild versteht, weiß, dass das Wildschwein überall dort durchpasst, wo das Haupt (der Kopf) durchpasst – also wahrscheinlich auch dort. Und der Wolf kommt natürlich erst recht durch.

Schwedt, 14.01.2022: So ein Durchlass im ASP-Zaun im Nationalpark soll den Rehen die Flucht vor dem Hochwasser ermöglichen.

Dann kann man sich den Zaun auch sparen.

Da gibt es für uns nur ein Fazit, welches – ob zu Recht oder zu Unrecht lassen wir einmal offen – Herrn Einstein zugeschrieben wird:

Zwei Dinge sind unendlich: das Weltall und die menschliche Dummheit; beim Weltall allerdings bin ich mir nicht so sicher!

Ihr einigermaßen beunruhigter

Dr. Wolfgang Lipps