Walderneuerung – Umweltverbände legen sich mit Privatwald und Jägern an

Waldumbau ist wichtig – aber nicht auf Kosten der Wildbewirtschaftung.

„Gerade im Wald werden die Folgen der Klimakrise sichtbar. Gleichzeitig ist er für das Erreichen unserer Klimaschutzziele unerlässlich. Durch einen gezielten Waldumbau müssen artenreiche und klimaresiliente Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten geschaffen werden. Die Waldbewirtschaftung spielt dabei eine wichtige Rolle. Entsprechend dieser Ziele novellieren wir das Waldgesetz“.

So steht es im Koalitionsvertrag der Ampelparteien für 2021 bis 2025.

Deshalb werkelt man im BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) an einem neuen Bundeswaldgesetz herum. Wahrscheinlich mit Blick auf das Fiasko des Wirtschaftsministers mit dem Heizungsgesetz hält man allerdings den Entwurf bislang noch geheim. Aber „Deutschlands Wälder leiden unter dem Klimawandel. Die Biodiversität schwindet, doch der Wald bleibt ein Schlüssel im Klimaschutz. Nur ein Fünftel der Bäume in deutschen Wäldern sind gesund, das war das Ergebnis der letzten Waldzustandserhebung für das Jahr 2022“.

In verständlicher Ungeduld haben deshalb vor kurzem 4 Umweltverbände einen eigenen Gesetzentwurf für die Novellierung des BWaldG vorgelegt – NABU, DNR Deutscher Naturschutzring, Deutsche Umwelthilfe und WWF.

„Die Umweltverbände fordern, dass das neue Gesetz den Erhalt und die Stärkung des Ökosystems Wald ins Zentrum rücken soll. Nur so können die natürliche Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit unserer Wälder gegen Klimafolgen gestärkt werden. Auch wichtige Funktionen des Waldes, etwa die Versorgung mit sauberem Wasser und reiner Luft, der Schutz vor Erosion und Fluten, sowie seine Funktion als Kohlenstoffspeicher, Naherholungsort und Lebensraum unzähliger Arten werden so gesichert.

Die forstliche Waldbewirtschaftung würde dadurch mit dem in der Verfassung festgeschriebenen Erhalt der Lebensgrundlagen befriedet und in Zeiten hoher naturräumlicher Risiken langfristig gesichert.

Insbesondere der schwammige Begriff der „guten fachlichen Praxis“ muss dafür durch zeitgemäße, konkrete und rechtssicher formulierte Anforderungen für die private und öffentliche Waldbewirtschaftung ersetzt werden.

Notwendig sind hierfür unmissverständliche Anforderungen an ein zukunftsfähiges Waldmanagement, klare Definitionen erklärter Ziele und erwünschter „guter Zustände“ des Waldes sowie wirksame Regelungen für den Vollzug des neuen Gesetzes“.

Gleich mal dagegen: die Privatwaldbesitzer.

Die Eigentümerverbände „Familienbetriebe Land und Forst“ (FABLF) und die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände“ (AGDWlehnen den Vorstoß der Umweltverbände ab.

Diesen Vorschlag eines neuen Bundeswaldgesetzes, der die grundgesetzlich geschützte Eigentümerautonomie und Bewirtschaftungsfreiheit missachtet, weisen die Waldbesitzer auf das Schärfste zurück. Wir sind allerdings zuversichtlich, dass das BMEL diese Vorschläge ebenfalls als schlichtweg ungeeignet bewerten wird“, erklärte die AGDW.

Die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Eigentümern, die mit ihren Betrieben für gut 50.000 Unternehmer, Mitarbeiter und Familienmitglieder stehen. Ihre Mitgliedsbetriebe tragen Verantwortung für rund 5 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Sie bewirtschaften ihre Flächen nachhaltig und denken in Generationen. Die FABLF kritisieren außerdem  die Rolle des Bundesumweltministeriums, das die Veröffentlichung eines finalen Gesetzesentwurfs durch das BMEL seit einem halben Jahr blockieren würde.

Zudem würden die von den Verbänden vorgeschlagenen Nutzungseinschränkungen wiederum der Holzbauinitiative der Bundesregierung entgegenstehen.

Listig: die Rolle der Jagd

Wir erinnern uns: in Brandenburg wurde jüngst mit großem Aufwand und verschwindend geringem Sachverstand versucht, mit einem neuen und ziemlich törichten Landesjagdgesetz die Jagd zu einer reinen Dienerin der Forstwirtschaft herunterzustufen.

Das ist krachend gescheitert.

Zu Recht. Denn im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien in Brandenburg ab Zeile 3827 steht zwar einerseits: “Zur allgemeinen Stärkung der naturnahen forstlichen Produktion und der Inwertsetzung des öffentlichen, kommunalen und privaten Waldeigentums wird die Koalition das Waldgesetz des Landes novellieren. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf Klimaschutz und Ökologie“.

Aber gleich danach heißt es ab Zeile 3837 – wenngleich auch später als reines Lippenbekenntnis entlarvt: „Jägerinnen und Jäger sind wichtige Partner beim Waldumbau im Klimawandel. Ein funktionierendes und wertgeschätztes Jagdwesen ist eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Kulturlandschaft in Wald und Flur“.

Nix gelernt!

Gleichwohl beschränkt sich der Entwurf der 4 Verbände für ein novelliertes Bundeswaldgesetz wieder allein auf die dienende Rolle der Jagd für den Waldumbau. Auch hier finden wir natürlich Lippenbekenntnisse zu Hauf – so soll in §1(1) „die biologische Vielfalt im Wald flächig erhalten und verbessert“ werden, weil gem. § 2 das Gesetz natürlich auch für die Fauna des Waldes gilt. In § 4a (1) heißt es wohlwollend: Waldeigentum verpflichtet zum Schutz von Biodiversität und Klima. Dies gilt im besonderen Maße für den Staats- und Körperschaftswald“. Das wird in § 5 elaborat beschrieben.

§ 5c verlangt noch sehr nett, „Die Tierwelt des Waldes und ihre Diversität sind zu schützen, zu erhalten und ein guter Erhaltungszustand wiederherzustellen. Die Populationen sind durch geeignete Maßnahmen zu vernetzen und unverhältnismäßige, trennende Maßnahmen verboten (allgemeiner Grundsatz)“.

Dann aber lesen wir, systematisch falsch weil vor 5c, in § 5b Schutz und Behandlung der Flora (Neu) in Abs. 1 Satz 4:

„Durch Schutz und Management des jagdbaren Wildes sind die Ziele im Sinne dieses Gesetzes in ein Gleichgewicht zu bringen, um den Erhalt des Waldes aus sich selbst heraus durch natürliche Verjüngung und in der Regel ohne passiven Wildschutz zu gewährleisten (allgemeiner Grundsatz)“.

Abs. 4 vervollständigt das:

„Das für Wald zuständige Bundesministerium wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz durch Verordnung für Wildschaden, der durch Schalenwild im Waldökosystem, insbesondere durch das Ausbleiben von Verjüngung durch Verbiss entsteht, Maßnahmen und (Pauschal) Beträge festzusetzen“.

Die unseligen Minireviere.

Das gescheiterte Landesjagdgesetz in Brandenburg und ein ähnlicher Versuch der Novelle des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz wollten zurück zu 1848 und Waldbesitzern die Jagd auf ihren Flächen auch dann zuschanzen, wenn diese Minireviere wären – ein hanebüchener Unsinn.

Der Entwurf der 4 Waldrevoluzzer enthält diesen Unsinn so direkt nicht. Aber er enthält einige Bestimmungen, die man mit einigem Misstrauen betrachten und in ihnen schon mal den Anfangsverdacht ähnlicher Bestrebungen vermuten kann.

So heißen die bisherigen Forstbetriebsgemeinschaften hier „Waldmanagementgemeinschaften“. Die können unter anderem gem. § 19 Abs. 1 Ziff. 7 beinhalten:

„Aufgaben, die sich auf Schalenwildmanagement beziehen, wie die stellvertretende Wahrnehmung von Rechten der Mitglieder, die sich aus dem Jagdrecht ergeben oder mit dem Jagdausübungsrecht in Zusammenhang stehen, insbesondere die Vertretung der Mitglieder in den Jagd- und Angliederungsgenossenschaften sowie in Wildschadensangelegenheiten“.

Präziser wird dann § 20 Abs. 4:

„Sofern eine Waldmanagementgemeinschaft satzungsgemäß zur Wahrnehmung von Aufgaben, die sich auf Schalenwildmanagement beziehen durch ihre Mitglieder befähigt ist, ist ihre Fläche oder Teile davon auf ihren Antrag hin von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Jagdbezirk anzuerkennen. Ihr Jagdbezirk hat mindestens die Rechte und Pflichten, die nach Landesrecht Eigenjagdbezirken zukommen“.

Minireviere durch die Hintertür?

Sieht ganz so aus.

Oder?

Was schließen wir Jäger daraus?

Wir, vor allem unsere Landesjagdverbände und der DJV, sollten diese Waldrevoluzzer, einschließlich der zuständigen Minister Özdemir Eder und Vogel und andere, bei ihren Bemühungen um neue Waldgesetze aufmerksam im Auge behalten.

Wehret den Anfängen“!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

Wolfsmanagement – mit Großmutter Lemke und Jägersmann Vogel klappt das noch lange nicht!

Als ob wir heutzutage nicht andere und nicht zuletzt drängendere Probleme hätten, ist seit Wochen wieder der Wolf landauf landab in aller Munde. Das ist schon deshalb verständlich, weil der Wolf

  • gekommen ist, um dauerhaft zu bleiben,
  • sich fröhlich, jährlich etwa um 30%, vermehrt, und
  • Kalbslende und Lammkeule genauso gern frisst wie der Mensch –

weswegen er sich, weil er ein geschickter und furchtloser Jäger ist, diese und andere saftige Stücke auch von mit hohen Zäunen gesicherten Weiden und sogar aus dem Stall holt. Was u. a. zu dem, einigermaßen blöden aber nicht ganz grundlosen Spruch führt:

„Erst die Rinder, dann die Kinder!“

Schlagzeilen

Immerhin haben wir in Deutschland inzwischen über 2000 Wölfe, die einen erheblichen zum Teil existenzgefährdenden Schaden verursachen.

Deshalb lesen wir unter anderem:

  • Dem Bauernverband reicht es beim Thema Wolf.
  • Bauern und Jäger: Umweltministerium muss realistische Zahlen zum Wolf weitermelden
  • Dialogforum Wolf trifft sich: Das sind die Ergebnisse
  • „Der Wolf gewöhnte sich an Menschenfleisch“
  • Ein Wolfsexperte spricht Klartext: „Die Jagd auf Wölfe ist alternativlos“
  • Aktives Wolfsmanagement ist europarechtskonform
  • Landwirt zweifelt an Nachweisen zum Wolf: „Wir werden von der Politik verarscht“
  • Abschuss von Wölfen: Bund Naturschutz ohne Bedenken
  • Österreich: Abschüsse senken Wolfsbestand und Risse.

Aber auch:

  • Wolfspolitik: BUND stellt sich gegen vereinfachten Wolfsabschuss
  • Beispiel Frankreich: Wölfe schießen bringt nicht das gewünschte Ergebnis.

Wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz dachten, wir hätten schon das Wesentliche gesagt:

Und einiges mehr.

Deshalb ist klar: Wenn man in einer besiedelten Kulturlandschaft mit einem gefährlichen klugen und im Rudel jagenden Raubtier zusammenleben will, muss es klare Regeln und eine strikte Organisation geben. So wie bisher gehts nicht weiter.

Aber wie? So jedenfalls sicher nicht!

Der neueste Unsinn: Steffi Lemke und der Wolf

Am 12.10.2023 hat nach langem Drängen die zuständige Ministerin, die Frau Diplom-Agraringenieurin Fachrichtung Tierproduktion „Steffi“-so-heißt-sie-wirklich-Lemke eine Pressekonferenz gegeben mit dem schönen Titel

 „Schnellabschüsse möglich machen, Artenschutz wahren“.

Die Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums beschreibt das wie folgt:

„Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat heute in Berlin ihre Vorschläge vorgestellt, wie Wölfe nach Rissen schneller geschossen werden können. Das Verfahren steht im Einklang mit dem europäischen Artenschutz. Es sieht vor, dass 21 Tage lang auf einen Wolf geschossen werden darf, der sich im Umkreis von 1.000 Metern von der Rissstelle aufhält. Anders als im bisherigen Verfahren muss hierfür nicht das Ergebnis einer DNA-Analyse abgewartet werden. Die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss kann von den Behörden erteilt werden, nachdem ein Wolf zumutbare Herdenschutzmaßnahmen in zuvor festgelegten Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen überwunden und Weidetiere gerissen hat.“

Wenig verwunderlich meldet dazu die Presse:

„Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel (Grüne) befürwortete die vorgeschlagene Regelung für leichtere Wolfsabschüsse.“

Dazu aber Prof. Dr. Pfannenstiel:

“Wer diesen Vorschlag genau anschaut und mit dem deutschen Reviersystem, der Jagdausübung und der Biologie des Wolfs vertraut ist, merkt sofort, dass dieser Vorschlag das Problem nicht lösen kann.“

Und zutreffend weiter:

„Wer in den letzten Jahren beobachtet hat, welche inhaltlichen und zeitlichen Probleme die Bundesländer bei der Erarbeitung ihrer landesspezifischen Wolfsmanagementpläne hatten bzw. haben, kann sich leicht vorstellen, wie lange es dauert, bis „Regionen mit erhöhtem Rissaufkommen“ rechtssicher festgestellt werden. 1000 m Umkreis um eine Weide bedeuten knapp über 314 Hektar. Man kann also davon ausgehen, dass in vielen Fällen mehr als ein Gemeinschaftlicher Jagdbezirk bzw. eine Eigenjagd Flächen in diesen 314 Hektar Umkreis haben. Wird dann der Wolfsabschuss allen anliegenden Revieren freigegeben? Muss dann ein Meldewesen ähnlich demjenigen in Hegegemeinschaften mit Gruppenschuss installiert werden? Wird nur ein Wolf freigegeben, oder alle Wölfe innerhalb des 1000 m-Umkreises? Wie stellt man beim Ansitz nachts konkret fest, ob der Wolf oder die Wölfe innerhalb dieses Umkreises sind? Man muss keine seherischen Fähigkeiten haben, um zu erkennen, wie wenig der Lemke-Vorschlag zur Lösung des Problems der Weidetierhalter beitragen wird.“

(Die Stellungnahme von Prof. Pfannenstiel ist am Ende beigefügt.)

Wir haben zudem rechtliche Bedenken

Die EU-Kommission hat bereits zu erkennen gegeben, dass der Schutzstatus des Wolfs im Gemeinschaftsrecht überarbeitet und geändert werden soll. Wir Jäger fordern bekanntlich schon seit längerem, dass der Wolf aus Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FHH-RL) in den flexibleren Anhang V überführt wird. Anstatt das irrigerweise für nicht möglich zu halten, wäre es die Pflicht von Frau Ministerin Lemke, sich in Brüssel sofort dafür einzusetzen; bei anderen Ländern geht’s ja auch.

So, wie Frau Lemke die Neuregelung gegenwärtig vorgestellt hat, halten wir sie in Teilen für europarechtlich bedenklich.

Eine bessere Lösung wäre machbar!

„In einem Gutachten von Prof. Dr. Michael Brenner, Verfassungsrechtler an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, das die FDP beauftragte, zeigte der Rechtsexperte auf, dass eine aktive Bestandsregulierung von Beutegreifern auch unter den derzeitigen EU-rechtlichen und nationalen Rahmenbedingungen grundsätzlich möglich ist.“

Prof. Brenner zeigt in diesem Gutachten zwei Wege einer Neuregelung auf, die bereits jetzt gegangen werden könnten – wenn auch mit erheblichem Aufwand. Er sieht eine naturschutzrechtliche und eine jagdrechtliche Variante, letztere allerdings wegen der Abweichungsoption der Länder im Jagdrecht mit erheblichen Schwierigkeiten.

Bei der naturschutzrechtlichen Variante springt das Gutachten zudem zu kurz – sie muss nämlich ebenfalls um jagdrechtliche Regelungen ergänzt werden. Denn eine „Entnahme“ von Wölfen kann letztlich immer nur der Jägerschaft übertragen werden.

Das Gutachten weist darauf hin, dass das Ministerium von Frau Lemke den „günstigen Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation anders definiert, als dies unionsrechtlich begründet ist, und sagt dazu: „Daher handelt es sich bei dieser Interpretation um die Sicht der Dinge eines Ministeriums, der indes Rechtsverbindlichkeit nicht zukommt.“ Da verwundert es dann nicht, dass der Wolfsbeauftragte des Landesbauernverbandes Brandenburg sich wie folgt äußert: “Im Umweltministerium wird schon lange eine Politik gemacht, wie Naturschutzorganisationen sie wollen. Grünen Politikern ist das nur recht. Mit der Realität im ländlichen Raum hat das nichts zu tun.“

Und weiter:

„Jemand aus Berlin-Mitte muss mir nicht sagen, dass ich mit dem Wolf leben kann, der ist nicht betroffen“.

Also, meine Damen und Herren Ministerinnen und Minister:

Statt Gelaber jetzt bitte mal gemeinsam ein vernünftiges Wolfsbestandsmanagement in Angriff nehmen.

Prof. Brenner hat dazu klare Vorgaben geliefert:

Ein Managementplan bzw. ein Bestandspflegeplan, wie er der Entscheidung des EuGH zugrunde lag, der Voraussetzung und zugleich Grundlage für ein effektives Wolfsmanagement sein würde, wäre dann sowohl auf regionaler als auch auf Bundesebene aufzustellen; er müsste die konkreten Vorgaben enthalten, die der EuGH für die einzelne Entnahme aufgestellt hat. Dies bedeutet, dass in dem Managementplan die klar und bestimmt formulierte Zielerreichung – mithin die durch konkrete und punktuelle Entnahmen bewirkte Verwirklichung des Akzeptanzkorridors, unabhängig davon, ob dieser ein Zahlen- oder Quotenkorridor ist – an folgende Kriterien angebunden sein müsste:

–         Klarheit über den günstigen Erhaltungszustand,

–         keine negativen Auswirkungen auf die Struktur der betreffenden Populationen,

–         Konkretisierung zu entnehmender Exemplare im Hinblick auf Ort, Zeit, Anzahl und Typ der Individuen, sowie

–         strenge Kontrolle der Einhaltung der Entnahmebedingungen.

Denn

„Es ist besser nicht zu regieren, als falsch zu regieren. Auf Wiedersehen.“

Dr. Wolfgang Lipps

Grünkäppchen und der Wolf