Wald OHNE Wild – Brandenburg rottet das Schalenwild aus!

Am 15. Mai 2019 berichtet JAWINA über eine geplante Jagdverordnung Brandenburgs mit der Schlagzeile: „Ökologisches Jagdgesetz per Verordnung“. Was der Verfasser von dem Entwurf hält, sagt er mit den schönen Worten: „Dass ein SPD-Minister einen solchen Entwurf passieren lässt, ohne ihn den verantwortlichen Mitarbeitern um die Ohren zu hauen und sie für ihre erwiesene Verachtung und Geringschätzung demokratischer und rechtsstaatlicher Gepflogenheiten ins Archiv zu versetzen, ist ein Skandal…“.

Wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, haben in diesem Blog schon seit vielen Jahren immer wieder Veranlassung gehabt, uns zur Jagdpolitik in Brandenburg zu äußern. Was Herrn Minister Vogelsänger (vorstehend abgelichtet) und die überwiegend kläglichen Produkte seines Hauses angeht, so teilen wir die abschätzige Meinung von JAWINA.

In einem wesentlichen Punkt allerdings widersprechen wir: die geplante Verordnung lässt nicht nur allerlei befürchten, sondern der Skandal ist bereits seit Jahren offenkundig und mit der Novellierung der bestehenden Verordnung seit 2014 zumindest angelegt und wird kontinuierlich vollzogen.

Schalenwildjagd als Schädlingsbekämpfung. 
 

Seit einigen Jahren wird die Forstpartie, und ihr folgend die Landesgesetzgebung und vor allem ein Minister wie Herr Vogelsänger immer „schalenwildfeindlicher“. Hieß es nach der Wende in Brandenburg zunächst noch „Wald UND Wild“, so wurde alsbald daraus „Wald VOR Wild“, und heute sind wir bei „Wald OHNE Wild“ gelandet. Seit Jahren wird für Schwarzwild nur ein Mindestabschuss erlaubt. Seit November 2014 ist unser Rehwild vogelfrei. In der Durchführungsverordnung zum brandenburgischen Landesjagdgesetz (BbgJagdDV)) von 2004 enthält die Fassung vom September 2014 in § 4 Abs. 3 die Regelung, dass unter bestimmten Umständen Mindestabschusspläne für Rotwild, Damwild und Muffelwild zulässig sind. Voraussetzung soll u. a. sein, dass die zuständige Hegegemeinschaft überhöhte Wildbestände feststellt oder dass erhöhte Wildschäden auftreten.

Diese Voraussetzungen sind Augenwischerei, und die geplante neue Verordnung soll das offenkundig nur noch deutlicher machen und unser Wild vollständig in die Hände der Forstpartie geben.

Pseudolegale Trickserei.
 

JAWINA sieht mit Recht in der Genehmigung von Nachtzielgeräten eine Methode, unserem Schalenwild zu Leibe zu rücken. Diese Bejagungshilfen verstoßen nicht nur gegen das Waffenrecht – was dem brandenburgischen Verordnungsgeber aus dem Hause Vogelsänger offenkundig ziemlich wurscht ist – sondern ebenso gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit und gegen die §§ 1 des Landesjagdgesetzes Brandenburg und des Bundesjagdgesetzes.

Eine Reihe anderer Maßnahmen fügen sich nahtlos in die jagdfeindlichen Bestrebungen des Ministeriums ein. Der Landesjagdverband hat darauf in einem offenen Brief hingewiesen – siehe unseren Blogbeitrag vom 7. März. Die Unterordnung der obersten Jagdbehörde unter die oberste Forstbehörde dient erkennbar dem starken Eingriff in die Schalenwildbestände.

Auch die Forstpartie kann sich natürlich der Erkenntnis nicht verschließen, dass Wild ein, wie § 1 unseres Landesjagdgesetzes richtig sagt, wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur ist und seine Hege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der miese Trick, die Hege durch Totalabschuss zu unterlaufen, ist der sogenannte Mindestabschussplan. Bereits in unserem Blogbeitrag vom März 2015 haben wir darauf hingewiesen, dass Mindestabschusspläne überhaupt keine Abschusspläne sind. Ein Mindestabschussplan sagt weiter nichts als: „Du kannst alles totschießen, was Dir vor die Büchse kommt, mindestens aber 30 Stück.“ Das ist kein „Plan“, sondern eine „Lizenz zum Töten“, weiter nichts!

Beispiel: Abschussplan der Oberförsterei Chorin:
 

die Hegegemeinschaft, der der Unterzeichnete angehörte, musste aufgelöst werden, weil die zuständige Oberförsterei als größter Flächenbesitzer ausgetreten ist. Sie wird dadurch ersetzt, dass wir uns in die Abschussplanung der Oberförsterei einbringen dürfen.

Diese sieht für das Jagdjahr 2019/2020 wie folgt auszugsweise aus:

RotwildPlan: 138Genehmigt: 138Mindestabschuß
DamwildPlan: 120Genehmigt: 120Mindestabschuß
MuffelwildPlan:   14Genehmigt:   10Mindestabschuß

Wer das für einen Plan hält, hat seit der Volksschule nicht mehr aufgepasst. Vorgeschrieben ist aber ein Plan – die Berücksichtigung von Belangen der Land- und Forstwirtschaft steht ebenfalls unter dem Gebot der Hege – die hat zum Ziel einen gesunden und artenreichen Wildbestand. Und dafür ist ein Mindestabschuss nicht nur untauglich, sondern abartig und rechtswidrig!

Quo vadis Jagd?

In unserem Blogbeitrag vom 13.10.2016 haben wir schon beklagt, dass angebliche Mindestabschusspläne nicht nur behördlich verordnet, sondern sogar gerichtlich abgesegnet wurden.

Da können wir mit – angeblich – Albert Einstein zunächst mal nur feststellen: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“  Aber das alleine ist es ja nicht – wir haben es hier sicherlich nicht, oder nicht nur, mit Dummheit zu tun, sondern leider mit einer geplanten und mit Tricks und Täuschung kontinuierlich durchgesetzten Gegnerschaft gegen Jagd und Wild.

Ihr sehr besorgter

Dr. Wolfgang Lipp

Lebendige Jagdkultur

Das Forum Lebendige Jagdkultur e. V. hielt vom 26. bis 28. April 2019 im Kloster Frauenberg in Fulda seine Jahrestagung ab. Die Teilnehmer wurden im Residenzschloss durch den stellvertretenden Bürgermeister empfangen (andere Verwaltungen beraten nur in Rathäusern, in Fulda wird in einem Schloss beschlossen). Ein geführter Stadtrundgang durch das Fuldaer Barockviertel folgte, verregnet aber dennoch schön. Ein Erlebnis dieser Veranstaltung war ein Besuch des Schlosses Fasanerie vor den Toren Fuldas, wohl das schönste Barockschloss Hessens.

Ein historisches Jagdkonzert der Salzburger Hof- und Jagdmusik  zusammen mit den französischen Parforce-Hörnern der rallye trompes de baumburg, begleitet von Vorführungen einer Falknerin und eines Falkners, war der kulturelle Höhepunkt der Tagung.  

Der Einführungsvortrag von Wendelin H. Priller behandelte die Jagd der Fürstäbte und Fürstbischöfe von Fulda im 18. Jahrhundert. Ich selbst habe eine rechtstheoretische Hinterfragung des Verhältnisses von Jagdrecht und Tierrechten vorgetragen. Nachdenklich machte der Vortrag von Bernd Krewer über „Bewegungsjagden mit waid- und tiergerechtem Hundeeinsatz“. Dr. Günter Kühnle sprach über „Die Jagd, das Töten und der Tod. Zum Umsturz basaler Werte der Waidgerechtigkeit als Folge des Neuen Humanismus“ und Dr. Georg Urban machte sich Gedanken über „Die Position des Jägers in der Nahrungs- und in der Bedürfnispyramide“.

Während der Tagung war Gelegenheit, zahlreiche der wunderbaren Tierbilder des Tiermalers, Jägers und Forumsmitgliedes Dieter Schiele zu betrachten.

Trotz des schlechten Wetters eine rundum gelungene Tagung.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

Nachtzieltechnik – die Erosion der Weidgerechtigkeit

Es ist eine gesicherte Erkenntnis der Psychologie: Hilflosigkeit erzeugt Gewalt. Landwirtschaft, Forst und Jagd stehen den wachsenden Schwarzwildbeständen hilflos gegenüber – so meinen sie jedenfalls – und so eskaliert die Gewalt gegen dieses Wild.

Es begann mit der Aufhebung des Nachtjagdverbots. Und heute landen wir über die Erlaubnis künstlicher Lichtquellen [1] und von Saufängen [2] bei der Ausrüstung von bislang 16 brandenburgischen Förstern mit Nachtzieltechnik [3] (mit zweifelhafter rechtlicher Begründung). Inzwischen meint man in Brandenburg, der Mutterschutz der Sauen ende, wenn die Frischlinge die Streifen verlieren – was bekanntlich nicht nur blöd sondern unweidmännisch ist – s. Jagdrechtsblog vom 30.11.17.

Inzwischen wird Nachtzieltechnik für Jäger ernsthaft diskutiert und von vielen befürwortet, wird also wohl kommen. Und bald wird man bei Drückjagden erleben, wie Drohnen mit gezoomten Bildern Schwarzwild aufspüren und Hundeführer und Treiber präzise ans Wild führen.

„Weit wogt und wallt der Hader“   [4]

Bislang konnte man die Notwendigkeit scharfer Schwarzwildbejagung mit den steigenden Schäden in der Landwirtschaft begründen. Die sind zwar ernst, und eine erfolgreiche Jagd schwer, aber so richtige Gewalttätigkeit gegen die Wutze lässt sich damit nicht rechtfertigen.

Aber jetzt haben wir dafür den richtigen Popanz: die böse afrikanische Schweinepest. Zwar wird darüber viel Unsinn geredet – s. unseren Blogpost „ASP und der Popanz Jagddruck“ vom 13. Februar 2018, aber als Argument in der Diskussion der Unwissenden ist sie allemal wirkungsvoll. Denn eines ist ja richtig: je weniger Wildschweine es gibt, desto weniger können infiziert und damit kurzzeitig ansteckend werden.

Also weg mit ihnen.

Und die Weidgerechtigkeit?

Nach dem BJagdG sind bei der Jagd die „allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit“ zu beachten. Aber die stören nicht nur niemanden mehr, sondern es wird z. B. so kommentiert: „Waidgerechtigkeit fängt immer beim Einzelnen an – und muss sich immer an die Gegenwart anpassen. Der Wildschaden durch marodierende Sauen ist in einigen Ecken Europas existenzgefährdend, und dem sollte man als Landwirt auch Rechnung tragen können. In anderen Regionen hingegen könnte man die Nachtjagd getrost einstellen[5].

Das ist natürlich, mit Verlaub, zu kurz gesprungen, von der Polemik der „marodierenden“ Sauen und der „Ecken Europa“ mal abgesehen.

Weidgerechtigkeit“ ist ein sog. unbestimmter Rechtsbegriff. Wenn der Gesetzgeber derartige Begriffe verwendet, dann ist das kein Zeichen von Ratlosigkeit oder unklarem Denken. Vielmehr kommt es ihm darauf an, künftige konkrete Entwicklungen in der Praxis nicht durch eine zu genaue feste gesetzliche Regelung auszuschließen, sondern Praxis und Rechtsprechung einen gewissen schöpferischen Spielraum zu überlassen. Unbestimmte Rechtsbegriffe müssen also jeweils ausgelegt werden. „Bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe kommen die allgemeinen Auslegungsregeln zur Anwendung. Dabei wird vom Wortsinn der unbestimmten Rechtsnorm ausgegangen (grammatische Auslegung), ihre parlamentarische Entstehungsgeschichte untersucht (historische oder subjektive Auslegung), ihr Sinn und Zweck hinterfragt (teleologische Auslegung) und ihre systematische Stellung im Gesetz geprüft. Die Auslegung kann den Behörden nur ausnahmsweise einen gewissen Beurteilungsspielraum eröffnen, der gerichtlich voll nachprüfbar ist[6].

Weidgerechtigkeit meint auch „Nachhaltigkeit“

(1) Wild ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Es ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in seinem Beziehungsgefüge zu bewahren. Der Schutz des jagdbaren Wildes und seiner Lebensräume ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

(2) Dieses Gesetz dient dazu,

  1. einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten;

2……….

So ergänzt das Landesjagdgesetz Brandenburg den § 1 des Bundesjagdgesetzes, unseres jagdlichen „Grundgesetzes“. Ziff 4 des Gesetzes bestimmt seinen Zweck auch damit, „die von jagdbaren Tieren verursachten Schäden am Wald und auf landwirtschaftlichen Kulturen auf ein wirtschaftlich tragbares Maß zu begrenzen“, und nimmt damit den Vorrang der Land- und Forstwirtschaft des § 1 Abs. 2 BJagdG auf [7].

Auch Sauen haben also einen Anspruch darauf, irgendwann im Laufe des Tages oder der Nacht nicht verfolgt zu werden, nicht zu früh von ihren Frischlingen getrennt zu werden, nicht in Saufängen erschlagen zu werden – also: weidgerecht bejagt zu werden. Auch sie sind unverzichtbarer Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Aber inzwischen haben wir zwischen Amazon Google und Co. Nicht nur keine Privatsphäre mehr, sondern auch unsere Sauen! Und die werden sich rächen, schlau wie sie sind. Sie werden noch heimlicher, noch verstreuter, noch schädlicher– kurzum: auf mittlere und lange Frist ist Aufrüstung nie dauerhaft erfolgreich!

Scharfe Bejagung ja, Schädlingsbekämpfung : NEIN!

Es ist richtig, dass Schwarzwild scharf bejagt werden muss. Aber zum einen müssen die Mittel dazu immer noch weidgerecht sein, und zum anderen sind andere Paradigmenwechsel gerade auch zur Bekämpfung der Schweinepest heute wichtiger denn je. Die Landwirtschaft muss den großflächigen Anbau von Mais und Raps überdenken und Bejagungshilfen geben, Fruchtfolgen ändern, Maissilage verringern u.a.m. Die ASP erfordert ganz andere Prävention an der Grenze, auf den Fernstraßen, im internationalen Güterverkehr und bei den deutschen Schweinebetrieben.

Dr. Diana Pretzell vom WWF findet das derzeitige „mediale Halali“ bei der Debatte um die Afrikanische Schweinepest für überflüssig. „Der Ruf nach Jagd als Allheilmittel ist purer Aktionismus. Er lenkt von den Ursachen der gewachsenen Wildschweinbestände ab[8].

Neue Technik kann gut und richtig sein, aber verlangt Augenmaß. Man muss nicht alles machen, nur weil man´s kann, sondern nur das, was man machen sollte.

Meint Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

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Fußnoten;

[1] Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur befristeten Einschränkung von § 26 Absatz 2 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg – Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Vom 6 November 2017

[2] https://www.outfox-world.de/news/brandenburg-genehmigt-saufaenge-zur-asp-abwehr.html

[3] https://www.jagderleben.de/news/landesforst-brandenburg-ruestet-nachtsicht-vorsatzgeraeten

[4] „Wildgänse rauschen durch die Nacht“ 1916 von Walter Flex, Vertonung Robert Götz.

[5] https://www.jaegermagazin.de/jagdausruestung/zielfernrohre-und-optik/nachtzielgeraet-im-test-guter-vorsatz-schlechtes-image/

 [6] Wikipedia

[7] Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.

 [8] https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/wwf-jagd-kein-allheilmittel-gegen-afrikanische-schweinepest-9596479.html

Eine neue Geldquelle für NABU und Co.?

Die großen Naturschutzorganisationen geben viel Geld aus, nehmen dafür aber auch viel Geld ein. So hat NABU im Jahre 2017 – neuere Zahlen findet man noch nicht – 44,5 Millionen € eingenommen, aber rund 46,2 Millionen € ausgegeben. Der Fehlbetrag wurde aus angesammeltem Vermögen gedeckt. Richtig transparent sind die Zahlen im Internet nicht.

Wolfspatenschaften

Eine interessante Geldquelle des NABU sind u. a. die sogenannten Patenschaften, und dabei insbesondere die Wolfspatenschaften. Bekanntlich ist für die Einwanderung des Wolfes in Deutschland ja eine Willkommenskultur gestartet worden, nach der sich jeder Kriegsflüchtling alle Finger geleckt hätte. Als noch wenige Wölfe in Deutschland waren, und bevor die ersten Welpen das Licht bei uns erblickt haben, gab es bereits dreimal so viel aktive Wolfsfreunde wie Wölfe. Dass die allerlei Unsinn veranstalteten, wie Wolfswanderungen und Ähnliches, finden die Naturschutzverbände nicht nur gut, sondern unterstützen das aktiv.

Warum sind sie hier so eifrig?

Weil der Wolf inzwischen zu einer wunderbaren Einnahmequelle geworden ist. Insbesondere die kostenpflichtigen Wolfspatenschaften sind eine gute Methode, ohne jede Gegenleistung bei weitgehend von fachlichem Wissen unbeleckten netten Menschen monatliche Einnahmen zu erzielen. Mit mindestens 8 €, aber auch 15 €, 30 € oder mehr im Monat kann man beim NABU Wolfspate werden.

Was bringt das denen?

Dem Wolfspaten bringt das, mit Verlaub, garnix! Die rund 300 Wolfspaten, die es gegenwärtig mindestens geben soll, dürfen nämlich alles Mögliche tun, aber kriegen nichts dafür. So dürfen sie zum Beispiel

  • Sachlich über den Wolf informieren, natürlich aber  auf Basis des NABU-Positionspapiers
  • Mit Unterstützung von NABU-Experten Vorträge halten oder zusammen mit NABU- oder NAJU-Gruppen Aktionstage veranstalten
  • Sich an Aktionen im Internet beteiligen (zum Beispiel „Willkommen Wolf“ bei Facebook)
  • Weitere Unterstützer für den Wolf finden
  • Wolfshinweise (Fährten, Kot, Risse) verlässlich an die in der Region arbeitenden Experten zeitnah weiterleiten

Schön, nicht? Und so befriedigend.

Dabei dürfte Punkt 4, die Suche neuer Unterstützer – die hoffentlich dann auch wieder was bezahlen – dem NABU am liebsten sein. Aus den Zahlen, die NABU veröffentlicht, kann man nicht entnehmen, wie viel Geld diese Patenschaften bringen, und man kann vor allem nicht sehen, wofür dieses Geld eigentlich verwendet wird.

Die Geister die man rief…

Die Euphorie um den Wolf geht ja langsam aber sicher zurück, weil der Wolf sich zum einen schneller als erwartet in Deutschland ausbreitet und zum anderen, was er zu erwarten war, erhebliche Probleme schafft. So schön und erfreulich dieses Tier an sich ist – in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft ohne deutschlandweites erstklassiges Monitoring und insbesondere ohne vernünftiges Wolfsmanagement ist der Wolf einfach fehl am Platze!

Deshalb rudern Politik und Naturschutzverbände schon deutlich zurück. Das könnte sich natürlich auch auf die Einnahmen von NABU und Co. auswirken.

Jetzt aber: der Goldschakal.

Da trifft es sicher gut, dass sich gerade ein naher Verwandter des Wolfs anschickt, Deutschland ebenfalls flächendeckend zu besiedeln: der Goldschakal.

Neben dem Wolf ist der Goldschakal der einzige Vertreter der Gattung Canis, der auf dem europäischen Kontinent lebt, z. B. auf dem Balkan, im Norden Griechenlands, in Albanien, Rumänien, Bulgarien sowie in Serbien, Slowenien, Bosnien, Herzegowina und Kroatien.

Und nun kommt der auch nach Deutschland. 2012 tappte ein Goldschakal im Bayerischen Wald in eine Fotofalle. 2017 wurde auf der A9 nahe Freising in Oberbayern ein Goldschakal überfahren. Und nach aktuellen Hochrechnungen der Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE) leben mittlerweile bis zu 117.000 Goldschakale in Europa. Zum Vergleich: Der Bestand der Wölfe wird auf 17.000 Tiere geschätzt.

Das wär doch mal was – Schakalpatenschaften! Von Euro 8 monatlich an aufwärts.

Das könnte man auch schön bewerben. Der Goldschakal ist nämlich trotz seiner engen Verwandtschaft viel netter als der Wolf. Er greift fast niemals Haustiere an und nimmt dem Jäger in aller Regel auch keine Rehe weg. So ein lieber Beutegreifer müsste doch das Herz des NABU Freundes richtig erwärmen und seine Brieftasche öffnen.

Warum also hören wir vom NABU noch nichts?

Das könnte an einem sehr dummen Umstand liegen: der größte Feind des Goldschakals ist nämlich der Wolf. Wo Wölfe heimisch sind, verkrümelt sich der Goldschakal sofort. Deshalb wär‘s ja ganz besonders blöd, wenn vielleicht auch noch ein Wolfspate eine Schakalpatenschaft erwerben und mit seinem einen Patenkind das andere Patenkind vertreiben oder fressen lassen würde.

Daran wirds dann wohl liegen, dass der NABU hier eine eigentlich sehr schöne Geldquelle offensichtlich noch links liegen lässt. Denn dem NABU geht es natürlich – wir wollen ihm nichts Böses nachsagen – in erster Linie um die lieben Tierchen, aber dann natürlich in noch ersterer Linie um seine Einnahmen.

Pecunia non olet.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

 

 

 

 

 

LJV Brandenburg – Klartext gegen „Wald vor Wild“

Graue Jäger, grüne Jäger

Die Jagd- und Forstpolitik in Brandenburg gleich nach der Wende war vorbildlich – wir bekamen eines der besten Landesjagdgesetze, und zwischen Förstern und Jägern bestand ein fachlich gutes Vertrauensverhältnis.

Aus einer Reihe von Gründen, an denen die Forstpartie keineswegs unschuldig ist, hat sich das allmählich geändert – weniger auf der persönlichen jagdlichen Ebene, aber deutlich im politischen Bereich.

Unsere Vertretung, der LJV, hat das lange, zu lange, hingenommen. Mehr noch: in Konfliktsituationen, wie z. B. dem Rotwildmassaker 2003 im Choriner Forst, hat sich der LJV hurtig „vom Acker gemacht“. Auch das hat leider die Entwicklung, wie wir sie heute sehen, befördert, anstatt sie positiv zu beeinflussen.

Wald VOR Wild!

Nach der Wende hieß das Motto des „Brandenburger Weges“: Wald UND Wild. Sehr bald verwies die Forstpartie auf das Jagdgesetz und die „vorrangigen Interessen der Land- und Forstwirtschaft“ (BJagdG § 21 Abs. 1, aber ergänzend LJagdG Bbg § 1 Abs. 2 Ziff. 4, 5 und 7). Damit sollte ein Primat der Forstwirtschaft belegt werden, den es so allerdings nicht gibt!

Der offene Brief

Das alte Motto ist heute in sein Gegenteil verkehrt, und die Forstverwaltung hat das letzhin noch zementiert. Aber glücklicher Weise haben wir heute einen Vorstand des LJV, der sich eben nicht mehr „vom Acker macht“, sondern der endlich aufgewacht ist und Stellung bezieht.

Der Präsident des LJV, Dr. Wellershoff, hat am 05.03.2019 auf der website des LJV einen offenen Brief eingestellt, der u. a. Folgendes sagt:

„…seit wenigen Monaten ist die Oberste Jagdbehörde der Obersten Forstbehörde im Referat 34 zugeordnet.

Der jagdliche Schwerpunkt im Land liegt nunmehr ausschließlich auf der Reduzierung von Schalenwild, Wald vor Wild soll im ganzen Land konsequent umgesetzt werden. Unserem Rot-, Dam-, Reh- und Muffelwild stehen schwere Zeiten bevor. Hegegemeinschaften sollen zu Abschussgemeinschaften verkümmern oder werden durch Gruppenabschüsse mit Mindestabschuss in möglichst allen Altersklassen ersetzt.

Es geht in Brandenburg um unser Wild und um unseren Wald. Der Landeswald ist die Heimat unserer Wildtiere und nicht nur Wirtschaftsunternehmen.
Wir Brandenburger Jäger im Landesjagdverband fühlen uns für das Brandenburger Wild verantwortlich. Wir sind Naturschützer, die sich unserer Kulturlandschaft und unseren Wildtieren verpflichtet haben! Wir fordern deshalb von unserer Landesregierung und von unserem Ministerpräsidenten bei Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen:

– Stärkung aller ehrenamtlichen Strukturen der Brandenburger Jagd.

…Die Verteilung der Jagdabgabe muss im Einvernehmen mit der gesetzlichen Vertretung der Brandenburger Jäger erfolgen.

Der Wolf muss in das Landesjagdgesetz überführt werden.  Aktives Wolfsmanagement muss jetzt umgesetzt werden.

Die gesetzliche Vertretung der Jäger in Brandenburg ist der Landesjagdverband Brandenburg e.V.!

Es ist Zeit zu handeln! …“

Dieser Brief war mehr als notwendig und verdient die laute und aktive Unterstützung aller Brandeburger Jäger!

Wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, haben allerdings wenig Hoffnung, dass dieser Brief tatsächlich etwas ändert. Für die deutsche Verwaltung gilt immer die Erkenntnis: der Hund bellt, aber die Karawane zieht weiter!

Ihr besorgter

Dr. Wolfgang Lipps

 

Häuptling Vogelsänger und seine „Organisation Werwolf“

„In Brandenburg gibt es jetzt staatliche Wolfsjäger, die im Falle eines Falles Tiere entnehmen dürfen“. Das berichtet Mathias Hausding in der Märkischen Oderzeitung vom 13.12.18, der Bauernbund freut sich – vorschnell und ohne Grund -, die Jägerschaft mault, und der Chronist lacht sich tot!

„Staatssekretärin Carolin Schilde hat jüngst im Agrarausschuss des Landtags darüber berichtet, dass eine private Firma den entsprechenden Zuschlag erhalten habe. Grundlage ist die Brandenburger Wolfsverordnung (s. dazu unseren Blogbeitrag vom 26.12.17). Sie regelt, dass verhaltensauffällige Tiere verscheucht, vergrämt und sogar getötet werden dürfen, wenn sie sich gegenüber Menschen aggressiv verhalten oder wiederholt gut geschützte Nutztiere angreifen.

Welche Firma den Zuschlag erhielt, möchte das zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) auf Nachfrage nicht sagen. Man sei zur Wahrung der Anonymität verpflichtet.“

Was schleicht dort im nächtlichen Walde so einsam wildernd umher?
Er hält in seiner Rechten, so krampfhaft und fest sein Gewehr ? (Altes Jägerlied)

Na wer wohl? Es kann ja außer einem ganz gewöhnlichen Wilderer nur einer der „Werwölfe“ von Minister Vogelsänger, dem Häuptling der „wirklichen geheimen Wolfsjäger“, sein.

Wann und wo kann man den gegebenenfalls antreffen?

Nach § 7 der brandenburgischen Wolfsverordnung (BbgWolfsV) bestimmt nämlich die Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege, wer nach unsäglichen bürokratischen Mühen und allerlei kaum durchführbarem Unsinn für geeignet gehalten wird, eine Tötung eines Problemwolfs durchzuführen. Der muss in jedem Fall erst einmal im Besitz eines gültigen Jagdscheins oder „einer anderen waffenrechtlichen Erlaubnis“ (?) sein – die Behörde könnte also auch irgendeinen Streifenpolizisten oder einen Wachschutzangestellten auswählen und in den Wald schicken. Vorzugsweise sollte die Behörde sich an den zuständigen Jagdausübungsberechtigten wenden, und in Einzelfällen den jedenfalls sofort vorher oder dann eben gleich danach unterrichten.

Wie die MOZ ebenfalls berichtet (s.o.), hat Häuptling Vogelsänger bereits eine Firma ausgeguckt, welche diese Killertruppe zur Verfügung stellen soll. Die soll, damit sie nicht einem Shitstorm zum Opfer fällt, geheim bleiben. Aber im Haushalt sind schon mal € 50.000 Honorar bereitgestellt!

Wie muss man sich die Durchführung dieses Blödsinns vorstellen?

Nachdem sich verschiedene Behörden in allerlei wunderlichen Verfahrensgängen  dazu durchgerungen haben, nach Anhörung vieler anderer Leute einen ganz bestimmten Wolf erlegen zu lassen – den sie im Zweifel nie so beschreiben können, dass ein anderer den wiedererkennt – bitten sie vielleicht, aber nicht notwendiger Weise, erst einmal den zuständigen Jagdausübungsberechtigten, diesen Wolf zu erlegen.

Im Zweifel lehnt der das ab.

(Schlauer wär‘s allerdings, er würde zusagen und danach nie wieder aktiv werden). Aber im Ablehnungsfalle informiert die Naturschutzbehörde die geheime Firma und die schickt ihren 007-Undercover-Wolfsagenten los. Der schleicht dann also möglicherweise in ihrem Revier „so einsam umher und hält in seiner Rechten“ – schon zum Selbstschutz – „krampfhaft und fest sein Gewehr“.

Einen Wolf wird er nicht sehen, vor allem nicht den bösen Wolf, den er erlegen soll. Wahrscheinlicher ist, dass er Ihnen vor die Büchse läuft, wie Sie da gerade mit Thermosflasche und Schmalzstulle in freudiger Erwartung von Beute auf ihrem gemütlichen Hochsitz herumlümmeln.

Was machen Sie dann?

Na ganz einfach: Sie baumen ab, weisen sich als Revierinhaber aus, und fordern den Finsterling auf, sich zu legitimieren (Jedermann-Festnahmerecht § 127 StPO oder §§ 229  ff. BGB).. Nachdem Sie sich den Namen, die Adresse und die Auftragsfirma notiert haben, die er ja ebenfalls benennen muss und die wahrscheinlich auf einem ihm von der Behörde ausgestellten Legitimationspapier steht, machen sie von ihrem Hausrecht Gebrauch und weisen ihn aus dem Revier (Behörden haben nicht das allgemeine Recht, in die befugte Jagdausübung einzugreifen – interessante Rechtsfrage!).

Wieder zu Hause stellen Sie Namen Adresse und Firma an geeigneter Stelle, zum Beispiel bei Facebook oder Instagram oder auch per Twitter oder durch Meldung an unserer Website ins Internet. Ganz lieb, nur so zur Information!

Was wollen wir wetten?

Der Wolfskiller wird nicht nur bei Ihnen nicht, sondern nirgendwo mehr auf dümmliche behördliche Wolfsjagd gehen wollen.

An Herrn Vogel Sänger: mach´ Du nur einen Plan und sei ein großes Licht und mach dann noch´n zweiten Plan – gehn tun se beide nicht! (Berthold Brecht).

 

 

 

 

 Ihr immer wieder begeisterter Dr. Wolfgang Lipps

Rechtehinweis: picture alliance / blickwinkel ]

 

 

80 Schützen – 9 Rehe 1 Wildschwein !

Das ist das Ergebnis einer Drückjagd, die vor wenigen Tagen in einem wildreichen Forstrevier in Brandenburg stattgefunden hat. Und das ist bei Leibe kein Ausreißer. Von vielen Drückjagden der letzten Wochen hören wir immer wieder, dass die Strecke weit hinter den vernünftigen Erwartungen zurückgeblieben ist.

Hat das etwas zu bedeuten, und wenn ja, was?

Dass im Jagdjahr 2018/2019 die Schwarzwildstrecken und Rehwildstrecken mancherorts stark zurückgegangen sind, haben wir bislang auf außerordentliche Einflüsse zurückgeführt, zum Beispiel auf den extrem heißen und trockenen Sommer und die zunehmende Zahl von Wölfen und anderes mehr. Aber geringere Strecken bei Drückjagden machen nachdenklich.

Streckenstatistiken

Belastbare Statistiken liegen uns für ganz Deutschland für das Jagdjahr 2016/2017 vor.  Sie sind 2 Jahre später nicht besonders hilfreich. Denn eine Betrachtung zum Beispiel der Schwarzwildstrecken über 10 Jahre zeigt, dass sie stark schwanken, aber Schwarzwild tendenziell kontinuierlich zugenommen hat. Das Gleiche gilt für Rehwild.

Aber: Verzicht auf Nachhaltigkeit

 Die beiden letzten Jagdjahre haben aber – leider! – wesentliche Änderungen der Jagdstrategien mit sich gebracht, die sich nach unserem Dafürhalten zum einen auf die Jagdethik und zum anderen insbesondere auf die Nachhaltigkeit auswirken. Abschusspläne für Rehwild sind aufgehoben und Rehwild wird deshalb nur noch dort jagdlich korrekt bewirtschaftet, wo der Jagdausübungsberechtigte nachhaltig jagt, also der Hegeverpflichtung der Förderung und Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes unter Beachtung der vorrangigen Interessen der Landwirtschaft und Forstwirtschaft nachkommt.

Schlimmer ist es beim Schwarzwild. Der Popanz der näherkommenden afrikanischen Schweinepest hat dazu geführt, dass vielerorts sogar die Weidgerechtigkeit auf der Strecke bleibt. Schon zu Saufängen kann man geteilter Meinung sein, wir lehnen sie ab. Das Gleiche gilt, wenn man dazu übergeht, führende Bachen schon dann zu schießen, wenn die Frischlinge ihre Streifen verloren haben, oder wo der Schutz der Muttertiere überhaupt ausgesetzt wird.

Wir haben im vergangenen Jahr in einer Reihe von Fällen beobachtet, dass, aus welchen Gründen auch immer, Schwarzwild und Rehwild nicht mehr bewirtschaftet, sondern außerordentlich stark bejagt wird – Rehwildjagd ist für viele, vor allem Forstleute, schon Schädlingsbekämpfung. Die Jäger in Bayern haben in der Jagdsaison 2017/18 so viele Wildschweine wie noch nie erlegt. Das Landwirtschaftsministerium in München bezifferte die „Rekordstrecke“ auf mehr als 95 000 Tiere; das waren 34 000 Schwarzkittel mehr als im Vorjahreszeitraum. Ähnliches gilt auch für Thüringen. In 2018/2019 dürften diese Strecken nochmals gestiegen sein, und in Brandenburg wurde im vergangenen Jahr mit angeblich knapp 90 000 Schwarzkitteln ein neuer Höchststand erreicht.

Wie also geht es weiter?

Das nächste und vielleicht noch das übernächste Jagdjahr werden uns zeigen, ob wir es mit dem gegenwärtigen Zustand nur zufällig einmal schlecht getroffen haben und natürliche Schwankungen im Wildbestand vorliegen, oder ob immer mehr Jäger landauf landab dazu übergegangen sind, nur noch Beute zu machen und nicht mehr zu hegen.

Hoffentlich nicht!

 

Zum Schluss

Mit den besten Wünschen für ein friedliches Weihnachtsfest und ein vor allem auch jagdlich befriedigendes und erfreuliches Jahr 2019 und mit einem kräftigen Weidmannsheil verabschieden wir uns für dieses Jahr von allen unseren Jagdfreunden, allen anderen Freunden und den Besuchern unserer Website.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

 

 

Wolfsmanagement Brandenburg 2018 – neues Gewurstel.

Da sich die Wölfe in Deutschland, und natürlich auch gerade in Brandenburg, munter vermehren und weitere Gebiete besiedeln, wurstelt auch die Politik mit zunehmender Intensität immer weiter. Der bisherige wenig effiziente Wolfs-Managementplan in Brandenburg ist 2017 ausgelaufen. Deshalb legt das zuständige Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft nun den Entwurf des neuen Wolfsmanagement Plans 2018 (Stand 08.08.18) vor (Fundstelle s. u.). Er besteht aus einem Prosateil (10 Seiten) und im Wesentlichen aber aus 6 Anlagen (auf 30 Seiten). Liest man sich das Konvolut durch – was wir zumindest jedem Weidetierhalter dringend ans Herz legen –, so stellt man fest, dass man es hier wiederum mit einem bürokratischen Ungetüm voller unbestimmter Rechtsbegriffe zu tun hat.

Insgesamt ist dieses Werk vor allem für die Betroffenen höchst unbefriedigend.

Der Wolf gehört zu Deutschland.

Natürlich wird zunächst behauptet, es gehe darum, den Wolf, der selbstredend “zu Deutschland gehört“, so zu behandeln, dass auch Betroffene, Jäger, Naturschützer und das allgemeine Publikum damit genauso zufrieden sein können wie natürlich der Wolf selbst. Tatsächlich aber ist der Plan ein Ausdruck einigermaßen stark ausgeprägter Hilflosigkeit.

Herdenschutz – schön bürokratisch.

Den potentiellen Betroffenen werden zunächst elaborate, mühselige und teure Herdenschutzmaßnahmen vorgeschrieben, wenn sie für Wolfsrisse entschädigt werden wollen. Diese Vorschriften sind aber keineswegs abschließend, denn sie können insbesondere für Rinder und Pferde immer dann, wenn in der Zukunft tatsächlich ein Wolfsriss auftritt, erweitert und präzisiert werden. Schon die mechanischen Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere also Zaunanlagen, sind mit Sicherheit teuer und arbeitsintensiv – und ihre Wirkung ist erfahrungsgemäß äußerst fraglich -, wobei die diesbezüglichen Investitionen nur zum Teil nach beträchtlichem bürokratischen Aufwand und zeitlicher Verzögerung entschädigt werden.

Rechtlich und bürokratisch, aber insbesondere tatsächlich schwierig ist der Einsatz von Herdenschutzhunden. Der größte Teil der Kosten bleibt beim Hundebesitzer hängen, und wir brauchen nicht mehr im Einzelnen auszuführen, welche erheblichen Probleme diese auch für Dritte gefährlichen Hunde aufwerfen. Ihr Einsatz – für den ein Sachkundenachweis gefordert wird – wird sicherlich nur in Ausnahmefällen möglich und praktisch sein.

Entschädigung – mühselig ungewiss und nicht ausreichend.

Auch die Entschädigung für tatsächliche Wolfsrisse ist verwaltungstechnisch kompliziert, von zahlreichen Bedingungen abhängig, höchst ungewiss und deckt vor allem letztlich niemals den gesamten Schaden ab. Der Tierhalter trägt also ein beachtliches Restrisiko und bringt damit ein Sonderopfer, das nach unserem Dafürhalten nicht zu rechtfertigen ist.

Letztlich feiert, wie könnte es in Brandenburg anders sein, die törichte Wolfsverordnung – s. unseren Blogbeitrag vom 26.12.17 Wolfsverordnung Brandenburg – der Unsinn geht weiter – auch in diesem Entwurf wieder fröhliche Urständ.

Fazit:

Solange die FFH-Richtlinie und ihr folgend das Bundesnaturschutzgesetz nicht effektiv so geändert werden, dass ein effektives Wildtiermanagement mit wolfsfreien Gebieten, Obergrenzen und letztlich Bejagungsrichtlinien (wofür der Wolf unseres Erachtens ins Jagdrecht gehört) möglich werden, sind alle Managementpläne, Richtlinien, Hinweise und Verhaltensempfehlungen letztlich nur Gewurstel.

https://mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/Wolfsmanagementplan-2018-Entwurf.pdf

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 

 

 

 

 

 

 

Bayerischer VGH München – jagdfeindlich oder nur ignorant?

Der VGH München hat sich mit einem Urteil vom 11.12.2017 (Aktenzeichen 19 N 14.1022) (Quelle 1) mal wieder ausführlich über den Grundsatz „Wald vor Wild“ ausgelassen. Wie schon in einem früheren Urteil M 7 K 15.3412 und wie auch das zuständige Ministerium (Quelle 2) ist der Verwaltungsgerichtshof (VGH) der Meinung, dieser Grundsatz sei im Landesjagdgesetz Bayern festgeschrieben. Der Grundsatz „Wald vor Wild“ ist im bayerischen Waldgesetz verankert und wird konsequent exekutiert. Dafür gibt es einen breiten gesellschaftspolitischen Konsens“ – meint auch Landwirtschaftsminister Brunner (Quelle 3). Das liegt ganz auf der Linie des ÖJV Bayern, der der Stadt Fürth seinen „Wald-vor-Wild-Preis“ verliehen hat mit der Würdigung, sie habe „damit den im Bayerischen Waldgesetz festgeschriebenen Grundsatz „Wald-vor-Wild“ vorbildlich umgesetzt“ (Quelle 4).

Steht „Wald vor Wild“ im bayerischen Landesjagdgesetz?

Nee, tuts nicht. Da steht nämlich in schöner Ausführlichkeit, das Landesjagdgesetz solle neben dem Bundesjagdgesetz dazu dienen:

–           einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten,

–           die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern, und

–           Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild möglichst zu vermeiden, insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. (Fettdruck von mir)

Mehr sagt das Gesetz nicht!

Das deckt sich ziemlich genau mit dem § 1 BJagdG, der als wesentliche Aufgabe der Jagd und der Hege : „die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen…“ fordert. Die Hege muß dabei „so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden“.

Diese Vorschriften regeln also sehr schön die Konflikte zwischen Forst und Jagd, die entstehen, wenn diese beiden Nachhaltswirtschaften sich überschneiden.

Dumme Schlagwörter

„Wald vor Wild“ ist ein Schlagwort. Schlagwörter sind meist ebenso richtig, wie sie falsch sind. Sie vereinfachen und lassen alle Feinheiten aus. Wikipedia: „Schlagwörter sind Wörter oder kurze Phrasen, die benutzt werden, um bestimmte Sachverhalte prägnant und überzeugend mitzuteilen. Da ihrem Gebrauch eine (unbewusste) Überzeugungsabsicht zugrunde liegt, verknappen oder vereinfachen diese Wörter den beschriebenen Sachverhalt oft auf zweifelhafte Weise zugunsten des Wohlklangs und zu Lasten der vermittelten Information. Sie können auch einen schmähenden oder verhöhnenden Charakter haben“.

„Wald vor Wild“ ist ein dummes Schlagwort. Es bezeichnet eine grobe Verkennung der differenzierten Rechtslage im BJagdG und im bay. LJagdG.

Das verquere Jagdverständnis des VGH München

Und zudem wird dieses Schlagwort vom VGH auch noch dazu verwendet, die Jagd und vor allem den Antragsteller des Verfahrens zu diskreditieren. Der VGH schreibt nämlich in Randziffer 69:

  • „Hauptursache für die Ablehnung des Grundsatzes „Wald vor Wild“ … ist das überkommene repräsentative Jagdinteresse“.

Und dann kommt in Randziff. 70 eine Passage, die wir dem Leser in ihrem wesentlichen Inhalt  nicht vorenthalten wollen (Fettdruck von mir):

  • „Das repräsentative Jagdinteresse hat seinen Ursprung in der feudalen, dem Regenten und dem Adel vorbehaltenen und deshalb mit der Herrschaftsausübung verbundenen Jagd, die die Landbevölkerung in vielfacher Weise geschädigt und belastet hat und deshalb sowohl im Bauernkrieg als auch in der Paulskirchenrevolution eine erhebliche Rolle gespielt hat. …. Nicht nur hier, sondern auch während des Nationalsozialismus (als die Hegepflicht im eigentlichen Sinn und der Abschussplan als Hegeinstrument eingeführt worden sind) und in der früheren DDR, wo jeweils den höheren Parteifunktionären besondere Jagdgelegenheiten reserviert gewesen sind, hat die repräsentative Jagd in erheblichem Umfang ihre Bedeutung als Zeichen einer Beteiligung an der Herrschaft bzw. einer hervorgehobenen gesellschaftlichen Stellung behalten. Trotz einer zunehmenden Beteiligung weiterer Gesellschaftsschichten an der Jagd, verschiedener dem Grundgesetz geschuldeter Rechtskorrekturen … und der Aufnahme der Erkenntnisse über die Funktionsweise und die Bedeutung des Wirkungsgefüges der Natur in das deutsche (a. in Form des Grundsatzes „Wald vor Wild“) Recht… ist dies in gewissem Umfang bis heute der Fall. Das überkommene Jagdinteresse von Personen mit erheblichem Einfluss in Gesellschaft, Politik und Staat behindert immer noch die Umsetzung dieser Korrekturen und Erkenntnisse … Im Zentrum des überkommenen repräsentativen Jagdinteresses stehen nach wie vor die Trophäe und das starke Tier …. Die Wahrscheinlichkeit des Vorkommens eines kapitalen Tieres wie des „Einserhirschs“ steigt mit dem Umfang des jeweiligen Tierbestandes, sodass das überkommene Jagdinteresse regelmäßig zu überhöhten Wildbeständen mit allen Konsequenzen führt….“.

Das ist eine rückwärts gewandte negativ gefärbte und keineswegs unbestrittene Erzählung, die mit der modernen Jagd – wie sie im BJagdG und bay. LJagdG vorbildlich beschrieben ist – und der Mehrzahl der heutigen Jäger beim besten Willen nicht mehr vereinbar ist.

Sie ist nicht zuletzt eine Herabsetzung des Antragstellers dieser Entscheidung, weil sie dessen Antrag und sein Rechtsbegehren negativ abqualifiziert.

Und letztlich ist das alles juristischer Unsinn, denn es gehört der Sache nach nicht in dieses Urteil. Hier hatte das Gericht nur die Frage zu entscheiden: wieviel Schalenwild verträgt der Schutzwald? Diese Frage ist mit den übrigen Teilen des Urteils wahrscheinlich richtig, jedenfalls aber nachvollziehbar beantwortet worden.

Wozu also dieser historisierend herabsetzende Unsinn?

Das erklärt sehr eindrucksvoll ein gewisser Dr. Kornder, der Vorsitzende des ÖJV Bayern. Bei der Verleihung des „Wald-vor-Wild-Preises“ an die Staft Fürth schlug er „einen großen Bogen vom Bauernkrieg über die Anfänge der Forstwirtschaft, mit den Rückschlägen durch die Trophäenjagd bis hin zum Entstehen der modernen „Wald-vor-Wild“-Bewegung, deren Grundsatz schließlich im Bayerischen Waldgesetz  2005 Gesetzesrang erhielt.“ Auf [sic!] diesem Hintergrund sei der „Wald-vor-Wild Preis“ des ÖJV Bayern entstanden.

Soviel zu dummen Schlagwörtern

Zu „Wald vor Wild“ hätten wir als kleine Auswahl noch anzubieten: „Lieber tot als rot“ oder „Die dümmsten Bauern haben die dicksten Kartoffeln“ oder „wert zu spät kommt den bestraft das Leben“

oder ein Schlagwort, das ausnahmsweise mal völlig richtig ist und das wir vor allem dem bay. VGH München zum Nachdenken ins Stammbuch schreiben:

„Die Basis ist das Fundament der Grundlage“!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Quelle 1: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-146445

Quelle 2 : https://www.stmelf.bayern.de/wald/waldbesitzer_portal/053421/index.php

Quelle 3 : http://redirect.tremmedia.de/wildwacht/WaldvorWild.html

Quelle 4 : http://www.jawina.de/oejv-bayern-verleiht-wald-vor-wild-preis/

 

Neuer EU-Wolfsberater: Jörg Vogelsänger

Die Generaldirektion Env der EU-Kommission, zuständig für Umwelt und Naturschutz der EU, hat den Minister für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg,

Herrn Jörg Vogelsänger,

zum offiziellen EU-Wolfsberater ernannt.

Dieses Ehrenamt verdankt er seinem unermüdlichen publizistischen und vor allem politischen Wirken für die Förderung wachsender Wolfspopulationen – sein Land Brandenburg nimmt hier eine hervorragende Stellung ein.

Die EU-Kommission hat überzeugt – so die offizielle Begründung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft – dass der Ernannte mit einer lustigen Wolfsverordnung in listiger Weise bei Wolfsgegnern den Eindruck erwecken konnte, er wolle die Wolfspopulation regulieren, während seine Verordnung tatsächlich dafür höchst unbrauchbar ist (s. dazu www.jagdrechtsblog.de vom 26.12.17: „Wolfsverordnung Brandenburg – der Unsinn geht weiter.“).

Damit beruhigt er nämlich die lautesten Gegner des Wolfs wie den Bauernverband und die Skeptiker wie die Jägerschaft, leistet aber mehr oder minder heimlich der weiteren Verbreitung des Wolfs Vorschub.

Kurzum: ein Mann nach dem Herzen von NABU, Bund und Co – und jetzt eben auch der EU-Kommission.

JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz gratuliert!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps