Am 15. Mai 2019 berichtet JAWINA über eine geplante Jagdverordnung Brandenburgs mit der Schlagzeile: „Ökologisches Jagdgesetz per Verordnung“. Was der Verfasser von dem Entwurf hält, sagt er mit den schönen Worten: „Dass ein SPD-Minister einen solchen Entwurf passieren lässt, ohne ihn den verantwortlichen Mitarbeitern um die Ohren zu hauen und sie für ihre erwiesene Verachtung und Geringschätzung demokratischer und rechtsstaatlicher Gepflogenheiten ins Archiv zu versetzen, ist ein Skandal…“.

Wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, haben in diesem Blog schon seit vielen Jahren immer wieder Veranlassung gehabt, uns zur Jagdpolitik in Brandenburg zu äußern. Was Herrn Minister Vogelsänger (vorstehend abgelichtet) und die überwiegend kläglichen Produkte seines Hauses angeht, so teilen wir die abschätzige Meinung von JAWINA.
In einem wesentlichen Punkt allerdings widersprechen wir: die geplante Verordnung lässt nicht nur allerlei befürchten, sondern der Skandal ist bereits seit Jahren offenkundig und mit der Novellierung der bestehenden Verordnung seit 2014 zumindest angelegt und wird kontinuierlich vollzogen.
Schalenwildjagd als Schädlingsbekämpfung.
Seit einigen Jahren wird die Forstpartie, und ihr folgend die Landesgesetzgebung und vor allem ein Minister wie Herr Vogelsänger immer „schalenwildfeindlicher“. Hieß es nach der Wende in Brandenburg zunächst noch „Wald UND Wild“, so wurde alsbald daraus „Wald VOR Wild“, und heute sind wir bei „Wald OHNE Wild“ gelandet. Seit Jahren wird für Schwarzwild nur ein Mindestabschuss erlaubt. Seit November 2014 ist unser Rehwild vogelfrei. In der Durchführungsverordnung zum brandenburgischen Landesjagdgesetz (BbgJagdDV)) von 2004 enthält die Fassung vom September 2014 in § 4 Abs. 3 die Regelung, dass unter bestimmten Umständen Mindestabschusspläne für Rotwild, Damwild und Muffelwild zulässig sind. Voraussetzung soll u. a. sein, dass die zuständige Hegegemeinschaft überhöhte Wildbestände feststellt oder dass erhöhte Wildschäden auftreten.
Diese Voraussetzungen sind Augenwischerei, und die geplante neue Verordnung soll das offenkundig nur noch deutlicher machen und unser Wild vollständig in die Hände der Forstpartie geben.
Pseudolegale Trickserei.
JAWINA sieht mit Recht in der Genehmigung von Nachtzielgeräten eine Methode, unserem Schalenwild zu Leibe zu rücken. Diese Bejagungshilfen verstoßen nicht nur gegen das Waffenrecht – was dem brandenburgischen Verordnungsgeber aus dem Hause Vogelsänger offenkundig ziemlich wurscht ist – sondern ebenso gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit und gegen die §§ 1 des Landesjagdgesetzes Brandenburg und des Bundesjagdgesetzes.
Eine Reihe anderer Maßnahmen fügen sich nahtlos in die jagdfeindlichen Bestrebungen des Ministeriums ein. Der Landesjagdverband hat darauf in einem offenen Brief hingewiesen – siehe unseren Blogbeitrag vom 7. März. Die Unterordnung der obersten Jagdbehörde unter die oberste Forstbehörde dient erkennbar dem starken Eingriff in die Schalenwildbestände.
Auch die Forstpartie kann sich natürlich der Erkenntnis nicht verschließen, dass Wild ein, wie § 1 unseres Landesjagdgesetzes richtig sagt, wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur ist und seine Hege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Der miese Trick, die Hege durch Totalabschuss zu unterlaufen, ist der sogenannte Mindestabschussplan. Bereits in unserem Blogbeitrag vom März 2015 haben wir darauf hingewiesen, dass Mindestabschusspläne überhaupt keine Abschusspläne sind. Ein Mindestabschussplan sagt weiter nichts als: „Du kannst alles totschießen, was Dir vor die Büchse kommt, mindestens aber 30 Stück.“ Das ist kein „Plan“, sondern eine „Lizenz zum Töten“, weiter nichts!
Beispiel: Abschussplan der Oberförsterei Chorin:
die Hegegemeinschaft, der der Unterzeichnete angehörte, musste aufgelöst werden, weil die zuständige Oberförsterei als größter Flächenbesitzer ausgetreten ist. Sie wird dadurch ersetzt, dass wir uns in die Abschussplanung der Oberförsterei einbringen dürfen.
Diese sieht für das Jagdjahr 2019/2020 wie folgt auszugsweise aus:
| Rotwild | Plan: 138 | Genehmigt: 138 | Mindestabschuß |
| Damwild | Plan: 120 | Genehmigt: 120 | Mindestabschuß |
| Muffelwild | Plan: 14 | Genehmigt: 10 | Mindestabschuß |
Wer das für einen Plan hält, hat seit der Volksschule nicht mehr aufgepasst. Vorgeschrieben ist aber ein Plan – die Berücksichtigung von Belangen der Land- und Forstwirtschaft steht ebenfalls unter dem Gebot der Hege – die hat zum Ziel einen gesunden und artenreichen Wildbestand. Und dafür ist ein Mindestabschuss nicht nur untauglich, sondern abartig und rechtswidrig!
Quo vadis Jagd?
In unserem Blogbeitrag vom 13.10.2016 haben wir schon beklagt, dass angebliche Mindestabschusspläne nicht nur behördlich verordnet, sondern sogar gerichtlich abgesegnet wurden.
Da können wir mit – angeblich – Albert Einstein zunächst mal nur feststellen: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Aber das alleine ist es ja nicht – wir haben es hier sicherlich nicht, oder nicht nur, mit Dummheit zu tun, sondern leider mit einer geplanten und mit Tricks und Täuschung kontinuierlich durchgesetzten Gegnerschaft gegen Jagd und Wild.
Ihr sehr besorgter
Dr. Wolfgang Lipp



Das Forum Lebendige Jagdkultur e. V. hielt vom 26. bis 28. April 2019 im Kloster Frauenberg in Fulda seine Jahrestagung ab. Die Teilnehmer wurden im Residenzschloss durch den stellvertretenden Bürgermeister empfangen (andere Verwaltungen beraten nur in Rathäusern, in Fulda wird in einem Schloss beschlossen). Ein geführter Stadtrundgang durch das Fuldaer Barockviertel folgte, verregnet aber dennoch schön. Ein Erlebnis dieser Veranstaltung war ein Besuch des Schlosses Fasanerie vor den Toren Fuldas, wohl das schönste Barockschloss Hessens.


Es ist eine gesicherte Erkenntnis der Psychologie: Hilflosigkeit erzeugt Gewalt. Landwirtschaft, Forst und Jagd stehen den wachsenden Schwarzwildbeständen hilflos gegenüber – so meinen sie jedenfalls – und so eskaliert die Gewalt gegen dieses Wild.
Auch Sauen haben also einen Anspruch darauf, irgendwann im Laufe des Tages oder der Nacht nicht verfolgt zu werden, nicht zu früh von ihren Frischlingen getrennt zu werden, nicht in Saufängen erschlagen zu werden – also: weidgerecht bejagt zu werden. Auch sie sind unverzichtbarer Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Aber inzwischen haben wir zwischen Amazon Google und Co. Nicht nur keine Privatsphäre mehr, sondern auch unsere Sauen! Und die werden sich rächen, schlau wie sie sind. Sie werden noch heimlicher, noch verstreuter, noch schädlicher– kurzum: auf mittlere und lange Frist ist Aufrüstung nie dauerhaft erfolgreich!
Wolfspatenschaften


d Forstpolitik in Brandenburg gleich nach der Wende war vorbildlich – wir bekamen eines der besten Landesjagdgesetze, und zwischen Förstern und Jägern bestand ein fachlich gutes Vertrauensverhältnis.


„In Brandenburg gibt es jetzt staatliche Wolfsjäger, die im Falle eines Falles Tiere entnehmen dürfen“. Das berichtet Mathias Hausding in der Märkischen Oderzeitung vom 13.12.18, der Bauernbund freut sich – vorschnell und ohne Grund -, die Jägerschaft mault, und der Chronist lacht sich tot!







Da sich die Wölfe in Deutschland, und natürlich auch gerade in Brandenburg, munter vermehren und weitere Gebiete besiedeln, wurstelt auch die Politik mit zunehmender Intensität immer weiter. Der bisherige wenig effiziente Wolfs-Managementplan in Brandenburg ist 2017 ausgelaufen. Deshalb legt das zuständige Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft nun den Entwurf des neuen Wolfsmanagement Plans 2018 (Stand 08.08.18) vor (Fundstelle s. u.). Er besteht aus einem Prosateil (10 Seiten) und im Wesentlichen aber aus 6 Anlagen (auf 30 Seiten). Liest man sich das Konvolut durch – was wir zumindest jedem Weidetierhalter dringend ans Herz legen –, so stellt man fest, dass man es hier wiederum mit einem bürokratischen Ungetüm voller unbestimmter Rechtsbegriffe zu tun hat.

Der VGH München hat sich mit einem Urteil vom 11.12.2017 (Aktenzeichen 19 N 14.1022) (Quelle 1) mal wieder ausführlich über den Grundsatz „Wald vor Wild“ ausgelassen. Wie schon in einem früheren Urteil M 7 K 15.3412 und wie auch das zuständige Ministerium (Quelle 2) ist der Verwaltungsgerichtshof (VGH) der Meinung, dieser Grundsatz sei im Landesjagdgesetz Bayern festgeschrieben. Der Grundsatz „Wald vor Wild“ ist im bayerischen Waldgesetz verankert und wird konsequent exekutiert. Dafür gibt es einen breiten gesellschaftspolitischen Konsens“ – meint auch Landwirtschaftsminister Brunner (Quelle 3). Das liegt ganz auf der Linie des ÖJV Bayern, der der Stadt Fürth seinen „Wald-vor-Wild-Preis“ verliehen hat mit der Würdigung, sie habe „damit den im Bayerischen Waldgesetz festgeschriebenen Grundsatz „Wald-vor-Wild“ vorbildlich umgesetzt“ (Quelle 4).
