Alte Zöpfe abschneiden – auch „traditionelle Jäger“ sind reformfähig!

Kater_3Vor genau einem Jahr haben wir an dieser Stelle unsere beliebten Rollatoren für den betagten Jägersmann vorgestellt und damit bewiesen, dass wir modernen Ideen gegenüber höchst aufgeschlossen sind.

Damit stehen wir aber nicht allein – der folgende hochwissenschaftliche Beitrag unseres Freundes L. Schneider (vielen noch aus der Suhler Jagdhütte als guter und innovativer Weidmann bekannt) beweist, wie positiv wir selbst den abstrusesten Aktionen unserer Tier- und Naturschutzfreunde begegnen:

Jagdkatze – Nachsuchen und Stöberjagden in Wolfsgebieten

Die hohe Mortalität der Jagdhunde bei Konfrontation mit Wolfsrudeln

macht deren Einsatz in unseren Wäldern angesichts der wachsenden Wolfsbestände bald unmöglich. Wer will schon mit viel Zeit- und finanziellem Aufwand einen Jagdhund ausbilden, wenn dieser dann höchstwahrscheinlich nur Wolfsfutter wird. Außerdem sind Jagdhunde oft Kameraden und Familienmitglieder, ein Verlust durch Wölfe eine familiäre Tragödie.

Seit einigen Jahren sind international anerkannte Wildbiologen auf der Suche nach Alternativen. Studien aus der russischen Taiga, Indien, Lateinamerika, Afrika und jetzt auch aus Europa zu Großkatzen  haben ergeben: Katzen können dem Wolf ebenbürtig oder sogar überlegen sein, wie Tiger, Löwe und Puma oder im Zweifelsfalle, wie der Luchs, einem Rudel Wölfe eben effektiv ausweichen, indem sie einen Baum erklimmen und somit für Wölfe unerreichbar sind.

In Europa sind Tiger und Löwe seit Jahrhunderten leider nicht mehr präsent. Erste Machbarkeitsstudien sind angeschoben, aber leider noch im Anfangsstadium und werden wohl noch einige Jahrzehnte brauchen. Einzelne aus Zirkus oder Zoo befreite Exemplare haben sich als wenig ergiebig für das Forschungsziel erwiesen, da sie einfach nicht mehr wild genug waren und Wölfe diese Exemplare nicht ernst nehmen würden.

Der Luchs ist wieder heimisch und käme sicher in Frage, ist aber leider noch nicht in ausreichender Zahl vorhanden, um ihn als Alternative für Hunde in Betracht zu ziehen.

Was lag näher, als die Fähigkeiten der in Europa in ausreichender Zahl vorkommenden europäischen Hauskatze ( EHK ) für jagdliche Einsätze näher zu prüfen?

Erste Forschungsergebnisse und Feldversuche sind überwältigend positiv!

Der Jagdtrieb, Findewillen und das Vermögen, einer kranken oder auch gesunden Fährte zu folgen, scheinen sogar besser ausgeprägt als bei Hunden. Das Nachtsichtvermögen ist exzellent, auch die Ausdauer. Weiterer Vorteil aus dem alten Hund- Katze-Konflikt: Eventuell anwesende Wölfe konzentrieren sich erst einmal auf die Katze, die flüchtet auf einen Baum und bindet somit zeitweilig das Rudel; die Katze  kommt nicht zu Schaden, aber der Mensch erhält ausreichend Zeit, um sich aus der Gefahrenzone zurückzuziehen. Positiv außerdem, ein angeschweißter Keiler im Wundbett nimmt eine Katze nicht ernst und wird durch diese nicht aufgemüdet. Die EHK erklimmt den nächsten höheren Baum, da sie ja schlecht Laut geben kann und signalisiert so optisch dem Jäger, wo das Stück liegt. Daher ist der Einsatz von hellfarbigen oder mit Leuchtfarbe behandelten Katzen empfehlenswert, da diese für den Jäger bei schlechter Sicht leichter zu erkennen sind. Auf kürzere Entfernungen ist dann aber der typische Standlaut der Katze vernehmbar, den man in etwa mit „Miau“ umschreiben kann. Auch der Einsatz bei der Jagd auf den invasiven Waschbären scheint Erfolg zu versprechen – die Katze findet den Burschen auf seinen Schlafbäumen, wo er sich am Tage versteckt, da sie ihm folgen kann.

Probleme gibt es leider noch bei der Leinenführigkeit der EHK

und beim Einsatz als Stöbermeute (EHK sind unverbesserliche Einzelgänger und Individualisten), beim Einsatz gemischter Hund-Katze-Gespanne, beim Schüsseltreiben (da sie beim ersten Hörnerklang verschwinden), beim Gehorsam allgemein sowie bei der Anerkennung der EHK als anerkannte und geprüfte Nachsuchekatze durch die Jagdverbände.

Ist aber alles nur eine Frage der Zeit. Vielleicht hat man bis dahin ja auch den Tiger wieder in Deutschland angesiedelt, dann klärt sich das mit den Wölfen auch.

Mit einem kräftigen Weidmannsmiau Ihr

L. Schneider

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Jagdwilderei mit der Falle – eine kleine Nachhilfestunde für Oberstaatsanwälte oder ein echtes Problem?

Lustiges JagdrechtDas Jagdrecht ist ganz offensichtlich immer noch für viele ein Buch mit 7 Siegeln, sogar für jagende Oberstaatsanwälte. Der nachfolgende Fall gehört deshalb sicherlich als Nr. 11 in unser Büchlein „Lustiges Jagdrecht“, weil er sich mit dem erkennbar schwierigen Begriff des „Nachstellens“ befasst. Er hat sich im Dezember 2015 im schönen Saarland abgespielt wie folgt:

Der Fall

Ein nichtjagender Mensch hat auf seinem eigenen Grundstück eine Lebendfalle zum Fang von Füchsen aufgestellt. Das Grundstück ist ein befriedeter Bezirk, die Falle war nicht fängisch gestellt (die Klappen waren zwar geöffnet, aber die Bügel waren gesichert); ob sie eine erlaubte Falle war, ist nicht bekannt.

So weit so zunächst mal harmlos.

Das Rechtsproblem

Kurz vor Weihnachten ereilt den Fallensteller eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, mit welcher der sachbearbeitende Oberstaatsanwalt Folgendes zu Papier bringt:

„Der Angeschuldigte hatte trotz fehlender Jagdausübungsberechtigung versucht, mittels Fallen Füchse aus der freien Natur … auf sein Gelände zu locken und zu fangen. Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt, unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wilde nachgestellt zu haben – strafbar als Jagdwilderei gem. dem § 294 Abs. 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 Strafgesetzbuch.

Wer hat Recht?

Wie zumindest die Leser dieses Jagdrechtsblogs sofort und unschwer erkennen werden, enthält dieser überschaubare Vorwurf gleich mal mehrere bemerkenswerte Probleme:

  •         Die Vorschrift gegen Jagdwilderei ist natürlich nicht § 294 StGB, sondern § 292 – na ja, wahrscheinlich ein Druckfehler.
  • Aber: nach § 294 StGB wird eine Jagdwilderei nur
    • auf Antrag des Verletzten (das wäre hier der Jagdausübungsberechtigte des an den befriedeten Bezirk angrenzenden Jagdbezirks) verfolgt, wenn sie … an einem Ort begangen worden ist, wo der Täter die Jagd … in beschränktem Umfang ausüben durfte“
  • Von einem derartigen Antrag sagt die Anklageschrift nichts! Wo ist er? Fehlt er etwa? Dann lag ein Strafverfolgungshindernis vor, und es könnten allenfalls noch Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den Fallen verfolgt werden. Auch davon aber liest man nichts!
  •          „Fehlende Jagdausübungsberechtigung“ – in seinem befriedeten Bezirk war der Fallensteller beschränkt jagdausübungsberechtigt gem. § 4 SJG im Sinne des § 294 StGB!
  •          Was genau soll er denn verletzt haben, das „fremde Jagdrecht“ oder das „fremde Jagdausübungsrecht? So ist zwar der Wortlaut des § 292 StGB, aber inzwischen wissen wir alle, dass diese Vorschrift das „fremde Jagdausübungsrecht“ schützt, nicht das Jagdrecht – das ist nur dann geschützt, wenn kein Jagdausübungsrecht, auch kein eingeschränktes, besteht. Im Fall meint die Staatsanwaltschaft das Jagdausübungsrecht des angrenzenden Jagdausübungsberechtigten – von dem sie aber in der Anklage nichts sagt.
  •  –        …„dem Wilde nachgestellt“ – da liegt der Knackpunkt dieses Falles! Die Anklage versteht unter Nachstellen schon das Aufstellen von fängisch gestellten beköderten (sonst kein „Anlocken“) Fallen, weil zum „Nachstellen“ eben auch gehöre, dass man Handlungen begeht, die einen Fang oder eine Tötung unmittelbar vorbereiten sollen.

Das entspricht interessanter Weise der zur Zeit herrschenden Rechtslehre und wird deshalb auch von Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht Fischereirecht 4. Aufl, dort Rdz. 5 zu § 292 StGB i. V. m. Rdz. 13 zu § 1 BJagdG sowie von Schuck, BJagdG, dort Rdz. 5 zu § 23 BJagdG, vertreten. Dazu: Kirrungen fallen nicht darunter, obwohl sie durchaus Wild aus den Nachbarrevieren anlocken können – wohl, weil die nicht ohne weitere Jagdhandlung wie Erlegen zum Erfolg führen können. Das ist etwas merkwürdig aber absolut systemgerecht, und würde im Übrigen auch von § 294 StGB erfasst; der ist eben die notwendige Korrekturvorschrift.

Damit hätte in diesem Punkt zunächst mal – und nach der reinen Lehre – der Herr Oberstaatsanwalt Recht, wenn er nicht den § 294 StGB vergessen hätte, und wenn er nicht übersehen hätte, dass die Falle nicht fängisch gestellt war.

Also: so ganz bedenkenfrei und jagdrechtlich sauber ist das Ganze nicht, und für einen jagenden Juristen auch nicht gerade beeindruckend. Und wir wollen dann auch stark hoffen, dass der jagende Herr Oberstaatsanwalt nicht mal versehentlich einen Nachbarbock vor die eigene Büchse blattet! Wenn er den schießt, kann er im Zuge der Selbstanzeige gleich mal seinen Jagdschein abgeben, oder?

Das nennt man im Jagdrecht: „Mit Kanonen auf Spatzen schießen!“.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Spatzenkanone

Die Rechtfertigung der Jagd – heute wichtiger denn je!

CIC LogoAm 28. Februar 2016 fand in Berlin ein außerordentlich erhellendes Symposium statt zum Thema: „Jagd in Deutschland – wie wird sie in 30 Jahren aussehen?“. Veranstalter war die Young Opinion (YO) des CIC, des (auf deutsch) „Internationalen Rates zur Erhaltung der Jagd und des Wildes“ (Info dazu bei Wikipedia unter diesem Stichwort). Thematisiert wurden, unter anderem, die Themen „Jagd und Eigentum“, „Jagd und Presse“, „Jagd und Naturschutz“ und „Jagd und Politik“.

Wie nicht anders zu erwarten, konnte natürlich die Jagd im Jahre 2046 nicht so recht dargestellt werden, aber die ausgezeichneten Redebeiträge und die Diskussion machten sehr gut deutlich,

  1. Wo die Jagd heute steht,
  2. welchen wachsenden Problemen sie sich in der Zukunft ausgesetzt sieht,
  3. wer diese Probleme aufwirft und
  4. wie sich die heutige Jagd dazu verhalten sollte.

Zu Punkt 2 und 3 wurde klar, dass es eine breite und gut aufgestellte und vor allem finanzkräftige Szene aus Naturschutz und Politik – i.e. z. B. BUND, NABU, die Grünen usw. – gibt, die der Jagd, wie sie gegenwärtig ausgeübt, vertreten und dargestellt wird, mit ganz erheblicher Kritik wenn nicht gar schlicht jagdfeindlich (wie es etwa dem Unterzeichneten erscheint) entgegentritt und ihren Bestand gefährdet. Die Meinung gewinnt an Boden, man brauche keine Jäger, sondern „Wildmanager“ wie in Genf, und die Ableitung des Jagdrechts aus dem Eigentum sei überholt.

Zu Punkt 4 wurde deutlich, dass wir Jäger heute zwei Aufgaben erheblich mehr Aufmerksamkeit schenken müssen als bisher:

–        Wir haben Veranlassung, unsere Jagd und einzelne Jagdmethoden und Erscheinungsformen gerade im Lichte der Kritik offen und durchaus reformwillig zu betrachten, ohne aber das Ganze aus dem Blick zu verlieren; und

–        Wir müssen jetzt wirklich einmal mit Ernst und Nachdruck an der Darstellung dessen, was wir tun, und an seiner Rechtfertigung gegenüber insbesondere auch der „urbanen“ Bevölkerung arbeiten; unsere Öffentlichkeitsarbeit ist, mit Verlaub, mit wenigen Ausnahmen ein Graus.

Dabei nur mal: die Rechtfertigung.

Das Argument, „ohne Jagd kein Wild“, kommt überhaupt nicht an; es ist erklärungsbedürftig und überfordert den naturfernen Bürger.

Das Argument, wir müssten Wildbestände regulieren, wird zunehmend angegriffen und stößt zudem weitgehend auf Unverständnis oder Ablehnung. Zum einen nämlich erzählen Naturschützer dem, wie gesagt, gerade im städtischen Bereich oft naturfernen Bürger, Wildbestände würden sich selbst regulieren – ein, wie wir Jäger wissen, überwiegend törichtes Argument. Zum anderen reißen die Schiesser und Trophäenjäger und kommunikations-unwilligen Mitglieder unserer Zunft unter Mithilfe einer willigen und zumeist auch uninformierten Presse durch ihr Verhalten vielerorts und oft das „mit dem Hintern wieder ein“, was wir ansonsten (u. a. mit so hervorragenden aber zu seltenen Aktionen wie „Lernort Natur“) aufbauen. Außerdem fallen viele auf das Argument herein, ein angestellter „Wildmanager“ sei professioneller und damit besser als der „Sonntagsjäger“; dass das zum einen falsch, zum zweiten großräumig nicht machbar und zum dritten extrem teuer ist, bringen wir erkennbar nicht rüber.

Sozialbindung des Eigentums

Ein drittes Argument hört man leider nie. Dabei ist es unserer Meinung nach eines der schlagendsten und zudem leicht vermittelbar: die Jagd ist ein direkter Ausdruck der Sozialbindung des Grundeigentums in unserer Verfassung. Der Jäger „dient dem Wohle der Allgemeinheit“ nach Art. 14 GG, wenn er „einen gesunden und artenreichen Wildbestand unseres heimischen Wildes, das ein unverzichtbarer Teil unserer Kulturlandschaft ist, im Einklang mit dem jeweiligen Biotop und unter Berücksichtigung der Belange der Land- und Forstwirtschaft hegt und erhält“.

Mit diesem Argument kann man sicher vielen der partiellen Angriffe gegen Teile der Jagd (Baujagd, Fallenjagd, Liste der jagdbaren Arten, Wolfsmanagement usw.) nur zum Teil begegnen. Aber der Kern unserer Jagd kann  damit erfolgreich und, wie wir jedenfalls meinen, dauerhaft verteidigt werden.

Also, Freunde der Jagd, jetzt mal Schluss mit der Klage des Dorfpolizisten: „Ich hab´ sie alle verhaftet, aber es ist keiner mitgegangen!“. Packen wir es endlich an – dass es geht, hat das Symposium der YO des CIC soeben unter Beweis gestellt.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Falschmeldung: Jäger fordern mehr Abschüsse

Hegeschau ChorinMit dieser Schlagzeile macht die Märkische Oderzeitung (MOZ) auf ihrer Titelseite am 17. Februar auf und ergänzt: Landesregierung wegen anhaltend hoher Tierbestände in der Kritik / Jungbäume gefährdet.

Nun weiß der insoweit wenig verwöhnte Leser dieser beliebten Provinzzeitung, dass man dort nur unzureichend recherchiert und insbesondere Jagdthemen überwiegend falsch darstellt. Das ist ärgerlich, aber die Blattmacher sind erfahrungsgemäß unbelehrbar.

Eine echte Falschmeldung ist allerdings nicht mehr nur ärgerlich, sondern peinlich! Denn der jagdliche Laie, und das dürften 99% der Leser sein, entnimmt dieser groß aufgemachten Meldung: „die brandenburgischen Jäger“ schießen zwar mehr als im Vorjahr, aber das ist nur ein Indiz für noch schneller wachsende und damit erhöhte Wildbestände, die den geliebten Wald kaputtfressen. Da müsste dann noch mehr aufgeforstet werden, und das koste das Geld des Steuerzahlers. Die Zeitung zitiert: „Dass der Steuerzahler für die laxe Umsetzung der jagdlichen Vorgaben im Landeswald aufkommen muss, ist ein Skandal„. (Fettdruck vom Unterzeichneten).

Was will uns also die MOZ, diese Zierde des ländlichen Journalismus, damit sagen?

Die Jäger sind mal wieder schuld!

Allerdings ist der Artikel eben eine – entweder bewußte oder miserabel recherchierte – Irreführung. Was der durchschnittliche Leser nämlich nicht mitbekommt, ist die im Artikel allerdings erwähnte Tatsache, dass hier nur der Vorstand des ökologischen Jagdverbandes (ÖJV) Mathias Graf von Schwerin zitiert wird. Ob der alle seine Mitglieder hinter sich hat, weiß man nicht. Selbst wenn aber: das sind nicht „die Jäger“, sondern, mit Verlaub, ein paar Hanseln.

Im Jagdjahr 2014/15 hatten in der Bundesrepublik Deutschland nämlich 374.084 Personen einen Jagdschein, gegenüber 369.314 im vorigen Jagdjahr. Davon repräsentiert der Deutsche Jagdverband (DJV) 289.098 Jäger und Jägerinnen, also 77% aller Jagdscheininhaber. Demgegenüber hat der ÖJV , der, sicher wohlweislich,  keine Mitgliederzahlen veröffentlicht, am 7. Mai 2014 gegenüber Wikipedia die Zahl seiner Mitglieder mit „rund 1500“ angegeben.

Das sind ziemlich genau 0,41% der gesamten Jägerschaft bzw. 0,52% der DJV-Mitglieder!

0,4% – und das nennt die MOZ „die Jäger“. Denn dass dort nur „Jäger“ und nicht „die Jäger“ oder „alle deutschen Jäger“ oder so steht, versteht niemand dahingehend, dass damit nur „einige wenige Jäger, wenn überhaupt“ gemeint sein könnten.

Tatsächlich ist der Landesjagdbericht des Landes Brandenburg, den man im Internet findet, sehrAnsitzleitern interessant. Er zeigt, dass im Großen und Ganzen die Jägerschaft ihrer Aufgabe der nachhaltigen Hege eines gesunden und artenreichen Wildbestandes im Einklang mit der Landschaft und den Land- und Forstnutzern hervorragend nachkommt. Er zeigt auch, wo regional oder partiell stärker oder weniger stark in Wildbestände eingegriffen werden muss, und dass natürlich von den immer wieder gebetsmühlenartig beklagten „überhöhten Wildbeständen“ nur ganz punktuell gesprochen werden kann, und dass dort reguliert werden muss und reguliert wird. Dass es durchaus zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Forstleuten und Jägern kommen kann, liegt in der Natur der Sache bei zwei sich überschneidenden Nachhaltswirtschaften und bei voneinander oft verschiedenen Wertvorstellungen von Wald und Jagd – nichts, das sich zwischen vernünftigen Partnern nicht lösen ließe.

Dümmliche Vereinfachungen in der Presse und schlagwortartige Berichterstattung sind da natürlich wenig hilfreich.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Fahrkanzel 2

„Rabaukenjäger“ – schaden sie der Jagd?

Beständer 2„Jäger sind Heger“ – „Jagd ist angewandter Naturschutz“ – „die Hege unseres Wildes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“; mal ehrlich, Freunde, interessiert eigentlich keine Sau! Zwar hat der DJV in einer Umfrage 2011 ermittelt: Jäger lieben die Natur (88% der Befragten), es ist gut, dass Jäger in Notzeiten Wild füttern (85%), Jäger müssen Wildbestände regulieren (82%), Jäger investieren viel Zeit in Naturschutz (70%) und Jäger helfen vielen seltenen Tierarten (69%). Hört man gern, aber die Medien interessiert das kein bisschen!

Ist ja auch klar: good news is no news, bad news is good news! Muss man nicht übersetzen, denn:

Der Kerl, der das tote Reh an der Anhängerkupplung hinter sich herschleift, war mit Bild in allen Rabaukenjägerdeutschen Blättern. Aus seiner Geldbuße und Entschuldigung, mit der er in letzter Sekunde seinen Jagdschein gerettet hat – leider, finden wir – hat er nichts gelernt; hat er doch den armen Redakteur, der ihn einen „Rabauken-Jäger“ nannte, gleich mal erfolgreich angezeigt. Amts- und Landgericht haben das nicht für eine kräftige Meinungsäußerung gehalten, sondern für eine Beleidigung. Kann man juristisch begründen, weil das eben von der subjektiven Befindlichkeit des jeweiligen Richters abhängt – vertretbar oder gar richtig finden wir das nicht. Und dass der Mensch grob – und wie man vermuten darf, nach wie vor unbelehrbar – gegen Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit verstoßen hat, wurde ihm schon im verwaltungsgerichtlichen Verfahren deutlich ins Stammbuch geschrieben.

Ebenso wurde bundesweit über den Menschen berichtet, der 4 führende Bachen abgeknallt hat. Hat auch noch versucht, die Tat einem passenderweise mittlerweile verstorbenen Jagdgast unterzujubeln. Wird immerhin seinen Jagdschein verlieren, wenn´s beim Urteil bleibt. Den wenigstens sind wir also los.

Und immer schreit die Presse auf, wenn irgendwas mit Jägern passiert: Jäger bedroht Reiter, Jäger erschießt Hund auf Spaziergang, Jäger zielt auf Polizisten, usw. usf. Die erklärten Jagdgegner listen sowas genüsslich auf ihren websites auf; die „Initiative zur Abschaffung der Jagd“ allein 150 Fälle in 2015, die unsägliche PETA diese Mengen gleich für die letzten drei Jahre.

Schadet das der Jagd?

Sieht man die Umfrage des DJV, so möchte man meinen: Nein. Vernünftige Menschen lassen sich durch so etwas nicht das Urteil trüben. Schaut man sich allerdings unsere Umweltschutzorganisationen und unsere Parteien an, so wird klar: das wirkt vielleicht nicht unmittelbar und wird nicht vordergründig instrumentalisiert, aber es motiviert natürlich mit! Deshalb z. B. der Appell von Paul Ehrenfeld (in Outfox) am 13. Februar 2016: „Laden wir die Grünen ein und erklären wir ihnen die Jagd“. Er hat Recht, wenn er schreibt:

„Dem Wahlvolk liegt die Jagd genauso am Herzen wie uns Jägern die EU-Margarineverordnung – fremd, skurril, uninteressant, eine Spielwiese für Fachidioten. Wir Jäger … erwarten ein Szenario einer vom Wähler legitimierten Partei mit für uns bedrohlichem Veränderungswillen und -potenzial. Und wir haben ja bereits intensive Erfahrungen mit grüner Jagdgesetzgebung in einigen Bundesländern gemacht. (Fettdruck vom Unterzeichneten)

Denn auch wenn das dem Wahlvolk sicherlich nicht so klar ist, weil es subtil verschleiert wird: die Naturschutzverbände, allen voran NABU und Bund und wie sie alle heißen, sind Gegner der Jagd! Sie verbünden sich mit ausgewiesenen Jagdgegnern und stellen als „Reform“ getarnte Forderungskataloge auf: Verbot von Fütterungen und der Baujagd, Ende des sog. Jagdzwanges und – wie deutlich kann man noch werden – Eingrenzung der Jagdzeiten auf September bis Dezember und anderes mehr. Das fließt zunehmend in die Jagdrechtsnovellen ein, und das wär´s dann.

Was tun?

Hubertus2002vielleicht-001An sich haben wir Verbände, die unsere Interessen vertreten und durchsetzen sollen. Aber „die tun nix, die wollen nur spielen“. Denn sie sind zwar sicherlich, soweit Funktionäre den nötigen Elan überhaupt aufbringen, guten Willens, aber völlig unerfahren in Öffentlichkeitsarbeit und eine leichte Beute der gut organisierten und vernetzten Gegner – von „Wald-vor-Wild“-Forstleuten über den ökologischen Jagdverband bis zu den Naturschützern und ihrer Anhängerschaft im politischen Raum.

Deshalb müssen wir, die Jäger, schon selbst was tun. Dazu gehört:

  • –        Leben wir weidgerechte und nachhaltige Jagd vor.
  • –        Gehen wir in die Schulen und unterstützen wir den „Lernort Natur“.
  • –        Nehmen wir Interessierte, insbesondere Frauen, mit zur Jagd.
  • –        Boykottieren wir „Rabauken-Jäger“ und Schiesser, und
  • –        werben wir auch in unseren Internet-Foren unter Klarnamen für Hege und Jagd.

Es gibt nichts Gutes, es sei denn, man tut es.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Jäger Zinnfigur

 

 

 

 

 

 

Artemis und Diana – die Jagd wird wieder weiblicher

220px-Bardo_Diane_chasseresseMerkwürdiger Weise teilen uns die Zeitungen seit einigen Wochen – da ja auch immer einer vom anderen abschreibt – mit, immer mehr Jägerinnen eroberten seit Neustem Feld und Flur; wir nennen nur mal das Hamburger Abendblatt, Stern und Focus und die Westfälische Zeitung im Januar 2016, die märkische Oderzeitung vor wenigen Tagen, und andere mehr.

Wie kommt das?

Was ist daran so wichtig?

Und vor allem die Frage an uns Jäger: wieso sollte uns das erstaunen?

Urzeit: Jäger und Sammler

Bevor der Ackerbau in Mode kam, waren die Menschen Jäger und Sammler. Dabei wird es, was archäologische Befunde belegen, zunächst eher männliche Jäger (nicht etwa Jäger/innen – sowieso eine törichte Schreibweise) und weibliche und männliche Sammler gegeben haben, denn die Pirsch auf die Brombeeren erfordert halt nicht so einen körperlichen Einsatz wie die Pirsch auf den Höhlenbären – versteht sich. Dennoch gab´s schon in der Frühzeit jagende Frauen, vor allem bei den frühen Treibjagden, aber bei der eigentlichen Jagd auf großes Wild eben wenige, wenn überhaupt. Aber bei vielen jagenden Männern überwiegt noch heutzutage erkennbar die archaische Vorstellung – die halt aus grauer Vorzeit stammt – dass die Frauen eher zu den Kindern und an den traulichen Herd gehören als auf die Pirsch, und die Rehkeule eher schön zubereiten als weidgerecht selbst schießen sollten.

Artemis und Diana

Da sollte uns aber zu denken geben, dass die die Jagdgottheiten von alters her nicht etwa Hubertus oder Nimrod heißen – das waren nur tüchtige Weidmänner – sondern Artemis und Diana.

Frauen!Lucas_Cranach_d.Ä._-_Apollo_und_Diana

Artemis, eine der wichtigen 12 olympischen Götter, ist in der griechischen Mythologie die Göttin der Jagd, des Waldes, zudem des Mondes und die Hüterin der Frauen und Kinder, also der schöpferischen Zeugung. Homer nannte sie die „Göttin der Tiere“ und „Jägerin“. Ihr entspricht genau Diana, die römische Göttin. Dieser wiederum entsprach die etruskische Artumes und die keltische Göttin Artio.

Die jagenden Kerle – auch das sollte uns zu denken geben – kamen dem gegenüber in der Antike nicht nur nicht so gut weg, sondern machten auch gegenüber Diana eine äusserst miese Figur, um es mal nett zu sagen. Denn der von den Zentauren zum großen Jäger ausgebildete Aktäon rühmte sich, ein besserer Jäger zu sein als Diana; als er sie dann aber nackt beim Baden erwischte, verwandelte sie ihn in einen Hirsch, der von seinen eigenen Hunden, weil die ihn nicht erkannten, zerrissen wurde.

Großkotzigkeit und Machotum kommen bei Jägerinnen also nicht gut an!

Berühmte Jägerinnen

Tatsächlich war die Jagd früher schon immer ziemlich weiblich. Und das keineswegs erst seit kurzem, wie die Presse uns weismachen will. Denn schon im ausgehenden Mittelalter pflegten die höfischen Damen munter zu jagen, die Gemahlin von Karl dem Großen (768 – 814) saß wie ein Mann zu Pferde und jagte mit ihm und seinen 6 Töchtern auf Wildschweine und Auerochsen. Die französische Königin Anne de Beaujeu (1460 bis 1522) liebte die Wildschwein- und Wolfsjagd. Sie war eine hervorragende Reiterin und erfolgreiche Hundezüchterin. Ihre berühmteste Schülerin war die schöne Diane de Poitiers (1499-1565), einflussreiche Maitresse von König Henri II von Frankreich, besungen als „erste Jägerin von Frankreich“, die „ im gleichen Köcher Pfeile der Jagd und der Liebe hatte.“ Dazu gesellen sich, nur mal als kleine Auswahl, Catharina von Medici (1519 bis 1589), Anne Boleyn (1501 bis 1536) und ihre Tochter Elisabeth I (1533 bis 1603), Isabella von Kastilien, Lieselotte von der Pfalz und und und… Kann man alle googeln, vor allem bei Dr. Sigrid Krieger-Huber!

Mit dem Ende der höfischen Jagden war dann erst auch mal Schluss mit den jagenden Frauen. Zudem kamen machomäßige Zeiten – Absolutismus, Militarismus, Biedermeier, Weltkriege, und da passten Jägerinnen nicht so richtig in´s Bild (mit Ausnahmen, z. B. Karen von Blixen–Finecke, (1885-1962), das Vorbild von „Out of Africa“, und einigen Frauen, die sogar „professional hunters“ in Afrika waren).

Jägerinnen heute

Im Jagdjahr 13/14 hatten 369.314 Deutsche einen Jagdschein, 2014/15 schon 374084.  Rund 10% davon sind weiblich, Ende der 80er nur rund 1%. 216 Einwohner kommen bundesweit auf einen Jäger (Berlin 1.198 zu 1, Niedersachsen 130 : 1).

Die oben zitierten Meldungen kommen daher, dass sich zunehmend mehr Frauen für die Jagd begeistern. Und wir finden das, ehrlich gesagt, toll! Grundsätzlich dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben, dass Frauen alles können, was auch Männer können, aber häufig ganz anders als diese an die Sache herangehen. Jäger sind Anwälte des Wildes, da werden Frauen gern gesehen. Frauen sind tendenziell zurückhaltender und hinterfragen mehr. Viele kommen über den Hund zur Jagd.

Frauen sind eine Bereicherung. Gerade in Zeiten, in denen auch die Gegner der Jagd zunehmen, sind in vielen Gesprächsrunden Frauen oft die besseren Anwälte der Jagd, gerade weil sie die Liebe zur Natur, zur Schöpfung, zur Nachhaltigkeit gut vertreten können. Niemand kann Ihnen vorwerfen, die Jagd befriedige „Machtgelüste“. Jäger lieben die Natur mit ihrem „artenreichen und gesunden Wildbestand“, den zu hegen sie verpflichtet sind, und „Hege“ ist ja nicht zuletzt auch ein sehr weibliches Element unseres Tuns.

Wieder mal hat der olle Goethe Recht: „Das ewig Weibliche zieht uns hinan“!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 

 

Wolfsmanagement – Beispiel Schweiz

Infografik-Woran-erkennt-man-einen-WolfDas schweizerische Bundesamt für Umwelt BFU hat vor kurzem, am 16. Januar 2016, eine „Vollzugshilfe“ für das Wolfsmanagement „Konzept Wolf Schweiz“ herausgegeben, die für die Probleme in der Bundesrepublik höchst lesenswert ist – Fundstelle am Ende dieses Beitrags.

Auch in der Schweiz hat der Wolf keine Jagdzeit, aber die Konzepte zur Regulierung von Wildtierbeständen finden sich in der Schweizerischen Jagdverordnung, in der die entsprechenden Aufträge an das BAFU genau beschrieben sind – auch das ist lesenswert (Fundstelle am Ende dieses Beitrags). Das Konzept geht, wie die EU-Regelung und ihr folgend das deutsche Recht, von einem umfassenden Vollschutz des Wolfs aus, enthält aber gleichzeitig vernünftige Vorschläge zum Monitoring und vor allem zur Regulierung von Wolfsbeständen im Lichte der eindeutigen Gefahr für die Nutztierhaltung und nicht zuletzt auch den Menschen.

Damit zeigt dieses Konzept, wie mit der Tatsache, dass der Wolf aus unserer Kulturlandschaft nicht mehr verschwinden, sondern sich vermehren wird, sachlich und interessegerecht umgegangen werden kann. Den deutschen Naturschutzverbänden, insbesondere aber der Umwelt- und Jagdpolitik der Bundesländer, kann die Lektüre dieses Konzepts nur nachdrücklich empfohlen werden.

Fundstellen:

Jagdverordnung:

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19880042/201507150000/922.01.pdf

Konzept Wolf bei BAFU:

http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01836/index.html?lang=de&show_kat=/publikationen

Download dort:

Konzept Wolf Schweiz – Vollzugshilfe
19.01.2016 | 1496 KB | PDF

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Jäger Zinnfigur

 

Jagdgatter – weidgerechte Jagd oder Schießkino?

Otto vonIm Juni 1871 schenkte Kaiser Wilhelm I seinem Reichskanzler Otto von Bismarck den Sachsenwald nahe Reinbek in Schleswig-Holstein, eines der größten (und schönsten) zusammenhängenden Waldgebiete Norddeutschlands. Seitdem wird darin gejagt, und zwar in einem eingezäunten Gebiet, einem Jagdgatter. Alljährlich können zahlreiche Jagdgäste auf eigens angesetzten Drückjagden dort auf Rothirsch, Damhirsch und Sau weidwerken.

Der Kampf um die Gatterjagd

Allerdings ist das seit spätestens dem 28. Oktober 2014 rechtswidrig, denn das Landesjagdgesetz Schleswig-Holsteins schaffte die Gatterjagd 1999 ab und beschränkte den Bestandsschutz für „Altgatter“ bis zu diesem Datum.

Graf Bismarck

Das jedoch will sich Fürst Gregor von Bismarck (rechts im Bild) nicht gefallen lassen. Was 140 Jahre lang rechtens war, will er sich nicht einfach nehmen lassen, er will prozessieren. Ob er damit Erfolg haben wird, kann man nicht voraussagen.

Relativ erfolgreich war dagegen die Freiherr von Spoerken GmbH – nicht zuletzt, weil sie von RA Asche vertreten wurde, der bekanntlich nicht nur vom Jagen, Sex und Tiere essen, sondern auch vom Jagdrecht besonders viel versteht. Die GmbH sitzt mit ihrem Jagdgatter, das kommerziell bejagt wird, in Lüdersburg bei Lüneburg und lässt dort jedes Jahr an 7 Teichen ca. 2000 Enten schießen, die zuvor eingesetzt werden. Der Vorsitzende vom NABU Lüneburg leistete detektivische Arbeit und schwärzte dann den Betreiber an, weil die Enten die Teiche verschmutzten – zunächst erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht hob allerdings die Verbotsverfügung der Jagd- und Umweltbehörde, der zuvor der grüne Landwirtschaftsminister Meyer mutig den Rücken gestärkt hatte, wieder auf – sie war grob fehlerhaft.

Sowas kommt von sowas.

Der gräflich Ortenburg´schen Verwaltung in Oberfranken ist sowas noch nicht passiert; sie führt in jedem Jahr in einem etwa 450 ha großen Jagdgatter auf Rot- Dam-, Muffel- und Schwarzwild Gästejagden durch.

Das sind keine Ausnahmen. Die genaue Zahl von bestehenden Jagdgattern in Deutschland ist zwar nicht bekannt, aber man schätzt sie auf ca. 6000 mit ca. 100.000 Wildtieren. Der NABU nennt Jagdgatter, in der ihm eigenen unsachlichen Verschlagwortung, „Jagdbordelle“ – eine sprachlich und inhaltlich höchst verunglückte Metapher.

Die Rechtslage

Jagdgatter LüdersburgJagdgatter (im Bild: Lüdersdorf) sind abgeschlossene Bereiche, in denen Wild sich zwar frei bewegen kann – sonst wären das keine „Wildtiere“ im Sinne des Jagdrechts mehr – aber eben den eingezäunten Bereich nicht verlassen kann, und in denen das Wild bejagt werden soll; sie dienen ausschließlich der Jagd. Das Bundesjagdgesetz sagt dazu so gut wie nichts, geht aber davon aus, dass es solche Wildgehege landesrechtlich geben kann (§§ 20(2), 28(1) und 30). Ebenfalls keinerlei Regelungen dazu enthalten die Landesjagdgesetze von Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.

Ausdrücklich erlaubt, aber genehmigungspflichtig, sind Jagdgatter in Bayern (Art. 23 LJagdG). Ausdrücklich verboten sind sie in Brandenburg (§ 20(1)), Mecklenburg-Vorpommern (§ 31), im Saarland (§ 29) und in Sachsen-Anhalt (§ 25).

Jagdgatter, die vor dem Inkrafttreten der jeweiligen Landesjagdgesetze bereits bestanden, haben Bestandsschutz, wenn auch mit einzelnen Einschränkungen, ebenfalls in Bayern, sodann aber auch in Niedersachsen (§ 41(3)), NRW (§ 21(4) und (7)), Rheinland-Pfalz (§ 54(3)) und eben Schleswig-Holstein gem. § 39 bis zum 28.10.2014.

Da lassen sich natürlich lustige Fälle bilden, wenn z. B. jemand seine Eigenjagd, sofern das möglich ist (Straßen usw.) fest einzäunt (Baugenehmigung im Außenbereich beachten) und dann darin jagt – je nachdem, in welchem Bundesland er sitzt, und was die Behörden so sagen, und wie der NABU dort aufgestellt ist, kann  es vom Shitstorm über Hauen und Stechen bis zur lukrativen Kommerzjagd alles geben!

Und die Weidgerechtigkeit?

Schwierige Gewissensfrage. Mit Schlagworten wie „alte Feudaljagd“ oder „Jagdbordell“ oder „Schießkino“ kommt man der Frage nicht wirklich näher. Denn zum einen gehen ja etliche Landesgesetzgeber davon aus, dass so eine Jagd rechtens ist – dann kann man sie zunächst mal nicht direkt diskriminieren. Zum anderen kommt es auf viele wichtige Parameter an. So ist u. E. Rotwild als große weit ziehende Schalenwildart auch in großen Jagdgattern – den spanischen Gattern vergleichbare Größen gibt es bei uns nicht annähernd – in tierschutzwidriger Weise eingeengt. Die Größe ist so mitentscheidend, und da finden wir 450 ha nicht so doll und 200 ha erheblich zu wenig. Natürlich kommt´s auch auf das Biotop an und dann auf die Wilddichte. Wenn die grob überhöht ist, haben wir ein Schießkino. Auch die Art der Bejagung und die Anzahl der Schützen ist entscheidend. Wir zitieren dazu TopAgrar: „Forstbeamten wird vorgeworfen, bei einer Gatterjagd am 20. Dezember 2014 im staatlichen Revier Gut Burghof (Kreis Paderborn) in einer faktisch lückenlosen Einzäunung zusammen mit einer unverhältnismäßig hohen Anzahl anderer Jäger gezielt an zwei Durchlässen das Rotwild geschossen zu haben. Dieses habe keine Fluchtmöglichkeit gehabt. Für den Jagdverband ist die von den Behörden als „Effizienzjagd“ bezeichnete Methode nichts anderes als eine „höfische Feudaljagd“ der Beamten von Forstminister Johannes Remmel (Grüne). Mit dabei gewesen sein soll auch Remmels Parteifreund Andreas Wiebe, der Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz NRW“.

Wir meinen:

Jagd ist nicht nur und nicht einmal in erster Linie „Beute machen“ und erst recht kein Schießsport, sondern eine verantwortungsvolle Aufgabe im Dienste der Nachhaltigkeit, nämlich der Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes in Übereinstimmung mit dem Biotop und der Land- und Forstwirtschaft (so exemplarisch § 1 BJagdG). Da passen Jagdgatter nicht mehr in die Zeit.

Merke: Wir haben die Erde nicht von unseren Vätern geschenkt bekommen, sondern von unseren Kindern geborgt!

Jäger Zinnfigur

Ihr Dr. Wolfgang Lipps