Prozesswelle gegen Beitragsbescheide der SVLFG

Drei Jagdpächter aus Brandenburg, darunter der Unterzeichnete, haben inzwischen bei den Sozialgerichten Frankfurt/Oder und Berlin Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz gestellt und gem. § 86 b Abs. 1 Ziff. 3 bzw. Abs. 1 Nr 2 SGG beantragt:

im Wege der einstweiligen Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Beitragsbescheid der Antragsgegnerin Az. …. in der Form des Widerspruchsbescheides Az.: … vom … herzustellen.

Anfechtungsklagen können bislang noch nicht erhoben werden, weil es noch keine Widerspruchsbescheide gibt, sondern nur Entscheidungen über die Versagung des vorläufigen Rechtsschutzes

Wir werden an dieser Stelle über den Fortgang der Verfahren berichten.

Dr. Wolfgang Lipps

Gesetzliche Unfallversicherung Jagd – der nächste Strassenraub !

Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben jahrelang die Jagdgenossenschaften mit Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung „abgezockt“, bis Ihnen das Landessozialgericht Brandenburg diesen schönen Beutezug vermasselte – s. unsere Blognachrichten vom 23.08.2012 und vom 15.02.2013. Jetzt fehlt ihnen natürlich Geld. Da sind sie auf die glorreiche Idee gekommen, sich anderweit schadlos zu halten.

 Den Vorwand dafür liefert ihnen jetzt die bundesrechtliche Entwicklung. Anfang Januar 2013 sind die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in eine bundesweite Körperschaft des öffentlich Rechts überführt worden, die SVLFGSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Der hat schon der Bundesrechnungshof am 20.11.2012 vorgeworfen, ihre Personalkosten seien um rund 43 Mio EURO im Jahr zu hoch. Ob diese Überführung rechtlich einwandfrei war, kann man nicht feststellen, sondern darf es nur glauben, und zu einer veröffentlichten Satzung hat es bis heute 18.02.2013 –  auch noch nicht gereicht.

 Aber das hat diese Körperschaft nicht daran gehindert, hurtig die Beiträge für die Unfallversicherung der Jäger um so ca. 150%, also auf das mehr als Doppelte bis Zweieinhalbfache der bisherigen Beiträge, auf einen Schlag zu erhöhen. Derart freche und zugleich mehr als schwach begründete „Schlucke aus der Pulle“ hat sich, soweit zu sehen ist, bisher noch keiner getraut. Die Sozialgerichte, die schon mit Hartz-IV-Klagen bis über die Ohren zugeschüttet sind, wird es freuen, dass da jetzt noch eine wenn auch kleinere Prozesslawine der Jäger auf sie zurollt.

 Denn wir meinen:

 Die Beitragsbemessung, die man sich in zum Beispiel den §§ 35 ff. der Satzung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für Mittel- und Ostdeutschland, also einer der der Rechtsvorgängerinnen der SVLFG, ansehen kann, ist ein Wunder an Intransparenz und für den normalen Weidmann nicht durchschaubar. Nach derzeitiger Rechtslage (die einigermassen bedenklich ist) erfasst der Begriff „Jagden“ in § 123 Abs. 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch VII alle Jagdpächter, Mitpächter, Unterpächter sowie „Beschäftigte“ und Personen, die wie Beschäftigte tätig werden, und zwingt sie in die gesetzliche Unfallversicherung, auch wenn sie damit doppelt versichert sind und letztlich von dieser Unfallversicherung kaum was haben werden. Für diesen Personenkreis gilt damit auch die VSG 4.4 (früher UVV Jagd) unmittelbar. Ausgenommen vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach § 3 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII Personen, die aufgrund einer vom Jagdausübungsberechtigten erteilten Erlaubnis als Jagdgast jagen.

 Für diese Unfallversicherung erhebt die SVLFG als Rechtsnachfolgerin der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Beiträge, deren Berechnungsgrundlagen letztlich in Anlehnung an die mit diesen Beiträgen zu deckenden Leistungen und ihre Kosten geschätzt und kompliziert berechnet werden. Die einzelnen Parameter dieser Schätzung und Rechnung können durchaus beanstandet werden – so meinen wir, dass kein Grundbeitrag erhoben werden darf, dass kein Lastenausgleich zulässig ist, und dass der tatsächliche Aufwand weit hinter der geschätzt notwendigen Deckung zurückbleibt.

 Oder mit anderen Worten: wir fühlen uns abgezockt wie weiland die Jagdgenossenschaften!

 Was kann man tun?

 Erst mal innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides Widerspruch einlegen (§ 84 Sozialgerichtsgesetz – SGG). Dabei sollte man gleich beantragen, die Vollziehung des Beitragsbescheides auszusetzen, bis über den Widerspruch rechtskräftig entschieden wurde“. Das ist nach § 86a Abs. 3 SGG möglich und notwendig, weil sonst auch bei Widerspruch erstmal gezahlt werden muss. Wird das abgelehnt, muss man eine diesbezügliche einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht beantragen.

 Den Widerspruch muss man nicht weiter begründen, kann aber schreiben:

 „Es bestehen begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Beitragsbescheides und dieser hätte zudem eine unbillige Härte zur Folge (§ 86a SGG). Die außergewöhnliche Erhöhung des Beitrages ist rechtswidrig. Ihre Satzung ist bislang nicht veröffentlicht, die rechtswirksame Eingliederung der bislang für mich zuständigen Berufsgenossenschaft in Ihre Körperschaft ist mir bislang nicht nachgewiesen. Die neue Beitragsbemessung ist ermessenswidrig, unverhältnismässig und von der bisher gültigen Satzung der Berufsgenossenschaft nicht gedeckt. Insbesondere ist ein Grundbeitrag nicht zu erheben – § 35 Abs. 2 a. E. der Satzung der Berufsgenossenschaft für Mittel- und Ostdeutschland vom 08.12.2011 -, der Lastenausgleich ist unbillig, und die Schätzung der BER des Beitrags hat keine tatsächlichen Grundlagen. Ich verweise insbesondere hinsichtlich der in Ihre Beiträge einfließenden Kosten Ihres Betriebes auf die Kritik des Bundesrechnungshofes vom 19.11.2012, wonach Ihre jährlichen Personalausgaben von 43 Mio Euro haushaltsrechtlich nicht begründet seien“.

 Wenn der Widerspruch mit einem Bescheid abgelehnt wird, muss man dagegen bei dem zuständigen Sozialgericht klagen – wie man das macht, steht schön verständlich in den §§ 87, 90, 91 und 92 SGG.

 Jedenfalls aber gilt: Nichts gefallen lassen und nur keinen Streit vermeiden!

 Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Frohes Fest und guten Rutsch !

Wir vom Institut für Jagd und Natur Energie und Umwelt wünschen allen Freunden, Partnern und Besuchern dieser website, nachdem nun ja wohl nicht mal auf den Maya-Kalender mehr Verlass ist, ein frohes, besinnliches und rundherum schönes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches gesundes und fried- und freudvolles Jahr 2013!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Die Biosprit-Lüge – wie gehabt!

Wir haben bereits zweimal auf bedenkliche Fakten bei dem vielgerühmten Biosprit hingewiesen – am 13.12.2010 mit „Biosprit – Fluch oder Segen?“ und am 14.07.2011 mit „Stirbt die Biene, stirbt der Mensch“.

Jetzt stellt sich auch noch heraus, dass die Treibhausgasbilanz von Biosprit der EU, das beliebte Alibi der Befürworter dieses Zeugs, unter anderem deshalb so gut aussieht, weil sie unter einem schweren Rechenfehler leidet. Das hat der wissenschaftliche Ausschuss der Europäischen Umweltagentur festgestellt.

Danach darf man für eine seriöse Treibhausgasbilanz nur ausrechnen, was die sog. Energiepflanzen zusätzlich an CO2 absorbieren, muss davon also das abziehen, was die vorher auf der Fläche vorhandenen Pflanzen ohnehin schon absorbiert haben. So aber wird so getan, als ob hier eine zusätzliche Einsparung durch die ganze Biomasse erfolgen würde, was die Einsparung zu hoch ansetzt. Ist Betrug, sieht aber prima aus!

Damit zeigt sich, dass die zutreffende Bilanz gerade für E10-Treibstoff einigermassen verheerend ausfallen müsste, wenn richtig gerechnet würde. Deshalb wohl verabredeten die EU-Kommissare für Energie und Klima, Oettinger (den wir seit seinem dämlichen Halbmast-Vorschlag für Schuldnerländer auch „Fahnen-Günthie“ nennen) und Connie Hedegaard, dass die Effekte der indirekten Landnutzungsänderungen seit 2010 (Waldrodungen für neue Energiepflanzen usw.) erst spätestens 2018 berücksichtigt werden sollen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Tatsächlich also bewirkt die Biospritproduktion nicht nur Umweltschäden en masse (Monokulturen, Pestizide, Eutrophierung, Bienensterben usw.), sondern sie bewirkt auch keinerlei Treibhausgasminderung beim Treibstoffverbrauch.

Im Gegenteil: Die Erzeugung von Biosprit aus Mais, Raps, Soja, Zuckerrohr oder Palmöl führt zu mehr CO2-, CH4- und N2O-Emissionen als die Verbrennung von fossilem Treibstoff, auch bei Biodiesel.

Auf gut Deutsch: der E10-Weg ist, mit Verlaub, Mist!

Klimapolitisch einzig richtig ist die rasche und stringente Förderung von Energieeffizienz und Verbrauchsminderung. Die Industrie beginnt das zu kapieren. Der Verbraucher weiss das schon und boykottiert den E10-Sprit nach Kräften und wohl auch ganz wirkungsvoll.

Nur die Politik, wie gehabt, merkt nix!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/2/150490

Nachhaltigkeit – Sinn, Unsinn, oder gar Blödsinn?

Die Arbeit unseres Instituts ruht auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit, siehe „wir über uns“. Wir haben das verinnerlicht, wir sind damit zufrieden, wir leiten daraus unser Weltbild ab und demgemäss unsere Anleitungen zum Handeln. Und niemand hat uns bislang widersprochen oder gar vorgeworfen, wir seien Dummbeutel und erkennbar auf dem falschen Wege.

 Deshalb lesen wir mit grossem Erstaunen, und grosser Nachdenklichkeit, den brilliant geschriebenen Artikel von Dirk Maxeiner am 13.05.2011 in der WELT. „Formel zur Erlösung“ heisst er und haut den Begriff der Nachhaltigkeit elegant aber unerbittlich in die Pfanne!

 Hat er etwa Recht?

 1.       Der WELT-Artikel

 Nach der tollen Einleitung: „Scharlatane haben sich zu allen Zeiten hinter Wort-Ungetümen versteckt“ – sozusagen die Sizilianische Eröffnung in der Botwinnik-Variante – nimmt sich Dirk Maxeiner den Bericht „Welt im Wandel“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) vor, der mit allerlei schwülstigen Erklärungen, die Maxeiner sehr schön zitiert, dazu geführt hat, dass die Bundeskanzlerin die Nachhaltigkeit bezeichnet als „Leitprinzip der Bundesregierung“ und demgemäss die Deutschen auffordert, „über alle Lebensbereiche hinweg den Nachhaltigkeitsgedanken zu verinnerlichen“.

 Bis dahin, Freunde, sind wir, obwohl wir uns sicherlich besser und verständlicher ausgedrückt hätten, im Prinzip noch dabei.

 Jetzt fragt sich Dirk Maxeiner allerdings, was denn Nachhaltigkeit eigentlich sei, und zitiert allerlei Unsinn wie z. B. den erwähnten WBGU, der offensichtlich meint, Nachhaltigkeit sei nicht zuletzt Fantasie (?). Und Hubert Markl, der ehemalige Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, hielt nach Maxeiner den Begriff für unklar genug, dass sich alle darauf einigen könnten. Die Brundtland-Kommission definierte danach die Nachhaltigkeit so: „dass sie die Bedürfnisse der gegenwärtig lebenden Menschen befriedigt, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen in Frage zu stellen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen“.

 Maxeiner darauf: „Nachhaltigkeit ist demnach eine Art Welterlösungsformel. Problematisch wird es erst, wenn der Kellner die Rechnung bringt: welche Bedürfnisse dürfen es denn noch konkret sein?“ und dann führt er allerlei auf, eine Mahlzeit pro Tag oder drei, Wohnung, Altbau oder Platte, Urlaub, wenn ja mit Flugzeug, und wer entscheidet das?

 Na ja, polemisch ganz eindrucksvoll.

Aber was, wenn überhaupt, will der Dichter uns damit genau sagen?

 Maxeiner läuft nämlich dann – so meinen wir jetzt mal – einigermassen aus dem Ruder, wenn auch immer noch auf der Woge eindrucksvoller Logik. Das macht eben den intelligenten Debattenbeitrag aus, beste englische Tradition!  Denn jetzt führt er Nachhaltigkeit mal schnell rhetorisch ad absurdum – wollte man vielleicht früher nachhaltige Pferdekutschen? Petroleumlampen? Raddampfer? Frühere Generationen trieb nicht der Gedanke an die Nachwelt, sondern die wollten ihren gegenwärtigen Wohlstand mehren, weiter nix.

 Auch die Vorstellung, die Nachhaltigkeit sei ein Naturgesetz, hält Maxeiner für, halten zu Gnaden, Blödsinn. Die Forstverwaltung, die dieses „Gesetz“ er- oder besser gefunden habe, sei nicht an einem Weltbild interessiert gewesen, sondern an ökonomischer Nutzenmehrung.

 Die Natur aber sei Anarchie, Revolution, Katastrophe. Letztlich Evolution durch Anpassung an Veränderung. „Hätte sich die Natur vor ein paar Millionen Jahren entschieden, nachhaltig zu sein, dann dominierten heute noch die Dinosaurier den Planeten“.

 2.       Hat er Recht?

 Mit seiner beissenden Kritik an dümmlichen Redewendungen, an pseudo-wissenschaftlichen Definitionen und an aufgeblasener Rhetorik hat er Recht. Mit seiner ziemlich deutlich gewordenen Meinung, die Nachhaltigkeit als eine Art Handlungsanweisung sei, mit Verlaub, Blödsinn, hat er nicht Recht.

 Ganz im Gegenteil, auch wenn er das vielleicht nicht glaubt. Aber wahrscheinlich ist er intelligent genug, seinen eigenen Beitrag heimlich grinsend in Frage zu stellen – er muss es ja nicht zugeben!

 Denn Nachhaltigkeit in dem Sinne, in dem wir sie meinen, anwenden und propagieren, meint natürlich nicht, dass die Welt bleiben soll wie sie ist und dass Saurier in alle Ewigkeit überleben sollen, auch menschliche Saurier nicht. Wir lassen nun wirklich keine Ritterrüstung mehr rumlaufen, aus der der Ritter seit 300 Jahren rausgefault ist. Aber für uns ist Natur keineswegs „Revolution, Chaos, Katastrophe“, auch wenn das immer wieder stattfindet, sondern, wie Maxeiner so nebenbei konzediert, Evolution.

 Und die verlangt, dass wir die Erde als Treuhandgut behandeln, mit allen Veränderungen, wohlgemerkt, mit allen evolutionären Entwicklungen und Verwerfungen, als eine Erde, die wir nicht von unseren Vätern geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen haben. Wir dürfen säen und ernten, Zuwachs abschöpfen und Nachkommendes dezimieren, aber wir dürfen den Kernbestand nicht eliminieren. Natürlich sind ohne unser Zutun unzählige Arten ausgestorben, aber wir sollen das geschehen lassen, ohne uns anzumassen, Arten auszurotten.

 Jede unserer Teilwirtschaften, z. B. Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Jagd, ist eine Nachhaltswirtschaft, die dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet ist, wie wir sie sehen, die aber natürlich andere Nachhaltswirtschaften überschneidet, und dabei Zielkonflikten begegnet, die gelöst werden müssen, auch gelegentlich, oder fast stets, durch Eingriffe in die reine Lehre.

 Na und? So ist das Leben.

 Deshalb denken wir, dass wir ein ganzes Stück weiter sind als Sie, lieber Dirk Maxeiner. Nix für ungut!

Dr. Wolfgang Lipps

BIBERABSCHUSS – Armutszeugnis für den Naturschutz!

Im Oktober haben wir uns dieses unseligen Themas schon einmal, wenn auch noch einigermassen humorvoll, angenommen. Unser bescheidenes Fazit war: den übertriebenen Mehrfachschutz dieser Tierart ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kulturlandschaft, ohne Rücksicht auf die in ihr lebenden Menschen, und letztlich teilweise auch zum Schaden des Bibers kann man nun wirklich nicht als „Management“ bezeichnen.

Den schlagenden Beweis für die Richtigkeit unserer Meinung bietet nun die Justizposse, die sich zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland und dem NABU entwickelt.

Das ist die Bankrotterklärung jeden vernünftigen Naturschutzes!

Der Landrat MOL, Gernot Schmidt (SPD) hat nach sehr reiflicher und langwieriger Prüfung auf den Antrag eines Landwirts fünf  Biber zur Tötung freigegeben. Dieser Antrag ist einer von vielen, wie der Sprecher der Kreisverwaltung Tobias Seyfarth bestätigt, und wurde nach monatelangem Streit mit der Landesregierung um Kompetenzen und Zuständigkeiten und nach sorgfältigster Prüfung genehmigt.

Denn die nachgewiesenen Schäden liefen in der Tat völlig aus dem Ruder. 50 ha Ackerland hatten die Biber seit Jahren ständig unter Wasser gesetzt und dem Antragsteller entzogen, der ja, wie wir wissen, nicht mal eine Entschädigung kriegt.

Die Bibermanagerin Antje Reetz, eine sehr fachkundige und vernünftige Expertin, äussert zwar Bedenken, sieht aber auch „im Sine einer vernünftigen Bestandsregelung endlich Bewegung in der Sache“ (s. Kluge, Schweriner Volkszeitung vom 21.02.2011)

Da sprengt, wie weiland Ziethen aus´m Busch, der NABU daher. So eine schöne Gelegenheit zu PR kann man sich doch nicht entgehen lassen. Gleich legt er gegen den Bescheid Einspruch ein und kündigt Klage an.

Wie wirkunsvoll man sich damit auf dem Rücken aller um vernünftige Regelungen Bemühter in Scene setzen kann, zeigt der Blick in Google. Geben Sie da mal „Biberabschuss Brandenburg“ ein, und von 10 Meldungen der Seite 1 betreffen 8 den NABU; auf den anderen Seiten sieht´s ähnlich aus.

An Lösungen scheint der NABU nicht so interessiert zu sein. Dabei gibt es Lösungswege, die nur mal in Angrif genommen werden müssen. Nach Ansicht des JUN.i Instituts für Jagd Umwelt und Naturschutz sehen die so aus:

Vorab: Definition einer – regional immer spezifischen – wünschenswerten nachhaltigen Bewirtschaftung von Bibern im Sinne einer Hege der gesunden und artenreichen aber mit dem Biotop und seinen Menschen zu vereinbarenden Biberdichte unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten.

Dann

–   erst mal eine ordentliche rechtliche Analyse der gegenwärtigen Möglichkeiten der Bestandsreguierung,

–   anschliessend Vorschläge zur Vereinfachung und Verbesserung der Gesetzeslage, sowie klare Regeln über die Anwendung der heute schon möglichen Ausnahmen vom „doppelten Vollschutz“,

–   dann die personelle, organisatorische und finanziell gesunde Einrichtung eines Bibermanagements, das diesen Namen verdient, unter Einbeziehung aller betroffenen Kreise incl. natürlich NABU, Politik, Landwirt, Deichwirt, Jäger, usw. Auch über Entschädigungen sollte man ruhig mal reden, beim Wolfsmanagement geht das doch auch.

Dann müsste es doch bei einigem guten Willen verd….nochmal mit dem Teufel zugehen, wenn man hier kein tragfähiges Konzept entwickeln könnte.

Wir, das Institut, haben eines, aber wie wir im Oktober schon bemerken durften: die selbsternannten Experten reden garnicht erst mit uns! Damit können wir leben, aber dann sollten sie wenigstens miteinander reden – nicht Fensterreden, sondern Lösungsreden. Scheinen sie auch nicht zu wollen.

Das freut den Biber!

Oder?

Dr. Wolfgang Lipps

AUFRUF: Wem fehlt ein Serval?

Ein Serval?

Was´n das?

Na, ein Serval eben. Sollte jeder Jäger kennen. Sieht etwa so aus wie Schmidt´s Katze, nur ganz anders. Leptailurus Serval ist eine mittelgrosse Katze Afrikas, meist auf gelbem Grund schwarz gefleckt. 70 bis 100 cm lang und mit einem Stockmass von 54 – 62 cm, dazu auffallend kleinem Kopf.

Sowas soll, bislang unbestätigten aber zahlreichen Meldungen zufolge, seit einigen Tagen in Berlin rumlaufen und wurde nicht nur von Bürgern, sondern sogar von Stadtjägern gesehen und einmal, allerdings ziemlich undeutlich, fotografiert (s. unten).

Derk Ehlert (und ihn zitierend der Stadtjäger Dieter Knust) berichtet wörtlich:  Bei mir gingen diesbezüglich bereits vor zwei Wochen  merkwürdige Anrufe von Bürgern ein, denen ich zunächst keine weitere Beachtung schenkte. Am 18.01. wurde zunächst ein größeres Raubtier, das den Beschreibungen nach auf einen Serval passt, bei der erfolgreichen Jagd nach einer Katze beobachtet. Am 24.01. wurde ich von einem  Jäger, der im Bereich der Landesgrenze nach Hennigsdorf ein merkwürdiges Tier sichtete, angerufen. Am 29.01. rief schließlich eine Bürgerin bei  mir an und teilte mir eine ähnliche Beobachtung im Bereich von Frohnau mit. Heute (14. oder 15. 2.2011) nun erschien das Tier im Märkischen Viertel und wurde dort von mehreren Personen nacheinander gesehen. Die Polizei konnte die Beobachtung bestätigen, es liegen inzwischen unscharfe Fotos vor, die den Verdacht bestätigen und vom IZW ebenfalls als einen Serval bestimmt wurden (s. unten).

Aufgrund von Beobachtungen mehrerer Jagdszenen des Tieres ist davon auszugehen, dass er sich bislang mit ausreichend Nahrung selbst versorgen kann. Dem Menschen wird das Tier scheinbar nicht gefährlich. Die Wetterlage scheint dem Tier bislang nur wenig bzw. gar nichts auszumachen, zumindest  kommt er im Moment mit den Temperaturen gut zurecht. Die Fluchtdistanz entspricht einem vorsichtigen und dem Menschen vertrautem Mindestabstand,  das Tier flüchte etwa bei ca. 40 Metern.  Es sollte schnellstmöglich geprüft werden, inwieweit ggf. in Berlin und Brandenburg ein Serval aus einem Bestand fehlt oder ggf. bei den Haltern solcher Tiere diesbezüglich nachgefragt werden. 

 Ich bin mit dem Lagedienst der Polizei soweit verblieben, dass ich von ihnen angerufen werde, wenn das Tier wieder gesichtet wird bzw. sich  eine Möglichkeit des Fangs ergibt. Ab spätestens morgen werde ich mehrere Experten insoweit bereitstellen können, als dass sie  das Tier mit  den möglichen Fangmethoden  versuchen, zu fangen. Ich möchte zunächst versuchen, ein Erlegen des Tieres unter allen Umständen zu verhindern.

Derk Ehlert.

JUN.i wünscht Herrn Ehlert und Herrn Knust ein tolles und tierschutzgerechtes Weidmannsheil; ist doch wunderbar, was man in einer Grosstadt alles erleben kann.

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

DAS ISSER !

Jagdrechtsquiz neu – gewinnen Sie einen Maibock !

Liebe Quizfreunde,

unter „Jagdrechtsquiz“ finden Sie jetzt die Lösung des Mäusefalles und einen neuen Fall, für dessen Gewinner ein Bockabschuss im Mai in unserem Lehr- und Forschungsrevier in Liepe ausgelobt wird.

Diesmal kriegen Sie das sicher hin.

Weidmannsheil (und schöne Feiertage und viel Anblick und Anlauf in 2011) wünscht

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps (www.dr-lipps.de und www.jagdrechtsblog.de)

Biosprit – Fluch oder Segen ?

>sierksdorf-kornfeldOder einfach unüberlegt und verfrüht? 

Ab Januar 2011 kommt der Biosprit E10 auf den Markt, der im Gegensatz zu den bisher schon zulässigen 5% nunmehr mit bis zu 10% Bioethanol versetzt sein darf. Mit diesem aus Pflanzen gewonnenen Treibstoff soll der CO2-Ausstoss verringert und könnten die Erdölreserven geschont werden, meinen z.B. Minister Röttgen und der ADAC-Präsident Peter Meyer.

 Die im Titel gestellte Frage kann aber heute noch garnicht beantwortet werden, und deshalb ist diese Initiative nach unserem Dafürhalten zumindest, um es mal nett auszudrücken, verfrüht – wohl eine unüberlegte (oder absichtliche?) Umwelt-PR der arg gebeutelten schwarz-gelben Koalition, die dem tumben Volk mal „action“ zeigen will. 

Dabei fällt zunächst weniger in´s Gewicht, dass gar nicht alle Autos das Zeug vertragen. AbgaseWichtiger ist dagegen, dass die Gewinnung von Bioethanol aus Pflanzen weltweit auf arge Bedenken stösst. Aber auch die sind zum Teil weder sauber belegt noch frei von dem Verdacht, irgendwelche Partikularinteressen zu fördern; gewichtig aber sind sie allemal.

Wortführer der Bedenkenträger scheint das Londoner Institut für Europäische Umweltpolitik (Institute for European Environmental Policy – IEEP) zu sein. Es hat die Pläne von 23 EU-Mitgliedstaaten bis 2020 daraufhin untersucht, welche möglichen Folgen die für die Erzeugung von Biosprit erforderliche indirekte Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Anbauflächen (ILUC – Indirect Land Use Change) haben kann, weil sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet haben, bis 2020 ca. 10% ihres Treibstoffs für den Transportsektor aus nachwachsenden Rohstoffen zu gewinnen. Nach der Studie führt die EU-Politik dazu, dass die durch Biosprit-Bedürfnisse erzeugte Transformation von Flächen und daneben dann Neuschaffung von Nutzflächen eine hohe CO2-Belastung zur Folge hat, die den niedrigeren Ausstoss am Auspuff relativiert oder sogar übersteigt.

 Nicht nur die Initiatoren der Studie, darunter Greenpeace und NABU, sondern zahlreiche andere Umweltorganisationen stimmen der Studie zu oder jedenfalls in den Chor der Kritiker ein.

 Da ist es dann nicht verwunderlich, dass natürlich zuvörderst die Hersteller von Biokraftstoffen widersprechen, allerdings auch sie mit guten Argumenten. Denn die Studie arbeitet mit einer Fülle von Hypothesen, von denen fast jede so plausibel oder weniger plausibel ist wie die nächste. Vor allem werden die Ergebnisse der Studie nicht völlig von den ihr zugrunde liegenden Teilerkenntnissen gedeckt. Die Meinungen der Wissenschaft gehen mal wieder fröhlich durcheinander und auseinander und aneinander vorbei und sind folglich höchst geteilt.

 Ein eindeutiges und klares Bild lässt sich noch nicht gewinnen.

 Interessant ist immerhin, dass vieles, das jetzt im Zusammenhang mit Biosprit E10 diskutiert wird, gar nicht so neu, sondern nur neu auf dem Markt der Kommunikation ist oder mit anderen Worten: langsam kommt´s raus!

 Denn schon 2007 hat eine internationale Gruppe von Wissenschaftlern festgestellt, dass Biosprit klimaschädlicher ist als Benzin, unter anderem deshalb – man muss auch mal etwas um die Ecke denken – weil beim Düngen der Energiepflanzen grosse Mengen des gefährlichen Lachgases (NO2) in die Atmosphäre gelangen; Lachgas hat eine 300-fach so grosse Treibhauswirkung wie dieselbe Menge an Kohlendioxid und schädigt ausserdem die Ozonschicht. (Anmerkung am Rande: das macht auch nachdenklich bei der Förderung von Raps und Mais für die Biogasgewinnung!). Interne Studien der EU (und anderer Wissenschaftler) haben bereits 2009 festgestellt, dass das 10%-Ziel für Biodiesel jedenfalls mehr schadet als nützt. Erst auf den Druck der Öffentlichkeit hin hat die Kommission diese als geheim eingestuften Studien jetzt publik gemacht.

 Ob es wirklich eine Illusion ist, zu glauben, eine Energieversorgung Deutschlands zu 100% mit klimaneutraler Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sei möglich, kann gegenwärtig dahingestellt bleiben, obwohl mehr dafür als dagegen spricht.brett

 Eines allerdings meinen wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, sehr wohl:

 Es ist unverantwortlich, mit einer Biospritpolitik „per ordre de Mufti“ loszulegen, solange die massiven und plausiblen Bedenken nicht ausgeräumt sind, ja solange nicht einmal vernünftige und mehrheitlich akzeptable Erkenntnisquellen der Politik zugrundegelegt werden können, und solange die Bevölkerung nicht objektiv unterrichtet werden kann.

 Aber wem es gänzlich schnuppe ist, wie das Volk über Atommülltransporte, atomare Endlagerstätten, Flugrouten oder Kopfbahnhöfe denkt, der wird natürlich auch in der Energiepolitik rücksichtslos weiterwursteln. Die Entscheider können ja immer noch in den Schwarzwald, die Schorfheide oder nach Mallorca ziehen, wo die Luft – hoffentlich – noch  ´ne Weile sauberer ist!

 Dr. Wolfgang Lipps

Geschäftsführer JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz