„In Brandenburg gibt es jetzt staatliche Wolfsjäger, die im Falle eines Falles Tiere entnehmen dürfen“. Das berichtet Mathias Hausding in der Märkischen Oderzeitung vom 13.12.18, der Bauernbund freut sich – vorschnell und ohne Grund -, die Jägerschaft mault, und der Chronist lacht sich tot!
„Staatssekretärin Carolin Schilde hat jüngst im Agrarausschuss des Landtags darüber berichtet, dass eine private Firma den entsprechenden Zuschlag erhalten habe. Grundlage ist die Brandenburger Wolfsverordnung (s. dazu unseren Blogbeitrag vom 26.12.17). Sie regelt, dass verhaltensauffällige Tiere verscheucht, vergrämt und sogar getötet werden dürfen, wenn sie sich gegenüber Menschen aggressiv verhalten oder wiederholt gut geschützte Nutztiere angreifen.
Welche Firma den Zuschlag erhielt, möchte das zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) auf Nachfrage nicht sagen. Man sei zur Wahrung der Anonymität verpflichtet.“
Was schleicht dort im nächtlichen Walde so einsam wildernd umher?
Er hält in seiner Rechten, so krampfhaft und fest sein Gewehr ? (Altes Jägerlied)
Na wer wohl? Es kann ja außer einem ganz gewöhnlichen Wilderer nur einer der „Werwölfe“ von Minister Vogelsänger, dem Häuptling der „wirklichen geheimen Wolfsjäger“, sein.
Wann und wo kann man den gegebenenfalls antreffen?
Nach § 7 der brandenburgischen Wolfsverordnung (BbgWolfsV) bestimmt nämlich die Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege, wer nach unsäglichen bürokratischen Mühen und allerlei kaum durchführbarem Unsinn für geeignet gehalten wird, eine Tötung eines Problemwolfs durchzuführen. Der muss in jedem Fall erst einmal im Besitz eines gültigen Jagdscheins oder „einer anderen waffenrechtlichen Erlaubnis“ (?) sein – die Behörde könnte also auch irgendeinen Streifenpolizisten oder einen Wachschutzangestellten auswählen und in den Wald schicken. Vorzugsweise sollte die Behörde sich an den zuständigen Jagdausübungsberechtigten wenden, und in Einzelfällen den jedenfalls sofort vorher oder dann eben gleich danach unterrichten.
Wie die MOZ ebenfalls berichtet (s.o.), hat Häuptling Vogelsänger bereits eine Firma ausgeguckt, welche diese Killertruppe zur Verfügung stellen soll. Die soll, damit sie nicht einem Shitstorm zum Opfer fällt, geheim bleiben. Aber im Haushalt sind schon mal € 50.000 Honorar bereitgestellt!
Wie muss man sich die Durchführung dieses Blödsinns vorstellen?
Nachdem sich verschiedene Behörden in allerlei wunderlichen Verfahrensgängen dazu durchgerungen haben, nach Anhörung vieler anderer Leute einen ganz bestimmten Wolf erlegen zu lassen – den sie im Zweifel nie so beschreiben können, dass ein anderer den wiedererkennt – bitten sie vielleicht, aber nicht notwendiger Weise, erst einmal den zuständigen Jagdausübungsberechtigten, diesen Wolf zu erlegen.
Im Zweifel lehnt der das ab.
(Schlauer wär‘s allerdings, er würde zusagen und danach nie wieder aktiv werden). Aber im Ablehnungsfalle informiert die Naturschutzbehörde die geheime Firma und die schickt ihren 007-Undercover-Wolfsagenten los. Der schleicht dann also möglicherweise in ihrem Revier „so einsam umher und hält in seiner Rechten“ – schon zum Selbstschutz – „krampfhaft und fest sein Gewehr“.
Einen Wolf wird er nicht sehen, vor allem nicht den bösen Wolf, den er erlegen soll. Wahrscheinlicher ist, dass er Ihnen vor die Büchse läuft, wie Sie da gerade mit Thermosflasche und Schmalzstulle in freudiger Erwartung von Beute auf ihrem gemütlichen Hochsitz herumlümmeln.
Was machen Sie dann?
Na ganz einfach: Sie baumen ab, weisen sich als Revierinhaber aus, und fordern den Finsterling auf, sich zu legitimieren (Jedermann-Festnahmerecht § 127 StPO oder §§ 229 ff. BGB).. Nachdem Sie sich den Namen, die Adresse und die Auftragsfirma notiert haben, die er ja ebenfalls benennen muss und die wahrscheinlich auf einem ihm von der Behörde ausgestellten Legitimationspapier steht, machen sie von ihrem Hausrecht Gebrauch und weisen ihn aus dem Revier (Behörden haben nicht das allgemeine Recht, in die befugte Jagdausübung einzugreifen – interessante Rechtsfrage!).
Wieder zu Hause stellen Sie Namen Adresse und Firma an geeigneter Stelle, zum Beispiel bei Facebook oder Instagram oder auch per Twitter oder durch Meldung an unserer Website ins Internet. Ganz lieb, nur so zur Information!
Was wollen wir wetten?
Der Wolfskiller wird nicht nur bei Ihnen nicht, sondern nirgendwo mehr auf dümmliche behördliche Wolfsjagd gehen wollen.
An Herrn Vogel Sänger: mach´ Du nur einen Plan und sei ein großes Licht und mach dann noch´n zweiten Plan – gehn tun se beide nicht! (Berthold Brecht).

Ihr immer wieder begeisterter Dr. Wolfgang Lipps








Da sich die Wölfe in Deutschland, und natürlich auch gerade in Brandenburg, munter vermehren und weitere Gebiete besiedeln, wurstelt auch die Politik mit zunehmender Intensität immer weiter. Der bisherige wenig effiziente Wolfs-Managementplan in Brandenburg ist 2017 ausgelaufen. Deshalb legt das zuständige Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft nun den Entwurf des neuen Wolfsmanagement Plans 2018 (Stand 08.08.18) vor (Fundstelle s. u.). Er besteht aus einem Prosateil (10 Seiten) und im Wesentlichen aber aus 6 Anlagen (auf 30 Seiten). Liest man sich das Konvolut durch – was wir zumindest jedem Weidetierhalter dringend ans Herz legen –, so stellt man fest, dass man es hier wiederum mit einem bürokratischen Ungetüm voller unbestimmter Rechtsbegriffe zu tun hat.

Der VGH München hat sich mit einem Urteil vom 11.12.2017 (Aktenzeichen 19 N 14.1022) (Quelle 1) mal wieder ausführlich über den Grundsatz „Wald vor Wild“ ausgelassen. Wie schon in einem früheren Urteil M 7 K 15.3412 und wie auch das zuständige Ministerium (Quelle 2) ist der Verwaltungsgerichtshof (VGH) der Meinung, dieser Grundsatz sei im Landesjagdgesetz Bayern festgeschrieben. Der Grundsatz „Wald vor Wild“ ist im bayerischen Waldgesetz verankert und wird konsequent exekutiert. Dafür gibt es einen breiten gesellschaftspolitischen Konsens“ – meint auch Landwirtschaftsminister Brunner (Quelle 3). Das liegt ganz auf der Linie des ÖJV Bayern, der der Stadt Fürth seinen „Wald-vor-Wild-Preis“ verliehen hat mit der Würdigung, sie habe „damit den im Bayerischen Waldgesetz festgeschriebenen Grundsatz „Wald-vor-Wild“ vorbildlich umgesetzt“ (Quelle 4).


Die Generaldirektion Env der EU-Kommission, zuständig für Umwelt und Naturschutz der EU, hat den Minister für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg,
serem Blogbeitrag “ ASP – geschäftige Ratlosigkeit“ vom 30. November 2017 haben wir darauf hingewiesen, dass die seit Jahren näher kommende ASP seit kurzer Zeit eine hektische Betriebsamkeit insbesondere bei den Bauernverbänden und in der Politik ausgelöst hat. Diese Betriebsamkeit beruht zu einem großen Teil darauf, dass wesentliche Fakten über die ASP offenkundig nicht bekannt sind oder vernachlässigt werden.
Am 21. Dezember 2017 hat der brandenburgische Umweltminister Jörg Vogelsänger als Teil des Wolfsmanagementplanes die „Brandenburger Wolfsverordnung“ (BbgWolfV) unterzeichnet, die Anfang Januar 2018 in Kraft treten wird. Darin wird beschrieben, wann wer wie mit wessen Mitwirkung „Problemwölfe“ vergrämen, betäuben oder schießen darf und was es dafür alles für Voraussetzungen gibt und Umstände zu bedenken sind.
Die afrikanische Schweinepest (ASP)
Ziemlich wenig Menschen um uns Jäger herum wissen, was heimisches Wildbret für ein wertvolles Gut ist. Schon volkswirtschaftlich trägt es mit ca. 190 Mio € (Jagdjahr 2015/16) zum Umsatz bei. Außerdem ist es, auch heute noch und im Vergleich mit wirklich ökologisch/biologischer Landwirtschaft, ein qualitativ hochwertiges und gesundes Lebensmittel, besser als der größte Teil des Fleisches, das wir aus konventioneller Tierhaltung auf den Teller kriegen!
