Wolfspolitik Brandenburg – schon verstolpert

Zwei inkompetente Minister – und nun?

Die Amateure

Über 12 Jahre lang wurde die Jagdpolitik in Brandenburg von zwei inkompetenten Ministern mehr schlecht als recht wahrgenommen. Herr Vogelsänger (geb. 1964 – SPD) kam als Diplomingenieur von einem Reichsbahnausbesserungswerk und war von 2010 bis 2014 Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft und von 2014 bis 2019 Minister für, umbenannt, Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft. Herr Vogel (geb. 1956 – Grüne) war von 2019 bis 2024 Minister für, wieder umbenannt, Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz – neben seiner politischen Tätigkeit studierte er vorher 11 Jahre lang (!) Wirtschaftswissenschaften an der Fernuniversität Hagen. Keiner von beiden war Landwirt oder gar Jäger.

Die Profis

Da ist es verständlich, dass bei den Landwirten, vor allem aber den Jägern Brandenburgs Freude aufkam, als bei der letzten Landtagswahl nicht nur die Grünen in die politische Bedeutungslosigkeit verschwanden und ihren glücklosen Landwirtschaftsminister mitnahmen, sondern ein vielversprechendes Paar das Steuer übernahm.

Hanka Mittelstädt (SPD), immerhin erst 38 Jahre alt, ist studierte und praktizierende Landwirtin und Jägerin. Ihr Staatssekretär Gregor Beyer (parteilos, bis 2025 FDP – geb. 1968) ist gelernter Kaufmann und hat jahrelange Verwaltungserfahrung in Landwirtschaft und Umwelt gesammelt und kommt von NABU und Forum Natur – er ist passionierter Jäger.

Der Start

In das neue Amt war deshalb vielversprechend. Es begann damit, dass der Leiter der Obersten Jagdbehörde, Dr. Carsten Leßner, der diese Behörde und die Oberste Forstbehörde in Personalunion leitete, von seinem Amt in der Jagdbehörde entbunden wurde. Nach seinem rechtlich höchst bedenklichen und politisch unsäglichen Versuch der Zerschlagung des geltenden Jagdrechts eine überfällige Maßnahme.

Ferner wurde angekündigt, dass endlich die längst notwendige Regelung des Wolfsmanagements zügig in Angriff genommen werde. Staatssekretär Beyer kündigte an, dass alsbald der Wolf, wie inzwischen in 4 anderen Bundesländern, auch in Brandenburg ins Jagdrecht aufgenommen werde, und hielt Quotenabschüsse anstelle von Einzelabschüssen von „Problemwölfen“ verbunden mit vernünftigem Monitoring und gesellschaftlicher Diskussion für sinnvoll.

Seiner Meinung nach ist zumindest in Brandenburg der notwendige „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation längst erreicht. Das verwundert uns nicht – hat Brandenburg doch mehr Wölfe als Schweden!

Das Gezerre

Nicht verwunderlich ist dagegen, dass die „Wolfsfreunde“ aller Couleur diese Entwicklung mit Missfallen betrachten. Nachdem der Ministerin schon angelastet wurde, sie habe als Geschäftsführerin eines  Betriebes von 80.000 Legehennen die Umweltbehörde ausgetrickst, wurde Beyer angelastet, er habe zur Vernichtung von 90 streng geschützten Bibern einen rechtswidrigen Bescheid erlassen. Und dann wird beiden gezielte Klientelpolitik für Massentierhalter, Jäger und andere Landnutzende vorgeworfen.

Konsequent formiert sich die Wolfslobby zum Widerstand. Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert, „kein einziger Wolf darf in Brandenburg geschossen werden“. NABU hält weiter nur die Erlegung von Problemwölfen für allein sinnvoll. Nach Wildtierschutz Deutschland e. V. ist der günstigste Erhaltungszustand erst dann erreicht, wenn es überall in Deutschland flächendeckende Wolfsbesiedelung gibt – wir halten das für abstrus.

Mit anderen Worten: an einer Ministerin und ihrem Staatssekretär, die ein vernünftiges Wolfsmanagement einführen wollen, wird von allen Seiten gezerrt.

So ist das Leben in der Politik!

Nicht vergnügungssteuerpflichtig!

Und jetzt? Verstolpert

Aber jetzt sind die Frau Ministerin und ihr Staatssekretär aneinandergeraten – ausgerechnet über die Wolfspolitik. Die Ministerin hat nicht nur, was sie durfte, Ihren Staatssekretär zurückgepfiffen, sondern sie hat den Herrn Ministerpräsidenten gebeten, ihn zu entlassen, und daraufhin hat Gregor Beyer seinen Hut genommen. Die Frau Ministerin will jetzt mal gucken, ob sie woanders ein Pöstchen für ihn hat – soviel zur Wolfspolitik.

Was sagt uns das?

Es macht uns nachdenklich, eher ärgerlich. Nach 13 Jahren geballter Inkompetenz wird die notwendige Reform des Wolfsrechts nach nur 1 Jahr im Amt verstolpert.

Was also soll man von der Kompetenz einer Ministerin halten, die keinen willens- und meinungsstarken Staatssekretär aushält, obwohl dessen Fachkompetenz weitgehend unbestritten ist?

Außer Spesen nix gewesen?

Ein enttäuschter Dr. Wolfgang Lipps

Lesen Sie doch dazu mal unser unterhaltsames aber gleichermaßen faktenreiches Buch

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Unser Wald und wir

 

Die kürzeste Geschichte des deutschen Waldes

Hier ist, nach „Wolf und Mensch am Frühstückstisch“ und „Die kürzeste Geschichte der deutschen Jagd“ jetzt der dritte Band unserer Bücher.

Hardcover                    ISBN 9783819248313   –   € 21,00

E-Book (z.B. Kindle)  ISBN9783695128174    –    €  9,99

Seit fast 400 Millionen Jahren gibt es „Wald“. Vor nicht ganz 7 Millionen Jahren hat sich der Urahn des Menschen aufgemacht, die Baumkronen zu verlassen, auf den Erdboden herabzusteigen und dann die offene Landschaft aufrecht gehend zu erobern. Vor ca. 1,7 Millionen Jahren hat er zu jagen begonnen und ist dabei auch, etwa auf der Jagd nach dem Waldelefanten, in den Wald zurückgekehrt. Dieser hatte inzwischen fünf schwere Erdkatastrophen, wenn auch mit starken Veränderungen, überstanden. In der Folge war der Wald stets für den Menschen ein wichtiger, oft ein „überlebenswichtiger“ Ort, vor allem aber ein geheimnisvoller, ein mythischer, ein „wunderbarer“ Ort.

Heute ist der Wald, wenn auch gerade in Mitteleuropa stark vom Menschen geprägt, ein ganz wesentlicher und wichtiger und wunderbarer Teil unseres Lebensraumes. Er muss erhalten und geschützt werden, insbesondere gegen den Klimawandel, der ihm stark zusetzt. Das ist zuerst die Aufgabe der Forstwirtschaft, aber dann auch unser aller Anliegen.

Die Geschichte und die Bedeutung des Waldes durch die Zeiten bis heute schildert dieses kleine Buch.

Hier ist das Inhaltsverzeichnis – es zeigt, was alles wie im Buch beschrieben wird:

  • Vorwort  1
  • Wald – was ist das?  3
  • „Wald“ im Rechtssinne 6
  • Wald ist mehr, oder? 16
  • Die Geschichte des Waldes  19
  • Die „Sowosamma“  20
  • Die venatorische Revolution der Menschheit. 22
  • Wald und Mensch – wie alles begann  25
  • Die Schöpfungsgeschichte  26
  • Der Ursprung der Pflanzen 28
  • Die Entstehung von Wald 31
  • Wald und die Erdkatastrophen 37
  • Die neolithische Revolution der Menschheit 39
  • Der Wald – die Wiege der Kultur 49
  • Klimaperioden  51
  • Die frühe Nutzung der Wälder 59
  • Rodungen 59
  • Die Wüstungen des Spätmittelalters 66
  • Holzgewinnung  67
  • Frühe Holzerfindungen 69
  • Hausbau und Energiebrennholz 74
  • Mittelalter und Neuzeit  76
  • Der Wald der Landbewohner  77
  • Stadtwälder  79
  • Holzhandel und Gewerbe 83
  • Der Forst – ein Herrschaftswald  86
  • Beispiel Eberswalde: der Anfang der Forstwirtschaft  88
  • Die weitere Nutzung der Wälder  97
  • Salinen  97
  • Holzkohle  99
  • Glashütten  101
  • Keramikwaren  103
  • Papiermühlen  104
  • Harz und Teer 104
  • Wald und Jagd 107
  • Wald und Jagd im frühen Mittelalter  107
  • Die Jagd im Hochmittelalter  110
  • Jagd in der frühen Neuzeit  116
  • Eine Jagdschlossgeschichte 118
  • Der Anfang der Forstwirtschaft  125
  • Der Jagd-Forst-Konflikt 127
  • Forst und der Jagdbetrieb 129
  • Exkurs: Jagdkonflikt um Eberswalde  131
  • Nachhaltigkeit  134
  • Der Konflikt schwelt weiter 138
  • Die Forstorganisation  143
  • Von der Jagd- zur Forsthoheit  143
  • Exkurs: Forst Brandenburg – ein „Saftladen“?148
  • Die Waldbau-Aufgaben der Forstverwaltung  153
  • Generelle Allzuständigkeit  154
  • Waldtypen  157
  • Bejagung im Dauerwald  161
  • Hochwald, Mittelwald, Niederwald 166
  • Insbesondere: Waldbau..167
  • Die forstlichen Lehrstätten  170
  • Die Forstliche Hochschule Tharandt  175
  • Forsthochschule HNE in Eberswalde  177
  • Der „totalitäre“ Wald  180
  • Wald im Dritten Reich  182
  • Die Organisation der Waldnutzung 184
  • Wildschaden im Wald – ein Dauerbrenner  188
  • Der heutige Wert des Waldes  189
  • Wildschadensersatz  191
  • Das Problem: die Schadenshöhe  196
  • Der romantische Wald  200
  • Die Romantik  200
  • Insbesondere: der Wald  202
  • Goethe und Wald 215
  • Die Björndal-Trilogie  219
  • Romantische Waldbilder und Musik  223
  • Romantische Maler. 223
  • Romantische Musik  226
  • Der Wald der Märchen und der Geister 230
  • Der Wald der Germanen  230
  • Märchenwälder  233
  • Der Wald in Film und TV  239
  • Heimatfilme  241
  • Das Forsthaus Falkenau  244
  • Glosse: Ein altes Försterhaus als Opfer der Geschichte 246
  • Wölfe und der deutsche Wald  255
  • Exkurs: Der Werwolf . 257
  • Wissenswertes zum Wolf  259
  • Die Rechtslage  261
  • Das geheime Leben der Bäume  265
  • Der Bestseller  267
  • Kritik und Einordnung  269
  • Das Waldsterben  274
  • Wirklichkeit des Klimawandels  276
  • Gegenmaßnahmen  281
  • Jagd und Waldsterben.. 285
  • Ausblick. 291
  • Index 297

Dr. Wolfgang Lipps

Wolf und Mensch – am Frühstückstisch

 

Der Wolf ist zurück in Deutschland und gerade zur Zeit in aller Munde.

Er ist schön und gefährlich, eine Bereicherung und ein wachsendes Problem. Er tötet Weidetiere und Hunde und er ängstigt Menschen – kurzum: er spaltet unsere Gesellschaft!

Tierfreunde lieben ihn, Jäger müssen mit ihm auskommen, Stadtbewohner finden ihn interessant, aber Bauern und Schäfer leiden unter ihm und wünschen ihn zum Teufel.

Dieses Buch ist ein Ratgeber – über die gemeinsame Geschichte von Mensch und Wolf, das Tier, unser Verhältnis zu Wölfen, und über das Naturschutzrecht und die Jagd auf den Wolf.

Ein unterhaltsames Sachbuch für Jäger, Förster, Waldbesitzer, Landwirte und alle Naturliebhaber! 

Taschenbuch im Buchhandel € 12,99

E-Book (z. B. Amazon Kindle) € 6,99

Hier ist das

Inhaltsverzeichnis

welches zeigt, was und wie es im Buch behandelt wird:

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Jagdethik, Weidgerechtigkeit – weg damit!

Das „edle deutsche Weidwerk“ verkommt langsam einerseits zum Sport und andererseits zum forstlichen Hilfsdienst!

Die Weidgerechtigkeit, dieser unklare und verquaste Begriff, spielt bei uns keine Rolle“ – so wörtlich Mathias Graf v. Schwerin, ehemals Vorstand des ÖJV Brandenburg-Berlin, in einem Interview mit dem „Dauerwaldpapst“ Wilhelm Bode 2023.

Das deutsche Weidwerk – Grundlagen.

Seit etwas mehr als 175 Jahren, nämlich der „bürgerlichen Revolution“ von 1848, betreiben wir die „deutsche bürgerliche Jagd“. Sie ist eine eigene nachhaltig ausgeübte Tätigkeit von hohem kulturellem Wert, also eine „Nachhaltswirtschaft“ wie die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft, mit denen sie eng verbunden ist. Ihr wesentlicher Inhalt ist die Bejagung und Hege des heimischen Wildes in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Biotop und in Beachtung vorrangiger Interessen der Land- und Forstwirtschaft; Ziel dieser Bejagung ist die Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes als gesamtgesellschaftliche landeskulturelle Aufgabe. Dabei sind kraft gesetzlicher Vorschrift die „allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit“ zu beachten.

Die drei tragenden Säulen unserer Jagd sind mithin Nachhaltigkeit, Biodiversität und Tierschutz – letzterer hat sogar Verfassungsrang. Wir hegen und bejagen also Mitgeschöpfe, die ein wesentlicher Teil unserer natürlichen Umwelt sind und unserer verantwortungsvollen und gesetzlich geregelten Pflege und Rücksicht anheimgegeben sind.

Wir haben nämlich die Erde mit all ihren Pflanzen und Tieren nicht von unseren Vorfahren geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen!

Weidgerechtigkeit – was ist das?

Was Graf Schwerin „unklar und verquast“ nennt, bezeichnet der Jurist als „unbestimmten Rechtsbegriff“, und der ist weder unklar noch verquast, sondern ein wichtiges Rechtsinstrument im menschlichen Leben. Derartige Begriffe gibt es im Recht öfter, und sie sind immer wichtig, wie z. B. „Treu und Glauben“ oder das „Gemeinwohl“ oder die „guten Sitten“. Denn der Gesetzgeber, also unser Parlament, hat einerseits die Möglichkeit, Gesetze sehr präzise für ganz bestimmte Sachverhalte zu fassen, wofür er „bestimmte Rechtsbegriffe“ wählt. Aber es gibt auch Lebenssachverhalte, in denen eine Wertung stattfinden muss oder bei denen die Entwicklung nicht zu sehr eingeschränkt werden soll, und die regelt man dann eben mit Begriffen, die auslegungsfähig und interpretierbar sind, im Zweifel durch die Gerichte.

So ein unbestimmter Rechtsbegriff ist die Weidgerechtigkeit. Zu ihr zählen alle Grundsätze der guten fachlichen Jagdpraxis oder, wie es das Landesjagdgesetz von Baden-Württemberg in § 8 Abs. 1 sagt, alle „geschriebenen oder ungeschriebenen Regelungen und gesellschaftlichen Normen zur Ausübung der Jagd, insbesondere im Hinblick auf den Tierschutz, die Tiergesundheit, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, das Verhalten gegenüber anderen Inhaberinnen und Inhabern des Jagdrechts, jagdausübungsberechtigten Personen und der Bevölkerung sowie im Hinblick auf die Jagdethik“.

Jagdethik – weg damit?

Damit landen wir bei „noch so einem unnötigen Begriff“ – der Jagdethik. Sie beschreibt den ethischen Umgang mit Wildtieren bei der Jagdausübung, umfasst die Verantwortung gegenüber dem Wild und die Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen an den Jäger. Sie verlangt ferner die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie die kontinuierliche Weiterbildung und Selbstreflexion des Jägers. M. a. W.: das alles und noch einiges mehr macht auch den Inhalt von Weidgerechtigkeit aus.

Ist das alles überflüssig?

Es sieht ganz so aus.

Denn der Eindruck drängt sich auf, dass wir auf dem besten Weg sind, die Jagd einerseits zum Beute-effizienten Schießsport zu machen, und andererseits als Jäger und Jägerinnen nur noch zu Hilfsorganen der Forstpartie degradiert zu werden.

Die schlimmen Indizien:

Seit geraumer Zeit beobachten wir Vorgänge, die auf Jagdethik und Weidgerechtigkeit keine Rücksicht mehr zu nehmen scheinen – eine ungute Entwicklung. Das können wir etwa an Folgendem festmachen:

Mindestabschusspläne

Die Abschussplanungen etlicher Bundesländer sehen immer wieder sog. „Mindestabschusspläne“ vor. Wir haben „ein Rechtsgutachten erstellt, das auf 30 Seiten nachweist, dass der brandenburgische Mindestabschuss rechtswidrig ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis: § 4 Abs. 4 und 6 der DVO zum Landesjagdgesetz Brandenburg verstößt gegen die in Paragraf 1 Abs. 1 und 2 Bundesjagdgesetzes und im Landesjagdgesetz enthaltene Hegepflicht und damit auch gegen die Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit. Die Vorschrift verstößt darüber hinaus gegen das Tierschutzrecht. Sie ist nichtig und aufzuheben. Zugleich ergibt sich: Der Slogan „Wald vor Wild“ ist unvertretbar – das Jagdrecht fordert insbesondere durch die Bedeutung der Hegepflicht eindeutig ein aktives Bekenntnis zu „Wald und Wild“.

Aber „der Hund bellt und die Karawane zieht weiter“.

Wald ohne Wild

Der glücklicherweise krachend gescheiterte Versuch in Brandenburg, mit einer Jagdgesetznovelle die Jagd zu einer reinen Hilfstätigkeit für den Waldbau zu degradieren, ist immer noch in unguter Erinnerung. Da schickt sich jetzt Rheinland-Pfalz an, ein „jagdfeindliches“ Landesjagdgesetz im „Schweinsgalopp“ durchzuwinken. Damit sollen die Jäger zu reinen Waldgehilfen gemacht werden, die auch noch mit Verwaltungszwang kujoniert werden können. Dam- und Muffelwild soll in „Duldungsgebiete“ – was für ein übles Wort! – zurückgedrängt werden, und mehr als 50-mal wird im Gesetz auf die Regelung der zuständigen Behörde verwiesen, die somit allein und ohne parlamentarische oder sonstige Kontrolle entscheiden kann, was ihr passt und was nicht.

Von Weidgerechtigkeit oder Jagdethik sieht man da nix!

Nachtzieltechnik

Schon im Mai 2019 haben wir die Nachtzieltechnik als eine Erosion der Weidgerechtigkeit beschimpft.

Im Mai 2024 hat das Forum Lebendige Jagdkultur in einem Aufruf um zurückhaltende Verwendung der Nachtzieltechnik gebeten, und in Beiträge zur Jagd- und Wildforschung Bd. 49 (2024) S. 249-254 habe ich mich zur Nachtzieltechnik abwertend geäußert. Jetzt aber wurde im Bundesrat am 22. Mai 2025 der Vorstoß Hessens zur Freigabe von Nachtzieltechnik beraten. Der Bundesrat begrüßte den Vorschlag, offensichtlich, ohne sich jemals Gedanken zu den Vorteilen, vor allem aber den evidenten Nachteilen der Nachtzieltechnik gemacht zu haben.

Hessen schiebt natürlich – unintelligenter geht es kaum – die ASP für die Förderung der Nachtzieltechnik vor. Und weil wir schon dabei sind – außerdem „strebt der Minister an, das waffenrechtliche Verbot der Montage von Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen Lichtquellen an Waffen aufzuheben. Bereits jetzt finden in mehreren Ländern künstliche Lichtquellen, insbesondere bei der Bejagung von Schwarzwild, Anwendung. Allerdings ist es nach geltendem Waffenrecht verboten, die Lichtquelle an der Jagdwaffe zu montieren. Auch diese Unterscheidung ist für viele Jäger schwer nachvollziehbar, da eine Montage die Handhabung erleichtern und damit für einen sicheren Schuss sowie eine tierschutzgerechte Erlegung sorgen würde, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt.

Auch der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Bundesratsinitiative Hessens und fordert auch noch, dass die Vorschläge aus Hessen nun ihren Weg in das neue Waffengesetz finden – da hoffen wir doch mal ganz fest darauf, dass der Landesjagdverband Brandenburg endlich aus diesem unnötigen Jagdverband austreten möge!

Und der Bundesverband Zivile Legalwaffen BZL hat den Vorstoß Hessens erstmal begrüßt, ihn aber auch detailliert kritisiert, um seine Kritik einige Tage später mit törichter Begründung zurückzuziehen – auch ein höchst brauchbarer Streiter für die Weidgerechtigkeit.

Rehwildbejagung.

So richtig an den Kragen geht es jetzt dem Hirsch des kleinen Mannes, dem Rehbock. Der wird schon gelegentlich am Tage mit der Drohne im Einstand beäugt, und demnächst mit der Nachtzieltechnik in „des Waldes Duster“ erlegt, und in Baden-Württemberg möchte der zuständige Minister Peter Hauk (CDU) den Aufgang der Rehwildjagd auf den 1. April datieren – dies sei, so offensichtlich die dümmliche Begründung, die „logische Konsequenz“ auf die sich verändernden Umweltbedingungen. „Vom 16. Juni bis 15. Juli soll dann eine Jagdruhe herrschen. Das Ende der Jagdzeit auf capreolus capreolus läge dann auf dem 15. Januar, anstelle bislang zum 31. Januar.

 Allerdings hat das Ministerium sich hier ein Hintertürchen offen gelassen: auf Antrag darf in Baden-Württemberg in den letzten beiden Januarwochen Rehwild auf Bewegungsjagden erlegt werden.

 Beim LJV sorgt das für Kopfschütteln. Denn nach dem Ende der äsungsarmen Wintermonate ist das Rehwild per se auf Flächen wie Wiesen, Feldern und an Waldrändern unterwegs.“

Fazit

Wir erleben leider zunehmend eine Erosion der Jagdethik und damit der Weidgerechtigkeit. Dabei bleiben allerdings die Folgen weitgehend unberücksichtigt. Beim Rehwild machen sich mancherorts die Folgen der ASP-Zäune und der zunehmenden Wolfsbesiedlung stark bemerkbar. Sauen reagieren empfindlich auf die gesteigerte Nachtjagd und nehmen oft Kirrungen nicht mehr an. Beim Rotwild sind starke Trophäenträger schon mal um Mitternacht gefallen –  honni soit … usw.

Das eben ist der Fluch der bösen Tat,
dass sie fortzeugend Böses muss gebären.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

JUN.i Lese-Empfehlungen

Trotz TV und Internet erfreuen sich Bücher weiterhin einer großen Beliebtheit, zunehmend sogar elektronische Bücher. Machen wir also mal Reklame für unsere Bücher-Ecke:

Die kürzeste Geschichte des deutschen Waldes

 

 

 

Hier ist, nach „Wolf und Mensch am Frühstückstisch“ und „Die kürzeste Geschichte der deutschen Jagd“ jetzt der dritte Band unserer Bücher.

Hardcover                    ISBN 9783819248313   –   € 21,00

E-Book (z.B. Kindle)  ISBN9783695128174    –    €  9,99

Seit fast 400 Millionen Jahren gibt es „Wald“. Vor nicht ganz 7 Millionen Jahren hat sich der Urahn des Menschen aufgemacht, die Baumkronen zu verlassen, auf den Erdboden herabzusteigen und dann die offene Landschaft aufrecht gehend zu erobern. Vor ca. 1,7 Millionen Jahren hat er zu jagen begonnen und ist dabei auch, etwa auf der Jagd nach dem Waldelefanten, in den Wald zurückgekehrt. Dieser hatte inzwischen fünf schwere Erdkatastrophen, wenn auch mit starken Veränderungen, überstanden. In der Folge war der Wald stets für den Menschen ein wichtiger, oft ein „überlebenswichtiger“ Ort, vor allem aber ein geheimnisvoller, ein mythischer, ein „wunderbarer“ Ort.

Heute ist der Wald, wenn auch gerade in Mitteleuropa stark vom Menschen geprägt, ein ganz wesentlicher und wichtiger und wunderbarer Teil unseres Lebensraumes. Er muss erhalten und geschützt werden, insbesondere gegen den Klimawandel, der ihm stark zusetzt. Das ist zuerst die Aufgabe der Forstwirtschaft, aber dann auch unser aller Anliegen.

Die Geschichte und die Bedeutung des Waldes durch die Zeiten bis heute schildert dieses kleine Buch.

Dr. Wolfgang Lipps

Wolf und Mensch am Frühstückstisch

Taschenbuch im Buchhandel € 12,99,

E-Book (z. B. Amazon Kindle) € 6,99

 

Der Wolf ist zurück in Deutschland. Er ist ein schönes und ein gefährliches Tier, er ist eine Bereicherung und ein großes Problem. Er vermehrt sich kräftig, und besiedelt zunehmend neue Gebiete. Er tötet Weidetiere und Hunde und er ängstigt Menschen, insbesondere auf dem Land. Kurzum: der Wolf spaltet unsere Gesellschaft. Aber er ist gekommen, um zu bleiben. Tierfreunde und Naturschützer lieben ihn, Jäger müssen mit ihm auskommen, Stadtbewohner finden ihn interessant, aber Bauern und Schäfer leiden unter ihm und wünschen ihn zum Teufel. Und die Politik zeigt überwiegend nur geschwätzige Hilflosigkeit.

Es gibt etliche Bücher über den Wolf. Aber dieses kleine Buch will mehr – es ist ein Ratgeber. Es berichtet über die gemeinsame Geschichte von Mensch und Wolf, schildert das Tier und seine Lebensweise, zeigt das heutige Verhältnis von Menschen zu Wölfen und informiert ausführlich über das gegenwärtige Naturschutzrecht und über die notwendige Jagd auf den Wolf.

Ein unterhaltsames Sachbuch für Jäger, Förster,

Waldbesitzer, Landwirte und alle Naturliebhaber!

Die kürzeste Geschichte der deutschen Jagd

 

  • Festeinband 150 Seiten
  • CW Nordwest Media
  • 1.Aufl. Nov. 2024

Amazon € 19,95

Thema dieses höchst amüsant verfassten, aber auch sachlich profunden, Buches ist die interessante und wechselvolle Geschichte der Jagd im Allgemeinen und insbesondere der Entwicklung der deutschen Jagd von den Anfängen bis heute. Nachdem der homo erectus vor ca. 1,7 Mio. Jahren zu jagen begann und durch diese jagdbezogene (venatorische) Revolution zum homo sapiens wurde, zu kommunizieren und zu kooperieren begann, und im Zuge der neolithischen Revolution lernte, die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu nutzen, erfuhr die Jagd auf Wildtiere durch die Jahrhunderte wechselnde Bedeutung. Von der reinen Fleischbeschaffung in der Urzeit über höfische Vergnügen und den Beginn der bürgerlichen Jagd bis hin zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Mittel zur Schadenseindämmung in unserer Zeit, war sie stets von den Zeitepochen geprägt, und ist heute wichtiger denn je. Kaum ein Autor hat es bisher verstanden, dieses Thema so interessant und gleichzeitig humorvoll umzusetzen, dass es nicht nur dem Weidmann ein köstliches Vergnügen ist, den Jäger durch die Zeit zu begleiten. Prädikat: Lacher, aber auch Erkenntnis, garantiert!

 

Schwarzes Schwein und Roter Adler

Geschichte, Geschichten und Geschichtchen um eine Jagd in Brandenburg

 

 

  • Kindle E-Book
  1. Aufl. 2023

Amazon € 4,99

Im Jahre 1995 hatte der Autor das große Glück, das wunderbare Jagdrevier um das „Lieper Vorwerk“ zwischen Eberswalde und Oderberg, direkt an der Oder und dem Kanal und in Sichtweite des Schiffshebewerks Niederfinow, zu pachten. Das Dorf Liepe und mit ihm dieses Revier haben eine lange und interessante Geschichte, die eng mit Preußen, der Urbarmachung des Oderbruchs und den Jagden der Mächtigen hier und in der nahen Schorfheide verbunden ist.

Das wollte der Autor seinen Freunden, vor allem aber seinen Jagdfreunden, auf einigen Seiten näherbringen, und daraus sind dann im Handumdrehen etwa 200 Seiten geworden.

Im Jahre 2023 ist das Buch erweitert worden, nachdem der Autor mit seinem JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz in nahezu 28 Jahren allerlei Erbauliches und Aufregendes, Erfreuliches und Dämliches, Ärgerliches und Lustiges erlebt hat.
Davon handelt dieses kleine Buch.

 

Lustiges Jagdrecht:

Ein etwas anderer Leitfaden für Jäger und die Jägerprüfung

  • Taschenbuch 100 Seiten
  • Shaker Media; 1. Edition (18. Mai 2015)

Amazon € 12,90

Das Bundesjagdgesetz und die Landesjagdgesetze werden für den Jäger immer wichtiger – oft hängt sein Jagdschein davon ab, dass er das Jagdrecht beherrscht. Aber schon in der Vorbereitung auf die Jägerprüfung gehört das Jagdrecht zum schwierigsten Lernstoff, und der gestandene Weidmann beherrscht es nur noch selten.

Hier will dieses kleine Buch aus der Feder eines jagenden Jagdrechtsexperten – s. dazu www.jagdrechtsblog.com – auf lockere und amüsante, aber gleichzeitig tiefer gehende Weise ein wenig Abhilfe schaffen. Es behandelt in 10 humorvollen Geschichten die wichtigsten Gebiete des Jagdrechts. Die Geschichtchen sind erheiternd, auch für den, der sich nicht mehr auf die Prüfung vorbereiten muss.

Da das Büchlein mit seinen rund 100 Seiten schon 10 Jahre alt ist, enthält es an einigen wenigen Stellen veraltetes Recht, aber das festzustellen ist eine interessante Aufgabe und Herausforderung für den Leser – so macht Jagdrecht Spaß!

 

Jagdrecht in Brandenburg

Textausgabe mit Kommentar zum Landesjagdgesetz und Bundesjagdgesetz

  • Taschenbuch 200 Seiten
  • Neumann-Neudamm  Edition (1. Juli 2004)

Amazon € 19,24

Das Buch ist ein leicht zu lesender Praktiker-Kommentar für den Weidmann, der nicht gewöhnt ist, juristische Fachliteratur zu lesen. Es gibt den Stand des Landesjagdgesetzes Brandenburg im Jahre 2004 wieder und ist deshalb in einigen Teilen überholt, aber immer noch in weiten Teilen sehr gut zu gebrauchen.

Der Autor hat die wesentlichen Vorschriften in seinem Jagdrechtsblog neu redigiert. Die Lekture des Jagdrechtsteils in www.jagdrechtsblog.com ergänzt den Kommentar und bringt ihn somit in wichtigen Teilen auf den neuesten Stand.

 

 

Das Leben findet während der Fahrt statt

Unwichtiges und Lehrreiches, Bescheuertes und Tiefschürfendes, Witziges und Ernstes, Erlebtes und Gefühltes…

 

  • epubli; 1. Edition (25. Juli 2012)

Amazon € 4,99

Was für eine Fülle von Eindrücken haben uns die letzten 75 Jahre gebracht! Und nahezu 67 Jahre davon hat der Autor als aufgeweckter Zeitgenosse miterlebt und in der Tat sehr genossen. Da gibt es immer wieder Lebensabschnitte, Zusammenhänge, Komplexe, Eindrücke und „Ideen und Glaubensgewissheiten“ (Ortega y Gasset), zu denen Gedanken, Erinnerungen und Geschichten gehören.

Nur mal ein kleiner Zeitlauf: Kriegsende in der Mark und in Berlin. Die Zeit der Berliner Street-Gangs nach 1945, Berlin-Blockade, Baden-Baden und der Schwarzwald, Heidelberg, Paris, Korsika, Algerien, England, USA.

Oder die vielen zum Teil skurrilen Begegnungen mit Verwandten, verrückten Freunden, Gangstern und liebenswerten Trotteln, tollen unerreichbaren und ebenso tollen aber höchst erreichbaren Frauen.

Sie werden den Jagdhaus-Schorfheide Krimi und beamtete Idioten kennenlernen, sowie merkwürdige Leute wie Herrn Rowedder, und bescheuerte Institutionen wie die Treuhandanstalt.
Natürlich erfahren Sie alles über den Mord im Kruger Busch, und wie das Gasthaus am Weiher abbrennt, wobei die brennende Wiese der Jugendzeit nicht zu kurz kommen darf.

Genug genug – schauen Sie in das Inhaltsverzeichnis; dann können Sie selektiv oder von hinten nach vorn oder gleich von vorn loslesen.

 

Traditionell-moderne Landhausküche

aus dem Lieper Vorwerk in Brandenburg

 

 

  • Verlag JUN.i GmbH
  • 2020 1. Auflage

Selbstvertrieb € 12,50 incl. Versand

Essen hält Leib und Seele zusammen, heißt es. Dieses vitale Zusammenspiel hat Astrid
Lipps schon von jeher begeistert. Der weite Blick ins Land und der Wandel der Jahreszeiten haben Astrid Lipps dann
auch im Lichte ihres leidenschaftlichen Hobbys, dem Kochen, dazu inspiriert jahrelang
angesammelte Rezepte, die stets mehr nach Gefühl denn nach Gramm und Milliliter
zur kulinarischen Raffinesse reiften, zu Papier zu bringen und mit entsprechenden
Mengenangaben auszustatten. So wird zukünftig ein Nachkochen möglich.
Es sollte aber kein gewöhnliches Kochbuch werden, verrät Astrid Lipps. Die Idee war,
die Gerichte in den Lauf der Monate einzubetten, gewissermaßen ein für jede Jahreszeit
typisches, saisonales Essen zu präsentieren.
Entstanden sind auf diese Weise 60 Rezepte auf zwölf Monate verteilt. Von einfach
bis gehoben und anspruchsvoll, mit Bildern von Achim Roscher und einer kleinen Einführung.
Es ist, als ob Wetter und Natur die geheimen Zutaten dazu gegeben hätten.
„Ein kulinarischer Ausflug ins Grüne“, heißt es in der Einleitung des nun vorgelegten
Kochbuchs, das in Buchhandlungen zu bekommen ist. Wolfgang Lipps hat wunderschöne,
dem jeweiligen Monat angepasste Landschaftsaufnahmen beigesteuert. Die
Gerichte sind so vielfältig wie der Jahreskreis und voller Fantasie.
So finden sich für Juli marinierte Zucchini mit gerösteten Sonnenblumenkernen, geeiste
Tomatensuppe, Schnitzel von der Maispoularde mit Zitronenbutter, gegrillte Forelle
mit asiatischem Gurkensalat sowie ein verführerischer Himbeertraum als Dessert.
Orangentraum zur Weihnacht
Ganz anders zeigt sich der Dezember. Carpaccio von geräucherter Gänsebrust eröffnet
den Reigen, der unter anderem mit Rehrückenmedaillons seine Fortsetzung findet.
Ein zarter Orangenhauch bildet den süßen Abschluss. Ein bisschen weihnachtlich
eben.

 

Aussensteuerrecht

  • Praktiker-Lehrbuch 1997
  • Nomos-Verlag
  • Amazon € 64,00

VERALTET!

 

 

 

Viel Spaß beim Schmökern!

2025 – das Jahr der Wölfe?

Die Überschrift nimmt nicht die Herren Putin, Trump, Musk, Orban oder Kim Jong-un ins Visier, sondern den europäischen Wolf, Canis lupus lupus. Vor ca. 150 Jahren in Deutschland ausgerottet ist er seit den 1980er Jahren, seit denen er unter Naturschutz steht, wieder eingewandert und vermehrt sich kräftig. Er ist ein großes intelligentes und gefährliches Raubtier und schafft deshalb in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft wie der Bundesrepublik Deutschland zunehmend Probleme – über deren Lösung „wogt und wallt der Hader“.

Also muss jetzt in 2025 endlich ein vernünftiges Wolfsmanagement her, und zwar bundesweit.

Aber wie sieht´s damit aus?

Wölfe und Menschen

Wölfe leben meist in Rudeln, die aus Familienverbänden entstehen, und das in Territorien (Revieren) von ca. 30.000 ha. Sie sind gute Jäger, die auch größere und wehrhafte Tiere wie Rinder erbeuten können, wobei sie wie alle Raubtiere stets vorsichtig sind. Menschen gehören nicht zu ihrem Beutespektrum, aber eine natürliche Furcht vor dem Menschen haben sie auch nicht. Deshalb können sie z. B. Kindern schon mal gefährlich werden – Volksmund auf dem Lande: “Erst die Rinder dann die Kinder“.

Da Wölfe in besiedelten Gebieten naturgemäß überwiegend nachtaktiv sind, ist eine Bestandszählung schwierig und vor allem ungenau. Offiziell leben gegenwärtig 1601 Wölfe in Deutschland (209 bestätigte Rudel, 46 Paare und 19 territoriale Einzeltiere) – diese Zahl ist mit Sicherheit falsch, wie das Bundesamt für Naturschutz selbst zugibt. Der Landesjagdverband Brandenburg sieht schon für sein Bundesland mehr als 1000 Wölfe, und auch diese Zahl steigt ständig. Der Chef der Jagdzeitung „Der Überläufer“ geht nachvollziehbar von gegenwärtig wahrscheinlich rund 4000 Wölfen in Deutschland aus.

Wölfe haben bundesweit bereits im Jahr 2022 nahezu 6000 Nutztiere getötet – und zwar nach der offiziellen Statistik, die schon deshalb erheblich zu niedrig ist, weil sie nur die Fälle erfasst, in denen Entschädigung geleistet wurde. Nach Feststellung der EU beliefen sich im Jahre 2022 diese Verluste u. a. auf 200 Hunde, 12.000 Rinder und über 3.600 Pferde. „Da Weidetiere relativ leicht zu erbeuten sind – sie können nicht weglaufen – spezialisieren sich immer wieder einzelne Wölfe oder Rudel auf diese leichte Beute, wobei der Wolf bisher jeden Schutzzaun überwunden hat.“

Und Brandenburg ist Wolfsland Nr. 1: Nach Angaben des Landesumweltamtes wurden noch nie zuvor so viele Rudel und Welpen gezählt wie im Herbst 2024. Mit (mindestens – wahrscheinlich mehr) 58 Rudeln ist die Wolfspopulation in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich gewachsen.

Wölfe in Deutschland werden von einer Reihe von Institutionen beobachtet, ein wenig mit ziemlich unkoordiniertem Monitoring verfolgt, und so gut wie überhaupt nicht reguliert. Zuständig sind auf offizieller Seite das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dessen Dokumentations- und Beratungsstelle zum Thema Wolf (DBBW) sowie das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Aktiv dabei sind u. a. das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildforschung sowie das Senckenberg-Institut und ein selbsternanntes „Experten-Gremium“ namens „LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland“. Ferner mischen die Umweltverbände wie BUND und NABU natürlich kräftig mit, meist auf Seiten der „Wolfsfreunde“ – gern auch als „Wolfskuschler“ verschrien – und letztlich sind die Länderministerien für Umwelt oder Landwirtschaft ebenso beteiligt wie letztlich die für Jagdrecht und Jagdpolitik Zuständigen. Dieser Dschungel von mehr oder minder kompetenten Institutionen hat bisher dazu geführt, dass sowohl in der EU als auch in der Bundesrepublik Deutschland von einer vernünftigen Wolfspolitik beim besten Willen nicht die Rede sein kann.

Und das, obwohl Deutschland die wahrscheinlich höchste Wolfsdichte aller zivilisierten Länder der Welt hat, und im Vergleich zu Wolfsländern wie Polen oder Schweden auch die höchste Zahl an Wölfen. Aber die wahren Zahlen werden inzwischen schon absichtlich verschleiert – die „Wolfsfreunde“, mit Hilfe des Senckenberg-Instituts, deklarieren gern Wolfsrisse zu Attacken von wildernden Hunden oder, Gipfel des Abstrusen, auch schon mal reißenden Füchsen um, nur damit es „jedenfalls kein Wolf gewesen ist“ – weil „nicht sein kann was nicht sein darf“!

Inzwischen vermehren sich die Wölfe munter weiter, die Schäden steigen, immer mehr Schaf- und Ziegenzüchter und Schäfer geben auf, und die Besorgnis um Hunde und Kinder nimmt zu.

Die Rechtslage

Der Wolf ist streng und mehrfach geschützt, und das seit nunmehr vielen Jahren, weswegen er auch nicht bejagt werden darf. Schon im Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) vom 3. März 1973 ist der Wolf in Anhang II als gefährdete Tierart aufgeführt – warum, ist nicht ganz verständlich. Die Berner Konvention von 1979, von der EU übernommen, enthält den Wolf auch in Anhang II, dessen streng geschützte Tiere weder gestört noch gefangen noch getötet noch gehandelt werden dürfen. In Deutschland sind die europäischen Regelungen in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) übernommen worden, das aber – wie so oft in Deutschland – den Schutz noch übertreibt. Danach hat der Wolf den höchsten Schutzstatus nach § 7 (2) Nr. 13 und 14 B. Er unterliegt nach § 44 Zugriffs-, Stör-, Besitz und Vermarktungsverboten. Nach diesem Naturschutzrecht – § 45 (7) BNatSchG – sind Ausnahmen vom Schutz der Wölfe nur im Einzelfall, z. B zur Abwehr erheblicher Schäden und zum Umgang mit gefährlichen Tieren erlaubt.

Nach Art. 12 Abs. 1 FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU zur Erhaltung von Tieren und ihrer Lebensräume) sind die Länder verpflichtet, den Wolf vor Störungen aller Art zu schützen; diesen Schutz bieten deshalb die §§ 39 Abs. 1 Nr. 1 und 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die es verbieten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder in bestimmten Lebensphasen (Fortpflanzungs- Überwinterungs- oder Wanderungszeiten) erheblich zu stören.

Verstöße sind regelmäßig ordnungswidrig gem. § 69, bei Vorsatz aber eine Straftat gem. § 71 BNatSchG (und auch nach § 17 TierSchG). Ein Einzelabschuss eines Wolfs nur im Zusammenwirken mit den Naturschutzbehörden – also eigentlich oft völlig ineffektiv! – ist nur nach Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie zulässig, wenn Menschen, Vieh oder Haustiere gefährdet sind und andere Maßnahmen keine Abhilfe versprechen. Das gilt auch für Hybriden.

Und wann immer eine Behörde einmal ausnahmsweise die Erlegung eines Wolfs erlaubt, wird das von den sogleich von Wolfsfreunden aller Art angerufenen Gerichten wieder verboten, zum Teil mit höchst merkwürdigen Begründungen.

Das wiederum hängt in aller Regel damit zusammen, dass Art. 16 der FFH-Richtlinie die Erlegung eines Wolfs aus besonderen Gründen nur dann erlaubt, wenn „die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen“ – d. h. wenn durch einen Abschuss nicht der Erhalt der Art in Frage gestellt wird. Das aber behaupten die „Wolfsfreunde“ durchweg und pausenlos und ständig – ohne Rücksicht darauf, dass der Wolf in Deutschland seinen „günstigen Erhaltungszustand“ längst erreicht hat. Dazu würden nämlich schon 250 ausgewachsene Individuen genügen, und die muntere Vermehrung der Wölfe trotz Straßenverkehr und heimlicher Tötung beweist, wie gut es unseren Wölfen inzwischen geht.

Wie sieht es 2025 aus?

Einiges ist schon geschehen – der Europarat hat den Schutzstatus des Wolfes am 3. Dezember herabgesetzt. Aber das allein reicht natürlich nicht aus; die FFH-RL müsste den Wolf zunächst aus Anhang IV in Anhang V (also von „streng geschützt“ in nur „geschützt“ – auch nicht so doll, aber besser) überführen. Das wäre leicht, wenn die hierfür notwendige Einstimmigkeit der Mitgliedsstaaten – Deutschland hat just seine Behinderungshaltung aufgegeben – nicht ausgerechnet von Irland unterlaufen würde – einem Land, in dem überhaupt keine Wölfe vorkommen, aber eine EU-weit konkurrierende Milchwirtschaft zu Hause ist! „Ein Schelm der Böses dabei denkt!“ (Lars Eric Broch im „Überläufer“ 01/2025).

Da muss also erst einmal die EU endlich tätig werden. Aber darauf sollte nicht gewartet werden, sondern hierzulande gehandelt.

Bundesnaturschutzgesetz und Bundesjagdgesetz.

Beide Rechtsgebiete gehören nach der Föderalismusreform nicht mehr zu den Rahmengesetzen, sondern zur konkurrierenden Gesetzgebung, wobei der Artenschutz selbst beim Bund verblieben ist. Die Jagdbarkeit von Tieren durch Aufnahme in den Katalog der jagdbaren Tierarten als „Wild“ aber obliegt den abweichenden Gesetzgebungsbefugnissen der Länder.

Als ersten Schritt noch vor einer EU-Regelung könnte also der Bundesgesetzgeber das BNatSchG novellieren und dabei zumindest so straffen, dass es sich mit Art. 16 der FFH-RL deckt. Zugleich sollte der Wolf als weitere Wildart, die dem Jagdrecht unterliegt, ins BJagdG aufgenommen werden. Das gilt dann bundesweit, solange und soweit die Länder nicht von ihrer Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch machen.

Landesjagdgesetze

Im Artenschutz geht Bundesrecht vor, aber die Jagdbarkeit von Tieren im Landesjagdrecht können die Länder selbst entscheiden. Sie können also den Wolf dem Jagdrecht unterstellen und in ihre Landesjagdgesetze aufnehmen. Würde der Wolf ins Jagdrecht übernommen entfiele der strenge Schutz der deutschen BArtSchV, aber der Schutz nach Anhang IV der FFH-RL bleibt. Jagdrechtliche Aneignungsrechte gehen den naturschutzrechtlichen Besitzverboten und artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten vor (str.). Fraglich ist, ob eine Überstellung ins Jagdrecht gegen EU-R Art. 12 FFH-RL verstoßen würde. Ausnahmen gehen wohl, aber bislang nur nach Art. 16.

Die Landesjagdgesetze von Sachsen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hessen haben den Wolf schon aufgenommen, aber nicht nur ohne Bejagung, sondern auch, bislang noch richtiger Weise, unter Ausschluß nahezu jeglicher Sondergenehmigungen für Abschüsse. Das muss überarbeitet und auch europarechtlich berichtigt werden.

Der „günstige Erhaltungszustand“.

Jedenfalls aber sollten alle Landesjagdgesetze den Wolf aufnehmen – der Wolf gehört ins Jagdrecht und muss letztlich aktiv bewirtschaftet werden. Dabei sollte der längst gegebene „günstige Erhaltungszustand“ gesetzlich festgeschrieben werden. Damit entstünde eine Bindung für das Verwaltungsermessen, das für eine Erlegung eines Wolfs anzuwenden ist, und es entstünde vor allem eine diesbezügliche Bindung der Gerichte, um schwer verständliche Urteile wie z. B. vom VG Koblenz oder dem OLG Celle in Zukunft zu vermeiden – vom höchst wünschenswerten Erkenntnisgewinn bei NABU, BUND, LUPUS und anderen ganz zu schweigen!

Und das liebe Geld.

Bund und Länder geben zunehmend mehr Geld aus für das Problem „Wolf“. Auch hier kann einiges geschehen. So benötigen die Verbände keine Steuermittel – als der Wolf auftauchte, gabs gleich mal mehr zahlende „Wolfsfreunde“ als Wölfe. Steuermittel für selbst ernannte Wolfsfreunde wie LUPUS sollten strenger kontrolliert werden. Dafür sollte das System der Entschädigungen für Wolfsrisse erheblich schneller, direkter, unbürokratischer und gerechter werden, und die Rissgutachten des Senckenberg-Instituts verdienen eine kritische Hinterfragung allemal. Das Monitoring sollte verbessert und bundesweit vernetzt werden – einige Bundesländer tun das bereits oder planen es jedenfalls. Und alle „Wolfsverordnungen“ gehören auf den Prüfstand.

Ausblick

Es kann einiges geschehen, und muss das auch! Aber der Weg ist steinig und voller Hindernisse und „Wolfskuschler“. Aber die Vorgänge in der EU zeigen, dass langsam, sicherlich auch unter dem Druck zunehmender Wolfsrisse einerseits und Forderungen Betroffener andererseits ein Umdenken einsetzt, schon länger auf dem Lande und immer mehr auch in den noch überwiegend wolfsfreundlichen, weil wolfsferneren, Städten.

Eine neue Bundesregierung wird wahrscheinlich weniger „verbotsgrün“ und, wenn überhaupt, mehr „Umweltgrün“, zudem pragmatischer sein. So ist zu hoffen, dass auch in die Welt der „Problemwölfe“ Bewegung kommt.

Denn „Wölfe gäb´s in großer Schar“ – wie schon der Dichter Christian Morgenstern festgestellt hat.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 

 

 

 

Anhang vom 09. Januar 2025

Prof. em. Dr. Pfannenstiel hat zu dem obigen Blogpost eine sehr instruktive Ergänzung erstellt, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen:

Wolf in Deutschland

Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel   9.01.2015

Die offiziellen Zahlen zum Wolf in Deutschland stellt die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (https://www.dbb-wolf.de/) zur Verfügung. Als Monitoringjahr bzw. Wolfsjahr gilt die Zeit vom 1. Mai bis 30. April. Diese Zeitspanne wurde ohne erkennbare biologische Begründung vermutlich ganz absichtlich gewählt, um das Wolfsjahr vom Jagdjahr zu unterscheiden. Die Zahlen der DBBW beruhen auf den Ergebnissen der Monitoringverfahren der Bundesländer. Es vergeht wegen der unterschiedlichen Monitoringverfahren und des langwierigen und komplizierten Meldewegs jeweils mindestens ein Jahr, bis die Zahlen für ein bestimmtes Wolfsjahr feststehen. Es handelt sich dabei um Mindestzahlen, da ganz sicher nicht jedes Wolfsindividuum auch gesehen wird. Im Monitoring werden auch nur Wölfe berücksichtigt, die ein Revier besetzt haben. Insbesondere die aus den Rudeln jedes Jahr abwandernden Jungwölfe werden nicht erfasst. Sie sind in der jährlichen Welpenzahl enthalten. Die Zusammensetzung der Rudel ändert sich im Jahreslauf. Neue Welpen kommen hinzu, ältere Welpen bzw. Jungwölfe wandern ab. Allgemein rechnet man in Jahresmittel mit 8 Wölfen je Rudel.

In folgender Aufstellung sind die offiziellen Zahlen der DBBW mit Stand vom 27.11.2024 aufgeführt:

  • Wölfe in Deutschland 2023/24
  • Rudel  209 x 8 = 1672
  • Paare 46 x 2 = 92
  • Einzeltiere 19
  • Welpen 781
  • Mindestzahl Wölfe in Deutschland 2564
  • Wölfe in Brandenburg 2023/24
  • Rudel  58 x 8 = 464
  • Paare 8 x 2 = 16
  • Einzeltiere 2
  • Welpen 210
  • Mindestzahl Wölfe in Brandenburg 700

Der Zuwachs von 2022/23 auf 2023/2024 ist deutlich unter den geschätzten 30-35% Jahreszuwachs. Allerdings muss man vermutlich damit rechnen, dass die Zahlen der DBBW für 2023/2024 noch nicht endgültig sind.

Immer wieder ist in der öffentlichen Diskussion die Rede von verschiedenen Wolfspopulationen in Europa oder gar in einzelnen deutschen Bundesländern. Die Frage, ob die deutschen Wölfe eine eigene Population darstellen oder als lokale Bestände betrachtet werden müssen, ist deshalb von Bedeutung, weil die FFH-Richtlinie stets von Populationen ausgeht. Man sollte annehmen, dass damit Populationen im Sinne der biologischen Definition gemeint sind.

Eine Population im biologischen Sinne ist eine Fortpflanzungsgemeinschaft. Sie besteht aus Angehörigen einer Art, die zeitlich-räumlich von anderen Artangehörigen isoliert sind. Nun ist seit langem bekannt, dass zwischen den Wolfsvorkommen in Europa Genaustausch besteht.

Lange Wanderungen einzelner Exemplare und die genetischen Folgen sind nachgewiesen. Zwar hat dieser Genaustausch keine demografischen Auswirkungen, zeigt aber doch, dass das Festhalten an verschiedenen europäischen Wolfspopulationen keine wissenschaftliche Basis hat. Die europäischen Wölfe gehören einer Population an, die sich vermutlich über ganz Nordeurasien erstreckt. Man kann bei den Wolfsbeständen europäischer Länder allenfalls von Subpopulationen sprechen. Die eurasische Population kann deshalb als Meta-Population bezeichnet werden.

In der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geht es beim Artenschutz nicht um Einzelindividuen, sondern um Populationen, und Populationen sollen sich im günstigen Erhaltungszustand befinden. D. h., die Zahl der Individuen soll nicht geringer werden, sondern eher wachsen, und der Lebensraum soll sich möglichst eher erweitern. Beides ist übrigens in Europa gegeben. In der FFH-Richtlinie finden sich keinerlei Angaben, wie viele Individuen einer streng geschützten Art aus dem Anhang IV in einem bestimmten Gebiet vorhanden sein sollen, um vom günstigen Erhaltungszustand sprechen zu können. Die herumgeisternde Zahl von 1000 geschlechtsreifen Wolfsindividuen, sprich 500 Rudel (!), die für den günstigen Erhaltungszustand einer Wolfspopulation nötig seien, ist später für Huftiere postuliert worden und hat mit dem Wolf nicht das Geringste zu tun!

Es geht in der FFH-Richtlinie ausdrücklich nicht um lokale Bestände einer Art. Deshalb besteht der ideologische geprägte Wolfsschutz auf seiner Meinung, die deutschen Wölfe gehörten zu einer sog. Mitteleuropäischen Flachlandpopulation. Eine solche Population ist ein reines Fantasieprodukt. Dann wird argumentiert, diese „Population“ befinde sich noch nicht im günstigen Erhaltungszustand, weshalb der Wolf weiter den höchsten Schutz genießen müsse. In Deutschland hat diese absurde Argumentation dazu geführt, dass jedes einzelne Bundesland meint, sein Wolfsbestand sei eine eigene Population und müsse sich im günstigen Erhaltungszustand befinden. Leider scheinen manche Verwaltungsgerichte diese unsinnige Argumentation zu übernehmen, wenn es um Klagen gegen Wolfsabschüsse geht.

Die nordeurasische Wolfspopulation hat sich seit jeher im günstigen Erhaltungszustand befunden, obwohl Isegrim in vielen Ländern Europas und auch im asiatischen Teil Russlands scharf bejagt wurde (wird) und obwohl der Wolf in weiten Teilen Mitteleuropas jahrzehntelang ausgerottet war. Canis lupus ist nach wie vor eine der am weitesten verbreiteten Säugetier-Arten der Nordhalbkugel. Dass der Wolf Deutschland nach und nach wieder besiedelt, ist kein Verdienst des Naturschutzes und beruht auch nicht darauf, dass in unserem Land die heile Natur zurückgekehrt ist. Ausschlaggebend war der Totalschutz des Wolfes nach 1992. In der DDR wurden die immer wieder aus dem Osten zugewanderten Wölfe konsequent erlegt. Es bestand Konsens darüber, dass man den Wolf in der Kulturlandschaft nicht haben wollte.

Die Zahlen der DBBW zeigen übrigens auch deutlich, dass Wolfszahlen und Zahl der Risse von Weidetieren seit der Wiederbesiedlung parallel exponentiell angesteigen. Funktionierte der Weidetierschutz mit Zäunen und Hunden tatsächlich, dürfte sich die Zahl der Risse von Weidetieren nicht immer weiter erhöhen. Weidetierschutz ist also auf Dauer kein Allheilmittel, um das Zusammenleben von Mensch und Wolf in der Kulturlandschaft vernünftig zu gestalten. Das lässt sich sicher mit regulärer und kontrollierter Bejagung des Wolfs erreichen, wie es im Baltikum praktiziert wird. Obwohl dort im Jahresmittel 300 Wölfe erlegt werden, hat die EU den dortigen Wölfen ausdrücklich den günstigen Erhaltungszustand attestiert!

Leider wird es beim gegenwärtigen personellen Status in den zuständigen Ministerialbürokratien des Bundes und der Länder trotz des Europaratsbeschlusses zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfs wohl noch Jahre dauern, bis auch in unserem Land der Wolf wie anderes Wild durch reguläre und kontrollierte Jagd an die Landeskultur angepasst werden kann. Derzeit muss sich die Landeskultur (Beweidung) an den Wolf anpassen, was für die Biodiversität des durch Beweidung geschaffenen Offenlandes unübersehbare negative Folgen haben wird.

*  *  *

Wünsche zum Jahreswechsel

Wir wünschen allen Freunden, Jagdfreunden, Mandanten und Besuchern unserer beiden Webseiten

       

Ihre

Dr. Wolfgang und Astrid Lipps

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JUN.i – Wunschliste: Jagd in Brandenburg

Für die Jagd in Brandenburg brechen mit der neuen Legislaturperiode ab 2025 erkennbar gänzlich neue Zeiten an – ob die besser werden, wird man sehen. Schlechter als bisher können sie nicht mehr werden.

Denn die Grünen sind aus dem Landtag verschwunden, abgewählt, und das mit Recht. Zumindest auf dem in Brandenburg so wichtigen Bereich der Land- und Forstwirtschaft und der Jagd haben wir mit zwei inkompetenten grünen Ministern 8 magere Jahre hinter uns.

Wir, das JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, hoffen – nein, besser: verlangen – dass jetzt in dem für uns Jäger wichtigen Ministerium endlich jagdlicher und vor allem jagdrechtlicher Sachverstand einkehren möge!

Aus der Fülle dessen, was in den nächsten Jahren nötig ist, greifen wir heute nur wenige Punkte heraus, in denen wir uns im Übrigen mit dem Forum Natur Brandenburg und seinen 14 Mitgliedern einig sind – das ist unsere kleine

Wunschliste des Instituts:

  • Beendigung der Personalunion von Leitung der Forstabteilung und Oberster Jagdbehörde

    Leider haben wir in Brandenburg eine ebenso unnötige wie törichte Konfliktsituation zwischen den „grünen“ und den „grauen“ Jägern. Das ist bei den zu Recht gescheiterten unsäglichen Bemühungen der Forstabteilung des Ministeriums um ein neues Landesjagdgesetz so recht deutlich geworden.

Solange das nicht überwunden ist, kann die Jagdbehörde nicht Teil der Forstverwaltung bleiben.

  • Vergabe der Verantwortung nicht nur für das Agrar- und Umweltressort, sondern für das Forst- und insbesondere das Jagdressort nach Fachkompetenz. Wir hatten in der Vergangenheit gelegentlich Veranlassung, die Forstpartie zu kritisieren; besonders negativ aber ist uns immer wieder aufgefallen, wie wenig rechtliche Fachkompetenz für Jagd und Jagdwesen im Ministerium zu erkennen war. Das ist dringend zu ändern.

Der oft beklagte „Fachkräftemangel“ ist in Politik und Verwaltung mindestens ebenso schmerzlich wie in der Wirtschaft.

  •  Es wird höchste Zeit, dass das Management der Wolfspopulation aktualisiert wird.
    Der Wolf gehört, mit sorgfältigen Regelungen, ins Jagdrecht, um die Bestandsregulierung mit Augenmaß zu ermöglichen.
  • Die Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes vom 22.05.2024 ist aufzuheben. Das bedeutet, die Sommerschonzeit im Juni und Juli auf Rot-, Dam- und Rehschmalwild sowie auf Rehböcke auf landwirtschaftlichen Flächen wird gestrichen, weil sie unnötig ist und die Regulierung von Wildschäden erschwert. Die Jagd auf Blässgänse auf gefährdeten Ackerkulturen ist wieder zuzulassen. Das Verbot sog. Totschlagfallen wird aufgehoben.
  • Die Jagdabgabe muss in Zukunft, wenn sie überhaupt weiter erhoben werden soll, ausschließlich im Sinne der Jägerschaft eingesetzt werden, und die Anträge sind dann aber auch zügig zu bearbeiten.

Nicht folgen können wir dem Forum Natur bei seiner Forderung, das Brandenburger Jagdrechtin konstruktiver Zusammenarbeit mit den Flächeneigentümern und –bewirtschaftern“ weiter zu novellieren. Wir haben bereits mehrfach in der Vergangenheit dargelegt, dass das LJagdG Bbg eines der besten Landesjagdgesetze der Bundesrepublik war und ist. Das Gesetz zu novellieren bedeutet heutzutage leider immer wieder, unerwünschten Reformbestrebungen die Möglichkeit der Einflussnahme zu gewähren.

Es spricht nichts dagegen, einzelne Punkte insbesondere z. B. der Zusammenarbeit zwischen Jagd und Privatwald auf dem Verordnungsweg zu präzisieren und damit zu gestalten.

Wir sind äußerst gespannt auf die Absichten, aber vor allem auch die Fähigkeit einer Koalition aus SPD und BSW, die drängenden Probleme von Forst und Jagd in den Griff zu bekommen.

„Die Hoffnung stirbt zuletzt“

(Cicero: Dum spiro spero – solange ich atme, hoffe ich – in seinen „Epistulae ad Atticum“, 68 – 44 v.Ch.)

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Ein Geschenk für Jäger und Andere

Hier ist ein schönes Geschenk für Jägerinnen und Jäger,

für Naturliebhaber, für Geschichtsinteressierte –

eigentlich für alle Wissbegierigen.

  • Wolfgang Lipps
  • Die kürzeste Geschichte der deutschen Jagd

  • Verlag: CW Nordwest Media
  • Seitenzahl: 160.
  • Ersterscheinung: 07.11.2024.
  • ISBN: 9783946324850
  • € 19,95

Vor ca. 1,7 Millionen Jahren begann der Frühmensch zu jagen und leitete damit die Evolution ein, die ihn zum homo sapiens und damit zum modernen Menschen werden ließ. Das nennen wir die „venatorische“, die jagdbezogene, Revolution. Denn die Jagd auf großes, schnelles und häufig wehrhaftes Wild erforderte die Organisation, Kooperation und Kommunikation großer Jagdgruppen. So entwickelten sich Über- und Unterordnungsverhältnisse, Generalisten und Spezialisten, Signale und Sprache, Einfühlung in Tiere und Mitmenschen und gleichzeitig das „Selbst“-Bewusstsein. Durch den erhöhten Fleischkonsum wuchs das Gehirn und mit ihm wuchsen die kreativen Fähigkeiten, die einerseits zur Entwicklung genialer Werkzeuge und Jagdwaffen (Speerschleuder, Pfeil und Bogen) und andererseits zu beachtlichen kulturellen Leistungen (Höhlenmalereien usw.) führten.

Am Anfang der Menschwerdung stand somit die Jagd.

Später erkannten die Menschen dann, dass man Fleisch auch züchten kann, anstatt es zu jagen, und Pflanzen auch säen, anstatt zu sammeln. Das war die „neolithische Revolution“. So wurde die Jagd Training, Sport, und Freizeitvergnügen, und diente sowohl zur militärischen Ertüchtigung als auch zum Schutz gegen Wildtiere und noch  später wurde sie dann höfisches Vergnügen und Privileg der Hochgestellten.

Das änderte sich, als die Jagd nach 1848 bürgerlich wurde. Die schon früher aufscheinende „Weidgerechtigkeit“ wurde jagdethisches Gebot, und heute sind Biodiversität, Nachhaltigkeit und Tierschutz die Grundpfeiler der modernen Jagd. Diese ist unverzichtbarer Bestandteil der Kulturlandschaft, sie verbindet die Jagd auf unser Wild mit dessen Hege und der Hege seiner Lebensumstände, damit auch des Waldes. Denn Wild ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Umwelt. Gleichzeitig war und ist die Jagd an sich nicht unumstritten, heute noch mehr als früher.

Die interessante und wechselvolle Geschichte der modernen deutschen Jagd bis heute schildert dieses kleine Buch. Der Verlag meint dazu: „Kaum ein Autor hat es bisher verstanden, dieses Thema so interessant und gleichzeitig humorvoll umzusetzen, dass es nicht nur dem Weidmann ein köstliches Vergnügen ist, den Jäger durch die Zeit zu begleiten.“

Das

Inhaltsverzeichnis

zeigt, was in diesem Buch beschrieben wird:

Im Buchhandel erhältlich

  • Seitenzahl: 160      
  • Ersterscheinung: 07.11.2024      
  • ISBN: 9783946324850

    Hardcover € 19,95

 

Nachtrag 13. März 2025

Von Volker Seifert

Wolfgang Lipps hat mit Die kürzeste Geschichte der deutschen Jagd ein Fachbuch vorgelegt, das nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch mit humorvollen Seitenhieben und pointierten Beobachtungen gespickt ist. Hier wird Jagdgeschichte nicht als dröge Abfolge von Jahreszahlen und Verordnungen präsentiert, sondern als eine amüsante Pirsch durch die Jahrtausende – mit feiner Ironie und scharfem Blick für Absurditäten.

Von mittelalterlichen Herrschern, die mehr mit der Jagd als mit dem Regieren beschäftigt waren, bis zu modernen Waidmännern, die mit Hightech-Ausrüstung auf Pirsch gehen – Lipps spannt den Bogen weit. Überraschenderweise von den Dinosauriern bis hin zu einem ermutigenden Ausblick auf die zukünftige Entwicklung. Dabei trifft er nicht nur ins Schwarze, sondern manchmal auch mitten ins Lachzentrum des Lesers. Seine Anekdoten über skurrile Jagdgesetze und exzentrische Jäger lassen vermuten, dass die größte Beute mancher Jagd nicht das Wild, sondern die Geschichten drumherum sind. So liefert Lipps u. a. eine überzeugende Erklärung, aus welcher Not heraus die Frühmenschen den aufrechten Gang entwickelten.

Die Sprache? Treffsicher. Die Fakten? Fundiert. Der Humor? So trocken wie ein alter Hochsitz, aber mindestens genauso tragfähig. Hier wird nicht mit der groben Ulkkeule gewedelt, sondern das feine Florett mit meisterhafter Präzision geführt. Nicht Klimbim, vielmehr Heinz Erhard. Wer glaubt, ein Buch über Jagdgeschichte könne nur für passionierte Jäger interessant sein, wird hier eines Besseren belehrt.

Das Buch ist kongenial mit zahlreichen Zeichnungen von Ulf-Peter Schwarz garniert. Die Titelzeichnung stammt vom Autor hochselbst.

Eine Fülle von Fußnoten und Verweisen bietet dem geneigten Leser die Möglichkeit, tiefer in die angesprochenen Bereiche vorzudringen. Und da der Autor sich auch technisch auf der Höhe der Zeit bewegt, sind viele Belegstellen digital abrufbar.

Fazit: Ein Fachbuch mit Biss, das nicht nur Jagdbegeisterte unterhält, sondern auch Skeptiker in seinen Bann zieht. Waidmannsheil – und viel Vergnügen beim Lesen!

Grüne Schulmeister – Enteignung für Naturschutz?

Der Problembär: Vernässung von Wiesen im Niederoderbruch.

Seit einiger Zeit gibt´s in unserem Land einen neuen Volkssport: Grünen-Bashing! Als ob es keine würdigeren Gegner gäbe – , Putin-Versteher, Rechtsextremisten, Islamisten, Bürokratiemonster oder Pandemien und anderes mehr. Aber es ist in Mode gekommen, so zu tun, als ob der Feind in erster Linie DIE GRÜNEN wären. Herr Söder haut auf den Putz, Herr Merz erklärt das ebenso,, und genervte Autofahrer nehmen für die höchst lästigen Dummerhaftigkeiten der „letzten Generation“ halt zu Recht die ideologisch übertreibenden Umwelt- und Naturschützer und damit dann wieder die GRÜNEN in Haftung.

Dabei ist viel Zutreffendes, wenn auch viel Übertriebenes.

Aber nach Heizungsgesetz, Migrationsgedusel und Veggie-Day und anderen Sottisen können sich die GRÜNEN nicht so recht beschweren – sind eben auch selbst nicht ganz unschuldig an ihrem Ruf!

Der wird noch weiter dadurch ruiniert, dass man bei vielen Projekten den Eindruck haben kann – wir haben den schon erwähnt – dass gerade bestimmte Organisationen wie WWF, NABU, BUND usw. Projekte danach erfinden, wieviel Spendenmittel und vor allem Staatsknete sie damit in ihre Taschen schaufeln können, um davon Miete, Strom, Heizung, aber auch Gehälter und Unternehmungen zu finanzieren.

Ein Beispiel: Schicksal des Niederoderbruchs

Hier habe ich im Frieden eine Provinz erobert„, soll Preußens König Friedrich II. – der „Große“ – gesagt haben, als seine Männer im Jahre 1753 die Trockenlegung des Oderbruchs beendeten und neues, fruchtbares Land gewonnen war. Ein großes Werk war vollendet. Vor seiner Trockenlegung war das Oderbruch, wie Theodor Fontane schrieb, eine „wüste und wilde Fläche„.

Danach aber war eine sehr eindrucksvolle Kulturlandschaft entstanden. 20,3 Kilometer neuer Flusslauf, 32.500 Hektar Land sind gewonnen, bis 1761 werden 33 neue Dörfer gegründet. Das Niederoderbruch, ein etwa 863 ha großes Naturschutzgebiet, ist Bestandteil des Oderbruchs. Es umfasst einen Abschnitt des Oder-Havel-Kanals und den Oderberger See sowie eine weiträumige Niederungslandschaft mit Auwald- und Altarmresten. Die Landschaft ist als Lebensraum für Biber und Fischotter, zahlreiche Vogelarten und die Rotbauchunke sowie zahlreiche andere Tiere und seltene Pflanzen von besonderer Bedeutung. Das Gebiet wurde 1990 als NSG Niederoderbruch festgesetzt und im Jahr 2000 als FFH-Gebiet Nr. 138 Niederoderbruch (EU-Nr. DE 3149-302) festgelegt. Im Rahmen der Biotopkartierung wurden knapp 200 Pflanzenarten im Gebiet nachgewiesen, davon sind 13 Arten auf den Roten Listen Brandenburgs und/oder Deutschlands in den Kategorien 1-3 aufgeführt.

Für die Stiftungsflächen des Naturschutzfonds Brandenburg im FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet der EU) gelten u. a. folgende Leitbilder und Ziele:

  • –        Erhaltung und Entwicklung der Feucht- und Auen-Wälder (u.a. FFH-LRT 91E0) ohne forstliche Nutzung
  • –        Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerstruktur (FFH-LRT 3150, 3260)
  • –        Natürliche Sukzession der Moore, Staudenfluren, Schilfröhrichte, Gebüschbereiche, Feldgehölze, Brachen (in Teilbereichen) sowie der Laubholzforsten
  • –        Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum sowie potenzielles Wiederausbreitungszentrum wild lebender Tierarten, insbesondere für Amphibien und wiesenbrütende Vogelarten
  • –        Erhaltung und Entwicklung der Feuchtgrünländer durch Fortführung bzw. Optimierung der extensiven Nutzung durch Mahd und/oder Beweidung
  • –        Entwicklung der Brachen (in Teilbereichen) zu artenreichen Wiesen oder Weiden durch Einbeziehung in eine extensive Nutzung Umwandlung der z.T. artenarmen Frisch- und Fettweiden in extensiv genutztes Grünland
  • –        Extensivierung der ackerbaulichen Nutzung, ggf. Umwandlung in Extensivgrünland. Soweit möglich Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes

Jetzt aber: Die Wiedervernässung

Bekanntlich starren Naturschützer und Klimafreunde auf die Entstehung von CO2 – Kohlendioxyd – in der Natur wie das sprichwörtliche „Kaninchen auf die Schlange“. Die Verringerung dieses Ausstoßes ist ihr Lieblingskind, und ein schöner Vorwand, um Maßnahmen zu erfinden, die dem dienen und Geld in die Taschen spülen sollen.

Da kommt ein Plan gerade recht: die Wiedervernässung früherer Sumpfflächen.

Das Niederoderbruch zwischen Bralitz, Oderberg, Liepe, Niederfinow und Bad Freienwalde ist angeblich ein trockengelegtes Moor, bei dessen Wiedervernässung durch Anhebung des Grundwasserspiegels und andere Maßnahmen, so wird behauptet, der CO2-Ausstoß dieser Flächen erheblich – belastbare und nachprüfbare Zahlen gibt es natürlich nicht – gesenkt werden könnte. Die Träger – in erster Linie WWF und NABU – veranschlagen dafür 30 Mio EURO aus Steuermitteln; 3 Mio € für die Planungsphase und 27 Mio für die Umsetzungsphase – in diesen Mitteln sind auch Entschädigungen (!) eingeplant.

Da gibt es nun viele Fragen und Meinungen und Bedenken und Wünsche, und es „wallt und wogt der Hader“. Grundsätzlich sind Moore etwas Gutes, und die Wiederversumpfung früherer Moore keineswegs schlecht – wenn, ja wenn da mal ein Moor war, und wenn die Maßnahme nicht mehr Schaden als Nutzen anrichtet, und wenn der Eigentümer einverstanden ist usw. usf. – alles zumindest zweifelhaft wenn nicht gar unwahr! Schließlich leben und arbeiten hier viele Menschen und Betriebe und Handwerker, und weiden viele Tiere, und werden andere Tiere gehalten und wird Landwirtschaft betrieben – eine Kulturlandschaft mit Geschichte eben.

Lesen Sie dazu unbedingt Ohler: „Die Gleichung des Lebens“ – ein wunderbares Buch, sogar ein Kriminalroman, über die Gewinnung des Oderbruchs!.

Es gibt somit zahlreiche und gewichtige Gründe gegen eine Wiedervernässung des Gebietes und von Gebietsteilen, und viele von denen wurden bislang noch nicht hinreichend geprüft und erörtert. Ein Teil der Maßnahmen wird in einem Managementplan dargestellt.

Gewichtige Gegenargumente in beachtlicher Zahl kommen von der Interessengemeinschaft zum Erhalt des Niederoderbruchs, zu der sich Kommunalpolitiker, Landwirte, Flächeneigentümer, örtliche Unternehmen und Naturschützer zusammengefunden haben.

Völlig unmöglich: Enteignung

Die Sorge der Interessengemeinschaft – und die muss man ernst nehmen – ist, dass angesichts der weitreichenden Ablehnung der gegenwärtig bekannten Pläne diese durch die Obrigkeit mit Enteignungen vorangetrieben werden könnten.

Ist diese Sorge berechtigt?

Zunächst einmal ist eingetreten, was schon zu erwarten war: die GRÜNEN sind bei der Neuwahl aus dem brandenburgischen Landtag geflogen. Es ist mithin sicher, dass das auch zuständige Landwirtschaftsministerium, das in den letzten Legislaturperioden durch 2 Minister vertreten war, deren Kompetenz auch wir, und nicht nur wir, weithin stark angezweifelt haben, jedenfalls demnächst nicht mehr grün geführt werden wird – vielleicht kehrt ja dann dort Sachverstand und Rechtskenntnis ein.

Aber grundsätzlich besteht die rechtliche Möglichkeit, auch für Belange des Naturschutzes Enteignungen vorzunehmen. Die wären gerade im Naturschutzgebiet wegen der dort geringen Sachwerte und demzufolge geringen gesetzlichen Entschädigungen sicherlich stark existenzgefährdend.

§ 68 Abs. 3 BNatSchG sieht vor:

Die Enteignung von Grundstücken zum Wohl der Allgemeinheit aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richtet sich nach Landesrecht.

Dazu bestimmt § 27 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz – BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013:

Enteignung (zu § 68 Absatz 3 BNatSchG)

(1) Nach diesem Gesetz können Grundstücke enteignet werden,

  • die in Nationalparks oder Naturschutzgebieten liegen, und
  • um Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund dieses Gesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes durchzuführen.

Allerdings gilt:

Die Enteignung ist nur zulässig, wenn sie aus Gründen des Naturschutzes, der Landschaftspflege oder der Erholungsvorsorge erforderlich ist, die entsprechende Nutzung durch den Eigentümer nicht gewährleistet und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann.

Das wird unterstützt durch das hier allein geltende Enteignungsgesetz des Landes Brandenburg (EntGBbg) vom 19. Oktober 1992, und das bestimmt in § 4:

Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung

(1) Die Enteignung ist im einzelnen Fall nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann.

(2) Die Enteignung setzt voraus, daß der Antragsteller sich ernsthaft um den freihändigen Erwerb des zu enteignenden Grundstücks zu angemessenen Bedingungen, unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 und 3 unter Angebot geeigneten anderen Landes, vergeblich bemüht hat. Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, daß das Grundstück innerhalb angemessener Frist zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden wird.

Rechtslage: ungenügend.

Eine Enteignung ist mithin nur zulässig, wenn sie aus Gemeinwohlgründen erforderlich ist. Aber das ist so unbestimmt, und die von Klimaaktivisten geförderte Panikstimmung inzwischen auch in Politik und sogar Rechtsprechung so verbreitet, dass Enteignungen jedenfalls nicht ausgeschlossen sind. Zumindest drohen langwierige und ungewisse, und vor allem leider auch kostenträchtige, juristische und auch gerichtliche Auseinandersetzungen.

Das kann den betroffenen Bürgern nicht zugemutet werden.

Mithin ist ein verbindlicher Verzicht der Politik auf jegliche Enteignung mit Bezug auf Maßnahmen im Niederoderbruch unumgänglich!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 

Nachtrag 14. Februar 2025

In unserem Blogpost zur „Wunschliste für die kommende Legislaturperiode in Brandenburg“ haben wir es begrüßt, dass die Grünen aus dem Landesparlament verschwunden sind, und gewünscht, dass nach „8 mageren Jahren“ nunmehr in unserem zuständigen Ministerium Sachverstand und vor allem juristischer Fachverstand einkehren möge.

Unser Wunsch wurde erfüllt.

Die Personalunion von oberster Forst- und oberster Jagdverwaltung wurde aufgehoben, und mit Herrn Gregor Beyer haben wir einen fachlich versierten und erkennbar sehr vernünftigen Staatssekretär bekommen. Dieser hat sich bereits dazu geäußert, dass der Wolf jedenfalls zunächst mal ins Jagdrecht kommt, und diesbezüglich weitere Regelungen vorbereitet werden sollen.

Und dann meldet die Presse:

Kein Geld vom Land Brandenburg zur Wiedervernässung von Mooren im Oderbruch. Das Projekt zur „Wiedervernässung der Moore im Niederoderbruch und im unteren Finowtal“ wird vom Land Brandenburg keine finanzielle Unterstützung bekommen. Das bestätigte Staatssekretär Gregor Beyer (parteilos, früher FDP) vom Landesumweltministerium dem rbb“

Ein Lichtblick in diesen schweren Zeiten!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 ist ein verbindlicher Verzicht der Politik auf jegliche Enteignung mit Bezug auf Maßnahmen im Niederoderbruch unumgänglich!