Wer nicht schießt, muss zahlen – Schadenstabelle pro Baum?

 

Waldschaden_1

Dieser Artikel in der „Märkischen Oderzeitung“ (MOZ) vom 9. Januar hat zu einer lebhaften Diskussion vorwiegend im Internet geführt. Die bewegt sich von töricht über abstrus bis ernsthaft, wie das immer so ist.

Aber so richtig sachlich sind die Beiträge und Wortmeldungen fast alle nicht.

Jedoch meint Axel Plümacher in jagdblog.blogspot.com ganz richtig, an dieser Diskussion müsse sich die Jägerschaft beteiligen: „Dazu braucht man gute Leute, dazu braucht´s Ideen“.

Beides haben wir – also: legen wir los!

Die Märkische Oderzeitung ist bekannt dafür, dass ihre Berichte über Jagd und Wald an zahlreichen Fehlern zu kranken pflegen – ziemlich unverständlich, wenn man bedenkt, dass diese Zeitung in Brandenburg, einem der waldreichsten und jagdlich bedeutendsten Bundesländer, zuhause ist. Dagegen ist halt kein Kraut gewachsen – Leserbriefe und Online-Kommentare sind eher zwecklos.

Nun muss man dem Blatt allerdings fairerweise zugute halten, dass keineswegs aller Unsinn auf das Konto des jeweiligen Redakteurs geht, denn etliches davon stammt auch von Gesprächspartnern, die im Laufe von zumeist ziemlich planlosen Befragungen – von Journalisten gern als „Recherche“ bezeichnet – geäußert werden.

Einige wenige Beispiele

Ein schöner Beleg für unsere unfreundliche Kritik ist der erwähnte Artikel. Neben seinem Kernthema „pauschalierter Waldschadens-Ersatz“, zu dem wir uns später noch äußern, wird wieder – vielleicht wäre der Artikel sonst zu kurz und das Autorenhonorar zu mickrig geworden – allerlei Falsches, Irreführendes oder Missverständliches berichtet. Wir wollen das nicht zu breit auswalzen, aber einiges reizt denn doch zum Widerspruch. So dürfte es eine Erfindung sein, dass es in Brandenburgs Wäldern so viel Wild gibt wie nie zuvor. Ebenso falsch ist die Behauptung, für das Feld sei der Wildschadenersatz klar geregelt, für den Wald nicht. Geradezu töricht ist es, wenn Behörden blauäugig empfehlen, die Jagdgenossenschaften – für den Wald dürften das stattdessen vorwiegend die Waldeigentümer sein – sollten mit den Jagdpächtern vollen Wildschadensersatz anstelle von Wildschadenspauschalen vereinbaren, das motiviere die Jäger zu höheren Abschüssen; das ist aus mehreren Gründen weder logisch noch vernünftig noch (gerade in Brandenburg) gesetzeskonform noch durchsetzbar. Und dass die Landbesitzer Wildschaden im Feld „quasi untereinander“ bezahlen, ist, mit Verlaub, Unsinn.

Ein Skandal, weil absolut rechtswidrig, und zudem unlogisch und schlichtweg dumm wäre es, wenn folgende Meldung der Zeitung stimmen würde: „Da eine Verlängerung der Jagdzeit in Bezug auf Rehböcke durch eine neue Verordnung vor zwei Jahren gescheitert war, wird den Förstern und Jägern nun offiziell vom Dienstherren empfohlen, Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss vorwiegend von Rehböcken auch außerhalb der Jagdsaison zu beantragen.“ Hier hat sich der Autor Ulrich Thiessen hoffentlich verhört!

Aber lassen wir das mal gegenwärtig auf sich beruhen – Unsinn wird ja glücklicherweise auch durch „brutale Vereinfachung und hämmernde Wiederholung“ nicht richtiger. Kümmern wir uns lieber um den Versuch, Waldschäden durch Wild tabellarisch zu erfassen und damit Schadensersatzforderungen pauschal zu begründen – denn das geht in erster Linie uns an, die Jäger!

Die Schadenstabelle pro Baum?

Waldschaden_2Nun soll durch das Landeskompetenzzentrum Forst (LFE) in Eberswalde angeblich „für Brandenburg eine Schadenstabelle erarbeitet werden, die regelt, wie viel für einen verbissenen jungen Baum gezahlt werden muss. Die Summe wird genau nach Alter und Art des Baumes festgelegt und hängt davon ab, ob das Bäumchen überhaupt noch zum Holzertrag geeignet ist oder um wie viele Jahre sich sein Wachstum verzögert. Besonders berücksichtigt wird außerdem, ob durch den Verbiss ein geplanter Mischwald zu einer Monokultur wird.“

Auch hier hoffen wir, dass sich Herr Thiessen verhört hat, soll ja vorkommen. Denn die Schadensberechnung von Wildschäden im Wald ist eine höchst komplexe Angelegenheit, die zudem noch in vielerlei Hinsicht umstritten und ausserdem mit geltendem Zivilrecht nur schwer vereinbar ist. Und neu ist sie auch nicht, auch nicht in Tabellenform.

Mit einem tabellarisch festgelegten Wert pro Baum geht das nämlich nicht!

Nicht, dass es nicht schon an Versuchen gefehlt hätte, Wildschäden im Wald mit vereinfachten Formeln „gabelfertig und mundgerecht“ zu erfassen und festzulegen. Schon der Zeitungsartikel verweist auf das Gutachten des Deutschen Forstwirtschaftsrates vom Januar 2013, hat das aber weder gelesen noch gar kapiert – die Behauptung, danach würde ein Laubbaum mit € 1,20 plus 30 Cent je Lebensjahr und eine Kiefer mit 45 Cent zu entschädigen sein, ist, mit Verlaub, barer Unsinn. Das grundsätzlich tadellos begründete Papier, das eine Einigungsgrundlage für die gütliche Regelung von Forstschäden sein soll (deshalb heisst es auch „Bewertungskonvention“) ist erheblich komplexer. Es enthält in der Tat eine Formel zur Berechnung des Schadensersatzbetrages, die sich zusammensetzt aus fiktiven Durchforstungserlösen zu bestimmten Zeitpunkten, Abtriebserlösen, Umtriebszeiten und einem festgesetzten Kalkulationszinssatz, alles auf der Basis einer bestimmten Bewertungsmethode. Natürlich, wie könnte es anders sein, ist diese Formel angreifbar. Das Werk verwertet eine Fülle von Literatur und Quellen und ist in weiten Teilen lesenswert.

Das gilt auch für eine Vielzahl weiterer wissenschaftlicher (und gelegentlich weniger wissenschaftlicher) Veröffentlichungen, die das LFE natürlich alle kennt.

Einfacher zu lesen, vor allem aber rechtlich sehr fundiert ist die Analyse eines BGH-Urteils vom 04.11.2010 – III ZR 45/10 – von Fabian Müller vom Institut für Forstökonomie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Der stellt zunächst richtig fest: „Der Ersatz wie auch die monetäre Bewertung von Verbissschäden im Wald sind aus juristischer wie auch methodischer Perspektive sehr umstritten“ .

Interessant und für die kontroverse Diskussion sehr belebend sind die Ausführungen von Suchant, Ammer und Reimoser in „FVA-einblick“ der forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (Nr. 3, Dezember 2011). Eine ebenfalls hochkomplexe Bewertungsformel für Wildschäden im Wald findet sich ferner in der vielzitierten „Verfahrensbeschreibung BISS“ des Systems gleichen Namens (Betriebszielorientierte Inventur und Schadensbewertung von Schalenwildverbiss) der HNE Eberswalde aus dem Jahre 2010

Zu den Zahlen- und Tabellenanhängern zählt auch das Ministerium für Forsten Umwelt und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, das im Mai 2006 ein paar schöne „Hilfstabellen für die Bewertung von Verbiss- und Schälschäden“ herausgegeben hat. Wer diese Zahlen glaubt, kann sie benutzen – wir halten sie für simpel und nicht qualifizierbar genug. Und besonders schön haben es die Sachsen. Die haben, oder hatten 2004 jedenfalls, „Das Lebensministerium“ – sowas muss einem mal einfallen – in welchem es ein Landesforstpräsidium gab (heute wohl Staatsbetrieb Sachsenforst), dessen Referent für Waldbewertung und Inventuren Michael Schmid unter dem Titel „Wildschadensschätzung im Wald“ ein Qualifizierungsseminar für Wildschadensschätzer verfasst hat. Das bietet auf 62 (!) Seiten und auf rechtlichen Bewertungsgrundlagen, die wir für angreifbar, wenn nicht gar falsch, halten, und unter Verwendung der sächsischen Waldwertermittlungsrichtlinie „Waldwert 2000“ allerlei übernommene und selbst erfundene Formeln und schöne Tabellen, eine sehr gründliche tour d´hozizont durch die Waldschadensbewertung, garniert mit eindrucksvollen Bildern.

Absolut lesenswert und lehrreich, hätte dem Journalisten der MOZ mal zeigen können, wie komplex die Materie ist, die er so schlenkerhaft vor dem Leser ausbreitet. Hätte ihn aber wahrscheinlich überfordert, nehmen wir mal an.

Wir könnten noch ellenlang in die Literatur einsteigen, aber das lassen wir jetzt -. Es ist wohl klar geworden, wie das Problem aussieht. Eines sagt Müller in Auswertung des BGH-Urteils ganz richtig: „…sind die Gerichte der Meinung, dass sich der Umfang des Schadensersatzes von Verbissschäden an der Sachwertminderung des Bestandes zu orientieren hat und nicht an zukünftigen verbissbedingten Ertragseinbußen, da diese nur mit großer Unsicherheit vorhersehbar sind„. Hier könnte dieser Blogbeitrag bereits enden, denn das erledigt die Betrachtung des fiktiven Zukunftsschadens pro Baum!

Das deutsche Schadensrecht

Wie man sieht, haben wir es hier mit einer sehr anspruchsvollen Materie zu tun. Sie hat eine Menge des „Schweißes der Edlen“ (frei nach Klopstock) gekostet und eine Fülle kompliziertester Formeln und Tabellen hervorgebracht. Wenn es stimmt, dass das LFE in Eberswalde sich in diese Bemühungen einreihen will, dann hat es sich ganz schön was vorgenommen. Es könnte, wie das gerade für Forstleute so schön gesagt werden kann, „auf dem Holzweg“ sein.

Denn der Ursprung von allem liegt im deutschen Schadensersatzrecht. Inzwischen ist rechtlich ausgepaukt (nach zahlreichen abweichenden Rechtskonstruktionen in der Literatur mit völlig unterschiedlichen Rechtsfolgerungen), dass Wildschaden nach dem bürgerlichen Gesetzbuch zu beurteilen ist. Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, die nach zivilrechtlichen Grundsätzen des Rechts der unerlaubten Handlung ausgestaltet ist, was einen vollen Ersatz des Schadens einschließlich von Folgeschäden und entgangenem Gewinn einschließt.

Das kann man bedauern oder blöd finden, aber so isses!

Allerdings enthalten weder § 29 BjagdG noch § 249 BGB eine Definition dessen, was „Schaden“ eigentlich ist. Einigkeit herrscht darüber, dass er eine Vermögenseinbuße ist. Aber wie wird die bemessen? Nach § 31 BJagdG ist auf den Zeitpunkt der Ernte abzuheben. Auf den kann der Forstmann aber natürlich nicht warten. Also muss die zukünftige Einkommenseinbuße geschätzt und dann abgezinst ausgeglichen werden, und zwar in Geld.

Und da liegt der Hase im Pfeffer! Allerdings nicht im Wald, denn er verursacht keine Wildschäden.

Daher kommen nämlich die mathematischen Verrenkungen zur Ermittlung eines wahrscheinlichen in vielleicht 50 oder 80 oder so Jahren sich materialisierenden Vermögens-Minderwertes.

Der aber, und das ist das nach unserer Ansicht letzlich unlösbare Dilemma all dieser Schadensbewertungen, hängt ja nicht nur von der im Meldezeitraum (jeweils ein halbes Jahr nach Entstehung) geschätzt quantifizierten Schädigung eines noch jungen Baumes ab, der zum „Schadenszeitpunkt“, weil ihn dann sowieso keiner kaufen würde, noch garnichts wert ist – alles schon angreifbare Einzelheiten. Denn bis zur Reife passiert im Leben eines Baumes viel – vielleicht muss er sowieso gefällt werden, um den Bestand auszulichten, vielleicht fällt er Rückeschäden zum Opfer, vielleicht erwischt ihn der Eichenprozessionsspinner, oder sonstwas. Und wer weiß denn, ob die Menschen in 50 Jahren überhaupt noch Eichenfurnier haben wollen oder sich leisten können, und was der Klimawandel mit unseren Wäldern macht, und so weiter und so fort! Dazu sollte man unbedingt Müller lesen, der das anhand der Rechtsprechung des BGH hervorragend darlegt; allerdings ist er wie das Gericht der Ansicht, man könne letztlich einen Schaden feststellen. Wir halten das für eher, sagen wir mal, schwierig!

Vor allem: das deutsche Schadensersatzrecht kennt noch einen miesen Ausweg für den Ersatzpflichtigen: ihm darf nämlich nie die Möglichkeit abgeschnitten werden, einen anderen als den hypothetischen Schadensverlauf zu beweisen!

Und das verbietet eine formelhafte oder tabellarische festgelegte Schadenshöhe!

Lange Rede kurzer Sinn: Lassen wir das verdienstvolle LFE ruhig weiter werkeln, und regen wir uns nicht auf. Kein vernünftiger Jäger wird heute noch vollen Wildschadensersatz übernehmen, und kein Ersatzpflichtiger wird sich seine Rechte durcBaumschutzh wissenschaftlich angreifbare Formeln und Tabellen nehmen lassen. Waldbewirtschaftung und Wildbewirtschaftung sind zwei einander berührende und sich zum Teil überschneidende Nachhaltswirtschaften, die beide gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind und nur im öffentlichen Interesse und damit im Interesse unseres Waldes und unseres Wildes betrieben werden können, wenn alle Beteiligten guten Willens sind.

Deshalb bin ich sicher:

Das LFE wird alle diese Worte behalten und in seinem Herzen bewegen (Lukas 2:19).

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Extremer Veganismus schädigt das Hirn

VeganerinAuch wenn man selbst etwas missbilligt, muss man als zivilisierter Mensch dennoch jedem das Recht zugestehen, anderer Meinung zu sein (frei nach Tallentyre, nicht Voltaire!). Wenn jemand also streng vegetarisch leben will, dann hat er nicht nur ein Recht darauf, sondern das ist auch absolut richtig – man kann Fleisch essen, aber man muss nicht.

Gilt das auch für streng veganes Leben? Na klar – auch das ist eine freie Entscheidung eines jeden Einzelnen. Egal, ob andere das für natürlich oder ungesund halten.

Aufmerken, und nicht nur das, sollte man nur immer dann, wenn jemand nicht frei entscheiden kann, welche Lebensform er wählen will oder was er/sie für sich für gut und richtig, gesund oder erstrebenswert hält. Aber das heißt noch lange nicht, dass man sich auch einmischen darf. Wer sich frei entscheidet, ungesund zu leben, darf das! Deshalb sind Rauchverbote z. B. nur dann tolerierbar, wenn sie tatsächlich dem Schutz von Menschen dienen, die zum Mitrauchen gezwungen sind, ohne es zu wollen. Ansonsten soll sich der Staat gefälligst raushalten.

Allerdings sollte man zumindest die Stimme erheben, wenn es darum geht, Kindern etwas aufzuzwingen, das ihnen schadet (über Tiere reden wir ein andermal).

Hier kommen die strengen Veganer in´s Spiel.

Sie verzichten nicht nur auf Fleisch , sondern auch auf Milch, Käse, Butter, Joghurt, Eier, Honig und Speisen mit solchen Zutaten. Das führt häufig zu einem Mangel an Eisen, Zink, Omega-3-Fettsäuren und vor allem Vitamin B 12. Nach Erkenntnissen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung leiden 83% der Veganer an B-12-Mangel – also an Kobaltverbindungen, die eben ausschließlich in Fleisch, Innereien, Eiern und Milch vorkommen.

Die kann man leider durch Algen- und Sojaprodukte nicht ersetzen, denn die enthalten nur B-12-Analoge, die vom Körper nie so verwertet werden können wie das Original. B-12 ist aber, wie man schon seit vielen Jahren weiß, für die Hirnleistung essentiell. Seit kurzem hat man zudem erkannt, dass nicht nur Konzentrationsschwäche auf B-12-Mangel zurückzuführen ist, sondern dass die Wirkungen stärker sind – das Gehirn schrumpft und es kommt zu einer Schädigung der Schutzummantelung von Nervenfasern.

Nun haben wir oben darauf hingewiesen, dass Erwachsene diese Folgen natürlich ebenso freiwillig auf sich nehmen können – und dürfen – wie Raucher ihre Lungenschäden. Problematisch allerdings wird die Sache, wenn Kinder streng veganisch lebender Eltern betroffen sind und deren Ernährung mitmachen müssen. Denn Kinder im Wachstumsalter haben einen deutlich verstärkten Bedarf nach Cobolaminen – streng veganes Essen schädigt das Kind irreparabel.

Da, meinen wir, hört die Freiheit und Selbstbestimmung auf. Man muss deshalb den lieben Kleinen nicht gleich Tartar, Blutwurst und „Deutschländer“ reinhelfen, aber wenigstens vernünftig vegetarisch sollte es dann schon sein!

„Du bist, was Du isst“ (Ludwig Feuerbach, 1804 – 1872)

Ihr Dr. Wolfgang LippsBrennesselsuppe

Quelle: Peter Mühlbauer http://www.heise.de/tp/artikel/40/40689/

Seasons Greetings

Weihnachtsmann

Liebe Besucher, Weidgenossen und Freunde!

 Ein frohes Fest und ein gewaltiges 2014 wünscht Ihnen allen das JUN.i Institut für Jagd und Natur, Energie und Umwelt UG.

 Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

– Geschäftsführer –

 

 

Verfassungswidrige Klauseln im Koalitionsvertrag !

GrundgesetzWem, wie uns, Natur und Naturschutz, Umwelt und Energie am Herzen liegen, findet im Koalitionsvertrag zur GroKo nur wenig Erfreuliches. Ein Skandal ist es allerdings, dass auch jetzt noch die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten unserer Abgeordneten so beschnitten werden (sollen), dass wir uns nicht einmal mehr an diese wenden können, wenn uns irgendetwas gegen den Strich läuft.

 Bekanntlich bestimmt das Grundgesetz, unsere Verfassung, in Art. 38 Abs. 1, dass die Abgeordneten nicht nur in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden, sondern es steht da, ganz deutlich:

 „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

 Nun haben aber offensichtlich die Großkoalitionäre Merkel, Seehofer, Gabriel und ihre Truppenteile große Angst davor, dass im Laufe der nächsten vier Jahre immer wieder Abgeordnete aus der Reihe tanzen und aus eigenem Antrieb oder weil man es ihnen vielleicht intern so ein bisschen nahegelegt hat oder in Verfolg irgendwelcher listiger Schachzüge gegen den Koalitionspartner anders abstimmen, als die eine oder andere Fraktion das gerne möchte. .

 Deshalb enthält der Koalitionsvertrag auf S. 84 , und das ist der Skandal, Misstrauen auf hohem Niveau, denn unter „8. Arbeitsweise der Koalition“ enthält er folgende interessante Vereinbarung der drei Parteien:

 Kooperation der Fraktionen

 Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.

 Nun gibt es zwar im deutschen Parlament seit jeher den Begriff der „Fraktionsdisziplin“, die ja gelegentlich ganz nützlich ist und mit subtilen Druckmitteln durch die Fraktionsführer auch gern herbeigeführt wird. Aber auch die Verhandlungsführer der CDU, CSU und SPD wissen natürlich, das ein „Fraktionszwang“ in Deutschland (wie in Österreich und der Schweiz) absolut verfassungswidrig ist. Das schon bei der einzelnen Fraktion.

 Und hier nun vereinbaren sie frech und gottesfürchtig einen vertraglich fixierten Große-Koalitions-Fraktions-Zwang und verstoßen damit nicht nur vorsätzlich und öffentlich gegen die Verfassung, sondern machen die Opposition, bei allem auch im Vertrag geäußerten Kooperationswillen, so richtig „zum Affen“!

Schiefe Justitia

 Lupenreine Demokratie nach Gutsherrenart – schöne Bescherung zum Fest!

 Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Koalitionsvertrag – erst mal schöne Worte!

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, der heute von der CDU in´s Netz gestellt wurde, enthält eine überwältigende Fülle schöner Prosa. Über vieles hat man sich geeinigt, wenn auch überwiegend mit Vorbehalten, Fragezeichen, Bedingungen und Einschränkungen. Vieles, dessen Bearbeitung man sich gewünscht hätte, ist unter den Tisch gefallen.

 Ein schönes Beispiel dafür ist das Kapitel „Landwirtschaft und ländlicher Raum“. Liest sich euphorisch, klingt prima – Probleme werden nicht benannt! Kein Wort über die Zerstörung ländlicher Räume und der Tierwelt durch Energiepflanzenanbau, kein Wort zum Bienensterben, nichts über die Zulassung von bedenklichen Pflanzenschutzmitteln, und auch „Landgrabbing“ kommt nicht vor.

 Wir werden ja sehen, was wirklich geschieht. Unsere Meinung: Nix, oder jedenfalls nicht viel!

 Lesen Sie selbst:

Auszug aus dem Koalitionsvertrag:

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Wir würdigen die Leistungen der Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland für
die Sicherung einer gesunden Ernährung und den Erhalt vielfältiger Kulturlandschaften. Unser Ziel ist eine multifunktional ausgerichtete, bäuerlich unternehmerische Landwirtschaft, die ressourcen- und umweltschonend produziert, die Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit miteinander verbindet. Leitbild ist eine von Familien betriebene, regional verankerte, flächendeckende Landwirtschaft unterschiedlicher Strukturen und Produktionsweisen. Sie trägt zur Wertschöpfung, gut bezahlter Arbeit und sicheren Einkommen in den ländlichen Räumen bei.

Umsetzung der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Entwicklung ländlicher Räume.

Mit der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden wir besonders
die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung ländlicher Räume fördern.
Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wird zu einer „Gemein-
schaftsaufgabe ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt. Die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) sollen umfassend genutzt werden. Für eine integrierte Entwicklung ländlicher Räume ist es notwendig, Ressortzuständigkeiten besser zu koordinieren. Innerhalb der Bundesregierung wird ein Schwerpunkt für ländliche Räume, Demografie und Daseinsvorsorge gebildet.

Wertschöpfung und Innovation 

Wir wollen die Agrarforschung besser verzahnen und in den Bereichen Tierwohl,
nachhaltige Pflanzenschutzverfahren, Eiweißstrategie und klimaschonende Land-
wirtschaft stärken. Die Arbeit der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) wird un
terstützt und verstetigt. Das Themenspektrum der Fachagentur für Nachwachsende Zusammenhalt der Gesellschaft Rohstoffe (FNR) wird um den Bereich Nachhaltigkeit erweitert. Wir werden europäische Forschungsförderungsprogramme in Deutschland zielgerichteter koordinieren. Das Bundesprogramm „Ökolandbau und andere nachhaltige Formen der Landwirtschaft“ wird verstetigt.

Die deutschen Milcherzeuger leisten einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung in
ländlichen Räumen und zum Erhalt der Kulturlandschaft. Wir setzen den Kurs der
Marktausrichtung in der Milchwirtschaft fort. Wir setzen weiterhin auf ein wirksames
und verlässliches Sicherheitsnetz der EU.

Die bestehenden Potenziale zur Energieeinsparung im Gartenbau sollen stärker ge-
nutzt werden.

Der deutsche Weinbau hat eine wichtige Rolle für die Erhaltung einer typischen Kul-
turlandschaft. Wir unterstützen die deutschen Winzer bei ihrer Ausrichtung auf erfolgreiche Qualitätserzeugnisse.

Wir werden die Umsetzung der Waldstrategie 2020 vorantreiben und dabei verstärkt
auf die Schutzziele der Biodiversitätsstrategie setzen. Der Klein- und Kleinstprivat-
wald wird mit geeigneten Mitteln in die Entwicklung einbezogen. Länderspezifische
Konzepte zur Zielerreichung bleiben unberührt. Der Waldklimafonds wird angemes-
sen finanziell ausgestattet.

Im Rahmen der Neuordnung des europäischen Saatgutrechts treten wir dafür ein,
dass die Saatgutvielfalt garantiert wird, die Interessen des nicht kommerziellen Be-
reichs gewahrt werden und der Zugang zu alten und regionalen Sorten nicht be-
schränkt wird. Wir setzen uns dafür ein, dass es im Rahmen des Nachbaus keine
weiteren Einschränkungen für Landwirte und mittelständische Pflanzenzüchter gibt.

Wir wollen die traditionelle, arbeitsintensive Küstenfischerei unterstützen sowie die
Binnenfischerei und die Aquakultur stärken. Die Reform der Gemeinsamen Fische-
reipolitik wird im Sinne der Ressourcenschonung und des Erhalts der Wettbewerbs-
fähigkeit der Fischerei umgesetzt. Besonderen Wert legt die Koalition auf den Schutz der Meeresböden und Bestände sowie die Weiterentwicklung der Fangtechnik und Fangmethoden mit dem Ziel der Beifangminderung. Die Koalition wird sich weiterhin für ein konsequentes Verbot des Walfangs sowie ein Handelsverbot mit Walfleisch einsetzen.

Die Vermarktung regionaler Produkte wird ausgebaut. Das bundesweit einheitliche
„Regionalfenster“ zur Kennzeichnung regionaler Produkte wird evaluiert. Auf dieser
Grundlage werden gegebenenfalls verbindliche Kriterien festgelegt. Um die behördli
che Überprüfung der agrarwirtschaftlichen Exporte hinsichtlich Einhaltung der inter-
nationalen Standards sowie spezieller Anforderungen einzelner Drittstaaten zu ver-
bessern, wird dem Bund eine koordinierende Funktion zugewiesen. Die Exportkom-
petenz des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz wird gestärkt.

Beim Abschluss bi- und multilateraler Handelsabkommen ist die verbindliche Einhal
tung der hohen europäischen Standards in den Bereichen Verbraucher-, Tier- und
Umweltschutz von zentraler Bedeutung.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps:   Ratlos

Sind Äpfel wirklich gesund ?

„An apple a day keeps the doctor away“

 Das ist eine alte englische800px-Deutsche_Pomologie_-_Aepfel_-_016 Gesundheitsweisheit. Aber gleichzeitig ist es eine Tatsache, dass viele Menschen eine Apfelunverträglichkeit besitzen und auf Äpfel allergisch reagieren. Dahinter verbirgt sich interessanter Weise eine Fehlreaktion unseres Immunsystems: die Immunglobulin E-Antikörper verwechseln das Apfelprotein Mal d 1 mit dem (bösen) Birkenpollenallergen Bet v1.

 Nicht nur, aber auch deswegen werden Äpfeln, auch Bioäpfeln, Gerb- und Bitterstoffe und Polyphenole weitgehend weggezüchtet. Dann schmecken sie auch süßer und werden nicht so leicht braun.

 Aber wie bei der Genmanipulation zeigt sich jetzt, dass man in Gottes (oder der Natur) ausgeklügelten Bauplan nicht eingreifen sollte. Damit verschlimmbessert man die Dinge nur.

 Denn die weggezüchteten aromatischen Verbindungen mit ringgebundenen Hdroxygruppen sorgen dafür, dass das Kreuzallergen beim Verzehr deutlich weniger Probleme verursacht. Deshalb kehrt man wieder reumütig zu alten Apfelsorten zurück, wie wir das im „Lieper Vorwerk“ auf einer vor drei Jahren mit 32 Bäumen neu gesetzten Streuobstwiese zur Zeit praktizieren.DSCN1091 Auch die Universität Wageningen und viele Obstbaumschulen beschreiten diesen Weg, wie man bei Telepolis im Einzelnen nachlesen kann, wo man auch alle Informationen über die verträglichen Apfelsorten findet (http://www.heise.de/tp/artikel/40/40102/1.html).

 Fazit: „Only an old apple a day keeps the docor away“!

001EntsApfelernte

Ihr Dr. Wolfgang Lipps, Apfelzüchter und Geschäftsführer

Solarstrom – die falsche Energiewende !

SolarstromGut gemeint – schlecht gemacht!

Die überhastete Energiewende fördert, weitgehend konzeptionslos, drei Erzeuger neuer Energie: Biomasse, Windenergie und Solarstrom. Alle drei bringen zum Teil gewaltige Probleme mit sich, aber die teuerste und zugleich am wenigsten nutzbringende Variante ist die Erzeugung von Solarstrom. Sie zeigt zudem die Planlosigkeit der Politik am deutlichsten.

Das falsche Pferd.

Es beginnt damit, dass eine rapide gewachsene Solarindustrie in Deutschland allein durch die chinesische Konkurrenz binnen kürzester Zeit in die Knie gegangen ist – jetzt hat es, nach Solon, Q-Cells, Centrotherm und anderen einen der größten Pioniere der Branche erwischt: Conergy. 99% des Börsenwertes vernichtet, 1200 Beschäftigte arbeitslos.

Das hat dazu geführt, dass die Förderung der Solarindustrie durch die öffentliche Hand, genauer: den deutschen Steuerzahler, nicht nur weitgehend „in die Hose“, sondern nach China gegangen ist; von den 20 Milliarden EURO Fördergeldern ist ein großer Teil in den Kauf chinesischer Produkte abgeflossen.

Was für ein Unsinn!

Genauso unsinnig ist die Förderung, die über die (inzwischen verringerte) Einspeisevergütung und in anderer Weise hiergeblieben ist. Das Land und seine Hausdächer sind inzwischen ziemlich vollgepflastert mit Solar-Paneelen, aber am ganzen deutschen Energiemix nimmt die Erzeugung von Solarstrom, wenn auch kontinuierlich steigend, nur sehr geringfügig teil: nach ca. 3% in 2011 waren es ca 4,5 bis 4,7% in 2012. Das ist letztlich eine verheerende Kosten-Nutzen-Relation, was die Politik nicht daran gehindert hat, vor kurzem nochmals weitere 50 Mio EURO an Subventionen auszuloben.

Zudem ist die Solarenergie auch noch weitgehend ineffektiv, da man sie noch nicht speichern kann – ein Schicksal, das sie allerdings mit Biomasse und Windkraft teilt, aber gerade Biomasse ist leichter steuerbar. Denn wenn die Sonne kräftig scheint, erzeugen heute schon Solaranlagen zuviel ungebrauchte Energie, und an Regentagen muss koventionell zuproduziert werden.

Kein Schluss mit dem Gewurschtel in Sicht!

Es wird höchste Zeit, dass die Politik ein klares Konzept entwickelt, mit vernünftigen Finanzierungsmodellen und für die Bürger erträglich. Inzwischen steht fest, dass die Strompreise in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen werden. Damit wird die Eigenstromerzeugung von Immobilienbesitzern zunehmend ein Mittel, den Fremdbezug von teurem Strom zu verringern. Nur das sollte mit Augenmaß und vernünftig politisch unterstützt werden, aber ohne Investitionsförderung und ohne Einspeisevergütung – da gibt es intelligentere Möglichkeiten.

Aber gerade im Wahlkampf wird ja bekanntlich das Gehirn ausgeschaltet!

Ihr

Solarstrom_2

Dr. Wolfgang Lipps

 

Genmanipulierter Weizen – Angriff aus dem Hinterhalt !

sierksdorf-kornfeldAnfang Juni ist in den USA genau das passiert, was wir, die wir Genmanipulationen von Pflanzen mißtrauisch gegenüberstehen, schon lange befürchten: auf einem Feld in Oregon wurde genmanipulierter Weizen gefunden. Der stammt, wie man herausfand, wahrscheinlich irgendwie von Versuchsfeldern von Monsanto aus den Jahren 1998 und 2005 (!) und hat sich da offensichtlich weggeschlichen. Er ist gegen das Totalherbizid „Roundup“ (Glyphosat) resistent und vor allem nicht zugelassen, soll aber gesundheitlich für den Menschen unschädlich sein – sagen das US-Landwirtschaftsministerium USDA und Monsanto.

Das kann man glauben oder nicht. Japan zum Beispiel glaubts nicht und hat einen vorläufigen Einfuhrstopp angeordnet, Südkorea prüft verstärkt alle Importe, und die EU-Kommission hat die Mitgliedsstaaten zu besonderen Kontrollen aufgefordert.

Erste Folgen

In den USA stiegen sofort die Weizenpreise und die Exporte gingen zurück, was besonders Oregon hart trifft, dessen Weizen zu 90% in den Export geht. Auch kam es zu ersten Protestaktionen gegen Monsanto. Diese Firma will sich aber, wie man hörte, ohnehin aus Europa zurückziehen – bei dem europäischen Mißtrauen gegen genveränderte Pflanzen sei der Verkauf hier ein Kampf gegen Windmühlen. Allerdings hat Monsanto das diesbezügliche taz-Interview abgeschwächt, bestätigt aber, dass man sich in Deutschland und Europa eher auf konventionelles Saatgut konzentriere.

Hört sich ja schon mal gut an.

Muss aber natürlich nicht so bleiben. Anträge von Monsanto laufen weiter. Die Maissorte MON810 ist in Europa zugelassen, wird aber wohl nur in Spanien und Portugal angebaut. Die EU-Kommission ist mit weiteren Anträgen befasst.

Fragen bleiben

Wie sich das Zeug 9 Jahre nach Versuchsende nach Oregon „weggeschlichen“ haben könnte, macht auch Monsanto ratlos und gibt zu denken. Keiner weiß, wo es noch wächst, was schon deshalb misslich ist, weil der Anbau verboten ist und hohe Strafen auslöst. Da kann man sich mit Fug fragen, ob die Kontrolle der Testfelder von Monsanto eigentlich so ordentlich war, wie das vorgeschrieben ist. Im Jahre 2006 gab es schon einmal so einen Unfall mit Reis – LL601 von Bayer CropScience. Schuld war, laut Bayer, „der liebe Gott“. Der hat Bayer allerdings dann im Stich gelassen, als mehr als eine halbe Milliarde Schadensersatz gezahlt werden musste, weil Farmer auf ihrer Ernte sitzen geblieben waren. Das kann Monsanto auch blühen – ein Farmer hat schon Klage eingereicht.

Man soll eben dem lieben Gott nicht ins Handwerk pfuschen!

(Quelle: Florian Rötzer am 10.06.2013 in TELEPOLIS)

bauer

 

 

 

Ihr Dr. Wolfgang Lipps