Koalitionsvertrag – erst mal schöne Worte!

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, der heute von der CDU in´s Netz gestellt wurde, enthält eine überwältigende Fülle schöner Prosa. Über vieles hat man sich geeinigt, wenn auch überwiegend mit Vorbehalten, Fragezeichen, Bedingungen und Einschränkungen. Vieles, dessen Bearbeitung man sich gewünscht hätte, ist unter den Tisch gefallen.

 Ein schönes Beispiel dafür ist das Kapitel „Landwirtschaft und ländlicher Raum“. Liest sich euphorisch, klingt prima – Probleme werden nicht benannt! Kein Wort über die Zerstörung ländlicher Räume und der Tierwelt durch Energiepflanzenanbau, kein Wort zum Bienensterben, nichts über die Zulassung von bedenklichen Pflanzenschutzmitteln, und auch „Landgrabbing“ kommt nicht vor.

 Wir werden ja sehen, was wirklich geschieht. Unsere Meinung: Nix, oder jedenfalls nicht viel!

 Lesen Sie selbst:

Auszug aus dem Koalitionsvertrag:

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Wir würdigen die Leistungen der Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland für
die Sicherung einer gesunden Ernährung und den Erhalt vielfältiger Kulturlandschaften. Unser Ziel ist eine multifunktional ausgerichtete, bäuerlich unternehmerische Landwirtschaft, die ressourcen- und umweltschonend produziert, die Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit miteinander verbindet. Leitbild ist eine von Familien betriebene, regional verankerte, flächendeckende Landwirtschaft unterschiedlicher Strukturen und Produktionsweisen. Sie trägt zur Wertschöpfung, gut bezahlter Arbeit und sicheren Einkommen in den ländlichen Räumen bei.

Umsetzung der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Entwicklung ländlicher Räume.

Mit der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden wir besonders
die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung ländlicher Räume fördern.
Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wird zu einer „Gemein-
schaftsaufgabe ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt. Die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) sollen umfassend genutzt werden. Für eine integrierte Entwicklung ländlicher Räume ist es notwendig, Ressortzuständigkeiten besser zu koordinieren. Innerhalb der Bundesregierung wird ein Schwerpunkt für ländliche Räume, Demografie und Daseinsvorsorge gebildet.

Wertschöpfung und Innovation 

Wir wollen die Agrarforschung besser verzahnen und in den Bereichen Tierwohl,
nachhaltige Pflanzenschutzverfahren, Eiweißstrategie und klimaschonende Land-
wirtschaft stärken. Die Arbeit der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) wird un
terstützt und verstetigt. Das Themenspektrum der Fachagentur für Nachwachsende Zusammenhalt der Gesellschaft Rohstoffe (FNR) wird um den Bereich Nachhaltigkeit erweitert. Wir werden europäische Forschungsförderungsprogramme in Deutschland zielgerichteter koordinieren. Das Bundesprogramm „Ökolandbau und andere nachhaltige Formen der Landwirtschaft“ wird verstetigt.

Die deutschen Milcherzeuger leisten einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung in
ländlichen Räumen und zum Erhalt der Kulturlandschaft. Wir setzen den Kurs der
Marktausrichtung in der Milchwirtschaft fort. Wir setzen weiterhin auf ein wirksames
und verlässliches Sicherheitsnetz der EU.

Die bestehenden Potenziale zur Energieeinsparung im Gartenbau sollen stärker ge-
nutzt werden.

Der deutsche Weinbau hat eine wichtige Rolle für die Erhaltung einer typischen Kul-
turlandschaft. Wir unterstützen die deutschen Winzer bei ihrer Ausrichtung auf erfolgreiche Qualitätserzeugnisse.

Wir werden die Umsetzung der Waldstrategie 2020 vorantreiben und dabei verstärkt
auf die Schutzziele der Biodiversitätsstrategie setzen. Der Klein- und Kleinstprivat-
wald wird mit geeigneten Mitteln in die Entwicklung einbezogen. Länderspezifische
Konzepte zur Zielerreichung bleiben unberührt. Der Waldklimafonds wird angemes-
sen finanziell ausgestattet.

Im Rahmen der Neuordnung des europäischen Saatgutrechts treten wir dafür ein,
dass die Saatgutvielfalt garantiert wird, die Interessen des nicht kommerziellen Be-
reichs gewahrt werden und der Zugang zu alten und regionalen Sorten nicht be-
schränkt wird. Wir setzen uns dafür ein, dass es im Rahmen des Nachbaus keine
weiteren Einschränkungen für Landwirte und mittelständische Pflanzenzüchter gibt.

Wir wollen die traditionelle, arbeitsintensive Küstenfischerei unterstützen sowie die
Binnenfischerei und die Aquakultur stärken. Die Reform der Gemeinsamen Fische-
reipolitik wird im Sinne der Ressourcenschonung und des Erhalts der Wettbewerbs-
fähigkeit der Fischerei umgesetzt. Besonderen Wert legt die Koalition auf den Schutz der Meeresböden und Bestände sowie die Weiterentwicklung der Fangtechnik und Fangmethoden mit dem Ziel der Beifangminderung. Die Koalition wird sich weiterhin für ein konsequentes Verbot des Walfangs sowie ein Handelsverbot mit Walfleisch einsetzen.

Die Vermarktung regionaler Produkte wird ausgebaut. Das bundesweit einheitliche
„Regionalfenster“ zur Kennzeichnung regionaler Produkte wird evaluiert. Auf dieser
Grundlage werden gegebenenfalls verbindliche Kriterien festgelegt. Um die behördli
che Überprüfung der agrarwirtschaftlichen Exporte hinsichtlich Einhaltung der inter-
nationalen Standards sowie spezieller Anforderungen einzelner Drittstaaten zu ver-
bessern, wird dem Bund eine koordinierende Funktion zugewiesen. Die Exportkom-
petenz des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz wird gestärkt.

Beim Abschluss bi- und multilateraler Handelsabkommen ist die verbindliche Einhal
tung der hohen europäischen Standards in den Bereichen Verbraucher-, Tier- und
Umweltschutz von zentraler Bedeutung.

Ihr Dr. Wolfgang Lipps:   Ratlos

Sind Äpfel wirklich gesund ?

„An apple a day keeps the doctor away“

 Das ist eine alte englische800px-Deutsche_Pomologie_-_Aepfel_-_016 Gesundheitsweisheit. Aber gleichzeitig ist es eine Tatsache, dass viele Menschen eine Apfelunverträglichkeit besitzen und auf Äpfel allergisch reagieren. Dahinter verbirgt sich interessanter Weise eine Fehlreaktion unseres Immunsystems: die Immunglobulin E-Antikörper verwechseln das Apfelprotein Mal d 1 mit dem (bösen) Birkenpollenallergen Bet v1.

 Nicht nur, aber auch deswegen werden Äpfeln, auch Bioäpfeln, Gerb- und Bitterstoffe und Polyphenole weitgehend weggezüchtet. Dann schmecken sie auch süßer und werden nicht so leicht braun.

 Aber wie bei der Genmanipulation zeigt sich jetzt, dass man in Gottes (oder der Natur) ausgeklügelten Bauplan nicht eingreifen sollte. Damit verschlimmbessert man die Dinge nur.

 Denn die weggezüchteten aromatischen Verbindungen mit ringgebundenen Hdroxygruppen sorgen dafür, dass das Kreuzallergen beim Verzehr deutlich weniger Probleme verursacht. Deshalb kehrt man wieder reumütig zu alten Apfelsorten zurück, wie wir das im „Lieper Vorwerk“ auf einer vor drei Jahren mit 32 Bäumen neu gesetzten Streuobstwiese zur Zeit praktizieren.DSCN1091 Auch die Universität Wageningen und viele Obstbaumschulen beschreiten diesen Weg, wie man bei Telepolis im Einzelnen nachlesen kann, wo man auch alle Informationen über die verträglichen Apfelsorten findet (http://www.heise.de/tp/artikel/40/40102/1.html).

 Fazit: „Only an old apple a day keeps the docor away“!

001EntsApfelernte

Ihr Dr. Wolfgang Lipps, Apfelzüchter und Geschäftsführer

Solarstrom – die falsche Energiewende !

SolarstromGut gemeint – schlecht gemacht!

Die überhastete Energiewende fördert, weitgehend konzeptionslos, drei Erzeuger neuer Energie: Biomasse, Windenergie und Solarstrom. Alle drei bringen zum Teil gewaltige Probleme mit sich, aber die teuerste und zugleich am wenigsten nutzbringende Variante ist die Erzeugung von Solarstrom. Sie zeigt zudem die Planlosigkeit der Politik am deutlichsten.

Das falsche Pferd.

Es beginnt damit, dass eine rapide gewachsene Solarindustrie in Deutschland allein durch die chinesische Konkurrenz binnen kürzester Zeit in die Knie gegangen ist – jetzt hat es, nach Solon, Q-Cells, Centrotherm und anderen einen der größten Pioniere der Branche erwischt: Conergy. 99% des Börsenwertes vernichtet, 1200 Beschäftigte arbeitslos.

Das hat dazu geführt, dass die Förderung der Solarindustrie durch die öffentliche Hand, genauer: den deutschen Steuerzahler, nicht nur weitgehend „in die Hose“, sondern nach China gegangen ist; von den 20 Milliarden EURO Fördergeldern ist ein großer Teil in den Kauf chinesischer Produkte abgeflossen.

Was für ein Unsinn!

Genauso unsinnig ist die Förderung, die über die (inzwischen verringerte) Einspeisevergütung und in anderer Weise hiergeblieben ist. Das Land und seine Hausdächer sind inzwischen ziemlich vollgepflastert mit Solar-Paneelen, aber am ganzen deutschen Energiemix nimmt die Erzeugung von Solarstrom, wenn auch kontinuierlich steigend, nur sehr geringfügig teil: nach ca. 3% in 2011 waren es ca 4,5 bis 4,7% in 2012. Das ist letztlich eine verheerende Kosten-Nutzen-Relation, was die Politik nicht daran gehindert hat, vor kurzem nochmals weitere 50 Mio EURO an Subventionen auszuloben.

Zudem ist die Solarenergie auch noch weitgehend ineffektiv, da man sie noch nicht speichern kann – ein Schicksal, das sie allerdings mit Biomasse und Windkraft teilt, aber gerade Biomasse ist leichter steuerbar. Denn wenn die Sonne kräftig scheint, erzeugen heute schon Solaranlagen zuviel ungebrauchte Energie, und an Regentagen muss koventionell zuproduziert werden.

Kein Schluss mit dem Gewurschtel in Sicht!

Es wird höchste Zeit, dass die Politik ein klares Konzept entwickelt, mit vernünftigen Finanzierungsmodellen und für die Bürger erträglich. Inzwischen steht fest, dass die Strompreise in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen werden. Damit wird die Eigenstromerzeugung von Immobilienbesitzern zunehmend ein Mittel, den Fremdbezug von teurem Strom zu verringern. Nur das sollte mit Augenmaß und vernünftig politisch unterstützt werden, aber ohne Investitionsförderung und ohne Einspeisevergütung – da gibt es intelligentere Möglichkeiten.

Aber gerade im Wahlkampf wird ja bekanntlich das Gehirn ausgeschaltet!

Ihr

Solarstrom_2

Dr. Wolfgang Lipps

 

Genmanipulierter Weizen – Angriff aus dem Hinterhalt !

sierksdorf-kornfeldAnfang Juni ist in den USA genau das passiert, was wir, die wir Genmanipulationen von Pflanzen mißtrauisch gegenüberstehen, schon lange befürchten: auf einem Feld in Oregon wurde genmanipulierter Weizen gefunden. Der stammt, wie man herausfand, wahrscheinlich irgendwie von Versuchsfeldern von Monsanto aus den Jahren 1998 und 2005 (!) und hat sich da offensichtlich weggeschlichen. Er ist gegen das Totalherbizid „Roundup“ (Glyphosat) resistent und vor allem nicht zugelassen, soll aber gesundheitlich für den Menschen unschädlich sein – sagen das US-Landwirtschaftsministerium USDA und Monsanto.

Das kann man glauben oder nicht. Japan zum Beispiel glaubts nicht und hat einen vorläufigen Einfuhrstopp angeordnet, Südkorea prüft verstärkt alle Importe, und die EU-Kommission hat die Mitgliedsstaaten zu besonderen Kontrollen aufgefordert.

Erste Folgen

In den USA stiegen sofort die Weizenpreise und die Exporte gingen zurück, was besonders Oregon hart trifft, dessen Weizen zu 90% in den Export geht. Auch kam es zu ersten Protestaktionen gegen Monsanto. Diese Firma will sich aber, wie man hörte, ohnehin aus Europa zurückziehen – bei dem europäischen Mißtrauen gegen genveränderte Pflanzen sei der Verkauf hier ein Kampf gegen Windmühlen. Allerdings hat Monsanto das diesbezügliche taz-Interview abgeschwächt, bestätigt aber, dass man sich in Deutschland und Europa eher auf konventionelles Saatgut konzentriere.

Hört sich ja schon mal gut an.

Muss aber natürlich nicht so bleiben. Anträge von Monsanto laufen weiter. Die Maissorte MON810 ist in Europa zugelassen, wird aber wohl nur in Spanien und Portugal angebaut. Die EU-Kommission ist mit weiteren Anträgen befasst.

Fragen bleiben

Wie sich das Zeug 9 Jahre nach Versuchsende nach Oregon „weggeschlichen“ haben könnte, macht auch Monsanto ratlos und gibt zu denken. Keiner weiß, wo es noch wächst, was schon deshalb misslich ist, weil der Anbau verboten ist und hohe Strafen auslöst. Da kann man sich mit Fug fragen, ob die Kontrolle der Testfelder von Monsanto eigentlich so ordentlich war, wie das vorgeschrieben ist. Im Jahre 2006 gab es schon einmal so einen Unfall mit Reis – LL601 von Bayer CropScience. Schuld war, laut Bayer, „der liebe Gott“. Der hat Bayer allerdings dann im Stich gelassen, als mehr als eine halbe Milliarde Schadensersatz gezahlt werden musste, weil Farmer auf ihrer Ernte sitzen geblieben waren. Das kann Monsanto auch blühen – ein Farmer hat schon Klage eingereicht.

Man soll eben dem lieben Gott nicht ins Handwerk pfuschen!

(Quelle: Florian Rötzer am 10.06.2013 in TELEPOLIS)

bauer

 

 

 

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Heizen mit Holz – noch mehr Probleme !

PelletfeuerIn meinem Blogbeitrag am 04. Februar habe ich auf den „Schweinezyklus“ beim Heizen mit Holz hingewiesen; will sagen – was so umweltfreundlich und preiswert daherkommt, unterliegt leider auch den Marktgesetzen von Angebot und Nachfrage, mit wechselnden Preisen.

Leider gilt mit den Marktgesetzen auch: wer kann, besorgt sich die Ware billig und verscherbelt sie teuer, guten Vorsätzen und Umwelt und Nachhaltigkeit zum Trotz. Und wenn man den Verbraucher nicht so richtig doll aufklären muss, ist das auch recht!

Pellets aus Übersee?

Matthias Brake macht uns in Telepolis am 12.06.2013 darauf aufmerksam, dass zum einen auch die großen Energieerzeuger – RWE, Vattenfall und andere – Pellets als Energiequelle entdeckt haben und in großem Umfang nachfragen, was ja nun für den kleinen Verbraucher nicht so günstig ist, und dass diese Nachfrage zu Umweltproblemen führt, die man gerade vermeiden wollte.

So werden in den USA zunehmend große Wälder gerodet. Deshalb unterhält RWE ein eigenes Pelletierwerk in Georgia mit ca. 1.500.000 Tonnen Jahresproduktion, um unter anderem sein Kohlekraftwerk Tilbury zum weltweit größten Biomassekraftwerk umzurüsten. German Pellets presst 500.000 Tonnen Pellets in Texas und baut in Louisiana ein Werk mit einer Kapazität von 1 Million Tonnen pro Jahr. Kraftwerksbesitzer in Polen streben nach Anerkennung der Mitverbrennung von Holz in Kohlekraftwerken als Ökostromerzeugung. Vattenfall denkt in die gleiche Richtung und wollte sogar zunächst Tropenholz in Klingenberg verfeuern – das ist zwar aufgegeben, aber man sucht für Moabit und Lichtenberg Pellets aus USA und Kanada, die in zwei neuen Biomasse-Kraftwerksblöcken verfeuert werden sollen.

Und die Folge ?

Das alles führt nicht nur zwangsläufig zu einer Verteuerung dieser Biomasse für den „Häuslebesitzer“, sondern leider auch zur Abholzung von Wäldern überall auf der Welt. Und dort gelten weithin eben gerade nicht die europäischen Vorschriften, insbesondere nicht in den USA, mit denen verhindert werden soll, dass Energiepflanzennutzung auf Flächen mit großer biologischer Vielfalt wie Sümpfen und Mooren stattfindet.

Wie Brake richtig feststellt: „Das Bild vom CO2-neutralen Brennstoff aus Holzresten einer nachhaltigen Forstwirtschaft entpuppt sich als Greenwashing“, was ein schöner ökologischer Ausdruck ist für „Augenwischerei“.

So hat halt jedes Ding seine zwei Seiten – die schöne und die, sagen wir mal, die weniger schöne!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps (Geschäftsführer)

SVLFG – die Abzocke wird immer dreister !

Hai

 

 

Nichts gelernt?

Wir haben darüber berichtet, dass der Unterzeichnete gegen die Rechtsvorgängerin der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, ein rechtskräftiges Urteil vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erstritten hat, mit dem klargestellt wurde, dass diese Berufsgenossenschaft für Jagdgenossenschaften nicht zuständig ist und niemals zuständig war – die Beitragsbescheide zur Unfallversicherung waren und sind rechtswidrig (LSozG B-B vom 16.08.2012 – L 3 U 308/09; s. auch unseren Blogbeitrag vom 23.08.2012 –

Link: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154687 ).

Das gibt die SVLFG jetzt zwar zu, aber meint gleichzeitig – weil man ja, irgendwie, die Jagdgenossenschaften dennoch weiter schröpfen will, – das Gericht habe ja nicht entschieden, dass die Jagdgenossenschaft nicht dennoch ein Unternehmen im Sinne des Sozialgesetzbuches VII wäre, und deshalb dann halt irgendwo, wahrscheinlich bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) unfallversichert werden müsse.

Und schlussfolgert dann locker: Entweder Ihr lasst Euch zur VBG überweisen und zahlt da weiter Beiträge, oder Ihr bleibt erstmal bei uns – Eure Beiträge bis einschliesslich 2012 behalten wir. Verklagt uns doch!

Stimmt das ?

Das ist alles ein ziemlicher Unsinn und ziemlich frech obendrein. Denn richtig ist:

 

  1. Es ist höchst fraglich, ob die Jagdgenossenschaft (JG) – oder: jede JG – überhaupt ein „Unternehmen“ i. S. des Sozialrechts ist. Die Definition in § 121 SGB VII nennt dafür „Betriebe, Verwaltungen, Einrichtungen und Tätigkeiten“, also eigentlich alles, was im Leben nicht schnell genug auf´n Baum kommt. Aber klar ist auch: nur wenn sich überhaupt ein Sachverhalt ergibt, bei dem irgendwelche abhängigen Personen gegen Unfall versichert sein sollten, käme dafür dann das sog. „Unternehmen“ in Betracht. Bei der JG ist das wahrscheinlich überwiegend nicht gegeben.
  2. Denn der nach § 150 SGB VII beitragspflichtige „Unternehmer“ ist eben nur der, „dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht“ und „für dessen Unternehmen Versicherte tätig sind“  – wer oder was käme denn da bei einer JG in Frage? Richtig: Garkeiner!

Und was soll dabei die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ?

Die SVLFG schreibt frech:

Eigentlich sind wir nicht zuständig, sondern vielleicht die VBG. An die können wir Euch, wenn Ihr wollt, überweisen – da zahlt Ihr natürlich auch Beiträge (behaupten die einfach, stimmt aber wahrscheinlich nicht).

Und dann kommts:

Wenn Ihr aber nicht verwiesen werden wollt, dann bleibt es auch über 2013 hinaus bei unserer Zuständigkeit.

Das aber hat gerade das Landessozialgericht rechtskräftig anders entschieden! Die SVLFG schert sich offensichtlich keinen Deut darum. Im Gegenteil: sie verweist die JG erstmal auf das Widerspruchsverfahren und regt dann fröhlich eine neue Klage beim Sozialgericht an. Und damit so richtig klar wird, welcher Geist hier herrscht, wird dann gleich noch erklärt, die rechtswidrig in den letzten Jahren bezahlten Beiträge gäb´s natürlich auch nicht zurück. Und das, obwohl die SVLFG genau weiß, dass § 44 SGB X ausdrücklich bestimmt:

 (1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt … worden ist, …, und soweit deshalb … Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. ….

(2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.

Zudem muss man sich mal ansehen, wofür die VBG eigentlich zuständig ist – für so gut wie alles –  ausser eben Jagdgenossenschaften!

Zuletzt noch eins drauf:

Ihre Mitteilungen schließt die SVLFG ernsthaft – veräppeln können wir uns ja eigentlich selber – mit dem Satz:

„Wir hoffen, dass wir mit unseren Ausführungen zum besseren Verständnis der Sach- und Rechtslage in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragen konnten…“

(und, wie gesagt: wenn nicht, könnt ihr ja mal wieder klagen!).

Irgendwie stimmt das dann wieder: Selten hat sich Abzocke so unbekümmert selbst dargestellt!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

Jagd und Tierschutz – zu § 17 Tierschutzgesetz

Die neue Sau im Dorf

§ 17 TiersSautotchutzgesetz (TierSchG) lautet: Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer …ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.

Von Tierschützern, gerade auch den selbsternannten, und Jagdgegnern wird wieder mal eine neue Sau durch´s Dorf getrieben mit der Frage: Verstößt die Jagd gegen § 17 TierSchG? Wie heutzutage üblich geht sofort im Internet ein großes Hauen und Stechen los. Die Angreifer hauen auf´s Blech und erstatten gleich mal, auch mit Hilfe des inzwischen sattsam bekannten Jagdrechtsgegners Rechtsanwalt Dominik Storr, drei Strafanzeigen. Die Jäger kriegen umgehend Angst und stellen ernsthaft die Frage, ob das Tierschutzgesetz hier vielleicht eine Lücke aufweist, weil es – angeblich – zur Jagd als Rechtfertigungsgrund der Tötung von Tieren nicht genug sagt. Die Jagdpresse im April ist voll davon.

Da wollen wir doch vernünftiger Weise mal den Ball flach halten!

Der vernünftige Grund

§ 4 Abs. 1 TierSchG sieht ausdrücklich die „weidgerechte Ausübung der Jagd“ als zulässigen Grund für die Tötung eines Wildtieres ohne die sonst vorgeschriebene Betäubung an. Voraussetzung sind die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die wir Jäger bekanntlich durch eine Prüfung erwerben, und in der haben wir nach § 15 Abs. 5 BJagdG ausreichende Kenntnisse auch auf dem Gebiet des Tierschutzes (und des Rechts) nachzuweisen. § 13 TierSchG bestimmt ferner, dass bei bestimmten Maßnahmen die Vorschriften des Jagdrechts unberührt bleiben, also vorgehen.

Gleichberechtigt neben dem Tierschutzgesetz steht das Bundesjagdgesetz mit allen auch landesrechtlichen Vorschriften. Sein Ziel ist die Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes, die in der Tat ein Kulturgut und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Der Jäger ist ausdrücklich kraft Gesetzes befugt, Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild) weidgerecht zu töten – unter Beachtung unter anderem des Tierschutzes, und unter Androhung von Strafen und Jagdscheinentzug bei Verstößen gerade auch gegen das TierSchG – § 17 Abs. 4 lit. 1d BJagdG. Die §§ 19, 19a und 21 BJagdG enthalten Vorschriften, die auch dem Tierschutz, jedenfalls dem Tier, dienen.

Und ganz wichtig: Schalenwild unterliegt einem Tötungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt, wobei dann die Erlaubnis uns behördlich auf der Grundlage des geprüften Abschussplanes erteilt wird – hier betreiben wir also Wildhege unter Beachtung des Tierschutzes mit obrigkeitlicher Gestattung.

Mithin steht außer Zweifel: die rechtlich einwandfrei betriebene weidgerechte Jagd ist ein „vernünftiger Grund“ zur Tötung eines Wirbeltieres i. S. des § 17 TierSchG.

Tierschutzwidrige Jagd?

Dabei ist ebenfalls klar, und zwar schon seit Jahren und rechtlich unangefochten und außer Diskussion, dass auch Jäger dann gegen § 17 TierSchG verstoßen können, wenn sie die Grenzen der erlaubten Jagd überschreiten. Der vorsätzliche Abschuss von Schalenwild über den Abschussplan hinaus, auch mit sog. bedingtem Vorsatz, verstößt selbstverständlich gegen § 17 TierSchG und ist ein strafbares Vergehen. Grobe Verstöße gegen die deutsche Weidgerechtigkeit sind ebenso zu behandeln – deswegen prüfen die Staatsanwaltschaften Paderborn und Würzburg zu Recht die Anzeigen Storr gegen den massenweisen Abschuss von Rehwild oder Füchsen – das ist beileibe kein Angriff gegen die Jagd an sich (unabhängig von der sicherlich jagdfeindlichen Einstellung der Anzeigenerstatter), sondern ein rechtsstaatliches Verfahren, dem wir Jäger uns stellen müssen.

Wer anständig, weidgerecht, mit Liebe zum Tier jagt und „den Schöpfer im Geschöpfe ehrt“, kann das leicht ertragen.

Mit Weidmannsheil Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Beitragsbescheide der SVLFG – Widerstand wohl zwecklos !

Wie wir berichtet haben, sind mehrere Eilanträge an die Sozialgerichte Berlin und Frankfurt/Oder auf sofortigen Rechtsschutz gegen die überhöhten Beitragsbescheide eingereicht worden, darunter auch von mir.

Die SVLFG hat in den Verfahren eine Entscheidung des Sozialgerichts Altenburg S 3 U 924/13 ER vom 25.03.2013 eingereicht, welches mit ausführlicher, aber unserer Ansicht nach nicht vollständig schlüssiger Begründung, einen derartigen Antrag abgelehnt hat.

Dem ist jetzt in meinem Fall auch das Sozialgericht Berlin gefolgt, welches den Beschluss des SG Altenburg, gestrafft und gekürzt, schlicht abgeschrieben hat – S 68 U 214/13 ER vom 16.04.2013. Die Beschwerde dagegen ist nicht möglich, weil der Beschwerdewert von € 750,00 nicht erreicht wird. Ich bin zwar der Meinung, dass diese beiden Entscheidungen falsch sind, weil z.B. nicht geprüft wird, ob die neuen Beiträge gegen das Gleichheitsgebot und das Grundrecht auf rechtsstaatliches Handeln verstoßen, aber beide Gerichte übernehmen ungeprüft die Ausführungen der SVLFG. Damit werden wohl diese Eilverfahren auch bei anderen Sozialgerichten scheitern.

Richter lieben es sehr, wenn sie eine Entscheidung finden, die sie übernehmen können. Macht das Leben leichter – nicht unbedingt der Antragsteller, aber sicher der Richter. So ist das halt.

Ob die Hauptklageverfahren, wenn sie denn geführt werden, angesichts dieser Haltung ein anderes Ergebnis erzielen werden, darf füglich bezweifelt werden. So werden wir Jäger wohl in den sauren Apfel der Abzocke durch die SVLFG beißen müssen – es wird höchste Zeit, dass die „Jagden“ aus dem Sozialgesetzbuch herausgenommen werden!

Dr. Wolfgang Lipps