Synchrondoublette auf Kahlwild – die völlig unnötige Diskussion !

Rottier und KalbJeder weidgerechte Jäger, der seine Waffe beherrscht, kennt die Doublette auf Kitz und Ricke oder Kalb und Tier. Nix Besonderes – ordentlich ansprechen, klare Entscheidung treffen und dann mit zwei guten Schüssen erlegen. Da das Muttertier erfahrungsgemäß immer nach wenigen Fluchten verhofft, ist das für einen guten Schützen jagdliche Routine.

Nun meint der neue Nationalpark Schwarzwald, seine „jagdliche Infrastruktur eignet sich nicht für diese Art des Doublettenschusses“. Der wird aber für gut und richtig gehalten, wobei sich die Begründung etwas, mit Verlaub, ulkig liest und sprachlich (und grammatikalisch) einigermaßen verunglückt ist – Zitat aus der Anweisung „Die Synchrondoublette auf Rotwild im Nationalpark Schwarzwald“ vom 22.07.2014:

„Bei der Erlegung eines Stückes ist immer zu beachten, wie die verbleibenden Tiere den Tot (gemein ist: den Tod) des Artgenossen erfahren. Bei Wildarten wie dem Rotwild, das positive, (das Komma ist hier fehl am Platze) wie negative Erfahrungen über Generationen tradiert, kommt diesem Aspekt eine ganz besondere Bedeutung zu. Das Entnehmen von einzelnen Individuen wie z. B. Kälbern sollte möglichst immer zusammen mit dem Muttertier erfolgen, um dieses Tradieren von schlechten Erfahrungen auf den Nachwuchs zu vermeiden („keine Zeugen hinterlassen“).“

Wir halten diese Begründung für die Doublette für höchst, sagen wir mal, diskussionswürdig und sie ist wahrscheinlich in Teilen wildbiologisch und wildpsychologisch (eine schöne Wissenschaftsdisziplin!) falsch. Aber grundsätzlich ist dann, wenn die Erlegung beider Stücke hegerisch angezeigt ist, die Erlegung beider Stücke auch sinnvoll.

Dagegen hat erkennbar auch niemand was!

Aber jetzt hat irgendein Unglückswurm im Nationalpark daraus eine höchst detailreiche und gelehrsame und damit typisch deutsche Anweisung gebastelt, mit der erreicht werden soll, dass im Nationalpark gezielter Doubletten geschossen werden können. Die steht in dem erwähnten ulkigen Papier unter folgendem Motto:

Lösungsvorschlag:

Wenn eine Doublette von einem einzelnen Schützen aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten nicht erreicht werden kann, könnten aber

          zwei Schützen

          auf einem Hochsitz

          mit einem gleichzeitigen Schuss

den Erfolg herbeiführen.

Und dann geht’s los: Auf nahezu zwei Seiten werden erst einmal 9 „absolut zwingende“ Bedingungen definiert, die für diese konzertierte Aktion von zwei Schützen gegeben sein müssen. Zu denen gehört zu unserem Erstaunen:

–                  keiner wird dazu gezwungen (sach bloß!),

–                  es braucht gute und „nervenstarke“ Schützen,

–                  es müssen auch zwei auf den Hochsitz passen (hätte man jetzt nicht gedacht!)

usw. usf.

Dann wird die Durchführung detailliert beschrieben, die sowohl jagdliche Binsenweisheiten wie auch wunderbare Abläufe enthält. So wird verlangt, dass sich immer nur einer der beiden auf der Leiter befinden soll und die Waffe erst auf dem Sitz geladen wird – schön, dass man das mal wieder sagt. Vorgeschrieben ist auch für beide „taktischer (aktiver) Gehörschutz“; klar, weil die sich gegenseitig bis zum gleichzeitigen Schuss laut was vorzählen müssen, ohne dass das Alttier das hört – letzteres wird merkwürdiger Weise nicht angesprochen. Und das Ganze soll nicht stattfinden, wenn mehr als zwei Tiere mit zwei Kälbern auf der Fläche stehen.

Und was dergleichen Sottisen mehr sind.

Wer das liest, ohne den kleinen shitstorm im Internet bemerkt zu haben, wird mit Recht annehmen, das Datum sei ein Irrtum und müsse der 1. April sein.

Isses aber nicht.

Jetzt also haben wir einen kleinen shitstorm, der ebenso unnötig und in weiten Teilen ebenso töricht ist wie dieses Papier. Stefan Fügner hält in seinem Jagdblog (wie gewohnt wieder mit zahlreichen Druck- und Grammatikfehlern) diesen Synchronschuss zwar für effizient – was er ohne Zweifel ist –, aber nimmt das gleich mal zum erneuten Anlass, auf seinen Hauptgegner, den „Hobbyjäger“, einzuprügeln mit den schönen Worten, dass der Verfasser bei diesem Papier wohl vergessen hätte, „dass die etablierten (!) Jägerschaft krankhaft hysterisch auf jede Art der Effizienzsteigerung bei der Jagd reagiert. Effizienz und die traditionelle Jagd sind aus Sicht der Hobbyjagd absolut unvereinbar“.

Stefans Bartmühle im Keller, müssen wir nicht groß kommentieren.

Im Forum Wild und Hund meint ein Anonymus mit dem schönen Namen Horri-do, der seit Sept. 2013, also in einem Jahr, schon 695 Beiträge gepostet hat (!), „das beigefügte Schreiben des „Nationalpark Schwarzwald“, eine Handlungsanweisung, wie Dubletten beim Rotwild zu schiessen seien, sei hier zur Diskussion – und zur Mahnung, was Grün-Rot sich unter einem „Wildtiermanager“ vorstellt – freigegeben.“ Hier haben wir also den Dauergegner Rot-Grün.

Und so „wogt und wallt der Hader“. Allerdings relativ bescheiden, und das mit Recht.

Denn das Papier kann man füglich nicht richtig ernst nehmen. Wenn die Nationalparkverwaltung im Schwarzwald meint, der Rotwildabschuss müsse etwas forciert und effizienter gemacht werden, dann ist das eine Entscheidung, die in der Sache gerechtfertigt sein muss – wir wissen zu wenig über die Bedingungen in diesem Gebiet und unterstellen das mal. Wenn man dann glaubt, mit ein paar „Synchron-Erlegungs-Gespannen“ und derartigen ausgefeilten Gebrauchsanweisungen eine Effizienzsteigerung der Wildbewirtschaftung herbeiführen zu können, dann ist das wahrscheinlich ein Holzweg, von denen es im Schwarzwald ja bekanntlich mehrere gibt.

Das Gegenteil von gut ist nun mal leider: gut gemeint! Aber einen echten shitstorm ist das nun wirklich nicht wert.

Doppelhochsitz

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Neues Jagdgesetz NRW – vermintes Gelände!

remmel

Der Präsident des Landesjagdverbandes NRW, Ralph Müller-Schallenberg, meinte gerade erleichtert angesichts des jetzt vorliegenden Entwurfs eines „ökologischen Jagdgesetzes“, immerhin werde „in NRW die Jagd nicht abgeschafft; dafür gebe es weder eine politische noch eine rechtliche Grundlage“.

Wenn er sich da mal nicht irrt!

Denn die Sammlung von „bedenklichen, akzeptablen und nicht hinnehmbaren“ Regelungen und die schönrednerisch-beschwichtigenden Ausführungen des Ministers Remmel beim Landesjägertag 2014 in Köln ebenso wie die schöne Einleitung zum Gesetzentwurf und dessen offizielle Begründung kleistern die Probleme eher zu.

Klar ist nämlich bei der Lektüre dieses Werkes: neben in der Tat akzeptablen und natürlich auch bedenklichen Regelungen, die noch genügend Stoff für die jetzt beginnenden Anhörungen bieten, enthält der Entwurf einige richtige „Korken“, die der Minister und seine Paladine sicherlich mit Zähnen und Nägeln verteidigen werden – decken sie sich doch weitgehend mit der „Resolution für ein ökologisches Jagdgesetz in NRW“, das unter dem schönen dicken Titel „JAGDREFORM JETZT!“ einherkam und dazu geführt hat, dass das neue Jagdgesetz auch tatsächlich ökologisch heißen soll; Verfasser sind die üblichen Verdächtigen wie NABU, BUND, BMT, ETN und natürlich, neben noch anderen, PETA.

Ob man sich über die neuen Verbote aufregen soll, kann man noch gelassen diskutieren, betreffen sie doch zunächst mal „nur“ bleihaltige Munition und Totschlagfallen, aber auch komplexere Themen wie die Baujagd, die Abrichtung von Jagdhunden an der lebenden Ente und den Jagdschutz gegen wildernde Katzen. Bedenklicher sind da schon Vegetationsgutachten und der Verzicht auf den Abschußplan beim Rehwild, den allerdings der weidgerechte und verantwortungsvolle Revierinhaber in der Tat nicht braucht.

Die Absenkung der Mindestpachtdauer auf fünf Jahre halten wir, mit Verlaub, für Unsinn, die amtliche Begründung für äußerst schwach. Noch größerer Unsinn ist die geplante Wiedereinführung der – entgegen der Rechtsprechung tatsächlich (wie der Deutsche Jagdrechtstag nachgewiesen hat!) verfassungswidrigen – Jagdsteuer. Und die Verlängerung der Jagdzeit auf Rehböcke bis zum 15. Januar werten wir als einen Kotau vor Schlumpschützen und weiter nix; ob die durch den geplanten Schießnachweis für Bewegungsjagden dafür etwas „ausgedünnt“ werden, kann man füglich bezweifeln.

Der erwähnte Korken aber steckt sicherlich in der Neufassung des § 4. Dessen schwer leserlicher Absatz 3 sagt:

Grundflächen im Eigentum einer juristischen Person in gemeinschaftlichen Jagdbezirken können zu befriedeten Bezirken erklärt werden, wenn die juristische Person glaubhaft macht, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt.

Der § 6a BJagdG gilt zwar „sinngemäß“ dazu weiter und erschwert die Sache ein wenig, aber natürlich nicht sehr, denn „ethische Skrupel“ einer juristischen Person lassen sich selbstredend allein schon durch Satzungsbestimmungen und ähnliches trefflich erzeugen – und dass die zuvor erwähnten Protagonisten der Resolution „JAGDREFORM JETZT!“ sämtlich aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, hat sich bestimmt auch schon bis zu Minister Remmel rumgesprochen. Dass diese juristischen Personen auch munter dem Landerwerb, häufig mit öffentlicher Förderung, zugetan sind, ist sicherlich hilfreich bei der so geplanten Eindämmung der Jagd.

Dass sich das aus dem ohnehin schon bedenklichen Urteil des EuGH so nicht ableiten lässt, stört die Gesetzesverfasser erkennbar nicht.

Ja, lieber Müller-Schallenberg, „presse den Helm ins Haar, gürt um Dein lichtblau Schwert, schnall an Dein schärfstes Sporenpaar und sattle Dein schnellstes Pferd…“  usw. (frei nach Moritz Graf von Strachwitz) – da kommt ganz schön was auf den LJV und die Jägerschaft zu.

Dr. Wolfgang Lipps

Bienensterben – Neonicotinoide im Visier


biene4Stiller Tod – seit Jahren unaufhaltsam

Hunderte von wissenschaftlichen Studien bestätigen seit vielen Jahren das langsame aber stetige Bienensterben.

Das ist eine dramatische Entwicklung, denn: „stirbt die Biene, stirbt der Mensch“ (unser Blogbeitrag vom 14. Juli 2011). Dem wird inzwischen niemand mehr widersprechen, aber gleichzeitig sind die Anstrengungen, hier Abhilfe zu schaffen, eher ungenügend bzw. – das muss leider festgestellt werden – auch direkt lustlos, wenn nicht sogar durch Lobby-Arbeit von Chemieriesen und der Agrarwirtschaft torpediert!

Beispiel: Neonicotinoide

Insektizide aus dieser Gruppe stehen seit langem im Verdacht, für das Bienensterben in Europa mitverantwortlich zu sein. Die Gruppe bezeichnet gegen Insekten hochwirksame synthetisch hergestellte Wirkstoffe, die einen bestimmten Rezeptor in den Nervenzellen beeinträchtigen, was zu Krämpfen und schließlich zum Tod der Insekten führt.

Aufgrund mehrerer alarmierender Gutachten beauftragte die EU-Kommision daraufhin im April 2012 die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) mit der Erstellung eines Gutachtens. Im Januar 2013 wurde das veröffentlicht, es hatte die Mittel Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxan untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass es sehr wohl Risiken für Bienen gibt, aber die Studie konnte mangels vollständiger Daten nicht abgeschlossen werden und die Wirkungen auf andere Bestäuber konnten nicht untersucht werden. Die EU-Kommission schlug daraufhin eine vorläufige Beschränkung der Verwendung dieser Mittel vor, die Mitgliedstaaten konnten sich – wie so oft – natürlich nicht einigen, und so setzte die Kommission ihren Vorschlag einfach dahingehend um, dass die Mittel nur noch für gewerbliche Anwendungen bzw. für bestimmte Kulturen gar nicht mehr oder nur noch nach der Blüte zulässig sind. Das ganze wurde vorbehaltlich näherer Erkenntnisse auf zwei Jahre beschränkt.

Sehr wirksam war und ist das also nicht, das Bienensterben geht weiter!

Neue Erkenntnisse

Da die Neonicotinoide immerhin 40% des milliardenschweren Marktes der Insektizide ausmachen, sind einerseits die Industrie und Agrarlobby natürlich am Erhalt dieses Marktes höchst interessiert, verstärken sich andererseits aber richtiger Weise die wissenschaftlichen Anstrengungen, die Rolle dieser Mittel beim Bienensterben endgültig zu klären. Seit Jahren arbeiten deshalb Forscher in einer „Task Force on Systemic Pesticides“ (TFSP) daran und haben nunmehr, gestützt auf ca. 800 wissenschaftliche Studien (offizielle Quellenangabe allerdings: 150 Studien) eine Meta-Studie veröffentlicht: „Worldwide Intergrated Assessment“ (Voller Titel: „Worldwide Integrated Assessment of the Impact of Systemic Pesticides on Biodiversity and Ecosystems – A review of the direct and indirect effects of neonicotinoids and fipronil on vertebrate wildlife“).

Danach ist das Bienensterben tatsächlich nur der auffälligste Teil des Schadens, den die untersuchten Wirkstoffe anrichten.

Was bedeutet das ?

Es bedeutet zunächst, dass sich die Erkenntnis durchsetzen muss, wie schädlich diese Mittel sind. Sie ziehen natürlich große Teile der Nahrungskette in Mitleidenschaft, weil zu einen die Bestäuber, gerade die Bienen, weniger werden und damit durch fehlende Befruchtung von Pflanzen immer größere Produktionsausfälle entstehen. Die führen eben im Extremfall zu „…stirbt der Mensch!“. Zudem ernähren sich auch viele Tiere von behandelten Pflanzen, die das Gift in der Nahrungskette an ihre Fressfeinde weitergeben können. Auch verbreiten sich die Insektizide im Wasser und im Boden und gelangen so in weitere Tiere und deren Fressfeinde.

Der Verbreitungsschaden ist also kaum abzuschätzen.

Letztlich wird durch verringerte Mengen an Insekten auch die Vogelpopulation dezimiert – so soll in den letzten drei Jahrzehnten die Zahl der Feldvögel bereits um mehr als die Hälfte abgenommen haben, was natürlich nicht allein den Insektiziden angelastet werden kann. Aber ein Zusammenhang ist da.

Und das bedeutet zum anderen: die zuständigen Behörden sollten endlich beginnen, ein Verbot der Neonicotinoide ernsthaft in Angriff zu nehmen. Denn: „wer zu spät kommt, denn bestraft – leider nicht das Leben, sondern letztendlich der Tod!“.

Ein nachdenklicher und besorgter Geschäftsführer Dr. Wolfgang Lippsbiene2

 

 

 

 

Herr Gabriel – Sie täuschen, tricksen und tarnen!

Ein Kommentar zur Energiewende der Bundesregierung

eeg-kampagnenbild,property=bild,bereich=bmwi2012,sprache=de,width=620,height=221Wirtschaftsminister Gabriel macht nicht nur die Energiewende kaputt, er verkauft diese wirtschaftsfeindliche und zukunftsblinde Politik auch noch als Erfolg. In mehreren großen deutschen Zeitungen ließ er am Wochenende diese Großanzeige schalten: „Wir haben etwas an der Energiewende gestrichen: Nachteile“. Die Energiewende, so heißt es, sei jetzt: „Planbar. Bezahlbar. Effizient“.

Das Gegenteil ist richtig !

Planbar ?

Das Tempo, das Gabriel mit seinem neuen EEG vorgibt, bedeutet: Allein im Strombereich mit seinem „Deckel“ für Sonnen- uns Windstrom dauert die Energiewende über 100 Jahre. Diese Zeit haben wir aber angesichts des raschen Klimawandels nicht.

Bezahlbar ?

Jedes Jahr zahlt die deutsche Volkswirtschaft nahezu 100 Milliarden Euro für Kohle-, Gas- und Ölimporte an die arabischen Ölscheichs und an russische Gasbarone. Hinzu kommt, dass die Klimaschäden nach einer Berechnung des ehemaligen Chefvolkswirts der Weltbank etwa fünfmal teurer werden als eine rasche und intelligent organisierte Energiewende so wie sie bisher in Deutschland betrieben wurde.

Richtig ist, dass für die Energiewende 2013 die kleinen und mittleren Stromverbraucher hierzulande 20 Milliarden Euro aufbringen mussten.

Richtig ist aber auch, dass Steuerzahler für Atom- und Kohlesubventionen in den letzten Jahrzehnten etwa 400 Milliarden Euro bezahlten.

Effizient ?

Die Energiewende ist so lange nicht effizient, wie der Wirtschaftsminister darunter eine Kohlewende versteht. Nicht zufällig heißen die Folgekosten der Kohlewirtschaft „Ewigkeitskosten“.

Herr Gabriel, Sie haben nicht die Nachteile gestrichen, sondern die mittel- und langfristigen Vorteile für die gesamte deutsche Wirtschaft vergeigt und zudem zehntausende Arbeitsplätze bei den Zukunftstechnologien vernichtet.

Außerdem: Mit dieser Anzeige täuschen Sie, Sie tricksen und Sie tarnen. Glauben Sie im Ernst, so je Bundeskanzler werden zu können? Für wie dumm halten Sie uns Wählerinnen und Wähler eigentlich?

Franz Alt 16.07.2014 – Zitat aus http://www.heise.de/tp/artikel/42/42276/1.html

Das wollten wir unseren Besuchern nicht vorenthalten! Mehr von Franz Alt auch www.sonnenseite.com

Ihr Dr. Wolfgang Lipps – Geschäftsführer

Energiewende wird zum Riesenflop !

Denergie2ie von Angela Merkel unter dem verheerenden Eindruck von Fukushima übereilt losgetretene sogenannte „Energiewende“ ist nicht nur von Anfang an unter Beschuss geraten, sondern die Kritik nimmt zu. Heute kann man mit Fug und Recht konstatieren:

Die Politik hat´s vergeigt!

Denn, wie unser ehemaliger Wirtschaftsminister Clement kürzlich richtig feststellte: die Energiewende ist „mangels politischer, rechtlicher und technischer Synchronisation in Kosten und Preisen völlig aus den Fugen geraten“ sowie: „Die politische Blauäugigkeit, die in dieses Desaster führte, ist atemberaubend.“ (Handelsblatt online 13.02.2014). Und zu Wirtschaftsminister Gabriels Reformplänen – die wir vom Institut für teils unzureichend, teils ziemlich falsch halten – bemerkt Clement richtig wenn auch zu gütig: „Auch wenn wir den Gabriel-Vorschlägen folgen, wird im Jahr 2025 noch immer mehr Wind- und Solarstrom subventioniert und produziert werden als jedenfalls mangels Speicherung im hiesigen Markt untergebracht werden kann.“

Denn wo stehen wir heute?

                  Von der Kernenergie verabschieden wir uns gerade, vielleicht zu Recht, aber jedenfalls schlecht organisiert und gegenüber dem Rest der Welt – und unseren Nachbarn – nur zu unserem Nachteil.

                  Dafür versauen wir die Umwelt weiter mit sogenannter „Brückentechnologie“, vor allem mit Braunkohle, dem schlechtesten Energieerzeuger überhaupt. Das Land Brandenburg hat gerade, gegen den wütenden und völlig berechtigten Protest der Bürger, der Umweltorganisationen und aller Vernünftigen, die Erweiterung von Welzow beschlossen; ein energiepolitisches Armutszeugnis ersten Ranges!

                  Die EEG-Neuplanung für die Bahn wird uns nur teuerere Tickets bescheren und den Busverkehr mehren und die Strassen noch mehr belasten;

                  Die Industrie-Ausnahmen beim EEG werden bleiben und den Wettbewerb weiter verzerren;

                  Windkraft ist ein so kontroverses Thema, dass mit verträglicher Entwicklung schon wegen der Verspargelung der Landschaft, den hohen Rückbaukosten, der Leitungsproblematik und vor allem, wie generell bei Primärenergie, der bislang fehlenden Speichertechnologie mit einer verträglichen Entwicklung zu vernünftigen Kosten nicht zu rechnen ist. Die Branche befindet sich zudem in einer ernsten Finanzierungskrise (s. dazu meinen Blogbeitrag „Windkraftbeteiligungen in der Krise“ in www.finanzanlagen-rettungsdienst.de):

                  Die Stromerzeugung aus Biomasse ist höchst umstritten, denn sie erzeugt den bekannten Konflikt zwischen Teller und Steckdose und führt zur Abholzung von Wäldern und zu schwer erträglichen Eingriffen in Flora und Fauna.

Vor allem aber: Solarstrom und Eigenerzeugung.

Die geplante Einbeziehung von Eigenstromanlagen in die EEG-Umlage ist keine gute Idee, weil damit der bisherige Eigenstrom ungebührlich verteuert wird. Vor allem aber: Die deutsche Solarindustrie wird bereits jetzt erfolgreich ausgebremst!

Denn:

Gebäudeintegrierte Photovoltaik-(PV)-Anlagen wurden nicht mehr privilegiert, danach wurden große PV-Anlagen aus der Vergütung herausgenommen, dann wurde die Vergütung in raschen Schritten gekürzt, der Eigenanteil wird, wie gesagt, verteuert.

Die Folgen:

Die Investitionen auf dem PV-Markt sind in 2014 so zurückgegangen, dass die von der Bundesregierung vorgeplanten Ausbauziele von 2,5 bis 3,5 Gigawatt nicht mehr erreicht werden. Und schlimmer noch: diese Entwicklung hat, zusammen mit einigen anderen Faktoren, zu einem massiven Firmensterben und damit zu beachtlichen Arbeitsplatzverlusten geführt. Die PV-Branche beschäftigte im Jahre 2012 noch 100.300 Beschäftigte, 2013 nur noch 56.000, weil der inländische Markt um 57% und die damit verbundenen Investitionen um 62% abgenommen haben. In der gesamten Branche der erneuerbaren Industrie ist dementsprechend ein Rückgang der Beschäftigten um ca. 7 % auf 371.400 zu verzeichnen (Windenergie 137.800, Biomasse 63.000, Wasserkraft 3.400 und der Geothermie 1.300).

Wurstelei, wohin man schaut.

Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps, Geschäftsführer              

 

 

  

Holzfahrrad – Öko oder Unsinn?

Holzfahhrad BildJedermann weiß nicht nur, sondern es wird immer wieder und aller Orten bewiesen, was man aus Holz alles machen kann. Das ist erfreulich und begrüßenswert, denn Holz ist ein wunderbarer nachwachsender Rohstoff. Seit alters her macht man damit Tische, Stühle, Bänke, Pfeile, Bögen, Lanzen, Zaunpfähle, Hausbalken, Schindeln, Schaukelpferde, Klarinetten, Geigen, Zahnstocher, Alphörner und was dergleichen schöne und nützliche Dinge mehr sind. Viele von denen werden heute noch benutzt, andere wie Putzmühlen, Dreschflegel, Holunderpfeifen, Richtblöcke oder Leiterwagen sind überholt.

Da bleibt es nicht aus, dass auch mancher Gegenstand aus Holz hergestellt wird, der ziemlich unnütz oder, mit Verlaub, unsinnig ist. Aber bis auf das Loriot´sche Portemonnaie als Laubsägearbeit fällt einem da tatsächlich wenig ein.

Diesem Mangel helfen jetzt allerdings zwei Herren ab – der Herr Moritz Sanne (oben im Bild) und der Herr Matthias Broda. Von denen hatte man vorher noch nie gehört, aber die schon oft um allerlei publizierte Sottisen verdiente Märkische Oderzeitung hat das am 4. April 2014 geändert. Mit der schönen Schlagzeile: EBERSWALDE ERFINDET DAS FAHRRAD NEU und der folgenden Mitteilung: An der Hochschule mitentwickeltes Elektromobil ruft auf Messen Furore hervor. Mit der Hochschule ist die HNE (Hochschule für Nachhaltige Entwicklung) in Eberswalde gemeint, und mit Furore bezeichnet man gewöhnlich Gefühlswallungen.

Eine solche haben wir bei der Lektüre dieses Artikels heftig empfunden, nämlich ein starkes Gefühl der Belustigung verbunden mit einem des Ärgers. Ersteres, weil wir das Produkt, mit Verlaub, ziemlich albern finden und letzteres, weil es mit Steuermitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefördert wurde.

Aber jetzt endlich mal zur Sache: WORUM GEHT´S EIGENTLICH?

Na, wie das Bild oben zeigt: die beiden Herren, Herr Sanne als Tischler und ehemaliger Student der HNE und Herr Broda als Mitinhaber der Berliner Firma System 180 haben ein Elektro-Fahrrad aus Holz gebastelt.

Schön scheusslich, schön teuer, und nicht mal ökologisch nachhaltig.

EierköpferSoll mal später in Serie so ca. € 4000 kosten, wird also bestimmt ein paar Leutchen finden, die das Spielgeld haben, um sich mit sowas zu zeigen. Wirtschaftlich erfolgreich wird´s wahrscheinlich nie, aber das macht ja auch nix, das Schicksal teilt es dann eben mit dem Schwerkraft-Eier-Köpfer und anderen törichten Gadgets.

Als Beispiel dafür, was man mit Holz alles machen kann, ist es sicher ganz demonstrativ, aber, insbesondere mit unseren Steuergeldern, so überflüssig wie zwei kalte Füße. Da gibt es inzwischen hervorragende andere Produkte: Tragebalken für große Hallen, Bauelemente und neuerdings die großartige BaubucheHolzkonstruktion Sevilla der Firma Pollmeier, die die simple Technik des Holzfahrrads in großem Stile und erheblich hochwertiger in die Praxis umsetzt, und vieles vieles mehr.

Die ökologische Bilanz hingegen ist nach unserer überschlägigen Rechnung absolut zu vernachlässigen – wenn wir mal die Kosten eines Baumes bis zur Holzgewinnung, die Transport- und Verarbeitungskosten, und die aufgewendete Energie für alle diese Schritte zusammenrechnen, dann ist ein schönes Campagnolo-Rennrad auch nicht teurer.

Fazit:

Bastelt ruhig drauflos, Leute, je witziger desto besser – aber  bitte nicht mit meinem Geld!Laufrad

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Quellen:

Holzfahrrad:http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1266022/

Baubuche: http://www.pollmeier.com/de/baubuche/ingenious-hardwood/

 

Der „entgeltliche unentgeltliche Begehungsschein“ und der „Hegebeitrag“

GeldDas neue Jagdjahr rückt heran, und deshalb weist das Jagdblog darauf hin, dass damit nicht nur zahlreiche Jagdpachten auf den Markt kommen, sondern auch die Zahl der „unseriösen“ Angebote steige, mit denen „unentgeltliche Begehungsscheine“, also Jagderlaubnisse, gegen einen „Hegebeitrag“ im Internet und der Jagdpresse angeboten werden. Häufig wird auch nicht von einem Hegebeitrag gesprochen, sondern es werden andere Bedingungen für die Erteilung der angeblich „unentgeltlichen“ Jagderlaubnis genannt – etwa die Verpflichtung zum Bau jagdlicher Einrichtungen, die Verpflichtung zur Übernahme von Wildschaden, die Beteiligung an Revierkosten, die Übernahme von Kosten der Fütterung und Kirrung, und was dergleichen erfindungsreiche Gestaltungen mehr sind.

Das Jagdblog meint, diese Anbieter hätten keine Ahnung vom Jagdrecht – was häufig stimmen dürfte – und seien unseriös; man solle also nicht darauf hereinfallen. Das ist im Ergebnis richtig, aber ganz so einfach ist es allerdings nicht. Was also ist wirklich ein „unentgeltlicher Begehungsschein“?

Die Jagdgesetze

regeln fast ausschließlich nur den entgeltlichen Begehungsschein, der uns hier nicht beschäftigen soll – alle Jagdgesetze aber (bis auf Berlin und Niedersachsen) unterscheiden ausdrücklich zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Jagderlaubnissen. Zum unentgeltlichen Begehungsschein fehlen gesetzliche Regelungen weitgehend.

Rechtlich geklärt ist, dass die Inhaber von Begehungsscheinen (entgeltlich und unentgeltlich) jedenfalls kein eigenes Jagdausübungsrecht haben, sondern ihnen ist vom Jagdausübungsberechtigten nur gestattet, an der Jagdausübung des Berechtigten teilzunehmen; einige Landesjagdgesetze sagen das ausdrücklich (z. B. Mecklenburg-Vorpommern in § 13 (1) Satz 2, ferner Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen). Ebenso klar ist, dass ein Jagdgast, also ein Inhaber einer Jagderlaubnis, Wilderei begeht, wenn er seine ihm erteilte Erlaubnis überschreitet. Andererseits kann ihm gestattet werden, sich das von ihm erlegte Wild anzueignen, ohne dass er dadurch etwa zum Unterpächter würde.

Jede Jagderlaubnis bedarf nach den auch im Jagdpachtrecht geltenden §§ 540, 581 (2) BGB der Zustimmung des Verpächters, die häufig schon im Jagdpachtvertrag geregelt ist. Fehlt sie, ist allerdings der Begehungsschein nicht ohne weiteres nichtig, denn die fehlende Zustimmung regelt nur das Rechtsverhältnis zwischen Verpächter und Pächter und kann z.B. zur fristlosen Kündigung oder anderen Rechtsfolgen für den Pächter führen; davon kann dann natürlich wieder die Fortdauer der Jagderlaubnis betroffen sein.

Ungültig können Jagderlaubnisse dann sein, wenn das jeweilige Landesgesetz bestimmt, dass Pächterhöchstgrenzen einzuhalten sind und mit Begehungsscheinen überschritten werden können, und ebenso bestimmen einige Landesjagdgesetze, dass die Erteilung von Erlaubnisscheinen aus Gründen der Hege behördlich beschränkt oder untersagt werden kann – z. B. Baden-Württemberg § 10 (3), Brandenburg §16 (5), Mecklenburg-Vorpommern § 13 (4) und Schleswig-Holstein § 12 (4).

Und grundsätzlich müssen Jagderlaubnisse von allen Revierpächtern des betreffenden Reviers erteilt werden, oder der Erteilende muss dazu von allen anderen bevollmächtigt sein, sonst sind sie jedenfalls den anderen gegenüber unwirksam und führen gegebenenfalls zur Wilderei.

Unentgeltliche Jagderlaubnisse

Der Begriff „unentgeltlich“ wird im Zivilrecht häufig verwendet. Entgelt bezeichnet dabei immer die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung. Ein entgeltlicher Vertrag ist also insbesondere ein gegenseitiger Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) stehen. Die Bindung kann aber auch auf andere Weise hergestellt werden, etwa durch Vereinbarung einer Bedingung. Der Begriff der Entgeltlichkeit ist damit weiter als der der Gegenseitigkeit. Der unentgeltliche Begehungsschein ist auch nicht immer ein Vertrag, sondern kann auch ein rein tatsächliches Gefälligkeitsverhältnis sein, wenn ihm der rechtliche Bindungswille fehlt.

Damit ist klar: die Jagderlaubnis ist nur dann „unentgeltlich“, wenn keine Gegenleistung für gerade die Einräumung der Möglichkeit zu jagen vereinbart oder auch nur verlangt wird; die Gegenleistung muss dabei nicht in Geld bestehen, sondern kann auch Sachleistungen beinhalten (Hochsitzbau) oder die Übernahme von Verpflichtungen (Beteiligung am Wildschaden). Entscheidend ist immer, ob die „Gegenleistung nach dem Willen auch nur einer Partei, meist des Jagdpächters, nur deshalb verlangt wird, weil sonst die Jagdmöglichkeit nicht gewährt wird.

Der „Hegebeitragist immer eine gewollte Gegenleistung; wird er verlangt, handelt es sich also automatisch um eine entgeltliche Jagderlaubnis, und für die gelten dann die strengen Regeln des BJagdG und der Landesjagdgesetze (Gleichstellung mit dem Pachtvertrag, also Schriftform, Anzeige bei der UJB usw.). Nur ganz untergeordnete Leistungen des Begehungsscheininhabers dürften, je nach Einzelfall, nicht als Gegenleistung angesehen werden, z.B. freiwillige Hilfe beim Hochsitzbau und dergleichen. Keine Gegenleistung liegt wahrscheinlich vor, – was aber noch ungeklärt und nicht in jedem Fall zweifelsfrei ist – wenn der Begehungsscheininhaber etwas für andere Leistungen als die Jagdmöglichkeit bezahlt, z. B. sich verpflichtet, Wildbret abzunehmen, und das auch bezahlt.

Die entgeltlich gewordene Jagderlaubnis kann dennoch zwischen dem Jagdpächter und dem Begehungsscheininhaber zivilrechtlich wirksam sein, auch wenn der Jagdpächter durch ihre Erteilung einerseits und die Missachtung der pachtvertraglichen Regeln andererseits rechtswidrig handelt und gegenüber dem Verpächter zur Unterlassung und ggfls. zum Schadensersatz verpflichtet wäre und vielleicht auch die Kündigung riskiert.

Probleme

entstehen dann aber auch für den Erlaubnisinhaber. Denn in einigen Jagdgesetzen bedarf der entgeltliche Erlaubnisschein zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch die UJB (z.B. Hessen nach § 12 (3) für Jagderlaubnisse über 12 Monate). Ohne diese Genehmigung ist die Jagderlaubnis unwirksam. Alle entgeltlichen Jagderlaubnisse müssen ferner der UJB wenigstens angezeigt werden. Geschieht das, dürfen die Begehungsscheininhaber vor Ablauf von drei Wochen nach der Anzeige (§ 12 Abs. 4 BJagdG) nicht zur Jagd gehen; wird also gar nicht angezeigt, darf der Begehungsscheininhaber gar nicht jagen, sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit (z. B. § 39 (1) Nr. 3 i. V. m. § 12 (4) BJagdG und dazu die Landesjagdgesetze) und riskiert seinen Jagdschein! Ob der Pächter, der wissentlich einen entgeltlichen Begehungsschein als unentgeltlich verkauft, gegenüber seinem vielleicht unbedarften Interessenten Betrug begeht, ist dann immer eine Frage des Einzelfalles und der Beweislage und für den Interessenten nicht wirklich weiterführend, aber gefährlich ist das schon.dagobert

Fazit

Hände weg vom „entgeltlichen unentgeltlichen Begehungsschein“!

Dr. Wolfgang Lipps

 

Afrikanische Schweinepest – Jäger: Fallwild unbedingt melden!

Wildschwein gucktDie wahrscheinlich 2007 von Afrika zuerst nach Georgien eingeschleppte Afrikanische Schweinepest (ASP) scheint sich unaufhaltsam über Russland und das Baltikum und Polen nach Westeuropa auszubreiten. Vor wenigen Tagen wurde ein Fall an der polnischen Grenze zu Weißrussland festgestellt (laut Friedrich-Loeffler-Institut, Greifswald/Riems). Es handelt sich um eine seuchenhafte Viruserkrankung, gegen die es im Gegensatz zur klassischen Schweinepest (KSP) noch keinen Impfstoff gibt. Die Erkrankung ist für Schweine und damit auch für Schwarzwild tödlich, für den Menschen (wie auch für Hunde) ungefährlich.

Das Virus wird nicht nur durch direkten Tierkontakt, sondern auch durch Zecken und andere Vorgänge wie z. B. verseuchtes Futter und durch aus verseuchten Gebieten eingeführte Waren übertragen; die Inkubationszeit beträgt 2 bis 14 Tage, aber das Virus kann auf verseuchtem Material bis zu 6 Monaten lebensfähig bleiben.

Erkrankte Tiere bekommen hohes Fieber, kommen schnell ab, können Hustenanfälle und Blutungen zeigen und sind ziemlich bald als krank ansprechbar; sie verenden dann relativ rasch.

Für Jäger wird allgemein empfohlen – so z.B. das Merkblatt

www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

Frischlinge und Überläuferbachen scharf zu bejagen und revierübergreifende Jagden zu organisieren. Das ist zwar richtig, aber wenig zielführend. Da das schnelle Wachsen der Schwarzwildpopulation bekanntlich durch Bejagung nur unwesentlich beeinflusst werden kann, ist ein auch nur einigermaßen messbarer Erfolg der Bejagung bei der Verhinderung der Ausbreitung der ASP kaum zu erwarten.

Wichtiger ist:

–                  jedes Stück Fallwild zur Untersuchung bringen (Schweiß- Organ- und Muskelproben, am besten das ganze Stück)

–                  erlegte Stücke, die vor der Erlegung Krankheitssymptome zeigten, ebenfalls zur Untersuchung bringen,

–                  Aufbruch ordentlich als Abfall entsorgen, und

–                  jede Beobachtung kranker und abgekommener Stücke, die nicht erlegt werden können, sofort der unteren Jagdbehörde und dem Veterinäramt melden!

Mit Weidmannsheil

Dr. Wolfgang Lipps