Rehwild in Brandenburg vogelfrei?

ReheDas meint jedenfalls der verdiente Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiehl in einem Gastbeitrag vom Oktober in JAWINA. Er begründet das damit, dass nach der Änderung des Landesjagdgesetzes Brandenburg am 10. Juli 2014 für Rehwild kein Abschussplan mehr einzureichen ist und nach der neuen DVO vom Oktober „Rehwild von Stund an in Brandenburg vogelfrei ist und vom Gesetzgeber ganz offenbar nicht mehr als wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur gesehen wird“. Zudem habe die Oberste Jagdbehörde in einem Rundschreiben vom 20. Oktober angeregt, dass auch dort, wo bisher Abschusspläne für Rehwild Bestand hätten, ein Verstoß einfach ignoriert werden solle. Sein Fazit: „die Wald vor Wild-Scharfmacher dürfen ab sofort unbehelligt die unbarmherzige Bekämpfung des Schädlings Reh in ihren Revieren starten bzw. weiterführen, wie man besser sagen sollte“.

Klar ist sicher: die Entwicklung des Jagdrechts gibt auch in Brandenburg, wenn auch nicht so stark wie etwa in NRW oder Baden-Württemberg, Anlass zur Besorgnis.

Aber:

Ganz so schlimm ist es ja nun doch nicht!

Zunächst mal ein kleiner Trost, wenn auch natürlich keine Entschuldigung für „Schädlingsbekämpfung“ statt Hege: es ist, nach vielen Untersuchungen und langjährigen Reviererfahrungen, verdammt schwer, Rehwild wirklich auszurotten. Diese kluge kulturfolgende Wildart hat sich seit Jahrtausenden als unausrottbar erwiesen.

Sodann gibt es, jedenfalls nach unserer ebenfalls jahrelangen Erfahrung, eine überwiegende Anzahl vernünftiger Revierinhaber, die keinen behördlich zu genehmigenden Abschussplan brauchen, um Rehwild weidgerecht zu bejagen; treu dem in allen Jagdgesetzen verankerten Grundsatz, dass die Hege zum Ziel hat, „Wild als unverzichtbaren Bestandteil der heimischen Natur in einem gesunden und artenreichen Bestand und im Einklang mit seiner Umwelt zu erhalten“.

Zudem irrt Pfannenstiehl, wenn er beklagt, weder müsse ein Abschussplan erstellt werden „… noch gibt es Hinweise darauf, wie Rehwild nach Altersklassen einzuteilen ist oder welche Abschussanteile (Geschlecht und Altersklassen) erreicht werden sollten“. Denn in Brandenburg gilt immer noch die „Gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie)“. Und die sieht in Abschnitt 2.4 vor, wie der Streckenanteil der einzelnen Altersklassen sein soll, wie Rehwild im jeweiligen Revier also weidgerecht bejagt und gehegt werden soll.

Diese Richtlinie gilt jedenfalls bis auf weiteres auch für die individuelle Abschussplanung des einzelnen Revierinhabers. Sie füllt die Hegeverpflichtung aus und stellt sicher, dass Rehwild demgemäß auch nach Alterklassen und Geschlechterverhältnis in einem gesunden landestypischen Bestand zu erhalten ist.

Das ist des Jägers Ehrenschild“.

Sicherlich hat das auch etwas mit Jagdethik zu tun, an der es z. B. die Forstverwaltung wohl fehlen ließ, als die Jagdzeit auf Böcke durch Sonderregelungen ungeachtet ihrer bemühten Begründung einfach dazu dienen sollte, den Rehwildabschuss wenigstens auf Drückjagden ohne Rücksicht auf Jagd- und Schonzeiten zu erhöhen, weil er im Jagdjahr bis dahin nicht geschafft wurde. Das aber räumt die neue DVO jetzt aus, wenn man auch beklagen kann, dass die Jagdzeit für Böcke bis zum 31.12. verlängert wurde – die Schlumpschützen freuts! Da ist es schon ein Erfolg, wenn der arme Bock nicht auch noch im Januar bejagt werden darf; hoffentlich bleibts dabei.

Fazit:

Der weidgerechte Jäger kommt gut ohne Abschussplan für Rehwild klar. Andere werden ihrem Revier, dabei aber leider eben auch Nachbarrevieren, mit Sicherheit in der mittleren und langen Sicht schaden.

Aber generell und gemessen an NRW und Baden-Württemberg und den Bestrebungen der Jagdgegner: es hätte schlimmer kommen können. Jedoch fühlt man sich bei den Änderungen des Jagdrechts landauf landab schon mal wie der berühmte Zeitgenosse, der aus dem 30. Stockwerk fällt und sich bei jedem Stockwerk, an dem er vorbeifällt, sagt: „Bis hierher isses noch mal gut gegangen“.

Deshalb sollten wir alle verhindern, dass wir mal irgendwann unten aufschlagen!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 

 

Terrier Bodo – Tod mit der Mistgabel

Terrier mit MistgabelDer Fall ging durch die Presse und provozierte, wie immer, die unterschiedlichsten Reaktionen – nahezu alle ohne Kenntnis der näheren Umstände.

Was war geschehen?

Anlässlich einer Saujagd war der mit einem orangefarbenen Halsband als Jagdhund gekennzeichnete Terrier von einem Schäfer mit der Mistgabel erstochen worden, weil er angeblich – Zeugen gibt es außer dem Schäfer erkennbar nicht – dessen Schafe angegriffen habe. Der Schäfer hat den Hund mit den Zinken der Mistgabel durchbohrt und das schwerverletzte Tier liegen gelassen, bis es der Besitzer fand. Der Hund ist später seinen Verletzungen erlegen; die sind mit Fotos belegt.

Die Meinungen

reichen nun in der Presse und in Internet-Foren von „Tierquäler ersticht Hund“ über „Tierschützer ersticht Djt…“ bis zu „Jagdgegner hat Hund erstochen“ usw. Wie sich allerdings der Täter geäußert hat, und was über den Tathergang gesichert ist, lässt sich nicht feststellen – ein ganz schlauer Forenteilnehmer, ein „Avatar von Birgitt“ (wer immer das sein soll) weiß dazu, „Jagdterrier sind im Blutrausch, wenn sie losgelassen“. Wie man sieht: kenntnisfreie Vermutungen auf der ganzen Linie. Besonders daneben liegt da etwa eine Frau Neuendorf, die es in der MOZ (Märkische Oderzeitung) online am 26.10.2014 für eine „dreiste Doppelmoral“ von Jägern hält, dass gerade die den Schafbesitzer tadeln. Sie begründet das mit der mehr als törichten Unterstellung: „wer seinen Hund zu einem unkontrollierbaren Angreifer macht, darf sich nicht wundern, wenn der Angegriffene auch zu scharfen Waffen greift“. Als höflicher Mensch hält man sich mit einer Kommentierung da mal zurück!

Was gilt denn nun?

Also erst einmal: Das Verhalten des Schäfers ist schon moralisch gänzlich inakzeptabel. Darüber sind sich alle Disputanten (bis vielleicht auf Frau Neuendorf, aber die nehmen wir nicht recht ernst) einig. So hätte er sich nicht einmal wehren dürfen, wenn der Terrier ihn selbst angegriffen hätte, denn zum einen hat er ganz genau sehen können, dass er es hier mit einem Jagdterrier zu tun hatte, und zum anderen hat die Mistgabel bekanntlich auch ein stumpfes Stielende, mit dem man sich, oder einem Schaf, einen Terrier ganz schön vom Leibe halten kann. Ausserdem ist es für einen kleinen wenn auch scharfen Hund nicht so leicht, ein Schaf zu reißen, und zudem gibt es bekanntlich Schadensersatz, wenn ein Schaf verletzt wird. Der Mann hat sich gehen lassen und in einer Weise verhalten, die ihn als unbeherrschten Rohling erscheinen lässt. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass er das Tier mit der Mistgabel im Leib hat liegen und leiden lassen!

Allerdings wird allgemein die Ansicht vertreten, dem Mann sei – leider – rechtlich nicht beizukommen.

Das sehen wir anders!

Nach § 17 TierSchG ist es eine Straftat, ein Wirbeltier vorsätzlich ohne „vernünftigen“ Grund zu töten. Wer eine Mistgabel, deren drei Zinken länger sind als ein kleiner Terrier breit ist, mitten in diesen Hund rammt, will den natürlich töten und handelt damit vorsätzlich – vielleicht nur mit sog. bedingtem Vorsatz (nimmt den Tod billigend in Kauf), aber auch das ist der Vorsatz des § 17. Der Angriff auf ein Schaf (den wir bei einer strafrechtlichen Beschuldigung mal zugunsten des Täters unterstellen müssen) rechtfertigt natürlich eine Abwehr, auch eine grobe; aber da es vom Stiefeltritt über Steinwürfe bis zum Stielende genügend Möglichkeiten gibt, einen kleinen Hund abzuwehren, war der Einsatz der Mistgabel in diesem Falle völlig unangemessen und eine Tötung des Hundes sicherlich nicht nötig. Damit ist der Angriff des Hundes auf ein Schaf kein „vernünftiger“ Grund für die Tötung des Hundes, allenfalls für ein hartes Vorgehen.

Nach der Rechtsprechung zum TierSchG muss man also immer mit einer Güter- und Pflichtenabwägung prüfen, ob die Handlung in dem jeweiligen Lebenszusammenhang noch gerechtfertigt ist (so z. B. OLG Köln Ss 414/97-170 http://openjur.de/u/444543.html). Einem Schäfer, der mit Tieren umgeht, ist das zuzumuten.

Wir halten das Vorgehen des Schäfers mithin für strafbar!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

„Vernünftiger Grund“ für das Ende der Jagd?

jagdgegner_3In zwei hoch interessanten Beiträgen befasst sich JÄGER in Heft Nr. 10 vom Oktober 2014 mit den ernsten Bedrohungen, denen die Jagd, so wie wir sie lieben und betreiben, zunehmend ausgesetzt ist. Alexander Schwab fragt, wie bedroht die Jagd sei, und stellt einen „schleichenden Zeitgeist“ – merkwürdiges Bild! – fest, der darauf hinausläuft, dass die zunehmende Betonung von zumeist höchst willkürlich postulierten Tierrechten für die Tierrechtsbewegung, also die Antijagdbewegung, eine Deutungshoheit erzeugt, die letztlich die Abschaffung der Jagd bewirken könnte.

Anschließend wird es dann juristisch präzise, denn unter dem Titel „Dürfen wir Tiere töten?“ diskutieren Dr. Florian Asche, Jäger und Rechtsanwalt, und der emeritierte Rechtsprofessor Dr. Günter Hager, ob die Jagd eigentlich rechtmäßig sei, und machen das richtiger Weise am „vernünftigen Grund“ des Tierschutzgesetzes fest.

Schwab hat Recht.

Die Überlegungen von Schwab sind zum einen richtig, und sie müssen uns zum anderen stark beunruhigen. Sie machen deutlich, dass wir, wenn wir die Jagd weiter betreiben wollen, uns erheblich stärker in der Öffentlichkeit darstellen müssen, und erheblich besser argumentieren müssen, wenn wir den simplen aber populistisch eingängigen und dennoch weitgehend teils falschen teils verkürzten Behauptungen der Jagdgegner begegnen und die Deutungshoheit zurückgewinnen oder zumindest denen entreißen wollen.

Da ist es, mit Verlaub, fünf Minuten vor zwölf!

Die Diskussion aber verfehlt leider das Thema.

Die Diskussion von Dr. Asche mit Prof. Hager hingegen lässt uns ratlos zurück. Denn Hager kann die Jagd nicht richtig juristisch rechtfertigen, und Asche argumentiert ganz schön am Thema vorbei.

Wie das?

Beide sind sich in der einfachen Rechtsgrundlage einig. Auch nach dem Jagdrecht hat das Tierschutzgesetz Vorrang, zumal der Tierschutz inzwischen Verfassungsrang hat. Danach aber darf ein Wirbeltier nur aus „vernünftigem Grund“ getötet werden. Nun sind wir Jäger, bislang weitgehend unreflektiert, der Ansicht, die gesetzeskonform ausgeübte Jagd sei eben der „vernünftige Grund“, und deshalb dürften wir Tiere töten, ohne gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen.

Hager stellt das in Frage, und zwar mit der simplen Feststellung: vernünftig wäre die Erlegung nur, wenn das Interesse des Jägers am Eingriff in die Natur  die Interessen des Tieres überwiegen würde; aber das „Erlebnisinteresse an der Jagd … kann schon aus Verfassungsgründen das Lebensinteresse des Tieres nicht überwiegen“.

Der Jurist Hager sieht mithin in der Jagd keinen vernünftigen Grund, und damit einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Gegner der Jagd wird das erfreuen, denn eine schöne juristische Rechtfertigung ihrer überwiegend kruden Unternehmungen  hat ihnen erkennbar gerade noch gefehlt!

Dem kann Asche nur entgegnen, die Frage nach dem  „vernünftigen Grund“ sei nun leider „eine der unglücklichsten, die uns die Gesetzgebung jemals gestellt hat“. Dann denkt er lange über den Begriff der „Vernunft“ nach und stellt richtig, aber natürlich wenig hilfreich, fest, vieles sei erheblich unvernünftiger als das Jagen, z. B. die Katzenhaltung, die gegenüber der Jagd mit jährlich ca. 10 Millionen erlegten Wildtieren allein jährlich etwa 200 Millionen Singvögeln das Leben kostet, also 20 mal so viel. Außerdem torpediere die Abschaffung der Jagd die Freiheit des Menschen; also solle die Jagd als vernünftiger Grund ins Tierschutzgesetz reingeschrieben werden.

Was auch Hager für einen guten aber frommen Wunsch hält. Wir übrigens auch.

Wo liegt das Problem?

Zunächst einmal muss man – wir haben das in unserem Blogbeitrag vom 20. August 2014 „Tierrechte – Totschlagargument gegen die Jagd?“ schon erwähnt – erst einmal die richtigen Begriffe an der richtigen Stelle verwenden. Das „Lebensinteresse des Tieres“ kann ja nun wohl nicht das Interesse sein, gegen das das „Erlebnisinteresse des Jägers“, auch das ein falscher weil irreführender Begriff, abzuwägen ist, um der Jagd einen „vernünftigen Grund zu liefern.

Denn Jagd in der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaft ist auch, aber eben nicht nur, Erlebnis – sie ist notwendiges Regulativ einer gesunden und der Kulturlandschaft angepassten Fauna gerade auch im Interesse eines gesunden und artenreichen Wildbestandes; wir nennen das, lieber Professor, lieber Dr. Asche, die „Hege“. Was wir, jedenfalls die meisten von uns, nämlich neben dem „Erlebnis“ auch empfinden, ist Liebe zur Natur und zum Tier und Verpflichtung dem Tier, der Natur und der Umwelt gegenüber. Denn außer in Retortenlandschaften reguliert sich der Wildbestand eben bei uns nicht, wie das gern verwendete Dummbeutel-Bild der Regulation zwischen Schneehase und Schneeleopard immer wieder beweisen will. Aber wir lieben gesunde und artenreiche Wildbestände, ohne die die Natur öde wäre und leer. Und wenn wir diese Aufgabe, die Hege als notwendige Kehrseite der Medaillie Töten, in die Abwägung einbeziehen, dann ist die Jagd durchaus ein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes. Denn das Tier ist, auch ohne uns Jäger, jederzeit und mitten „im Leben vom Tode umfangen“.

So einfach ist das.

Da kann man dann gern noch die Argumentationshilfe des DJV ins Feld führen oder das großartige Buch „Die Sache mit der Jagd“ von Heribert Kalchreuter oder zahlreiche Publikationen von Asche über Lipps und Stubbe bis…zum Beispiel unseren Blogbeiträgen u.a.m.

Aber machen wir uns nichts vor: die Angriffe der Jagdgegner sind eine Sache, und sie sind verdammt ernst zu nehmen, vor allem dann, wenn es ihnen gelingt, politischen Rückhalt zu gewinnen, wie das zunehmend geschieht, s. NRW. Jedoch kann man dagegen angehen. Schwab aber schließt seinen Beitrag mit den nachdenklich machenden Worten:

„Unabhängig aber von der Antijagdbewegung und ihren Bemühungen bedrohen andere Entwicklungen zunehmend die Reviere: Freizeit- und Agrarindustrie, Landfraß und Verstädterung. Anders gesagt: die Jagd bzw. die Reviere werden von allen Seiten her überrannt.“

Wie gesagt: es ist in der Tat 5 vor 12!

Jagdgegner_1

Ihr Dr. WolfgangLipps

 

 

 

 

 

Synchrondoublette auf Kahlwild – die völlig unnötige Diskussion !

Rottier und KalbJeder weidgerechte Jäger, der seine Waffe beherrscht, kennt die Doublette auf Kitz und Ricke oder Kalb und Tier. Nix Besonderes – ordentlich ansprechen, klare Entscheidung treffen und dann mit zwei guten Schüssen erlegen. Da das Muttertier erfahrungsgemäß immer nach wenigen Fluchten verhofft, ist das für einen guten Schützen jagdliche Routine.

Nun meint der neue Nationalpark Schwarzwald, seine „jagdliche Infrastruktur eignet sich nicht für diese Art des Doublettenschusses“. Der wird aber für gut und richtig gehalten, wobei sich die Begründung etwas, mit Verlaub, ulkig liest und sprachlich (und grammatikalisch) einigermaßen verunglückt ist – Zitat aus der Anweisung „Die Synchrondoublette auf Rotwild im Nationalpark Schwarzwald“ vom 22.07.2014:

„Bei der Erlegung eines Stückes ist immer zu beachten, wie die verbleibenden Tiere den Tot (gemein ist: den Tod) des Artgenossen erfahren. Bei Wildarten wie dem Rotwild, das positive, (das Komma ist hier fehl am Platze) wie negative Erfahrungen über Generationen tradiert, kommt diesem Aspekt eine ganz besondere Bedeutung zu. Das Entnehmen von einzelnen Individuen wie z. B. Kälbern sollte möglichst immer zusammen mit dem Muttertier erfolgen, um dieses Tradieren von schlechten Erfahrungen auf den Nachwuchs zu vermeiden („keine Zeugen hinterlassen“).“

Wir halten diese Begründung für die Doublette für höchst, sagen wir mal, diskussionswürdig und sie ist wahrscheinlich in Teilen wildbiologisch und wildpsychologisch (eine schöne Wissenschaftsdisziplin!) falsch. Aber grundsätzlich ist dann, wenn die Erlegung beider Stücke hegerisch angezeigt ist, die Erlegung beider Stücke auch sinnvoll.

Dagegen hat erkennbar auch niemand was!

Aber jetzt hat irgendein Unglückswurm im Nationalpark daraus eine höchst detailreiche und gelehrsame und damit typisch deutsche Anweisung gebastelt, mit der erreicht werden soll, dass im Nationalpark gezielter Doubletten geschossen werden können. Die steht in dem erwähnten ulkigen Papier unter folgendem Motto:

Lösungsvorschlag:

Wenn eine Doublette von einem einzelnen Schützen aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten nicht erreicht werden kann, könnten aber

          zwei Schützen

          auf einem Hochsitz

          mit einem gleichzeitigen Schuss

den Erfolg herbeiführen.

Und dann geht’s los: Auf nahezu zwei Seiten werden erst einmal 9 „absolut zwingende“ Bedingungen definiert, die für diese konzertierte Aktion von zwei Schützen gegeben sein müssen. Zu denen gehört zu unserem Erstaunen:

–                  keiner wird dazu gezwungen (sach bloß!),

–                  es braucht gute und „nervenstarke“ Schützen,

–                  es müssen auch zwei auf den Hochsitz passen (hätte man jetzt nicht gedacht!)

usw. usf.

Dann wird die Durchführung detailliert beschrieben, die sowohl jagdliche Binsenweisheiten wie auch wunderbare Abläufe enthält. So wird verlangt, dass sich immer nur einer der beiden auf der Leiter befinden soll und die Waffe erst auf dem Sitz geladen wird – schön, dass man das mal wieder sagt. Vorgeschrieben ist auch für beide „taktischer (aktiver) Gehörschutz“; klar, weil die sich gegenseitig bis zum gleichzeitigen Schuss laut was vorzählen müssen, ohne dass das Alttier das hört – letzteres wird merkwürdiger Weise nicht angesprochen. Und das Ganze soll nicht stattfinden, wenn mehr als zwei Tiere mit zwei Kälbern auf der Fläche stehen.

Und was dergleichen Sottisen mehr sind.

Wer das liest, ohne den kleinen shitstorm im Internet bemerkt zu haben, wird mit Recht annehmen, das Datum sei ein Irrtum und müsse der 1. April sein.

Isses aber nicht.

Jetzt also haben wir einen kleinen shitstorm, der ebenso unnötig und in weiten Teilen ebenso töricht ist wie dieses Papier. Stefan Fügner hält in seinem Jagdblog (wie gewohnt wieder mit zahlreichen Druck- und Grammatikfehlern) diesen Synchronschuss zwar für effizient – was er ohne Zweifel ist –, aber nimmt das gleich mal zum erneuten Anlass, auf seinen Hauptgegner, den „Hobbyjäger“, einzuprügeln mit den schönen Worten, dass der Verfasser bei diesem Papier wohl vergessen hätte, „dass die etablierten (!) Jägerschaft krankhaft hysterisch auf jede Art der Effizienzsteigerung bei der Jagd reagiert. Effizienz und die traditionelle Jagd sind aus Sicht der Hobbyjagd absolut unvereinbar“.

Stefans Bartmühle im Keller, müssen wir nicht groß kommentieren.

Im Forum Wild und Hund meint ein Anonymus mit dem schönen Namen Horri-do, der seit Sept. 2013, also in einem Jahr, schon 695 Beiträge gepostet hat (!), „das beigefügte Schreiben des „Nationalpark Schwarzwald“, eine Handlungsanweisung, wie Dubletten beim Rotwild zu schiessen seien, sei hier zur Diskussion – und zur Mahnung, was Grün-Rot sich unter einem „Wildtiermanager“ vorstellt – freigegeben.“ Hier haben wir also den Dauergegner Rot-Grün.

Und so „wogt und wallt der Hader“. Allerdings relativ bescheiden, und das mit Recht.

Denn das Papier kann man füglich nicht richtig ernst nehmen. Wenn die Nationalparkverwaltung im Schwarzwald meint, der Rotwildabschuss müsse etwas forciert und effizienter gemacht werden, dann ist das eine Entscheidung, die in der Sache gerechtfertigt sein muss – wir wissen zu wenig über die Bedingungen in diesem Gebiet und unterstellen das mal. Wenn man dann glaubt, mit ein paar „Synchron-Erlegungs-Gespannen“ und derartigen ausgefeilten Gebrauchsanweisungen eine Effizienzsteigerung der Wildbewirtschaftung herbeiführen zu können, dann ist das wahrscheinlich ein Holzweg, von denen es im Schwarzwald ja bekanntlich mehrere gibt.

Das Gegenteil von gut ist nun mal leider: gut gemeint! Aber einen echten shitstorm ist das nun wirklich nicht wert.

Doppelhochsitz

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Neues Jagdgesetz NRW – vermintes Gelände!

remmel

Der Präsident des Landesjagdverbandes NRW, Ralph Müller-Schallenberg, meinte gerade erleichtert angesichts des jetzt vorliegenden Entwurfs eines „ökologischen Jagdgesetzes“, immerhin werde „in NRW die Jagd nicht abgeschafft; dafür gebe es weder eine politische noch eine rechtliche Grundlage“.

Wenn er sich da mal nicht irrt!

Denn die Sammlung von „bedenklichen, akzeptablen und nicht hinnehmbaren“ Regelungen und die schönrednerisch-beschwichtigenden Ausführungen des Ministers Remmel beim Landesjägertag 2014 in Köln ebenso wie die schöne Einleitung zum Gesetzentwurf und dessen offizielle Begründung kleistern die Probleme eher zu.

Klar ist nämlich bei der Lektüre dieses Werkes: neben in der Tat akzeptablen und natürlich auch bedenklichen Regelungen, die noch genügend Stoff für die jetzt beginnenden Anhörungen bieten, enthält der Entwurf einige richtige „Korken“, die der Minister und seine Paladine sicherlich mit Zähnen und Nägeln verteidigen werden – decken sie sich doch weitgehend mit der „Resolution für ein ökologisches Jagdgesetz in NRW“, das unter dem schönen dicken Titel „JAGDREFORM JETZT!“ einherkam und dazu geführt hat, dass das neue Jagdgesetz auch tatsächlich ökologisch heißen soll; Verfasser sind die üblichen Verdächtigen wie NABU, BUND, BMT, ETN und natürlich, neben noch anderen, PETA.

Ob man sich über die neuen Verbote aufregen soll, kann man noch gelassen diskutieren, betreffen sie doch zunächst mal „nur“ bleihaltige Munition und Totschlagfallen, aber auch komplexere Themen wie die Baujagd, die Abrichtung von Jagdhunden an der lebenden Ente und den Jagdschutz gegen wildernde Katzen. Bedenklicher sind da schon Vegetationsgutachten und der Verzicht auf den Abschußplan beim Rehwild, den allerdings der weidgerechte und verantwortungsvolle Revierinhaber in der Tat nicht braucht.

Die Absenkung der Mindestpachtdauer auf fünf Jahre halten wir, mit Verlaub, für Unsinn, die amtliche Begründung für äußerst schwach. Noch größerer Unsinn ist die geplante Wiedereinführung der – entgegen der Rechtsprechung tatsächlich (wie der Deutsche Jagdrechtstag nachgewiesen hat!) verfassungswidrigen – Jagdsteuer. Und die Verlängerung der Jagdzeit auf Rehböcke bis zum 15. Januar werten wir als einen Kotau vor Schlumpschützen und weiter nix; ob die durch den geplanten Schießnachweis für Bewegungsjagden dafür etwas „ausgedünnt“ werden, kann man füglich bezweifeln.

Der erwähnte Korken aber steckt sicherlich in der Neufassung des § 4. Dessen schwer leserlicher Absatz 3 sagt:

Grundflächen im Eigentum einer juristischen Person in gemeinschaftlichen Jagdbezirken können zu befriedeten Bezirken erklärt werden, wenn die juristische Person glaubhaft macht, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt.

Der § 6a BJagdG gilt zwar „sinngemäß“ dazu weiter und erschwert die Sache ein wenig, aber natürlich nicht sehr, denn „ethische Skrupel“ einer juristischen Person lassen sich selbstredend allein schon durch Satzungsbestimmungen und ähnliches trefflich erzeugen – und dass die zuvor erwähnten Protagonisten der Resolution „JAGDREFORM JETZT!“ sämtlich aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, hat sich bestimmt auch schon bis zu Minister Remmel rumgesprochen. Dass diese juristischen Personen auch munter dem Landerwerb, häufig mit öffentlicher Förderung, zugetan sind, ist sicherlich hilfreich bei der so geplanten Eindämmung der Jagd.

Dass sich das aus dem ohnehin schon bedenklichen Urteil des EuGH so nicht ableiten lässt, stört die Gesetzesverfasser erkennbar nicht.

Ja, lieber Müller-Schallenberg, „presse den Helm ins Haar, gürt um Dein lichtblau Schwert, schnall an Dein schärfstes Sporenpaar und sattle Dein schnellstes Pferd…“  usw. (frei nach Moritz Graf von Strachwitz) – da kommt ganz schön was auf den LJV und die Jägerschaft zu.

Dr. Wolfgang Lipps

Bienensterben – Neonicotinoide im Visier


biene4Stiller Tod – seit Jahren unaufhaltsam

Hunderte von wissenschaftlichen Studien bestätigen seit vielen Jahren das langsame aber stetige Bienensterben.

Das ist eine dramatische Entwicklung, denn: „stirbt die Biene, stirbt der Mensch“ (unser Blogbeitrag vom 14. Juli 2011). Dem wird inzwischen niemand mehr widersprechen, aber gleichzeitig sind die Anstrengungen, hier Abhilfe zu schaffen, eher ungenügend bzw. – das muss leider festgestellt werden – auch direkt lustlos, wenn nicht sogar durch Lobby-Arbeit von Chemieriesen und der Agrarwirtschaft torpediert!

Beispiel: Neonicotinoide

Insektizide aus dieser Gruppe stehen seit langem im Verdacht, für das Bienensterben in Europa mitverantwortlich zu sein. Die Gruppe bezeichnet gegen Insekten hochwirksame synthetisch hergestellte Wirkstoffe, die einen bestimmten Rezeptor in den Nervenzellen beeinträchtigen, was zu Krämpfen und schließlich zum Tod der Insekten führt.

Aufgrund mehrerer alarmierender Gutachten beauftragte die EU-Kommision daraufhin im April 2012 die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) mit der Erstellung eines Gutachtens. Im Januar 2013 wurde das veröffentlicht, es hatte die Mittel Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxan untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass es sehr wohl Risiken für Bienen gibt, aber die Studie konnte mangels vollständiger Daten nicht abgeschlossen werden und die Wirkungen auf andere Bestäuber konnten nicht untersucht werden. Die EU-Kommission schlug daraufhin eine vorläufige Beschränkung der Verwendung dieser Mittel vor, die Mitgliedstaaten konnten sich – wie so oft – natürlich nicht einigen, und so setzte die Kommission ihren Vorschlag einfach dahingehend um, dass die Mittel nur noch für gewerbliche Anwendungen bzw. für bestimmte Kulturen gar nicht mehr oder nur noch nach der Blüte zulässig sind. Das ganze wurde vorbehaltlich näherer Erkenntnisse auf zwei Jahre beschränkt.

Sehr wirksam war und ist das also nicht, das Bienensterben geht weiter!

Neue Erkenntnisse

Da die Neonicotinoide immerhin 40% des milliardenschweren Marktes der Insektizide ausmachen, sind einerseits die Industrie und Agrarlobby natürlich am Erhalt dieses Marktes höchst interessiert, verstärken sich andererseits aber richtiger Weise die wissenschaftlichen Anstrengungen, die Rolle dieser Mittel beim Bienensterben endgültig zu klären. Seit Jahren arbeiten deshalb Forscher in einer „Task Force on Systemic Pesticides“ (TFSP) daran und haben nunmehr, gestützt auf ca. 800 wissenschaftliche Studien (offizielle Quellenangabe allerdings: 150 Studien) eine Meta-Studie veröffentlicht: „Worldwide Intergrated Assessment“ (Voller Titel: „Worldwide Integrated Assessment of the Impact of Systemic Pesticides on Biodiversity and Ecosystems – A review of the direct and indirect effects of neonicotinoids and fipronil on vertebrate wildlife“).

Danach ist das Bienensterben tatsächlich nur der auffälligste Teil des Schadens, den die untersuchten Wirkstoffe anrichten.

Was bedeutet das ?

Es bedeutet zunächst, dass sich die Erkenntnis durchsetzen muss, wie schädlich diese Mittel sind. Sie ziehen natürlich große Teile der Nahrungskette in Mitleidenschaft, weil zu einen die Bestäuber, gerade die Bienen, weniger werden und damit durch fehlende Befruchtung von Pflanzen immer größere Produktionsausfälle entstehen. Die führen eben im Extremfall zu „…stirbt der Mensch!“. Zudem ernähren sich auch viele Tiere von behandelten Pflanzen, die das Gift in der Nahrungskette an ihre Fressfeinde weitergeben können. Auch verbreiten sich die Insektizide im Wasser und im Boden und gelangen so in weitere Tiere und deren Fressfeinde.

Der Verbreitungsschaden ist also kaum abzuschätzen.

Letztlich wird durch verringerte Mengen an Insekten auch die Vogelpopulation dezimiert – so soll in den letzten drei Jahrzehnten die Zahl der Feldvögel bereits um mehr als die Hälfte abgenommen haben, was natürlich nicht allein den Insektiziden angelastet werden kann. Aber ein Zusammenhang ist da.

Und das bedeutet zum anderen: die zuständigen Behörden sollten endlich beginnen, ein Verbot der Neonicotinoide ernsthaft in Angriff zu nehmen. Denn: „wer zu spät kommt, denn bestraft – leider nicht das Leben, sondern letztendlich der Tod!“.

Ein nachdenklicher und besorgter Geschäftsführer Dr. Wolfgang Lippsbiene2

 

 

 

 

Herr Gabriel – Sie täuschen, tricksen und tarnen!

Ein Kommentar zur Energiewende der Bundesregierung

eeg-kampagnenbild,property=bild,bereich=bmwi2012,sprache=de,width=620,height=221Wirtschaftsminister Gabriel macht nicht nur die Energiewende kaputt, er verkauft diese wirtschaftsfeindliche und zukunftsblinde Politik auch noch als Erfolg. In mehreren großen deutschen Zeitungen ließ er am Wochenende diese Großanzeige schalten: „Wir haben etwas an der Energiewende gestrichen: Nachteile“. Die Energiewende, so heißt es, sei jetzt: „Planbar. Bezahlbar. Effizient“.

Das Gegenteil ist richtig !

Planbar ?

Das Tempo, das Gabriel mit seinem neuen EEG vorgibt, bedeutet: Allein im Strombereich mit seinem „Deckel“ für Sonnen- uns Windstrom dauert die Energiewende über 100 Jahre. Diese Zeit haben wir aber angesichts des raschen Klimawandels nicht.

Bezahlbar ?

Jedes Jahr zahlt die deutsche Volkswirtschaft nahezu 100 Milliarden Euro für Kohle-, Gas- und Ölimporte an die arabischen Ölscheichs und an russische Gasbarone. Hinzu kommt, dass die Klimaschäden nach einer Berechnung des ehemaligen Chefvolkswirts der Weltbank etwa fünfmal teurer werden als eine rasche und intelligent organisierte Energiewende so wie sie bisher in Deutschland betrieben wurde.

Richtig ist, dass für die Energiewende 2013 die kleinen und mittleren Stromverbraucher hierzulande 20 Milliarden Euro aufbringen mussten.

Richtig ist aber auch, dass Steuerzahler für Atom- und Kohlesubventionen in den letzten Jahrzehnten etwa 400 Milliarden Euro bezahlten.

Effizient ?

Die Energiewende ist so lange nicht effizient, wie der Wirtschaftsminister darunter eine Kohlewende versteht. Nicht zufällig heißen die Folgekosten der Kohlewirtschaft „Ewigkeitskosten“.

Herr Gabriel, Sie haben nicht die Nachteile gestrichen, sondern die mittel- und langfristigen Vorteile für die gesamte deutsche Wirtschaft vergeigt und zudem zehntausende Arbeitsplätze bei den Zukunftstechnologien vernichtet.

Außerdem: Mit dieser Anzeige täuschen Sie, Sie tricksen und Sie tarnen. Glauben Sie im Ernst, so je Bundeskanzler werden zu können? Für wie dumm halten Sie uns Wählerinnen und Wähler eigentlich?

Franz Alt 16.07.2014 – Zitat aus http://www.heise.de/tp/artikel/42/42276/1.html

Das wollten wir unseren Besuchern nicht vorenthalten! Mehr von Franz Alt auch www.sonnenseite.com

Ihr Dr. Wolfgang Lipps – Geschäftsführer

Energiewende wird zum Riesenflop !

Denergie2ie von Angela Merkel unter dem verheerenden Eindruck von Fukushima übereilt losgetretene sogenannte „Energiewende“ ist nicht nur von Anfang an unter Beschuss geraten, sondern die Kritik nimmt zu. Heute kann man mit Fug und Recht konstatieren:

Die Politik hat´s vergeigt!

Denn, wie unser ehemaliger Wirtschaftsminister Clement kürzlich richtig feststellte: die Energiewende ist „mangels politischer, rechtlicher und technischer Synchronisation in Kosten und Preisen völlig aus den Fugen geraten“ sowie: „Die politische Blauäugigkeit, die in dieses Desaster führte, ist atemberaubend.“ (Handelsblatt online 13.02.2014). Und zu Wirtschaftsminister Gabriels Reformplänen – die wir vom Institut für teils unzureichend, teils ziemlich falsch halten – bemerkt Clement richtig wenn auch zu gütig: „Auch wenn wir den Gabriel-Vorschlägen folgen, wird im Jahr 2025 noch immer mehr Wind- und Solarstrom subventioniert und produziert werden als jedenfalls mangels Speicherung im hiesigen Markt untergebracht werden kann.“

Denn wo stehen wir heute?

                  Von der Kernenergie verabschieden wir uns gerade, vielleicht zu Recht, aber jedenfalls schlecht organisiert und gegenüber dem Rest der Welt – und unseren Nachbarn – nur zu unserem Nachteil.

                  Dafür versauen wir die Umwelt weiter mit sogenannter „Brückentechnologie“, vor allem mit Braunkohle, dem schlechtesten Energieerzeuger überhaupt. Das Land Brandenburg hat gerade, gegen den wütenden und völlig berechtigten Protest der Bürger, der Umweltorganisationen und aller Vernünftigen, die Erweiterung von Welzow beschlossen; ein energiepolitisches Armutszeugnis ersten Ranges!

                  Die EEG-Neuplanung für die Bahn wird uns nur teuerere Tickets bescheren und den Busverkehr mehren und die Strassen noch mehr belasten;

                  Die Industrie-Ausnahmen beim EEG werden bleiben und den Wettbewerb weiter verzerren;

                  Windkraft ist ein so kontroverses Thema, dass mit verträglicher Entwicklung schon wegen der Verspargelung der Landschaft, den hohen Rückbaukosten, der Leitungsproblematik und vor allem, wie generell bei Primärenergie, der bislang fehlenden Speichertechnologie mit einer verträglichen Entwicklung zu vernünftigen Kosten nicht zu rechnen ist. Die Branche befindet sich zudem in einer ernsten Finanzierungskrise (s. dazu meinen Blogbeitrag „Windkraftbeteiligungen in der Krise“ in www.finanzanlagen-rettungsdienst.de):

                  Die Stromerzeugung aus Biomasse ist höchst umstritten, denn sie erzeugt den bekannten Konflikt zwischen Teller und Steckdose und führt zur Abholzung von Wäldern und zu schwer erträglichen Eingriffen in Flora und Fauna.

Vor allem aber: Solarstrom und Eigenerzeugung.

Die geplante Einbeziehung von Eigenstromanlagen in die EEG-Umlage ist keine gute Idee, weil damit der bisherige Eigenstrom ungebührlich verteuert wird. Vor allem aber: Die deutsche Solarindustrie wird bereits jetzt erfolgreich ausgebremst!

Denn:

Gebäudeintegrierte Photovoltaik-(PV)-Anlagen wurden nicht mehr privilegiert, danach wurden große PV-Anlagen aus der Vergütung herausgenommen, dann wurde die Vergütung in raschen Schritten gekürzt, der Eigenanteil wird, wie gesagt, verteuert.

Die Folgen:

Die Investitionen auf dem PV-Markt sind in 2014 so zurückgegangen, dass die von der Bundesregierung vorgeplanten Ausbauziele von 2,5 bis 3,5 Gigawatt nicht mehr erreicht werden. Und schlimmer noch: diese Entwicklung hat, zusammen mit einigen anderen Faktoren, zu einem massiven Firmensterben und damit zu beachtlichen Arbeitsplatzverlusten geführt. Die PV-Branche beschäftigte im Jahre 2012 noch 100.300 Beschäftigte, 2013 nur noch 56.000, weil der inländische Markt um 57% und die damit verbundenen Investitionen um 62% abgenommen haben. In der gesamten Branche der erneuerbaren Industrie ist dementsprechend ein Rückgang der Beschäftigten um ca. 7 % auf 371.400 zu verzeichnen (Windenergie 137.800, Biomasse 63.000, Wasserkraft 3.400 und der Geothermie 1.300).

Wurstelei, wohin man schaut.

Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps, Geschäftsführer