Bienensterben – Neonicotinoide im Visier


biene4Stiller Tod – seit Jahren unaufhaltsam

Hunderte von wissenschaftlichen Studien bestätigen seit vielen Jahren das langsame aber stetige Bienensterben.

Das ist eine dramatische Entwicklung, denn: „stirbt die Biene, stirbt der Mensch“ (unser Blogbeitrag vom 14. Juli 2011). Dem wird inzwischen niemand mehr widersprechen, aber gleichzeitig sind die Anstrengungen, hier Abhilfe zu schaffen, eher ungenügend bzw. – das muss leider festgestellt werden – auch direkt lustlos, wenn nicht sogar durch Lobby-Arbeit von Chemieriesen und der Agrarwirtschaft torpediert!

Beispiel: Neonicotinoide

Insektizide aus dieser Gruppe stehen seit langem im Verdacht, für das Bienensterben in Europa mitverantwortlich zu sein. Die Gruppe bezeichnet gegen Insekten hochwirksame synthetisch hergestellte Wirkstoffe, die einen bestimmten Rezeptor in den Nervenzellen beeinträchtigen, was zu Krämpfen und schließlich zum Tod der Insekten führt.

Aufgrund mehrerer alarmierender Gutachten beauftragte die EU-Kommision daraufhin im April 2012 die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) mit der Erstellung eines Gutachtens. Im Januar 2013 wurde das veröffentlicht, es hatte die Mittel Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxan untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass es sehr wohl Risiken für Bienen gibt, aber die Studie konnte mangels vollständiger Daten nicht abgeschlossen werden und die Wirkungen auf andere Bestäuber konnten nicht untersucht werden. Die EU-Kommission schlug daraufhin eine vorläufige Beschränkung der Verwendung dieser Mittel vor, die Mitgliedstaaten konnten sich – wie so oft – natürlich nicht einigen, und so setzte die Kommission ihren Vorschlag einfach dahingehend um, dass die Mittel nur noch für gewerbliche Anwendungen bzw. für bestimmte Kulturen gar nicht mehr oder nur noch nach der Blüte zulässig sind. Das ganze wurde vorbehaltlich näherer Erkenntnisse auf zwei Jahre beschränkt.

Sehr wirksam war und ist das also nicht, das Bienensterben geht weiter!

Neue Erkenntnisse

Da die Neonicotinoide immerhin 40% des milliardenschweren Marktes der Insektizide ausmachen, sind einerseits die Industrie und Agrarlobby natürlich am Erhalt dieses Marktes höchst interessiert, verstärken sich andererseits aber richtiger Weise die wissenschaftlichen Anstrengungen, die Rolle dieser Mittel beim Bienensterben endgültig zu klären. Seit Jahren arbeiten deshalb Forscher in einer „Task Force on Systemic Pesticides“ (TFSP) daran und haben nunmehr, gestützt auf ca. 800 wissenschaftliche Studien (offizielle Quellenangabe allerdings: 150 Studien) eine Meta-Studie veröffentlicht: „Worldwide Intergrated Assessment“ (Voller Titel: „Worldwide Integrated Assessment of the Impact of Systemic Pesticides on Biodiversity and Ecosystems – A review of the direct and indirect effects of neonicotinoids and fipronil on vertebrate wildlife“).

Danach ist das Bienensterben tatsächlich nur der auffälligste Teil des Schadens, den die untersuchten Wirkstoffe anrichten.

Was bedeutet das ?

Es bedeutet zunächst, dass sich die Erkenntnis durchsetzen muss, wie schädlich diese Mittel sind. Sie ziehen natürlich große Teile der Nahrungskette in Mitleidenschaft, weil zu einen die Bestäuber, gerade die Bienen, weniger werden und damit durch fehlende Befruchtung von Pflanzen immer größere Produktionsausfälle entstehen. Die führen eben im Extremfall zu „…stirbt der Mensch!“. Zudem ernähren sich auch viele Tiere von behandelten Pflanzen, die das Gift in der Nahrungskette an ihre Fressfeinde weitergeben können. Auch verbreiten sich die Insektizide im Wasser und im Boden und gelangen so in weitere Tiere und deren Fressfeinde.

Der Verbreitungsschaden ist also kaum abzuschätzen.

Letztlich wird durch verringerte Mengen an Insekten auch die Vogelpopulation dezimiert – so soll in den letzten drei Jahrzehnten die Zahl der Feldvögel bereits um mehr als die Hälfte abgenommen haben, was natürlich nicht allein den Insektiziden angelastet werden kann. Aber ein Zusammenhang ist da.

Und das bedeutet zum anderen: die zuständigen Behörden sollten endlich beginnen, ein Verbot der Neonicotinoide ernsthaft in Angriff zu nehmen. Denn: „wer zu spät kommt, denn bestraft – leider nicht das Leben, sondern letztendlich der Tod!“.

Ein nachdenklicher und besorgter Geschäftsführer Dr. Wolfgang Lippsbiene2

 

 

 

 

Herr Gabriel – Sie täuschen, tricksen und tarnen!

Ein Kommentar zur Energiewende der Bundesregierung

eeg-kampagnenbild,property=bild,bereich=bmwi2012,sprache=de,width=620,height=221Wirtschaftsminister Gabriel macht nicht nur die Energiewende kaputt, er verkauft diese wirtschaftsfeindliche und zukunftsblinde Politik auch noch als Erfolg. In mehreren großen deutschen Zeitungen ließ er am Wochenende diese Großanzeige schalten: „Wir haben etwas an der Energiewende gestrichen: Nachteile“. Die Energiewende, so heißt es, sei jetzt: „Planbar. Bezahlbar. Effizient“.

Das Gegenteil ist richtig !

Planbar ?

Das Tempo, das Gabriel mit seinem neuen EEG vorgibt, bedeutet: Allein im Strombereich mit seinem „Deckel“ für Sonnen- uns Windstrom dauert die Energiewende über 100 Jahre. Diese Zeit haben wir aber angesichts des raschen Klimawandels nicht.

Bezahlbar ?

Jedes Jahr zahlt die deutsche Volkswirtschaft nahezu 100 Milliarden Euro für Kohle-, Gas- und Ölimporte an die arabischen Ölscheichs und an russische Gasbarone. Hinzu kommt, dass die Klimaschäden nach einer Berechnung des ehemaligen Chefvolkswirts der Weltbank etwa fünfmal teurer werden als eine rasche und intelligent organisierte Energiewende so wie sie bisher in Deutschland betrieben wurde.

Richtig ist, dass für die Energiewende 2013 die kleinen und mittleren Stromverbraucher hierzulande 20 Milliarden Euro aufbringen mussten.

Richtig ist aber auch, dass Steuerzahler für Atom- und Kohlesubventionen in den letzten Jahrzehnten etwa 400 Milliarden Euro bezahlten.

Effizient ?

Die Energiewende ist so lange nicht effizient, wie der Wirtschaftsminister darunter eine Kohlewende versteht. Nicht zufällig heißen die Folgekosten der Kohlewirtschaft „Ewigkeitskosten“.

Herr Gabriel, Sie haben nicht die Nachteile gestrichen, sondern die mittel- und langfristigen Vorteile für die gesamte deutsche Wirtschaft vergeigt und zudem zehntausende Arbeitsplätze bei den Zukunftstechnologien vernichtet.

Außerdem: Mit dieser Anzeige täuschen Sie, Sie tricksen und Sie tarnen. Glauben Sie im Ernst, so je Bundeskanzler werden zu können? Für wie dumm halten Sie uns Wählerinnen und Wähler eigentlich?

Franz Alt 16.07.2014 – Zitat aus http://www.heise.de/tp/artikel/42/42276/1.html

Das wollten wir unseren Besuchern nicht vorenthalten! Mehr von Franz Alt auch www.sonnenseite.com

Ihr Dr. Wolfgang Lipps – Geschäftsführer

Energiewende wird zum Riesenflop !

Denergie2ie von Angela Merkel unter dem verheerenden Eindruck von Fukushima übereilt losgetretene sogenannte „Energiewende“ ist nicht nur von Anfang an unter Beschuss geraten, sondern die Kritik nimmt zu. Heute kann man mit Fug und Recht konstatieren:

Die Politik hat´s vergeigt!

Denn, wie unser ehemaliger Wirtschaftsminister Clement kürzlich richtig feststellte: die Energiewende ist „mangels politischer, rechtlicher und technischer Synchronisation in Kosten und Preisen völlig aus den Fugen geraten“ sowie: „Die politische Blauäugigkeit, die in dieses Desaster führte, ist atemberaubend.“ (Handelsblatt online 13.02.2014). Und zu Wirtschaftsminister Gabriels Reformplänen – die wir vom Institut für teils unzureichend, teils ziemlich falsch halten – bemerkt Clement richtig wenn auch zu gütig: „Auch wenn wir den Gabriel-Vorschlägen folgen, wird im Jahr 2025 noch immer mehr Wind- und Solarstrom subventioniert und produziert werden als jedenfalls mangels Speicherung im hiesigen Markt untergebracht werden kann.“

Denn wo stehen wir heute?

                  Von der Kernenergie verabschieden wir uns gerade, vielleicht zu Recht, aber jedenfalls schlecht organisiert und gegenüber dem Rest der Welt – und unseren Nachbarn – nur zu unserem Nachteil.

                  Dafür versauen wir die Umwelt weiter mit sogenannter „Brückentechnologie“, vor allem mit Braunkohle, dem schlechtesten Energieerzeuger überhaupt. Das Land Brandenburg hat gerade, gegen den wütenden und völlig berechtigten Protest der Bürger, der Umweltorganisationen und aller Vernünftigen, die Erweiterung von Welzow beschlossen; ein energiepolitisches Armutszeugnis ersten Ranges!

                  Die EEG-Neuplanung für die Bahn wird uns nur teuerere Tickets bescheren und den Busverkehr mehren und die Strassen noch mehr belasten;

                  Die Industrie-Ausnahmen beim EEG werden bleiben und den Wettbewerb weiter verzerren;

                  Windkraft ist ein so kontroverses Thema, dass mit verträglicher Entwicklung schon wegen der Verspargelung der Landschaft, den hohen Rückbaukosten, der Leitungsproblematik und vor allem, wie generell bei Primärenergie, der bislang fehlenden Speichertechnologie mit einer verträglichen Entwicklung zu vernünftigen Kosten nicht zu rechnen ist. Die Branche befindet sich zudem in einer ernsten Finanzierungskrise (s. dazu meinen Blogbeitrag „Windkraftbeteiligungen in der Krise“ in www.finanzanlagen-rettungsdienst.de):

                  Die Stromerzeugung aus Biomasse ist höchst umstritten, denn sie erzeugt den bekannten Konflikt zwischen Teller und Steckdose und führt zur Abholzung von Wäldern und zu schwer erträglichen Eingriffen in Flora und Fauna.

Vor allem aber: Solarstrom und Eigenerzeugung.

Die geplante Einbeziehung von Eigenstromanlagen in die EEG-Umlage ist keine gute Idee, weil damit der bisherige Eigenstrom ungebührlich verteuert wird. Vor allem aber: Die deutsche Solarindustrie wird bereits jetzt erfolgreich ausgebremst!

Denn:

Gebäudeintegrierte Photovoltaik-(PV)-Anlagen wurden nicht mehr privilegiert, danach wurden große PV-Anlagen aus der Vergütung herausgenommen, dann wurde die Vergütung in raschen Schritten gekürzt, der Eigenanteil wird, wie gesagt, verteuert.

Die Folgen:

Die Investitionen auf dem PV-Markt sind in 2014 so zurückgegangen, dass die von der Bundesregierung vorgeplanten Ausbauziele von 2,5 bis 3,5 Gigawatt nicht mehr erreicht werden. Und schlimmer noch: diese Entwicklung hat, zusammen mit einigen anderen Faktoren, zu einem massiven Firmensterben und damit zu beachtlichen Arbeitsplatzverlusten geführt. Die PV-Branche beschäftigte im Jahre 2012 noch 100.300 Beschäftigte, 2013 nur noch 56.000, weil der inländische Markt um 57% und die damit verbundenen Investitionen um 62% abgenommen haben. In der gesamten Branche der erneuerbaren Industrie ist dementsprechend ein Rückgang der Beschäftigten um ca. 7 % auf 371.400 zu verzeichnen (Windenergie 137.800, Biomasse 63.000, Wasserkraft 3.400 und der Geothermie 1.300).

Wurstelei, wohin man schaut.

Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps, Geschäftsführer              

 

 

  

Holzfahrrad – Öko oder Unsinn?

Holzfahhrad BildJedermann weiß nicht nur, sondern es wird immer wieder und aller Orten bewiesen, was man aus Holz alles machen kann. Das ist erfreulich und begrüßenswert, denn Holz ist ein wunderbarer nachwachsender Rohstoff. Seit alters her macht man damit Tische, Stühle, Bänke, Pfeile, Bögen, Lanzen, Zaunpfähle, Hausbalken, Schindeln, Schaukelpferde, Klarinetten, Geigen, Zahnstocher, Alphörner und was dergleichen schöne und nützliche Dinge mehr sind. Viele von denen werden heute noch benutzt, andere wie Putzmühlen, Dreschflegel, Holunderpfeifen, Richtblöcke oder Leiterwagen sind überholt.

Da bleibt es nicht aus, dass auch mancher Gegenstand aus Holz hergestellt wird, der ziemlich unnütz oder, mit Verlaub, unsinnig ist. Aber bis auf das Loriot´sche Portemonnaie als Laubsägearbeit fällt einem da tatsächlich wenig ein.

Diesem Mangel helfen jetzt allerdings zwei Herren ab – der Herr Moritz Sanne (oben im Bild) und der Herr Matthias Broda. Von denen hatte man vorher noch nie gehört, aber die schon oft um allerlei publizierte Sottisen verdiente Märkische Oderzeitung hat das am 4. April 2014 geändert. Mit der schönen Schlagzeile: EBERSWALDE ERFINDET DAS FAHRRAD NEU und der folgenden Mitteilung: An der Hochschule mitentwickeltes Elektromobil ruft auf Messen Furore hervor. Mit der Hochschule ist die HNE (Hochschule für Nachhaltige Entwicklung) in Eberswalde gemeint, und mit Furore bezeichnet man gewöhnlich Gefühlswallungen.

Eine solche haben wir bei der Lektüre dieses Artikels heftig empfunden, nämlich ein starkes Gefühl der Belustigung verbunden mit einem des Ärgers. Ersteres, weil wir das Produkt, mit Verlaub, ziemlich albern finden und letzteres, weil es mit Steuermitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefördert wurde.

Aber jetzt endlich mal zur Sache: WORUM GEHT´S EIGENTLICH?

Na, wie das Bild oben zeigt: die beiden Herren, Herr Sanne als Tischler und ehemaliger Student der HNE und Herr Broda als Mitinhaber der Berliner Firma System 180 haben ein Elektro-Fahrrad aus Holz gebastelt.

Schön scheusslich, schön teuer, und nicht mal ökologisch nachhaltig.

EierköpferSoll mal später in Serie so ca. € 4000 kosten, wird also bestimmt ein paar Leutchen finden, die das Spielgeld haben, um sich mit sowas zu zeigen. Wirtschaftlich erfolgreich wird´s wahrscheinlich nie, aber das macht ja auch nix, das Schicksal teilt es dann eben mit dem Schwerkraft-Eier-Köpfer und anderen törichten Gadgets.

Als Beispiel dafür, was man mit Holz alles machen kann, ist es sicher ganz demonstrativ, aber, insbesondere mit unseren Steuergeldern, so überflüssig wie zwei kalte Füße. Da gibt es inzwischen hervorragende andere Produkte: Tragebalken für große Hallen, Bauelemente und neuerdings die großartige BaubucheHolzkonstruktion Sevilla der Firma Pollmeier, die die simple Technik des Holzfahrrads in großem Stile und erheblich hochwertiger in die Praxis umsetzt, und vieles vieles mehr.

Die ökologische Bilanz hingegen ist nach unserer überschlägigen Rechnung absolut zu vernachlässigen – wenn wir mal die Kosten eines Baumes bis zur Holzgewinnung, die Transport- und Verarbeitungskosten, und die aufgewendete Energie für alle diese Schritte zusammenrechnen, dann ist ein schönes Campagnolo-Rennrad auch nicht teurer.

Fazit:

Bastelt ruhig drauflos, Leute, je witziger desto besser – aber  bitte nicht mit meinem Geld!Laufrad

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Quellen:

Holzfahrrad:http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1266022/

Baubuche: http://www.pollmeier.com/de/baubuche/ingenious-hardwood/

 

Der „entgeltliche unentgeltliche Begehungsschein“ und der „Hegebeitrag“

GeldDas neue Jagdjahr rückt heran, und deshalb weist das Jagdblog darauf hin, dass damit nicht nur zahlreiche Jagdpachten auf den Markt kommen, sondern auch die Zahl der „unseriösen“ Angebote steige, mit denen „unentgeltliche Begehungsscheine“, also Jagderlaubnisse, gegen einen „Hegebeitrag“ im Internet und der Jagdpresse angeboten werden. Häufig wird auch nicht von einem Hegebeitrag gesprochen, sondern es werden andere Bedingungen für die Erteilung der angeblich „unentgeltlichen“ Jagderlaubnis genannt – etwa die Verpflichtung zum Bau jagdlicher Einrichtungen, die Verpflichtung zur Übernahme von Wildschaden, die Beteiligung an Revierkosten, die Übernahme von Kosten der Fütterung und Kirrung, und was dergleichen erfindungsreiche Gestaltungen mehr sind.

Das Jagdblog meint, diese Anbieter hätten keine Ahnung vom Jagdrecht – was häufig stimmen dürfte – und seien unseriös; man solle also nicht darauf hereinfallen. Das ist im Ergebnis richtig, aber ganz so einfach ist es allerdings nicht. Was also ist wirklich ein „unentgeltlicher Begehungsschein“?

Die Jagdgesetze

regeln fast ausschließlich nur den entgeltlichen Begehungsschein, der uns hier nicht beschäftigen soll – alle Jagdgesetze aber (bis auf Berlin und Niedersachsen) unterscheiden ausdrücklich zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Jagderlaubnissen. Zum unentgeltlichen Begehungsschein fehlen gesetzliche Regelungen weitgehend.

Rechtlich geklärt ist, dass die Inhaber von Begehungsscheinen (entgeltlich und unentgeltlich) jedenfalls kein eigenes Jagdausübungsrecht haben, sondern ihnen ist vom Jagdausübungsberechtigten nur gestattet, an der Jagdausübung des Berechtigten teilzunehmen; einige Landesjagdgesetze sagen das ausdrücklich (z. B. Mecklenburg-Vorpommern in § 13 (1) Satz 2, ferner Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen). Ebenso klar ist, dass ein Jagdgast, also ein Inhaber einer Jagderlaubnis, Wilderei begeht, wenn er seine ihm erteilte Erlaubnis überschreitet. Andererseits kann ihm gestattet werden, sich das von ihm erlegte Wild anzueignen, ohne dass er dadurch etwa zum Unterpächter würde.

Jede Jagderlaubnis bedarf nach den auch im Jagdpachtrecht geltenden §§ 540, 581 (2) BGB der Zustimmung des Verpächters, die häufig schon im Jagdpachtvertrag geregelt ist. Fehlt sie, ist allerdings der Begehungsschein nicht ohne weiteres nichtig, denn die fehlende Zustimmung regelt nur das Rechtsverhältnis zwischen Verpächter und Pächter und kann z.B. zur fristlosen Kündigung oder anderen Rechtsfolgen für den Pächter führen; davon kann dann natürlich wieder die Fortdauer der Jagderlaubnis betroffen sein.

Ungültig können Jagderlaubnisse dann sein, wenn das jeweilige Landesgesetz bestimmt, dass Pächterhöchstgrenzen einzuhalten sind und mit Begehungsscheinen überschritten werden können, und ebenso bestimmen einige Landesjagdgesetze, dass die Erteilung von Erlaubnisscheinen aus Gründen der Hege behördlich beschränkt oder untersagt werden kann – z. B. Baden-Württemberg § 10 (3), Brandenburg §16 (5), Mecklenburg-Vorpommern § 13 (4) und Schleswig-Holstein § 12 (4).

Und grundsätzlich müssen Jagderlaubnisse von allen Revierpächtern des betreffenden Reviers erteilt werden, oder der Erteilende muss dazu von allen anderen bevollmächtigt sein, sonst sind sie jedenfalls den anderen gegenüber unwirksam und führen gegebenenfalls zur Wilderei.

Unentgeltliche Jagderlaubnisse

Der Begriff „unentgeltlich“ wird im Zivilrecht häufig verwendet. Entgelt bezeichnet dabei immer die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung. Ein entgeltlicher Vertrag ist also insbesondere ein gegenseitiger Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) stehen. Die Bindung kann aber auch auf andere Weise hergestellt werden, etwa durch Vereinbarung einer Bedingung. Der Begriff der Entgeltlichkeit ist damit weiter als der der Gegenseitigkeit. Der unentgeltliche Begehungsschein ist auch nicht immer ein Vertrag, sondern kann auch ein rein tatsächliches Gefälligkeitsverhältnis sein, wenn ihm der rechtliche Bindungswille fehlt.

Damit ist klar: die Jagderlaubnis ist nur dann „unentgeltlich“, wenn keine Gegenleistung für gerade die Einräumung der Möglichkeit zu jagen vereinbart oder auch nur verlangt wird; die Gegenleistung muss dabei nicht in Geld bestehen, sondern kann auch Sachleistungen beinhalten (Hochsitzbau) oder die Übernahme von Verpflichtungen (Beteiligung am Wildschaden). Entscheidend ist immer, ob die „Gegenleistung nach dem Willen auch nur einer Partei, meist des Jagdpächters, nur deshalb verlangt wird, weil sonst die Jagdmöglichkeit nicht gewährt wird.

Der „Hegebeitragist immer eine gewollte Gegenleistung; wird er verlangt, handelt es sich also automatisch um eine entgeltliche Jagderlaubnis, und für die gelten dann die strengen Regeln des BJagdG und der Landesjagdgesetze (Gleichstellung mit dem Pachtvertrag, also Schriftform, Anzeige bei der UJB usw.). Nur ganz untergeordnete Leistungen des Begehungsscheininhabers dürften, je nach Einzelfall, nicht als Gegenleistung angesehen werden, z.B. freiwillige Hilfe beim Hochsitzbau und dergleichen. Keine Gegenleistung liegt wahrscheinlich vor, – was aber noch ungeklärt und nicht in jedem Fall zweifelsfrei ist – wenn der Begehungsscheininhaber etwas für andere Leistungen als die Jagdmöglichkeit bezahlt, z. B. sich verpflichtet, Wildbret abzunehmen, und das auch bezahlt.

Die entgeltlich gewordene Jagderlaubnis kann dennoch zwischen dem Jagdpächter und dem Begehungsscheininhaber zivilrechtlich wirksam sein, auch wenn der Jagdpächter durch ihre Erteilung einerseits und die Missachtung der pachtvertraglichen Regeln andererseits rechtswidrig handelt und gegenüber dem Verpächter zur Unterlassung und ggfls. zum Schadensersatz verpflichtet wäre und vielleicht auch die Kündigung riskiert.

Probleme

entstehen dann aber auch für den Erlaubnisinhaber. Denn in einigen Jagdgesetzen bedarf der entgeltliche Erlaubnisschein zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch die UJB (z.B. Hessen nach § 12 (3) für Jagderlaubnisse über 12 Monate). Ohne diese Genehmigung ist die Jagderlaubnis unwirksam. Alle entgeltlichen Jagderlaubnisse müssen ferner der UJB wenigstens angezeigt werden. Geschieht das, dürfen die Begehungsscheininhaber vor Ablauf von drei Wochen nach der Anzeige (§ 12 Abs. 4 BJagdG) nicht zur Jagd gehen; wird also gar nicht angezeigt, darf der Begehungsscheininhaber gar nicht jagen, sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit (z. B. § 39 (1) Nr. 3 i. V. m. § 12 (4) BJagdG und dazu die Landesjagdgesetze) und riskiert seinen Jagdschein! Ob der Pächter, der wissentlich einen entgeltlichen Begehungsschein als unentgeltlich verkauft, gegenüber seinem vielleicht unbedarften Interessenten Betrug begeht, ist dann immer eine Frage des Einzelfalles und der Beweislage und für den Interessenten nicht wirklich weiterführend, aber gefährlich ist das schon.dagobert

Fazit

Hände weg vom „entgeltlichen unentgeltlichen Begehungsschein“!

Dr. Wolfgang Lipps

 

Afrikanische Schweinepest – Jäger: Fallwild unbedingt melden!

Wildschwein gucktDie wahrscheinlich 2007 von Afrika zuerst nach Georgien eingeschleppte Afrikanische Schweinepest (ASP) scheint sich unaufhaltsam über Russland und das Baltikum und Polen nach Westeuropa auszubreiten. Vor wenigen Tagen wurde ein Fall an der polnischen Grenze zu Weißrussland festgestellt (laut Friedrich-Loeffler-Institut, Greifswald/Riems). Es handelt sich um eine seuchenhafte Viruserkrankung, gegen die es im Gegensatz zur klassischen Schweinepest (KSP) noch keinen Impfstoff gibt. Die Erkrankung ist für Schweine und damit auch für Schwarzwild tödlich, für den Menschen (wie auch für Hunde) ungefährlich.

Das Virus wird nicht nur durch direkten Tierkontakt, sondern auch durch Zecken und andere Vorgänge wie z. B. verseuchtes Futter und durch aus verseuchten Gebieten eingeführte Waren übertragen; die Inkubationszeit beträgt 2 bis 14 Tage, aber das Virus kann auf verseuchtem Material bis zu 6 Monaten lebensfähig bleiben.

Erkrankte Tiere bekommen hohes Fieber, kommen schnell ab, können Hustenanfälle und Blutungen zeigen und sind ziemlich bald als krank ansprechbar; sie verenden dann relativ rasch.

Für Jäger wird allgemein empfohlen – so z.B. das Merkblatt

www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

Frischlinge und Überläuferbachen scharf zu bejagen und revierübergreifende Jagden zu organisieren. Das ist zwar richtig, aber wenig zielführend. Da das schnelle Wachsen der Schwarzwildpopulation bekanntlich durch Bejagung nur unwesentlich beeinflusst werden kann, ist ein auch nur einigermaßen messbarer Erfolg der Bejagung bei der Verhinderung der Ausbreitung der ASP kaum zu erwarten.

Wichtiger ist:

–                  jedes Stück Fallwild zur Untersuchung bringen (Schweiß- Organ- und Muskelproben, am besten das ganze Stück)

–                  erlegte Stücke, die vor der Erlegung Krankheitssymptome zeigten, ebenfalls zur Untersuchung bringen,

–                  Aufbruch ordentlich als Abfall entsorgen, und

–                  jede Beobachtung kranker und abgekommener Stücke, die nicht erlegt werden können, sofort der unteren Jagdbehörde und dem Veterinäramt melden!

Mit Weidmannsheil

Dr. Wolfgang Lipps

Fraktionszwang und grüne Gentechnik

genmais_2In unserem Blogbeitrag vom 3. Dezember haben wir darauf hingewiesen, dass sich die Große Koalition auf S. 84 des Koalitionsvertrages einen eigenen Koalitionszwang gebastelt hat. Dort heißt es:

Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.

Wir haben das als einen Skandal bezeichnet und gemeint, hier vereinbarten die Koalitionäre „frech und gottesfürchtig einen vertraglich fixierten Große-Koalitions-Fraktions-Zwang und verstoßen damit nicht nur vorsätzlich und öffentlich gegen die Verfassung, sondern machen die Opposition, bei allem auch im Vertrag geäußerten Kooperationswillen, so richtig „zum Affen“!“

Wie recht wir haben, zeigt jetzt die Stimmenthaltungs-Posse der Bundesrepublik um die Genehmigung der Genmaissorte 1507 in der EU. Der Koalitionsvertrag enthält bekanntlich auch den Satz: „Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik an“. Mit anderen Worten: die Deutschen sind mehrheitlich gegen genmanipulierte Pflanzen! Das ist auch vernünftig, denn unbestreitbaren Vorteilen der grünen Gentechnik stehen erhebliche und noch keineswegs vollumfänglich erkannte, geschweige denn beherrschbare Risiken gegenüber. Bei einer derartig unsicheren Lage aber sollte man Gott lieber nicht ins Handwerk pfuschen!

Also konnte sich innerhalb der Bundesregierung keine einheitliche Meinung bilden, und da sieht die Geschäftsordnung, wie es schon so schön im Koalitionsvertrag vorgegeben ist, eben vor: Enthaltung.friedrich ratlos

Und so haben wir die schizophrene Situation, dass der zuständige Minister Friedrich den Mais in Deutschland verbieten will, dem er in Brüssel den Weg geebnet hat.

So was kommt von so was!

Ihr Dr. Wolfgang Lipps

 

Das alte Försterhaus – ein Opfer der Geschichte?

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg wollte auch im Jahre 2014 die wohlwollende Bevölkerung mit einem schönen Kalender erfreuen und ließ, für eine (dort eingedruckte) Schutzgebühr von 3 EURO bzw. 5 EURO im Internet (und einen Aufwand von 7.500 EURO) einen solchen mit diesem schönen Titelblatt erstellen, der allerdings im Handel dann doch, wie die Märkische Oderzeitung berichtete, 10,85 EURO kosten sollte.

Forsthaus perfekt

 Auf der Seite 2 dieses Kalenders wurde zum Titelfoto von einem namentlich nicht genannten Verfasser folgendes mitgeteilt:

„Als Forsthaus „Rarangsee“ wurde das Anwesen 1935 auf Befehl des Reichsforstmeisters Göring im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau seines Landsitzes „Carinhall“ erbaut. Die Liegenschaft sollte als Musterbau für die zukünftige Bauweise von Forstdienstgehöften in der Schorfheide dienen.

Dieser Text ist sicherlich keine sprachliche Meisterleistung und auch sonst in kleineren Punkten nicht ganz zutreffend. Aber keiner von denen, die diesen Kalender gesehen haben – nicht nur der Unterzeichnete, sondern eine ganze Reihe anderer Personen – hat an dieser Darstellung Anstoß genommen. Auch die Verwendung „schwarzbrauner Hölzer“ scheint harmlos – siehe „Schwarzbraun ist die Haselnuß“ und „…sprang ein schwarzbraunes Mädel heraus…“ (ein etwas ulkiges Jägerlied aus „des Knaben Wunderhorn“, in welchem dieses Mädel dann „des jungfrischen Jägers Weib“ wird, nachdem der sie erst mit seinen großen Hunden bedroht hat – na ja, wer so was mag!).

Wie gesagt: keiner hat sich an diesem Kalenderblatt gestört.

Bis auf einen!

Als Jens-Uwe Schade das Deckblatt des neuen Hochglanz-Kalenders des Landesforstbetriebs sah, da war er nach seinen eigenen Worten „erst einmal ein paar Minuten sprachlos“ weiß die Berliner Zeitung am 14.01.2014. Denn die Revierförsterei sei kein normales Gebäude, sondern ein „Gebäude mit Geschichte“. Schade

Anschließend verwechselt Herr Schade dann allerdings das Forsthaus durchgängig mit Carinhall und meint, „Carinhall war kein unbeschwerter Ort und nicht einfach nur ein Sommersitz“. Vielmehr diente das Anwesen zeitweise als Machtzentrale. „Dort wurden auch Todesurteile unterschrieben“.

Wo er recht hat, hat er recht.

Aber was hat das mit dem mehrere Kilometer entfernten Forsthaus zu tun?  

 Herr Schade wird aktiv

Nun war man offensichtlich beim zuständigen Ministerium von dieser Kritik des Herrn Schade sichtlich beeindruckt. Denn der ist immerhin der Ministeriumssprecher und gilt deshalb im Hause sicherlich als ein Mann, der nicht nur das geschriebene Wort beherrscht, sondern auch ein waches Geschichtsbewusstsein besitzt. Hat er dieses doch schon einmal in einem auch noch von seinem Ministerium selbst herausgegebenen Buch (mit Stefan Adam) über die Bedeutung der Kartoffel in Brandenburg unter Beweis gestellt, welches den ungeheuer lustigen (allerdings einem uralten Witzgedicht entlehnten) Titel trägt:   Neues aus der Akte Pommes Fritz.

Pommes Fritz

Weil der Alte Fritz die Kartoffel in Preussen eingeführt hat, klar, nicht? Wußten Sie aber sicher schon. Zeigt uns aber: guter Mann, der Herr Schade. Und der, obwohl immerhin Ministeriumssprecher, war „erstmal sprachlos“. Für einen Sprecher schon ungewöhnlich!

Jedenfalls teilt uns die Berliner Zeitung am 14.01 unwidersprochen mit: „Schade informierte seinen Minister, am Montag stoppte das Ministerium die Auslieferung der 2000 Exemplare des Kalenders, der eigentlich Werbung für die Arbeit des Landesbetriebs machen sollte“. Alle erreichbaren Kalender wurden eingestampft, ihre Wiedergabe im Internet gelöscht. € 7.500 (aus Steuermitteln) in die Tonne getreten.

Seine Sorgen möchte man haben

Nun kann man durchaus über die Darstellung von Bauten diskutieren, auch kontrovers, die irgendein negatives, vor allem „braunes“ Gedankengut transportieren. Etliche Bauten des Dritten Reiches spiegeln sicherlich die seinerzeitige völkische Ideologie wieder. „Die Machthaber und deren Architekten und Planer beanspruchten, einen „nationalsozialistischen Stil“ auf Grundlage des ererbten Fundus europäischer Bau-Typologie und -Morphologie entwickelt zu haben“. Das mag allenfalls für bestimmte Bauten aus dieser Zeit gelten; schon beim Olympiastadion oder dem Finanzministerium oder dem Flughafen Tempelhof oder der Münchner Hochschule für Musik und Theater hätte ich da so meine Zweifel.

Aber vor allem für unser schönes Forsthaus, das zudem seit 1996 als Baudenkmal unter Schutz gestellt ist, gilt das nun beim besten Willen nicht. Es vermittelt sicherlich kein rechtes oder braunes oder sonst „faschistoides“ Gedankengut und eignet sich auch nicht als Wallfahrtsort für rechte Spinner – es sei denn, diese Posse hätte jetzt welche von denen aufgemüdet. Es gehört also nicht zu den „Früchten“, an denen man Nazis „erkennen“ kann (frei nach Matthäus 7, 17). Das gilt erkennbar auch für den Bildtext.

Ein engstirniges Geschichtsbewusstsein

aber macht das Leben ärmer. Denn die Tatsache, dass irgendein schönes oder eindrucksvolles oder historisch bedeutsames Bauwerk von einem Killer in Auftrag gegeben wurde, bedeutet nicht, dass es niemals auf Kalendern erscheinen dürfte – sondern eben nur, wenn es verwerfliche Gesinnung erkennbar transportiert. Aber mit diesem Geschichtsbewusstsein darf man, um nur mal drei zu nennen, dann weder die Cheops-Pyramide

 Gizeh

noch die Basilius Kathedrale von Iwan dem Schrecklichen (einem der richtig heftigen Killer der Geschichte)

 Basilius

noch das Colosseum in Rom auf Kalendern abbilden.

 Colosseum

SCHADE (!), nicht?

 Ihr Dr. Wolfgang Lipps

Schwarzwild – die Population explodiert

wutzrotteSchwarzwildschäden können durch weidgerechte Bejagung nur ein wenig vermindert aber keineswegs verhindert werden!

Landnutzer bedrängen die Jagdpächter immer wieder: Schießt gefälligst mehr, Ihr tut zu wenig! Worauf wir Jäger immer wieder antworten: Wir tun was wir können, aber natürlich im Rahmen des Jagdrechts und des Tierschutzes!

Die Landnutzer aber glauben uns zumeist nicht.

Deshalb hier mal ein kleines Beispiel aus einem Schwarzwildgatter in Wriezen (Brandenburg), nachzulesen im neuesten Band 38 der „Beiträge zur Jagd- und Wildforschung“, S. 459. Hier beobachtete der Verfasser, Dipl.-Forsting. (FH) Conrad Philips, genau drei Schweine: den 7-jährigen Keiler Nuschke, die 6-jährige Bache Uschi und deren 5-jährige Tochter Lea. Alle profitieren auch im Gatter von den reichen Fraßmöglichkeiten, die unser Schwarzwild dauerhaft vorfindet, welches darüber hinaus in Biopflanzenschlägen und andernorts auch noch beste Deckung geboten bekommt.

Das Ergebnis der Beobachtung fasst Philips wie folgt zusammen:

Im Schwarzwildgatter Wriezen im Land Brandenburg konnte nachgewiesen werden, dass ausgehend von einem Keiler und zwei Bachen in 15 Monaten die Stärke der Rotte auf 40 Stücke Schwarzwild anstieg. Von 13 Frischlingen waren nur 3 weibliche Tiere vorhanden. Diese Frischlingsbachen rauschten im elften Lebensmonat und hatten durchschnittlich vier Frischlinge.

Selbst wenn man unterstellt, dass außerhalb eines Gatters vielleicht die Hälfte jeweils der Frischlinge der Witterung, sonstigen Einflüssen und/oder der Bejagung zum Opfer fällt, hätten die 2 Bachen in 15 Monaten immer noch rund 18 oder so neue Wutze in die Wildbahn entlassen. Wenn man dann noch der statistisch erwiesenen Tatsache Rechnung trägt, dass der Jäger nur beim jeweils zehnten Ansitz zu Schuss kommt (von mir aus bei jedem sechsten), dann wird klar:

Die schlauen Schweine sind uns haushoch überlegen, liebe Landnutzer!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Wutz scherenschnitt