Forst Brandenburg – ein „Saftladen“?

Brandenburg liegt an fünfter Stelle der waldreichen Länder der Bundesrepublik. Insgesamt gibt es in Brandenburg rund 1,1 Millionen ha Wald, das entspricht 37% der Landesfläche. 9,7% aller Wälder Deutschlands befinden sich auf Brandenburgischem Grund und Boden. Der private Wald, ca. 57% des gesamten Waldes, gehört ca. 100.000 Waldbesitzern, meist kleine Bestände unter 10 ha.

Die erste Sau rennt durchs Dorf.

Seit nahezu 15 Jahren basteln die Brandenburger an ihrer Forststruktur.

2008 gabs dann ein Gesetz zur Neuorganisation der Forststruktur. Seit 2012 werden hoheitliche bzw. gemeinwohlorientierte und wirtschaftliche Leistungen getrennt und in zwei verschiedenen Oberförsterei-Arten wahrgenommen. Die 14 Landeswaldoberförstereien mit 160 Revieren bewirtschaften die 270.000 Hektar Landeswald. Außerdem sind sie für die jagdlichen Aufgaben im Landeswald zuständig.  Die 30 Oberförstereien mit 208 Revieren sind zuständig für hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben im gesamten brandenburgischen Wald. Sie sind als untere Forstbehörden zuständig für Genehmigungen, für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange und beraten die rund 100.000 Waldbesitzer. Der Waldschutz und die Waldbrandüberwachung gehören ebenso zu ihren Tätigkeiten, wie die Waldpädagogik.

Die Kritik riss nicht ab, und die Forstpolitik in Brandenburg machte bis heute nur selten mal „bella figura“. Deshalb wollte schon der zuständige Minister Vogelsänger – dem wir öfter unterstellt haben, dass er nix vom Fach versteheReformversuche unternehmen, hat die aber nie so richtig durchgekriegt.

Zufrieden ist eigentlich hier in Brandenburg niemand, und seit so richtig klar geworden ist, dass die Forstpartie nicht nur Klimawandel mit Dürre und Borkenkäfer und Co., sondern auch ihre eigenen Fehler der Vergangenheit mit einem Umbau von „Wald ohne Wild“ betreiben will, haben sie es sich auch mit den Jägern verdorben.

Da wird die zweite Sau durchs Dorf getrieben, bevor die erste den Dorfausgang erreicht hat.

Denn unser neuer Minister, Herr Vogel (ein würdiger Nachfolger von Herrn Vogelsängerkein Witz!) hat gerade ein Gutachten vorgestellt (nachstehend abgedruckt), das den harmlosen Titel „Evaluation des LFB“ trägt – des Landesforstbetriebs – aber tatsächlich nicht nur ziemlich krasse Reformvorschläge enthält, sondern zuerst einmal eine vernichtende Darstellung des bisherigen Zustands der Forstpartie in Brandenburg liefert.

Ein niederschmetterndes Urteil!

Denn da lesen wir z. B.:

–       ein Betrieb  wie der LFB mit mehr als 100 Mio Euro Umsatzvolumina muss auf allen Ebenen als ein solcher geführt werden

–       Gelingt kein Konsens über eine Zielstruktur, wird es den LFB in weniger als 10 Jahren de facto nicht mehr geben.

–       Ein unternehmensweites Controlling, welches als Führungsinformationssystem dient und genutzt wird, ist derzeit nicht existent. Mehr als 50 % der in der Kosten- und Leistungsrechnung verbuchten Kosten sind nicht direkt auf die Leistungserstellung geschlüsselt. Eine betriebswirtschaftliche Steuerungsentscheidung ist mit dieser Struktur der quantitativen Daten nur bedingt möglich.

–       Im Landeswald können nicht ausreichend Schlüsse aus den vorliegenden Daten gezogen werden. Auch im Bereich der Leistungen der Oberförstereien und Hoheitsreviere wurden zum Teil erhebliche Defizite festgestellt.

–       Sofern formulierte Ziele vorliegen, können diese – mangels Zahlen – nicht nachgehalten oder deren Einhaltung evaluiert und hinterfragt werden.

–       Es braucht Standards und ein Qualitätsmanagement.

–       Entgegen der Haushaltsordnung des Landes dienen im LFB alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben.

–       Der LFB bekommt rund 60 Mio Euro als Finanzierungsmittel, Zuweisung für die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben und Aufgaben der Gemeinwohlleistung. Eine Spartenrechnung ist nicht existent, daher ist die Trennung zweckgebundene Mittel für beispielsweise die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben nicht möglich.

–       Das hohe Durchschnittsalter der Beschäftigten wirkt sich negativ auf die Produktivität aus.

–       Die Eingruppierung der MitarbeiterInnen in den Hoheits- und Landeswaldrevieren steht nicht im Einklang mit den wahrzunehmenden Aufgaben, den Kompetenzen, der Tragweite und der Verantwortung.

–       Eine strukturelle Fort- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen ist im SFB bislang nicht vorhanden.

–       Ferner ist eine Verzahnung der Fort- und Weiterbildung mit der fachlichen Expertise des Landeskompetenzzentrums Forst Eberswalde in weiten Teilen nicht gegeben.

–       Eine Kostendeckung der Landeswaldbewirtschaftung ist nicht gegeben. Es ist nicht ersichtlich, dass zu schlagende Holzmengen unter Berücksichtigung des erntekostenfreien Erlöses analysiert werden, was dazu führt, dass durch Holzhieb nach Abzug der Erntekosten Verluste entstehen.

–       Der Fahrzeug- und Maschineneinsatz ist nicht geplant und gesteuert. Die Investitionen in den Fahrzeug- und Maschinenpark folgen keiner betriebswirtschaftlichen Logik. Die Auslastung der forstwirtschaftlichen Groß- und Spezialmaschinen rechtfertigt den Bestand an Maschinen nicht.

usw. usf. ….

Genug, genug! Was haben die Verantwortlichen eigentlich seit 2008 getan?

Über die Handlungsempfehlungen dieses Gutachtens muss mit Sicherheit geredet werden, und sie sind sorgfältig zu überdenken. Eines aber zeigt sich jetzt:

so stümperhaft wie bisher sollte der notwendige Waldumbau wirklich nicht mehr betrieben werden.

Neue Förster braucht das Land!

Oder?

Dr. Wolfgang Lipps

Forstreform bbg 2021

 

Auszeichnung 2: JUN.i Institut vergibt jetzt den „Silbernen DüBraZ“

Dieser 2. Preis für den „Dümmsten Brief aller Zeiten“ geht an den ÖJV Sachsen e.V.

Was wir bei unserem vorigen Blogpost noch nicht wussten: um die Ehre, den dümmsten Brief aller Zeiten geschrieben zu haben, herrscht einiges Gedränge. Den 2. Preis räumt der ÖJV Sachsen e. V. ab.

Der hat zur Sitzung des ASP-Krisenstabes einen Brief (am Ende dieses Beitrages abgedruckt) an das zuständige sächsische Ministerium gesandt, der neben den bei diesen Organisationen oft üblichen Deutsch- und Grammatikfehlern Vorschläge enthält, die nicht nur dämlich, sondern dazu auch noch skandalös sind.

Das große Vorbild dieses Vereins, der sich in ÖKjV (Ökologischer Kammerjägerverein) umbenennen sollte – will er doch die „Jagd“ durch „Schädlingsbekämpfung“ ersetzen ! – ist die Tschechische Republik, die nach den Angaben dieser Kammerjäger militärisch gegen das Schwarzwild vorgegangen ist mit dem schönen Ergebnis: „Letztendlich konnten die Schwarzwildbestände damit eliminiert werden“.

Eliminiert“ ist vornehm für „ausgerottet“, oder?

Die tschechischen Methoden schildern die Kammerjäger freudig wie folgt: „Die Erlegung der Sauen wurde von Armee und Polizei mit allen zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmitteln gewährleistet. Dazu wurde das Reviersystem praktisch abgelöst und die Staatsbediensteten beauftragt, die Schwarzwildbestände zu eliminieren. Den Staatsbediensteten stand dazu umfangreiche militärische Wärmebildtechnik sowohl auf der Waffe zum Schießen als auch zum Aufklären (wo sich Schwarzwild aufhält) aus Fahrzeugen, Drohnen und Hubschrauber zur Verfügung“.

Die Möglichkeiten für Sachsen gehen unsere ÖKjV-Leute zunächst etwas bescheidener aber nicht minder grauslich – und de lege lata grob rechtswidrig, ja sogar verfassungswidrig (Art. 20a GG) – an und schlagen vor: „Im Bereich des ASP Ausbruches sollte unverzüglich der Tierschutz ausgesetzt werden. Damit würde § 22 BJagdG zum Schutz der Muttertiere ebenfalls ausgesetzt…. Im restlichen Gebiet des Freistaates Sachsen sollte die fahrlässige Tötung von führenden Bachen zur Ordnungswidrigkeit herab gesetzt werden, welche durch die Unteren Jagdbehörden verfolgt werden kann“.

Und dann, nach der Bitte um hohe Abschussprämien und Wildbretübernahme und einiger Dummerhaftigkeiten mehr, kommts verschämt aber deutlich: „Falls die Abschusszahlen in den von der ASP betroffenen Regionen nicht zügig deutlich ansteigen, sollte auch in Sachsen das Reviersystem aufgehoben werden. Es hat sich bei unseren Nachbarn gezeigt, dass erst professionelle polizeiliche und militärische Unterstützung das Schwarzwildproblem auflösen konnte“.

Also bitte mal ranPolizei, Grenzschutz, Bundeswehr mit Drohnen, Nachtzieltechnik und Automatikwaffen! Da graust es der Sau dann wirklich. Uns aber auch!

Lesen Sie selbst. Jäger schießen angeblich zu schlecht und müssten schärfer ausgebildet werden, bevor sie überhaupt einen Jagdschein erhalten; für die ASP-Bekämpfung taugen sie nichts (ausser den Ökos natürlich!)..

Am Schluss lassen unsere ASP-Experten dann die Katze aus dem Sack:

In die Weiterbildung der Jäger sollte mehr investiert werden…. Hier kann der ÖJV Sachsen mit seinem Partnerverband in Brandenburg unverzüglich Aufgaben mit übernehmen und den Freistaat Sachsen unterstützen…. Wichtig ist hierfür aber eine Förderung zu 100 %. Die bisher vom ÖJV Sachsen angebotenen Kurse und Seminare (Schießtraining, Winterkolloquium, Hundeseminare, Waffentechnik) werden nur zu 80 % gefördert,…

M. a. W.: Die Herren (und Damen) des ÖJV – in Sachsen sind´s ca. 100 Mitglieder dieser Gurkentruppe (!) – möchten gern an die Staatsknete ran!

Dafür sind sie bereit, und empfehlen das sogar ihrem Ministerium, unter Bruch des geltenden Rechts alle Grundsätze der Jagdethik sowie der Tierethik und des Tierschutzes über Bord zu werfen (die sie wahrscheinlich aber schon vorher nicht kannten!).

Nur mal am Rande: Grundsätzlich ist die ASP eine natürliche Auslese einer zu hohen Population, tötet (oder immunisiert) rasch und lokal begrenzt und ist für den Menschen und den menschlichen Verzehr unbedenklich. Der Hauptgrund für ihre strenge Bekämpfung ist der Schutz der heimischen Schweine-Industrie; bei dem Ruf und den oft angewandten Methoden dieses Erwerbszweiges kein sehr hehres Ziel! Und dafür sollen Jäger mit technischen Hilfsmitteln und erhöhtem Einsatz Sonderopfer größeren Ausmaßes bringen und der Steuerzahler auch noch für die staatlichen (und nach dem dämlichen Brief polizeilichen und militärischen) Kosten aufkommen, von denen diejenigen, die am Schweinefleisch verdienen, nix, aber auch garnix, selbst übernehmen.

Etwas mehr Augenmaß und Gelassenheit bitte!!!

Aber die ASP ist halt ein beliebtes Feld für dümmliche und andere Profilierungsversuche. Schön nur, dass sich in unserer freiheitlichen Grundordnung jeder Hanswurst zum Horst machen kann, denn „an ihren Früchten kann man sie erkennen“!

Dr. Wolfgang Lipps

Brief ÖJV Sachsen zur ASP

Auszeichnungen: JUN.i Institut vergibt den „Goldenen DüBraZ“

Der Preis für den „Dümmsten Brief aller Zeiten“ geht in Brandenburg an NABU, BUND, ANW, ÖJV und Waldbauernverband.

 

Dümmer geht’s nimmer

Am 8. Dezember 2020 haben die erwähnten Organisationen einen Brief (am Ende angefügt) an Minister LUK Axel Vogel und an Ausschüsse Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende in Brandenburg gesandt, der den schönen Titel trägt: „Zukunftsfähiges Jagdgesetz – für einen zukunftsfähigen Wald – durch eine zukunftsfähige Jagd“. Darin formulieren die 5 Herren – keine Dame dabei – schlicht „Anforderungen an ein neues Jagdgesetz in Brandenburg“. Und dann jagt gleich eine Dämlichkeit die Andere – die dort gesammelten Sottisen sämtlich zu kommentieren, fehlt in einem Blogpost leider der Platz.

Deshalb nur in aller Kürze das Wichtigste:

In schöner Haltet-den-Dieb-Manier schiebt das Papier die Verantwortung für den gegenwärtigen Zustand des Waldes allein dem Wild zu, insbesondere natürlich dem Schalenwild, und blendet Klima, Zivilisationsdruck, Forstfehler der Vergangenheit und alles andere völlig aus.

Und dann kommts: Das Reviersystem gehört abgeschafft, „jeder Eigentümer/Besitzer muss unabhängig von der Flächengröße bzw. ab 1 ha …auf seinem Eigentum/Besitz jagen dürfen“.

Abgesehen von dem Unsinnswortpaar „Eigentümer/Besitzer“ möchten die 5 Herren also zurück nach 1848. Als Folge der damaligen bürgerlichen Revolution wurde nämlich in ganz Deutschland das Jagdregal des Adels aufgehoben und jedem Bürger die Ausübung der Jagd auf seinem Grundbesitz gestattet. Als Folge der freien Jagd wurde daraufhin der Schalenwildbestand insbesondere in gemeindenahen Gebieten stark dezimiert. Zugleich stieg durch die unreglementierte Jagd die Zahl der Jagdunfälle drastisch an. Die intensive Verfolgung ließ das Rotwild aus manchen Regionen verschwinden.

Damit haben die Briefverfasser die Entwicklung der letzten 170 Jahre schlicht  verpennt!

Denn schon 1713 hatte der Forstmann Hans Carl von Carlowitz das Prinzip der Nachhaltigkeit erkannt, und 1832, 16 Jahre vor der Revolution von 1848, hatte der deutsche Forstmann Emil André die Nachhaltigkeit zum Forstwirtschaftsprinzip erklärt. Schon deshalb konnte die Entscheidung von 1848 nicht lange Bestand behalten.

Außerdem steht dieser kleinstflächigen wirren Bejagung ganz deutlich die Hegepflicht entgegen. Die ist bekanntlich noch älter als 1848, entstand schon im Mittelalter. Die Hege war nämlich schon vorher Bestandteil der Weidgerechtigkeit. 1848 fiel das Jagdrecht einer breiten Schicht der Bevölkerung zu. Diese hatte im Gegensatz zum Adel keine kulturelle Praxis der Weidgerechtigkeit, also eine damit verbundene Selbstbeschränkung und Fürsorgepflicht für das Wild entwickeln können. Infolgedessen wurden viele Wildtierarten durch die Jagd ausgerottet. Aus der Maxime, die Wildtierbestände zu regenerieren, entstanden in der Folge neue Jagdgesetze. Zudem kam ein Wandel im kulturellen Verständnis von Natur, welches sich um die Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert herausbildete, das auch anderen Arten als nur den sogenannten „Nutzwildtieren“ Maßnahmen der Hege zugestand.

Inzwischen hat der Tierschutz Verfassungsrang, und die Hegepflicht ist die vornehmste Seite der Medaille „Jagd“. Die Jagd ist seither nicht Erfüllungsgehilfe von Waldbauern, sondern eine eigene Nachhaltswirtschaft mit der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, in unserer Kulturlandschaft einen gesunden und artenreichen Wildbestand in Übereinstimmung mit dem Biotop und durchaus unter Beachtung vorrangiger Interessen der Forstwirtschaft zu hegen.

Das ist wohl an den 5 Hanseln glatt vorbeigegangen.

Da wunderts einen dann auch nicht, dass diese selbsternannten Waldfreunde das gesamte Jagdrecht abschaffen wollen, insbesondere die Jagdpacht, die Mindestpachtdauern, die Hegegemeinschaften und die Abschusspläne. Das geht so weit, dass sie im Gesetz verankert wissen möchten, dass überjagende Hunde zu dulden sind – was für ein Unsinn! Und natürlich ist der Landesjagdverband durch ein wolkenhaftes Gremium zu ersetzen, das aber jedenfalls die Dummerhaftigkeit der Verfasser vertreten soll. Und nur so am Rande: wer auf Kleinflächen jagen will, muss der Sicherheit wegen überwiegend auf Schusswaffen verzichten. Zurück zur Fallenjagd, Saufängen, Fallgruben? Weidmannsheil dafür!

Letztlich appellieren die Schreiber an die Unterstützung der Jäger*innen im „Dienste der Landwirte und Waldbesitzer“. Dann sollen nämlich wir Jäger unsere „Jagdmöglichkeiten direkt von den Eigentümern bzw. den bewirtschaftenden Betrieben erhalten, die dann in der Lage sind, ihre Ziele unmittelbar den Jäger*innen zu vermitteln“.

Wie gesagt – der dümmste Brief aller Zeiten!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

Der DüBraZ

 

Und hier nun die höchst fundierte und sachliche Antwort der Herren Professoren Dr. Pfannenstiel und Dr. Christoph Stubbe

Brief Pfannenstiel_Stubbe

Wem Gott ein Amt gibt… der DJV

…dem gibt er auch den Verstand.

Das mag auf die zutreffen, die ihr Amt von Gott haben – der DJV-Vorstand gehört, wie wir wissen, nicht dazu. Er gehört vielmehr wohl eher zu denen, denen der Verstand spät, meist zu spät gegeben wird.

Woher weiß man das?

Von den zahlreichen Verlautbarungen des DJV zur ASP, der afrikanischen Schweinepest.

Wie das?

Die ASP ist in Brandenburg angekommen .

In den letzten Tagen wurden, im wesentlichen um Neuzelle herum, 13 infizierte Wildschweine gefunden.

Jetzt ist sie also da, die ASP.

Zu erwarten war das allerdings schon seit über 5 Jahren. Immerhin gibt es die bundesgesetzliche SchwPestMonV schon seit dem 09.11.2016. Danach gab es in allen Bundesländern mehr oder weniger geschäftige Ratlosigkeit und großes Gewusel der Gesetz- und Verordnungsgeber und der voraussichtlich betroffenen Behörden. Entwürfe gabs, Pläne für einen Zaun gegen Polen gabs, schlaue Broschüren gabs – und dann, reichlich spät, nämlich irgendwann in 2018, eine sehr schöne schicke bunte bebilderte und ziemlich aussagekräftige Broschüre des DJV.

Immerhin schon 2018, nachdem wir, das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz, schon am 18.11.2916 über die die neue SchwPestMonV informiert haben und am 30.11.2017 erläutert haben, wie zur ASP allgemein eine geschäftige Ratlosigkeit“ um  sich greift. Am 13.02.2018 haben wir den Popanz Jagddruck“, etliche dummerhafte Vorschläge, im Zuge der ASP geschildert.

Erst danach kam der DJV mit seiner schönen Broschüre „aus´m Knick“.

Na ja, 2018 geht ja noch. Aber weiter ist dann nix passiert. Der Zaun nach Polen wurde nicht gebaut, war ja auch eine dummerhafte Idee. In Brandenburg wurden mal kurz Schweine mit Röhrchen und Tupfern für die Jäger verprobt, aber da die im  erkennbar gesunden Zustand auf die Schwarte gelegt wurden, schlief das mühselige Geschäft wieder ein.

Nur der Jagddruck wurde erhöht, und die Nachtzieltechnik wurde langsam freigegeben – die natürlich nie auf Rehbock oder Hirsch angewendet wird – i wo, aber hallo!

„Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt …“

(Schiller, Friedrich, Dramen, Wallenstein, Die Piccolomini, 1. Akt 1. Auftritt)

Denn, siehe da, der DJV kriegt seinen zweiten Wind. Plötzlich haut er am Donnerstag dem 17. September diesen Jahres, also genau vor 3 Tagen, ein sog. „Forderungspapier“ raus mit dem schönen Titel:

„Effektive Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest – Zentrale Forderungen des DJV an Politik und Behörden“.

Darin fordert er nicht nur schicke und populäre (jagdpopulistische etwa?), sondern auch schlicht entweder unmögliche oder jedenfalls in vernünftiger Zeit schlechterdings nicht realisierbare Maßnahmen – wie etwa:

  • –      Übernahme der Trichinenuntersuchungsgebühr durch die Länder sowie Aufwandsentschädigung für ASP-Monitoring und Beprobung von Kadavern.
  • –      Unterstützung bei der Vermarktung von Schwarzwild-Wildbret (genauer: …sollten Bund und Länder den Wildschweinemarkt deutlich stärker aktivieren. Hilfsweise sollten bereits die Rahmenbedingungen für die Schaffung eines Sekundärmarktes geklärt werden (Konserven). Damit Jäger nicht mehr auf die Abnahme des erlegten Wildes durch Wildbrethändler angewiesen sind, müssen Bund und Länder Maßnahmen vorschlagen, um die private oder gemeinschaftliche Wildbretvermarktung zu fördern.)
  • –      Vorgaben des Lebensmittelhygienerechts überprüfen.
  • –      Jagd in befriedeten Gebieten und Schutzgebieten zulassen sowie jagdliche Infrastruktur ausbauen.
  • –      Straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen bei revierübergreifenden Drückjagden (gemeint ist: besser regeln. Das ist natürlich Landes bzw. Kreis- und Kommunalrecht!).
  • –      Ausbildung und Einsatz von Hunden (u.a. Schwarzwildgatter) fördern.
  • –      Nachtzieltechnik und künstliche Lichtquellen (Gemeint ist: Der Einsatz von Nachtzieltechnik (Vor- und Aufsatzgeräte) sollte bundesweit auch mit Infrarot-Aufheller für die Jagd auf Schwarzwild möglich sein.).
  • –      Kleine Kugel für Frischlinge erlauben.
  • –      Bejagungsschneisen unbürokratisch zulassen.
  • –      Aufhebung bzw. Überprüfung von Kirrverboten.
  • –      Und letztlich – ein sehr netter Vorschlag an Behörden und Politik:  Zusammenarbeit vor Ort stärken.

Wie das alles vor Ort, in Kreisbehörden, in Kommunen, in Landesbehörden, mit unzähligen Ämtern, rechtlich einwandfrei, in vernünftiger Zeit auch nur in den Teilen, die ganz wünschenswert wären, umgesetzt werden soll – das bleibt dem geneigten Leser überlassen!

Mit anderen Worten: Augenwischerei!

Vielleicht hält der DJV das für gute PR. Das Volk, und die Jäger, und sicherlich der BUND, und sicher auch NABU  sollen sehen, wie toll die Jägerschaft sich der Probleme annimmt, wenn auch zu spät.

Dem dient wohl auch folgende DJV-Aktion:

Der DJV erzählt der „Bild-Zeitung“ (ein bekannt jagdfreundliches Blatt!), dass „eine Zahl von 856.000 im Jagdjahr 2019/20 in Deutschland erlegten Wildschweinen in der Tat einen neuen Rekord darstellen“ würde. Bei der „Bild-Zeitung“, der die Meldung vorab offenbar exklusiv verkauft worden war, erfuhr „Jagderleben“ allerdings, wie diese zu Stande kam: „Die Hochrechnung basiert auf Zahlen von neun Bundesländern, die Daten der übrigen sieben Bundesländer stehen noch aus.“

Jagderleben“ dazu ganz richtig: „… stellt sich die Frage, was den DJV bewogen hat mit dieser „Spekulation“ an die Öffentlichkeit zu gehen? Offenbar will man damit auf die wichtige Rolle der Jäger bei der ASP-Bekämpfung hinweisen und gleichzeitig Werbung für das Fleisch von Wildschweinen machen. Ob die Rechnung in dieser Kombination aufgeht, bleibt abzuwarten.“

Ich sag`s ja:

das Amt eines Vorstandsmitglieds des Deutschen Jagdverbandes wird erkennbar nicht von Gott vergeben. Aber das Zitat ist sowieso „ein alter Scherz, den man wohl in unsern Zeiten nicht gar für Ernst wird behaupten wollen.“ — Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts

Ihr demnächst schwer ASP-geschädigter

Jagdpächter

Dr. Wolfgang Lipps

 

Der Hund und die Karawane

Der Entwurf der Novelle zum Bundesjagdgesetz des BMEL (unser voriger Blogpost) kommt bisher nicht so gut an – richtig so. Aber wir wissen: Die Hunde bellen und die Karawane aus BMEL, Forstpartie und ÖJV zieht unbeirrt weiter.

Leider.

Das ist deshalb nicht verwunderlich, weil Frau Klöckner, jedenfalls aber ihre maßgebliche Ministerialbürokratie, offensichtlich – und unter grober Verletzung der Neutralität und Objektivität, die ein Ministerium allen Interessengruppen gegenüber an den Tag legen sollte – voll auf der Seite nicht nur der Forstpartie, sondern sogar des Lobbyzwerges ÖJV steht.

Ist das so?

Klar, sieht man deutlich. Denn:

Inzwischen hat Frau Klöckner eine ganze Reihe hochkarätiger „Offener Briefe“ zum Jagdrecht und zur Jagd auf Schalenwild erhalten [1]. Auf keinen dieser Briefe hat sie geantwortet – das ist zwar unhöflich, aber jedenfalls konsequent.

Oder?

Leider nur unhöflich. Denn auf einen (sachlich höchst angreifbaren!)  Brief hat sie geantwortet, und zwar sehr lieb und mit persönlich handschriftlicher Anrede an die „sehr geehrte Frau Bundesvorsitzende, liebe Frau Emmert [2]. Das beweist, wo das BMEL von Frau Klöckner tatsächlich steht.

Man liebt beim BMEL offensichtlich den Ökologischen Jagdverband!

Und wer ist das? 1988 gegründet, seitdem ist Frau Emmert Vorsitzende, und der ganze Trupp hat 2800 Mitglieder – der Deutsche Jagdverband hat demgegenüber 250623 (!) Mitglieder, und das sind immer noch nicht alle Jäger, die in Deutschland insgesamt auf über 383.000 geschätzt werden. /Zum ÖJV auch unser blogpost  „Cervantes: der Don reitet wieder“ vom 23. Mai 2019)

Aber in der Dämmerung werfen eben auch Zwerge große Schatten.

Vielleicht erreichen wir die Frau Ministerin aber mit Poesie über den ÖJV.

  • Waldesstille

  • Kein Rehwild zieht am Waldesrain,
  • die Amseln warnen nur zum Schein.
  • Die Mücken ziehen ihre Runden,
  • sie haben noch kein Tier gefunden.
  • Kein Ast, der unter Schalen bricht,
  • denn tote Stücke wechseln nicht.
  • Von allem Wild das zog im Wald
  • ist lang der der letzte Laut verhallt.
  • Vom Hirsch der schöpfte an der Quelle –
  • nur eine graue Fegestelle.
  • Vom Damwild, das man zahlreich sah
  • ist nicht ein einziges mehr da.
  • Still ruht der Teich im Mondenschein
  • Denn an der Suhle ist kein Schwein.
  • Im Schilf im Bruch auch keine Sau-
  • Ach so –

  • ich bin beim ÖJV.

Aber, liebe Weidgenossen: der Hund bellt und …!

Geschenkt!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

Fussnoten:

[1]          https://www.jawina.de/offener-brief-der-jaegervereinigung-oberhessen-an-          bundesministerin-kloeckner/

https://www.jagderleben.de/sites/default/files/2020-       05/Brief_Bundesministerin_Julia_Klo%CC%88ckner.pdf

https://jagdrechtsblog.com/offener-brief-an-frau-kloeckner-zum-  mindestabschuss/

[2]           Stellungnahme von Bundes-ÖJV und ÖJV Bayern

ÖJVStellungnahmeW2050-BJagdG.pdf

 

Das „Totenklöcknerchen“ läutet für Wild und Jagd

Am 13. Juli hat das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) den „Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes“ vorgelegt (Fundstelle u. a. bei Jawina). Wie der böse Wolf bei Rotkäppchen säuselt diese Arbeit unter anderem: „Das Ziel, eine an den Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung in der Fläche umzusetzen, erfordert eine Anpassung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG), um im Interesse eines angemessenen Ausgleiches zwischen Wald und Wild dort handeln zu können, wo zu hohe Wildbestände eine Naturverjüngung behindern.

Wie lieb!

Wer derartige fachpolitische Verlautbarungen richtig, vor allem zwischen den Zeilen, lesen kann – und von der Materie was versteht – erkennt dann: hier wird nicht nur das Jagdausübungsrecht weiter eingeschränkt, sondern die Axt an die Wurzel der Jagd gelegt!

Wie das?

Bislang sagt das „Grundgesetz unserer Jagd“, § 1 BJagdG (und nahezu gleichlautend alle Landesjagdgesetze), dass die Jagd dazu dient, einen gesunden und artenreichen Wildbestand unter Berücksichtigung der vorrangigen Interessen der Land- und Forstwirtschaft daran, das Wildschäden „möglichst“ vermieden werden sollen, zu hegen. „Möglichst“ heißt dabei: ein gewisser Grad von Wildschaden muss hingenommen werden, wenn ein gesunder und reproduktionsfähiger Wildbestand erhalten werden soll– die Hege dieses Kulturguts ist nämlich „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ (§ 1 LJagdG Bbg).

Jetzt erhält diese Vorschrift eine kleine aber inhaltsschwere Ergänzung:

        „Sie (die Jagd) soll insbesondere eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.“

Das legt tatsächlich die Latte niedriger – nicht nur soll Wildschaden wenn möglich vermieden werden, sondern der Wald soll sich ohne Schutzmaßnahmen verjüngen können. Weg ist die Toleranz des Mindestschadens, und stärkerer Bejagung wird Tür und Tor geöffnet. Das gilt vor allem immer da, wo das Wild gezwungen ist, irgendwie zu Schaden zu gehen, zum Beispiel, weil es im Gebirge immer mehr durch Zivilisation und Sport auch tagsüber in die Schutzwälder getrieben wird.

Schlechtere Aussichten für einen gesunden Wildbestand!

Vor allem aber ist dieser kleine Zusatz – der in § 15(5) 5 BJagdG wiederholt wird – ein subtiler Eingriff in das Verhältnis von Jagd und Forst. Bislang waren Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wildbewirtschaftung – vulgo: Jagd – gleichberechtigte Nachhaltswirtschaften. Jetzt erhält die Jagd eine dienende Funktion der Forstwirtschaft, ist also weiter nichts mehr als ein Erfüllungsgehilfe des Waldbewirtschafters beim sicherlich notwendigen Waldumbau.

Und das ist in dieser Gesetzesnovelle ja noch nicht alles: erst hat man das Rehwild – den kleinen braunen Rindenfresser – aus der Abschussplanung rausgenommen, aber der Jäger konnte das noch hegen. Jetzt muss auch der hegende Jäger sich entweder auf einen Mindestabschuss – eine rundum rechtswidrige Sache – einigen, oder er kriegt dann von der Behörde einen Mindestabschuss vorgesetzt und kann sogar dazu gezwungen werden. Beim Reh fängts an, aber es geht weiter – Brandenburg machts vor!

Auf gut Deutsch: „Wald vor Wild“ bis wenn nötig „Wald ohne Wild“.

War ja klar!

Wenn das Gesetz wird – woran man bei dieser Ministerin kaum zweifeln wird – kann sich die Forstpartie fröhlich auf die Schulter klopfen. Es ist nix so erfolgreich wie der Erfolg!

Quo vadis Jagd – bald nur noch eine rhetorische Frage!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

 

 

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Offener Brief an Frau Klöckner zum Mindestabschuss

Wir haben den nachfolgenden Offenen Brief heute an das Ministerium gesandt:

JUN.i

Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz GmbH

Private Forschungs- und Dienstleistungseinrichtung

Frau

Ministerin Julia Klöckner

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft

Wilhelmstraße 54

10117 Berlin

Liepe, den 29. Juni 2020

Offener Brief: Waldstrategie 2050 und Novelle des Bundesjagdgesetzes

Sehr geehrte Frau Ministerin,

Ihr Haus arbeitet derzeit an einer Novelle des Bundesjagdgesetzes, erkennbar auf der Grundlage der Eckpunkte der Waldstrategie 2050. Dazu haben Sie bislang schon eine Reihe beachtenswerter Hinweise, Stellungnahmen [1] und Offener Briefe [2] erhalten, denen wir uns vollumfänglich anschließen.

Wir sind eine private Forschungs- und Dienstleistungseinrichtung. Einer der Pfeiler unserer praktischen und wissenschaftlichen Tätigkeit ist das Jagdrecht [3]. Demzufolge erlauben wir uns, Sie auf einen unseres Erachtens wichtigen rechtlichen Begriff hinzuweisen, der bislang in der Literatur wenig beachtet wurde und leider in der Praxis der Forstverwaltungen und sonstigen Waldeigentümer (der sog. Forstpartie“) eine unrühmliche Rolle spielt: den „Mindestabschuss“. Die „Waldstrategie 2050“ hält ihn ausdrücklich für nicht nur anwendbar, sondern sogar für verstärkt zu beachten [4].

Der Mindestabschuss erlaubt es den jeweiligen Jagdausübungsberechtigten, diejenigen Tiere einer unserer Schalenwildarten (insbes. Rotwild) ohne jede Begrenzung nach oben zu erlegen, wenn nur eine bestimmte vorgegebene Mindestanzahl erlegt wird. Das wird in einigen Bundesländern, insbesondere in Brandenburg, bereits exzessiv praktiziert.

Tatsächlich ist ein Mindestabschuss rechtswidrig, wie wir in einem Rechtsgutachten im Einzelnen belegt haben [5]. Mindestabschüsse können (und werden regional sicherlich) eine übermäßige Dezimierung von Schalenwildarten bis zur Ausrottung herbeiführen. Ein Mindestabschuss verstößt gegen die (in der Waldstrategie 2020 ebenso wie in der 2050 in rechtlich bedenklicher Weise einseitig verfälschten) Grundsätze des Verhältnisses der Nachhaltswirtschaften Forst und Jagd, gegen jagdrechtliche Grundsätze des Bundesjagdgesetzes und der Landesjagdgesetze, gegen die anerkannten Regeln der deutschen Weidgerechtigkeit und nicht zuletzt gegen den durch Art. 20a GG aufgewerteten Tierschutz.

Wir bitten Sie deshalb, zu veranlassen, dass die Novellierung des Bundesjagdgesetzes Mindestabschüsse nicht vorsieht. Die gegenwärtige Regelung der Abschussplanung reicht vollkommen aus, um die anerkannten und bevorrechtigten Belange der Forstwirtschaft bis zur Untergrenze des Erhalts eines „gesunden und artenreichen Wildbestands in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Biotop“ voll umfänglich zu wahren.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dr. Wolfgang Lipps

Geschäftsführer

……………………………………..

Fussnoten:

[1] Deutscher Jagdverband Juni 2929: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2020-06/2020-06_DJV-Broschuere_Loesungsansaetze_Forst_Jagd_Konflikt.pdf

dazu: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2020-06/2020-06_DJV-Forderungen_Spannungsfeld_Wald_Wild_Mensch.pdf

[2] https://www.jawina.de/gwjf-offener-brief-an-ministerin-kloeckner-zur-waldstrategie-2050-und-novelle-des-bundesjagdgesetzes/#more-28611  Juni 2020

https://www.jawina.de/offener-brief-der-jaegervereinigung-oberhessen-an-bundesministerin-kloeckner/    05.06.2020

[3] www.jagdrechtsblog.com. Der Unterzeichner ist Jagdrechtsexperte, langjähriger Dozent für Jagdrecht und Autor eines Kommentars zum Landesjagdgesetz Brandenburg (Verlag Neumann-Neudamm).

[4] Eckpunkte der Waldstrategie 2050: 7.5 S. 42/43: „Aufhebung der Abschusspläne bzw. Festlegung von Mindestabschusszahlen beim Rehwild…“ und „Gesetzliche Absicherung der Mindestabschusszahlen unter Androhung einer staatlichen Ersatzvornahme als letzte Option.“

[5] https://jagdrechtsblog.com/rechtsgutachten-mindestabschussplaene-in-brandenburg-fuer-rot-dam-und-muffelwild-sind-rechtswidrig/

Landrover im JUN.i-Jagdrevier

Wir haben, aus Spaß, unseren Jagdwagen durch unser Revier fahren lassen und das Ganze in ein altes Reklamevideo von Landrover eingebunden.

Hat was, oder?

Schauen Sie sich das Landy-Video an.

Defender in der Jagd

  • Wagen: Landrover Defender 110 Erstzulassung 1995
  • Kamera: Andreas
  • Fahrer: Markus
  • Hund: Cocker-Spaniel „vom Dreamcocker“
  • Revier: GJB Liepe/Barnim
  • Drohne: DJI Mavic Pro

Liepe den 01.04.2020

Im März 2020 haben wir die Mavic-Drohne so programmiert, dass sie unserem Landrover automatisch folgt, auch wenn der Wagen ausser Sicht ist. Das ist besonders gut, weil man dabei auf der kurzen Fahrt noch einen schönen Blick über einen Teil des Jagdreviers hat.

Ansehen:

Liepe den 02.04.2020

Dr. Wolfgang Lipps

 

Amtlich bestätigt: in Brandenburg ist Wild jetzt „Vogel“ frei!

Ministerium bestätigt unser Gutachten, wonach Mindestabschusspläne den unbeschränkten Abschuss erlauben.

Mit einem Schreiben vom 20. Februar 2020 (am Ende angefügt) hat das MLUK  Brandenburg (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) zu unserem Gutachten Stellung genommen.

Leider Wischiwaschi!

Das Ministerium nimmt uns ebenso wenig ernst wie den Landesjagdverband! Traurig, aber wahr.

Welchen Sinn hat ein Abschussplan?

Wie wir Jäger wissen, stand vor der bürgerlichen Revolution von 1848 das Jagdrecht im Wesentlichen dem Adel zu. „Das Gesetz zur Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden und über die Ausübung der Jagd vom 31. Oktober 1848, dessen Inhalt mit Gesetz am 27. Dezember 1848 bekräftigt und in die Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849 aufgenommen wurde, stellte eine jagdrechtliche Zeitenwende dar, indem es das Jagdregal des Adels sowie alle Jagdfrondienste ohne Entschädigung aufhob und das Recht zur Jagd an das Eigentum von Grund und Boden band“. Nach 1850 entstand dann das moderne Jagdrecht mit seinem Reviersystem. Ab 1860 gibt es den Jagdschein, und ab 1934 den Abschussplan und die Weidgerechtigkeit.

Die Hege gibt es allerdings seit dem Mittelalter. „Sie dient demnach einerseits dem Schutz der Individuen vor einer Überjagung durch Schonung von trächtigen und brütenden Wildtieren. Andererseits dient sie der Verbesserung der Jagdmöglichkeiten in den königlichen „Bannforsten“. Die Hege war (und ist heute erst recht)  Bestandteil der Weidgerechtigkeit. Nach 1848 fiel das Jagdrecht einer breiten Schicht der Bevölkerung zu. Diese hatte im Gegensatz zum Adel keine kulturelle Praxis der Weidgerechtigkeit, also eine damit verbundene Selbstbeschränkung und Fürsorgepflicht für das Wild entwickeln können. Infolgedessen wurden viele Wildtierarten durch die Jagd ausgerottet.

Aus diesem Grund enthält unser heutiges Jagdrecht deshalb ein Verbot der Jagd auf Schalenwild, wenn nicht die zuständige Jagdbehörde im Einvernehmen zum Beispiel mit den Grundeigentümern (der Jagdgenossenschaft) und der jeweiligen Forstverwaltung und kontrolliert durch Jagdbeiräte und Oberbehörden dieses Verbot im einzelnen durch die Genehmigung oder eigene Festsetzung von Abschussplänen aufhebt und damit die Jagd gestattet.

Grundlage dafür ist eben die Hegepflicht, deren Ziel, ein gesunder und artenreicher Wildbestand in Übereinstimmung mit dem Biotop und unter Berücksichtigung vorrangiger Interessen zum Beispiel der Forstwirtschaft in reproduktionsfähiger Anzahl, nur einigermaßen genau definiert werden kann, wenn ein weiträumiger Überblick über den Wildbestand besteht. Dessen Erfassung ist eine der vordringlichen Aufgaben der Jagdbehörden.

Ein artenreicher und gesunder Wildbestand kann nur durch einen Abschussplan kontrolliert und erhalten werden, der die aktuelle und die angestrebte Populationsstruktur einer Wildpopulation berücksichtigt. Der Wildbestand und der sich daraus ergebende Abschussplan bestimmen den Jagdwert eines Gebietes. Ohne Abschussplan sind reinen Trophäenjägern, überbordender Abschussvermarktung und dem Leerschießen eines Reviers vor Pachtende Türen und Tore geöffnet.“

Ursprünglich sollte mit der Einführung des Abschussplanes verhindert werden, dass zu viele Tiere geschossen und der Wildbestand zu stark reduziert oder gar ausgerottet wird. Heute geht es .. darum, dass mit ausreichenden Abschüssen verhindert wird, dass der Wildbestand anwächst und die Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft überhand nehmen“. Für die brandenburgische Forstpartie scheint das die alleinige Rechtfertigung von Abschussplänen zu sein.

MLUK: Zurück in die Vergangenheit

Wir haben in unserem Gutachten dargelegt, dass der sogenannte Mindestabschussplan gar kein Abschussplan ist, sondern die Erlaubnis, über den von der Behörde festgesetzten Mindestabschuss hinaus so viel zu schießen, wie der einzelne Jäger gerne möchte.

Dem widerspricht das Ministerium nicht. Wir sind uns also einig.

War ja klar!

Aber unsere brandenburgische Forstverwaltung ist ja nicht doof. Sie hat einen schönen Weg gefunden, sich „einen schlanken Fuß zu machen“. Sie hält jedenfalls bei den von der Durchführungsverordnung betroffenen Wildarten – Rotwild, Damwild und Muffelwild männlich Altersklasse 0 und 1 – die für alle Abschusspläne unerlässliche Obergrenze, also eine Maximalvorgabe, für „nicht erforderlich“.

Die (hinter)listige Begründung:

Die Jagdausübungsberechtigten haben die Hegepflicht. Sie müssen also dafür sorgen, dass der gesunde und artenreiche Wildbestand nach den Vorschriften des Gesetzes landesweit eingehalten wird. Der ist also die Obergrenze, für deren Einhaltung allein der Jäger verantwortlich ist. Deshalb, nach dieser hinterlistigen Begründung, „findet der Mindestabschussplan seine Obergrenze in der Erfüllung der Hegepflicht. Ein uferloses Reduzieren des Wildes bis zur Ausrottung ist nicht durch Mindestabschusspläne gedeckt“.

Das ist, mit Verlaub, Unsinn!

Die betroffenen Schalenwildarten, insbesondere Rotwild und Damwild, aber auch Muffel und Rehwild sowie Schwarzwild halten sich bekanntlich nicht an Reviergrenzen und ziehen häufig so weit, dass sogar die Grenzen von Hegegemeinschaften, wo es überhaupt solche noch gibt, nicht eingehalten werden.

Wie soll da ein einzelner Jagdausübungsberechtigter, an dem beim Abendansitz unbekümmert ein fröhlicher Rotspießer vorbeigetrabt kommt, entscheiden können, ob der noch geschossen werden kann, oder ob es nicht vielleicht einer zu viel ist? Das gesamte System unserer Abschussplanung beruht darauf, dass der Abschuss auf weiträumiger Grundlage (Streckenlisten, Wildzählung, Abschussvorgabe des Jagdausübungsberechtigten, jährliche statistische Grundlagen der Behörde  usw.) vernünftig geplant wird und nicht darauf, dass jeder schießen kann, was er will. Sonst wäre unser Jagdrecht gänzlich überflüssig. Und unser auf Wald und Natur bezogenes Recht einschließlich des Naturschutzes und des Tierschutzes und des Jagdrechts würde irreparabel beschädigt, wenn ein nicht unwesentlicher Pfeiler dieses Rechts, die behördlich überwachte und genehmigte Abschussplanung auf der Grundlage der landesweiten Erkenntnisse unter anderem des Wildbestandes, herausgebrochen würde.

So, Herr Minister, geht es nicht!

Ob und wann ein Normenkontrollverfahren sich dieser Problematik annehmen kann, steht gegenwärtig noch in den Sternen. Immerhin enthält das Schreiben des Herrn Ministers schon eine unverkennbare Drohung: wir werden unsere Haltung in ein novelliertes Landesjagdgesetz überführen, und dann schauen wir mal in Ruhe zu, was uns die Gerichte in ein paar Jahren sagen!

Wenn sich unsere Jagd nicht bis dahin aus Mangel an Wild erledigt hat.

Ihr ziemlich verärgerter

Dr. Wolfgang Lipps

Geschäftsführer

Das Schreiben des Ministers:

MLUK Mindestabschuss Stn